Entgelte und Leistungsmerkmale für Zahlungsdienste Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis

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1 Entgelte und Leistungsmerkmale für Zahlungsdienste Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit Privatkunden und Vereinen sowie bei der Erbringung von Zahlungsdiensten mit Privatkunden, Geschäftskunden und Vereinen, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eg Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 3 Privat- und Vereinskonto Kontoführung Kontoauszug 3 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden, Geschäftskunden und Vereine Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 13 2

3 3 Privat- und Vereinskonto 3.1 Kontoführung Skatbank-TrumpfKonto Kontoführung Grundgebühr (monatlich) - EUR Preis pro Buchungsposten online - EUR Preis pro Buchungsposten beleghaft * 2,00 EUR Skatbank-FlatKonto Kontoführung Grundgebühr (monatlich) Preis pro Buchungsposten online - EUR Preis pro Buchungsposten beleghaft - EUR Skatbank-TrumpfKonto Vereine Kontoführung Grundgebühr (monatlich) - EUR Preis pro Buchungsposten online - EUR Preis pro Buchungsposten beleghaft * 2,00 EUR *) Buchungsposten werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 3.2 Kontoauszug per Kontoauszugdrucker 1 - EUR per KontoauszugOnline (elektronischer Kontoauszug) 2 - EUR Kontoauszug per Post 3 - EUR Kontoauszug per Post 4 (für die am Kontoauszugdrucker bzw. - EUR per KontoauszugOnline nach 90 Tagen nicht abgerufenen Auszüge) Porto (pro Sendung) 1,00 EUR Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden 5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 6,50 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 6,50 EUR 1 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 3

4 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden, Geschäftskunden und Vereine 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank Name und Anschrift der Bank 6 Name der Bank (Zentrale): Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eg Straße: Markt 10 PLZ/Ort: Altenburg Telefon: 03447/ Telefax: 03447/ Internet: Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen Zuständige Aufsichtsbehörde 7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn Eintragung im Handels-/Genossenschaftsregister 8 Amtgericht Jena Gen.-Reg.-Nr.: Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme Sonnabende 24. und 31. Dezember 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 4

5 4.2 Lastschriftverkehr SEPA-Basis-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 1,50 EUR SEPA-Firmen-Lastschrift Ausführungsfristen Entgelte Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 5,00 EUR Jährliche Verwaltungsgebühr für bestehende SEPA-Firmenlastschrift-Mandate 5,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 3,00 EUR 5

6 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden am Schalter am Geldautomaten mit unserer VR-BankCard - EUR mit unserer 2 % vom Umsatz Skatbank-MasterCard min. 5,00 EUR Skatbank-MasterCard Basic Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) mit der VR-BankCard am Schalter am Geldautomaten bei teilnehmenden Banken am Bank- Card ServiceNetz (insbesondere alle - EUR deutschen Volks- und Raiffeisenbanken) bei inländischen KI und KI in der EU 9 und den EWR-Staaten 10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-system - Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro / Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in Euro bei inländischen KI und KI in der EU 11 und den EWR-Staaten 12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - EUR 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro / Cirrus / EAPS / VPAY / Plus) in Euro bei KI in der EU und den EWR-Staaten in Fremdwährung bei KI außerhalb EU und den EWR-Staaten 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR 1 % vom Umsatz min. 3,00 EUR Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. mit Kreditkarte (Skatbank-MasterCard bzw. Skatbank-MasterCard Basic) im Inland und Ausland am Schalter 3 % vom Umsatz min. 5,00 EUR am Geldautomaten 2 % vom Umsatz min. 5,00 EUR (zzgl. 1 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz 13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) 9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 6

7 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr VR-BankCard (SkatbankCard/Bildkarte) VR-BankCard pro Jahr (Privatkunden, Vereine, Freiberufler) - EUR VR-BankCard pro Jahr (Geschäftskunden, Bevollmächtigte) 5,00 EUR Bereitstellung Bildkarte 25,00 EUR Ersatzkarte SkatbankCard 14 5,00 EUR Ersatzkarte Bildkarte 15 25,00 EUR PIN-Neubestellung 16 5,00 EUR Auslandseinsatz 17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 18 und der EWR-Staaten 19 1 % vom Umsatz min. 5,00 EUR max. 10,00 EUR GeldKarte Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals - EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz - EUR an Ladeterminals anderer KI - EUR Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR anderen Kreditinstituten 1,00 EUR 14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersa tzkarte verpflichtet ist. 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Neubestellung der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer neuen PIN verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 7

8 4.4.3 Skatbank-MasterCard / Skatbank-MasterCard Business Skatbank-MasterCard Basic / Skatbank-MasterCard Business Basic pro Jahr 20,00 EUR Zusatzkarte pro Jahr 20,00 EUR im Kontomodell Skatbank-FlatKonto - EUR Ersatzkarte 20 20,00 EUR PIN-Neubestellung 21 5,00 EUR Auslandseinsatz 22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU 23 und der EWR-Staaten 24 1 % vom Umsatz Sonstiges Sonstige Serviceleistungen Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 25 10,00 EUR Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden 26 15,00 EUR Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 27 15,00 EUR Kartensperre mit Sperrung des Onlinebankzuganges (incl. Aufhebung) 28 15,00 EUR Zurücksetzen des Fehlbedienungszählers bei dreimaliger Falscheingabe durch den Kunden 5,00 EUR Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWR- Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung. max. ein Geschäftstag. max. vier Geschäftstage. Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 21 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zur Neubestellung der PIN geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer neuen PIN verpflichtet ist. 22 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 23 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 24 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 28 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 8

9 4.5 Überweisungsverkehr Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 29 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen Überweisungsauftrag Annahmefrist(en) für Überweisungen beleglose Überweisungen Die Überweisung gilt als zugegangen bis 14:30 Uhr am laufenden Geschäftstag nach 14:30 Uhr an dem auf die Einreichung folgenden Geschäftstag beleghafte Überweisungen Die Überweisung gilt als zugegangen an dem auf die Einreichung folgenden Geschäftstag der Geschäftsstelle. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag 31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag 32 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Dies trifft insbesondere auf Privatkunden und Vereine zu. 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 30 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Estnische Krone, Isländische Krone, Lettischer Lats, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 32 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ). 9

10 Überweisung in der Kontowährung (Euro) Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister beleghafte Überweisung 2,00 EUR * 2,00 EUR * elektronisch übermittelte Überweisung ** 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) * Buchungsposten werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. ** Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking, Homebanking, Datenträgeraustausch (DTA) oder Datenfernübertragung (DFÜ) per Dauerauftrag 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) Überweisung in einer EWR-Währung (außer Euro) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag bis 5.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung Abwicklung Konventionelle Abwicklung * im TIPANET 0 1 ** 1 15,00 EUR 30,00 EUR 2 42,50 EUR bis ,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung ab ,00 STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 15,00 EUR 30,00 EUR 32,50 EUR 4 * Bei Überweisungen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 %o (min. 1,50 Euro) erhoben. ** zzgl. evtl. anfallender Kosten der Empfängerbank Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 20,00 EUR Bemühen der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 20,00 EUR Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung) auf Wunsch des Kunden online - EUR Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung) auf Wunsch des Kunden beleghaft 1,55 EUR Für Online-Auslandsaufträge mit speziellen Ausführungsarten oder Weisungsschlüsseln fallen ggf. zusätzliche fremde Entgelte an. Diese teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. 10

11 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 Kontoführung ). Dies trifft insbesondere auf Privatkunden und Vereine zu. Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedsstaates lautet * Buchungsposten werden nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) 0,10 EUR * (Geschäftskunden außer UG/Ltd.) 0,20 EUR * (UG/Ltd.) siehe Punkt Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR 33 ) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung 34 ) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten 35 ) Überweisungsaufträge Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt Entgelte für die Ausführung von Überweisungen a) in Drittstaatenwährungen (alle außer EWR-Währungen) b) in Drittstaaten (alle außer EWR-Länder) Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. 33 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Irland, Griechenland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island. 34 Z.B. US-Dollar. 35 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 11

12 Höhe der Entgelte Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung * Abwicklung im TIPANET 0 1 ** 1 bis 5.000,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 15,00 EUR 30,00 EUR 2 42,50 EUR bis ,00 EUR STP-Zahlung Non-STP-Zahlung ab ,00 STP-Zahlung Non-STP-Zahlung 15,00 EUR 30,00 EUR 32,50 EUR 4 * Bei Überweisungen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 %o (min. 1,50 Euro) erhoben. ** zzgl. evtl. anfallender Kosten der Empfängerbank Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 1,50 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 20,00 EUR Bemühen der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 20,00 EUR Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung) auf Wunsch des Kunden online - EUR Dauerauftrag (Einrichtung/Änderung) auf Wunsch des Kunden beleghaft 3,00 EUR Für Online-Auslandsaufträge mit speziellen Ausführungsarten oder Weisungsschlüsseln fallen ggf. zusätzliche fremde Entgelte an. Diese teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung 0 können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung 2 können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung 0 oder 2 werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsbetrag bis ,00 EUR zzgl. Avisierung ab ,00 EUR zzgl. Avisierung Bei Überweisungseingängen in Fremdwährung wird zusätzlich eine Courtage in Höhe von 0,25 (min. 1,50 Euro) erhoben. 12,50 EUR 1,50 12

13 4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf der Basis der von GENOFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderen Marktkurs. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen ( Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder ) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, Berlin, Fax: , kundenbeschwerdestelle@bvr.de zu richten. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung (1) der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, (2) der 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (3) der Vorschriften betreffend Zahlungsdiensteverträge in (a) den 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs, (b) der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 (ABl. EU L 226 vom , S. 11), die durch Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) geändert worden ist, und (c) der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom , S. 22) oder (4) des 2 Absatz 1a Satz 3 und des 23b des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes zwischen E-Geld-Emittenten und ihren Kunden, (5) der Vorschriften des Zahlungskontengesetzes, die das Verhältnis zwischen einem Zahlungsdienstleister und einem Verbraucher regeln, (6) der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs, wenn an der Streitigkeit Verbraucher beteiligt sind, oder (7) sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Verträgen, die Bankgeschäfte nach 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes oder Finanzdienstleistungen nach 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes betreffen, zwischen Verbrauchern und nach dem Kreditwesengesetz beaufsichtigten Unternehmen 13

14 kann sich der Kunde für die Streitigkeiten nach den Nummern 1 bis 5 an die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle und für die Streitigkeiten nach den Nummern 6 bis 7 an die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Verbraucherschlichtungsstelle wenden. Die Verfahrensordnung der Deutschen Bundesbank ist erhältlich unter: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, Frankfurt. Die Verfahrensordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist erhältlich unter: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ( 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit. 14

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