Sanieren und Energiesparen IN LIMBURG AN DER LAHN

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1 Sanieren und Energiesparen IN LIMBURG AN DER LAHN

2 ENERGIE UND UMWELT IM EINKLANG Gebührenfreie Servicenummer Energieversorgung Limburg Ste.-Foy-Straße Limburg

3 1 GRUSSWORT Liebe Bürgerinnen und Bürger von Limburg, im Jahr 2013 wurde in Zusammenarbeit mit der Energie versorgung Limburg EVL das Energie- und Klima schutzkonzept für Limburg erstellt. Es zeigt die Ist-Situation der Stadt und beinhaltet Verbesserungsmaßnahmen, die es umzusetzen gilt. Hierfür wurde die Stelle einer Energieund Klimaschutzbeauftragten im Rathaus geschaffen. Doch was kann jeder einzelne tun, um Energie zu sparen und damit die Umwelt und den eigenen Geldbeutel zu schonen? Die neu aufgelegte und aktualisierte Broschüre Sanieren und Energiesparen in Limburg a. d. Lahn gibt Ihnen wertvolle Hinweise zu Themen wie dem Energiebedarfsausweis oder zur Heizungserneuerung. Auch ein Blick auf die Nutzung von biologischen Rohstoffen und den Denkmal schutz darf nicht fehlen. Welche Unterstützung beim Energiesparen können Sie durch die Stadt Limburg bekommen? Im Förderprogramm Ihr Haus unter der Lupe vermittelt die Stadt Energieberater zur gebäudeindividuellen und ganzheitlichen Beratung und zahlt für ein beauftragtes Energiekonzept einen Zuschuss von 50 Prozent (maximal 600 Euro). Das Energiekonzept enthält Informationen zu den für Ihr Gebäude notwendigen Maßnahmen bei einer energetischen Sanierung sowie die Darstellung der zu erwartenden Kosten. Mit dem Förderprogramm Ortsmitte neu erleben soll alter Bausubstanz zu neuem Glanz verholfen werden, um das ortstypische Aussehen zu erhalten und gleichzeitig Wohngebäude den modernsten Standards anzupassen. Bis zu 30 Prozent der Kosten (maximal Euro) können dabei erstattet werden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie in dieser Broschüre und auf unserer Homepage oder sprechen Sie uns an die Energieund Klimaschutzbeauftragte, die Bauaufsichtsabteilung sowie die Abteilung für Stadtsanierung der Stadt Limburg stehen Ihnen bei allen Fragen gerne zur Verfügung Ihr Michael Stanke (1. Stadtrat und Baudezernent)

4 2 INHALTSVERZEICHNIS GRUSSWORT 1 Kzenon / Fotolia SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL 3 Die EnEV Was hat sich geändert 3 Energiebedarfsausweis 5 Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis 5 Die Qualität muss stimmen 5 Grundlagen und Wissenswertes zur Dach- und Fassadenbegrünung 6 Heizung 10 Moderne Haustechnik 18 BIOLOGISCHE ROHSTOFFE NUTZEN 22 Baubiologie 22 Bauen mit Holz 23 DENKMALSCHUTZ 25 FÖRDERPROGRAMME DER STADT LIMBURG 28 Ihr Haus unter der Lupe 28 Ortsmitte neu erleben 29 Geltungsbereiche für Ortsmitte neu erleben 30 GLOSSAR 38 BRANCHENVERZEICHNIS U3

5 3 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL DIE ENEV WAS HAT SICH GEÄNDERT? Die Änderung der Energieeinsparverordnung war lange Zeit in aller Munde obwohl sie noch nicht beschlossen war. Nun sind die Neuerungen rechtskräftig. Wir zeigen Ihnen auf einen Blick was sich geändert hat. Seit Änderung 1: Energetische Kennwerte müssen bei Ver - mietung oder Verkauf von Gebäuden in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Änderung 2: Bereits bei der Besichtigung einer Immobilie ist der Verkäufer oder Vermieter verpflichtet, dem Inter essenten den Energieausweis vorzuzeigen. Änderung 3: In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, müssen Energieausweise ausgehangen werden. Aus genommen sind Gebäude, die von Behörden genutzt werden und Gebäude, für die bereits ein Energieausweis vorliegt. Änderung 4: In neu erstellten Energieausweisen muss die Registriernummer und die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Änderung 5: Der Energieausweis muss dem Mieter oder Käufer im Original oder als Kopie zur Verfügung gestellt werden. Änderung 6: Zur Kontrolle von Klimaanlagen und Energieausweisen können die einzelnen Bundesländer Stich - proben durchführen. Änderung 7: Auch kleinere Gebäude, die von Behörden genutzt werden, müssen ihre Energieausweise aushändigen. Vorgaben für das Bauen Seit dem Die Austauschpflicht für Heizkessel (älter als Baujahr 1985) wurde erweitert. Bei einem Eigentümer wechsel ist die Pflicht innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Ausnahmen gibt es für Ein- und Zweifamilien häuser sowie alte Niedertemperaturheiz- und Brenn wertkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. Ein Blick in die Zukunft. Änderungen ab 2016 Änderung 1: An Neubauten werden höhere energetische Anforderungen gestellt. Im Schnitt liegt die Erhöhung bei 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs. Bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle liegt die Erhöhung durchschnittlich bei 20 Prozent des zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten. Änderung 2: Festgelegt wird außerdem die energetische Mindestqualität von EU-Niedrigenergiegebäuden für Behördengebäude. Selbstverständlich werden für die kommenden Jahre noch weitere Veränderungen erwartet. Immerhin soll sich die Energiebilanz unserer Gebäude fortwährend verbessern.

6 4 Elektrotechnik Eberhard Meisterbetrieb IHRE HANDWERKER VOR ORT Telefon / Telefax / Mobil / Diezer Straße Schönborn Photocase Baustoffe Bauunternehmung Großhandel Bauen mit System! Gartenstraße Villmar Tel / Bedachung Bauspenglerei Seit mehr als 20 Jahren steigen wir Ihnen schon auf s Dach! Kissel Bedachung & Bauspenglerei GmbH Bedachungen Bauspenglerei Neueindeckung Altbausanierung Krandienste Gerüstbau Unicastraße Villmar Tel / Fax: / Kissel-Dach@t-online.de ALFRED ZELL Inhaber: Arno Zell Fliesenfachgeschäft Platten Mosaik Glasbausteine Burgstraße 6 a Limburg-Eschhofen Tel / Fax / Zuckmayerstraße Diez Tel.: (06432) Mail: info@heizung-danowski.de

7 5 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL ENERGIEBEDARFSAUSWEIS IST PFLICHT Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Die Energiepass-Pflicht regelt, dass bei jedem Nutzerwechsel einer Wohnung oder eines Gebäudes ein Zertifikat über den Energiebedarf vorgelegt werden muss. So sollen Verbraucher objektiv informiert werden. Außer dem ermöglicht der Energiepass den Vergleich des Energiebedarfs verschiedener Objekte und wird so zum maßgeblichen Entscheidungshelfer in Sachen Wohnungs- oder Hauswahl. Der Energiepass gilt für das gesamte Gebäude und ist für zehn Jahre gültig. Kernstück des Energie passes ist der Energiekennwert, der in Kilowatt stunden pro Quadratmeter und Jahr angegeben wird. Nach ihm werden die Gebäude eingeordnet. BEDARFSAUSWEIS ODER VERBRAUCHS AUSWEIS Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energie verbrauch im Gebäude senken kann. DIE QUALITÄT MUSS STIMMEN Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und auf die Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung. So könne der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen, ausgehend vom konkreten Ge bäude, ermitteln. INFO Ihr Vorteil: Die im Energiepass integrierten Moder - ni sierungs- Tipps zeigen, mit welchen Sanierungsmaßnahmen die beste Energieklasse erreicht werden kann. Wohnungsunternehmer erhalten wertvolle Informationen für das Instandsetzen und Modernisieren sowie den Verkauf von Objekten. Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den letzten drei Jahren.

8 6 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL GRUNDLAGEN UND WISSENSWERTES ZUR DACH- UND FASSADENBEGRÜNUNG In Deutschland werden jährlich etwa 8 10 Millionen Quadrat meter Dachfläche neu begrünt. Die Tendenz ist zwar steigend, dennoch sind das bisher nur etwa 5 10 Prozent der neuen Dächer. Doch aufgrund der täglich neu überbauten Natur, des Klimawandels mit immer höheren Temperaturen und der oftmals recht teuren und kleinen Bauplätze, sind begrünte und sogar genutzte Dächer die Zukunft auch im Bereich der privaten Bauherren. Die FBB (Fachvereinigung Bauwerksbegrünung) hat gerade eine Initiative gestartet mit dem Titel Bundesweite Strategie Gebäudegrün mit der Zielsetzung, Politikern und Städten die Vorteile und vielen positiven Wirkungen begrünter Dächer und Fassaden näher zu bringen. Viele Vorteile durch Gebäudebegrünung (Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünung) Verbesserung des Mikroklimas Beschattung, Wasserrückhalt, Verdunstung, Bindung und Filterung von Staub und Luftschadstoffen Energieeinsparung Wärmedämmung und Hitzeschild Beitrag zum Hochwasserschutz Regenwasserrückhalt und Minimierung der Niederschlagsabflussspitzen Kosteneinsparung Reduzierung der Abwassergebühren bei gesplitteter Abwassersatzung. Eventuell ersparte Ausgleichsabgabe Gebäudeerhaltung Längere Lebensdauer der Dachabdichtung durch Schutz vor Witterungseinflüssen und Temperaturdifferenzen Ausgleich und Minderung für Eingriffe in Natur und Landschaft Erhaltung der Biodiversität und Erweiterung der Lebensräume für Pflanzen und Tiere Lärm- und Strahlenschutz Luftschalldämmung und Minderung der Schallreflexion. Minderung des Elektro- und Licht-Smogs Moderne Stadtplanung Verbesserung des Arbeits- und Wohnumfelds, groß flächig einsetzbares Gestaltungselement der Städte- und Landschaftsplaner Wertsteigerung Der Immobilie und des Wohngebiets Freizeit-, Pausen- und Wohnflächen Zusätzliche Nutzflächen im privaten und öffentlichen Bereich Wissenswertes bei Dachbegrünungen Begrünbar sind Flachdächer und Schrägdächer. Es wird unter schieden zwischen Extensiv- und Intensiv - begrünungen. Die extensiven Gründächer, etwa 85 Prozent aller Dach begrünungen in Deutschland, zeichnen sich durch eine geringe Aufbauhöhe (ca cm), geringes Gewicht (ca kg / m²) und eine trockenheitsverträgliche und pflegeleichte Vegetation (vergleichbar mit Steingarten und Magerwiesen) aus. Sie sehen einfach schön aus, speichern Regenwasser und schützen die darunter liegende Dachabdichtung vor Extremtemperaturen und Hagelschlag. Extensivbegrünungen werden nur zur Pflege ein- bis zweimal im Jahr begangen. Dagegen sind Intensivbegrünungen erweiterte Wohn räume (Dachgärten), auf denen ähnliche Pflanzen

9 7 wachsen wie im ebenerdigen Garten. Dementsprechend ist der Grün dachaufbau höher (ab ca. 25 cm) und schwerer (ab ca. 300 kg / m²). Die Pflege gestaltet sich wie sonst im Garten je nach Pflanzen auswahl mehr oder weniger aufwändig. Intensiv begrünte Dächer gibt es in der Regel nur auf Flachdächern, dagegen können Extensiv begrünungen auf Flach- und Schräg dächern bis zu einer Dach neigung von etwa 40 Grad gebaut werden. Jedoch sind ab 15 Grad Dachneigung besondere Maß nahmen zur Rutschsicherung notwendig, damit das Gründach bei Starkregen nicht ins Rutschen kommt. Da es immer ausgereiftere und kostengünstigere Gründachsysteme für solche Steildachbegrünungen gibt, wird sich der Anteil dieser begrünten Gebäude stark nach oben entwickeln. Entwässerung: Ausreichende Anzahl der Dachabläufe und Notüberläufe berücksichtigen. Ausreichend dimensionierte Dränageschicht Absturzsicherung ab 3 Meter Höhe Windsoglast und Verwehsicherheit vor allem bei hohen bzw. windexponierten Gebäuden Planungsgrundlagen für begrünte Dächer Richtlinie zur Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen (Dachbegrünungsrichtlinie). Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., Bonn Fachregeln für Dächer mit Abdichtungen (Flachdachrichtlinien). Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Rudolf Müller Verlag, Köln Geeignete Dachkonstruktion, Wärmedämmung. Wurzelfeste Dachabdichtung nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinie bzw. DIN EN Zusätzliche Flächenlast für den Begrünungsaufbau und die Pflanzen Dachneigung beachten: bei gefällelosen Dächern und Extensivbegrünungen der Pfützenbildung entgegenwirken und ab 15 Dachneigung Schub sicherungsmaßnahmen gegen das Abrutschen des Gründachaufbaus vorsehen

10 8 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL da durch charakterisiert, dass die verwendeten Pflanzen Kletterpflanzen sind und eine direkte Verbindung zum gewachsenen Boden haben. Die Kletterpflanzen sind Selbstklimmer oder benötigen geeignete dauerhafte Kletter hilfen. Die Wasser- und Nährstoffversorgung findet in der Regel über natürliche Einträge statt. Eine regelmäßige fachgerechte Pflege ist notwendig, jedoch in geringerem Maße als bei fassadengebundenen Begrünungssystemen. Beispiel Fassadenbegrünung FBB Wasseranschluss zur dauerhaften Bewässerung von Intensivbegrünungen und zur Startbewässerung von Extensivbegrünungen Zugang zum Dach zu Pflege- und Wartungszwecken Abstimmung mit anderen Gewerken, z. B. bei Kombination Photovoltaik / Gründach oder Kombination Gründach / Brauchwassernutzung Wissenswertes bei Fassadenbegrünungen Fassadenbegrünungen lassen sich vereinfacht in zwei Hauptkategorien einteilen: Bodengebundene Begrünung Fassadengebundene Begrünung Bodengebundene Begrünung Die traditionellen bodengebunden Begrünungen erfol gen an einer fertigen Außenwand je nach Klettermodus mit oder ohne Kletterhilfe. Sie sind im wesentlichen Fassadengebundene Begrünung Fassadengebundene Begrünungssysteme bilden i. d. R. die Fassade der Außenwand und ersetzen hier andere Materialien wie Glas, Faserzement, Metalle etc. Sie benötigen keinen Bodenanschluss und eignen sich daher besonders für innerstädtische Bereiche. Sie zeichnen sich durch sofortige Wirksamkeit, große Gestaltungsspielräume ( vertikale Gärten ) sowie ein großes Spektrum verwend barer Pflanzen aus. Die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen erfolgt über eine automatische An lage. Der Aufwand für Pflege und Wartung ist von der Art der Ge staltung und dem verwendeten System abhängig; ins gesamt aber höher als bei bodengebundenen Begrünungen. Die Konstruktion muss auf die Begrünung abgestimmt sein. Planungsgrundlagen für begrünte Fassaden Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen. Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau, Bonn. Geeignete Wand- bzw. Fassadenkonstruktion und Wärmedämmung hinsichtlich Zusatzlasten und Druckstabilität. Bei vorgehängten und hinterlüftete Fassaden,

11 9 wärmegedämmten Vorsatzfassaden, holzbekleideten Fassaden und Trapezblechwänden sind grundsätzlich nur Gerüstkletterpflanzen bzw. fassadengebundene Begrünungsysteme zu empfehlen. Bei der Verwendung von Selbstkletterern bzw. Selbstklimmern ist die Eignung des Untergrunds zu prüfen. Selbstklimmer sollten nur auf intakten Untergründen ohne Risse, Spalten und offene Fugen eingesetzt werden. Fassaden mit Außendämmung sind hierfür meistens nicht geeignet. Maximal mögliche Wandlast bei fassadengebundenen Systemen. Maximal mögliche Zuglast bei Kletterhilfen bodengebundener Systeme. Ausrichtung (Himmelsrichtung) der Fassade, einschließlich Verschattung oder Lichtreflektion durch Nachbargebäude. Zusätzliche Windsoglast vor allem bei hohen bzw. windexponierten Gebäuden.. Geeignete Kletterhilfen bei bodengebundenen Sys temen in Abhängigkeit der ausgewählten Pflanzen. Entwässerung bei fassadengebundenen Systemen. Wasseranschluss und Wasserversorgung zur Start bewässerung von bodengebundener Fassadenbegrünung und zur dauerhaften Bewässerung von fassadengebundenen Systemen Zugang zur Fassade zu Pflege- und Wartungs zwecken, ggf. mittels Wartungsgängen, Hubsteiger oder Fassadenaufzügen Absturzsicherung ab drei Meter Absturzhöhe Weitere Informationen zur Dach- und Fassadenbegrünung, zu deren Fördermöglichkeiten und auch zur Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. und der Unterstützung der Bundesweiten Strategie Gebäudegrün gibt es unter Beispiel Dachbegrünung Wohngebäude FBB Beispiel Dachbegrünung Geschäftsgebäude FBB Dr. Gunter Mann Präsident Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V. (FBB) Kanalstraße 2, Saarbrücken Telefon: Fax Internet:

12 10 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL HEIZUNG Sowohl bei einem Neubau als auch bei der Sanierung eines Altbaus müssen Sie sich Gedanken über das rich tige Heiz system machen. Bei den Überlegungen sollten alle wichtigen Faktoren mit einbezogen werden, um die effizienteste Variante für das Eigenheim zu ermitteln. Wie groß ist die zu beheizende Fläche? Welche Technik soll verwendet werden? Wie können Sie gleichzeitig zum Umweltschutz beitragen? Fragen über Fragen, die zu klären sind. Heutzutage besteht ein überaus großes Angebot im Bereich Heiztechnik und zugleich sind auch die Ansprüche an die Heizanlagen gestiegen: Das System soll ein angenehmes Raumklima schaffen, in dem sich die Bewohner wohlfühlen und zugleich einen hohen Wirkungsgrad aufweisen sowie geringe Betriebskosten verursachen. Die Technik in diesem Bereich hat in den letzten Jahr zehnten markante Fortschritte gemacht, so dass viele Anlagen diesen Anforderungen gerecht werden. INFO Heizcheck Sie möchten es einmal ganz genau wissen? Ihre Heizkosten können Sie zukünftig mit dem neuen Online Heizcheck der Deutschen Energieagentur berechnen. Unter sehen Sie auch gleich ihr ganz persönliches Einspar potenzial. Schauen Sie doch einfach mal vorbei. Seit September 2015 gibt es auch für Ihre Heizung Energie effizienzklassen. Eine Übersicht finden Sie in der nachfolgenden Grafik. Innovative Technik Quelle: co2online ggmbh In den meisten älteren Häusern stehen noch veraltete, wenig effiziente Heizungsanlagen, die schon längst ausgetauscht werden müssten. Denn Anlagen, die schon mehr als 15 Jahre zählen, entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen und sind nicht mehr einsatzfähig. Und auch für Neubauhäuser bieten sich technische Erneuerungen an. Die neuen Brennwertkessel, die sowohl für Öl- als auch Gasheizungen erhältlich sind, nutzen zusätzlich die Wärme aus den Abgasen und die Kondensationswärme. Durch die Minimierung des Wärmeverlusts wird somit ein möglichst hoher Energiegewinn erzielt. Mit diesen hocheffizienten Kesseln wird das Heizmaterial zu beinahe 100 Prozent in Wärme verwandelt, was die Kosten für Öl oder Gas enorm senkt. Für die Warmwasserbereitung, die in engem Zusammenhang mit der Heizung steht, können neuartige Speichersysteme

13 11 eingesetzt werden. Ein Pufferspeicher kann über lange Zeit einen Warmwasservorrat speichern und so den Bedarf für Heizung, Küche und Bad regeln. HINWEIS Drahtlose Einzelraumregelung Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, sollten Sie nur Räume heizen, in denen Sie sich auch aufhalten. Zudem ist es sinnvoll, Fremdwärmequellen wie beispielsweise die Sonne optimal zu nutzen. Das System der draht losen Einzelraumregelung erkennt zum Beispiel geöffnete Fenster und reagiert entsprechend: Durch die Drosselung der Heizkörper kann es in einer Etagenwohnung zu einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozent kommen. Hocheffiziente Heizungspumpen Eine Hocheffizienz-Heizungspumpe wählt automatisch die optimale Einstellung für die Wasserzirkulation zwischen Heizanlage und Heizkörper. Die Pumpe hat einen Regler, der die Drehzahl vermindert, wenn der Druck steigt. Das Einsparpotenzial liegt im Vergleich zu ungeregelten Heizungs pumpen bei rund 80 Prozent und damit rund 90 Euro im Jahr. INFO Die Installation von Solarkollektoren eignet sich her - vor ragend, um die energiesparende Produktion von Heiz wärme zu unterstützen. Durch die Kombination von Solarenergie mit einer der genannten Heizsysteme erreichen Sie eine optimale Energieausbeute. So kann die Heizung hinzugeschaltet werden, wenn die Sonnenenergie nicht mehr genügend Energie liefern kann. Bei der KfW können Sie einen Kombinationsbonus für die Installation einer Solaranlage zusammen mit einer Heizanlage abrufen. Hast du Energie? EnergieStudio Moderne Heizungsanlagen zum Anfassen Besuchen Sie unser EnergieStudio und erleben Sie Heizung zum Anfassen. Wir haben für Sie acht moderne Heizungsanlagen in Betrieb! Acht moderne Heizungsanlagen in Betrieb! Erleben Sie Heizung zum anfassen in unserem EnergieStudio. Limburger Straße Limburg Tel.: Fax: Unser Partner das Handwerk

14 12 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL Umdenken und Handeln Beim Einbau einer neuen Heizanlage ist es eine Überlegung wert, ob dafür nicht sinnvollerweise eine Heizung mit regenerativer Energiequelle in Frage kommt. Denn dies hat nicht nur Vorteile für die Umwelt und Ihren Geldbeutel, auch die gesetzlichen Bedingungen fordern die Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Im EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) wurde festgesetzt, dass in allen Neubauten ab dem 1. Januar 2009 erneuerbare Energien verwendet werden müssen. Es besagt zusätzlich, dass bis zum Jahr 2020 nahezu 14 Prozent des gesamten Heizenergiebedarfs aus regenerativen Quellen entnommen werden müssen. Deshalb sollte sich jedermann Gedanken da rüber machen, eine energiesparende Heizung einbauen zu lassen. Die Technik hat inzwischen etliche hervor ragende Systeme zur Wärmegewinnung entwickelt, welche die Wärme allein aus regenerativen Energien produzieren und echte Alternativen zum Öl darstellen. Erdgas und Biogas Energieeffizient lassen sich Wohnräume mit Erdgas in Kombination mit einem Brennwertkessel beheizen. Mit Hilfe einer intelligenten Regelungstechnik wird die Wärme erzeugung gesteuert, so dass diese Heizanlage sehr effizient und energieschonend betrieben werden kann. Erdgas als Heizmittel einzusetzen erweist sich im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern als umweltschonendere Methode, da es weniger Abgas- und Feinstaub emissionen verursacht. In Zukunft wird sicher auch Biogas eine bedeutende Rolle spielen, das aus heimischen Nutzpflanzen in Biogasanlagen produziert wird. Dieses Gas wird in das Erdgasnetz miteingespeist und kann ebenso für die Erdgasheizung verwendet werden. Geothermie Eine weitere Alternative ist die Technik, die sich die Geothermie zu Nutzen macht. Hier wird mit Hilfe von Wärme pumpen die natürliche Erdwärme, die sich unter der Erdoberfläche befindet, nach oben befördert. Die Pumpe entzieht ihrer Umgebung die Wärme und erhöht die Luft auf eine Temperatur, mit der sie zum Heizen oder der Warmwasserbereitung genutzt werden kann. Ein Vorteil: Das System unterstützt nicht nur die Beheizung, sondern sorgt im Sommer auch für angenehm kühle Tempera turen. Wie auch beim Erdgas profitieren Sie hier davon, dass Sie ganz autonom über das Heizmaterial verfügen können. Denn ist die Pumpe einmal angeschlossen, können Sie die Energiequelle ganz nach Bedarf nutzen. Heizen mit Holz Auch das Heizen mit Biomasse erfreut sich wachsender Beliebtheit. Besonders Heizungen, die mit Scheitholz, Pellets sowie Hackschnitzeln betrieben werden, sind groß im Kommen. In Verbindung mit diesen Anlagen wird ein Pufferspeicher für das Warmwasser installiert, der die Schwankungen von Heizleistung und Wärme abnahme ausgleicht. Dies erhöht den Jahresnutzungsgrad und sorgt für einen niedrigeren Brennstoffverbrauch. Der geringe Ausstoß von CO 2 macht diese Anlagen besonders

15 13 das 2008 erneuert und erweitert wurde, staatlich gefördert: Der Betreiber erhält beispiels weise einen Zuschlag vom Staat pro Kilowatt Strom (für Fremd- oder Eigen nutzung), das er aus einem BHKW ins Stromnetz überführt. Arthur J. Braunstein / Fotolia umweltfreundlich. Denn es wird nicht mehr Kohlen dioxid abgegeben, als die Menge, die der Baum in seinem Wachstum aufgenommen hat. Aufgrund des hohen Wirkungsgrads und der zukunftssicheren Aussichten sind Heizsysteme auf Holzbasis enorm attraktiv geworden. Mini-Blockheizkraftwerk (BHKW) Diese Art der Energiegewinnung wird heutzutage nicht mehr nur im großen, industriellen Bereich genutzt, sondern kann inzwischen in Ein- beziehungsweise Mehrfamilienhäusern genutzt werden. Primär produziert ein BHKW Strom, der entweder im Haushalt genutzt werden oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Daneben entsteht auch eine Menge Wärme, die für die Beheizung sowie die Warmwassergewinnung im Haus verwendet werden kann. Als Energie lieferanten können auch regenerative Quellen wie Erdgas, Biogas, Holz und ähnliches eingesetzt werden. Diese Verwendung der Nutzwärme wird Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) genannt und ergibt einen möglichst hohen Nutzungsgrad. Diese Art der Energiegewinnung wird gemäß dem KWK- Gesetz, Im Landkreis Limburg-Weilburg sind wir DER Ansprechpartner für: Dipl.-Ing.(FH) Dominic Büttner Öffentlich bestellter Grundstücksvermessungen; Vermessungsingenieur Prüfsachverständiger Liegenschaftspläne für Vermessungswesen zum Bauantrag; Lindenstraße Bauabsteckungen; Limburg Tel.: 0 64 amtl Gebäudeeinmessungen; Fax: Laden Sie sich unsere Kontaktdaten Mietflächenermittlung; direkt auf Ihr Smartphone sowie viele weitere Vermessungsleistungen Wir setzen Maßstäbe info@vermessung-limburg.de

16 14 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL INFO Es gibt attraktive Finanzierungsmöglichkeiten seitens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die Förderprogramme für die Nutzung von regenerativen Energien ausweist. Sie vergibt beispielsweise günstige Kredite zu diesen Zwecken. Tipp: Wenn Sie Ihre alte Heizung durch eine neue mit Erneuer baren Energien austauschen, fördert die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) diese Umbaumaßnahme mit Zuschüssen. Die folgenden Tabellen geben einen Überblick. Limburger Folienspezialist Polifibra reduziert Energiekosten mit BHKW um rund 40% Unter dem Solgan Heizungsbauer der Zukunft realisiert WHSE innovative Energiekonzepte für Einfamilienhäuser wie für Industriebetriebe. Neben der Brennwerttechnik werden moderne BHWK-, Photovoltaik- und Batterie-Technik kombiniert. Aktuelle Erfolgsgeschichte ist die energetische Sanierung der Limburger Firma Polifibra. Wir konfektionieren seit über 30 Jahren Folien- und Isoliermaterialien für die Anwendung in verschiedenen industriellen Bereichen, sagt Geschäftsführer Klaus Jorkowski, beispielsweise Trafofolien für Windenergieanlagen, Abschimfolien für Computerkabel oder spezielle Folienklebebänder. Was den Geschäftsführer ärgerte, waren die steigenden Energiekosten. Also engagierte er den Energieberater Peter Reichwein, Hünfelden, und den Haigerer Heizungsbauer WHSE, die ein Konzept aus Wärmedämmung und Kraft-Wärme-Kopplung entwickelten. Über das BHKW beheizen wir seitdem unsere Gebäude und erzeugen kostengünstigen Strom, erklärt Jorkowski. Neben der Energiekostenersparnis von bis zu 40% bringen die Maßnahmen auch weitere positive Effekte: Unsere Mitarbeiter sind begeistert, weil sie in einem angenehmen Klima arbeiten. Das WHSE-Team installierte ein BHKW der Marke EC-Power XRGI mit 15 kw elektrischer und 30 kw thermischer Leistung. Es läuft Stunden im Jahr erzeugt rund kwh Strom. Nach dem ersten kompletten Betriebsjahr steht ein Einsparung von einigen Tausend im Jahr fest. - Peter Reichwein, Klaus Jorkowski und Christian Freischlad am Energiekostensparenden BHKW Haben Sie Ihre Energiekosten im Griff? Mit modernster Heizungstechnik kombiniert mit Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung und Sonne sind Sie auf Dauer bestens gewappnet gegen steigende Energiekosten. Wir beraten Sie gerne! Brennwerttechnik BHKW Photovoltaik Batteriesysteme Sparen Sie Bares und nutzen Sie die Förderung! Heizungsbauer der Zukunft Fachbetrieb für Heizungs- und Gebäudetechnik Bitzenstraße 11a, Haiger Telefon Web: info@whse.de

17 15 Förderübersicht Solar (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 5 Zusatzförderung 6 Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 5 Zusatzförderung 6 Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus 7 maßnahme Optimierungs- Optimierungs- Errichtung einer Solarkollektoranlage zur... Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus 7 maßnahme Biomasseanlage, Wärmenetz Kesseltausch 8 Wärmepumpenanlage Biomasseanlage, Wärmenetz Kesseltausch 8 Wärmepumpenanlage 3 bis 10 m² Bruttokollektorfläche bis 10 m² Bruttokollektorfläche /m²... ausschließlichen 11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche 50 /m² mit Errichtung:... ausschließlichen Warmwasserbereitung 1 11 bis 40 m² Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche mit Errichtung: Warmwasserbereitung /m² 75 /m² 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 10 % der Nettoinvestitionskosten 10 % der Netto- Bruttokollektorfläche 100 /m² Bruttokollektorfläche 75 /m² 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche zusätzlich 0,5 8.1 bis 14 m² Bruttokollektorfläche investitionskosten Basis- oder... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunter- 15 m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche zusätzlich 0,5 8.1 bis 14 m² Bruttokollektorfläche /m² 9 Innovationsförderung Basis- oder... kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunter- 15 m² bis 40 m² Bruttokollektorfläche nachträglich Bruttokollektorfläche stützung, solare Kälteerzeugung 140 /m² Innovationsförderung oder Wärmenetzzuführung 2 Bruttokollektorfläche /m² 150 /m² stützung, solare Kälteerzeugung (nach 3 7 Jahren): 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche nachträglich oder Wärmenetzzuführung 2 Bruttokollektorfläche 200 /m² Bruttokollektorfläche 150 /m² (nach 3 7 Jahren): 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 100 bis max Wärme- oder Kälteerzeugung Bruttokollektorfläche Bruttokollektorfläche 8.2 0,45 jährlicher Kollektorertrag Anzahl (Alternative) 3 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche 100 bis max Wärme- oder Kälteerzeugung 8.2 ertragsabhängige Förderung 0,45 jährlicher Kollektoren Kollektorertrag Anzahl (Alternative) 3 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche Kollektoren ertragsabhängige Förderung 50 /m² zusätzlicher Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 4 50 Bruttokollektorfläche /m² zusätzlicher Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage 4 Bruttokollektorfläche Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Solarkollektoranlagen im Bereich Innovationsförderung. Errichtung auf einem Wohngebäude mit mind. 3 Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche (auch Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbenutzung, Gemeinschaftseinrichtungen zur sanitären Versorgung und Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Es gelten Kühlsystem die Bestimmungen installiert ist. der Richtlinien vom 11. März Solarkollektoranlagen Beherbergungsbetriebe im mit Bereich mind. 6 Innovationsförderung. Zimmern können gefördert Errichtung werden). auf Oder einem auf Wohngebäude Ein- und Zweifamilienhäusern mit mind. 3 Wohneinheiten mit einem solaren oder auf Deckungsgrad einem Nichtwohngebäude von Gebäudebestand: Die hier beschriebenen Ein Gebäude, Voraussetzungen in dem zum Zeitpunkt sind nicht der abschließend. Inbetriebnahme Die vollständigen der beantragten Fördervoraussetzungen Anlage seit mehr als finden zwei Sie Jahren auf der ein BAFA-Homepage anderes Heizungs- unter oder der mind. 50 mit %, mind. denen 500 der m² Nutzfläche auf die wärmeübertragende (auch Mischgebäude Umfassungsfläche mit Wohn- und bezogene Gewerbenutzung, Transmissionswärmeverlust Gemeinschaftseinrichtungen das 0,7-fache des zur entsprechenden sanitären Versorgung Wertes und Kühlsystem Rubrik installiert Heizen mit ist. Erneuerbaren Energien. Beherbergungsbetriebe des jeweiligen Referenzgebäudes mit mind. nicht 6 Zimmern überschritten können wird. gefördert Es gelten werden). die gleichen Oder Mindestanforderungen auf Ein- und Zweifamilienhäusern an das Pufferspeichervolumen mit einem solaren wie Deckungsgrad unter 1 bzw. von 2. Die 1 hier Mindestvoraussetzungen beschriebenen Voraussetzungen in der Basisförderung: sind nicht abschließend. Bruttokollektorfläche Die vollständigen mind. 3 m² Fördervoraussetzungen bis max. 40 m², Pufferspeichervolumen finden Sie auf der mind. BAFA-Homepage 200 Ltr. (beides unter gilt für der 6 mind. Die verschiedenen 50 %, in denen Zusatzförderungen auf die wärmeübertragende können zusätzlich Umfassungsfläche zur Basis- und Innovationsförderung bezogene Transmissionswärmeverlust gewährt werden und das sind 0,7-fache miteinander des entsprechenden kumulierbar. Wertes Rubrik alle Heizen Kollektortypen) mit Erneuerbaren Energien. des Ausnahme: jeweiligen Gebäudeeffizienzbonus Referenzgebäudes nicht und überschritten Optimierungsmaßnahme wird. Es gelten nur die im gleichen Gebäudebestand Mindestanforderungen bei Errichtung einer an das Solarkollektoranlage. Pufferspeichervolumen wie unter 1 bzw Mindestvoraussetzungen 2 in der in Basisförderung: Bruttokollektorfläche Flachkollektoren: Bruttokollektorfläche mind. 3 m² bis max m², Pufferspeichervolumen mind. 40 l/m²; 200 Vakuumröhren- Ltr. (beides gilt u. für 67 Die Bonus verschiedenen für effiziente Zusatzförderungen Wohngebäude im Gebäudebestand. können zusätzlich Voraussetzungen: zur Basis- und Innovationsförderung Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus gewährt werden und 55 (d. sind h. miteinander auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche Gebäudeeffizienzbonus bezogene und Transmissionswärmeverlust Optimierungsmaßnahme beträgt nur im maximal Gebäudebestand das 0,7-fache bei Errichtung des entsprechenden einer Solarkollektoranlage. Wertes des jeweiligen Referenz- kumulierbar. alle Kollektortypen) Ausnahme: Vakuumflachkollektoren: Bruttokollektorfläche 7 m², Pufferspeichervolumen 50 l/m²; Luftkollektoren: keine Mindestanforderungen gebäudes; es gelten die Höchstwerte der EnEV 2013 Anlage 1 Tabelle 2), hydraulischer Abgleich, Anpassung der Heizkurve, Online-Bestätigung eines 2 Mindestvoraussetzungen 3 Die ertragsabhängige in Förderung Basisförderung: kann alternativ Flachkollektoren: zur Innovationsförderung Bruttokollektorfläche für große Solarkollektoranlagen 9 m², Pufferspeichervolumen (20 bis m²) l/m²; beantragt Vakuumröhren- werden. Grundlage u. 7 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz- zugelassenen Sachverständigen. Vakuumflachkollektoren: des jährlichen Kollektorertrages Bruttokollektorfläche (kwh/a/kollektor) 7 m², ist Pufferspeichervolumen das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln 50 l/m²; Luftkollektoren: keine (Standort Mindestanforderungen Würzburg, 50 C). 8 gebäudes; Einzelmaßnahmen es gelten zur die energetischen Höchstwerte der Optimierung EnEV 2013 der Anlage Heizungsanlage 1 Tabelle 2), und hydraulischer der Warmwasserbereitung Abgleich, Anpassung in Bestandsgebäuden der Heizkurve, Online-Bestätigung (nicht bei Erweiterung). eines 3 Die 4 ertragsabhängige Erweiterung einer Förderung bestehenden kann Solarkollektoranlage alternativ zur Innovationsförderung um mind. 4 m² bis zu für 40 große m² Bruttokollektorfläche. Solarkollektoranlagen (20 bis 100 m²) beantragt werden. Grundlage 8.1 zugelassenen Zusammen mit Sachverständigen. der Errichtung einer Solarkollektoranlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. des jährlichen Kollektorertrages (kwh/a/kollektor) ist das Datenblatt 2 der Solar-Keymark-Programmregeln (Standort Würzburg, 50 C) Einzelmaßnahmen Nachträglich nach 3 zur bis 7 energetischen Jahre nach Inbetriebnahme. Optimierung der Begrenzung Heizungsanlage auf die Höhe und der Warmwasserbereitung förderfähigen Kosten. in Bestandsgebäuden (nicht bei Erweiterung). 4 Erweiterung einer bestehenden Solarkollektoranlage um mind. 4 m² bis zu 40 m² Bruttokollektorfläche Zusammen Die Mindestförderung mit der Errichtung gilt nicht einer für Luftkollektoren. Solarkollektoranlage. Diese werden Begrenzung mit 140 auf /m² höchstens Bruttokollektorfläche 50 % der Basis- gefördert. oder Innovationsförderung. 8.2 Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Stand: Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Diese werden mit 140 /m² Bruttokollektorfläche gefördert. Stand:

18 16 SANIEREN UND ENERGIESPAREN SCHONT UMWELT UND GELDBEUTEL Förderübersicht Biomasse (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 4 Zusatzförderung 9 Maßnahme Basisförderung Innovationsförderung 4 Zusatzförderung 9 Brennwertnutzung 5 Partikelabscheidung 5.1 Nachrüstung 6 Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus Optimierungs- 10 maßnahme Optimierungs- Brennwertnutzung 5 Partikelabscheidung 5.1 Nachrüstung 6 Kombinationsbonus Gebäudeeffizienzbonus maßnahme Anlagen von 5 bis max. 100,0 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gebäudebestand Neubau Solarkollektoranlage, Wärmenetz 11 Anlagen von 5 bis max. 100,0 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Gebäudebestand Neubau 11 Wärmepumpenanlage Solarkollektoranlage, Wärmenetz Wärmepumpenanlage 5 kw bis 25,0 kw Pelletofen mit Wassertasche 5 kw bis 25,0 kw Pelletofen mit Wassertasche 25,1 kw bis max. 100 kw 80 /kw mit Errichtung: 25,1 kw bis max. 100 kw 80 /kw mit Errichtung: 5 kw bis 37,5 kw Pelletkessel 1 5 kw bis 37,5 kw % der Nettoinvestitionskosten 10 % der Netto- Pelletkessel 1 37,6 kw bis max. 100 kw 80 /kw ,6 kw bis max. 100 kw 80 /kw zusätzlich 0,5 investitionskosten Pelletkessel kw bis 43,7 kw Basis- zusätzlich oder 0,5 Pelletkessel mit einem 1 Pufferspeicher (neu 5 kw bis 43,7 kw Innovationsförderung Innovations- nachträglich Basis- oder mit errichtet) einem Pufferspeicher von mind. 30 (neu l/kw 43,8 kw bis max. 100 kw 80 /kw errichtet) von mind. 30 l/kw 43,8 kw bis max. 100 kw 80 /kw Hackschnitzelkessel 2 pauschal förderung (nach 3 nachträglich 7 Jahren): Hackschnitzelkessel 2 pauschal mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw je Anlage (nach 3 7 Jahren): bis max. mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/kw je Anlage Scheitholzvergaserkessel 8 pauschal bis max Scheitholzvergaserkessel mit einem Pufferspeicher 3 von mind. 55 l/kw pauschal je Anlage mit einem Pufferspeicher von mind. 55 l/kw je Anlage Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Innovationsförderung Partikelabscheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Partikel. Innovationsförderung Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Partikelabscheidung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur sekundären Abscheidung der im Abgas enthaltenen Kühlsystem installiert ist. 6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag. Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Partikel. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter 7 Förderbetrag bei neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW). Gesamtpufferspeichervolumen bei Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW. Kühlsystem installiert ist. 6 Nachrüstung einer unter 4) oder 5) beschriebenen Einrichtung für eine bereits bestehende Biomasseanlage. Angegeben ist der Innovationsförderbetrag. der Rubrik Heizen mit Erneuerbaren Energien. 8 Förderbetrag bei vorhandenem Pufferspeicher. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind nicht abschließend. Die vollständigen Fördervoraussetzungen finden Sie auf der BAFA-Homepage unter 7 Förderbetrag bei neu errichtetem Pufferspeicher (mind. 30 Liter/kW). Gesamtpufferspeichervolumen bei Scheitholzvergaserkessel mind. 55 Liter/kW. 9 Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. 1 Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein der Rubrik Heizen mit Erneuerbaren Energien. Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen. 8 Förderbetrag bei vorhandenem Pufferspeicher. Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus und Optimierungsmaßnahme nur im Gebäudebestand. Die verschiedenen Zusatzförderungen können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung 1 Unter die Pelletkessel fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über ein 2 Unter die Hackschnitzelanlagen fallen auch Kombinationskessel zur Verbrennung von Hackschnitzeln und Scheitholz. Kombinationskessel müssen über 9 gewährt werden und sind miteinander kumulierbar. 10 Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Mindest-Pufferspeichervolumen ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter von 55 je Liter Kilowatt je Kilowatt Nennwärmeleistung Nennwärmeleistung für den für handbeschickten den handbeschickten Teil der Teil Anlage der Anlage verfügen. verfügen. Ausnahme: Umfassungsfläche Gebäudeeffizienzbonus bezogene Transmissionswärmeverlust und Optimierungsmaßnahme beträgt nur maximal Gebäudebestand. das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz- gebäudes; Bonus für es effiziente gelten die Wohngebäude Höchstwerte im der Gebäudebestand. EnEV 2013 Anlage Voraussetzungen: 1 Tabelle 2), hydraulischer Anforderungen Abgleich, an Anpassung ein KfW-Effizienzhaus der Heizkurve, 55 Online-Bestätigung (d. h. der auf die wärmeübertragende eines 2 Unter 3 Es die sind Hackschnitzelanlagen nur besonders emissionsarme fallen auch Scheitholzvergaserkessel Kombinationskessel zur förderfähig Verbrennung (staubförmige von Hackschnitzeln Emissionen: und max. Scheitholz. 15 mg/m³). Kombinationskessel müssen über 10 ein Mindest-Pufferspeichervolumen von 55 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung für den handbeschickten Teil der Anlage verfügen Innovationsförderung: Angegeben ist der Gesamtförderbetrag. Ausnahme Pelletanlagen im Gebäudebestand. Umfassungsfläche Sachverständigen. bezogene Transmissionswärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz- zugelassenen Einzelmaßnahmen gebäudes; es gelten zur die energetischen Höchstwerte der Optimierung EnEV 2013 der Anlage Heizungsanlage 1 Tabelle 2), und hydraulischer der Warmwasserbereitung Abgleich, Anpassung in Bestandsgebäuden. der Heizkurve, Online-Bestätigung eines 3 Es sind nur besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel förderfähig (staubförmige Emissionen: max. 15 mg/m³). 4.1 Pelletanlagen im Gebäudebestand: Angegeben ist der Mindestförderbetrag, ansonsten 80 /kw Innovationsförderung: Angegeben ist der Gesamtförderbetrag. Ausnahme Pelletanlagen im Gebäudebestand 4.1. zugelassenen Sachverständigen. Zusammen mit der Errichtung einer 5 Innovationsförderung Brennwertnutzung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bei der 11.1 Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. 4.1 Pelletanlagen Abgaskondensation im Gebäudebestand: anfallenden Angegeben Wärme. ist der Mindestförderbetrag, ansonsten 80 /kw. Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung in Bestandsgebäuden Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten Zusammen mit der Errichtung einer Biomasseanlage. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. 5 Innovationsförderung Brennwertnutzung: Zusätzlich zur Biomasseanlage besteht eine Einrichtung zur bestimmungsgemäßen Nutzung der bei der Abgaskondensation anfallenden Wärme Nachträglich nach 3 bis 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Stand: Stand:

19 17 Förderübersicht Wärmepumpe (Basis-, Innovations- und Zusatzförderung) Maßnahme Basisförderung 7 Innovationsförderung 1 7 Zusatzförderung 2 Maßnahme Basisförderung 7 Innovationsförderung 1 7 Zusatzförderung 2 Wärmepumpen (WP) bis 100 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Lastmanagementbonus 3 Kombinationsbonus Gebäudeeffizienz- bonus 5 maßnahme Optimierungs- Kombinationsbonus Gebäudeeffizienz- Optimierungs- Wärmepumpen (WP) bis 100 kw Nennwärmeleistung Gebäudebestand Gebäudebestand Neubau Lastmanagementbonus 3 bonus 5 maßnahme Solarkollektoranlage, PVT- Wärmenetz 6 Solarkollektoranlage, Biomasseanlage Kollektoren PVT- 4 Wärmenetz 6 Biomasseanlage Kollektoren /kw 150 /kw 100 /kw mit Errichtung: Gasbetriebene Wärmepumpen 100 /kw 150 /kw 100 /kw (gasmotorische WP, SorptionsWP) mit Errichtung: Gasbetriebene Wärmepumpen Mindestförderbetrag 10 % der Nettoinvestitionskosten 10 % der Netto- 6.1 (gasmotorische WP, SorptionsWP) (bis ,0 kw) (bis ,0 kw) (bis ,0 kw) Mindestförderbetrag (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) 40 /kw 60 /kw 40 /kw investitionskosten /kw 60 /kw 40 /kw Mindestförderbetrag Elektrisch betriebene bei Mindestförderbetrag leistungsgeregelten und/ (bis ,5 kw) (bis ,5 kw) (bis ,5 kw) Elektrisch Luft/Wasser-WP betriebene bei leistungsgeregelten oder monovalenten und/ WP zusätzlich 0,5 nachträglich (bis 37,5 kw) (bis 37,5 kw) (bis 37,5 kw) Luft/Wasser-WP oder Basis- oder (nach 3-7 Jahren): Mindestförderbetrag monovalenten WP zusätzlich 0,5 nachträglich Innovationsförderung Innovations- 100 bis max Basis- oder (nach 3-7 Jahren): Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis ,5 kw) (bis ,5 kw) (bis ,5 kw) bei anderen WP (bis ,5 /kw kw) (bis ,5 /kw kw) (bis 10032,5 /kw kw) förderung 100 bis max Mindestförderbetrag 100 /kw 150 /kw 100 /kw Elektrisch betriebene bei elektr. Sole-WP mit Wasser/Wasser-WP oder Mindestförderbetrag (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) nachträglich Elektrisch betriebene Erdsondenbohrungen Sole/Wasser-WP bei elektr. Sole-WP mit (nach 1 Jahr): Wasser/Wasser-WP oder (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) (bis 45,0 kw) nachträglich Erdsondenbohrungen Sole/Wasser-WP Mindestförderbetrag (nach 1 Jahr): bei anderen WP (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) bis Mindestförderbetrag bei anderen WP (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) (bis 40,0 kw) bis Es gelten die Bestimmungen der Richtlinien vom 11. März Bonus für effiziente Wohngebäude im Gebäudebestand. Voraussetzungen: Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz- Gebäudebestand: Ein Gebäude, in dem zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der beantragten Anlage seit mehr als zwei Jahren ein anderes Heizungs- oder Es gelten Kühlsystem die Bestimmungen installiert ist. der Richtlinien vom 11. März gebäudes; Bonus für es effiziente gelten die Wohngebäude Höchstwerte der im Gebäudebestand. EnEV 2013 Anlage Voraussetzungen: 1 Tabelle 2), hydraulischer Anforderungen Abgleich, an Anpassung ein KfW-Effizienzhaus der Heizkurve, 55 Online-Bestätigung (d. h. der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche Sachverständigen. bezogene Transmissions-wärmeverlust beträgt maximal das 0,7-fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenz- eines Gebäudebestand: Die hier beschriebenen Ein Gebäude, Voraussetzungen in dem zum Zeitpunkt sind nicht der abschließend. Inbetriebnahme Die vollständigen der beantragten Fördervoraussetzungen Anlage seit mehr als finden zwei Sie Jahren auf der ein BAFA-Homepage anderes Heizungs- unter oder der zugelassenen Kühlsystem Rubrik Heizen installiert mit ist. Erneuerbaren Energien. 6 Einzelmaßnahmen gebäudes; es gelten zur die energetischen Höchstwerte Optimierung der EnEV 2013 der Anlage Heizungsanlage 1 Tabelle 2), und hydraulischer der Warmwasserbereitung Abgleich, Anpassung in Bestandsgebäuden. der Heizkurve, Online-Bestätigung eines Die 1 hier Innovationsförderung: beschriebenen Voraussetzungen sind ist eine nicht verbesserte abschließend. Systemeffizienz Die vollständigen oder eine Fördervoraussetzungen höhere Jahresarbeitszahl finden (JAZ) Sie der auf beantragten der BAFA-Homepage Wärmepumpe unter der 6.1 Zusammen zugelassenen mit Sachverständigen. der Errichtung einer Wärmepumpe. Begrenzung auf höchstens 50 % der Basis- oder Innovationsförderung. Rubrik 2 Die Heizen verschiedenen mit Erneuerbaren Zusatzförderungen Energien. können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar Nachträglich Einzelmaßnahmen nach 3 bis zur 7 energetischen Jahre nach Inbetriebnahme. Optimierung der Begrenzung Heizungsanlage auf die Höhe und der der Warmwasserbereitung förderfähigen Kosten. in Bestandsgebäuden. 1 Innovationsförderung: Ausnahme: Gebäudeeffizienzbonus Voraussetzung ist und eine Optimierungsmaßnahme verbesserte Systemeffizienz nur im oder Gebäudebestand. eine höhere Jahresarbeitszahl (JAZ) der beantragten Wärmepumpe Nachträglich Zusammen mit nach der mind. Errichtung einem Jahr einer (Wärmepumpencheck). Wärmepumpe. Begrenzung Begrenzung auf höchstens auf die Höhe 50 % der der förderfähigen Basis- oder Innovationsförderung. Kosten. 2 Die 3 verschiedenen Die Wärmepumpenanlage Zusatzförderungen ist lastmanagementfähig. können zusätzlich zur Basis- und Innovationsförderung gewährt werden und sind miteinander kumulierbar Anforderungen Nachträglich nach an die 3 bis JAZ: 7 Jahre nach Inbetriebnahme. Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Ausnahme: Voraussetzung: Gebäudeeffizienzbonus Errichtung eines und Pufferspeichers Optimierungsmaßnahme mit mind. 30 Ltr./kW nur im und Gebäudebestand. das Zertifikat Smart Grid Ready. 6.3 Nachträglich nach mind. einem Jahr (Wärmepumpencheck). Begrenzung auf die Höhe der förderfähigen Kosten. Jahresarbeitszahl Basisförderung Innovationsförderung 3 Die 4 Wärmepumpenanlage PVT-Kollektoren und andere ist lastmanagementfähig. nicht förderfähige Solarkollektoranlagen (gilt nicht für reine Photovoltaikanlagen) müssen einen Beitrag als Wärmequelle 7 Anforderungen an die JAZ: Wohngebäude Nichtwohngebäude Voraussetzung: für die Wärmepumpe Errichtung leisten. eines Pufferspeichers Bruttokollektorfläche mit mind. 307,0 Ltr./kW m². und das Zertifikat Smart Grid Ready. gasbetriebene Jahresarbeitszahl WP 1,25 Basisförderung 1,3 Innovationsförderung 1,5 4 PVT-Kollektoren und andere nicht förderfähige Solarkollektoranlagen (gilt nicht für reine Photovoltaikanlagen) müssen einen Beitrag als Wärmequelle elektrische Luft-WP Wohngebäude 3,5 Nichtwohngebäude 3,5 4,5 für die Wärmepumpe leisten. Bruttokollektorfläche mind. 7,0 m². andere gasbetriebene elektrische WP WP 3,81,25 4 1,3 1,5 elektrische Luft-WP 3,5 3,5 4,5 andere elektrische WP 3,8 4 Stand: Stand:

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