WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum
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- Volker Abel
- vor 7 Jahren
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1 WILLKOMMEN im virtuellen Konferenzraum Das Web Seminar beginnt um 11:00 Uhr. Wir werden zunächst die Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. Förderwelle) mit einer Powerpoint Präsentation erläutern. Sie können im Live Chat Ihre Fragen stellen. Die Fragen werden wir nach dem Vortrag mündlich beantworten. 1
2 Web Seminar Förderbekanntmachungen Innovationsausschuss beim G BA Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß 92a Abs. 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. Förderwelle) Dr. Nicola Grundmann (DLR PT) Dr. Birgit Löer (DLR PT) 31. Mai
3 Der Innovationsfonds Verfügbare Mittel: 300 Mio. pro Jahr 3
4 Förderbekanntmachungen Innovationsfonds Bereich Neue Versorgungsformen 2. Förderwelle: Förderbekanntmachungen zum ; Frist Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen 1. Förderwelle: Förderbekanntmachungen zum ; Frist Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen Link zu den Förderbekanntmachungen: ba.de/ 4
5 Fokus des heutigen Webinars Innovationsfonds Bereich Neue Versorgungsformen 2. Förderwelle: Förderbekanntmachungen zum ; Frist Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen 1. Förderwelle: Förderbekanntmachungen zum ; Frist Themenspezifische Förderung Neue Versorgungsformen Themenoffene Förderung Neue Versorgungsformen Link zu den Förderbekanntmachungen: ba.de/ 5
6 Was sind die Ziele der Förderung? Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Förderung von neuen Versorgungsformen: Neue Versorgungsformen sind Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen. Dazu zählen insb. auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. (Verfahrensordnung Innovationsausschuss, 2 Begriffsbestimmungen) Die Erkenntnisse der Evaluation der neuen VF sollten geeignet sein um: in die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Gestaltung der Versorgung übernommen werden zu können, und/oder dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens zu dienen. 6
7 Welche Projekte können gefördert werden? Gefördert werden neue Versorgungsformen, die: insb. Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben: Überwindung der Trennung der Sektoren, Optimierung innersektoraler Schnittstellen, Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung. Potenzial für eine dauerhafte Aufnahme in die Versorgung (Umsetzungspotenzial) aufweisen; ein tragfähiges Evaluationskonzept vorweisen. 7
8 Welche Projekte können gefördert werden? Die neuen Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden. Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sind möglich: Die bestehenden Finanzierungsverantwortungen bleiben hiervon unberührt. Die Anträge müssen plausibel ausweisen, auf welcher rechtlichen Grundlage die beantragte neue Versorgungsform künftig stattfinden soll und welche gesetzlichen Regelungen hierfür nach Ende der Förderung ggf. geschaffen oder verändert werden müssten. 8
9 Gegenstand der Förderung I: Themenspezifische Förderbekanntmachung Themenfeld 1: Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen; Themenfeld 2: Auf und Ausbau der geriatrischen Versorgung; Themenfeld 3: Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz; Themenfeld 4: Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen. 9
10 Gegenstand der Förderung II: Themenoffene Förderbekanntmachung Keine Themensetzung vorgegeben; Die beantragten Themen müssen relevant sein für die Versorgung im Rahmen der GKV; Keine Doppeleinreichung möglich. 10
11 Welche Projekte werden nicht gefördert? Neue Versorgungformen zu folgenden Themenfeldern: Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten; Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit; Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E Health; Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen: ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit seltenen Erkrankungen. > Anträge dazu können hier eingereicht werden: ba.de/versorgungsformen/themenspezifisch / Reine Evaluationen bereits implementierter Selektivverträge nach 73c und 140a SGB V, in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung. > Anträge dazu können hier eingereicht werden: ba.de/versorgungsforschung/evaluation selektiv / 11
12 Welche Projekte werden nicht gefördert? Studien im Kontext eines Konformitätsbewertungsverfahrens bzw. einer Leistungsbewertungsprüfung; Klinische Studien zum Wirksamkeitsnachweis (efficacy) von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Behandlungen und operativen Verfahren; Studien zur frühen Nutzenbewertung gemäß dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG); Studien zur Erprobung einer neuen Untersuchungs und Behandlungsmethode nach 137e SGB V, deren technische Anwendung der Methode maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts beruht; Forschung und Entwicklung zu Produktinnovationen; Projekte, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden; Projekte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. 12
13 Antragsteller Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen und Personengesellschaften; Bei der Antragstellung ist in der Regel eine Krankenkasse zu beteiligen (Unterschrift); Wird keine Krankenkasse beteiligt, ist dies zu begründen und insbesondere darzulegen, wie der Bezug des geförderten Projektes zur Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung und die erforderliche Evaluation gleichwohl sichergestellt werden können. 13
14 Förderkriterien Relevanz (nur themenoffen); Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Behebung von Versorgungsdefiziten; Verbesserung der Versorgungseffizienz; Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen; interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle. Übertragbarkeit der Erkenntnisse, insbesondere auf andere Regionen oder Indikationen; Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen; Evaluierbarkeit; Umsetzungspotenzial; Realisierbarkeit des Modellansatzes. mind. 1 Kriterium 14
15 Fördervoraussetzungen Einhaltung einschlägiger datenschutzrechtlicher Standards; Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards; Ergebnisunabhängige Publikation der Evaluationsergebnisse; Beteiligung an übergreifenden evaluierenden Maßnahmen gem. 92a Abs. 5 SGB V für die Bewertung des Erfolgs der Förderung im Rahmen des Innovationsfonds. 15
16 Was ist förderfähig? Förderfähig sind nach 92a Abs. 1 S. 5 SGB V nur diejenigen Aufwendungen, die dem Grunde nach nicht von den Vergütungssystemen der Regelversorgung umfasst sind. Dies sind insbesondere Aufwendungen für: gesundheitliche Leistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen; Projektmanagement; Koordination von gesundheitlichen Leistungen; Evaluation; Ausgaben für Investitionen und projektbegleitende Entwicklungen; Infrastrukturpauschale: bis zu 25 % der beantragten Personalausgaben. Es muss sich um projektbezogene Ausgaben handeln, die innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraumes und allein durch das Projekt zusätzlich verursacht werden. 16
17 Was ist nicht förderfähig? Ausgaben für Leistungen, die außerhalb des Förderzeitraumes entstanden sind; Ausgaben für Gegenstände, die der Grundausstattung zuzurechnen sind und die nicht projektbezogen eingesetzt werden. Grundausstattung sind dabei Gegenstände und nicht projektbezogene Infrastrukturausgaben, die auch für den sonstigen regelmäßigen Geschäftsbetrieb erforderlich sind. Abschreibungen für Gegenstände; Ausgaben für die Wartung und Reparatur von Gegenständen, die nicht aus den Fördermitteln beschafft wurden; Ausgaben, die bereits durch die Infrastrukturpauschale abgedeckt sind; erstattungsfähige Umsatzsteuer; nicht in Anspruch genommene Skonti und Rabatte. 17
18 Auswahlprozess Verfahren: Erfüllung des Gegenstands der Förderung; Erfüllung der Fördervoraussetzungen; Bewertung entsprechend der o. g. Förderkriterien. Entscheidung: Der Expertenbeirat führt Kurzbegutachtungen der Förderanträge durch und gibt eine Empfehlung zur Förderentscheidung ab; Der Innovationsausschuss entscheidet über die Förderung. 18
19 Wo finde ich alle wichtigen Informationen? Förderbekanntmachungen inkl. Begleitdokumente: themenspezifisch: ba.de/versorgungsformen/themenspezifisch / themenoffen: ba.de/versorgungsformen/themenoffen / Begleitdokumente: insb. verbindlicher Leitfaden zur Erstellung von Anträgen Word Vorlage zur Erstellung von Anträgen Formblätter Kalkulationsblatt Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen Allgemeine Hinweise und Nebenbestimmungen FAQ Liste 19
20 Anträge I: Formale Anforderungen Bei Einzelprojekten ist die Projektleitung, bei Konsortialprojekten die Konsortialführung für die Einreichung und Richtigkeit verantwortlich. Förderbekanntmachung und Leitfaden beachten, Vorlagen verwenden! Formatvorgaben beachten: Schriftart Arial, Schriftgrad 11, 1,5 zeilig. Umfang: max. 20 Seiten DIN A4 Format, zzgl. Anlagen. Antrag in deutscher Sprache. Die Projektbeschreibung ist von der Projektleitung bzw. Konsortialführung zu unterschreiben. 20
21 Anträge II: Formale Anforderungen Dem Antrag sind begutachtungsrelevante Anlagen beizufügen: Unterschrift Vorlage Unterschrift Vorlage Unterschrift Vorlage 21
22 Anträge III: Formblätter Die Formblätter sind Teil des Antrages (beizufügende Anlagen). Formblätter für Einzelprojekte, Konsortialführung, Konsortialpartner. Es sind die beantragten Ausgaben für das Projekt aufzuführen sowie Eigenerklärungen abzugeben. Positionen: Personalausgaben; Infrastrukturpauschale (bis zu 25% der Personalausgaben); Sachausgaben (u.a. Verbrauchsmaterialien, Reisen, Aufträge); Ausgaben für gesundheitliche Versorgungsleistungen, die über die Regelversorgung hinausgehen; Investitionen (Einzelpreis > 410 netto); Weiterleitung bei Konsortialprojekten. 22
23 Einreichung I: Wo? Einreichung ausschließlich online. Eine PDF Datei des Antrages aus der Projektbeschreibung inkl. Anlagen erstellen und hochladen im elektronischen Antragssystem pt outline: themenspezifische Einreichung: dlr.de/ptoutline/app/nvf3_2016. themenoffene Einreichung: dlr.de/ptoutline/app/nvf4_2016. Frist für die Interessenbekundung (nicht verpflichtend): 28. Juni 2016 Frist für die Antragseinreichung: 19. Juli 2016 (15.00 Uhr, MESZ) 23
24 Einreichung II: Registrierung und Anmeldung Einmalig Registrieren Erhalt Passwort Anmeldung 24
25 Einreichung III: Startseite und Antrag anlegen Ansprechpersonen, Anweisungen, Fristen.. Anweisung: Interessensbekundung Antrag anlegen 25
26 Einreichung IV: Eingabe der projektbezogenen Informationen Bitte beachten Sie das Menü links oben. 26
27 Einreichung V: Eingabe der projektbezogene Daten Speichern nicht vergessen Projektbezogene Daten: Allgemeine Projektangaben, Antragsteller, Konsortialpartner/in 27
28 Einreichung VI: Antrag hochladen Bitte laden Sie für die Interessensbekundung noch keine Projektbeschreibung hoch. Antrag einreichen: Projektbezogene Daten aktualisieren, Projektbeschreibung inkl. verbindlicher Anlagen gemäß Leitfaden -> als ein pdf-dokument hochladen. 28
29 Einreichung VII: Verbindliche Einreichung Projektübersicht Nach der verbindlichen Einreichung sind keine Änderungen mehr möglich. Der Antragsteller erhält eine Bestätigung per über die Einreichung. 29
30 Beratung für Antragstellende Kontaktdaten: Telefon: E Mail: innovationsfonds versorgungsformen@dlr.de 30
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