Antrag zur Spezial-Haftpflicht-Versicherung f r Reiseveranstalter

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1 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at Antrag zur Spezial-Haftpflicht-Versicherung f r Reiseveranstalter Hierdurch beauftrage ich die Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. die nachstehend angekreuzte Versicherung bei der Generali Versicherung AG in Deckung zu geben: Die m glichen Varianten f r im Veranstalterregister eingetragene Reiseveranstalter: TourOperatorsCare 1,80 pro Person Jahresmindestpr mie 1.260,- TourOperatorsCarePlus 2,70 pro Person Jahresmindestpr mie 2.700,- O Zusatzdeckung Mehrkosten in Folge St rung des Reiseantritts Jahrespr mie 220,- Die Variante f r alle atypischen Reiseveranstalter, welche nicht im Register eingetragen sein m ssen, und alle Reiseb ros, die abgesichert sein wollen, wenn sie im Falle einer fehlerhaften Vermittlung als Veranstalter kraft Anscheins haften m ssen. TourOperatorsCareAT Jahrespr mie 630,- Auftraggeber: Anschrift: Telefon: Gesch ftsf hrer: Veranstalternummer: Voraussichtliche Anzahl der Reiseteilnehmer pro Jahr: das gew nschte Datum der Hauptf lligkeit: Vertragsdauer: die Vertragsdauer betr gt ab mindestens 1 Jahr und der Vertrag verl ngert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn die schriftliche K ndigung nicht sp testens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres der anderen Partei zugegangen ist. gew nschte Zahlungsart: j hrlich per Zahlschein j hrlich per SEPA-Lastschrift- Mandat monatlich per SEPA-Lastschrift-Mandat Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 1 von 17 inklusive Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

2 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at SEPA-Lastschrift-Mandat Zahlungsempf nger: Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. Kratochwjlestra e 4, 1220 Wien Gl ubiger-identifikationsnummer (Creditor-ID): AT39ZZZ Ich erm chtige/ Wir erm chtigen die Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h. Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzul sen. Ich kann/ Wir k nnen innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich stimme / Wir stimmen der Verk rzung der Frist f r die Vorank ndigung der Lastschrift auf f nf Kalendertage zu. Name/ Firma des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber): Anschrift des Zahlungspflichtigen: IBAN: Datum und Ort: Unterschrift(en) des/ der Kontozeichnungsberechtigten: Versicherer: Generali Versicherung AG, 1010 Wien Vertragsverwaltung Polizzierung, Vertragsverwaltung, Pr mieninkasso und Schadenbearbeitung erfolgt namens und im Auftrag des Versicherers durch Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h.. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 2 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

3 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at Daten und Fakten TourOperatorsCare TourOperatorsCarePlus und TourOperatorsCareAT setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: 1. Verm gensschaden Haftpflicht-Versicherung f r Reiseveranstalter Ersetzt werden berechtigte Schadenersatzanspr che von Reiseteilnehmern wegen erlittener Verm gensminderungen, die nicht mit Personen- oder Sachsch den zusammenh ngen. Bei der Variante TourOperatorsCarePlus werden alle berechtigten Ersatzanspr che von Reiseteilnehmern ersetzt, soferne die Leistungseinschr nkung nicht durch H here Gewalt oder Zufall hervorgerufen wurde. Versicherungssumme TourOperatorsCare und TourOperatorsCarePlus: ,- Versicherungssumme TourOperatorsCareAT: ,- Selbstbehalt: 10 % der Schadenssumme, mindestens 75 je Reiseteilnehmer 2. Personen- und Sachschaden Haftpflicht-Versicherung f r Reiseveranstalter Ersetzt werden berechtigte Schadenersatzanspr che von Reiseteilnehmern wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens w hrend der Inanspruchnahme der gebotenen Leistungen. Versicherungssummen TourOperatorsCare und TourOperatorsCarePlus: ,- f r Personensch den ,- f r Sachsch den Versicherungssumme TourOperatorsCareAT: 3, ,- f r Personensch den ,- f r Sachsch den Selbstbehalt: keiner bei Personensch den, 500,- bei Sachsch den Pr mien TourOperatorsCare: 1,80 pro Person Jahresmindestpr mie 1.260,- TourOperatorsCarePlus: 2,70 pro Person Jahresmindestpr mie 2.700,- TourOperatorsCareAT: Jahrespr mie 630,- M gliche Zusatzdeckung Absicherung von Mehrkosten in Folge von St rung des Reiseantritts. Details siehe beiliegende Klausel. Versicherungssumme 5.000,-. F r die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsf lle leistet der Versicherer h chstens das Zweifache der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt betr gt 10 % der Schadenssumme, mindestens 75 je Reiseteilnehmer. Diese Zusatzdeckung ist nicht abschlie bar f r die Variante TourOperatorsCareAT. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 3 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

4 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at Berechnung der vorl ufigen Pr mie f r TourOperatorsCare und TourOperatorsCarePlus Liegt die voraussichtliche Anzahl der Reiseteilnehmer ber 1000 pax, bitte die Pr mie pro Person mit der Anzahl der Reiseteilnehmer multiplizieren. Bei einer voraussichtlichen Reiseteilnehmeranzahl von 1000 oder weniger wird die Mindestpr mie verrechnet. voraussichtliche Jahrespr mie: (alle Angaben inklusive 11% Vers.St.) Bestehen oder bestanden f r die beantragten Risken bereits Versicherungen bei anderen Unternehmen? o Nein o Ja Wenn ja: bei welcher Versicherungsgesellschaft besteht/bestand die Polizze, mit welcher Versicherungssumme und welches Vertragsende ist/war vereinbart? Wurden die beantragten Risken von einer Versicherung bereits abgelehnt oder gek ndigt? o Nein o Ja Wenn ja: von welcher Gesellschaft? Haben sich zu den zur Versicherung beantragten Risken in den letzten drei Jahren Sch den ereignet? o Nein o Ja Wenn ja: bitte n here Angaben zu Anzahl der Sch den, zu Datum, Ursache und Schadensh he. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 4 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

5 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at Erkl rungen und Hinweise Vorvertragliche Anzeigepflicht Gem 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) sind alle Fragen nach gefahrenerheblichen Umst nden vollst ndig und richtig zu beantworten. Unvollst ndige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die zu bernehmende Gefahr richtig einzusch tzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Obliegenheit kann der Versicherer unter den in 16ff VersVG bestimmten Umst nden vom Vertrag zur cktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls trotz Pr mienzahlung - die Leistung verweigern. Allgemeine Informationen In der(n) angef hrten Pr mie(n) sind s mtliche Steuern und Abgaben in der derzeitigen H he enthalten. F r die beantragte Versicherung ist sterreichisches Recht anzuwenden. Die Zahlungsfrist f r die erste Pr mie betr gt 14 Tage ab Zugang der Polizze. Sollte die erste Pr mie danach noch unbezahlt sein, erlischt der Versicherungsschutz zur G nze. Der Versicherer ist in diesem Fall auch zum R cktritt vom Vertrag berechtigt. Zustimmung zur Datenverwendung und Verarbeitung Der Antragsteller und die zu versichernde Person best tigen den Erhalt der Information zur Datenanwendung (gem. 24 DSG) des Versicherers und stimmen zu, dass ihre Daten, so wie in diesem Informationsblatt dargestellt, verwendet werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich habe die Zustimmungserkl rung verstanden und stimme dieser zu 0 JA 0 NEIN Zustimmung zur Verwendung der Daten f r Informationszwecke Der Antragsteller stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes zu, dass die Generali Versicherung AG, die Gesellschaften der Generali Gruppe sowie deren Kooperationspartner (siehe dazu Information zur Datenanwendung (gem. 24 DSG)) die personenbezogenen Daten und die Vertragsdaten des Antragstellers (Name, -Adresse, Telefonnummer, Produkt, Leistungsumfang Vertragslaufzeit, nicht jedoch Gesundheitsdaten) f r Zwecke der Zusendung von Informationen ber bestehende und neue Produkte der Generali Gruppe als auch f r Service- und Marketingzwecke verwenden und ihn zu diesen Zwecken per Telefon, Fax, E- Mail und Briefpost kontaktieren d rfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Ich habe die Zustimmungserkl rung verstanden und stimme dieser zu 0 JA 0 NEIN Hinweis zu den gesetzlichen R cktrittsrechten Sie haben die M glichkeit unter den nachfolgenden Voraussetzungen vom Versicherungsvertrag zur ckzutreten: R cktritt gem 5b Versicherungsvertragsgesetz: Der Versicherungsnehmer hat gem 5b Versicherungsvertragsgesetz das Recht, binnen zweier Wochen in geschriebener Form vom Vertrag zur ckzutreten, sofern (i) er nicht durch einen Versicherungsmakler vertreten ist und keine Kopie seiner Vertragserkl rung erhalten hat, oder (ii) er die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe seiner Vertragserkl rung erhalten hat, oder (iii) die in den 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz und, sofern die Vermittlung durch einen Versicherungsagenten erfolgte, die in den 137f Abs. 7 bis 8 und 137g Gewerbeordnung 1994 (GewO) unter Beachtung des 137h GewO vorgesehenen Mitteilungen nicht erhalten hat. Die genannte Frist zum R cktritt beginnt erst zu laufen, wenn die unter (iii) angef hrten Mitteilungspflichten rechtzeitig erf llt worden sind, dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolizze und die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind und er ber sein R cktrittsrecht belehrt worden ist. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erkl rung innerhalb der Frist abgesendet wird. Das R cktrittsrecht erlischt sp testens einen Monat nach Zugang der Versicherungspolizze einschlie lich einer Belehrung ber das R cktrittsrecht. Hat der Versicherer vorl ufige Deckung gew hrt, geb hrt ihm hierf r die ihrer Dauer entsprechende Pr mie. Das R cktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn die Vertragslaufzeit weniger als 6 Monate betr gt. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 5 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

6 Care Consult Versicherungsmakler Gesellschaft m.b.h Kratochwjlestra e Wien Telefon: Fax: info@careconsult.at Schlusserkl rung An diesen Antrag h lt sich der Antragsteller 6 Wochen gebunden. Der Versicherungsschutz beginnt mit Zugang der Polizze, sofern keine vorl ufige Deckung vereinbart wurde. Der Antragsteller stimmt ausdr cklich zu, dass der Versicherer die im Zusammenhang mit der (den) beantragten Versicherungen stehenden Daten an andere Versicherungsunternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen der Versicherungsunternehmen bermittelt. Die Antragstellung ist nur schriftlich m glich. Der Antragsteller best tigt, dass ihm eine Antragskopie ausgefolgt wurde und keine sonstigen Abreden getroffen wurden sowie die Erl uterungen laut beiliegenden Allgemeinen und Besonderen Informationen zum Antrag zur Kenntnis genommen wurden. Der Antragsteller best tigt die geltenden Versicherungsbedingungen erhalten zu haben. Der Antragsteller erkl rt ausdr cklich, dass das versicherte Risiko laut Antrag seiner Befugnis entspricht und nimmt zur Kenntnis, dass nur in diesem Rahmen Versicherungsschutz besteht. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Der Vermittler best tigt mit seiner Unterschrift, dass der Versicherungsnehmer und die Versicherten die in diesem Antrag gestellten Fragen selbst beantwortet und den Antrag eigenh ndig unterschrieben haben. Ort, Datum Unterschrift des Vertragserbringers Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 6 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

7 Information zur Datenanwendung (gem. 24 Datenschutzgesetz) Stand Sehr geehrter Kunde, wir haben Sie als Auftraggeber der Datenanwendung, in der Ihre Daten verwendet werden, gem 24 Datenschutzgesetz 2000 (DSG) ber den Zweck, f r den Ihre Daten ermittelt und verwendet werden, zu informieren sowie Ihnen weitere Informationen zu geben, soweit dies f r die Verarbeitung Ihrer Daten nach Treu und Glauben erforderlich ist. 1. Zweck der Datenanwendung Ihre Daten werden in unserer Datenanwendung zum Zweck der Antragsbearbeitung, Risikopr fung, Polizzierung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Leistungsf llen, der umfassenden Betreuung und Beratung in Versicherungsangelegenheiten (auch in anderen Versicherungszweigen) sowie im Zusammenhang mit sonstigen Finanzdienstleistungen, die von Gesellschaften der Generali Gruppe angeboten oder f r Kooperationspartner vermittelt werden sowie f r statistische Auswertungen verwendet. Im Wesentlichen beinhaltet dies: Datenverarbeitung beim Versicherer a) Im Zuge des Vertragsabschlusses und der Vertragsverwaltung Wir ermitteln und verwenden Ihre Daten, die f r die Erstellung und Bearbeitung Ihres Versicherungsvertrages notwendig sind; das sind vor allem Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten) sowie Ausk nfte von Dritten (z.b. Sachverst ndige, etc.). Zur Verwaltung Ihres Vertrages werden weitere Daten wie etwa Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, -pr mie, Bankverbindung, Inkassodaten sowie erforderlichenfalls die Daten eines Dritten, z.b. eines Vermittlers, eines Sachverst ndigen, gef hrt (Vertragsdaten). Sofern personenbezogene Gesundheitsdaten f r die Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ihr Versicherungsvertrag abgeschlossen werden soll unerl sslich sind, ermitteln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, die zur Vertragsbeurteilung erforderlichen Gesundheitsdaten durch Ausk nfte und Unterlagen von unter suchenden oder behandelnden rzten, Krankenanstalten, sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungstr gern. Davon umfasst sind folgende medizinische Unterlagen: Anamnese, Entlassungsberichte, s mtliche diagnostische Befunde, Infusionsblatt, klinische oder rztliche Aufnahme- und Behandlungsdaten, wobei in Einzelf llen auch mit weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann. b) Im Versicherungsfall Im Versicherungsfall ermitteln und verarbeiten wir Ihre Angaben zum Schaden- bzw. Leistungsfall und ggf. auch Angaben von Dritten, wie etwa von den mit der Schadens-/Leistungsfeststellung beauftragten Sachverst ndigen, von den mit der Schadensbehebung und Leistungserbringung betrauten Unternehmen und Einrichtungen (z.b. Reparaturwerkst tte, Handwerker, etc.) und von Auskunftspersonen (z.b. Zeugen, Beh rden, etc.) sowie die von uns geleisteten Zahlungen (Leistungsdaten). Sofern Gesundheitsdaten zur Beurteilung und Erf llung von Anspr chen aus einem konkreten Versicherungsfall und zur berpr fung erbrachter Behandlungsleistungen unerl sslich sind, ermitteln wir, Ihre Zustimmung vorausgesetzt, Gesundheitsdaten durch Ausk nfte von untersuchenden oder behandelnden rzten, Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge ber Diagnose sowie Art und Dauer der Behandlung. Derartige Ausk nfte sind die im Einzelfall zur Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Ausk nfte ber die mit dem konkreten Versicherungsfall im Zusammenhang stehenden Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen. Davon umfasst sind folgende medizinische Unterlagen (Daten zum Grund der station ren Aufnahme oder ambulanten Behandlung, zu allf lligen Unfallgr nden, zur erbrachten Behandlungsleistung, ber die Aufenthalts- und Behandlungsdauer sowie zur Behandlungsentlassung oder beendigung; etwa Anamnese der aktuellen Behandlung/Aufnahme und Statusblatt, Fieberkurve mit Infusionsplan, s mtliche diagnostische Befunde, OP-Bericht, rztlicher Verlaufsbericht, An sthesieprotokoll, Verlaufsbericht der pflegerischen Ma nahmen, Entlassungsbericht, gerichtsmedizinische Befunde, Einsatz-, Beh rdenprotokolle, wobei in Einzelf llen auch mit weniger Unterlagen das Auslangen gefunden werden kann). Gesundheitsdaten werden grunds tzlich nur f r den Versicherungszweig verwendet, f r den sie ermittelt werden; Frageb gen zum Gesundheitszustand sind daher f r jede beantragte Versicherung neu auszuf llen. Die Verwendung von personenbezogenen Gesundheitsdaten erfolgt ausschlie lich im Rahmen der 11a-d Versicherungsvertragsgesetz. Datenermittlung im Rahmen der Direktverrechung in der Krankheitskostenversicherung In der Krankheitskostenversicherung k nnen Leistungen zwischen dem Versicherer und dem Gesundheitsdienstleister direkt verrechnet werden. Dies bedarf eines Auftrags des im Leistungsfall betroffenen Versicherungsnehmers oder Versicherten, welchen dieser an den Gesundheitsdienstleister erteilt. Bei Vorliegen dieses Auftrags darf der Versicherer die nachfolgenden Daten beim Gesundheitsdienstleister ohne ausdr ckliche Zustimmung des Versicherungsnehmers oder Versicherten ermitteln: 1. Zwecks Einholung der Deckungszusage des Versicherers: Daten ber die Identit t des Betroffenen, das Versicherungsverh ltnis und die Aufnahmediagnose (Daten zum Grund der station ren Aufnahme oder der ambulanten Behandlung sowie zu der Frage, ob der Behandlung ein Unfall zugrunde liegt); 2. Zwecks Abrechnung und berpr fung der Leistungen: a. Daten ber die erbrachten Behandlungsleistungen (Daten zum Grund einer Behandlung und zu deren Ausma ) einschlie lich des Operationsberichts; b.daten ber die Dauer des station ren Aufenthalts oder der Behandlung; c. Daten ber die Entlassung oder die Beendigung der Behandlung. Diese Datenermittlung im Rahmen der Direktverrechnung k nnen der betroffene Versicherungsnehmer oder Versicherte jederzeit untersagen. Eine Untersagung k nnte zur Folge haben, dass der Versicherer zumindest vor erst die Deckung verweigert und der Versicherungsnehmer oder Versicherte dadurch f r die jenigen Leistungen zahlungspflichtig bleiben, die sonst gedeckt w ren. bermittlung von Gesundheitsdaten Gesundheitsdaten werden grunds tzlich nur gem 11 a-d Versicherungsvertragsgesetz verwendet und ohne Ihre im Einzelfall ausdr cklich erteilte Zustimmung, nur an folgende Empf nger bermittelt: Gesundheitsdienstleister, Sozialversicherungstr ger, R ck- oder Mitversicherer, andere Versicherer, die bei der Abwicklung von Anspr chen aus dem Versicherungsfall mitwirken, vom Versicherer herangezogene Sachverst ndige, gesetzliche oder von Ihnen hiezu bevollm chtigte Vertreter, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbeh rden, Schlichtungsstellen oder sonstige Einrichtungen der Streitbeilegung und ihre Organe (z.b. Patientenanwalt) einschlie lich der von ihnen bestellten Sachverst ndigen. bermittlung von nichtsensiblen Daten Ihre von uns ermittelten und verarbeiteten Daten werden an die mit der Pr fung Ihres Antrages, der Verwaltung Ihres Vertrages sowie der Schaden- /Leistungsfeststellung und -behebung befassten Empf nger (z.b. rzte, Banken, Reparaturwerkst tten, andere Versicherer, Beh rden) bermittelt, soweit dies f r die ordnungsgem e Erstellung und Verwaltung Ihres Versicherungsvertrages sowie der Leistungsbearbeitung erforderlich ist. Weiters ben tigen unsere Mitund R ckversicherer im In- und Ausland die erforderlichen versicherungstechnischen Angaben, wie etwa Polizzennummer, Pr mie, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien zur Erstellung und Verwaltung der Mit- und R ckversicherungsvertr ge; soweit R ckversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die daf r erforderlichen Unterlagen und Daten von Ihnen zur Verf gung gestellt. In einigen F llen bedienen sich die R ckversicherer weiterer R ckversicherer, denen sie ebenfalls die entsprechenden Daten bermitteln. F r die Antragspr fung und Leistungsbearbeitung kann es ferner erforderlich sein, dass Daten zwischen Versicherern ausgetauscht werden (z.b. Bonus/Maluseinstufung, bestehende Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungs bergang sowie Teilungsabkommen, etc.). Die dabei weitergegebenen Daten betreffen vor allem Name und Anschrift, Angaben zur versicherten Sache/Person, Art des Versicherungsschutzes oder Angaben zum Schaden, wie etwa Schadenh he und Schadentag. Verwendung von Daten in der Unternehmensgruppe und bei Kooperationspartnern Um unseren Kunden umfassende Beratungsleistungen anbieten zu k nnen, arbeiten wir innerhalb unserer Unternehmensgruppe und mit Kooperationspartnern zusammen. Die wichtigsten Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe sind zur Zeit: Generali Holding Vienna AG, Wien Europ ische Reiseversicherung AG, Wien Generali Versicherung AG, Wien Generali FinanzService GmbH, Wien Generali Bank AG, Wien Generali Leasing GmbH, Wien Die aktuelle Liste der Gesellschaften der Unternehmensgruppe der Generali Holding Vienna AG und unserer Kooperationspartner finden Sie im Internet unter Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 7 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

8 Gesundheitsdaten werden an Gruppenunternehmen jedoch im Sinne des DSG 2000 nicht bermittelt. Weiters arbeiten unsere Gruppenunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung und Betreuung der Kunden in Finanzdienstleistungen (z.b. Bausparvertr ge, Investmentfondsvertrieb etc.) auch mit Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen au erhalb der Gruppe zusammen. Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z.b. die genannten Kooperationspartner im Rahmen ihrer Kundenberatung/-betreuung unsere Versicherungen als Erg nzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Sensible Daten, wie z.b. ber Ihren Gesundheitszustand, werden an Kooperationspartner keinesfalls bermittelt. Eine Weitergabe von Kundendaten ausschlie lich zu Werbezwecken erfolgt nur, wenn Sie der Verwendung der Daten zu Werbezwecken zugestimmt haben. bermittlungen an Vermittler/Berater In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unserer Kooperationspartner werden Sie durch Vermittler betreut, die Sie mit Ihrer Einwilligung auch bei sonstigen Finanzdienstleistungen beraten. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Banken und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Zum Zwecke der Betreuung und Beratung erh lt der Vermittler die notwendigen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.b. Polizzennummer, Pr mien, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsf lle und H he von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben ber andere finanzielle Dienstleistungen, z.b. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages etc. Sensible Daten, wie z.b. ber Ihren Gesundheitszustand, werden an den Vermittler jedoch nicht bermittelt. Die Vermittler ermitteln und verarbeiten selbst Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden und werden von uns ber nderungen dieser Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des DSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.b. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. 2. Widerruf der Zustimmungserkl rungen und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung In Ihrem Versicherungsantrag sind Zustimmungserkl rungen aufgenommen worden, die von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden k nnen. Unter den in 28 DSG genannten Voraussetzungen sind Sie dar ber hinaus berechtigt, gegen die Verwendung ihrer Daten Widerspruch zu erheben. Werden die Zustimmungserkl rungen bei Antragstellung ganz oder teilweise verweigert oder der Datenverarbeitung widersprochen, erfolgt die weitere Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Wenn dadurch jedoch eine automationsunterst tzte Bearbeitung und Verwaltung Ihres Vertrages nicht (mehr) m glich ist, behalten wir uns vor, Ihren Antrag abzulehnen oder den Vertrag aufzul sen. 3. Informationsverbundsystem des Versicherungsverbandes Das Zentrale Informationssystem (ZIS) des Verbandes der Versicherungsunternehmen sterreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bek mpfung von Geldw sche, Versicherungsmissbrauch und Versicherungsbetrug. ber dieses Informationsverbundsystem werden in der Personenversicherung (Leben, Kranken, Unfall) zum Zwecke der Antragspr fung Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum) sowie das Meldedatum, die betroffene Versicherungssparte und Daten zum Meldestatus (jedoch keine Gesundheitsdaten) und in den anderen Versicherungszweigen dar ber hinaus Daten zum Versicherungsfall auch zum Zwecke der Leistungsbearbeitung an die bzw. von den am ZIS angeschlossenen Versicherer(n) bermittelt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung dient diese Daten bermittlung auch der Pr mieneinstufung im Bonus/ Malussystem. 4. Nichtbeantwortung von Fragen Der Versicherungsnehmer ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bei Antragstellung und im Versicherungsfall verpflichtet, dem Versicherer alle f r die Beurteilung des zu versichernden Risikos sowie zur Schadens-/Leistungsfeststellung erforderlichen Informationen zu geben. Die schuldhafte Nicht- Beantwortung von Fragen kann daher unter den in den gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Umst nden die Ablehnung des Antrages oder im Versicherungsfall die Nichtzahlung der Versicherungsleistung bewirken. 5. Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht Die Ermittlung von Gesundheitsdaten bedarf nicht nur Ihrer Zustimmung, sondern setzt dar ber hinaus eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Entbindung von der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Entbindung von rzten, Krankenh user und von sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge sowie von Sozialversicherungstr gern oder anderen Versicherungsunternehmen und Beh rden von ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht enthalten. Sie sind auch diesbez glich berechtigt Ihre Zustimmungserkl rung jederzeit zu widerrufen; in diesem Fall m ssen jedoch alle erforderlichen Ausk nfte von Ihnen selbst eingeholt werden und eine Direktverrechnung mit rzten oder Krankenanstalten ist dann nicht mehr m glich. 6. Weitere Ausk nfte und Erl uterungen Sie haben als Betroffener nach dem Datenschutzgesetz neben dem zuvor erw hnten Widerrufs- und Widerspruchsrecht auch ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Richtigstellung oder L schung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Die jeweils aktuelle Version dieses Informationsblattes finden im Internet unter: F r allf llige Anfragen und Ausk nfte zum Thema Datenschutz steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter (Tel.: /11399; datenschutz@generali.at) zur Verf gung. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 8 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

9 ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN UND KLAUSELN Vertragsbestandteil sind folgende Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen und Klauseln: 1. zur Verm gensschaden-haftpflicht Versicherung f r Reiseveranstalter 1.1. Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Haftpflicht Versicherung f r Verm genssch den AVBV 1951 idf Allgemeine und Erg nzende Allgemeine Bedingungen f r die Haftpflicht Versicherung AHVB und EHVB 1993 idf 07/ Besondere Bedingungen f r Reiseveranstalter zur Haftpflicht Versicherung f r Verm genssch den Varianten TourOperatorsCare, TourOperatorsCarePlus und TourOperatorsCareAT 2. zur Haftpflicht Versicherung f r Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachsch den 2.1. Allgemeine und Erg nzende Allgemeine Bedingungen f r die Haftpflicht Versicherung AHVB und EHVB 1993 idf 07/ Besondere Bedingungen f r die Haftpflicht Versicherung f r Reiseveranstalter gegen Personen- und Sachsch den RV - P+S VA Kriegs- und Piraterieklausel KL. K+P Umweltschaden-Ausschluss-Klausel KL. UM 95 BESONDERE BEDINGUNGEN F R REISEVERANSTALTER ZUR HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG F R VERM GENSSCH DEN Varianten TourOperatorsCare, TourOperatorsCarePlus und TourOperatorsCareAT ALLGEMEINER TEIL Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Haftpflichtversicherung f r Verm genssch den (AVBV 1951 idf 2012) Anwendung. BESONDERER TEIL 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gew hrt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter Versicherungsschutz f r den Fall, dass er von Teilnehmern an von ihm veranstalteten Reisen f r Verm genssch den aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzanspr che, die auf Handlungen oder Unterlassungen der f r den Versicherungsnehmer direkt oder indirekt t tigen Leistungstr ger oder Hilfspersonen (Erf llungsgehilfen) beruhen. Als t tiger Leistungstr ger gilt auch der, der sich als solcher ausgibt. 2. Der Versicherungsschutz gegen Verm genssch den erstreckt sich auf die typischen T tigkeiten eines Reiseveranstalters, zu denen unter anderem geh ren: a) Auswahl der Leistungstr ger und berpr fung ihrer Leistung; b) Zusammenstellung von Einzelleistungen; c) Beschreibung der Leistungen in Katalogen oder Prospekten; d) Bearbeitung der Reiseanmeldung; e) Organisation, Reservierung und Zurverf gungstellung der Leistungen gem Reisevertrag; f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen; g) Beschaffung von Visa, sonstigen Reisepapieren und ausl ndischen Zahlungsmitteln (sofern dies ausdr cklich Gegenstand des Reisevertrages ist). Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 9 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

10 3. Mitversichert ist die gleichartige pers nliche gesetzliche Haftpflicht der Inhaber, Repr sentanten, angestellten Betriebsangeh rigen und der vom Versicherungsnehmer beauftragten Reiseleiter aus ihrer beruflichen T tigkeit f r den Versicherungsnehmer. 4. Der Versicherungsschutz umfasst: die Pr fung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Schadenersatzanspr che, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzanspr che. In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen f hrt der Versicherer auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. 2 Abgrenzung des Versicherungsschutzes Die Regelung f r die Varianten TourOperatorsCare und TourOperatorsCareAT: Der Versicherungsschutz wird nur f r reine Verm genssch den gew hrt. Ist der Preis der erhaltenen Reisedienstleistungen geringer als der Preis der gebuchten Reisedienstleistungen, so sind die sich daraus ergebenden Anspr che auf vollst ndige oder teilweise R ckzahlung des Reisepreises vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Regelung f r die Variante Variante TourOperatorsCarePlus: Bei dieser Variante werden alle berechtigten Ersatzanspr che von Reiseteilnehmern ersetzt, soferne die Leistungseinschr nkung nicht durch H here Gewalt oder Zufall hervorgerufen wurde. Ersparte Aufwendungen werden nicht ersetzt. 3 Zeitlicher Geltungsbereich Die Versicherung umfasst die Folgen aller w hrend der Versicherungsdauer vorkommenden Schadenf lle. 4 rtlicher Geltungsbereich 1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Artikel 4, I, 1 AVBV auch auf das europ ische und au ereurop ische Ausland, einschlie lich USA, Kanada und Australien. Nicht versichert sind Schadenersatzanspr che aus Sch den, die nach US-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht bei welchem Gerichtsstand auch immer klagsweise geltend gemacht werden. Diese Einschr nkung findet keine Anwendung, wenn der Versicherungsfall in USA. Kanada oder Australien eingetreten ist.. 2. Ausschl sse Die Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus 2.1 Betriebsst tten, die im Ausland gelegen sind, wie z.b. B ro- Erzeugungs-, Lager- oder Verkaufsniederlassungen und dergleichen (inkl. deren unternehmerische T tigkeiten); 2.2 Arbeitsunf llen und Berufskrankheiten von Personen, die nicht den sterreichischen Sozialversicherungsgesetzen unterliegen sowie aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Einrichtungen nach ausl ndischen Rechtsordnungen, insebesondere employers liability und workers compensation; 2.3 Entsch digungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 2.4 R.C.-Decennale (Dezennalhaftungen) 2.5 Sch den durch Asbest oder Silikon; 2.6 Umweltsch den (pollution), sonstigen nachteiligen Ver nderungen des Bodens, der Luft, von Gew ssern inklusive Grundwasser, durch Immissionen, und zwar auch dann, wenn die Schadenursache in einem pl tzlich eingetretenen unfallartigen und unvorhergesehenen Ereignis besteht. Dieser Ausschluss gilt insbesondere auch f r Personensch den als Folge von Umweltsch den. 2.7 F r USA, Kanada und Australien gilt weiter: Ein Anspruch auf Ersatz berechtigter Schadenersatzanspr che besteht - abweichend von Art.1 und Art. 3 AVBV 1951 idf 2012 nur insoweit, als der Anspruchsteller in das Verm gen des Versicherungsnehmers vollstrecken kann. 3. Behinderungen im Versicherungsfall Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn im Versicherungsfall die Schadenermittlung und Schadenregulierung oder die Erf llung sonstiger Pflichten des Versicherers durch Staatsgewalt, Dritte oder den Versicherungsnehmer verhindert wird. 4. Die Verpflichtungen des Versicherers gelten mit dem Zeitpunkt als erf llt, an dem er den Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Au enhandelsbank abf hrt. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 10 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

11 5 Ausschl sse Nicht versichert ist: a) der Anspruch eines Reiseteilnehmers auf Reisepreisminderung; b) die Unterhaltung von Reiseb ros (Vermittlert tigkeit); c) die Haftung aus dem Betrieb oder der Verwendung von: - eigenen Hotels oder sonstigen Unterk nften, Gastst tten, Restaurants, Bars und gleichartigen Unternehmen; - eigenen Transportmitteln wie Bussen, Schiffen oder Flugzeugen; d) die fehlerhafte Beschreibung in Katalogen oder Prospekten und/oder die Reservierung (namentliche berbuchung) von Leistungen gem lit. b). 6 Versicherungssumme und Jahresh chstleistung 1. Die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt die Leistung des Versicherers je Schadenfall (Versicherungsfall). 2. F r die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsf lle leistet der Versicherer h chstens das Zweifache der Versicherungssumme. 7 Selbstbeteiligung Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, betr gt abweichend von Artikel 3 (2) AVBV die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in jedem Schadenfall 10% der Schadenssumme, mindestens 75 pro Teilnehmer. 8 Sonstige nderungen der AVBV Abweichend von Artikel 1, I, 3 AVBV sind Sachsch den und die daraus entstehenden unmittelbaren Folgesch den nicht mitversichert. 9 bergang von Anspr chen und Regressnahme Soweit der Versicherer im Rahmen dieses Vertrages Zahlungen geleistet hat, gehen insoweit die Anspr che gegen den schadenverursachenden Leistungstr ger auf den Versicherer ber. Dieser hat das Recht, seine Aufwendungen gegen diesen auf dem Regresswege geltend zu machen. Der Versicherungsnehmer wird seinerseits seine Forderungen gegen den schadenverursachenden Leistungstr ger an den Versicherer abtreten und dar ber hinaus den Versicherer bei der Durchf hrung des Regresses nach besten Kr ften unterst tzen. 10 Prozessf hrung Der Versicherer bestimmt die etwaige Prozessf hrung; er wird hierbei jedoch einen st ndigen Informationsaustausch mit dem Versicherungsnehmer pflegen und auf die Erfahrungen des Versicherungsnehmers zur ckgreifen. 11 Meldepflicht und Pr mie Die Pr mie wird im Voraus auf die gesch tzte Anzahl der Reiseteilnehmer des laufenden Versicherungsjahres erhoben, sofern nicht die Mindestpr mie zu berechnen ist. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer innerhalb eines Monates nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres die tats chliche Anzahl der Reiseteilnehmer des abgelaufenen Jahres zur Pr mienberechnung anzugeben. Die Folgen nicht rechtzeitiger Meldung werden in Art. 8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen f r die Haftpflichtversicherung f r Verm genssch den (AVBV) beschrieben. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 11 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

12 REISEVERANSTALTERT TIGKEIT BESONDERE BEDINGUNGEN F R DIE HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG F R REISEVERANSTALTER GEGEN PERSONENSCH DEN (RV - P+S VA 10) ALLGEMEINER TEIL Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen und Erg nzenden Allgemeinen Bedingungen f r die Haftpflichtversicherung (AHVB 1993 und EHVB 1993 idf 2012) Anwendung. BESONDERER TEIL 1 Gegenstand der Versicherung 1. Der Versicherer gew hrt dem Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Reiseveranstalter Versicherungsschutz f r den Fall, dass er von Teilnehmern an von ihm veranstalteten Reisen oder von deren Rechtsnachfolgern, zu denen auch anspruchsberechtigte Hinterbliebene und/oder Erben geh ren, infolge von w hrend der Reisen aufgetretenen Ereignisse, durch die der Tod, die Verletzung oder Gesundheitssch digung (Personenschaden) von Reiseteilnehmern oder die Besch digung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) der Reiseteilnehmer verursacht wurden, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf Schadenersatzanspr che, die auf Handlungen oder Unterlassungen der f r den Versicherungsnehmer direkt oder indirekt t tigen Leistungstr ger oder Hilfspersonen (Erf llungsgehilfen) beruhen. Als t tiger Leistungstr ger gilt auch der, der sich als solcher ausgibt. Als Teilnehmer gelten auch Inhaber, Repr sentanten, deren Angeh rige und angestellte Betriebsangeh rige des Versicherungsnehmers, gleichviel, ob die Teilnahme an der Reisen dienstlich oder privat erfolgt. Bei Inhabern und Repr sentanten sowie deren Angeh rigen ist Artikel 7, Punkt 6 AHVB nicht anzuwenden, es sei denn, das Schadenereignis beruht auf der Weisung des Betroffenen. 2. Abweichend von Artikel 7, Punkt 1.2 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz bei Flugreisen auch auf die vom Versicherungsnehmer oder einem ausf hrenden Luftfrachtf hrer vertraglich bernommene Haftung bis zur H he der jeweils vorgeschriebenen Haftungssumme je Passagier. 3. Mitversichert ist die gleichartige pers nliche, gesetzliche Haftpflicht der Inhaber, Repr sentanten, angestellten Betriebsangeh rigen und der vom Versicherungsnehmer beauftragten Reiseleiter aus ihrer beruflichen T tigkeit f r den Versicherungsnehmer. 4. Der Versicherungsschutz umfasst: die Pr fung der Haftpflichtfrage, die Befriedigung berechtigter Schadenersatzanspr che, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzanspr che. In diesem Zusammenhang anfallende zivilrechtliche Auseinandersetzungen f hrt der Versicherer auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers. 5. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die gesetzliche Haftpflicht wegen Verm genssch den, die weder durch Personensch den noch durch Sachsch den des Reiseteilnehmers entstanden sind. 6. Abweichend von Artikel 8, Punkt 1.3 AHVB ist jeder Versicherungsfall dem Versicherer unverz glich, sp testens jedoch innerhalb von sieben Tagen, nachdem die Zentrale des Versicherungsnehmers hiervon Kenntnis erlangt hat, schriftlich anzuzeigen. 2 rtlicher Geltungsbereich 1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Artikel 3.1 AHVB auch auf das europ ische und au ereurop ische Ausland, einschlie lich USA, Kanada und Australien. Nicht versichert sind Schadenersatzanspr che aus Sch den, die nach US-amerikanischem, kanadischem oder australischem Recht bei welchem Gerichtsstand auch immer klagsweise geltend gemacht werden. Diese Einschr nkung findet keine Anwendung, wenn der Versicherungsfall in USA. Kanada oder Australien eingetreten ist.. 2. Ausschl sse Die Versicherung erstreckt sich jedoch nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus 2.1 Betriebsst tten, die im Ausland gelegen sind, wie z.b. B ro- Erzeugungs-, Lager- oder Verkaufsniederlassungen und dergleichen (inkl. deren unternehmerische T tigkeiten); Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 12 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

13 2.2 Arbeitsunf llen und Berufskrankheiten von Personen, die nicht den sterreichischen Sozialversicherungsgesetzen unterliegen sowie aus arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Einrichtungen nach ausl ndischen Rechtsordnungen, insebesondere employers liability und workers compensation; 2.3 Entsch digungen mit Strafcharakter, insbesondere punitive oder exemplary damages. 2.4 R.C.-Decennale (Dezennalhaftungen) 2.5 Sch den durch Asbest oder Silikon; 2.6 Umweltsch den (pollution), sonstigen nachteiligen Ver nderungen des Bodens, der Luft, von Gew ssern inklusive Grundwasser, durch Immissionen, und zwar auch dann, wenn die Schadenursache in einem pl tzlich eingetretenen unfallartigen und unvorhergesehenen Ereignis besteht. Dieser Ausschluss gilt insbesondere auch f r Personensch den als Folge von Umweltsch den. 3. Behinderungen im Versicherungsfall Der Versicherungsschutz ist nicht gegeben, wenn im Versicherungsfall die Schadenermittlung und Schadenregulierung oder die Erf llung sonstiger Pflichten des Versicherers durch Staatsgewalt, Dritte oder den Versicherungsnehmer verhindert wird. 4. Die Verpflichtungen des Versicherers gelten mit dem Zeitpunkt als erf llt, an dem er den Gegenwert (laut Umrechnungstabelle) an eine Au enhandelsbank abf hrt. 3 Ausschl sse Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Gefahren, die verbunden sind mit: 1. dem Besitz, Halten oder Betrieb von Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen aller Art, es sei denn, es handelt sich um Fahrzeuge der f r den Versicherungsnehmer direkt oder indirekt t tigen Unternehmer (Leistungstr ger), die zur Bef rderung der Teilnehmer an einer vom Versicherungsnehmer veranstalteten Reise benutzt werden, 2. dem Betrieb von Hotels, Gastst tten, Bars und hnlichen Einrichtungen durch den Versicherungsnehmer selbst, 3. Krieg oder kriegs hnlichen Zust nden, f r die Bef rderung mittels Luftfahrzeugen gilt die angeheftete Kriegs- und Piraterieklausel KL. K+P 2012 sowie die ebenfalls angeheftete Umweltschaden-Ausschluss-Klausel KL. UM Versicherungssumme und Jahresh chstleistung 1. Die vereinbarten Versicherungssummen begrenzen die Leistung des Versicherers je Schadenfall (Versicherungsfall). 2. Die H chstersatzleistung des Versicherers f r die Folgen aller w hrend eines Versicherungsjahres vorkommenden Schadenf lle betr gt das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme. 5 Selbstbeteiligung Bei Personensch den gibt es keinen Selbstbehalt. 6 bergang von Anspr chen und Regressnahme Soweit der Versicherer im Rahmen dieses Vertrages Zahlungen geleistet hat, gehen insoweit die Anspr che gegen den schadenverursachenden Leistungstr ger auf den Versicherer ber. Dieser hat das Recht, seine Aufwendungen gegen diesen auf dem Regresswege geltend zu machen. Der Versicherungsnehmer wird seinerseits seine Forderungen gegen den schadenverursachenden Leistungstr ger an den Versicherer abtreten und dar ber hinaus den Versicherer bei der Durchf hrung des Regresses nach besten Kr ften unterst tzen. 7 Prozessf hrung Der Versicherer bestimmt die etwaige Prozessf hrung; er wird hierbei einen st ndigen Informationsaustausch mit dem Versicherungsnehmer pflegen und auf die Erfahrungen des Versicherungsnehmers zur ckgreifen. 8 Meldepflicht und Pr mie Die Pr mie wird im Voraus auf die gesch tzte Anzahl der Reiseteilnehmer des laufenden Versicherungsjahres erhoben, sofern nicht die Mindestpr mie zu berechnen ist. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer innerhalb eines Monats nach Ablauf eines jeden Versicherungsjahres die tats chliche Anzahl der Reiseteilnehmer des abgelaufenen Jahres zur Pr mienabrechnung anzugeben. Die Folgen nicht rechtzeitiger Meldung werden in Art. 11 der Allgemeinen und Erg nzenden Allgemeinen Bedingungen f r die Haftpflichtversicherung AHVB 1993 und EHVB 1993 beschrieben. Diese Versicherungsbedingungen entsprechen jenen vom Bundesministerium f r Finanzen mit Bescheid vom , GZ /1-V/12/89 genehmigten Bedingungen und wurden in Teilbereichen abge ndert. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 13 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

14 KRIEGS- UND PIRATERIEKLAUSEL NUR F R DIE BEF RDERUNG MIT LUFTFAHRZEUGEN - (KL. K+P 2012) Kein Versicherungsschutz besteht f r Anspr che, die durch nachfolgend aufgef hrte Ursachen entstehen: 1. Krieg, Invasion, Handlungen ausl ndischer Feinde, Feindseligkeiten (gleichg ltig ob Krieg erkl rt ist oder nicht), B rgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Kriegsrecht, milit rische oder usurpierte Gewalt oder Handlungen mit dem Ziel der Machtergreifung. 2. Jede(r) (i) feindselige Explosion eines jedweden Ger tes, das atomare oder nukleare Spaltung oder Fusion anwendet, oder jede hnliche Reaktion und jedwede radioaktive Kontaminierung und jedweder elektromagnetischer Impuls welche(r) direkt von einer solchen Explosion resultiert. (ii) feindselige Gebrauch von radioaktiver Kontaminierung oder Masse. (iii) feindselige Gebrauch eines elektromagnetischen Impulses. (iv) feindselige Emission, Ableitung, oder Abgabe von chemischen oder biologischen Stoffen welche giftig oder krankheitserregend sind. 3. Streik, Aufstand, Bev lkerungsunruhen und St rungen des Arbeitsfriedens. 4. Handlungen von einer oder mehreren Personen, gleichg ltig, ob es sich dabei um Agenten einer souver nen Macht handelt, zu politischen oder terroristischen Zwecken und gleichg ltig ob der sich daraus ergebende Verlust oder Schaden zuf llig oder absichtlich entstanden ist. 5. B sartige Handlungen oder Sabotage. 6. Konfiszierung, Verstaatlichung, Beschlagnahme, Behinderung, Einbehaltung, Zuweisung, Requirierung f r Rechnung oder Gebrauch einer Regierung oder auf deren Anordnung (gleichg ltig, ob es sich hierbei um eine Milit r-, Zivil - oder defacto - Regierung handelt) oder eine staatliche oder rtliche Beh rde. 7. Piraterie oder sonstige gesetzwidrige Beschlagnahme oder Aus bung der Gewalt ber ein Luftfahrzeug oder dessen Besatzung w hrend des Fluges (einschlie lich des Versuches hierzu) durch eine Person oder Personen an Bord des Luftfahrzeuges, die ohne Zustimmung des Versicherten handeln. F r die Anwendung dieses Ausschlusses (7) gilt als ein im Flug befindliches Luftfahrzeug, von dem Moment an, wo alle seine u eren T ren im Anschluss an den Einstieg geschlossen sind, bis zu dem Moment, wenn eine dieser T ren f r den Ausstieg ge ffnet wird oder wenn das Luftfahrzeug in Bewegung ist. Luftfahrzeuge mit Rotorfl gel werden als im Flug befindlich angesehen, wenn die Rotoren aufgrund von Motorkraft, des davon erzeugten Momentums oder von Autorotation in Bewegung sind. Nicht versichert sind ferner Anspr che, die aus Ereignissen entstehen, die sich zu einem Zeitpunkt zutragen, w hrend sich das Luftfahrzeug infolge eines der oben aufgez hlten Risiken au erhalb des Kontrollbereiches des Versicherten befindet. Das Luftfahrzeug gilt als in den Kontrollbereich des Versicherten zur ckgelangt, wenn es sicher zu einem Flughafen zur ckgekehrt ist, der nicht durch die territorialen Beschr nkungen dieses Vertrages vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist und der f r den Betrieb des Luftfahrzeuges geeignet ist; (die sichere R ckkehr wird angenommen, wenn das Luftfahrzeug mit abgestellten Triebwerken geparkt ist und keinerlei Schwierigkeiten mehr bestehen). Bei obiger Klausel handelt es sich um die bersetzung folgender international blicher und in Englisch verfasster Bedingungen. Entscheidend f r die Auslegung dieser Klausel ist die englische Fassung. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 14 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

15 WAR, HI - JACKING AND OTHER PERILS EXCLUSION CLAUSE - AVIATION ONLY - This policy does not cover claims caused by: a) War, invasion, acts of foreign enemies, hostilities (whether war be declared or not) civil war, rebellion, revolution, insurrection, martial law, military or usurped power of attempts at usurpation of power. (b) Any hostile (i) detonation of any device employing atomic or nuclear fission and/or fusion or other like reaction and any radioactive contamination and electromagnetic pulse resulting directly from such detonation. (ii) use of radioactive contamination or matter. (iii) use of an electromagnetic pulse. (iv) emission, discharge, or release of chemical or biological materials that are poisonous or pathogenic. c) Strikes, riots, civil commotions or labour disturbances. d) Any act of one or more persons, whether or not agents of a sovereign power, for political or terrorist purposes and whether the loss or damage resulting therefrom is accidental or intentional. e) Any malicious act or act of sabotage. f) Confiscation, nationalisation, seizure, restrain, detention, appropriation, requisition for title or use by or under the order of any government (whether civil, military or de facto) or public or local authority. g) Hi - jacking or any unlawful seizure or wrongful exercise of control of the aircraft or crew in the flight (including any attempt at such seizure or control) made by any person or persons an board the aircraft acting without the consent of the insured. For the purpose of this exclusion (g) only, an aircraft is considered to be in flight at any time from the moment when all its external doors are closed following embarkation until the moment when any such door is opened for disembarkation or when the aircraft is in motion. A rotor-wing aircraft shall be deemed to be in flight when the rotors are in motion as a result of engine power, the momentum generated therefrom, or autorotation. Furthermore this policy does not cover claims arising whilst the aircraft is outside the control of the insured by reason of any of the above perils. The aircraft shall be deemed to have been restored to the control of the insured on the safe return of the aircraft to the insured at an airfield not excluded by the geographical limits of this policy, and entirely suitable for the operation of the aircraft (such safe return shall require that the aircraft be parked with engines shut down under no duress). Diese Versicherungsbedingungen entsprechen jenen vom Bundesministerium f r Finanzen mit Bescheid vom , GZ /1-V/12/89 genehmigten Bedingungen und wurden in Teilbereichen abge ndert. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 15 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

16 UMWELTSCHADEN-AUSSCHLUSS-KLAUSEL NUR F R DIE BEF RDERUNG MIT LUFTFAHRZEUGEN - (KL. UM 95) 1. Durch diesen Vertrag sind Anspr che nicht versichert, die unmittelbar oder mittelbar herbeigef hrt oder verursacht werden oder sich als Folge ergeben von: 1.1. L rm (gleichg ltig, ob vom menschlichen Ohr vernehmbar oder nicht), Ersch tterungen, berschallknall oder damit verbundene Erscheinungen, 1.2. Verschmutzung oder Verseuchung jeglicher Art, 1.3. elektrische oder elektromagnetische St rungen, 1.4. Einwirkungen auf den Gebrauch von Grundst ckseigentum, es sei denn, dass diese Einwirkungen durch eine Feuerexplosion beim Absturz oder einem Zusammensto oder einem aktenkundigen Flugnotfall, der eine vom Normalfall abweichende F hrung des Luftfahrzeuges bewirkt, verursacht sind oder zur Folge haben. 2. Bestimmungen des Vertrages, die Pflichten des Versicherers in Bezug auf Pr fung oder Abwehr regeln, finden keine Anwendung auf: 2.1. Anspr che, die nach Ziffer 1 ausgeschlossen sind oder 2.2. einen Anspruch betreffen, der durch die Versicherung gedeckt ist, aber mit einem Anspruch, der nach Ziffer 1 ausgeschlossen ist, in Verbindung steht (in folgendem als verbundene Anspr che bezeichnet). 3. Bez glich verbundener Anspr che ist der Versicherer (Pr fung des Schadens vorbehalten und im Rahmen der Deckungssummen) verpflichtet, dem Versicherten den Teil der nachstehend genannten Positionen zu erstatten, der dem Anspruch oder den Anspr chen, der oder die ber die Polizze gedeckt ist oder sind, zuzuordnen ist: 3.1. die gegen den Versicherten festgesetzten Schadenersatzanspr che, 3.2. Kosten und Auslagen der Verteidigung des Versicherten. 4. Keine der hier enthaltenen Bestimmungen schlie t die Anwendung der Ausschlussbestimmung betreffend radioaktive Verseuchung oder andere Ausschl sse aus, die Gegenstand der Spezial-Haftpflicht-Versicherung f r Touristik-Unternehmen sind. Bei obiger Klausel handelt es sich um die bersetzung folgender international blicher und in Englisch verfasster Bedingungen. Entscheidend f r die Auslegung dieser Klausel ist die englische Fassung: NOISE AND POLLUTION AND OTHER PERILS EXCLUSION CLAUSE - AVIATION ONLY - 1. This policy does not cover claims directly or indirectly occasioned by, happening through or in consequence of: a) noise (whether audible to the human ear or not) vibration, sonic boom and any phenomenons associated therewith, b) pollution and contamination of any kind what so ever, c) electrical and electromagnetic interference, d) interference with the use of property; unless caused by or resulting in a crash fire explosion or collision or a recorded in - flight emergency causing abnormal aircraft operation. 2. With respect to any provision in the policy concerning any duty of underwriters to investigate or defend claims, such provision shall not apply and underwriter shall not be required to defend: a) claims excluded by paragraph 1 or b) a claim or claims covered by the policy when combined with any claims excluded by paragraph 1 (referred to below as combined claims) 3. In respect of any combined claims, underwriters shall (subject to proof of loss and the limits of the policy) reimburse the insured for that portion of the following items which may be allocated of the claim covered by the policy: a) damages awarded against the insured and b) defence fees and expenses incurred by the insured. 4. Nothing herein shall override any radioactive contamination or other exclusion clause attached to or forming part of this policy. Diese Versicherungsbedingungen entsprechen jenen vom Bundesministerium f r Finanzen mit Bescheid vom , GZ /1-V/12/89 genehmigten Bedingungen und wurden in Teilbereichen abge ndert. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 16 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

17 KLAUSEL MEHRKOSTEN IN FOLGE ST RUNG DES REISEANTRITTS Treten am ersten Reisetag innerhalb der ersten 12 Stunden nach Reiseantritt durch ein unvorhergesehenes Ereignis ausgel ste St rungen im Reiseprogramm auf, die ein Weiterf hren der Veranstaltung nur mit einem Aufwand von Mehrkosten auf Seiten des Reiseveranstalters m glich machen, sind diese Aufwendungen bis zur H he der Versicherungssumme von 5.000,- versichert. Nicht versichert sind R ckzahlungen an Reiseteilnehmer. Kein Versicherungsschutz besteht bei Reiseabbruch. Die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt die Leistung des Versicherers je Schadenfall (Versicherungsfall). F r die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsf lle leistet der Versicherer h chstens das Zweifache der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt betr gt 10% des Schadensbetrags, mindestens 75,- je Reiseteilnehmer. Antrag SHV Reiseveranstalter allgemein, Seite 17 von 17, mit Bes. Bedingungen und Beilagen v1-2015

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