Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unseren Informationsabenden am

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unseren Informationsabenden am"

Transkript

1 Württ. VWA Postfach Stuttgart An die Interessentinnen und Interessenten des Fachstudiengangs zur/zum Geprüfte/n Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK) Frühjahr/Sommer 2016 sd-wz Ihre Ansprechpartnerin: Anja Walz T F WalzA@w-vwa.de Berufsbegleitende Fachstudiengänge ab Wintersemester 2016/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse an unserem berufsbegleitenden Fachstudiengang zur/zum Geprüfte/n Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK)", den wir ab anbieten. Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unseren Informationsabenden am in das VWA-Haus, Wolframstr. 32, Stuttgart. Mittwoch, 11. Mai 2016, Uhr Dienstag, 12. Juli 2016, Uhr Mittwoch, 14. September 2016, 18:00 Uhr Sie sind schon überzeugt und möchten sich direkt anmelden? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten: 1. Sie melden sich online unter beim entsprechenden Studiengang an. 2. Sie füllen das Anmeldeformular aus und senden es mit den erforderlichen Unterlagen an folgende Anschrift: Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie (VWA) Postfach Stuttgart Sobald uns Ihre Unterlagen vorliegen, erhalten Sie nach deren Prüfung eine Bestätigung Ihrer verbindlichen Anmeldung sowie die Rechnung über die Studiengebühr. Ab diesem Zeitpunkt gelten unsere Rücktrittsbedingungen, welche Sie im Studienprogramm nachlesen können. Wir freuen uns, Sie im Herbst als Studienteilnehmer/in an unserer VWA begrüßen zu können. Mit freundlichen Grüßen Ihr VWA-Team Hauptgeschäftsstelle: Wolframstraße Stuttgart info@w-vwa.de Wir sind erreichbar: Mo.-Do Uhr Fr Uhr Baden-Württembergische Bank Konto-Nr BLZ IBAN: DE BUC: SOLA DE ST Ust-IdNr.: DE

2 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Berufsbegleitende Weiterbildung Fachstudiengang Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Studienprogramm Vorsprung durch Wissen

3 Der Fachstudiengang Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Die Grundsätze im globalen Wettbewerb um Wachstum und Erfolg haben sich in den letzten Jahren für alle Unternehmen im Bereich Einkauf und Logistik nachhaltig verändert. Der Einkäufer ist nicht mehr nur Beschaffer, ebenso ist die Eigenschaft eines Logistikers nicht mehr ausschließlich darauf beschränkt, ein bestimmtes Produkt von A nach B zu transportieren. Die nachhaltige Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit be gründet somit die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Optimierung der Wertschöpfungskette. Für diese vielfältigen Aufgaben benötigen Unternehmen qualifizierte Mitarbeiter, deren fachliche, methodische und soziale Kompetenz die selbständige Bewältigung dieser Aufgaben ermöglicht. Erstmals zum Studienbeginn im Herbst 2002 ersetzte die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) die bisherige Prüfung zur/zum Fachkauffrau/-mann Einkauf/Materialwirtschaft (IHK), die seit 1975 über Teilnehmer an der Württembergischen Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie (VWA) erfolgreich abgeschlossen hatten. Mit der neuen Prüfungsordnung wurde der Weiterbildungsstudiengang neu strukturiert, die Inhalte modernisiert und auf eine bundeseinheitliche Prüfung umgestellt. Die Teilnehmer erwerben an der Württ. VWA durch ein integriertes Konzept umfassendes Wissen in den jeweiligen Schwerpunkten Einkauf und Logistik. Der Fachstudiengang wird als Tageskurs angeboten und die Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart abgelegt. Die berufsbegleitende Form dieses Fachstudiengangs ermöglicht den Teilnehmern, sich ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit mit aktuellen Fragen und Themen des Einkaufs und der Logistik zu befassen. Mit dieser Veranstaltungsform wird das im Bildungswesen bewährte duale Prinzip verwirklicht, im ständigen Vergleich die Wech selbeziehung von Theorie und Praxis zu fördern. Einerseits kann das Erlernte sofort in der täglichen Praxis angewendet werden, andererseits können praktische Erfahrungen in den Unterricht mit einfließen und dort als wertvolle Diskussionsgrundlage dienen. 2 Angaben zu Studienterminen, -zeiten, -ort, Dozenten und Fördermöglichkeiten sowie eine Prüfungsordnung enthalten die beigefügten Unterlagen.

4 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Inhalte Handlungsübergreifende Qualifikationen Handlungsspezifische Qualifikationen Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Logistik und Logistikstrategien Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Personalführung, Team- und Projektmanagement Einkauf Einkaufsstrategien/ Beschaffungsmarketing Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung Preis- und Wertanalyse Einkaufsverhandlungen/-verträge Einkaufscontrolling Logistik Materialplanung/Bedarfsermittlung Wareneingang/Qualitätskontrolle Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung Transport/Transportverträge Logistikcontrolling Studienziele Der Fachstudiengang vermittelt in einem aus sieben Modulen bestehenden Tageskurs wissenschaftlich fundiertes und praxis orientiertes Fachwissen sowie Methoden, wie sie für eine qualifizierte Tätigkeit bzw. eine Füh rungs funktion im Bereich Einkauf oder Logistik erforderlich sind. Die Teilnehmer werden befähigt, Einkaufs- und Logistikprozesse zu planen, zu steuern und zu disponieren das Einkaufsmarketing durchzuführen Lieferantenbeziehungen zu gestalten Verhandlungen zu führen sowie Verträge abzuschließen logistische Konzepte im Unternehmen zu entwickeln und umzusetzen das Controlling und das Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik zu realisieren Mitarbeiter zu führen sowie das Team- und Pro jektmanagement im Unternehmen umzusetzen. Zielgruppe Mitarbeiter der Funktionsbereiche Einkauf und Logistik, die für die Übernahme qualifizierter Tätigkeiten umfassende Kennt nisse erwerben wollen sowie Mitarbeiter anderer Funk tionsbereiche, deren Hauptaufgaben im Bereich Einkauf und Logistik liegen. Information: Anja Walz , 3

5 Studienaufbau Grundlage des Fachstudiengangs Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Lo gistik vom sowie der Rahmen stoffplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) in seiner aktuellen Fassung. Die Stoffinhalte sind beim Tageskurs auf sieben Module und ein Prüfungsvorbereitungsmodul mit je drei oder sechs Tagen über acht Monate verteilt. Der Gesamt umfang beträgt ca. 297 Unterrichtseinheiten, davon 54 Unterrichtseinheiten Prüfungsvorbereitung. Dieser Tages kurs wird seit Herbst 2008 in Kooperation mit der Akademie des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME- Akademie) in Stuttgart angeboten. Stoffplan 1. Grundlagenfächer (nur im Abendkurs) Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre 2. Handlungsübergreifende Qualifikationen 2.1 Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Einkaufspolitik Einkaufsmarketing Einkaufsorganisation 2.2 Logistik und Logistikstrategien Lagerwirtschaft und Transport im Unternehmen Strategische Analysen der logistischen Kette 2.3 Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Planung, Steuerung und Disposition einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik Kostenrechnung und Controlling Qualitätsmanagement 2.5 Personalführung, Team- und Projektmanagement Unternehmensziele und Unternehmensorganisation Moderation und Präsentation Team- und Projektmanagement 3. Handlungsspezifische Qualifikationen 3.1 Einkauf Einkaufsstrategien und Beschaffungsmarketing Einkaufsvorbereitung und Einkaufsabwicklung Preis- und Wertanalyse Einkaufsverhandlungen/-verträge Einkaufscontrolling 3.2 Logistik Materialplanung und Bedarfsermittlung Wareneingang und Qualitätskontrolle Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung Transport und Transportverträge Logistikcontrolling 2.4 Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Rechtsgrundlagen Vertragsrecht Vertrags- und Leistungsstörungen Elektronischer Geschäftsverkehr und rechtliche Entwicklung 4

6 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Studienzeiten und -ort Die Veranstaltungen finden von Montag (Donnerstag) bis Samstag von 08:30 bis 16:15 Uhr statt. Die konkreten Termine und Veranstaltungsorte können dem Terminplan entnommen werden. Dozenten Hochschulprofessoren und Praktiker aus den Funktionsbereichen Einkauf und Logistik (siehe Dozentenverzeichnis) Methodik Die Veranstaltungen finden in Seminarform statt. Neben Unterrichtsgesprächen und Vorträgen werden mitarbeitsintensive Lehrmethoden wie Gruppenarbeiten und Fallstudien eingesetzt. Zur Unterstützung und als Anleitung zur Nacharbeit werden in den einzelnen Gebieten online zur Verfügung gestellte Vorlesungsunterlagen sowie gezielte Literatur hinweise ausgegeben. Ca. 240 zusätzliche Stunden sind für die häusliche Nacharbeit vorgesehen. Außerdem ist ein internetbasierter Classroom als geschlossener Kommunikations- und Infor mationsbereich für die Stu dierenden eingerichtet. Ein Internet-Zugang mit -Adresse ist dazu erforderlich. Auf die Inhalte des classrooms kann auch über eine kostenfreie Smartphone-App zugegriffen werden. Zulassungsvoraussetzungen Zur IHK-Abschlussprüfung wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem an erkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens zwei Jahren oder eine mit Erfolg abgeschlossene Aus bildung in einem anderen anerkannten Ausbildungs beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren nachweisen kann. Falls eine anerkannte Berufsausbildung nicht vorliegt, muss eine min destens fünfjährige einschlägige Berufs praxis nachgewiesen werden. Die erforderlichen Zeiten der Berufspraxis müssen dabei bis zum Zeitpunkt der Prüfung erreicht und im Bereich Einkauf oder Logistik erbracht worden sein. Information: Anja Walz , 5

7 Abschlussprüfung Die Prüfung zur/zum Geprüfte/n Fachkauffrau/- mann Einkauf und Logistik (IHK) wird von einem Prüfungsausschuss der IHK Region Stuttgart in schriftlicher und mündlicher Form abgenommen. Neben dem IHK-Zeugnis und der Urkunde der IHK erhalten die Absolventen eine Studien bescheinigung der VWA. Studien- und Prüfungsgebühren Die Studiengebühr beträgt beim Tageskurs insgesamt 2.995,. Hier kann zusätzlich ein opitionales Zusatzmodell Prüfungsvorbereitung in Höhe von 995, (für BME-Mitglieder 895, ) gebucht werden. Sie ist zu Beginn des Studiengangs zu entrichten. In diesem Betrag sind auch die Kosten für die online zur Verfügung gestellten Begleitmaterialien enthalten. Darüber hinaus können individuell Kosten für Literatur entstehen. Die zum Besuch des Stu diengangs berechtigenden Studienaus weise werden nach Eingang der jeweiligen Studiengebühr zu gesandt. Die Prü fungsgebühr wird von der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart festgesetzt. Sie ist auf der Studien gangs seite unter hinterlegt. Fördermöglichkeiten Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Weiterbildungsstipendium Förderung durch den Arbeitgeber (Erläuterungen: siehe beigefügtes Informationsblatt oder > Aktuelles > Förder möglichkeiten für Ihre Weiterbildung an der Württembergischen VWA) Anmeldung Die Anmeldung kann online unter oder alternativ schriftlich unter Verwendung des Anmeldeformulars (Zulassungsantrag) vorgenommen werden. Auf der VWA-Internetseite kann im Downloadcenter zudem auf die kompletten Informations- und Anmeldeunterlagen im elektronischen Format (PDF) zugegriffen werden. Die gesamte Gebühr für die sieben Module ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Es besteht die Mög lichkeit der Ratenzahlung in drei Raten mit jeweils einem Drittel der Gesamtgebühr zum 1., 3. und 5. Modul. Die Gebühr für die Prüfungsvorbereitung wird gesondert in Rechnung gestellt. 6

8 Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber der VWA schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung und erteilter Zulassungs bestä tigung ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des 1. Moduls eine Rück trittsgebühr von 10 % der Ge samtstudiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der 2. Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Rücktritts gebühr von 20 % der Ge samt studiengebühr erhoben. Erfolgt ein Rücktritt danach, ist die volle Gesamtgebühr zu bezahlen. Die VWA behält sich vor, einen Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Sofern die zur Durchführung eines Studien gangs erforderliche Teil nehmerzahl bis zwei Wochen vor Studienbeginn nicht erreicht wird, behält sich die Württembergische VWA überdies vor, den bereits angemeldeten Teilnehmern ein neues Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot zielt darauf ab, entweder durch eine Verlängerung der Entscheidungsfrist die Durch führung der Veranstaltung noch erreichen zu können oder aber durch eine Erhöhung der Gebühren die Durch führung bei geringerer Teilnehmerzahl zu ermöglichen. Ansprechpartner Anja Walz WalzA@w-vwa.de Information und Anmeldung Dieter Schmid SchmidD@w-vwa.de Konzeption und Beratung Information: Anja Walz , WalzA@w-vwa.de 7

9 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag Freitag 08:00-18:00 Uhr 08:00-16:00 Uhr Folgen Sie uns auf D FS 101 REV 02 03/2015 Mitglied im Bundesverband Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademien e.v.

10 33. Studiengang Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK) Tageskurs in Stuttgart ( ) Terminplan

11 Terminplan ( ) Seite 2 Tag Datum Zeit Fach Dozent 1. Studienblock: Grundlagen und Einkauf I Mo :30-16:15 Materialwirtschaft/Einkaufspolitik Di :30-16:15 Einkaufspolitik Mi :30-16:15 Einkaufspolitik/Einkaufsmarketing Do :30-16:15 Einkaufsmarketing Fr :30-12:30 Einkaufsorganisation/ Einkaufsstrategien/Preisanalyse Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Fr :00-16:15 Transportwirtschaft Michael Krell Sa :30-16:15 Einkaufsvorb./-abwicklung, Beschaffung/Beschaffungs-marktf. Jürgen Binder 2. Studienblock: Logistik I Do Prozessorientierte Disposition, 08:30-16:15 Grundlagen der Logistik, Aufgaben Armin Lupberger u. Einsatzgebiete der Logistik Fr Grundlagen der logistischen Planung und Steuerung, 08:30-16:15 Strategische Analysen der Armin Lupberger Logistischen Kette Sa :30-16:15 Lagerwirtschaft Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal 3. Studienblock: Disposition und IuK Do :30-16:15 Disposition Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm Fr :30-12:30 Qualitätsmanagement Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Fr :00-16:15 IuK-Techniken Helge Baumgart Sa :30-16:15 Planung und Steuerung Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm 4. Studienblock: Kostenrechnung, Controlling und Kostenrechnungssysteme Do :30-16:15 Kostenrechnung Professor Dr. Bernd Britzelmaier Fr :30-16:15 Wertanalyse, Make-or-Buy- Professor Dr. Bernd Britzelmaier Analyse Sa :30-12:30 Logistikcontrolling Dipl.-Wirtschaftsingenieur Edgar Widmann Sa :00-16:15 Einkaufscontrolling Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring 5. Studienblock: Recht Do :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer Fr :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer Sa :30-16:15 Recht in Einkauf und Logistik Kerstin Braack-Gebauer 6. Studienblock: Einkauf II und Logistik II Mo Investitions-, Dienstleistungs- und 08:30-16:15 Facilitymanagement Jürgen Binder Di :30-16:15 Einkaufsverhandlungen, - verträge Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Mi :30-12:30 Entsorgung Dipl.-Ingenieurin (FH) Jacqueline Polansky Mi :00-16:15 Rechnungssysteme im Lager Professor Dr. Bernd Britzelmaier Do Wareneingang, Lagerstrg., 08:30-16:15 Qualitätsprüf. Fr :30-12:30 Transportlogistik/-systeme/- verträge Fr Wareneingang, Lagerstrg., 13:00-16:15 Qualitätsprüf. Sa :30-16:15 Transportlogistik/-systeme/- verträge Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Michael Krell Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Michael Krell Vorlesungsort: VWA-Haus, Wolframstr. 32, Stuttgart

12 Terminplan ( ) Seite 3 Zusätzlicher Block: Repetitorium Mo :30-16:15 Repetitorium Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Oliver Wettring Di :30-12:30 Repetitorium Michael Krell Di :00-16:15 Repetitorium Dipl.-Betriebswirt (FH) Alexander Stirm Mi :30-12:30 Repetitorium Armin Lupberger Mi :00-16:15 Repetitorium Professor Dr.-Ing. Helmut Schaal Do :30-16:15 Repetitorium Kerstin Braack-Gebauer Fr :30-16:15 Repetitorium Professor Dr. Bernd Britzelmaier Sa :30-16:15 Repetitorium Jürgen Binder 7. Studienblock: Personalführung, Team- und Projektmanagement Do Moderation, Verhandlung, 08:30-16:15 Präsentation Dipl.-Betriebswirtin (FH) Regina Hochmuth Fr :30-16:15 Unternehmensziele/-organisation Klaus Gerth Sa :30-12:30 Team - und Projektmanagement Jürgen Binder Sa :30-16:15 Coaching mündliche Prüfung Professor Dr. Bernd Britzelmaier (Stand ) Zusätzlich zu den Präsenzveranstaltungen, in denen der Stoff in konzentrierter Form vermittelt wird, sind noch ca. 240 Stunden häusliche Nacharbeit und inhaltliche Vertiefung einzuplanen, um sich den gesamten Stoffumfang anzueignen. IHK-Prüfung Handlungsübergreifende und handlungsspezifische Qualifikationen: - Schriftlicher Prüfungsteil 24. und 25. April Mündlicher Prüfungsteil voraussichtlich im Juli 2017 Vorlesungsort: VWA-Haus, Wolframstr. 32, Stuttgart

13 Terminplan ( ) Seite 4 Dozenten B a u m g a r t, Helge, Dipl.-Wirtschaftsingenieur EnBW Trading GmbH, Karlsruhe B i n d e r, Jürgen, Diplom-Ökonom Projektleiter Strategischer Einkauf, Dr. Ing. h.c.f. Porsche AG, Weissach B r a a c k - G e b a u e r, Kerstin Juristin, Magstadt B r i t z e l m a i e r, Bernd, Dr. rer. soc. Professor an der Hochschule Pforzheim G e r t h, Klaus, Dipl.-Kaufmann Geschäftsführer Mediaprendo GmbH, Beilstein H o c h m u t h, Regina, Dipl.-Betriebswirtin (FH) Training & Coaching für Sozialkompetenz, Wiernsheim K r e l l, Michael, Verkehrsfachwirt (IHK) / Betriebswirt (IHK) Leiter Geschäftsstelle Landverkehr/Logistik, Schenker Deutschland AG, Stuttgart/Ditzingen L u p b e r g e r, Armin Unternehmensberater, Lupberger Industrie-Consulting, Neuenburg P o l a n s k y, Jaqueline, Dipl.-Ing. Chemie (FH) Ingenieurbüro Chemie und Umweltschutz, Ludwigsburg S c h a a l, Helmut, Dr.-Ing. Professor an der Hochschule Reutlingen S t i r m, Alexander, Dipl.-Betriebswirt (FH) Freiberuflicher Dozent, Reutlingen W e t t r i n g, Oliver, Dipl. Wirt.-Ing. (FH) / Dipl.-Ing. (FH) Geschäftsführer Progress Consulting GmbH Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Pforzheim W i d m a n n, Edgar, Dipl. Wirtsch.-Ing. Pricing Manager Deutschland Hewlett Packard GmbH, Böblingen Kontaktmöglichkeiten: Hauptgeschäftsstelle der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v., Stuttgart, Wolframstr. 32 (VWA-Haus) Stuttgart, Postfach (Postanschrift) Telefon: (Zentrale) Telefax: Internet: WalzA@w-vwa.de Information und Anmeldung: Anja Walz Tel.: Beratung/Organisation: Dieter Schmid Tel.: Zahlungen, Buchhaltung: Sonja Linder Tel.: Bankverbindung: Baden-Württembergische Bank IBAN: DE BIC: SOLA DE ST Vorlesungsort: VWA-Haus, Wolframstr. 32, Stuttgart

14 Vorsprung durch Wissen Württembergische Anmeldung und Antrag auf Zulassung zum Fachstudiengang (Gewünschtes bitte ankreuzen) Bilanzbuchhalter/-in (IHK) Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (Tageskurs) (IHK) Fachwirt/-in für Güterverkehr und Logistik (IHK) Immobilienfachwirt/in (IHK) Kommunikationsfachwirt/in (VWA) Personalfachkauffrau/-mann (IHK) Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e. V. Württembergische Verwaltungsund Wirtschafts-Akademie e.v. Postfach Stuttgart Frau Herr Familienname, Vorname Straße mit Hausnummer Geburtsdatum PLZ Ort T T M M J J Mobiltelefon privat* Telefon geschäftlich (Festnetz mit Vorwahl)* privat** geschäftlich** */** Eine Angabe ist Pflicht. Die Daten werden nur zur Kontaktaufnahme mit Ihnen und zur Information über die Classrooms verwendet und dienen zu Ihrer aktuellen zeitnahen Information. Schulabschluss (Zutreffendes bitte ankreuzen) Hauptschule Realschule Fachhochschulreife Abitur Hinweis nach 14 Landesdatenschutzgesetz (LDSG): Die Daten werden von der Württembergischen VWA zu Zwecken der Anmeldung, zur Studien- und Prüfungsverwaltung erfasst und elektronisch gespeichert.

15 Arbeitgeber Anschrift des Arbeitgebers (nur bei Rechnung an Arbeitgeber) Nachweise Legen Sie bitte in das Anmeldeformular Nachweise über Ihren schulischen und beruflichen Werdegang ein (Kurzlebenslauf, Kopie des Kaufmannsgehilfenbriefs oder der Diplomurkunde bei Hochschulabsolventen und / oder Nachweis über die bestandene Weiterbildungsprüfung sowie Arbeitszeugnisse früherer Arbeitgeber und eine durch den derzeitigen Arbeitgeber bestätigte aktuelle Tätigkeitsbeschreibung mit Eintrittsdatum, Funktion und Auflistung der Aufgaben). Anrechnung Ich beantrage die Anrechnung folgender bei einer Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, sonstigen anerkannten Weiterbildungsinstitution oder Hochschule besuchten Semester und / oder erbrachter Leistungen und lege entsprechende Nachweise bei: Semester (einzeln aufführen:) VWA / Hochschule: erbrachte Leistungen Zahlungsart (Gewünschte Zahlungsart bitte ankreuzen) Selbstzahlung durch Überweisung (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Selbstzahlung durch Bankabbuchung (Studiengebühr wird nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn abgebucht) Ratenzahlung: Selbstzahlung durch Bankabbuchung in drei Raten je Semester (zzgl. 15, e Ratenzahlungszuschlag je Semester) Rechnung an Arbeitgeber (Studiengebühr ist nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen) Aufteilung der Rechnung auf Arbeitgeber und Studierenden Aufteilungsverhältnis in Prozent: Arbeitgeber: Student: (Der Anteil der Studiengebühr ist jeweils nach Rechnungsstellung semesterweise vor Semesterbeginn zu überweisen.) Bankverbindung (nur bei Bankabbuchung oder Ratenzahlung) Kontoinhaber/in IBAN BIC Bank Vor Einzug der Gebühr/en erhalten Sie per Post ein SEPA-Lastschriftmandat, das Sie uns bitte im Original und unterschrieben bis zum genannten Termin zurücksenden. Ort, Datum, Unterschrift

16 Erklärungen Ich versichere, dass meine vorstehenden Angaben richtig sind und ggf. Nachweise im Original vorgelegt werden können. Die im Studienprogramm enthaltenen weiteren Bestimmungen, insbesondere die Prüfungsordnung sowie die Regelungen zur Zulassung und zum Rücktritt, sind bekannt und werden von mir anerkannt. Mir ist bekannt, dass ich berechtigt bin, Auskunft über die über mich gespeicherten Daten nach 21 LDSG und eine Berichtigung unrichtiger Daten nach 22 LDSG zu verlangen. Zustimmung auf freiwilliger Basis (bitte ankreuzen) Ich bin damit einverstanden, dass auf Seite 1 und Seite 2 oben dieses Anmeldeformulars enthaltene Daten (mit Ausnahme des Geburtsdatums, des Schulabschlusses und der Anschrift des Arbeitgebers) in Form von Teilnehmerlisten zur Ausgabe an die Studierenden meines Studienjahrgangs verwendet werden. Ich bin damit einverstanden, dass die von mir in diesem Anmeldeformular angegebenen Daten von der Württembergischen VWA zur Information über weitere Bildungsangebote der VWA verwendet werden. Ort, Datum, Unterschrift Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke die Angaben sind freiwillig) Auf die VWA wurde ich aufmerksam durch: Empfehlung durch Bekannte / Verwandte Empfehlung durch Kollegen Empfehlung durch Arbeitgeber Arbeitsagentur IHK Suchmaschinen-Recherche (z. B. Google) Online-Werbung Messen Info-Veranstaltung an Berufsschule Radiowerbung Großflächenplakate / Megalights Anzeigen in Printmedien Pressemitteilungen in Printmedien Sonstiges: Bitte auch Rückseite beachten!

17 Statistische Angaben (nur für VWA-interne Zwecke) Um unsere Studieninhalte langfristig an den Vorkenntnissen und den Tätigkeitsbereichen unserer Studierenden orientieren zu können, bitten wir um folgende Angaben (Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. eintragen). Die Angaben sind freiwillig. F FS 01 REV 03 02/2015 Aus- und Weiterbildungsabschluss Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit über 2 Jahre): Bankkaufmann/-frau Bürokaufmann/-frau Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Speditionskaufmann/-frau Kaufmännische Ausbildung (Regelausbildungszeit bis 2 Jahre) Gewerblich-technische Ausbildung Gewerblich-technische Weiterbildung: Industriemeister/in Handwerksmeister/in Staatlich geprüfte/r Techniker/in Kaufmännische Weiterbildung: Betriebswirt/in (VWA) Betriebswirt/in (Handwerk, IHK, sonstige) Fachkaufmann/-frau Fachwirt/in Prüfung gehobener Öffentlicher Dienst (mittlerer Dienst und Aufstieg ohne Studium) Studium: Universität (Fach-)Hochschule Duale Hochschule / Berufsakademie Fachrichtung des absolvierten Studiums: Technik Verwaltung Wirtschaft ohne Berufsausbildung, Weiterbildung oder Studium Berufsgruppe Angestellte/r Wirtschaft Angestellte/r Öffentlicher Dienst Beamter / Beamtin Selbstständige/r arbeitsuchend Funktion / Position Sachbearbeiter/in Gruppen- bzw. Teamleiter/in Projekt- / Produktmanager/in Abteilungsleiter/in Geschäftsführer/in / Vorstandsmitglied Branche des Arbeitgebers Industrie: über 500 Beschäftigte bis 500 Beschäftigte Handwerk Telekommunikation / Informationstechnologie Verkehrswirtschaft Versorgungswirtschaft (Energie, Wasser,...) Bauwirtschaft: Baugewerbe Immobilienwirtschaft Handel: Großhandel Einzelhandel Finanzdienstleistungen: Bank Versicherung sonstige Finanzdienstleistungen Freie Berufe: Architekt/in Arzt / Ärztin Beratende/r Ingenieur/in Rechtsanwalt / Rechtsanwältin Steuerberater/in / Wirtschaftsprüfer/in Sonstige Dienstleistungen: Bildung Gesundheitswesen Kommunikation / Werbung Medienwirtschaft Tourismus Unternehmensberatung Öffentlicher Dienst: Bund Land Kommune Sonstiges: Abteilung Außenwirtschaft (Import / Export) Beschaffung und Logistik Finanz- und Rechnungswesen / Controlling Marketing / Vertrieb / Werbung Organisation / IT Personalwirtschaft Produktionswirtschaft Unternehmens-/Geschäftsführung sonstige Abteilung

18 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. I S. 2390) geändert worden ist, in Verbindung mit Artikel 56 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) und dem Organisationserlass vom 27. Oktober 1998 (BGBl. I S. 3288) verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Ständigen Ausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die durch die berufliche Fortbildung zum Geprüften Fachkaufmann Einkauf und Logistik/zur Geprüften Fachkauffrau Einkauf und Logistik erworben worden sind, kann die zuständige Stelle Prüfungen nach den 2 bis 10 durchführen. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin über die notwendigen Qualifikationen verfügt, um im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Zielsetzung des Unternehmens folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. Planen, Steuern und Disponieren in Einkaufs- und Logistikprozessen, 2. Einkaufsmarketing durchführen, Lieferantenbeziehungen gestalten, Verhandlungen führen sowie Verträge abschließen, 3. Entwickeln und Umsetzen logistischer Konzepte einschließlich strategischer Analysen der logistischen Kette im Unternehmen, 4. Mitarbeiter führen sowie Umsetzen des Team- und Projektmanagements, 5. Realisieren des Controllings und Qualitätsmanagements in Einkauf und Logistik. (3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis in Einkauf oder Logistik nachweist. (2) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in 1 Abs. 2 genannten Aufgaben in Einkauf oder Logistik haben. (3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage 1 / 7

19 von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in Einkauf oder Logistik erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung und Durchführung der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile: 1. Handlungsübergreifende Qualifikationen und 2. Handlungsspezifische Qualifikationen. (2) Der Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen gliedert sich in die Prüfungsbereiche: 1. Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing, 2. Logistik und Logistikstrategien, 3. Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik, 4. Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik, 5. Personalführung, Team- und Projektmanagement. (3) Im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen wählt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zwischen den folgenden Prüfungsbereichen: 1. Einkauf, 2. Logistik. (4) Die Prüfungsbereiche gemäß Absatz 2 Nr. 1 bis 4 sind schriftlich zu prüfen. Diese vier unter Aufsicht zu bearbeitenden Prüfungsleistungen enthalten jeweils drei praxisorientierte Aufgaben. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll insgesamt mindestens 320 Minuten, je Prüfungsbereich höchstens 90 Minuten betragen. (5) Der Prüfungsbereich gemäß Absatz 2 Nr. 5 besteht aus einem situationsbezogenen Fachgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen soll, dass er/sie in der Lage ist, sein/ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wählt eine von zwei ihm/ihr zur Wahl gestellten Situationsaufgaben zur Bearbeitung und hat dazu Anspruch auf höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfungszeit beträgt höchstens 30 Minuten, wobei sachgerechte Präsentationstechniken eingesetzt werden können. (6) Der gewählte Prüfungsbereich gemäß Absatz 3 ist unter Aufsicht schriftlich zu prüfen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll mindestens 120, höchstens 150 Minuten betragen. (7) Hat der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß den Absätzen 4 und 6 mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist ihm/ihr in diesen jeweiligen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehrerer ungenügender schriftlicher Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die einzelne Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Weitere Prüfung 4 2 / 7

20 Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, in diesem Prüfungsverfahren oder danach die Prüfung in dem weiteren Prüfungsbereich gemäß 3 Abs. 3 abzulegen. 3 Abs. 6, 8 Abs. 4 und 9 Abs. 1 gelten entsprechend. Über das Ergebnis dieser weiteren Prüfung ist eine Bescheinigung auszustellen. 5 Handlungsübergreifende Qualifikationen (1) Im Prüfungsbereich Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Grundlagen des Einkaufs und insbesondere des Einkaufsmarketings kennt und auf typische Anforderungssituationen im Einkauf anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Einkaufspolitik, 2. Einkaufsmarketing, 3. Einkaufsorganisation. (2) Im Prüfungsbereich Logistik und Logistikstrategien soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die Grundlagen der Logistik sowie der strategisch-logistischen Arbeit kennt und einkaufsund logistikbezogen anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Lagerwirtschaft und Transport im Unternehmen, 2. Strategische Analysen der logistischen Kette. (3) Im Prüfungsbereich Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für die Wahrnehmung von Einkaufs- und Logistikfunktionen erforderlichen volks- und betriebswirtschaftlichen Grundlagen kennt. Er/sie soll ferner nachweisen, dass er/sie die Instrumente des Controllings und Qualitätsmanagements im Einkauf und in der Logistik kennt. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Planung, Steuerung und Disposition einschließlich Informations- und Kommunikationstechnik, 2. Kostenrechnung und Controlling, 3. Qualitätsmanagement. (4) Im Prüfungsbereich Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die für die Wahrnehmung von Einkaufs-und Logistikfunktionen bedeutsamen Rechtsgrundlagen, im Besonderen das Vertragsrecht, kennt und dass er/sie sie auf typische Einkaufs- und Logistiksituationen anwenden kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Rechtsgrundlagen im Einkauf und in der Logistik, 2. Vertragsrecht, 3. Vertrags- und Leistungsstörungen, 4. Elektronischer Geschäftsverkehr und rechtliche Entwicklung. (5) Im Prüfungsbereich Personalführung, Team- und Projektmanagement soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie den ganzheitlichen Ansatz von Einkauf und Logistik mit den Leitlinien und Zielen eines Unternehmens verbinden kann. Er/sie soll in der Lage sein, die Methoden zur Führung von Mitarbeitern, zur Lösung von Konfliktfällen, zur Teamarbeit und zum Projektmanagement zweckmäßig anzuwenden. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Unternehmensziele und Unternehmensorganisation, 3 / 7

21 2. Moderation und Präsentation, 3. Team- und Projektmanagement. 6 Handlungsspezifische Qualifikationen (1) Im Prüfungsbereich Einkauf soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen Aufgaben des Einkaufs, das Beschaffungsmarketing, die Vertragsvorbereitung und Vertragsverhandlungen beherrscht. Darüber hinaus soll er/sie nachweisen, dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Einkaufsstrategien/Beschaffungsmarketing, 2. Einkaufsvorbereitung/Einkaufsabwicklung, 3. Preis- und Wertanalyse, 4. Einkaufsverhandlungen/Einkaufsverträge einschließlich besonderer Verträge, 5. Einkaufscontrolling. (2) Im Prüfungsbereich Logistik soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie die zentralen logistischen Aufgaben der Lagerwirtschaft und Disposition, die Entwicklung logistischer Konzepte sowie das Logistikcontrolling beherrscht und dass er/sie mit Zielkonflikten in der Zusammenarbeit mit den Unternehmensbereichen umgehen kann. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsschwerpunkte geprüft werden: 1. Materialplanung/Bedarfsermittlung, 2. Wareneingang/Qualitätskontrolle, 3. Lagerwirtschaft, -steuerung und -verwaltung, 4. Transport/-verträge, 5. Logistikcontrolling. 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann auf Antrag von der Ablegung einzelner schriftlicher Prüfungsleistungen befreit werden, wenn er/sie in den letzten fünf Jahren vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung mit Erfolg abgelegt hat, die den Anforderungen der entsprechenden Prüfungsinhalte nach dieser Verordnung entspricht. Eine Freistellung vom situationsbezogenen Fachgespräch ist nicht zulässig. 8 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsbereiche sind einzeln zu bewerten. Die Prüfungsteile Handlungsübergreifende Qualifikationen und Handlungsspezifische Qualifikationen sind ebenso einzeln zu bewerten. Die Gesamtnote der Prüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die beiden Prüfungsteile. (2) Die Note für den Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten für die einzelnen Prüfungsbereiche. (3) Die Note für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist die Note des gewählten Prüfungsbereichs. (4) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil Handlungsübergreifende Qualifikationen sowie im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen mindestens 4 / 7

22 ausreichende Leistungen erbracht hat. Dabei dürfen nur in einem Prüfungsbereich der Handlungsübergreifenden Qualifikationen nicht ausreichende Leistungen vorliegen. Wird ein Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. (5) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis gemäß der Anlage 1 und ein Zeugnis gemäß der Anlage 2 auszustellen. Im Falle der Freistellung gemäß 7 sind Ort und Datum der anderweitig abgelegten Prüfung sowie die Bezeichnung des Prüfungsgremiums anzugeben. 9 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) Mit dem Antrag auf Wiederholung der Prüfung wird der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn er/sie mit seinen/ihren Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat und er/sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung angemeldet hat. Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin kann beantragen, auch bestandene Prüfungsleistungen zu wiederholen. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung. 10 Übergangsvorschriften (1) Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften bis zum 31. Dezember 2004 zu Ende geführt werden. (2) Die zuständige Stelle kann auf Antrag des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin die Wiederholungsprüfung gemäß dieser Verordnung durchführen; 9 Abs. 2 findet in diesem Fall keine Anwendung. 11 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 31. Oktober 2001 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung E. Bulmahn 5 / 7

23 Anlage 1 (zu 8 Abs. 5) Muster... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892) bestanden. Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle) 6 / 7

24 Anlage 2 (zu 8 Abs. 5) Muster... (Bezeichnung der zuständigen Stelle) Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Herr/Frau... geboren am... in... hat am... die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2892) mit folgenden Ergebnissen bestanden: Gesamtnote: Punkte Note I. Handlungsübergreifende Qualifikationen 1. Einkaufspolitik und Einkaufsmarketing Logistik und Logistikstrategien Betriebswirtschaftliche Steuerung sowie Qualitätsmanagement in Einkauf und Logistik Rechtliche Gestaltung in Einkauf und Logistik Personalführung, Team- und Projektmanagement II. Handlungsspezifische Qualifikationen Einkauf oder Logistik (Im Fall des 7: Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wurde gemäß 7 im Hinblick auf die am... in... vor... abgelegte Prüfung von der/den Prüfungsleistung/en... freigestellt. ) Ort, Datum... Unterschrift(en)... (Siegel der zuständigen Stelle) Den Bewertungen lag folgender Punkteschlüssel zugrunde:... 7 / 7

25 Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) Meister-BAföG Für berufsbegleitende Fachstudiengänge, die mit einer öffentlich-rechtlichen Prüfung abschließen, kann ein einkommens- und vermögensunabhängiger Unterstützungsbetrag beantragt werden. Er besteht aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 % und aus einem zinsgünstigen Bankdarlehen. Informationen, Broschüren und Antragsformulare: Aufstiegsstipendium Das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt mit dem Aufstiegsstipendium berufstätige Studierende bei der Durchführung eines ersten akademischen Hochschulstudiums. Studierende, die in das Stipendienprogramm aufgenommen werden, erhalten ein Stipendium von bis zu 2.000,- pro Jahr. Informationen: Bildungskredit Die Bundesregierung bietet gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesverwaltungsamt Schülern und Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen eine zinsgünstige Fördermöglichkeit: den Bildungskredit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Informationen: Förderung durch den Arbeitgeber Immer mehr Arbeitgeber sind bereit, die berufsbegleitende Weiterbildung ihrer Mitarbeiter finanziell oder in anderer Form (z. B. Sonderurlaub für die Prüfungsvorbereitung) zu fördern. Es ist deshalb grundsätzlich zu empfehlen, den Arbeitgeber über eine beabsichtigte Weiterbildung zu informieren und Möglichkeiten einer Förderung individuell zu erörtern. Bildungsprämie Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu ,- (40.000,- bei gemeinsam Veranlagten) können für Weiterbildungen, deren Gebühren maximal 1.000,- betragen, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) pro Jahr einen Zuschuss von 50 %, maximal 500,-, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Eine weitere Komponente der Bildungsprämie ist das Weiterbildungssparen. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Informationen: Steuerliche Möglichkeiten (Werbungskosten) Fort- und Weiterbildungskosten sind im Regelfall Werbungskosten und können bei der Festsetzung der Lohn- bzw. Einkommensteuer geltend gemacht werden, sofern die Kosten nicht anderweitig erstattet werden. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Finanzamt. Weiterbildungsstipendium (früher Begabtenförderung Berufliche Bildung) Junge Berufstätige, die einen Ausbildungsabschluss mit 1,9 oder besser vorweisen, können für die berufliche Weiterbildung ein Stipendium von bis zu 6.000,- in drei Jahren beantragen (Antragsstellung muss im Regelfall vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgen). Für Förderanträge und Beratung ist die Stelle zuständig, vor der die Berufsabschlussprüfung abgelegt wurde (in der Regel die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer). Informationen: D ÜG 02 REV 03 02/2015 Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Wolframstraße Stuttgart info@w-vwa.de Wir sind für Sie erreichbar: Montag bis Donnerstag 08:00-18:00 Uhr Freitag 08:00-16:00 Uhr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung

Mehr

Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Vom 28. März 2006 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 15 S. 588 vom 7. April 2006) Auf Grund

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß. Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß. Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin 4060 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1998 Teil I Nr. 88, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1998 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin

Mehr

Vorsprung durch Wissen

Vorsprung durch Wissen Württembergische Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie e.v. Berufsbegleitende Weiterbildung Fachstudiengang Geprüfte/r Fachkauffrau/-mann Einkauf und Logistik (IHK) Studienprogramm Vorsprung durch Wissen

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 19. Juli 2006 1579 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 12. Juli 2006 Auf Grund des 53 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)

Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing FachkMarkPrV Ausfertigungsdatum: 28.03.2006 Vollzitat: "Verordnung über die

Mehr

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK / zur Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK / zur Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe IHK / zur Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer Dresden erlässt aufgrund des Beschlusses des

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 10. Januar 2000 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Tourismusfachwirt IHK/Tourismusfachwirtin IHK - Bachelor of Tourism (CCI) - Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Mehr

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses

1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses Besondere Prüfungsvorschriften für den / die Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe (Anlage 44 zur FPO) geändert durch Artikel 9 der Satzung vom 25.08.2011 Aufgrund der 54, 71 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Vom 23. Dezember 1999 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fremdsprachenkorrespondent/Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin FremdSprPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1999 Vollzitat: "Verordnung über die

Mehr

Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Informationen zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK Seite 1 / 5 Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne

Mehr

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.

Selbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich. Hinweisee zur Hochschulzulassung I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Energiefachwirt IHK/Geprüfte Energiefachwirtin IHK Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ FachkMarkPrV Ausfertigungsdatum: 28.03.2006 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft Kaufmann im Gesundheitswesen Kauffrau im Gesundheitswesen Auszug KflDiAusbV

Mehr

Antrag zur Prüfung Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin Anmeldeschluss unter Dok.-Nr. 8739

Antrag zur Prüfung Geprüfter Bankfachwirt / Geprüfte Bankfachwirtin Anmeldeschluss unter   Dok.-Nr. 8739 Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing

Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Marketing/ Geprüfte Fachkauffrau für Marketing vom 28. März 2006 Bestell-Nr. 61.02.1291 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks

Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Interesse an einer Ausbildung zum Meister des Handwerks Ich habe Interesse an den Vorbereitungslehrgängen zur Meisterprüfung im... -Handwerk für die Teile: I II III IV Name, Vorname Geburtsname Geburtsdatum/-ort

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 9, ausgegeben zu Bonn am 13. März 2000 193 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 1. März 2000 Auf Grund des 46 Abs. 2 und des 21 Abs. 1 des

Mehr

Stundenplan - Stand: Lehrgang Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik

Stundenplan - Stand: Lehrgang Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik Ort: IHK Akademie, Peterzeller Straße 8 in 78048 VS- Villingen Unterrichtszeiten: Dienstag: 18:00 21:15 Uhr 4 UE Samstag: 08:00 13:00 Uhr 6 UE April 2015: Di, 14.04.15 Arbeitsmethodik 0 4 Sa, 18.04.15

Mehr

Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung

Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung Geprüfte Bankfachwirte Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin Vom 1. März 2000 Aufgrund des 46 Abs. 2 und des 21

Mehr

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Zusatzqualifikation im Bereich polymerer Werkstoffe

Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Zusatzqualifikation im Bereich polymerer Werkstoffe Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Zusatzqualifikation im Bereich polymerer Werkstoffe Die Industrie- und Handelskammer Dresden erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum

Absender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in IHK

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in IHK Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/-in IHK Als erste Weiterbildungsinstitution in der Region ISO- und AZWV-zertifiziert Stand März 2015 Seite 2 von 8 Berufsprofil Die Ziele der beruflichen Weiterbildung

Mehr

Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen. Präsenzstudium neben dem Beruf in Baden-Württemberg. Studienort Stuttgart

Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen. Präsenzstudium neben dem Beruf in Baden-Württemberg. Studienort Stuttgart Bachelor of Engineering (B.Eng.) Wirtschaftsingenieurwesen Präsenzstudium neben dem Beruf in Baden-Württemberg Studienort Stuttgart DIE HOCHSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE Ihr Studium neben dem Beruf an der VWA-Hochschule

Mehr

AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ.

AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016. www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNGEN 2016 www.bbz-augsburg.de GLÄNZENDE ZUKUNFT. BBZ. AUFSTIEGSFORTBILDUNG ZUM/R HANDELSFACHWIRT/IN [IHK] VZ: 18.04.2016 bis 15.09.2016 BB: 20.02.2016 bis 23.03.2017 18.06.2016 bis 15.09.2017

Mehr

Besondere Prüfungsvorschrift zum/zur

Besondere Prüfungsvorschrift zum/zur Besondere Prüfungsvorschrift zum/zur Fachwirt / Fachwirtin Visual Merchandising - Anlage 45 zur FPO vom 19.01.2009 in der zuletzt geänderten Fassung durch Artikel 10 der Sammelverordnung vom 25.08.2011

Mehr

Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unserem Informationsabend am

Möchten Sie sich vor Ort näher informieren? Kommen Sie zu unserem Informationsabend am An die Frühjahr 2014 Interessentinnen und Interessenten der Fachstudiengänge zur/zum FACHKAUFFRAU/-MANN oder FACHWIRT/IN (IHK) bzw. (VWA) ab Wintersemester 2014/2015 Berufsbegleitende Fachstudiengänge

Mehr

Geprüfte Bilanzbuchhalterin / geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) Berufbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die IHK Prüfung

Geprüfte Bilanzbuchhalterin / geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) Berufbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die IHK Prüfung Geprüfte Bilanzbuchhalterin / geprüfter Bilanzbuchhalter (IHK) Berufbegleitender Vorbereitungslehrgang auf die IHK Prüfung 1 Warum Bilanzbuchhalter? Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter stellt ein Bildungsangebot

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen

Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Berufsbegleitende Aufstiegsqualifizierungen Was ist ein Fachwirt? Fachwirt ist ein Titel für eine höhere kaufmännische Qualifikation, die auf einer betriebswirtschaftlichen Weiterbildung basiert. Er bildet

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss WFachwPrV Ausfertigungsdatum: 26.08.2008 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre

Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Arts (B.A.) Betriebswirtschaftslehre Präsenzstudium neben dem Beruf in Baden-Württemberg Studienort Stuttgart DIE HOCHSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE Ihr Studium neben dem Beruf an der VWA-Hochschule

Mehr

Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe

Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe Betriebswirt/in im Kraftfahrzeuggewerbe Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Betriebswirtin im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) und zum Betriebswirt im Kraftfahrzeuggewerbe (HWK) Seite

Mehr

Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/ Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft

Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/ Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft Verordnung über die Prüfung Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/ Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft vom 19. Juli 2005 Bestell-Nr. 61.02.1287 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

Mehr

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender:

Antrag zur Prüfung Geprüfte/r Fachwirt/in für Marketing Anmeldeschluss unter   Dok.-Nr Prüfungstermin: Absender: Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Medienfachwirt Digital/Geprüfte Medienfachwirtin Digital (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Medienfachwirt Digital/zur Geprüften Medienfachwirtin Digital (IHK) ist eine

Mehr

Freundliche Grüße i. A.

Freundliche Grüße i. A. Volker Uflacker Referat Verkehr, Stadt- und Regionalplanung IHK Ostwestfalen zu Bielefeld Postfach 10 03 63 33503 Bielefeld Ihr Zeichen/Nachricht von Ansprechpartner/in Volker Uflacker E-Mail v.uflacker@ostwestfalen.ihk.de

Mehr

Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme. Praxisstudium mit IHK-Prüfung

Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme. Praxisstudium mit IHK-Prüfung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme Praxisstudium mit IHK-Prüfung Mit Spaß zum Erfolg. Der Verein zur Förderung der Berufsbildung, kurz VFB genannt, ist die Bildungseinrichtung der IHK-Bezirkskammern

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 2001 2887 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Prüfungstermin 1. Teilprüfung:

Prüfungstermin 1. Teilprüfung: Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche

Mehr

Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK-Prüfung

Kaufmännische Kompetenzen Lehrgänge mit IHK-Prüfung 12. September 2016, Pforzheim Ziel Die erfolgreichen Teilnehmer/-innen verfügen über ein breitgefächertes, betriebswirtschaftliches und betriebsorganisatorisches Grundlagenwissen. Sie sind dadurch in der

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Textilwirtschaft

Mehr

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 08.

Richtlinie R 1 für das Vorpraktikum. Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie an der Hochschule für Technik Stuttgart. vom 08. Fakultät B Bachelor-Studiengang Wirtschaftspsychologie Schellingstraße 24 70174 Stuttgart Information zum Studiengang Tel.: +49 711 8926 2975 Studierendensekretariat Tel.: +49 711 8926 2659 Fax: +49 711

Mehr

Maßgeschneiderte Qualifizierung für Energiedienstleister. Geprüfter Energiefachwirt IHK/ Geprüfte Energiefachwirtin IHK

Maßgeschneiderte Qualifizierung für Energiedienstleister. Geprüfter Energiefachwirt IHK/ Geprüfte Energiefachwirtin IHK Maßgeschneiderte Qualifizierung für Energiedienstleister Geprüfter Energiefachwirt IHK/ Geprüfte Energiefachwirtin IHK Zielsetzung Der geprüfte Energiefachwirt (IHK) bringt eine neue Kategorie von Fach-

Mehr

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK)

Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) 1 Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.04.2013 und der Vollversammlung vom 27.06.2013 erlässt die Handwerkskammer

Mehr

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung

Industrie- und Handelskammer Darmstadt. Labortechniker/-in. - Biologie - Prüfungsordnung Industrie- und Handelskammer Darmstadt Labortechniker/-in - Biologie - Prüfungsordnung Ihr Ansprechpartner: Gültig ab 1. Juni 2003 Siegfried Simonis Telefon 06151 871-257 Telefax 06151 871-100 257 E-mail:

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt /Geprüfte Betriebswirtin

Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt /Geprüfte Betriebswirtin Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt /Geprüfte Betriebswirtin Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt /zur Geprüften Betriebswirtin ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung auf der Basis des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1

Verordnung. über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1 über die Berufsausbildung zum Medienkaufmann Digital und Print / zur Medienkauffrau Digital und Print 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 04.05.2001 und der Vollversammlung

Mehr

Berufsinformationen einfach finden

Berufsinformationen einfach finden Fachkaufmann/-frau - Marketing Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Weiterbildungsberuf, der zum 01.04.2015 außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Geprüfter

Mehr

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk

Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß 8 Handwerksordnung. für das -Handwerk An die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld Rechtsabteilung Campus Handwerk 1 33613 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Ausübungsberechtigung gemäß 7a Handwerksordnung Ausnahmebewilligung gemäß

Mehr

Informationen zu 11 BerlHG Beruflich Qualifizierte

Informationen zu 11 BerlHG Beruflich Qualifizierte Informationen zu 11 BerlHG Beruflich Qualifizierte allgemeinen Abs. 1 Nr. 1 4 BerlHG fachgebundenen Abs. 2 BerlHG Abs. 3 BerlHG Bewerbung direkt bei der Stiftung Hochschulzulassung(SfH) (www.hochschulstart.de)

Mehr

P E R S O N A L B O G E N. z u m W e i t e r b i l d u n g s v e r t r a g m i t d e r A k a d e m i e a m S t u d i e n o r t

P E R S O N A L B O G E N. z u m W e i t e r b i l d u n g s v e r t r a g m i t d e r A k a d e m i e a m S t u d i e n o r t P E R S O N A L B O G E N z u m W e i t e r b i l d u n g s v e r t r a g m i t d e r A k a d e m i e a m S t u d i e n o r t Augsburg Beginn Oktober 2016 Günzburg Beginn 08. Oktober 2014 Nördlingen Beginn

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Betriebswirt/in (HWK) 1 Inhalt Besondere Rechtsvorschriften 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses...2 2 Zulassungsvoraussetzungen...2

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin Vom 23. Dezember 1998 Auf Grund des 46 Abs. 2 und des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom

Mehr

Betriebswirt/-in IHK berufsbegleitend

Betriebswirt/-in IHK berufsbegleitend Praxisstudium mit IHK-Prüfung Betriebswirt/-in IHK berufsbegleitend kompakt Mo + Mi + tw. Fr Veranstaltungslink Programminhalt Als Betriebswirt/-in IHK erweitern Sie Ihr Kompetenzspektrum nicht nur für

Mehr

- ANMELDUNG - weiblich männlich Geburtsdatum/Ort. Rechnungsanschrift

- ANMELDUNG - weiblich männlich Geburtsdatum/Ort. Rechnungsanschrift STB-BILDUNGSWERK E.V. GESCHÄFTSBEREICH SPORTAKADEMIE Fritz-Walter-Weg 19 70372 Stuttgart - ANMELDUNG - Lehrgang SPORTFACHWIRT/IN IHK vom bis Name Vorname weiblich männlich Geburtsdatum/Ort Straße Nationalität

Mehr

(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière.

(Anlage 54 zur FPO) Geprüften Sommelière. Besondere Prüfungsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel (Anlage 54 zur FPO) Aufgrund der 54, 71 Abs. 2

Mehr

Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK) IHR Nutzen. Ihre Termine für 2016/2017

Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK) IHR Nutzen. Ihre Termine für 2016/2017 Ihre Termine für 2016/2017 Fachkaufmann/-frau Einkauf und Logistik (IHK) IHR Nutzen 3 Berufsbegleitende Basisqualifikation 3 Sicherheit in der täglichen Arbeitspraxis 3 Flexible Gestaltung durch freie

Mehr

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau Vom 26. Mai 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1145 vom 29. Mai 1998) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung

Mehr

Antrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie B.Sc. mit regelmäßigen Vorlesungen in Hamburg

Antrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie B.Sc. mit regelmäßigen Vorlesungen in Hamburg Antrag auf Pauschale Anrechnung im Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft und Wirtschaftspsychologie B.Sc. mit regelmäßigen Vorlesungen in Hamburg Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Studierende,

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Informationen zur Prüfung Geprüfter Meister für Kraftverkehr/Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr Die Prüfung zum Geprüften Meister für Kraftverkehr/zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb 2882 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 2001 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015)

Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015) Formblatt Prüfungsverfahren Masterarbeit (nach SPO 30, Stand: 27.11.2015) I. Anmeldung zur Masterarbeit (vom Studierenden 1 auszufüllen) 1. Familienname (ggf. Geburtsname) des Studierenden: 2. Vorname(n):

Mehr

Nachträglicher Erwerb des Bachelor-Abschlusses für VWA-Alt-Absolventen: Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (BA)

Nachträglicher Erwerb des Bachelor-Abschlusses für VWA-Alt-Absolventen: Anschlussstudium zum Bachelor of Arts (BA) Dualer Studiengang Betriebswirtschaft (Bachelor of Arts) der Fachhochschule Südwestfalen in Iserlohn (Standort Meschede) in Kooperation mit der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Hellweg Sauerland GmbH

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/r kaufmännischen Fachwirt/in (HWK) 1 Inhalt 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses... 2 2 Zulassungsvoraussetzungen... 2 3 Gliederung

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnung

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz

Mehr

Weiterbildung Medienfachwirt/in Print Weiterbildung Industriemeister/in Printmedien. Herzlich willkommen!

Weiterbildung Medienfachwirt/in Print Weiterbildung Industriemeister/in Printmedien. Herzlich willkommen! Weiterbildung Medienfachwirt/in Print Weiterbildung Industriemeister/in Printmedien Herzlich willkommen! Wir möchten Sie auf unseren Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfungen Medienfachwirt Print

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr

besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe Fachwirtin im Gastgewerbe IHK

besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt im Gastgewerbe Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Berlin erlässt aufgrund des Beschlusses des

Mehr

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/-in in Bau- und Heimwerkermärkten Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom

Mehr

Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w)

Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w) Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w) AUFSTIEGSFORTBILDUNG NEBEN DEM BERUF Zukunft gestalten Bereichsübergreifend qualifizierte Führungskräfte und Generalisten werden als Manager von erfolgreichen

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik

Mehr

Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w)

Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w) Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK) (m / w) AUFSTIEGSFORTBILDUNG NEBEN DEM BERUF Zukunft gestalten Bereichsübergreifend qualifizierte Führungskräfte und Generalisten werden als Manager von erfolgreichen

Mehr

Anmeldung für die offene Ganztagsschule der Staatlichen Realschule Herzogenaurach

Anmeldung für die offene Ganztagsschule der Staatlichen Realschule Herzogenaurach Bitte lesen Sie das beiliegende Schreiben der Schule mit Informationen zur Anmeldung für die offene Ganztagsschule aufmerksam durch, füllen Sie dann dieses Anmeldeformular aus und geben Sie es bei der

Mehr