2. Präferenz: Bewerber-Nr.: Antrag auf Zulassung zum 1. Fachsemester an der Technischen Universität Berlin zum
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- Silvia Ziegler
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1 2. Präferenz: Bewerber-Nr.: Bewerbung auch für höhere Fachsemester (Wird von I A 1 ausgefüllt) Hilfsantrag gestellt Technische Universität Berlin Eingangsstempel I A 1 Der Präsident I A 1 Straße des 17. Juni Berlin Tel.: (030) /28441 Sprechzeiten vom International Admissions Check-In: Mo., Di., Do. und Fr Uhr- mittwochs geschlossen Telefonische Sprechzeiten: Mo., Do Uhr, Fr Uhr. Aktuelle Änderungen der Sprechzeiten bitte den Internetseiten entnehmen oder telefonisch erfragen Antrag auf Zulassung zum 1. Fachsemester an der Technischen Universität Berlin zum Sommersemester Wintersemester Für Bewerber/innen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie aus Island, Liechtenstein und Norwegen (weitere Hinweise und Informationen siehe Bewerberinfo) Für Bewerber/innen ohne abgeschlossenes Hochschulstudium im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes, die sich für das erste Fachsemester bewerben. Bewerber/innen für ein Zweitstudium oder für höhere Fachsemester müssen gesonderte Anträge ausfüllen Bewerbungsfristen: siehe Bewerberinfo Die Fristen sind gesetzliche Ausschlussfristen. Fällt ein Bewerbungsschluss auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Bewerbungsunterlagen vollständig im Bereich I A 1 - Internationale Zulassung- bzw. bei ASSIST (siehe Bewerberinfo) vorliegen. Das Datum des Poststempels genügt nicht! Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise auf Seite Angaben zum gewünschten Studiengang Abschlussziel Nicht vom Bewerber auszufüllen! HZB-Art: HZB-Note: HZB-Datum: HZB-KfZ: Dienst: Ja Nein Ausb. vor: Ja Nein Ausb. nach: Ja Nein Vorsem.: Diplom Bachelor Master Bachelor mit Lehramtsoption Studiengang 2. Angaben zur Person Familienname Vorname (und ggf. Namenszusatz, z. B. Dörte Freiin von) Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht männlich weiblich Staatsangehörigkeit (Internationales KfZ-Kennzeichen, wenn nicht bekannt, dann das Land nennen) Deutsch Andere Anschrift (Straße, Haus-Nr.) Anschriftenzusatz (z.b. Zimmer-Nr., bei...) Postleitzahl Wohnort Telefonnummer (Diese Angabe ist freiwillig, in Ihrem Interesse bei eventuellen Rückfragen aber sinnvoll. Wenn nicht Berlin, bitte mit Vorwahl!) KfZ-Kennzeichen des Heimatortes (Geburtsort) KfZ-Kennzeichen des aktuellen Wohnsitzes bzw. internationales KfZ-Kennzeichen, falls im Ausland wohnend
2 Eidesstattliche Erklärung (Angaben zu allen bisherigen Studienzeiten gem. 4 der Hochschulzulassungsverordnung) a) Ich war bisher noch nicht Studentin oder Student in der Bundesrepublik Deutschland b) Ich bin oder war Studentin oder Student der Technischen Universität Berlin mit der Matrikel-Nr. c) Ich bin oder war Studentin oder Student an einer anderen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland: Studienverlauf zu 3.b) und c) vom SS / WS bis einschließlich SS / WS an folgender Hochschule: im Studiengang: vom SS / WS bis einschließlich SS / WS an folgender Hochschule: im Studiengang: Ich habe ein Studium an einer Hochschule / Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen Ja Nein Hinweis: Wenn Sie diese Frage mit Ja beantwortet haben, müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zum Zweitstudium ausfüllen! Ich bin oder war Studentin oder Student an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (bitte Nachweise beifügen) vom SS / WS bis einschließlich SS / WS im Studiengang: an folgender Hochschule: Ich habe ein Studium an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen Ja Nein 4. Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung (HZB), z. B. Baccalauréat (Bitte sehen Sie unter oder beachten Sie das Bewerberinfo der Internationalen Zulassung) Ich habe folgende Hochschulzugangsberechtigung erworben. (Bitte Nachweise beifügen) Mein Zeugnis weist folgende Durchschnittsnote auf:. Die HZB wurde erworben am Für Bewerber/innen mit indirekter HZB: (siehe Bewerberinfo) Datum Ich beantrage zum kommenden Semester die Aufnahme in das Studienkolleg der TU Berlin Ja Nein Ich habe bereits an einer Aufnahmeprüfung zum Studienkolleg teilgenommen Ja Nein Wenn ja: Datum Ort Ich beantrage die Zulassung zur externen Feststellungsprüfung (ohne Besuch des Studienkollegs) Ja Nein 5. Angaben zu den deutschen Sprachkenntnissen (Bitte Nachweise beifügen) (Bitte sehen Sie unter oder beachten Sie das Bewerberinfo der Internationalen Zulassung) Welchen Sprachnachweis/Zeugnis haben Sie bisher erworben? Bezeichnung und Datum des Erwerbs: Haben Sie die DSH bestanden oder einen äquivalenten Nachweis erworben? Ja Nein Bezeichnung und Datum des Erwerbs: 6. Angaben zur Übernahme oder Ableistung von Dienstpflichten Ich habe folgenden Dienst geleistet: Wehr- oder Zivildienst (Anrechnung bis max. 3 Jahre) Entsprechender Dienst in der ehemaligen DDR (vor dem ) Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr Mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelferin oder -helfer Sonstige Dienste (z. B. bei der Aktion Sühnezeichen) Ein Nachweis über den geleisteten Dienst (Dienstzeitbescheinigung) von - bis: liegt bei. Bevorzugte Zulassung: Sofern Sie bereits früher in dem beantragten Studiengang eine Zulassung erhalten haben, das Studium wegen der Ableistung des o. g. Dienstes jedoch nicht antreten konnten, ist der Zulassungsbescheid beizufügen.
3 7. Angaben zur Wartezeit a) Vor Erwerb der HZB Ich habe einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule erlangt. Der berufsqualifizierende Abschluss mit zweijähriger Ausbildungsdauer gilt als nachgewiesen, wenn die Bewerberin / der Bewerber die HZB an einem Abendgymnasium, an einem Institut zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) oder auf Grund einer im Geltungsbereich des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 12. März 1992 abgelegten Prüfung über die Befähigung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis oder für den Hochschulzugang besonders befähigter Berufstätiger erworben hat. Wegen der Erfüllung einer Dienstpflicht (vgl. Nr. 5) war ich daran gehindert, vor dem Erwerb der HZB einen berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule zu erlangen. b) Nach Erwerb der HZB Ich habe einen berufsqualifizierenden Abschuss außerhalb der Hochschule erlangt oder eine Berufstätigkeit von mindestens dreijähriger Dauer ausgeübt (Berechtigungsgrenze: Beginn der Ausbildung muss vor dem 15. Januar 1998 liegen). Ich war wegen der Erfüllung eines Dienstes oder aus sonstigen Gründen daran gehindert, eine berufsqualifizierenden Abschluss außerhalb der Hochschule zu erlangen oder eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren Dauer auszuüben (vgl. auch Nr. 5) 8. Mit der Bewerbung stelle ich gleichzeitig folgende Sonderanträge (vgl. Seiten 5 und 6) Antrag auf Berücksichtigung einer besseren Durchschnittsnote gem. 14 Abs. 3 der HochschulzulassungsVO Antrag auf Ermittlung der Wartezeit zu einem früheren Zeitpunkt gem. 15 Abs. 3 der HochschulzulassungsVO Härtefallantrag gem. 16 der HochschulzulassungsVO Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Sonderanträgen auf Seite 4 9. Hilfsantrag bzw. 2. Präferenz Falls ich in dem beantragten Studiengang oder Teilstudiengang keinen Studienplatz erhalte, beantrage ich hilfsweise die Zulassung für den ebenfalls zulassungsbeschränkten: Studiengang / Teilstudiengang 1) Abschlussziel 1) Dieser Studiengang darf nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sein. Alle eingereichten Nachweise müssen in amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigter Kopie oder in durch die TUB bestätigter Kopie (siehe Bewerberinfo) beigefügt werden. Die Universität ist nicht verpflichtet, bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.. Bitte tragen Sie daher selbst für die Vollständigkeit Ihrer Angaben und Unterlagen Sorge. Fehlende oder unkorrekte Unterlagen können von uns nicht nachgefordert werden. Anträge mit unvollständigen Angaben oder Unterlagen werden abgelehnt. Abschließende Erklärung der Bewerberin / des Bewerbers: Ich beantrage die Zulassung (Zuteilung eines Studienplatzes) nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Mir ist bekannt, daß mein Antrag nur dann am Auswahlverfahren teilnehmen kann, wenn meine Angaben in den Punkten 4, 5, 6, 7 und ggf. Sonderanträge in Form von amtlich (mit Dienstsiegel) beglaubigten Kopien oder in durch die TUB bestätigten Kopien (siehe Bewerberinfo) belegt sind und ich die eidesstattliche Erklärung gemäß 4 der Hochschul- zulassungsvo abgegeben habe. Mein Antrag ist nur dann fristgerecht gestellt, wenn er bis zum Bewerbungsschluss (vgl. Seite 1, gesetzliche Ausschlussfrist)) bei der Technischen Universität Berlin - Bereich Internationale Zulassung I A 1 bzw. bei ASSIST (siehe Bewerberinfo) eingegangen ist. Fällt der Bewerbungsschluss auf einen arbeitsfreien Tag, verlängert sich das Fristende auf den nächsten Werktag. Anträge, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht oder nur unvollständig bei der TUB vorliegen, nehmen am Vergabeverfahren nicht teil. Mir ist bekannt, dass ich den Antrag auf Zulassung nur für einen zulassungsbeschränkten Studiengang stellen kann. Bei mehreren Anträgen wird nur der zuletzt form- und fristgerecht eingegangene Antrag berücksichtigt. Mir ist ferner bekannt, dass fahrlässig oder vorsätzlich falsche Angaben strafrechtlich verfolgt werden und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren oder - bei Feststellung nach erfolgter Immatrikulation - zum Widerruf der Zulassung führen. Ort, Datum Unterschrift (ohne Unterschrift gilt der Antrag als nicht gestellt)
4 - 4 - Allgemeine Hinweise Die gesetzlichen Grundlagen für das Vergabeverfahren sind: Das Gesetz über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz BerlHZG) Der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen (Staatsvertrag - StV) Die Verordnung zur Regelung der Studienplatzvergabe in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch die Hochschulen des Landes Berlin (Hochschulzulassungsverordnung - HochschulzulassungsVO) Die Verordnung über die zentrale Vergabe von Studienplätzen (Vergabeverordnung - Vergabe-VO) Die Ordnung zur Festsetzung von Zulassungszahlen der an der Technischen Universität Berlin aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber in den jeweils gültigen Fassungen. Regelung zur bevorzugten Zulassung Seit dem Vergabeverfahren zum Wintersemester 1993 / 94 gilt folgende Regelung: Bewerberinnen und Bewerber können eine bevorzugte Zulassung nur dann geltend machen, wenn sie durch Vorlage des Zulassungsbescheides nachweisen, daß sie an der TU Berlin im beantragten Studiengang oder Teilstudiengang vor oder während des Dienstes zugelassen worden sind. Wenn die bevorzugte Zulassung nicht spätestens zum zweiten Bewerbungsverfahren nach dem Dienstende geltend gemacht wird, verfällt der Anspruch darauf. Die frühere Zulassung ist nachzuweisen. Zum Antrag auf Nachteilsausgleich Für den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote ist auf jeden Fall die Vorlage eines Schulgutachtens erforderlich, das einen numerischen Notenverbesserungsvorschlag enthalten muss, unter Angabe von Art und Dauer der nicht selbst zu vertretenden Umstände für die Leistungsbeeinträchtigung. Ohne diesen Vorschlag ist eine Entscheidung über den Antrag nicht möglich. Bewerberinnen und Bewerber, die ihre HZB auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben, erhalten von Amts wegen eine Wartezeitverbesserung von vier Halbjahren. Ein Antrag auf Wartezeitverbesserung kann nur gestellt werden, wenn über diese Wartezeitverbesserung hinaus Gründe geltend gemacht und belegt werden können. Zum Härtefallantrag Die TU Berlin hält bis zu 2 % ihrer Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Berücksichtigung weiterer Auswahlkriterien (z. B. Durchschnittsnote oder Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerbungen. Der Antrag kommt daher nur für wenige Antragsteller/innen in Betracht. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie persönlich auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen in der Person des Bewerbers oder der Bewerberin so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, daß es ihm oder ihr auch nach Anlegung strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muß also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Die weitreichende Bedeutung einer positiven Härtefallentscheidung für diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die wegen der Besetzung der Studienplätze durch Härtefälle nicht mehr nach den allgemeinen Auswahlkriterien zugelassen werden können, machen eine besonders kritische Prüfung der vorgetragenen Begründung und der vorgelegten Nachweise nötig. Bisher wurde ein Härtefall nur in wenigen Fällen anerkannt.
5 - 5 - Sonderanträge Name / Vorname Diese Anträge sind nur zulässig, wenn sie zusammen mit dem Zulassungsantrag gestellt werden Eingang bei der Technischen Universität Berlin bis zum Ende der Bewerbungsfrist, beachten Sie die Hinweise auf Seite 4! Nachteilsausgleich Antrag auf Berücksichtigung einer besseren Durchschnittsnote gem. 14 Abs. 3 HochschulzulassungsVO Fügen Sie zusätzlich zu den anderen geforderten Unterlagen unbedingt ein Schulgutachten bei. In den folgenden beispielhaft genannten Fällen kann einem Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote in der Regel stattgegeben werden: 1. Besondere gesundheitliche Umstände der Bewerberin oder des Bewerbers Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (fachärztliches Gutachte n) Schwerbehinderung über 49 % (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten) Schwangerschaft einer Bewerberin während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (fachärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) 2. Besondere wirtschaftliche und soziale Umstände Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland aus einem nicht deutschsprachigen Gebiet, wenn keine deutsche Schule besucht wurde (amtliche Bescheinigung über den Zeitpunkt des Zuzuges und sonstige zum Nachweis geeignete Unterlagen) Aussiedlung aus dem ost- und südosteuropäischen Raum - Spätaussiedler (amtliche Bescheinigung über den Zeitpunkt des Zuzuges) Sonstige vergleichbare besondere soziale Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 3. Besondere familiäre Umstände Versorgung minderjähriger Kinder in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB, falls andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (Geburtsurkunden der Kinder in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht zur Verfügung standen) Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB, sofern andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (fachärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Betreuung nicht zur Verfügung standen) Betreuung minderjähriger Geschwister, die mit dem/der Bewerber/in in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB, wenn andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen, dass andere Personen zur Betreuung nicht zur Verfügung standen) Verlust eines Elternteils in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der HZB, sofern der/die Bewerber/in zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden und Erklärung darüber, dass der/die Bewerber/in seinerzeit ledig war) Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB wegen Umzuges der Eltern (Abgangszeugnisse und Meldebescheinigungen der Eltern) Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 4. Sonstige besondere Umstände Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes) Bundessieger/in der Wettbewerbe Jugend forscht, Bundeswettbewerb Mathematik oder Jugend musiziert während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (Siegerurkunde) Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Antrag auf Ermittlung der Wartezeit zu einem früheren Zeitpunkt gem. 15 Abs. 3 HochschulzulassungsVO Ich mache folgende Gründe geltend, entsprechende Nachweise, insbesondere ein Schulgutachten, füge ich bei: 1. Besondere gesundheitliche und soziale Umstände Längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht (fachärztliches Gutachten) Schwerbehinderung über 49 % (Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes) Sonstige vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände (fachärztliches Gutachten) Schwangerschaft einer Bewerberin während der Schulzeit (fachärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde des Kindes) Aussiedlung aus dem ost- und südosteuropäischen Raum - Spätaussiedler (amtliche Bescheinigung über den Zeitpunkt des Zuzuges) 2. Besondere familiäre Umstände Versorgung minderjähriger Kinder während der Schulzeit, falls andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (Geburtsurkunden der Kinder in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Versorgung nicht zur Verfügung standen) Versorgung pflegebedürftiger Verwandter in aufsteigender Linie oder von Geschwistern während der Schulzeit, sofern andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (fachärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit in Verbindung mit geeigneten Nachweisen darüber, dass andere Personen für die Betreuung nicht zur Verfügung standen) Betreuung minderjähriger Geschwister, die mit dem/der Bewerber/in in häuslicher Gemeinschaft lebten, während der Schulzeit, wenn andere Personen hierfür nicht zur Verfügung standen (Geburtsurkunden der Geschwister in Verbindung mit geeigneten Nachweisen, dass andere Personen zur Betreuung nicht zur Verfügung standen) Verlust eines Elternteils oder Verlust beider Eltern vor Erwerb der HZB, sofern der/die Bewerber/in zu diesem Zeitpunkt ledig war und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (Sterbeurkunden und Erklärung darüber, dass der/die Bewerber/in seinerzeit ledig war) Mehrmaliger Schulwechsel in den letzten drei Jahren vor Erwerb der HZB wegen Umzuges der Eltern (Abgangszeugnisse und Meldebescheinigungen der Eltern) Sonstige vergleichbare besondere familiäre Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen) 3. Sonstige besondere Umstände Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader der Bundessportfachverbände von mindestens einjähriger ununterbrochener Dauer während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (Bescheinigung des zuständigen Bundessportfachverbandes) Bundessieger/in der Wettbewerbe Jugend forscht, Bundeswettbewerb Mathematik oder Jugend musiziert während der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB (Siegerurkunde) Sonstige vergleichbare besondere Umstände (zum Nachweis geeignete Unterlagen)
6 - 6 - Härtefallantrag gem. 16 HochschulzulassungsVO Ich stelle einen Antrag auf Anerkennung als Härtefall und mache folgende Gründe geltend (entsprechende Nachweise füge ich bei): 1. Besondere gesundheitliche Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern Ich leide an einer Krankheit mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die mich mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft außerstande setzen wird, die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang durchzustehen (fachärztliches Gutachten) Ich bin durch Krankheit behindert; meine berufliche Rehabilitation kann nur durch eine sofortige Zulassung zum Studium sichergestellt werden, weil auf Grund einer Behinderung eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit entweder nicht möglich ist oder gegenüber gesunden Studienbewerbern oder -bewerberinnen in unzumutbarer Weise erschwert ist (fachärztliches Gutachten) Ich bin auf Grund körperlicher Behinderung auf ein enges Berufsfeld beschränkt; das angestrebte Studium läßt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten (fachärztliches Gutachten) Ich muß mein bisheriges Studium oder meinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen aufgeben; eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit ist aus diesen Gründen nicht möglich (fachärztliches Gutachten) Ich bin körperbehindert und auf Grund dieser Behinderung entweder zu einer anderen zumutbaren Tätigkeit bis zur Zuweisung eines Studienplatzes außerstande oder gegenüber nicht behinderten Studienplatzbewerbern oder -bewerberinnen bei einem weiteren Verweisen auf die Wartezeit in unzumutbarer Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten) Ich bin infolge einer Krankheit in der Berufsauswahl oder Berufsausübung beschränkt und auf Grund dieses Umstandes entweder an einer sinnvollen Überbrükkung der Wartezeit gehindert oder gegenüber gesunden Studienplatzbewerbern oder -bewerberinnen in unzumutbarer Weise benachteiligt (fachärztliches Gutachten) 2. Wirtschaftliche, familiäre und sonstige Umstände, die eine sofortige Zulassung erfordern Ich befinde mich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage. Dies ist nur bei einem Zusammentreffen mit Umständen, wie sie unter 1. genannt werden, anzukreuzen (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Ich mache besondere familiäre Umstände geltend, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Ich bin Spätaussiedler/in und war bereits im Herkunftsland für ein Studium zugelassen, das dem Studiengang entspricht, in dem ich mich bewerbe (amtliche Bescheinigung über die Spätaussiedlung bzw. den Zuzug und über die Zulassung im Herkunftsland zu dem nun gewählten Studiengang) Ich habe in einem früheren Semester eine Zulassung für den an erster Stelle genannten Studiengang erhalten, konnte sie aber aus von mit nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere Krankheit) nicht in Anspruch nehmen. Die bevorzugte Zulassung gem. 11 HochschulzulassungsVO (vgl. Seite 3) trifft auf mich nicht zu (Nachweis über den Zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat und früherer Zulassungsbescheid) Ich hätte in einem früheren Semester für den an erster Stelle genannten Studiengang zugelassen werden können, hätte die Zulassung aber aus von mir nicht zu vertretenden Gründen (insbesondere Krankheit) nicht wahrnehmen können. Die bevorzugte Zulassung gem. 11 HochschulzulassungsVO (vgl. Seite 3) trifft auf mich nicht zu (Nachweis über den zwingenden Grund, der die Einschreibung verhindert hat) Sonstige vergleichbare besondere soziale Umstände, die die sofortige Zulassung erfordern (zum Nachweis geeignete Unterlagen) Bitte beachten Sie: Im fachärztlichen Gutachten muss zu den einzelnen Kriterien, die in den möglichen Gründen genannt sind, hinreichende Stellung genommen werden. Das Gutachten soll Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf und Behandlungsmöglichkeiten der Erkrankung oder Behinderung sowie eine Prognose über den weiteren Krankheitsverlauf enthalten. Das Gutachten muss auch für einen medizinischen Laien nachvollziehbar sein. Als zusätzliche Nachweise sind der Schwerbehindertenausweis, der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder der Ausmusterungsbescheid der Bundeswehr geeignet. Stand: :31
Wintersemester 2003 / 2004
2. Präferenz: Bewerber-Nr.: Technische Universität Berlin Der Präsident I A 2 Straße des 17. Juni 135 10623 Berlin Tel.: (030) 314-0 (Wird von I A 2 ausgefüllt) Bewerbung auch für höhere Fachsemester Hilfsantrag
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