Fragenkatalog zum Thema amtsangemessene Alimentation

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1 Fragenkatalog zum Thema amtsangemessene Alimentation Einführung Ausgangslage Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 (Az.2 BvL 5/13) wird der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Um eine einvernehmliche Lösung in der gesamten Alimentationsfrage zu erreichen, wurden die Vertreter der Gewerkschaften vom Finanzminister zum Gespräch geladen. In vielen Gesprächen ist der Beschluss des BVerfG bewertet und die Möglichkeiten der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation diskutiert worden. Nach intensiven Gesprächen wurde eine Vereinbarung geschlossen, die als Grundlage für eine Gesetzvorlage verwendet werden soll und als Empfehlung dient. Aber es muss an dieser Stelle klar betont werden, dass wir eine Gewaltenteilung haben und die geschlossene Vereinbarung nicht zwingend ist. Nur das Gesetzgebungsverfahren ist bindend. Wir sind allerdings positiv gestimmt, was den Ausgang des Verfahrens anbelangt, denn bereits in unserer Veranstaltung zur Sonderzahlung am 2. Februar 2016 stellten die Parlamentarier klar, dass sie sich, sollten sich die Gewerkschaften einig sein, nicht gegen den Willen der Interessenvertreter wenden würden. Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird im Anschluss an die Entscheidung des sächsischen Kabinetts zur Umsetzung der Vereinbarung durch einen Gesetzentwurf auf seiner Internetseite einen entsprechenden Fragenkatalog zur Verfügung stellen. Worum ging es im Klageverfahren? Kommt das Weihnachtsgeld wieder? Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. November 2015 beschlossen, dass die Alimentierung einer nach sächsischem Recht in A 10 besoldeten Kollegin im Jahr 2011 nicht verfassungsgemäß war. Das Grundgesetz (Art. 33 GG) verlangt eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten. Sachsen hatte mit Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 das sächsische Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld ) aufgehoben. Dagegen haben mehr als Kolleginnen und Kollegen Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche richteten sich gegen die - insbesondere durch die Streichung der Sonderzahlung - unangemessen gewordene Alimentation. Es wurde seitens der Gewerkschaften Klageverfahren angestrengt und ein solches hatte Erfolg. In seinem Beschluss hat das BVerfG für die Prüfung, ob die Alimentierung eines Beamten verfassungswidrig ist, in der ersten Stufe fünf Kriterien aufgestellt. So ist zum Beispiel ein Vergleich mit Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, mit dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex in Sachsen anzustellen. Sollten drei von fünf Kriterien erfüllt sein, wird eine Unteralimentierung vermutet. Diese Vermutung kann durch eine sich anschließende Gesamtbetrachtung im Rahmen der zweiten Stufe widerlegt werden. Im vorliegenden Fall ist die Mehrheit der insgesamt fünf Kriterien erfüllt und es waren auch keine verfassungsrechtlichen Gründe (dritte Stufe) ersichtlich, die diese Unteralimentierung rechtfertigen würden. Ab 1. Juli 2016 ist eine verfassungskonforme Regelung erforderlich. Für die Vergangenheit ist der festgestellte Verfassungsverstoß zu beheben. Der Gesetzgeber hat eine

2 verfassungskonforme Regelung der Alimentation zu schaffen, er ist aber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in seiner alten Form und Höhe wieder einzuführen. Welche Kriterien waren aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG für die jetzigen Verhandlungen von Bedeutung? Die Abweichungen der Kriterien - Vergleich mit der Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex - betrugen in den Jahren in einigen Besoldungsgruppen mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten. Dies führt zur Vermutung der Unteralimentation. Was wird aus meinen Widerspruch? Vom Beamten, Richter oder Versorgungsempfänger ist nichts zu veranlassen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die noch offenen Widersprüche/ Leistungsanträge vom Landesamt für Steuern und Finanzen unaufgefordert wieder aufgegriffen und ordnungsgemäß beendet. Ermittlung der Prozentwerte Wie erfolgte die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung? Wie kommen die verschiedenen Höhen der Prozente zustande? Das BVerfG hat ein Prüfschema entwickelt, nach dem die Verfassungswidrigkeit der Besoldung beurteilt werden kann. Das Prüfschema besteht aus drei Stufen. In der ersten Stufe sind fünf Parameter zu überprüfen Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes (Differenz mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Entwicklung des Nominallohnindexes (generelle Lohnentwicklung) des jeweiligen Bundeslandes (Differenz zum Indexwert mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Verbraucherpreisindex (Differenz zum Indexwert mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Abweichung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen von mindestens 10 Prozent zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen in den zurückliegenden 5 Jahren (systeminterner Besoldungsvergleich) Abweichung des jährlichen Bruttoeinkommens von 10 Prozent unter dem Durchschnitt vom Bund und in den anderen Ländern (Quervergleich) Soweit drei dieser fünf Parameter zuungunsten des zu betrachtenden Beamten ausfallen, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.

3 In der zweiten Stufe kann diese Vermutung anhand weiterer Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung widerlegt oder erhärtet werden. Solche Kriterien sind: Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung Feststellung der Möglichkeit der Anwerbung überdurchschnittlich qualifizierter Kräfte über einen Zeitraum von 5 Jahren Widerspiegelung der besonderen Qualität der Tätigkeit und Verantwortung in der Höhe der Besoldung Bewertung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Lichte des Niveaus der Beihilfe und Versorgungsleistungen Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch Vergleich der Besoldungshöhe mit durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft In einer dritten Stufe ist eine Abwägung mit anderen verfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen (z.b. Neuverschuldungsverbot) vorzunehmen. Eine Einschränkung der amtsangemessenen Alimentation ist aus rein finanziellen Gründen zur Bewältigung von Ausnahmesituationen möglich, wenn die Einschränkung im Gesetzgebungsverfahren aussagekräftig begründet wird und Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzeptes der Haushaltskonsolidierung ist. Herangehensweise des Dienstherren Strukturzulage Verhandlungen im SMF Chancen und Risiken Betrifft die Streichung der Strukturzulage auch die Nachzahlung? Laut Vereinbarung nein. Die Strukturzulage wird ab dem 1. Januar 2017 gestrichen. Die Nachzahlungen erfolgen in den genannten Prozentsätzen. Für die Berechnung der Nachzahlungen soll auf das Grundgehalt, den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeinen Stellenzulage abgestellt werden. Weitere Zulagen sind hierfür nicht von Bedeutung. Dies gilt auch für die im Rahmen der Dienstrechtsreform seit 2014 eingeführten zusätzlichen Zulagen. Aber auch hier gilt: Entscheidend ist was im Gesetz steht. Und dies ist noch nicht beschlossen Aus welchem sachlichen Grund wird die Strukturzulage gestrichen? Der Beschluss des BVerfG verweist im Einzelnen sehr deutlich auf die Einhaltung des Abstandsgebotes. Aus diesem Grunde kann eine verfassungskonforme Besoldung nur durch eine einheitliche Behandlung aller Besoldungsgruppen erfolgen. Mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung wird eine amtsangemessene Alimentation aller Beamten und Richter sichergestellt. Die Zahlung einer darüber hinausgehenden sozialen Komponente ist künftig kaum zu begründen.

4 Besteht nicht die Gefahr, dass die Erhöhung um 2,61 Prozent auf die nächsten Jahre durch Nullrunden oder Nichtvornahme von 1:1 - Anpassungen der Besoldung bezogen auf die künftige allgemeine Lohnentwicklung neutralisiert wird? Die Gefahr besteht. Es wurde aber in den Gesprächen mit dem SMF immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaften eine solche Herangehensweise nicht mit tragen werden. Insbesondere der erste Parameter der ersten Stufe des Prüfschemas des BVerfG: Differenz zwischen Besoldung und Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes in Sachsen (Differenz mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) indiziert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme auf Beamte. Welche Auswirkungen hat das Ganze auf die Besoldung der Anwärter in diesem Zeitraum und, wenn dies der Fall sein sollte, wie erfolgen die Nachzahlungen? Beamte auf Widerruf sowie Referendare in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss des BVerwG vom 8. Dezember 2009, Az.: 2 B 43/09) keine Alimentation, somit auch keine Nachzahlung. Aus Wettbewerbsgründen sollen sie aber die ab 1. Juli 2016 vorgesehene Anpassung um 2,61 Prozent erhalten. Müsste, gerade auch im Hinblick auf inzwischen aus dem Staatsdienst ausgeschiedene ehemalige Beamte, ein entsprechender Antrag beim LSF oder SMF gestellt werden? Zum Auszahlungsmonat vorhandene Beamte, Richter und Versorgungsempfänger müssen keinen Antrag stellen. Ausgeschiedene Beamte und Richter müssen hingegen einen Antrag stellen, da dem Landesamt für Steuern und Finanzen die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein bereits eingereichter Widerspruch/Leistungsantrag wird insoweit als anspruchswahrend betrachtet. Wie erfolgt die Nachzahlung bei Beamten, die in der Zwischenzeit das Bundesland gewechselt haben? Was muss seitens der Beamten getan werden, um an das Geld zu kommen? Siehe vorherige Antwort. Wann erfolgt die Nachzahlung? Es ist vereinbart, dass das Gesetzgebungsverfahren schnell in Gang gesetzt wird. Im günstigsten Fall erhalten Sie eine Nachzahlung am Ende des Jahres Es kann aber auch länger dauern. Gesetzgebungsverfahrung Arbeit des LSF Warum dauert es jetzt wieder so lang, bis eine Auszahlung der Nachzahlung erfolgt?

5 Bestimmend für den Nachzahlungstermin sind der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die technische Umsetzung des Vorganges. Ab wann gelten die beschlossenen Besoldungserhöhungen von 2,61 Prozent? Vorausgesetzt das Parlament stimmt dieser Anhebung der Besoldungstabellenwerte um 2,61 Prozent zu, erhalten Sie diese Anhebung nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1. Juli Ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Beschluss des BVerfG vollständig umgesetzt? In jedem Jahr muss eine erneute Prüfung der Besoldung entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen, um den Nachweis der Amtsangemessenheit zu erbringen. Hierbei ist auch eine sogenannte. Staffelprüfung durchzuführen. Durch eine derartige Staffelprüfung soll sichergestellt werden, dass etwaige statistische Ausreißer bereinigt werden. Elternzeit Wird mein Elterngeld neu berechnet? Mein Einkommen hat sich für den Bemessungszeitraum geändert. Frage noch in Klärung. Erfolgt eine Kürzung/Streichung des Elterngeldes, wenn man im Zeitpunkt der Auszahlung Elterngeldempfänger ist? Frage noch in Klärung. Pension Wie erfolgt die Nachzahlung bei Versorgungsempfängern? Die Versorgung der Beamten und Hinterbliebenen knüpft an die Dienstbezüge des letzten Amtes an. Als Bemessungsgrundlage für die Nachzahlungen werden diesem Grundsatz folgend die zustehenden kalenderjährlichen Versorgungsbezüge vor Anwendung von Ruhens- und Kürzungsbestimmungen zugrunde gelegt. In diesen finden sich der individuell maßgebende Ruhegehaltssatz, ggf. die Anteilssätze der Hinterbliebenenversorgung, ein ggf. zustehender kinderbezogener Familienzuschlag oder die zustehende Mindestversorgung wieder. Welche Ansprüche bestehen? Siehe vorherige Antwort. Was muss ich veranlassen, um die Nachzahlung zu erhalten?

6 Die Nachzahlung erfolgt für Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen und Waisen) mit laufenden Versorgungsbezügen automatisch. Ausgeschiedene Versorgungsempfänger müssen einen Antrag beim Landesamt für Steuern und Finanzen stellen, da dort die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein bereits eingereichter Widerspruch/Leistungsantrag wird insoweit als anspruchswahrend betrachtet. Bemessungsgrundlage Auf welche Bemessungsgrundlage sind die Prozentsätze der getroffenen Vereinbarung anzuwenden? Die Bemessungsgrundlage für die Prozente der Nachzahlungen soll das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage sein. Für die Versorgungsempfänger wird auf die Beantwortung der ersten Frage unter Pension verwiesen. Zählen Gitterzulagen oder Erschwerniszulage dazu? Nein. Vereinbarung Wie sieht die getroffene Vereinbarung aus? Anbei finden Sie den Link zur Vereinbarung. Wird mit der Vereinbarung nur die Unteralimentation beseitigt? Nein. Insbesondere bei der zukünftigen Einarbeitung einer Erhöhung von 2,61 Prozent ab dem 1. Juli 2016 in die Besoldungstabellen ist davon auszugehen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet ist. Es kann jedoch heute niemand zuverlässig die Entwicklung der Indizes (z.b. Verbraucherpreise) vorhersagen. Für die Nachzahlungen wurde die Unterschreitung der fünf Prozent Differenz jeweils in einem Parameter bereinigt. Gilt die Vereinbarung für alle Besoldungsgruppen? Ja. Aber die Vereinbarung ist nicht zwingend. Entscheidend ist das Gesetzgebungsverfahren. Sollten die Eckpunkte im Gesetzesentwurf einfließen, gilt dies dann für alle Besoldungsgruppen. Warum nur bis 2020? Weil keine zuverlässige Prognostik über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet werden kann. Sonstige Fragen

7 Erfolgen die Nachzahlungen auch nach dem Tod ( ) eines Beamten? Welche Schritte müssen eingeleitet werden, seitens der Erben? Wird an die Erben laufende Hinterbliebenenversorgung gezahlt (z. B. Witwen- oder Waisengelder) erfolgt die Nachzahlung für Zeiträume aus der Besoldung des Verstorbenen automatisch. Erhalten die Erben keine laufende Hinterbliebenenversorgung ist ein entsprechender Antrag beim Landesamt für Steuern und Finanzen zu stellen, da dort die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein Kollege war seit 1. Januar 2015 Angestellter und ist seit 13. November 2015 verbeamtet. Besteht von irgendeiner Seite Anspruch auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2015? Nein, da für den Zeitraum der Tarifanstellung, kein Zahlungsanspruch besteht. Angestellte haben gemäß 20 TV-L nur dann einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen. Beamte erhalten nach der Vereinbarung kein Weihnachtsgeld. Für jeden Monat als Beamter erfolgt die prozentual vereinbarte Nachzahlung. Entscheidend ist das Gesetz. Was ist mit Leistungskomponenten gemeint? Seit der Dienstrechtsreform im Jahr 2014 wurden für Leistungsprämien und -stufen jährlich zusätzlich 2,5 Millionen Euro zu den bis dahin jährlich zur Verfügung stehenden 2,6 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt und unterjährig nach bestimmten Kriterien an auserwählte Empfänger vergeben. Die Erhöhung soll nun entfallen. Es wird also weiterhin Leistungsbezahlung nach dem SächsBesG geben. Ist die Nachzahlung pfändungsfrei? Die einmalige Nachzahlung ist ein Arbeitseinkommen im Sinne des 850 der Zivilprozessordnung und unterliegt damit der Pfändung. Was versteht man unter Abstandsgebot? Das Abstandsgebot ist bereits in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz angelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat es nun konkretisiert, indem es zum einen Zeitraum von 5 Jahren und die Verringerung des finanziellen Abstandes zur nächsten Besoldungsgruppe betrachtet. Die Rechtsprechung zu der Höhe der Abstandsgebote ist nicht eindeutig; gewahrt werden muss allein, dass sich im jeweiligen abstrakt funktionalen Amt auch der Leistungsgrundsatz und damit im Bereich der Besoldung auch ein Unterschied zu der darunter liegenden Besoldungsgruppe abbildet. Es hat aber auch ausgeführt, dass zeitlich nach Besoldungsgruppen gestaffelte Besoldungsanpassungen verfassungsrechtlich bedenklich sind. Wie erfolgt die lohnsteuerliche Behandlung der für jedes Jahr unterschiedlich nachzuzahlenden Beträge? Müssen die Steuerbescheide ab dem Jahr 2011 neu erstellt werden?

8 Bei der Nachzahlung handelt es sich um einen sonstigen Bezug, der im Auszahlungsmonat besteuert wird. Eine Nachzahlung für eine mehrjährige Tätigkeit, d. h. über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten, ist gemäß nach 39b Absatz 3 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit 34 EStG nach der sogenannten Fünftelungsregelung ermäßigt zu besteuern. Die Fünftelungsregelung hat zur Folge, dass der zu versteuernde Jahresarbeitslohn um ein Fünftel des sonstigen Bezugs erhöht wird. Von der darauf entfallenden Lohnsteuer wird die Lohnsteuer, die nur auf den Jahresarbeitslohn entfällt, abgezogen. Das Fünffache des Unterschiedsbetrags entspricht der Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt. Die Bezüge-Stellen des Landesamtes für Steuern und Finanzen prüfen, ob die steuerlichen Voraussetzungen der Fünftelungsregelung zutreffen und beachten diese automatisch. Der Versorgungsfreibetrag nach 19 Abs. 2 EStG wird nur für den Teil der Nachzahlung, der einen Versorgungsbezug darstellt, berücksichtigt. Eine Neuerstellung der Steuerbescheide ab dem Jahr 2011 ist damit nicht erforderlich.

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