Fragenkatalog zum Thema amtsangemessene Alimentation
|
|
- Thilo Meinhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Fragenkatalog zum Thema amtsangemessene Alimentation Einführung Ausgangslage Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 (Az.2 BvL 5/13) wird der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen. Um eine einvernehmliche Lösung in der gesamten Alimentationsfrage zu erreichen, wurden die Vertreter der Gewerkschaften vom Finanzminister zum Gespräch geladen. In vielen Gesprächen ist der Beschluss des BVerfG bewertet und die Möglichkeiten der Umsetzung einer amtsangemessenen Alimentation diskutiert worden. Nach intensiven Gesprächen wurde eine Vereinbarung geschlossen, die als Grundlage für eine Gesetzvorlage verwendet werden soll und als Empfehlung dient. Aber es muss an dieser Stelle klar betont werden, dass wir eine Gewaltenteilung haben und die geschlossene Vereinbarung nicht zwingend ist. Nur das Gesetzgebungsverfahren ist bindend. Wir sind allerdings positiv gestimmt, was den Ausgang des Verfahrens anbelangt, denn bereits in unserer Veranstaltung zur Sonderzahlung am 2. Februar 2016 stellten die Parlamentarier klar, dass sie sich, sollten sich die Gewerkschaften einig sein, nicht gegen den Willen der Interessenvertreter wenden würden. Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird im Anschluss an die Entscheidung des sächsischen Kabinetts zur Umsetzung der Vereinbarung durch einen Gesetzentwurf auf seiner Internetseite einen entsprechenden Fragenkatalog zur Verfügung stellen. Worum ging es im Klageverfahren? Kommt das Weihnachtsgeld wieder? Das Bundesverfassungsgericht hat am 17. November 2015 beschlossen, dass die Alimentierung einer nach sächsischem Recht in A 10 besoldeten Kollegin im Jahr 2011 nicht verfassungsgemäß war. Das Grundgesetz (Art. 33 GG) verlangt eine amtsangemessene Alimentierung der Beamten. Sachsen hatte mit Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012 das sächsische Gesetz über die Gewährung einer jährlichen Sonderzahlung (umgangssprachlich Weihnachtsgeld ) aufgehoben. Dagegen haben mehr als Kolleginnen und Kollegen Widerspruch eingelegt. Die Widersprüche richteten sich gegen die - insbesondere durch die Streichung der Sonderzahlung - unangemessen gewordene Alimentation. Es wurde seitens der Gewerkschaften Klageverfahren angestrengt und ein solches hatte Erfolg. In seinem Beschluss hat das BVerfG für die Prüfung, ob die Alimentierung eines Beamten verfassungswidrig ist, in der ersten Stufe fünf Kriterien aufgestellt. So ist zum Beispiel ein Vergleich mit Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes, mit dem Nominallohnindex und dem Verbraucherpreisindex in Sachsen anzustellen. Sollten drei von fünf Kriterien erfüllt sein, wird eine Unteralimentierung vermutet. Diese Vermutung kann durch eine sich anschließende Gesamtbetrachtung im Rahmen der zweiten Stufe widerlegt werden. Im vorliegenden Fall ist die Mehrheit der insgesamt fünf Kriterien erfüllt und es waren auch keine verfassungsrechtlichen Gründe (dritte Stufe) ersichtlich, die diese Unteralimentierung rechtfertigen würden. Ab 1. Juli 2016 ist eine verfassungskonforme Regelung erforderlich. Für die Vergangenheit ist der festgestellte Verfassungsverstoß zu beheben. Der Gesetzgeber hat eine
2 verfassungskonforme Regelung der Alimentation zu schaffen, er ist aber nicht verpflichtet worden, das Weihnachtsgeld in seiner alten Form und Höhe wieder einzuführen. Welche Kriterien waren aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG für die jetzigen Verhandlungen von Bedeutung? Die Abweichungen der Kriterien - Vergleich mit der Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex - betrugen in den Jahren in einigen Besoldungsgruppen mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten. Dies führt zur Vermutung der Unteralimentation. Was wird aus meinen Widerspruch? Vom Beamten, Richter oder Versorgungsempfänger ist nichts zu veranlassen. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden die noch offenen Widersprüche/ Leistungsanträge vom Landesamt für Steuern und Finanzen unaufgefordert wieder aufgegriffen und ordnungsgemäß beendet. Ermittlung der Prozentwerte Wie erfolgte die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung? Wie kommen die verschiedenen Höhen der Prozente zustande? Das BVerfG hat ein Prüfschema entwickelt, nach dem die Verfassungswidrigkeit der Besoldung beurteilt werden kann. Das Prüfschema besteht aus drei Stufen. In der ersten Stufe sind fünf Parameter zu überprüfen Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes (Differenz mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Entwicklung des Nominallohnindexes (generelle Lohnentwicklung) des jeweiligen Bundeslandes (Differenz zum Indexwert mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Differenz zwischen Besoldungsentwicklung und Verbraucherpreisindex (Differenz zum Indexwert mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) Abweichung der Abstände der Bruttogehälter in den Besoldungsgruppen von mindestens 10 Prozent zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen in den zurückliegenden 5 Jahren (systeminterner Besoldungsvergleich) Abweichung des jährlichen Bruttoeinkommens von 10 Prozent unter dem Durchschnitt vom Bund und in den anderen Ländern (Quervergleich) Soweit drei dieser fünf Parameter zuungunsten des zu betrachtenden Beamten ausfallen, besteht die Vermutung einer verfassungswidrigen Unteralimentation.
3 In der zweiten Stufe kann diese Vermutung anhand weiterer Kriterien im Rahmen einer Gesamtabwägung widerlegt oder erhärtet werden. Solche Kriterien sind: Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft sowie vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und Beanspruchung Feststellung der Möglichkeit der Anwerbung überdurchschnittlich qualifizierter Kräfte über einen Zeitraum von 5 Jahren Widerspiegelung der besonderen Qualität der Tätigkeit und Verantwortung in der Höhe der Besoldung Bewertung der Amtsangemessenheit der Alimentation im Lichte des Niveaus der Beihilfe und Versorgungsleistungen Sicherung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes durch Vergleich der Besoldungshöhe mit durchschnittlichen Bruttoverdiensten sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit vergleichbarer Qualifikation und Verantwortung in der Privatwirtschaft In einer dritten Stufe ist eine Abwägung mit anderen verfassungsrechtlich relevanten Entscheidungen (z.b. Neuverschuldungsverbot) vorzunehmen. Eine Einschränkung der amtsangemessenen Alimentation ist aus rein finanziellen Gründen zur Bewältigung von Ausnahmesituationen möglich, wenn die Einschränkung im Gesetzgebungsverfahren aussagekräftig begründet wird und Teil eines schlüssigen und umfassenden Konzeptes der Haushaltskonsolidierung ist. Herangehensweise des Dienstherren Strukturzulage Verhandlungen im SMF Chancen und Risiken Betrifft die Streichung der Strukturzulage auch die Nachzahlung? Laut Vereinbarung nein. Die Strukturzulage wird ab dem 1. Januar 2017 gestrichen. Die Nachzahlungen erfolgen in den genannten Prozentsätzen. Für die Berechnung der Nachzahlungen soll auf das Grundgehalt, den Familienzuschlag, die Amtszulagen und die allgemeinen Stellenzulage abgestellt werden. Weitere Zulagen sind hierfür nicht von Bedeutung. Dies gilt auch für die im Rahmen der Dienstrechtsreform seit 2014 eingeführten zusätzlichen Zulagen. Aber auch hier gilt: Entscheidend ist was im Gesetz steht. Und dies ist noch nicht beschlossen Aus welchem sachlichen Grund wird die Strukturzulage gestrichen? Der Beschluss des BVerfG verweist im Einzelnen sehr deutlich auf die Einhaltung des Abstandsgebotes. Aus diesem Grunde kann eine verfassungskonforme Besoldung nur durch eine einheitliche Behandlung aller Besoldungsgruppen erfolgen. Mit der Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 2015 zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung wird eine amtsangemessene Alimentation aller Beamten und Richter sichergestellt. Die Zahlung einer darüber hinausgehenden sozialen Komponente ist künftig kaum zu begründen.
4 Besteht nicht die Gefahr, dass die Erhöhung um 2,61 Prozent auf die nächsten Jahre durch Nullrunden oder Nichtvornahme von 1:1 - Anpassungen der Besoldung bezogen auf die künftige allgemeine Lohnentwicklung neutralisiert wird? Die Gefahr besteht. Es wurde aber in den Gesprächen mit dem SMF immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gewerkschaften eine solche Herangehensweise nicht mit tragen werden. Insbesondere der erste Parameter der ersten Stufe des Prüfschemas des BVerfG: Differenz zwischen Besoldung und Tarifentwicklung der Angestellten des öffentlichen Dienstes in Sachsen (Differenz mindestens 5 Prozent zuungunsten der Beamten über einen Zeitraum von 15 Jahren) indiziert die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme auf Beamte. Welche Auswirkungen hat das Ganze auf die Besoldung der Anwärter in diesem Zeitraum und, wenn dies der Fall sein sollte, wie erfolgen die Nachzahlungen? Beamte auf Widerruf sowie Referendare in einem öffentlich rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten nach der geltenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss des BVerwG vom 8. Dezember 2009, Az.: 2 B 43/09) keine Alimentation, somit auch keine Nachzahlung. Aus Wettbewerbsgründen sollen sie aber die ab 1. Juli 2016 vorgesehene Anpassung um 2,61 Prozent erhalten. Müsste, gerade auch im Hinblick auf inzwischen aus dem Staatsdienst ausgeschiedene ehemalige Beamte, ein entsprechender Antrag beim LSF oder SMF gestellt werden? Zum Auszahlungsmonat vorhandene Beamte, Richter und Versorgungsempfänger müssen keinen Antrag stellen. Ausgeschiedene Beamte und Richter müssen hingegen einen Antrag stellen, da dem Landesamt für Steuern und Finanzen die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein bereits eingereichter Widerspruch/Leistungsantrag wird insoweit als anspruchswahrend betrachtet. Wie erfolgt die Nachzahlung bei Beamten, die in der Zwischenzeit das Bundesland gewechselt haben? Was muss seitens der Beamten getan werden, um an das Geld zu kommen? Siehe vorherige Antwort. Wann erfolgt die Nachzahlung? Es ist vereinbart, dass das Gesetzgebungsverfahren schnell in Gang gesetzt wird. Im günstigsten Fall erhalten Sie eine Nachzahlung am Ende des Jahres Es kann aber auch länger dauern. Gesetzgebungsverfahrung Arbeit des LSF Warum dauert es jetzt wieder so lang, bis eine Auszahlung der Nachzahlung erfolgt?
5 Bestimmend für den Nachzahlungstermin sind der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und die technische Umsetzung des Vorganges. Ab wann gelten die beschlossenen Besoldungserhöhungen von 2,61 Prozent? Vorausgesetzt das Parlament stimmt dieser Anhebung der Besoldungstabellenwerte um 2,61 Prozent zu, erhalten Sie diese Anhebung nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1. Juli Ist mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens der Beschluss des BVerfG vollständig umgesetzt? In jedem Jahr muss eine erneute Prüfung der Besoldung entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes erfolgen, um den Nachweis der Amtsangemessenheit zu erbringen. Hierbei ist auch eine sogenannte. Staffelprüfung durchzuführen. Durch eine derartige Staffelprüfung soll sichergestellt werden, dass etwaige statistische Ausreißer bereinigt werden. Elternzeit Wird mein Elterngeld neu berechnet? Mein Einkommen hat sich für den Bemessungszeitraum geändert. Frage noch in Klärung. Erfolgt eine Kürzung/Streichung des Elterngeldes, wenn man im Zeitpunkt der Auszahlung Elterngeldempfänger ist? Frage noch in Klärung. Pension Wie erfolgt die Nachzahlung bei Versorgungsempfängern? Die Versorgung der Beamten und Hinterbliebenen knüpft an die Dienstbezüge des letzten Amtes an. Als Bemessungsgrundlage für die Nachzahlungen werden diesem Grundsatz folgend die zustehenden kalenderjährlichen Versorgungsbezüge vor Anwendung von Ruhens- und Kürzungsbestimmungen zugrunde gelegt. In diesen finden sich der individuell maßgebende Ruhegehaltssatz, ggf. die Anteilssätze der Hinterbliebenenversorgung, ein ggf. zustehender kinderbezogener Familienzuschlag oder die zustehende Mindestversorgung wieder. Welche Ansprüche bestehen? Siehe vorherige Antwort. Was muss ich veranlassen, um die Nachzahlung zu erhalten?
6 Die Nachzahlung erfolgt für Versorgungsempfänger (einschließlich Witwen und Waisen) mit laufenden Versorgungsbezügen automatisch. Ausgeschiedene Versorgungsempfänger müssen einen Antrag beim Landesamt für Steuern und Finanzen stellen, da dort die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein bereits eingereichter Widerspruch/Leistungsantrag wird insoweit als anspruchswahrend betrachtet. Bemessungsgrundlage Auf welche Bemessungsgrundlage sind die Prozentsätze der getroffenen Vereinbarung anzuwenden? Die Bemessungsgrundlage für die Prozente der Nachzahlungen soll das Grundgehalt, der Familienzuschlag, Amtszulagen und die allgemeine Stellenzulage sein. Für die Versorgungsempfänger wird auf die Beantwortung der ersten Frage unter Pension verwiesen. Zählen Gitterzulagen oder Erschwerniszulage dazu? Nein. Vereinbarung Wie sieht die getroffene Vereinbarung aus? Anbei finden Sie den Link zur Vereinbarung. Wird mit der Vereinbarung nur die Unteralimentation beseitigt? Nein. Insbesondere bei der zukünftigen Einarbeitung einer Erhöhung von 2,61 Prozent ab dem 1. Juli 2016 in die Besoldungstabellen ist davon auszugehen, dass die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung gewährleistet ist. Es kann jedoch heute niemand zuverlässig die Entwicklung der Indizes (z.b. Verbraucherpreise) vorhersagen. Für die Nachzahlungen wurde die Unterschreitung der fünf Prozent Differenz jeweils in einem Parameter bereinigt. Gilt die Vereinbarung für alle Besoldungsgruppen? Ja. Aber die Vereinbarung ist nicht zwingend. Entscheidend ist das Gesetzgebungsverfahren. Sollten die Eckpunkte im Gesetzesentwurf einfließen, gilt dies dann für alle Besoldungsgruppen. Warum nur bis 2020? Weil keine zuverlässige Prognostik über das Jahr 2020 hinaus gewährleistet werden kann. Sonstige Fragen
7 Erfolgen die Nachzahlungen auch nach dem Tod ( ) eines Beamten? Welche Schritte müssen eingeleitet werden, seitens der Erben? Wird an die Erben laufende Hinterbliebenenversorgung gezahlt (z. B. Witwen- oder Waisengelder) erfolgt die Nachzahlung für Zeiträume aus der Besoldung des Verstorbenen automatisch. Erhalten die Erben keine laufende Hinterbliebenenversorgung ist ein entsprechender Antrag beim Landesamt für Steuern und Finanzen zu stellen, da dort die zur Auszahlung aktuellen Daten, z. B. Bankverbindung, Steuerdaten, i.d.r. nicht bekannt sein werden. Ein Kollege war seit 1. Januar 2015 Angestellter und ist seit 13. November 2015 verbeamtet. Besteht von irgendeiner Seite Anspruch auf Weihnachtsgeld für das Jahr 2015? Nein, da für den Zeitraum der Tarifanstellung, kein Zahlungsanspruch besteht. Angestellte haben gemäß 20 TV-L nur dann einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung, wenn sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen. Beamte erhalten nach der Vereinbarung kein Weihnachtsgeld. Für jeden Monat als Beamter erfolgt die prozentual vereinbarte Nachzahlung. Entscheidend ist das Gesetz. Was ist mit Leistungskomponenten gemeint? Seit der Dienstrechtsreform im Jahr 2014 wurden für Leistungsprämien und -stufen jährlich zusätzlich 2,5 Millionen Euro zu den bis dahin jährlich zur Verfügung stehenden 2,6 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt und unterjährig nach bestimmten Kriterien an auserwählte Empfänger vergeben. Die Erhöhung soll nun entfallen. Es wird also weiterhin Leistungsbezahlung nach dem SächsBesG geben. Ist die Nachzahlung pfändungsfrei? Die einmalige Nachzahlung ist ein Arbeitseinkommen im Sinne des 850 der Zivilprozessordnung und unterliegt damit der Pfändung. Was versteht man unter Abstandsgebot? Das Abstandsgebot ist bereits in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz angelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat es nun konkretisiert, indem es zum einen Zeitraum von 5 Jahren und die Verringerung des finanziellen Abstandes zur nächsten Besoldungsgruppe betrachtet. Die Rechtsprechung zu der Höhe der Abstandsgebote ist nicht eindeutig; gewahrt werden muss allein, dass sich im jeweiligen abstrakt funktionalen Amt auch der Leistungsgrundsatz und damit im Bereich der Besoldung auch ein Unterschied zu der darunter liegenden Besoldungsgruppe abbildet. Es hat aber auch ausgeführt, dass zeitlich nach Besoldungsgruppen gestaffelte Besoldungsanpassungen verfassungsrechtlich bedenklich sind. Wie erfolgt die lohnsteuerliche Behandlung der für jedes Jahr unterschiedlich nachzuzahlenden Beträge? Müssen die Steuerbescheide ab dem Jahr 2011 neu erstellt werden?
8 Bei der Nachzahlung handelt es sich um einen sonstigen Bezug, der im Auszahlungsmonat besteuert wird. Eine Nachzahlung für eine mehrjährige Tätigkeit, d. h. über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten, ist gemäß nach 39b Absatz 3 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Verbindung mit 34 EStG nach der sogenannten Fünftelungsregelung ermäßigt zu besteuern. Die Fünftelungsregelung hat zur Folge, dass der zu versteuernde Jahresarbeitslohn um ein Fünftel des sonstigen Bezugs erhöht wird. Von der darauf entfallenden Lohnsteuer wird die Lohnsteuer, die nur auf den Jahresarbeitslohn entfällt, abgezogen. Das Fünffache des Unterschiedsbetrags entspricht der Lohnsteuer, die auf den sonstigen Bezug entfällt. Die Bezüge-Stellen des Landesamtes für Steuern und Finanzen prüfen, ob die steuerlichen Voraussetzungen der Fünftelungsregelung zutreffen und beachten diese automatisch. Der Versorgungsfreibetrag nach 19 Abs. 2 EStG wird nur für den Teil der Nachzahlung, der einen Versorgungsbezug darstellt, berücksichtigt. Eine Neuerstellung der Steuerbescheide ab dem Jahr 2011 ist damit nicht erforderlich.
An den Landeshauptvorstand des dbb Hessen
An den Landeshauptvorstand des dbb Hessen Frankfurt/Main, den 06.Mai 2015 dbb Hessen-Info 35/2015 (vgl. Info 16/2015 dbb Bund) Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung
Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung Entwicklungen und Perspektiven des öffentlichen Dienstes Vortrag am 22. März 2018 in Speyer Prof. Dr. Monika Böhm Vortragsgliederung Einleitung
Anhang zur Presseinfo vom
Anhang zur Presseinfo vom 16.11.2017 Die BVerfG-Entscheidungen (2 BvL 17/09 vom 05.05.2015; 2 BvL 19/09 vom 17.11.2015), auf die das Färber-Gutachten aufbaut, enthalten für die Ermittlung der noch zulässigen
Fragen und Antworten zu den Nachzahlungen für die Jahre 2008 und 2009 (Stand: 5. Juni 2018)
FAQ-Liste zu den Nachzahlungen für die Jahre 2008 und 2009 in Umsetzung des BVerfG-Beschlusses vom 23. Mai 2017 (Artikel 3 und 5 im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Sächsischen Dienstrechts) Fragen
Die Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.
Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine
S SACHsEN. Frage 1: Worin liegen die konkreten Gründe für die angekündigte verzögerte Auszahlung?
STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 I 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz
Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / 7175. 15. Wahlperiode. des Landtags
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 7175 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2015/2016 (BVAnpGBW 2015/2016)
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode - 2. Neufassung - 20.03.2019 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung
Widerspruch (aktive Beamte)
Absender: Name Datum Personalnummer Dienststelle An den Hessischen Innenminister Herrn Peter Beuth -persönlich- Friedrich Ebert Allee 12 65185 Wiesbaden Widerspruch gegen monatlichen Einzug - beginnend
Keine amtsangemessene Besoldung für Richter in Brandenburg
Keine amtsangemessene Besoldung für Richter in Brandenburg Stellungnahme im Verfahren 2 BvL 8/16 über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin- Brandenburg vom 02. Juni
Zum Vollzug der Neuregelung ergehen ergänzend zu Nr. 7 und Nr. 58.4.6 bis 58.5.2 BayVwVBes folgende Hinweise:
Vollzug des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG); hier: Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit Sehr geehrte Damen und Herren, mit 4 des Gesetzes zur weiteren Verbesserung der Arbeitsbedingungen und
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), mit welchem dieses Untergrenzen der Richterbesoldung definiert hat (dazu I.).
Senatsbericht zur Richterbesoldung hält einer Überprüfung nicht stand - Fehleranalyse und Rechenergebnisse des Deutschen Richterbundes Landesverband Berlin - Der Senat von Berlin hat dem Abgeordnetenhaus
Art. 2 Landesbesoldungsgesetz
Art. 2 Landesbesoldungsgesetz Weitergewährung der Besoldung bei Abwahl eines Wahlbeamten Abs. 2: Recht wie bisher Einkommensanrechnung ist jetzt in 66 Abs. 7 LBeamtVG i.v. m. 77 Nr. 11 LBeamtVG geregelt.
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 18/1635 Landtag (zu Drs 18/1598) 18. Wahlperiode 18.11.14 Bericht und Dringlichkeitsantrag des Haushalts- und Finanzausschusses (Land) Gesetz zur Neuregelung der Anpassung der
Besoldungstabelle 2013/14. für Beamtinnen und Beamte in NRW
Besoldungstabelle 2013/14 für Beamtinnen und Beamte in NRW Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) 2013 Besoldungsordnung A (gültig seit 01.01.2013) 2-Jahres-Rhythmus 3-Jahres-Rhythmus 4-Jahres-Rhythmus
Musterantrag. Name, Anschrift Dezember 2014 Personal Nr.
Musterantrag Name, Anschrift Dezember 2014 Personal Nr. An Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Postfach 40192 Düsseldorf Anpassung der Familienzuschläge ab dem 3. Kind für das Jahr
Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter im Freistaat Sachsen
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/4603 Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Titel: Gesetz zur Wiederherstellung einer verfassungsmäßigen Besoldung der Beamtinnen und Beamten,
DGB BVV, Abt. OEB. Parameter 1 - Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst
DGB BVV, Abt. OEB Wesentliche Aussagen des BVerfG zur Prüfung der Einhaltung der Alimentationsprinzips anhand der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der R-Besoldung des Landes Sachsen-Anhalt und Bewertung
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG 19. Wahlperiode 12.12.2017 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen Der Landtag
Bedeutung des Urteils des Verfassungsgerichts vom Dezember 2015 für unsere Beamtenbesoldung Referent: Dr. Helmut Messer, Vorstandsmitglied des VHV
Bedeutung des Urteils des Verfassungsgerichts vom Dezember 2015 für unsere Beamtenbesoldung Referent: Dr. Helmut Messer, Vorstandsmitglied des VHV Liebe Kolleginnen und Kollegen, stets rechtzeitig zu unseren
Vom 19. Mai 2000 (GVM 2000 Nr. 1 Z. 3) Änderungen
Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche () Vom 19. Mai 2000 (GVM 2000 Nr. 1 Z. 3) Änderungen Lfd. Nr. Datum Fundstelle
Betriebsrenten und Versorgungsbezüge. Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 1
Betriebsrenten und Versorgungsbezüge Uwe Frank LOHNAKAD GmbH 1 Ihr Dozent Uwe Frank, Dipl.-Betriebswirt (FH), Geschäftsführer LOHNAKAD GmbH o Gerichtlich zugelassener und in das Rechtsdienstleistungsregister
Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L
Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14.11.2017 IV D 12(V) 0480-0422/014 (920) 2051 IVD1@senfin.berlin.de An den Vorsitzende/n des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai BvL 17/09 u. a. in Sachen R-Besoldung
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6882 11. 05. 2015 Antrag der Abg. Dr. Reinhard Löffler u. a. CDU und Stellungnahme des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Umsetzung des
Beschlussempfehlung und Bericht
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode zu Drs 6/5079 DRUCKSACHE 6/6394 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses zu Drs 6 / 5079 Thema: Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des
Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen
Einkommensanrechnung für Versorgungsberechtigte mit Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen Seite 1. Allgemeines 2 2. Beispiele (zur Vereinfachung wurde nur mit pauschalierten Beträgen gerechnet z.b. ohne
Landtag von Baden-Württemberg. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15 / Wahlperiode. des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP.
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6873 08. 05. 2015 Kleine Anfrage des Abg. Dr. Ulrich Goll FDP/DVP und Antwort des Staatsministeriums Umgang mit dem offenen Brief des Vereins
Finanzministerium Nordrhein-Westfalen
Finanzministerium, 40190 Düsseldorf 15.03.2011 Seite 1 von 5 Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Aktenzeichen bei Antwort bitte angeben B 2020-40.1.2 - IV 1 Herr Hutmacher Telefon
Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017) A. Problem und Ziel Nach 14 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) und 70
Musterprüfungsaufgabe
Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:
Vom 24. November 1999 (GVM 1999 Nr. 2 Z. 4) Änderungen
Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz 5.120-Archiv Kirchengesetz über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche (Pfarrerbesoldungs- und -versorgungsgesetz)
GESETZENTWURF. der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion
LANDTAG DES SAARLANDES 16. Wahlperiode Drucksache 16/29 14.06.2017 GESETZENTWURF der CDU-Landtagsfraktion der SPD-Landtagsfraktion betr.: Gesetz zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in
A. Allgemeines. - 69g BeamtVG (Überleitung), - 5 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG (Einbaufaktor), - 50f BeamtVG (Abzug für Pflegeleistungen).
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin TEL +49 (0)30 18 681-0 FAX +49
Altersteilzeit für Beamte. Oberfinanzdirektion Koblenz - Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle -
Gliederung Rechtsgrundlagen Voraussetzungen Arbeitszeit Besonderheiten bei Lehrkräften Besoldung während der Altersteilzeit - zwei Varianten, jeweils mit Beispielrechnung Alterzuschlag Einzelprobleme -
Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes auf Grund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zum 1. Juli 2009
Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes auf Grund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes zum 1. Juli 2009 (Quelle Verdi) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum 1. Juli 2009 treten auf Grund des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
Besoldung 2010. Das neue Besoldungsrecht in Hamburg. Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte
GEW Landesverband Hamburg Besoldung 2010 Das neue Besoldungsrecht in Hamburg Kurzeinführung zum Überleitungsrecht für vorhandene Beamtinnen und Beamte GEW Landesverband Hamburg - Rothenbaumchaussee 15-20148
nicht quantifizierbar
SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 01097 Dresden Sächsisches Staatsministerium der Finanzen poststelle@smf.sachsen.de - Vorab per E-Mail - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum -
Internetpublikation der Abteilung D - Dienstleistungszentrum - FACHBEREICH THEMATIK Bezüge FAQ s Besoldung BEARBEITUNG D 2.1 DATUM 13.08.2010 Inhalt 1. Was versteht man unter Besoldung? 2. In welchem Abstand
Es bestehen keine Bedenken hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Vorlage des Verfahrens nach Artikel 100 Abs. 1 GG.
Nr. 9/17 Februar 2017 In dem konkreten Normenkontrollverfahren 2 BvL 8/16 - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 2. Juni 2016 - OVG 4 B 1.09 - nimmt der
Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L
Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen
Beamtenberechnung Muster 3 - erstellt am
Beamtenberechnung Muster 3 - erstellt am 14.10.2008 Name: Max Muster Geburtsdatum: 16.02.1976 Familienstand: ledig Kinder keine Besoldung A 10, Stufe 6 Grundlage der Berechnung: Bundesland: Bund (alte
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/4603 01.12.2015 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
1202 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015 Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags Vom 16.
Stellungnahme zum Besoldungsanpassungsgesetz 2013/2014
Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesverband Nordrhein-Westfalen Elisabethstr. 40 40217 Düsseldorf Tel.-Nr. 0211 / 90 69 50 Fax-Nr. 0211 / 90 69 522 email dstg-nrw@t-online.de 04. Juni 2013 16 STELLUNGNAHME
lnformat10n 16/,:~:?~:ß.
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT Zweiter Senat - Der Vorsitzende und Berichterstatter- 2 BvL 18/09 Karlsruhe, den 07.10.2014 Durchwahl 9101-408 1. Bundeskanzleramt 11012 Berlin 2. Deutscher Bundestag 11011 Berlin
Sonder-Newsletter W-Besoldung/Sachsen 1
Sonder-Newsletter W-Besoldung/Sachsen 1 In Sachsen ist in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 die W-Besoldung novelliert worden (im Rahmen des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3797 26.04.2017 Gesetzentwurf der Landesregierung Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 A. Problem und
Begründung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018
1 Begründung zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgung in den Jahren 2017 und 2018 A. Allgemeines Der Gesetzentwurf sieht eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die
Streichungen / Kürzungen, die sich negativ auswirken ,28 Dez (Weihnachtsgeld) + 255,65 Juni 2002 (Urlaubsgeld)
Jahres-Brutto-Besoldungsentwicklung Januar 2002 bis Dezember 2017 (15-Jahreszeitraum)- durchgängig Besoldungsgruppe A 12 Zur besseren Darstellung und Vergleichbarkeit der real erfolgten prozentualen Besoldungserhöhungen
Theo Heeck: Systematik, Funktion und Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bei den anstehenden Reformen des Familienlastenausgleichs
Theo Heeck: Systematik, Funktion und Wirkung von Kindergeld und Kinderfreibetrag bei den anstehenden Reformen des Familienlastenausgleichs Mindestkinderkosten müssen einkommenssteuerlich unbelastet bleiben.
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Gesetz Nr. 1 8 6 6 zur Anpassung von Besoldungs- und Versorgungsbezügen in den Jahren 2015 und 2016 und zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes Vom 23.
Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 16 / Wahlperiode. des Landtags
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2872 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018)
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen Stand: 01.08.2016 Welche Auswirkungen haben meine Kindererziehungszeiten auf meine spätere Versorgung? Wurde Ihr Kind bis zum 31.12.1991 geboren, ist die Elternzeit
Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses;
Sehr geehrter Herr Wieland, Präsident des Abgeordnetenhauses; hiermit beantrage ich gem. 4 AbstG die Behandlung der vorliegenden Volksinitiative im Abgeordnetenhaus. Die Namen und Anschriften des Trägers
Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV)
Verordnung des Bundes über leistungsbezogene Besoldungsinstrumente (Bundesleistungsbesoldungsverordnung BLBV) Vom Auf Grund des 27 Absatz 7 und auf Grund des 42a Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes in
An alle tariflichen Arbeitnehmer/innen; wichtig insbesondere für Beschäftigte in Altersteilzeit
Betr.: Häufig gestellte Fragen zur Überleitung und zum neuen Tarifrecht Anlage: Information des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) vom 20.10.2006 An alle tariflichen Arbeitnehmer/innen;
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/594 16.11.2016 Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes
Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport
Mitteilungsblatt der Behörde für Bildung und Sport MBlSchul Nr. 11 12. September 2007 I N H A L T Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften... 113 Wartefrist für eine Versorgung
Gesetz- und Verordnungsblatt
197 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 20. Jahrgang Potsdam, den 14. Juli 2009 Nummer 10 Datum Inhalt Seite 7.7.2009 Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode
LS 2015 Drucksache 24 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung der Ordnung über die Besoldung und Versorgung der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Vikarinnen und Vikare
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. vom 21. Oktober 2014
Gewährung einer Zulage für tarifbeschäftigte Lehrkräfte im Rahmen der kommissarischen Übertragung der Funktion der Schulleiters oder der Schulleiters sowie für die kommissarische Leitung einer weiteren
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/2695 7. Wahlperiode 25.10.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Abwanderung von Justiz- und Polizeipersonal
Landtag von Baden-Württemberg. Gesetzesbeschluss. Drucksache 15 / 6255. 15. Wahlperiode. des Landtags. anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 6255 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer dienstrechtlicher Vorschriften
Entwicklungen und Perspektiven des öffentlichen Dienstes Ökonomische Aspekte einer verfassungskonformen Gestaltung von Besoldung und Versorgung
Entwicklungen und Perspektiven des öffentlichen Dienstes Ökonomische Aspekte einer verfassungskonformen Gestaltung von Besoldung und Versorgung Gisela Färber Gliederung 1. Einleitung 2. Die Urteile des
Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster / 2 23.01.2014. I. Auftrag
Versicherungsmathematisches Gutachten über Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der kommunalen Mitglieder der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, Münster zum 31.12.2013 Kommunale Versorgungskassen
Reformen im Beamtenrecht
Wo dient und verdient man am besten? Eine Studie zum Beamtenminister des Jahres 2010 wurde erstellt im Auftrag der durch kam zu dem folgenden Ergebnis: Beamtenminister des Jahres 2010 ist der bayrische
Chemnitz-Times Infoservice des FB-Gemeinden ver.di Bezirkes Chemnitz-Erzgebirge 19. Januar 2016 Nr. 5
Tarifrunde 2016 Die Vorbereitungen für die Tarifrunde 2016 laufen auf Hochtouren: In den Betrieben und Verwaltungen diskutieren die ver.di-mitglieder darüber, mit welcher Forderung ver.di in die Tarifrunde
Oberste Bundesbehörden. Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände. Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 11014 Berlin
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilung Z und B - im Hause - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT TEL FAX Alt-Moabit 101
Tarifarchiv Tarifrunden im öffentlichen Dienst 2005 2010
Tarifarchiv Tarifrunden im öffentlichen Dienst 2005 2010 Forderungen und Abschlüsse Forderungen und Ergebnisse 44 Jahr Forderung Ergebnis 2005 Neugestaltung des Tarifrechts mit Überleitungsbestimmungen
Zur Durchführung und einheitlichen Anwendung des BSZG im Bereich des Beamtenversorgungsrechts gebe ich folgende Hinweise:
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Deutsche Bundesbank nachrichtlich: Für das Beamtenversorgungsrecht zuständige oberste Landesbehörden HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden- Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) Vorblatt
Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden- Württemberg 2017/2018 (BVAnpGBW 2017/2018) Vorblatt A. Zielsetzung Mit diesem Gesetz soll eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Vom 28. September 2007
602 Nr. 21 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil I 8. Oktober 2007 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Hessisches Gesetz über die Anpassung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge
Stellungnahme im Verfahren - 2 BvL 2/16 -
Stellungnahme im Verfahren - 2 BvL 2/16 - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 17. März 2016-6 K 83/14 - Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und
Die Beamtenbesoldung in Hessen seit dem
1 Die Beamtenbesoldung in Hessen seit dem 1.1.2014 Beamtenbesoldung Hessen 2 Ausgangslage: Letzte Anpassung am 1.7.2014 um 2,6 bzw. 2,4 % (Entscheidung der Vorgängerregierung von CDU und FDP) Januar 2014:
1. Überleitung der vorhandenen Versorgungsempfänger Rechtsstandswahrung
LANDESAMT FÜR STEUERN UND FINANZEN Postfach 10 06 55 01076 Dresden Dresden, 17.03.2014 Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)
Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung in Umsetzung. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
Eckpunkte zur Systematik der Besoldungsanpassung in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.02.2012 Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.2012 I. 1. Ausgangslage Das
Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO)
Altersteilzeitordnung ATZO 6.220 Arbeitsrechtsregelung zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Mitarbeitende (Altersteilzeitordnung ATZO) Vom 29. September 2010 (Beschluss Nr. 144) (GVM 2010 Nr.
Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz 1. KiStRÄG) Vom 15.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 2 vom 19. Januar 2015 2 Kirchengesetz zur Änderung kirchensteuerrechtlicher Vorschriften (1. Kirchensteuerrechtsänderungsgesetz 1. KiStRÄG)
Beschlussempfehlung. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/75
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/135 Beschlussempfehlung Ausschuss für Haushalt und Hannover, den 08.05.2013 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_VERS;ZZZ_EG_NACHWEIS;07210861;00014989;T3990015 005;12.2014;;001;B;DE;40625;;;;;;0000F012;DE40625;15;T39900150 05 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen
Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).
Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)
Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9487. CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/9487 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Thema: Gesetz 2017 zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge Dresden, 2. Mai 2017 Unterzeichner:
Gesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/5079
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/5079 Gesetzentwurf der Staatsregierung Thema: Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung
3.3. Landessynode (ordentliche) Tagung der 18. Westfälischen Landessynode vom 20. bis 23. November 2017
Landessynode 2017 2. (ordentliche) Tagung der 18. Westfälischen Landessynode vom 20. bis 23. November 2017 3.3 Gesetzesvertretende Verordnung zur Änderung des Besoldungsund Versorgungsrechts der Pfarrerinnen
Informationen. zum Entgelt. für. Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen. (Stand 01.03.
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Informationen zum Entgelt für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Stand 01.03.2016)
Der Anspruch auf Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld endet
zuschuss Normen 14 MuSchG Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft der Krankenkassen-Spitzenverbände vom 21.03.2014 i.d.f. vom 09./10.12.2015 Kurzinfo Frauen, die
Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz)
Bremisches Gesetz über die Gewährung einer Sonderzahlung (Bremisches Sonderzahlungsgesetz) Bremisches Sonderzahlungsgesetz Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.01.2004 bis 31.12.2005 G aufgeh. durch
Landeskirchensteuerbeschluss
Landeskirchensteuerbeschluss Vom 10. April 2005 (ABl. 2005 S. A 129) Änderungsübersicht Lfd. Nr. geänderte Paragraphen Art der Änderung Änderung durch Datum Fundstelle 1. Abschnitt II geändert Beschluss
Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen?
Behalten eingegliederte Soldaten und Tarifbeschäftigte ihre bis dahin erworbenen Erfahrungsstufen? Durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen wurde das in Landesrecht übergeleitete
Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)
Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.
im Vorfeld mit den Gewerkschaften beraten. Wesentliche Forderungen der komba gewerkschaft sind aber bisher nicht berücksichtigt worden.
Beamten-Info 9/2015 Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - Aktueller Stand Seit dem Jahr 2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die abschließende Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht, das Versorgungsrecht
Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den
Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/204 Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den 23.05.2013 Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Artikel 1. Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften 2017 Artikel 1 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes Das Sächsische Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970,
Nach Höhe des Elterngeldanspruchs im ersten Bezugsmonat, nach Geschlecht der Empfänger,
Elterngeld Höhe in Euro Prozent Prozent Höhe in Euro 300 15,0 100 100 28,5 300 90 90 300 bis 500 500 bis 750 6,5 9,7 80 80 750 bis 1.000 13,6 70 70 21,0 300 bis 500 60 Väter: 167.659 60 1.000 bis 1.250
SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 2 A 896/16 11 K 460/15 beglaubigte Abschrift SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: Rechtsanwälte
I1F - 12a Wiesbaden, den 10. April (Frau Friedrich)
I1F - 12a02.05.02- Wiesbaden, den 10. April 2015 353 1474 (Frau Friedrich) Hinweise zum Abgeltungsanspruch für krankheitsbedingt vor Beendigung des Beamtenverhältnisses nicht in Anspruch genommenen europarechtlichen
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) 21. Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden (AbayV) am 30.04.2015
Bezügemitteilung 12/2014
;LPH;1;0;Z_EGN_BEAM;ZZZ_EG_NACHWEIS;07302459;02446523;C410420 3;12.2014;;001;B;DE;45481;;;;;;00004000;DE45481;;C410420 3 Bezügemitteilung 12/2014 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen