VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH
|
|
- Julian Fried
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Sonderbeilage 98. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM , MIT DER DIE ZUSÄTZLICHEN REIHUNGSKRITERIEN FÜR DIE AUFNAHME VON LEHRERN/LEHRERINNEN AN ÖFFENTLICHEN ALLGEMEIN BILDENDEN PFLICHTSCHULEN APS GEÄNDERT WERDEN Der Landesschulrat für Oberösterreich hat gemäß 4 Abs. 6 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 302/1984, idgf, mit Beschluss seines Kollegiums vom die 5. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich vom , VOBl des LSR f. OÖ. 3/2012 vom Sonderbeilage, mit der zusätzliche Bestimmungen und Reihungskriterien für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen erlassen wurden, geändert. Auf Grund dieser Änderung ergeht nachstehende W I E D E R V E R L A U T B A R U N G. Gemeinsam mit jenen des LDG 1984 i.d.g.f. ergeben sich somit folgende Bestimmungen und Reihungskriterien:
2 2 Übersicht: I.) Reihungskriterien für die Aufnahme 1. Abschluss der Ausbildung 2. Zusätzliche abgeschlossene Ausbildungen 3. Zusätzliche Qualifikationen 4. Wartezeit 5. Obsorgepflicht 6. Wehrdienst/Wehrersatzdienst/Freiwilliges Soziales Jahr 7. Maßnahmen bei Ablehnung einer Anstellung II.) III.) IV.) Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Bewerbung Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen Inkrafttreten
3 3 I.) Reihungskriterien für die Aufnahme 2. Zusätzliche abgeschlossene Ausbildungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Reihungsliste sind die Erfüllung aller Ernennungserfordernisse gem. LDG bzw. aller Zuordnungserfordernisse gem. Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und eine Bewerbung. Die Reihung der Bewerber/innen erfolgt getrennt für folgende Bewerbungsgruppen: 2.1 Für abgeschlossene zusätzliche Studien, aktuelle Fachgebiete, Lehrgänge und Hochschullehrgänge an Pädagogischen Akademien und Pädagogischen Hochschulen nach erbrachtem Nachweis über den Abschluss und die ECTS- Anrechnungspunkte bzw. Semesterwochenstunden erfolgt folgende Punkteanrechnung: A B C D Bewerber/innen mit Lehramt für Volksschulen Bewerber/innen mit Lehramt für Sonderschulen Bewerber/innen mit Lehramt für Neue Mittelschulen und Polytechnische Schulen (sortiert nach dem ersten Wahlpflichtfach) Bewerber/innen mit Lehramt für Neue Mittelschulen und Polytechnische Schulen und einer Berufsausbildung zur Erteilung des praktischen Fachunterrichtes. 1,6 Punkte pro ECTS bzw. 2 Punkte pro Semesterwochenstunde max. 60 Punkte 2.2 Zusätzliches Lehramt, zusätzliches Fach für APS: Zusätzlich abgeschlossenes Lehramt: 100 Punkte Zusätzlich abgeschlossenes Fach: 50 Punkte 1. Abschluss der Ausbildung 1.1 Bachelorarbeit/Diplomarbeit: Für die Beurteilung der Bachelorarbeit/ Diplomarbeit werden folgende Punkte vergeben: sehr gut: 20 Punkte gut: 10 Punkte befriedigend: 5 Punkte 1.2 Notendurchschnitt: Zusätzlich zur Beurteilung der Bachelorarbeit/Diplomarbeit wird auch der Notendurchschnitt des gesamten Studiums wie folgt mit Punkten versehen: Notendurchschnitt: ,1 27 1,2 24 1,3 21 1,4 18 1,5 15 1,6 12 1,7 9 1,8 6 1, Punkte: 2.3 Hochschullehrgang mit Masterabschluss: 120 Punkte 2.4 Für den Abschluss der Ausbildungen Ergo-, Physio-, Psycho-, Musik- und Maltherapie sowie Therapien für Sinnesbehinderte (Mobilitätstraining, Lebenspraktische Fertigkeiten, Sprachanbahnungstherapie, Hörtraining/Hörerziehung) sowie Waldorfpädagogik, Kybernetische Methode und Montessoriausbildungen anerkannter Vereine und Institutionen (z.b. Verein Montessori OÖ, Österreichische Montessorigesellschaft, Verein für prophylaktische Gesundheitsarbeit, Bildungswerkstätte Eigenaktives Lernen, Institut für lebendiges Lernen). 1,6 Punkte pro ECTS bzw. 2 Punkte pro Semesterwochenstunde max. 60 Punkte 2.5 Ausbildung zum/zur Lehrbeauftragten für Erste Hilfe 20 Punkte
4 4 3. Zusätzliche Qualifikationen 3.1 Berufliche Tätigkeiten a) Pädagogische berufliche Tätigkeiten Lehrer/in; Hortpädagoge/Hortpädagogin; Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin in einer Schule; Erzieher/in in Heimen, Wohngruppen oder Internaten; Kindergartenpädagoge/ Kindergartenpädagogin Dauer mindestens 6 Monate ununterbrochen mit mind. 10 Wochenstunden 10 Punkte/Monat b) Sonstige berufliche Tätigkeiten Dauer mindestens 1 Jahr ununterbrochen mit mehr als 20 Wochenstunden 3 Punkte/Monat 3.2 Fachbezogener Auslandsaufenthalt zur Vertiefung der Fremdsprachenkenntnisse in Kursen, Institutionen oder als Au-pair- Kraft. 6,25 Punkte pro Monat max. 75 Punkte 3.3 Teilnahme an EU Bildungsprogrammen: 6,25 Punkte pro Monat max. 75 Punkte 3.4 Cambridge Certificate und vergleichbare Zertifikate: Vergleichbare Zertifikate müssen mindestens das Sprachniveau nach GERS C1 aufweisen 25 Punkte 3.5 Abgeschlossenes Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschulstudium, vollständiges Lehramt für höhere Schulen, soweit nicht in 2.2 bzw. 2.3 berücksichtigt: Bachelorstudium: 90 Punkte Masterstudium: 60 Punkte Magister-, Diplomoder Doktoratsstudium: 150 Punkte 4. Wartezeit 4.1 Für Bewerbungen wird der Bewerbungsstichtag (Beginn der Wartezeit) wie folgt festgelegt: Für Bewerber/innen, die die Lehrerausbildung zum Sommertermin abschließen der 1. Juli, zum Herbsttermin abschließen der 1. Oktober und zum Frühjahrstermin abschließen der 1. März. Für Bewerbungen von Bewerbern/ Bewerberinnen mit allen Ernennungsbzw. Zuordnungserfordernissen, die sich unabhängig von den Bachelor-, Diplombzw. Lehramtsprüfungsterminen bewerben, wird das Eingangsdatum beim Landesschulrat für Oberösterreich als Bewerbungsstichtag festgelegt. Wartezeit ab Bewerbungsstichtag und Erfüllung aller Ernennungs- bzw. Zuordnungserfordernisse: 1 Punkt pro Monat 4.2. Berufliche Tätigkeiten während der Wartezeit a) Pädagogische berufliche Tätigkeiten Lehrer/in; Hortpädagoge/Hortpädagogin; Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin in einer Schule; Erzieher/in in Heimen, Wohngruppen oder Internaten; Kindergartenpädagoge/Kindergartenpädagogin Dauer mind. 6 Monate ununterbrochen mit mind. 10 Wochenstunden 10 Punkte pro Monat b) Sonstige berufliche Tätigkeiten Dauer mind. 1 Jahr ununterbrochen mit mehr als 20 Wochenstunden 3 Punkte pro Monat
5 5 5. Obsorgepflicht Für Bewerber/innen mit Obsorgepflicht für ein Kind oder mehrere Kinder 50 Punkte 6. Wehrdienst/Wehrersatzdienst/ Freiwilliges Soziales Jahr 3 Punkte/Monat max. 36 Punkte 7. Maßnahmen bei Ablehnung einer Anstellung Im Falle der Ablehnung einer zugeteilten Lehrer/innenstelle erfolgt folgender Punkteabzug: 1. Ablehnung 60 Punkte 2. Ablehnung 90 Punkte 3. Ablehnung 150 Punkte II.) Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Bewerbung 1. Bewerbungen um Aufnahme als Lehrer/in an allgemein bildenden Pflichtschulen im Bereich des Landesschulrates für Oberösterreich sind mit dem dazu aufgelegten Bewerbungsformular vorzunehmen. 1.1 Es werden nur Angaben berücksichtigt, die durch Urkunden bzw. Bestätigungen entsprechend belegt sind. 1.2 Bei vorgesehenen Punktewerten für Monate zählt der letzte unvollendete Monat, wenn mindestens 16 Tage erreicht werden. 1.3 Das Bewerbungsformular gilt als Bestandteil der Verordnung. III.) Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen 1. Das Kollegium des Landesschulrates für Oberösterreich setzt als Ausschuss eine Objektivierungskommission für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen unter dem Vorsitz des Amtsführenden Präsidenten des Landesschulrates für Oberösterreich ein. 1.1 Mitglieder mit beschließender Stimme: Der Amtsführende Präsident des Landesschulrates für Oberösterreich, der Vizepräsident des Landesschulrates für Oberösterreich und je ein Mitglied der im OÖ. Landtag vertretenen Fraktionen und 1.2 Mitglieder mit beratender Stimme aus dem Landesschulrat für Oberösterreich und dem Zentralausschuss für Landeslehrer/innen an allgemein bildenden Pflichtschulen. 1.3 Die Objektivierungskommission kontrolliert die ordnungsgemäße Abwicklung der Bewerbungsverfahren und entscheidet anhand der vorgegebenen Reihungskriterien über die Reihung der Bewerber/innen für die Aufnahme von Lehrern/Lehrerinnen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen. Die Kommission behält sich vor in begründeten Einzelfällen eine Umreihung vorzunehmen. IV.) Inkrafttreten 1. Diese Verordnung tritt mit in Kraft. 1.1 Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Bewerbungen mit abgeschlossenem Lehramts- bzw. Bachelorstudium sind die bis geltenden Bestimmungen weiterhin anzuwenden. HR Fritz Enzenhofer Amtsführender Präsident des Landesschulrates für OÖ (A1-19/9-2014)
VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH
VER RDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom 09.02.2012 5. VERORDNUNG DES LANDESSCHULRATES FÜR OBERÖSTERREICH VOM 30.01.2012, MIT DER DIE ZUSÄTZLICHEN REIHUNGSKRITERIEN
MehrVER RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H. Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom 09.02.2012
VER RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H Sonderbeilage VOBL 3/2012 vom 09.02.2012 BESTIMMUNGEN FÜR DIE AUFNAHME VON LEHRERN/LEHRERINNEN AN ÖFFENTLICHEN AHS/BMHS UND
MehrBewerbung online APS
Bewerbung online APS Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Reihungsliste für Allgemein bildende Pflichtschulen Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online Schritt 2: Allgemein bildende Pflichtschulen
MehrBewerbung online. Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Bewerber/innenliste für Allgemein bildende Pflichtschulen
Bewerbung online Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Bewerber/innenliste für Allgemein bildende Pflichtschulen Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online Schritt 2: Allgemein bildende
MehrRDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H VER INHALTSVERZEICHNIS /3 RECHTSVORSCHRIFTEN MITTEILUNGEN
VER 09.02.2012 RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 2012/3 INHALTSVERZEICHNIS APS BS AHS BMHS BA RECHTSVORSCHRIFTEN SEITE 7. Verordnung des Landesschulrates für Oberösterreich
MehrINFORMATIONSDIENST. Selbstversorgerhäuser der katholischen Jungschar 3 ANLAGEN ZUM VERORDNUNGSBLATT
VER 02.09.2014 RDNUNGSBLATT L A N D E S S C H U L R A T F Ü R O B E R Ö S T E R R E I C H 2014/20 INHALTSVERZEICHNIS APS BS AHS BMHS BA MITTEILUNGEN Ausschreibung - Abteilungsvorständin/Abteilungsvorstand
MehrBewerbung online. Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Reihungsliste für Allgemein bildende Pflichtschulen
Bewerbung online Ausfüllhilfe für die Aufnahme in die Reihungsliste für Allgemein bildende Pflichtschulen Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online Schritt 2: Allgemein bildende Pflichtschulen
Mehrder Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite
Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 79 Ilmenau, den 6. Juli 2010 Inhaltsverzeichnis: Seite Vierte Änderung der Studienordnung für den Studiengang Medienwirtschaft mit dem Studienabschluss
MehrFachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.
Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)
MehrVerordnung Aufnahmeverfahren Masterstudium Supply Chain Management 1
Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 idgf über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Supply Chain Management an der Wirtschaftsuniversität Wien Das
MehrAbschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges).
Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 14. Juli 1999 (GVBl. LSA S. 216), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg vom 22.
MehrHOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN. Zugangs- und Zulassungsordnung. Industrial Sales and Innovation Management
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Industrial Sales and Innovation Management im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften I
MehrVom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss
Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg
Mehr20/07. Amtliches Mitteilungsblatt. 16. April Seite
20/07 16. April 2007 Amtliches Mitteilungsblatt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den Bachelorstudiengang Public Management (Öffentliches Dienstleistungsmanagement
MehrÖsterreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen
Österreich Frankreich: Rahmenübereinkommen über die Bewertung von Studien und die akademische Anerkennung von Studienabschlüssen ZITAT Rahmenübereinkommen zwischen der Österreichischen Universitätenkonferenz
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 8. a) bis j) k) zum Einsatz kommen können. 8d. (1) bis (2) 8d. (1) bis (2) (3) (Grundsatzbestimmung) Öffentliche allgemein
MehrAmtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin
Amtliche Mitteilungen der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin - University of Applied Sciences - 06/2007 16.04.2007 Inhalt Ordnung zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Medizinökonomie; M.Sc. der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule Köln ggmbh nachfolgend
MehrLANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN. Jahrgang 2014 Ausgegeben am 16. Juli 2014
1 von 5 LANDESGESETZBLATT FÜR KÄRNTEN Jahrgang 2014 Ausgegeben am 16. Juli 2014 40. Gesetz: Kärntner Landeslehrergesetz; Änderung 40. Gesetz vom 12. Juni 2014, mit dem das Kärntner Landeslehrergesetz geändert
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des Schulorganisationsgesetzes 8. a) bis j) k) zum Einsatz kommen können. 8d. (1) bis (2) 8d. (1) bis (2) (3) (Grundsatzbestimmung) Öffentliche allgemein
MehrAM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016
AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016
MehrOrdnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015
Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
DE 27.8.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 222/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 842/2011 DER KOMMISSION vom 19. August 2011 zur Einführung von
MehrAMTLICHE MITTEILUNGEN
AMTLICHE MITTEILUNGEN VERKÜNDUNGSBLATT DER FACHHOCHSCHULE DÜSSELDORF HERAUSGEBER: DER REKTOR DATUM: 09.08.2005 NR. 72 Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Auswahl von Teilnehmern für den Bachelorstudiengang Molekulare Biomedizin Vom 13.
MehrOrdnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
MehrBewerbung online. Ausfüllhilfe für Berufsschulen. Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online
Bewerbung online Ausfüllhilfe für Berufsschulen Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online Schritt 2: Allgemein bildende Pflichtschulen 1 Schritt 3: Bewerbung online Hinweis: Schritt 4:
MehrAM 73/2016. Amtliche Mitteilungen 73/2016
AM 73/2016 Amtliche Mitteilungen 73/2016 Ordnung zur Änderung der Zulassungsordnung für das Masterstudium mit dem Abschluss Master of Education und für das Masterstudium in Erweiterungsfächern des Lehramts
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 48/2015 vom 26. November 2015 Zulassungsordnung des Master-Studiengangs Immobilien- und Vollstreckungsrecht des Fachbereichs Rechtspflege
MehrLehrer/in werden in Osnabrück:
Lehrer/in werden in Osnabrück: Berufliche Bildung / Lehramt an berufsbildenden Schulen Andrea Mochalski (Zentrum für Lehrerbildung) Valerie Stabel (Berufs- und Wirtschaftspädagogik) Welche Lehrämter kann
MehrVerordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung)
97 Verordnung über die nichtärztliche Psychotherapie * (Psychotherapeutenverordnung) Vom 5. November 977 (Stand. März 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf des Gesetzes vom 0.
MehrSatzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor. an der Technischen Universität München
Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor an der Technischen Universität München vom 6. Juni 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit
Mehr1 Allgemeines. 2 Geltungsbereich. 3 Aufnahmeverfahren und Zahl der Studienplätze. 4 Aufnahmekriterien
Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium International Management / CEMS an der Wirtschaftsuniversität Wien Das
Mehrin der Fassung der Änderungssatzung Vom 11. Dezember 2014
Studien- und Prüfungsordnung für das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium im Zertifikatslehrgang Business Coaching an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten Vom 13. Juli 2011 in der Fassung
MehrIn der Fassung der ersten Änderungsordnung vom 01.12.2014
Hochschule Bochum Bochum, 02.05.2014 Az. : 4.51 - Ho Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen besonderen Vorbildung für die Masterstudiengänge Accounting, Auditing and Taxation, Accounting and
Mehran der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) und an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin) vom
Ordnung zur Durchführung eines Zulassungsverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen für den konsekutiven Master-Studiengang "Nonprofit-Management und Public Governance" - MZO/MaNGo an der Hochschule für
MehrBesonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Grundschule
Master of Education Lehramt Grundschule 1 Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Lehramt Grundschule vom 20.12.2017 Aufgrund
MehrDas Rektorat erlässt nach Stellungnahme des Senats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 folgende Verordnung:
Verordnung des Rektorats gemäß 64 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 über die Zulassung durch ein Aufnahmeverfahren für das Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control an der Wirtschaftsuniversität
MehrVom 6. Mai 2010. 2. In 40 Abs. 1 wird die Zahl 140 durch die Zahl 120 ersetzt.
Zweite Satzung zur Änderung der Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang Informations- und Kommunikationstechnik an der Technischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
MehrMaster of Multichannel Trade Management in Textile Business
Studentensekretariat Bewerbernummer.:... Eingangsdatum... Bewerbung für den Studiengang Master of Multichannel Trade Management in Textile Business für das Sommersemester 2008 Bewerbungsfrist von 01.12.2007
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig
54/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität
MehrBeschluss des Staatlichen Prüfungsausschusses des Fachbereichs Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Kiel vom 12.01.
Weiterbildungsangebot Staatliche Anerkennung BASA / BAEB Ausführungsbestimmungen zum Erlass des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig- Holstein zum Erwerb der Staatlichen
MehrBEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN
Amtliche Mitteilung 32. Jahrgang, Nr. 27 16. September 2011 Seite 1 von 9 Inhalt BEUTH HOCHSCHULE FÜR TECHNIK BERLIN und HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRT- SCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Health and Medical Management (M.A.) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger: Rheinische Fachhochschule
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2015 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. Mai
Mehr13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001. Verordnungsentwurf. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
13.01.2016 GZ: BA 53-FR 2210-2015/0001 Verordnungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Verbraucher-Wohnimmobilienkrediten
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
MehrSatzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.
Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122
25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund
MehrB E W E R B U N G S B O G E N
B E W E R B U N G S B O G E N MBA LEADERSHIP & SALES MANAGEMENT Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an: Quadriga Hochschule Berlin Der Präsident Prof. Peter Voß Werderscher Markt 13 10117 Berlin Sehr geehrter
MehrLehramtsstudium an der KFU Graz
Lehramtsstudium an der KFU Graz Aufbau Ziele Aussichten (Präsentation erstellt von C. Hirschmann, Bearbeitung u. Aktualisierung G. Pauritsch) 1 Umfang und Aufbau des Studiums Diplomstudium, 2 Studienabschnitte
MehrLehramtsstudium an der KFU Graz
Lehramtsstudium an der KFU Graz Aufbau Ziele Aussichten (Präsentation erstellt von C. Hirschmann, Bearbeitung u. Aktualisierung G. Pauritsch und W. Gössler) 1 Umfang und Aufbau des Studiums Diplomstudium,
MehrAnmeldeformular. Zeichen A W N NN X. Lehrgänge zur Weiterbildung. Foto. [Bitte Zutreffendes ankreuzen]
Anmeldeformular Lehrgänge zur Weiterbildung [Bitte Zutreffendes ankreuzen] Zeichen A W N NN X Foto Master of Science in Biomedical Sciences Akademische/r AnalytikerIn für medizinisch-diagnostische Laboratorien
MehrSelbstverständlich ist eine Hochschulzulassung auch für Bewerber mit Abitur oder Fachhochschulreife möglich.
Hinweisee zur Hochschulzulassung I. Studium mit und ohne Abitur oder Fachhochschulreife Das Studienangebot der VWA Hochschule richtet sich an Berufstätige, die nach einem berufsbegleitenden Hochschulstudium
MehrOrdnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen. * Änderungen ausschließlich aufgrund der Namensumstellung der THGA
Technische Hochschule Georg Agricola AMTLICHE MITTEILUNG Bochum, 05.07.2016 Laufende Nr.: 40/16 Bekanntgabe der Änderung* der Ordnung über die Vergabe von Studienplätzen in den Bachelor-Studiengängen vom
MehrO R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.
1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes
MehrIhr Zeichen vom Unser Zeichen vom --- --- A1-96/2-06 13.06.2006
LANDESSCHULRAT FÜR OBERÖSTERREICH A - 4040 LINZ, SONNENSTEINSTRASSE 20 Direktionen der Berufsschulen in Oberösterreich Bearbeiterin: Fr. Mag. RITZBERGER Tel: 0732 / 7071-3291 Fax: 0732 / 7071-3380 E-mail:
MehrAntrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre
Antrag auf Zulassung eines Studienplatzes für den Studiengang Master of Science (M.Sc.) Volkswirtschaftslehre Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.7.2016 Bei der Frist handelt es sich um eine Ausschlussfrist.
MehrNr. 542e Reglement über das Weiterbildungsprogramm E-Learning und Wissensmanagement der Universität Luzern. vom 9. April 2003 (Stand 1.
Nr. 54e Reglement über das Weiterbildungsprogramm E-Learning und Wissensmanagement der Universität Luzern vom 9. April 00 (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat der Universität Luzern, gestützt auf 6
Mehr(Auszug) Aufnahmeordnung der FH OÖ
(Auszug) Aufnahmeordnung der FH OÖ Präambel Die vorliegende Aufnahmeordnung regelt auf der Grundlage des FHStG 2012, grundsätzlich die Aufnahme für Studien- und Lehrgänge an der FH OÖ. Bestimmungen aus
MehrBewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang
Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang B.A. Gesundheits- und Pflegemanagement Dezernat II: Studentische & Akademische Angelegenheiten Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
MehrVERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION. vom 15. Dezember 2015
L 330/18 Amtsblatt der Europäischen Union 16.12.2015 VERORDNUNG (EU) 2015/2342 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2015 zur Änderung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick
MehrBewerbung um einen Studienplatz an der HDBW
Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW ggmbh) Studienberatung Konrad-Zuse-Platz 8 81829 München Telefon: 089 4567845-11 studienberatung@hdbw-hochschule.de Bewerbung um einen Studienplatz an der HDBW
MehrEignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62
26/62 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management Science) an der Universität Leipzig Vom
MehrDer Prorektor Weiterbildung der Pädagogischen Hochschule Luzern,
Ausführungsbestimmungen für den Diplomstudiengang Dozentin oder Dozent an Höheren Fachschulen im Nebenberuf (DHF NB) der Pädagogischen Hochschule Luzern vom 1. Dezember 014 (Stand 1. Februar 016) Der Prorektor
MehrMitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 54/2012 vom 18. Juli 2012
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 54/2012 vom 18. Juli 2012 Richtlinie über die Vergabe von Stipendien an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin im Rahmen des
Mehr1. Vor 1 werden das bisherige Inhaltsverzeichnis gestrichen und das neue nachfolgende Inhaltsverzeichnis eingefügt:
1 Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über den Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen oder von einer praktischen Tätigkeit (Studienqualifikationssatzung) der Europa-Universität Flensburg Vom 29. März
MehrZur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen
Jura Jürgen Beschorner Zur Anerkennung von im EU-Ausland erworbenen Hochschuldiplomen Wissenschaftlicher Aufsatz Prof. Dr. Jürgen Beschorner Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Fachbereich
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 11/2018
Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 11/2018 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 30. 06. 2018 Inhaltsverzeichnis
MehrBesonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule. Master of Education Lehramt Sonderpädagogik
Master of Education Lehramt Sonderpädagogik 1 Besonderer Teil der Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Heidelberg für den Studiengang Master of Education Lehramt Sonderpädagogik vom 20.12.2017
MehrAmtliche Bekanntmachungen
...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:
MehrAntrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)
An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich
MehrSatzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen
Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrAusbilder-Eignungsverordnung (AEVO)
Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) Auf Grund des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. S. 1112), der zuletzt durch Artikel 35 der Verordnung vom 21. September 1997 (BGBl. S.
MehrMülheim an der Ruhr, 11.03.2015 Laufende Nummer: 04/2015
Mülheim an der Ruhr, 11.03.2015 Laufende Nummer: 04/2015 Erste Ordnung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Energie- und Umwelttechnik der Hochschule Ruhr West Herausgegeben vom
MehrTechnische Universität Dresden. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Technische Universität Dresden Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Ordnung über die Durchführung des Auswahlverfahrens zur Vergabe von Studienplätzen durch die Hochschule im Studiengang Medizin Vom
MehrSTUDIENPLAN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN
STUDIENPLAN FÜR DAS MASTERSTUDIUM FINANZWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am 19.06.2013 auf Grund des Universitätsgesetzes 2002
MehrBewerbung online Berufsschule
Bewerbung online Berufsschule Ausfüllhilfe für Berufsschulen Schritt 1: Startseite der Homepage Button Bewerbung online Schritt 2: Berufsschulen 1 Schritt 3: Bewerbung online um Aufnahme als Berufschullehrer
MehrBewerbung für den. Vorbereitungsdienst. für das Lehramt an Gymnasien. in Rheinland-Pfalz
Bewerbung für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Rheinland-Pfalz Bewerbungsfristen Einstellungstermin 15.01. Bewerbungszeitraum 01.08. 01.10. Einstellungstermin 01.08. Bewerbungszeitraum
MehrAufnahmeprüfungsordnung
Aufnahmeprüfungsordnung der Hochschule für Künste Bremen für den Studiengang Digitale Medien BA (Mediengestaltung) Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 02. Juni 2008 gemäß 110 Abs. 3 des Bremischen
MehrVom 16. Januar Inhaltsverzeichnis:
Satzung über die Durchführung von Modulstudien auf dem Gebiet des Bachelorstudiengangs Brauwesen und Getränketechnologie an der Technischen Universität München Vom 6. Januar 205 Auf Grund von Art. 3 Abs.
MehrMitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg
Studienjahr 2007/2008 21. Stück Mitteilungsblatt Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 77. Ausschreibung von Leistungs- und Förderungsstipendien an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 78.
MehrPädagogische Hochschule Wien. Curriculum. Lehrgang. von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I. Berufsschulpädagogik
Pädagogische Hochschule Wien Curriculum für den Lehrgang für eine weitere Lehrbefähigung von Fachgruppe II oder III auf Fachgruppe I Berufsschulpädagogik Auf Grund des 42 Abs. 1 Hochschulgesetz 2005, BGBl
MehrOrdnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg
Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über
MehrCheckliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse
Checkliste Promotion: Ausländische Bildungsabschlüsse Laut Promotionsordnungen Dr. rer. nat., Dr. phil. und Dr. rer. pol. des Fachbereichs 4 müssen für die Annahme als Doktorand_in bzw. für die Zulassung
MehrAmtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen. Nr. 5 / 2015
Amtliche Mitteilungen der FernUniversität in Hagen Nr. 5 / 2015 Hagen, 07. Mai 2015 Inhalt: 1. Bekanntgabe der Fristen für das Wintersemester 2015/16 2. Prüfungsordnung für das weiterbildende Studium Hagener
MehrSatzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln, Campus Gummersbach
Amtliche Mitteilung Nr. 27/2016 Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Köln, Campus Gummersbach Vom 7. Juni 2016 Herausgegeben
MehrEignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig
29/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 304 2014 Verkündet am 27. Mai 2014 Nr. 93 Bekanntmachung der Neufassung der Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung
Mehr25.07.13. letzte Änderung
02-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft-Besonderer Teil- vom 29. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-,
MehrZula MA Kindheitspäd. v Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik
7 3.28 Seite 1 Zulassungssatzung der Pädagogischen Hochschule für den Masterstudiengang Kindheitspädagogik vom 2. Dezember 2015 Aufgrund von 63 Abs. 2, 59 Abs. 1 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG)
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. August 2017 Teil II
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2017 Ausgegeben am 29. August 2017 Teil II 231. Verordnung: Änderung der Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz- Durchführungsverordnung 231.
MehrZulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik
Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Dritte Satzung zur Änderung der Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. September 2011 (Fundstelle:
MehrErste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
MehrFinanzdienstleistungen - Risikomanagement
HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT BERLIN Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Finanzdienstleistungen - Risikomanagement im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften II
Mehr3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von
Mehr