Auswahl und Errichtung elektr. Betriebsmittel für Sicherheitszwecke Auszug aus: DIN VDE (Stand: )
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- Elly Stein
- vor 7 Jahren
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1 Auszug aus: DIN VDE (Stand: ) Stromquellen Mögliche Stromquellen für Sicherheitszwecke sind: - wiederaufladbare Batterien (außer Starterbatterien für Fahrzeuge), - Primärelemente, - Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung ist, - duales System = separate Einspeisung aus der allgemeinen Stromversorgung, welche von der normalen Einspeisungen unabhängig ist Bedingungen für den Aufstellung: - Stromquellen, als fest angebrachte Betriebsmittel, dürfen nicht von Ausfall der normalen Stromversorgung beeinträchtigt werden, - Aufstellungsort darf nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen zugänglich sein, Schalt- u. Steuergeräte sind eindeutig zu kennzeichnen, - Aufstellungsort muss angemessen belüftet sein, so dass Abgase, Rauch oder Dämpfe nicht in von Personen genutzte Bereiche eindringen können Verwendbarkeit: - Stromquellen für Sicherheitszwecke dürfen nur dann zusätzlich für andere Zwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt wird, - Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen über ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen, - separate voander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz dürfen nur dann für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist, - Kurzschlussschutz und Fehlerschutz müssen sichergestellt sein, - Batterien für CPS und LPS e müssen wartungsarm in geschlossener oder verschlossener Bauart sein und einer robusten Industrieausführung entsprechen (Bemessungslebensdauer bei 20 C mindestens 10 Jahre) 09 Leitungsnetz Es sind die gesetzlichen und behördlichen bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen zu beachten (gemäß MLAR)! - Leitungen, die nicht metallen geschirmt und feuerbeständig sind, müssen zuverlässig durch Abstand oder räumliche Trennung von anderen Leitungen getrennt werden, - Leitungen nicht in Aufzugsschächten oder anderen kaminähnlichen Schächten verlegen, - Leitungen für Steuerungs- und Bussysteme von Sicherheitseinrichtungen müssen den gleichen Anforderungen genügen, wie Leitungen für Sicherheitseinrichtungen selbst (gilt nicht für Stromkreise, die keinen teiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicherheitseinrichtung haben), - Stromkreise für Sicherheitszwecke dürfen nicht durch brandgefährdete Bereiche (BE2) geführt werden, es sei denn, sie sind feuerbeständig ausgeführt, - Stromkreise keinesfalls durch explosionsgefährdete Bereiche führen, - bei Auswahl der Überstrom-Schutzeinrichtungen darauf achten, dass die Betriebssicherheit anderer Stromkreise der Anlage für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt wird
2 10 Sicherheitsbeleuchtung/ Versorgung: - entweder von zentralen (CPS oder LPS), - oder durch Notleuchten mit Einzelbatterie Zentrales : Leitungen: - von der Stromquelle bis zu Leuchten mit Funktionserhalt durch einen Brandabschnitt führen, - innerhalb eines Brandabschnittes: - entweder Leitungen in Funktionserhalt, - oder bei mehr als einer Notleuchte: Leuchten abwechselnd auf mindestens zwei verschiedene Stromkreise verteilen, so dass bei Ausfall eines Stromkreises eine ausreichende Beleuchtungsstärke entlang des Rettungsweges sichergestellt ist Überstrom-Schutzeinrichtungen: - müssen sicherstellen, dass ein Kurzschluss in einem Stromkreis nicht die Versorgung bebarter Leuchten innerhalb und außerhalb des Brandabschnittes unterbricht, - 2polig ausführen, bei möglicher Speisung mit Gleichstrom, - pro Endstromkreis: maximal 20 Leuchten speisen, mit nicht mehr als 60 % des Nennstromes der vorgeschalteten Schutzeinrichtung, - Stromkreisverteiler, Steuer-oder Schutzeinrichtungen dürfen Funktionsfähigkeit des Stromkreises nicht beeinträchtigen Zentrales und Notleuchten mit Einzelbatterie: Schaltungsarten: - Dauerschaltung, darf gleichzeitig mit Allgemeinbeleuchtung in Bereichen geschaltet werden, bei: - nicht verdunkelbaren Bereichen während des Betriebes oder - nicht ständig genutzt werden - Bereitschaftsschaltung, - Überwachung der Stromversorgung der Allgemeinbeleuchtung im Endstromkreis nötig, damit örtliche Sicherheitsbeleuchtung mindestens des betroffenen Bereiches aktiviert wird, - Anliegen der Stromversorgung für Allgemeinbeleuchtung muss Rückschaltung automatisch erfolgen, außer: - für Räume, die vor Netzausfall betrieblich verdunkelt wurden - Dauer- u. Bereitschaftsschaltung in Kombination, - jede Umschaltvorrichtung muss eigene Überwachungseinrichtung besitzen und gesondert schaltbar sein Steuerungs- u. Bussysteme: - die Funktionen der Sicherheitsbeleuchtung dürfen vom Steuerungssystem nicht beeinträchtigt werden, - auch Änderungen im Steuerungssystem dürfen die Funktionen nicht beeinträchtigt werden
3 11 Sicherheitsbeleuchtung/ Umschaltverhalten: - von Normalbetrieb in Notbetrieb: unter 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden, - von Notbetrieb in Normalbetrieb: größer als 0,85-fache Bemessungsversorgungsspannung, - Umschaltzeit kann durch nationale Vorschriften geregelt sein, - Wert der Versorgungsspannung, bei dem Umschaltung erfolgt, von den verwendeten Betriebsmitteln für Sicherheitszwecke ab, - Steuerschalter an gekennzeichneten Stellen so anordnen, dass sie nicht von unbefugten Personen bedient werden können Kennzeichnung: - Leuchten und dazugehörige Schaltungskomponenten durch rotes Schild kennzeichnen (Mindestdurchmesser: 0 mm) Überwachung: - Betrieb der muss für jede Stromquelle an einem gut einsehbaren Standort angezeigt werden Brandschutzeinrichtungen - Kabel und Leitungen für Stromversorgung von Brandmelde- u. Brandbekämpfungseinrichtungen müssen von separaten Stromkreis aus der Gebäudehauptverteilung versorgt werden, - wenn vorhanden: Stromkreise direkt an Einspeiseseite des Trennschalters der Hauptverteilung anschließen, - Geräte zur Alarmierung müssen eindeutig gekennzeichnet werden Dokumentationen Betriebsanleitungen: für Sicherheitseinrichtungen und elektrische Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen verfügbar sein und alle Einzelheiten der elektrischen Anlagen berücksichtigen Liste: der ständig an Sicherheitsstromversorgung angeschlossenen elektrischen Verbrauchsmittel muss verfügbar sein, mit folgenden Angaben: - Nennleistungen, - Nenn- u. Anlaufströme, - Anlaufzeiten Prinzipschaltplan: - mindestens einpolig, - vollständige Angaben aller Stromquellen für Sicherheitszwecke, - muss in Verteilernähe vorhanden sein Zeichnungen mit genauen Standorten von: - allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern mit Bezeichnung, - Sicherheitseinrichtungen mit Endstromkreiskennzeichnung und Einzelheiten über Zweck, - besonderen Schalt- u. Überwachungseinrichtungen für Sicherheitsstromversorgung
4 Anforderungen für 12 Anwendungsbereiche Beleuchtungsstärke in lx verlängerte Betriebsdauer der Stromquelle mit Fernsteuereinrichtungen Rettungszeichenleuchten im Dauerbetrieb CPS - zentrales ohne Leistungsbegrenzung LPS - zentrales mit Leistungsbegrenzung Einzelbatteriesystem ohne Unterbrechung mit kurzer Unterbrechung 0 bis 0,5 sek. mit mittlerer Unterbrechung 0,5 bis sek. Duales System, separate Einspeisung Versammlungsstätten, Versammlungsräume Ausstellungshallen Theater, Kinos Sportstätten Verkaufsstätten Gaststätten Krankenhäuser, Behandlungszentren/ -einrichtungen Hotels, Gästehäuser, Beherbergungsstätten* Kur-/ Pflege/Therapiezentren /-einrichtungen* Hochhäuser* Schulen Parkhäuser Rettungswege in Arbeitsstätten Besonders gefährdete Bereiche Bühnen * = in Gebäuden (Gästehäuser/Beherbergungsstätten, Hotels, Kur-/Pflege-/Therapiezentren/-einrichtungen und Hochhäuser) mit ganztägiger Nutzung: Bemessungsbetriebsdauer: 8 Stunden oder mit beleuchteten Tastern für eine festgelegte Zeit von Nutzer einschaltbar (dabei Taster und Zeitschaltung auch im Notbetrieb funktionstüchtig) = entweder verlängerte Betriebsdauer oder Stromkreise mit Fernsteuereinrichtungen erforderlich, welche Schutz länger als 60 min. sicherstellen
5 1 Anforderungen für Brandschutzeinrichtungen Anwendungsbereiche Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle in Std. Umschaltzeit der Stromquelle in sek. (max.) CPS - zentrales ohne Leistungsbegrenzung LPS - zentrales mit Leistungsbegrenzung Einzelbatteriesystem ohne Unterbrechung mit kurzer Unterbrechung 0 bis 0,5 sek. mit mittlerer Unterbrechung 0,5 bis sek. Duales System, separate Einspeisung Überwachung u. Umschaltung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Anlagen zur Löschwasserversorgung 12 Feuerwehraufzüge 8 Aufzüge mit Brandfallsteuerung Einrichtungen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 1 2 Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen 2 CO-Warnanlagen = zur Stromversorgung von Einrichtungen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen, siehe (VDE : = nur, sofern separate Stromquellen für Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden sind
Zeitspanne zwischen dem Ausfall der normalen Stromversorgung und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine Hilfsstromquelle
5.6.4 Klassifizierung 5.6.2.10 Bereitschaftsbetrieb Betriebszustand eines Beleuchtungssystems, in dem die Lampen der Notbeleuchtung nur nach Ausfall der Versorgung der normalen Beleuchtung in Betrieb sind
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