Auswahl und Errichtung elektr. Betriebsmittel für Sicherheitszwecke Auszug aus: DIN VDE (Stand: )

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1 Auszug aus: DIN VDE (Stand: ) Stromquellen Mögliche Stromquellen für Sicherheitszwecke sind: - wiederaufladbare Batterien (außer Starterbatterien für Fahrzeuge), - Primärelemente, - Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung ist, - duales System = separate Einspeisung aus der allgemeinen Stromversorgung, welche von der normalen Einspeisungen unabhängig ist Bedingungen für den Aufstellung: - Stromquellen, als fest angebrachte Betriebsmittel, dürfen nicht von Ausfall der normalen Stromversorgung beeinträchtigt werden, - Aufstellungsort darf nur von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen zugänglich sein, Schalt- u. Steuergeräte sind eindeutig zu kennzeichnen, - Aufstellungsort muss angemessen belüftet sein, so dass Abgase, Rauch oder Dämpfe nicht in von Personen genutzte Bereiche eindringen können Verwendbarkeit: - Stromquellen für Sicherheitszwecke dürfen nur dann zusätzlich für andere Zwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt wird, - Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen über ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen, - separate voander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz dürfen nur dann für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist, - Kurzschlussschutz und Fehlerschutz müssen sichergestellt sein, - Batterien für CPS und LPS e müssen wartungsarm in geschlossener oder verschlossener Bauart sein und einer robusten Industrieausführung entsprechen (Bemessungslebensdauer bei 20 C mindestens 10 Jahre) 09 Leitungsnetz Es sind die gesetzlichen und behördlichen bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen zu beachten (gemäß MLAR)! - Leitungen, die nicht metallen geschirmt und feuerbeständig sind, müssen zuverlässig durch Abstand oder räumliche Trennung von anderen Leitungen getrennt werden, - Leitungen nicht in Aufzugsschächten oder anderen kaminähnlichen Schächten verlegen, - Leitungen für Steuerungs- und Bussysteme von Sicherheitseinrichtungen müssen den gleichen Anforderungen genügen, wie Leitungen für Sicherheitseinrichtungen selbst (gilt nicht für Stromkreise, die keinen teiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicherheitseinrichtung haben), - Stromkreise für Sicherheitszwecke dürfen nicht durch brandgefährdete Bereiche (BE2) geführt werden, es sei denn, sie sind feuerbeständig ausgeführt, - Stromkreise keinesfalls durch explosionsgefährdete Bereiche führen, - bei Auswahl der Überstrom-Schutzeinrichtungen darauf achten, dass die Betriebssicherheit anderer Stromkreise der Anlage für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt wird

2 10 Sicherheitsbeleuchtung/ Versorgung: - entweder von zentralen (CPS oder LPS), - oder durch Notleuchten mit Einzelbatterie Zentrales : Leitungen: - von der Stromquelle bis zu Leuchten mit Funktionserhalt durch einen Brandabschnitt führen, - innerhalb eines Brandabschnittes: - entweder Leitungen in Funktionserhalt, - oder bei mehr als einer Notleuchte: Leuchten abwechselnd auf mindestens zwei verschiedene Stromkreise verteilen, so dass bei Ausfall eines Stromkreises eine ausreichende Beleuchtungsstärke entlang des Rettungsweges sichergestellt ist Überstrom-Schutzeinrichtungen: - müssen sicherstellen, dass ein Kurzschluss in einem Stromkreis nicht die Versorgung bebarter Leuchten innerhalb und außerhalb des Brandabschnittes unterbricht, - 2polig ausführen, bei möglicher Speisung mit Gleichstrom, - pro Endstromkreis: maximal 20 Leuchten speisen, mit nicht mehr als 60 % des Nennstromes der vorgeschalteten Schutzeinrichtung, - Stromkreisverteiler, Steuer-oder Schutzeinrichtungen dürfen Funktionsfähigkeit des Stromkreises nicht beeinträchtigen Zentrales und Notleuchten mit Einzelbatterie: Schaltungsarten: - Dauerschaltung, darf gleichzeitig mit Allgemeinbeleuchtung in Bereichen geschaltet werden, bei: - nicht verdunkelbaren Bereichen während des Betriebes oder - nicht ständig genutzt werden - Bereitschaftsschaltung, - Überwachung der Stromversorgung der Allgemeinbeleuchtung im Endstromkreis nötig, damit örtliche Sicherheitsbeleuchtung mindestens des betroffenen Bereiches aktiviert wird, - Anliegen der Stromversorgung für Allgemeinbeleuchtung muss Rückschaltung automatisch erfolgen, außer: - für Räume, die vor Netzausfall betrieblich verdunkelt wurden - Dauer- u. Bereitschaftsschaltung in Kombination, - jede Umschaltvorrichtung muss eigene Überwachungseinrichtung besitzen und gesondert schaltbar sein Steuerungs- u. Bussysteme: - die Funktionen der Sicherheitsbeleuchtung dürfen vom Steuerungssystem nicht beeinträchtigt werden, - auch Änderungen im Steuerungssystem dürfen die Funktionen nicht beeinträchtigt werden

3 11 Sicherheitsbeleuchtung/ Umschaltverhalten: - von Normalbetrieb in Notbetrieb: unter 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden, - von Notbetrieb in Normalbetrieb: größer als 0,85-fache Bemessungsversorgungsspannung, - Umschaltzeit kann durch nationale Vorschriften geregelt sein, - Wert der Versorgungsspannung, bei dem Umschaltung erfolgt, von den verwendeten Betriebsmitteln für Sicherheitszwecke ab, - Steuerschalter an gekennzeichneten Stellen so anordnen, dass sie nicht von unbefugten Personen bedient werden können Kennzeichnung: - Leuchten und dazugehörige Schaltungskomponenten durch rotes Schild kennzeichnen (Mindestdurchmesser: 0 mm) Überwachung: - Betrieb der muss für jede Stromquelle an einem gut einsehbaren Standort angezeigt werden Brandschutzeinrichtungen - Kabel und Leitungen für Stromversorgung von Brandmelde- u. Brandbekämpfungseinrichtungen müssen von separaten Stromkreis aus der Gebäudehauptverteilung versorgt werden, - wenn vorhanden: Stromkreise direkt an Einspeiseseite des Trennschalters der Hauptverteilung anschließen, - Geräte zur Alarmierung müssen eindeutig gekennzeichnet werden Dokumentationen Betriebsanleitungen: für Sicherheitseinrichtungen und elektrische Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen verfügbar sein und alle Einzelheiten der elektrischen Anlagen berücksichtigen Liste: der ständig an Sicherheitsstromversorgung angeschlossenen elektrischen Verbrauchsmittel muss verfügbar sein, mit folgenden Angaben: - Nennleistungen, - Nenn- u. Anlaufströme, - Anlaufzeiten Prinzipschaltplan: - mindestens einpolig, - vollständige Angaben aller Stromquellen für Sicherheitszwecke, - muss in Verteilernähe vorhanden sein Zeichnungen mit genauen Standorten von: - allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern mit Bezeichnung, - Sicherheitseinrichtungen mit Endstromkreiskennzeichnung und Einzelheiten über Zweck, - besonderen Schalt- u. Überwachungseinrichtungen für Sicherheitsstromversorgung

4 Anforderungen für 12 Anwendungsbereiche Beleuchtungsstärke in lx verlängerte Betriebsdauer der Stromquelle mit Fernsteuereinrichtungen Rettungszeichenleuchten im Dauerbetrieb CPS - zentrales ohne Leistungsbegrenzung LPS - zentrales mit Leistungsbegrenzung Einzelbatteriesystem ohne Unterbrechung mit kurzer Unterbrechung 0 bis 0,5 sek. mit mittlerer Unterbrechung 0,5 bis sek. Duales System, separate Einspeisung Versammlungsstätten, Versammlungsräume Ausstellungshallen Theater, Kinos Sportstätten Verkaufsstätten Gaststätten Krankenhäuser, Behandlungszentren/ -einrichtungen Hotels, Gästehäuser, Beherbergungsstätten* Kur-/ Pflege/Therapiezentren /-einrichtungen* Hochhäuser* Schulen Parkhäuser Rettungswege in Arbeitsstätten Besonders gefährdete Bereiche Bühnen * = in Gebäuden (Gästehäuser/Beherbergungsstätten, Hotels, Kur-/Pflege-/Therapiezentren/-einrichtungen und Hochhäuser) mit ganztägiger Nutzung: Bemessungsbetriebsdauer: 8 Stunden oder mit beleuchteten Tastern für eine festgelegte Zeit von Nutzer einschaltbar (dabei Taster und Zeitschaltung auch im Notbetrieb funktionstüchtig) = entweder verlängerte Betriebsdauer oder Stromkreise mit Fernsteuereinrichtungen erforderlich, welche Schutz länger als 60 min. sicherstellen

5 1 Anforderungen für Brandschutzeinrichtungen Anwendungsbereiche Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle in Std. Umschaltzeit der Stromquelle in sek. (max.) CPS - zentrales ohne Leistungsbegrenzung LPS - zentrales mit Leistungsbegrenzung Einzelbatteriesystem ohne Unterbrechung mit kurzer Unterbrechung 0 bis 0,5 sek. mit mittlerer Unterbrechung 0,5 bis sek. Duales System, separate Einspeisung Überwachung u. Umschaltung bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Anlagen zur Löschwasserversorgung 12 Feuerwehraufzüge 8 Aufzüge mit Brandfallsteuerung Einrichtungen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 1 2 Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen 2 CO-Warnanlagen = zur Stromversorgung von Einrichtungen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen, siehe (VDE : = nur, sofern separate Stromquellen für Sicherheitseinrichtungen nicht vorhanden sind

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