Funktionserhalt nach DIN Sven Stahmer, stellv. Leitung Entwicklung und Konstruktion
|
|
- Anke Kraus
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 nach DIN Sven Stahmer, stellv. Leitung Entwicklung und Konstruktion
2 Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion d. Systemgeprüfte Tragkonstruktion e. Besondere Randbedingungen f. Unwesentliche Abweichungen 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Gutachterliche Stellungnahme c. Brandschutz für Unterflursysteme 2
3 Grundlegende Anforderung Funktionserhalt: Die elektrischen Leitungsanlagen müssen so beschaffen sein, dass die sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen im Brandfall ausreichend lang funktionsfähig bleiben (Funktionserhalt). Quelle: MLAR
4 1. Elektrische Leitungsanlagen bestehen aus Kabeln, elektrischen Leitungen, Tragkonstruktionen (z.b. Kabelpritschen) und dem erforderlichen Befestigungsmaterial. Quelle: VdS Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 4
5 2. Sicherheitstechnische Anlagen 1. Sicherheitsbeleuchtung 2. Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung 3. Brandmeldeanlagen 4. Anlagen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen 5. Natürliche Rauchabzugsanlagen 3. Ausreichend lang E30 1. Wasserdruckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung 2. Maschinelle Rauchabzugsanlagen 3. Bettenaufzüge in Krankenhäusern, Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung und Feuerwehraufzüge E90 5
6 Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der Bundesländer. Anforderungen sind in landesrechtlichen Bestimmungen geregelt, z. B. in der Bauordnung, bzw. in umgesetzten MLAR-Richtlinien. BauO Bln LAR Berlin MLAR BbgBO LAR Brandenburg 6
7 Der Funktionserhalt ist gewährleistet, wenn die Leitungen: a) die Prüfanforderungen der DIN : erfüllen (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90). b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. Quelle: MLAR 5.2 7
8 Grundsätzliche Unterscheidung Normtragekonstruktion Gemäß DIN 4102-Teil 12 definierte Parameter Vorteil: Kabelhersteller unabhängig ( Sichere Lösung) Nachteil: Höherer Montageaufwand Kabelspezifische Tragkonstruktion Auf der Basis der DIN 4102-Teil 12 geprüfte Kabelanlagen mit definierten Abweichungen Vorteil: Geringerer Material- u. Montageaufwand Nachteil: 1 zu 1 Beziehung aus Kabel und Tragkonstruktion 8
9 Normtragekonstruktion Kabelrinne Randbedingungen: Unterstützungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 10 kg/m Breite max.: 300 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke Rinne: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 9
10 Normtragekonstruktion Kabelleiter Randbedingungen: Unterstüzungsabstand: UA 1,20 m Kabellast: 20 kg/m Breite max.: 400 mm Seitenhöhe: 60 mm Materialstärke: 1,5 mm Konsolspitze: abgefangen 10
11 Normtragekonstruktion Kabelschellen Schelle ohne LW Schelle mit LW Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm Bündelverlegung max. 3 Kabel max. außen 25 mm 11
12 Leichter Funktionserhalt Normtragekonstruktion Steigtrassen Varianten: ST-BS 81 UA max. 1,5m 20 kg/m Breite max. 600mm STU-BS UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 600mm LGG 60 UA max. 1,0m 20 kg/m Breite max. 400mm 12
13 3500mm Funktionserhalt Besondere Anforderungen an Steigetrassen: WUM = Wirksame Unterstützungs Maßnahme Bei Steigetrassen gilt die Klassifizierung nur, wenn eine wirksame Abstützung (Abstand a 3500mm) der Kabel erfolgt. Quelle: DIN Variante 1 Variante 2 300mm 13
14 Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 1. Die Steigetrasse entspricht den konstruktiven Randbedingungen des Abschnitts Abweichend erfolgt die lastabtragende Befestigung nur an der Massivdeckenkonstruktion. Verwendung von Kopfplatten: ST-BS BGIQ STU-BS BGUQ 50 LGG 60 BGUQ 60 14
15 Normtragekonstruktion Steigetrassen an Ständerbauwand F30 oder F90 Die zusätzliche Befestigung an einer nichttragenden Wandkonstruktion erfolgt mit Blech- oder Schnellbauschrauben im Stahlständerprofil der Wandkonstruktion. Quelle: Gutachterliche Stellungnahme Steigetrassen (3335/772/11-4) Variante 1: Direkt am Ständerwerk Variante 2: Mit Profil-Schiene am Ständerwerk Schutz Verschraubung 15
16 Mischbelegung Brandschutztechnisch keine Bedenken Anforderungen von anderen Normen (z.b. VDE) und Richtlinien (z.b. MLAR) für Sicherheitsstromversorgungen (SV) sind einzuhalten. Gutachterliche Stellungnahme Quelle: MLAR Kommentar 16
17 Nachweis Normtragekonstruktion: AbP + Zugelassenes Material Rote Mappe bzw. Gutachterliche Stellungnahme Normtragekonstruktion 17
18 PUK-Katalog Brandschutz / DIN Normtragekonstruktionen 18
19 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Unterschiede zur Normtragekonstruktion 1. Maximale Kabellast: 20 kg/m statt 10 kg/m 2. Unterstützungsabstand: UA 1,5 m statt 1,2 m 3. Maximale Breite: 400 mm statt 300 mm 4. Blechstärke: 0,75 (0,88) mm RG statt 1,5 mm RGS Kabel und Tragkonstruktion sind nicht übertragbar d.h. 1:1 Verbindung 19
20 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Wandbefestigung Benötigte Materialien: Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 20
21 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Leichte Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 52-03F... KDU 52-15F Konsole: KUMS 010F KUMS 020F KUMS 030F KUMS 040F Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 21
22 Systemgeprüfte Tragkonstruktion Rinne ohne vordere Abhängung Schwere Stielbefestigung Konsolhalter: KDU 60-03F.. KDU 60-20F Konsole: KWMS 010F KWMS 020F KWMS 030F KWMS 040F Verstärkung: KHUSS 60 (SES 10x100, SEM 10, US 10x21) Auflagerstütze: ALS-BS 2 Stück pro Konsole 22
23 Nachweis Systemgeprüfte Tragkonstruktion : AbP! Zugelassenes Material + Kabel laut AbP 23
24 Brandschutzkatalog / Kapitel Kabelspezifische Tragkonstruktionen 24
25 Weitere Systemgeprüfte Tragkonstruktionen Siehe: > Downloads > Funktionserhalt E30-E90, DIN 4102 Teil12 > Sondertragekonstruktionen 25
26 Besondere Randbedingungen Kennzeichnung Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das auf der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß: Quelle: DIN P-MPA-E Elektrofirma Kurzschluss KG Firma Flinke Trasse GmbH 2014 x 26
27 Besondere Randbedingungen Übereinstimmungsnachweis Der Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben Übereinstimmungserklärung ausstellen, mit der er bestätigt, dass die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen dieses allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Quelle Die Übereinstimmungserklärung kann nur derjenige ausfüllen, der die Elektrische Leitungsanlage vervollständigt bzw. komplettiert hat. Kabel + Tragkonstruktion = Elektrische Leitungsanlage 27
28 Besondere Randbedingungen 3. Die Kabeltragekonstruktionen müssen an Massivwänden aus: Mauerwerk nach DIN bis 4 Beton bzw. Stahlbeton nach DIN 1045 Porenbeton-Bauplatten nach DIN
29 Besondere Randbedingungen 4. Anforderung an Dübel 29
30 Besondere Randbedingungen 5. Die Beurteilung gilt nur, sofern sichergestellt ist, dass die Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in ihrer Funktionserhaltsklasse durch herabstürzende Bauteile nicht negativ beeinträchtigt werden. 30
31 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 1. Anforderung: Montage an isolierter Decke 31
32 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Montage mittels Rohrhülsen 32
33 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 2. Anforderung: Überbelegte Steigetrasse 33
34 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 34
35 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Vorgeständerte Steigetrasse 35
36 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 3. Anforderung: Höhenversprung 36
37 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 37
38 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme 4. Anforderung: Überbelegte Kabeltrasse 38
39 Lösungen mit gutachterlicher Stellungnahme Verkürzter Unterstützungsabstand 39
40 Funktionserhalt MLAR nach DIN Sven Sven Stahmer, stellv. stellv. Leitung Entwicklung und und Konstruktion
41 Agenda: 2. MLAR a. Was bedeutet MLAR? b. Gutachterliche Stellungnahme c. Brandschutz für Unterflursysteme 42
42 MLAR, LAR und RbALei Begriffe MLAR Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen in der Fassung von November Bauaufsichtlich eingeführt auf Länderebene: LAR Leitungsanlagenrichtlinie (z. B.: LAR-NRW) RbALei Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (z. B.: RbALei-Sachsen) 43
43 Anforderung an die Befestigung der im Bereich zwischen Geschossdecken und Unterdecken verlegten Leitungen 44
44 Test im Brandofen 45
45 Ermittlung der Mindestabstände 46
46 Abhängehöhe = mm, Breite der Kabelrinne = 300 mm Beispiele für die Durchbiegung der Kabelrinne bei unterschiedlicher Systemen Stiel KDU 52 RG 60-30S RGV-BS VB-BS Stiel KDU 60 RGS 60-30S RGV-BS VB-BS Pendelabhängung RGS 60-30S RGV-BS VB-BS Wandbefestigung RGS 60-30S RGV-BS VB-BS
47 Stiellänge = mm Übersicht der Durchbiegungen in mm 48
48 Kommentar Trennsteg Bei gleichzeitiger Verwendung eines Trennstegs kann der Verbinder unter der Kabelrinne angeordnet werden. Hierfür muss der Trennsteg mindestens 100 mm über die Stoßstelle hinweg geführt werden. 49
49 Katalog Brandschutz, Kapitel Fluchtweginstallation 50
50 Technische Information Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme 51
51 3.5 Installationsschächte und -Kanäle, Unterdecken 52
52 3.5.6 Kunststoffeinbaueinheiten sind in Rettungswegen verboten 53
53 Brandschutzschott 54
54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Funktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung
nach DIN 4102-12 Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN 4102-12 a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion
MehrFunktionserhalt nach DIN Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung
nach DIN 4102-12 Erik Vogler, Technische Leitung / Ltr. Entwicklung Agenda 1. Funktionserhalt nach DIN 4102-12 a. Was bedeutet Funktionserhalt? b. Wie erreiche ich Funktionserhalt? c. Normtragekonstruktion
MehrMLAR / LAR / RbALei MLAR
PUK-WERKE KG MLAR MLAR Begriffe: MLAR = Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen. (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) -Fassung November 2005- Bauaufsichtlich in
MehrMUSTER - LEITUNGSANLAGEN - RICHTLINIE (Auszug aus MLAR, Stand 11.2005)
(Auszug aus MLAR, Stand 11.005) 7 ACHTUNG! Bitte die LAR der einzelnen Bundesländer beachten! GELTUNGSBEREICH für Leitungsanlagen: - in notwendigen Treppenräumen, - in notwendigen Fluren, - in Räumen zwischen
MehrBrandschutz nach DIN Technische Information
Brandschutz nach DIN 4102-12 Brandschutz Brandschutz von elektrischen Leitungsanlagen und Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt DIN 4102 Teil12 Die DIN VDE 0100-560:2013-10 und die DIN VDE 0100-718:2014-06
MehrDie Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005
Peter Krüger 26. Februar 2015 - Hamburg Die Muster Leitungsanlagen- Richtlinie Fassung November 2005 Erfahrungen und Erkenntnisse Brandschutztage Fa. Dätwyler / PUK Agenda Grundlagen Brandlasten Brandfortleitung
MehrBisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden
Bisherige sicherheitstechnische Sanierungen von neu errichteten Gebäuden Unilever Zentrale D-A-CH Hamburg Luisencenter Bad Homburg Heardercenter Lübeck Flughafen BER BER und Brandschutz Unsere Aufgaben
MehrBHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v.
BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.v. Hinweise zur Umsetzung von brandschutztechnischen Anforderungen an Leitungsanlagen bei der Alarmierung durch Brandmeldeanlagen (BMA), Hausalarmanlagen (HAA) und
MehrDas neue Baurecht im Saarland
Das neue Baurecht im Saarland MBO MVV TB MLAR Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman Worum geht es? Was ist die MVV TB? Münchner Verkehrs-Verbund Trambahnen und Busse? Warum brauche ich Funktionserhalt? Welche
MehrKatalog Teil Brandschutzsysteme E90
Katalog Teil 9 07.2017 Brandschutzsysteme E90 Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen Allgemeine Hinweise Bricht ein Feuer aus, kann die Sicherheit von Personen nur gewährleistet werden, wenn alle
MehrSachverständigenbüro SVB POST
Inhaltsverzeichnis 1. Querungen / Verlegungen elektrischer Leitungen in notwendigen Fluren und Treppenräumen 1.1 Was sind notwendige Treppenräume? 1.2 Was sind notwendige Flure? 1.3 Querung / Verlegungen
MehrLAR 11/2005 BayBO 01/2013. Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg
LAR 11/2005 BayBO 01/2013 Brandschutztag Dätwyler und PUK 16. April 2015 Augsburg Folie 1 Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen TÜV SÜD Industrie
MehrEine Marke der Gruppe 2011/12 KATALOG KABELVERLEGETECHNIK
Eine Marke der Gruppe 2011/12 KATALOG KAELVERLEGETECHNIK Kabelrinne 31 E30/E90 Allgemeine Montage-Instruktionen Tragekonstruktion mit Hängestiel und Konsole Stützabstand:1500 mm Kabelrinne F reite 100
MehrKabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-12
Vorbeugender Brandschutz: Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt nach DIN 4102-12 Für Gebäude mit besonderen Anforderungen gibt es sicherheitsrelevante Anlagen, die im Brandfall über einen angemessenen
MehrFachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik
Fachstudium M.Sc. Brandschutz III Vorbeugender Brandschutz in der Anlagentechnik Teil I Brandschutz III Datum Titel 03.11. / 04.11.15 Einleitung und Überblick 10.11. / 11.11.15 Leitungsanlagen 17.11. /
MehrKleine Exkursion. Dienstag, , 11:45 Uhr. Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1. Prof. Dr.-Ing. Dirk Lorenz
Kleine Exkursion Dienstag, 07.07.2015, 11:45 Uhr Feuerwache der Berufsfeuerwehr An der Feuerwache 1 IHT- Baulicher Brandschutz Fachgebiet Baulicher Brandschutz Dienstag, 23.06.15, 11:45 bis 13:15, 13-222
MehrArbeitsblätter MLAR 2005
Die Richtlinie als Arbeitsunterlage Als Grundlage dient die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR Redaktionsstand 2005) Stand:
MehrAmtliche bauaufsichtliche Prüfzeugnisse mit PUK-Tragkonstruktionen Sonderverlegearten Kabelrinne Normtragekonstruktion "Rote Mappe"
Sonderverlegearten Kabelrinne Kabelhersteller Typ/ Kabelbauarten Dimension Kl. PUK AbP. PUK AbP. PUK AbP. VDE Kabelrinne Kabelrinne Kabelrinne Reg. Nr. Aderzahl x Normtrage S. 6 Sonderverlege S. 6 Sonderverlege
MehrNotbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz
Notbeleuchtung Teil 4: Anforderungen an den Brandschutz Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen auch im Brandfall für eine bestimmte Zeit funktionstüchtig bleiben, um notwendige Brandbekämpfungs- und Evakuierungsmaßnahmen
Mehribmb~!.~ I Materialprüfanstalt III Materialprüfanstalt für das Bauwesen Beethovenstr. 52 D Braunschweig
ibmb~!.~ I Materialprüfanstalt Institut für Baustoffe. für das Bauwesen Massivbau und Brandschutz I Materialprüfanstalt für das Bauwesen Beethovenstr. 52 D-381 6 Braunschweig PUK Group GmbH & Co. KG Herrn
MehrReferentin. Dipl. Ing. Kerstin Kühnel. TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße Berlin Telefon:
Referentin Dipl. Ing. Kerstin Kühnel TÜV Rheinland Industrieservice GmbH Alboinstraße 56 12103 Berlin Telefon: 030 7562 1391 bauordnungsrechtlich anerkannte Prüfsachverständige für technische Anlagen und
MehrBrandschutz in der Elektroinstallation
Brandschutz in der Elektroinstallation Funktionserhalt F. Schmidt, Magdeburg Aufgrund des 17 der Musterbauordnung müssen die elektrischen Leitungsanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen
MehrMLAR/LAR Brandschutztag Hannover - 24.02.2015
MLAR/LAR Brandschutztag Hannover - 24.02.2015 Inhaltsübersicht Bauaufsichtliche Schutzziele Inhalt MLAR/LAR Definitionen Brandlastkapselungen Befestigungen und Tragsysteme Abschottungen von Einzelleitungen
MehrSächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000. Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz
SächsBO 05/2004 LAR-S 05/2006 SächsTechPrüfVO 02/2000 Brandschutztag Dätwyler und PUK 05. März 2015 Chemnitz Referent Dipl.-Ing. (FH) Michael Ulman VDI Prüfsachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen
MehrWirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ W20 MONTAGEANLEITUNG
MONTAGEANLEITUNG Inhalt Wirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ W20: 3-10 / Grundsätzliches / Allgemeine Hinweise / Systemkomponenten und Zubehör / Montageschritte / Tipps & Hinweise / Leistungserklärung 4
Mehriblr/,,{pa /ft*{, i.a: /,,.n G{iltigkeit der gutachterlichen Stellungnahme Nr. 3370r435tr09-Cil {Schreiben } vom chreiben
iblr/,,{pa I Materialprüfänstalt lnstitut lür Baustofle, I für das Bauwesen Massivbau und BraMschutz I, : Meterialprüf&stElt l0r ds Bswasn. B$thoverol, 52 PUK.WERKE KG Ku nststoff-stahlve ra rbeitu n g
MehrTROCKENBAU AKUSTIK. Das Magazin. www.trockenbau-akustik.de
TROCKENBAU AKUSTIK Das Magazin 5 2003 Gestaltung Alte Bausubstanz mit Leichtbau neu definiert Technik Tiefenabsorber für gute Akustik im Büro Unternehmen Systemwelten: Skepsis bei Verarbeitern ist groß
MehrKEIN AFFENTHEATER BEFESTIGUNG UNTER BRANDBEANSPRUCHUNG. Christian Benz
KEIN AFFENTHEATER BEFESTIGUNG UNTER BRANDBEANSPRUCHUNG Christian Benz Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz (EIPOS) 2 BEFESTIGUNGEN UNTER
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *)
1 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR NRW) *) - Fassung März 2000 - RdErl. v. 20.8.2001 (MBl. NRW. S. 1253) Inhalt 1 Geltungsbereich
MehrAnlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224
Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen; Ministerialblatt vom 12. Dezember 2006 S. 224 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März
618 Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38 vom 19. September 2001 Inhalt Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagen-Richtlinie - LeiAR) 1) - Fassung März 2000 - Bekanntmachung
MehrLeitungsanlagen von SAA Anforderungen an die Kabelanlagen
Leitungsanlagen von SAA Anforderungen an die Kabelanlagen Geltendes Regelwerk DIN VDE-Normen / Informationstechnik DIN VDE 0833-4 GMA für Brand, Einbruch und Überfall Festlegungen für Anlagen zur Sprachalarmierung
MehrBauR 6.5 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 (Leitungsanlagen-Richtlinie - LAR) Vom 29. November 2006 (GABl. 2006, Nr. 13, S. 859) Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen
MehrBrandschutz für Kabel und Leitungen
Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz 11 1.2 Das
Mehr.4IPA. i BMB TU. Asbacher Str. 141 Abteilung: BS Linz
.4IPA i BMB TU BRAUNSCHWEIG Materia prüfanstalt Institut für Baustoffe, für das Bauwesen Massivbau und Brandschutz Matedalprtifanstalt fär das Bauweses Beetheserrslr. 52 D-38106 Braunschweig Schreiben
MehrAnlage 3.6/01 zur Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR)
Die in dieser Anlage zur Liste der Technischen Baubestimmungen vorgenommenen Änderungen, Ergänzungen oder Ausnahmen gehören zum Inhalt der nachfolgend abgedruckten, als Technische Baubestimmung eingeführten
MehrVorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör. Peter Pardeyke Produktmanagement 23.
Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör Peter Pardeyke Produktmanagement 23. Februar 2015 MLAR 2005 Eingeführt durch LTB (Quelle: is-argebau.de) RWA / RDA
MehrAllgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnisnummer: P-3258/0141-MPA BS Gegenstand: Kabelanlage mit integriertem Funktionserhalt Dätw yler Pyrofil Installationskabel der Funktionserhaltsklasse
MehrVorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör
Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör MLAR 2005 Eingeführt durch LTB (Quelle: is-argebau.de) RWA / RDA - Anlage masch. RWA / RDA Hochhäusern / Sonderbauten
MehrTragkonstruktionssysteme Montagevorschrift
Tragkonstruktionssysteme Tragkonstruktionssysteme Leichte Ausführung für Tragkonstruktionen von Gitterbahnen und Kabelrinnen an Beton. 1 Wandmontage mit Konsole KWLL Die Montage erfolgt mittels Dübel,
MehrBrandschutz für Kabel und Leitungen
Heinz-Dieter Fröse Brandschutz für Kabel und Leitungen 2., völlig neu bearbeitete Auflage Hüthig & Pflaum Verlag München/Heidelberg Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 11 1.1 Forderungen an den Brandschutz
MehrVorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör
Vorbeugender Brandschutz Halogenfreie Sicherheitskabel mit Funktionserhalt Systemzubehör MLAR 2005 Eingeführt durch LTB (Quelle: is-argebau.de) RWA / RDA - Anlage masch. RWA / RDA Hochhäusern / Sonderbauten
MehrAnlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228):
Anlage G zur Liste der Technischen Baubestimmungen vom 16. Januar 2002 (MinBl. S. 228): Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Leitungsanlagenrichtlinie - LAR - ) Fassung
MehrFK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt. Prüfzeugnis Stand: 03/2014. Typ: FK 6505 PASSION FOR POWER.
PASSION FOR POWER. Prüfzeugnis Stand: 03/2014 FK-Kabelabzweigkästen mit Funktionserhalt Typ: FK 6505 Gustav Hensel GmbH & Co. KG Elektroinstallations- und Verteilungssysteme Allgemeines bauaufsichtliches
Mehrmit Glasroc F 15 bzw. 20 EK10GR EK 2 Details EK10-D EK 4 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK20GR EK 10 Details EK20-D EK 12
Systemnummern Seite mit festem Deckel, E 30 bis E 90 EK10 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK10GR EK 2 Details EK10-D EK 4 mit losem Deckel, E 30 bis E 90 EK20 mit Glasroc F 15 bzw. 20 EK20GR EK 10 Details EK20-D
MehrReferent. Kemal Bäuerle. Dipl.-Ing. Fliederweg Königsbach. Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE)
Referent Kemal Bäuerle Dipl.-Ing. 75203 Königsbach E-Mail: Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) Kurzbiographie Lehre als Elektroinstallateur Studium an der FHT Esslingen 4 Jahre Projekteur im Bereich
MehrTragkonstruktionssysteme Montageanleitung
Tragkonstruktionssysteme Tragkonstruktionssysteme Leichte Ausführung für Tragkonstruktionen von Gitterbahnen und Kabelrinnen an Beton. 1 Wandmontage mit Konsole KWLL Die Montage erfolgt mittels Dübel,
MehrBeiblatt 5 zur DIN EN : Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz
16.7 Seite 1 von 20 Beiblatt 5 zur DIN EN 62305-3: Blitz- und Überspannungsschutz für PV-Stromversorgungssysteme - 2 Hinweise zum Brandschutz Die folgenden Seiten beinhalten die Präsentationsfolien zu
MehrMuster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen - Fassung März 2000 - Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 9./10. März 2000 die
MehrAnforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung
Anforderungen der MLAR 2005 / LAR / RbALei an Brandschutzgehäuse mit Brandbeanspruchung Dipl.-Ing. Manfred Lippe ö.b.u.v. Sachverständiger - der HWK Düsseldorf für das Installateur-, Heizungs-, Lüftungsbauerhandwerk,
MehrRichtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1. (Leitungsanlagen-Richtlinie LAR)
Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen 1 () - Fassung November 2006 - Inhalt: 1 Geltungsbereich 2 Begriffe 2.1 Leitungsanlagen 2.2 Elektrische Leitungen mit verbessertem
Mehrmit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK10GR IK 2 Details IK10-D IK 4 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK20GR IK 12 Details IK20-D IK 14
Systemnummern Seite mit festem Deckel, I 30 bis I 120 IK10 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK10GR IK 2 Details IK10-D IK 4 mit losem Deckel, I 30 bis I 120 IK20 mit Glasroc F 15, 20 bzw. 25 IK20GR IK 12 Details
MehrFunktionserhalt DIN 4102 Teil 12
Funktionserhalt DIN 4102 Teil 12 Genehmigte Installationsmöglichkeiten von Kabelanlagen mit integriertem Funktionserhalt in Verbindung mit Verlegesystemen von OBO Bettermann, Menden Alle Angaben sind gültigen
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 08.01.2016 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Bauherrin / Bauherr
MehrZutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: Gemarkung(en) Flur(en) Flurstück(e) Gebäude mittlerer Höhe
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand: 06.02.2003 Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Eingangsvermerk Aktenzeichen Bauherrin
Mehr21.09.2012. Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1. 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1
21.09.2012 Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 1 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE Brandschutz-Forum München GH Vortrag 02 1 Thema Jan. 2012 ÖKOTEC-GRUPPE Bilfinger & Berger Teil A 2 21.09.2012 ÖKOTEC-GRUPPE
MehrBedeutung der neuen Berliner Bauordnung für die Gebäudetechnik
Bedeutung der neuen Berliner Bauordnung für die Gebäudetechnik Bild 1. Anforderungen an Deckenabschottungen* aus der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vom 29. September 2005 H=max.13m Benennung Klassifizierung
MehrHoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau
IZH Institut des Zimmerer- und Holzbaugewerbes 1. Hessischer Baugipfel Darmstadt 02.11.2006 Hoch hinaus - Mehrgeschossiger Holzbau Brandschutztechnische Aspekte und Konzepte für mehrgeschossige Holzhäuser
MehrFUNKTIONSERHALT IM BRANDFALL
FUNKTIONSERHALT IM BRANDFALL Service-Hotline: +31 (0)229 281 281 Electronweg 1, NL-1627 LB Hoorn, Niederlande Postbus 47, NL-1620 AA Hoorn, Niederlande Tel: +31 (0)229 281 200 Fax: +31 (0)229 281 210 info@stago.nl
MehrFunktionserhalt am Baustoff Holz. Kabelanlagen nach DIN 4102 Teil 12
Funktionserhalt am Baustoff Holz Kabelanlagen nach DIN 4102 Teil 12 Funktionserhalt am nachhaltigen Baustoff Holz Der Funktionserhalt im Brandfall ist in vielen Gebäuden Pflicht auch in solchen, die in
MehrSÄCHSISCHES RECHT Sicherheitstreppenräume, Räume zwischen Sicherheitstreppenräumen und Ausgängen ins Freie
balei von 8 SÄCHSISCHES RECHT Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (RbALei) [Anhang E - Technische Baubestimmungen ] vom 05.Dezember 2001(SächsABl. SDr. S.66) Inhalt 1
MehrNachweis des baulichen Brandschutzes
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Stand 22.11.2002 Eingangsvermerk Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zu den Bauzeichnungen und zur Baubeschreibung Vorhaben Aktenzeichen Bauherrin
MehrGemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
Mehr5 Kennzeichnung 8 6 Übereinstimmungsbestätigung 8 7 Nachbelegung bei Anwendungen gemäß Abschnitt b) der Z
Inhaltsverzeichnis Seite 1 Anwendungsbereiche 1 2 Montagegrundsätze 2 3 Werkzeuge/Montagehilfsmittel/Befestigungsmittel 2 4 Montage 3 4.1. Ausführungsbeispiel Trasse 3 4.2 Ausführungsbeispiel Kabel 5 4.3
MehrWirksame Unterstützungsmaßnahme ZZ W20
NEU Wirksame Unterstützungsmaßnahme für Kabelanlagen mit Anforderungen an den Funktionserhalt / Funktionserhaltklassen E30 / E60 / E90 / einfachere Alternative zur Verlegeweise nach DIN 4102-12 / mit den
MehrMuster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember
Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) *) - Fassung Dezember 1998 - Inhalt 1 Geltungsbereich
MehrBrandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Technische Information
Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Brandschutz für estrichüberdeckte Unterflursysteme Allgemeines Das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen ist in der DIN 4102-9 geregelt. (In Teil
MehrBrandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO
Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff Ausgabe 04/2016 Gültig seit 01. 01. 2016 Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK
MehrMuster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
Ausgabe 2 11.10.2016 Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) Fassung:
MehrBrandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional
Brandschutzgehäuse Außen geschützt, innen funktional Modulares Gehäusesystem zum Einbau von Brandmeldeanlagen ESSER: Kompetenz ist eine sichere Grundlage Im technischen Brandschutz gelten hohe Sicherheitsstandards.
MehrIBPAB TU BRAUNSCHWEIG
IBPAB TU BRAUNSCHWEIG Institut für Baustoffe, Massivbau und Brandschutz Materialprüfanstalt für das Bauwesen Gutachterliche Stellungnahme Dokumentennummer: (3208/208/13) AR vom 01.09.2014 Auftraggeber:
MehrTECHNISCHE INFORMATION. Neue DIBt-Abstandsregelungen
TECHNISCHE INFORMATION Neue DIBt-Abstandsregelungen Die statischen Anforderungen an Wände und Decken bei der geforderten Feuerwiderstandsdauer dürfen durch Öffnungen wie zum Beispiel für Rohrdurchführungen
MehrMontageanleitung BC-Brandschutz-Bandage KVB
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Bitte prüfen Sie vor dem Einbau des Systems die Eignung und die Verwendungsbereiche gemäß den technischen Informationen (Technisches
MehrAuswahl und Errichtung elektr. Betriebsmittel für Sicherheitszwecke Auszug aus: DIN VDE 0100-560 (Stand: 2013-10)
Auszug aus: DIN VDE 0100-560 (Stand: 201-10) Stromquellen Mögliche Stromquellen für Sicherheitszwecke sind: - wiederaufladbare Batterien (außer Starterbatterien für Fahrzeuge), - Primärelemente, - Generatoren,
MehrTechnischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet
Building Technologies Technischer Funktionserhalt Vorsprung durch Innovation auf dem FDnet Nur für internen Gebrauch Siemens For internal AG 2011. use only Alle / Rechte Siemens vorbehalten. AG 2010 für
MehrBaurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012
Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012 Björn Piske - Projektmanager Bautechnik Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Baurecht 2 Raumplanung Baurecht Öffentliches
MehrM E R K B L Ä T T E R BS 01.3 Brandschutz (vorbeugend) Brandschutznachweis zum Bauantrag für Gebäude der GK 1-5
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.): Gemarkung(en): Flur(en): Flurstück(e):
MehrTechnik aktuell VM SB. Nr. 01 / / 5. Sehr geehrte Damen und Herren,
Technik aktuell Brandschutz-Sanierung Neue von Wänden VM SB Nr. 01 / 05 17.02.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema Sanierung gewinnt im trockenen Innenausbau an Bedeutung. Immer häufiger stehen
MehrAmtsblatt für Brandenburg
617 x Amtsblatt für Brandenburg Gemeinsames Ministerialblatt für das Land Brandenburg 12. Jahrgang Potsdam, den 19. September 2001 Nummer 38 Inhalt Seite Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
MehrElektrische Anlagen und Bauordnungsrecht
VDE-Schriftenreihe 131 Elektrische Anlagen und srecht Zusammenhänge, dargestellt am Beispiel der n BayBO unter Berücksichtigung und Gegenüberstellung der Musterbauordnung (MBO) Bearbeitet von Joachim Jackisch
MehrCheckliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen Checkliste Brandschutz zum Antrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr: Baugrundstück (Straße, Haus-Nr.)
MehrPreisliste 2018 Brandschutz
Preisliste 2018 Brandschutz PUK Group GmbH & Co. KG Postfach 440260 12002 Berlin Deutschland Hauptverwaltung und Werk Berlin Nobelstraße 45 55 12057 Berlin Deutschland Telefon +49 30 68283-01 Fax +49 30
MehrFeuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz. Merkblatt. Alarmierungseinrichtungen
Feuerwehr Offenbach Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Stand 12/2007 Merkblatt Alarmierungseinrichtungen Seite 2 von 9 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 3 2.
MehrBrandabschottungen in Schächten.
Definition Schacht Vertikal angeordnete räumliche Einheit zur Aufnahme von Installationen, die horizontale brandabschnittsbildende Bauteile überbrückt MLAR 2005 (3.5) Anforderungen an Installationsschächte
MehrKabel-/Kombiabschottung System ZZ-Stopfen BDS S 90. Zulassungsnummer: Z DIBt, Berlin. Leichte Trennwand 100 mm
AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Zulassungsnummer: Z-19.15-1316 DIBt, Berlin Massivwand/-decke 150 mm Leichte Trennwand 100 mm Anwendungsbereiche: Temporäre sowie
MehrBRANDSCHUTZ TECHNIK B T. Invented by svt. Die Kabelbandage PYRO-SAFE LS. Brandschutz in Flucht- und Rettungswegen
B T Invented by svt BRANDSCHUTZ TECHNIK Die Kabelbandage PYRO-SAFE LS Brandschutz in Flucht- und Rettungswegen B T Invented by svt BRANDSCHUTZ TECHNIK Passiver baulicher Brandschutz für Kabel und Kabelanlagen
MehrInhaltsverzeichnis. Legende und Abkürzungen Allgemeines. 2 Lexikon. 3 Vorschriften und Regelwerke. 4 Grundlagen
11 Hinweis: Dieses Handbuch enthält ausgewählte Kapitel aus dem Brandschutzatlas. Die blau und kursiv markierten Kapitel sind nicht enthalten. Sämtliche Kapitel finden Sie im Ordnerwerk oder auf der DVD
MehrBrandschutztüren im Bestand und bei denkmalgeschützten Gebäuden
und bei und bei Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Brandschutz im Bestand 2. Analyse von Gefahren 3. Geeignete
MehrKabelabschottung Kombischott ZZ-Steine 200 BDS-N S 90. Zulassungsnummer: Z-19.15-1182 DIBt, Berlin
BRANDSCHUTZ UND UMWELTSCHUTZ Aktiengesellschaft AG Gildenweg 4 50354 Hürth Tel.: 0 22 33 / 39 80-0 Fax: 0 22 33 / 39 80-79 Zulassungsnummer: Z-19.15-1182 DIBt, Berlin Einbau in Massivwände / Massivdecken
MehrSerie FSE. Fluchtweg Standschrank - ENDO. Eigenschaften. Prüfungen
Fluchtweg Standschrank - ENDO Feuerwiderstand / Fluchtwegschutz: 90 Minuten Brand von innen: 90 Minuten Rauchdicht Brandschutzplatten nach DIN 4102-1 A1/A2 unbrennbar Türanschlag rechts (links auf Wunsch)
MehrMontageanleitung / Seite 1 von 5 G+H PYROMENT KVB 2000
Montageanleitung / Seite 1 von 5 G+H PYROMENT Kabelvollbandage 2000 für Kabeltrassen, Einzelkabel und Kabelbündel mit 90 Minuten Schutzzeit Bitte prüfen sie vor dem Einbau der Bandage die Eignung und die
MehrKabelabschottung BC-Brandschutz-Schott 90/UNO (Wand) Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.
(Wand) Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102-9 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.15-1016 Leichte Trennwand F 90 aus Gipskarton- Feuerschutzplatten Dicke > 10 cm oder BC-Brandschutz-Platte
MehrVerwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken
TECHNISCHE INFORMATION Die Norm DIN 1986-4 Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und Formstücken Im Dezember 2011 erschien die aktualisierte Fassung der Norm DIN 1986-4 Entwässerungsanlagen für Gebäude
Mehr(3335/772/11-3) PUK-WERKE KG. Nobelstr Beurteilung von Kabeitragekonstruktionen der PUK
Dokumentennummer: (3335/772/11-3) CM.BMR1PA TU BRAUNSCHWEIG Mateha) orüfans talt Institut für Baustoffe, für das BaLwesen Massivuau u9u BrandscbuLz Bauaufsichtlich vom 05.06.2015 Diese Gutachterliche Stellungnahme
MehrLösungswege der Leitungsabschottung. MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie. Geprüfte Systeme
Lösungswege der Leitungsabschottung MLAR - Musterleitungsanlagenrichtlinie Geprüfte Systeme 44 Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie Führung von Leitungen durch bestimmte Wände und Decken 45 MLAR 2005 Kapitel
MehrTECHNISCHE INFORMATION
TECHNISCHE INFORMATION Brandschutz in Hotel- und Beherbergungsgebäuden gemäß der Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Kopfzeile Muster-Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) Die Muster-Beherbergungsstättenverordnung
MehrProduktmanager M.Eschrich
Produktmanager M.Eschrich Agenda Bauordnungsrechtliche Regelungen DIBt-Mitteilungen Empfehlung Geberit Lösungen Bauordnungsrechtliche Regelungen Übersicht Baurecht Brandschutz wird gefordert Umsetzung
Mehr