Brandschutztüren im Bestand und bei denkmalgeschützten Gebäuden
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- Annegret Meike Becke
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1 und bei und bei Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz Mitglied des Deutschen Nationalkomitees von ICOMOS 1 Themen 1. Brandschutz im Bestand 2. Analyse von Gefahren 3. Geeignete Brandschutzkonzepte 4. Umgang mit bestehenden Türen 5. Mögliche Beurteilungen 6. Mögliche Nachrüstungen 7. Nachweis der Verwendbarkeit 8. Praxisbeispiele 9. Fazit 2 1
2 und bei Problemstellungen des Brandschutzes beim Bestand Erreichbarkeit des Brandherdes Zufahrtsbedingungen Feuerwehr Einsatzmöglichkeiten Feuerwehr Rettungswege Gebäudeausdehnung/Brandabschnitte Veraltete technische Anlagen Verrauchung Hölzerne Tragkonstruktionen Notwendige Treppen aus Holz Von heutigen Regeln abweichende Bauteile 3 Bauordnungsrechtliches Anpassungsverlangen Es heißt im 85 BauO Bln zu bestehenden baulichen Anlagen: Rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen sind, soweit sie nicht den Vorschriften dieses Gesetzes oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften genügen, mindestens in dem Zustand zu erhalten, der den bei ihrer Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. (BauO Bln 85 (1)) 53 (3) HBO An rechtmäßig bestehende oder im Bau befindliche bauliche oder andere Anlagen und Einrichtungen können nachträglich Anforerungen gestellt werden, wenn dies zur Abkehr von Gefahren für Leben und Gesundheit oder von schweren Nachteilen für die Allgemeinheit notwendig ist. 4 2
3 und bei Begriff der Gefahr Bestandsschutz ist gefährdet bzw. ausgeschlossen: bei wesentlicher Änderung einer baulichen Anlage einer Nutzungsänderung der baulichen Anlage dem Vorliegen einer konkreten Gefahr Nach aktueller Rechtssprechung wird ausgelegt: Die nachträgliche Forderung von Maßnahmen des Brandschutzes kann nicht allein davon abhängig gemacht werden, dass im Einzelfall bereits eine konkrete Gefahr im Sinne der herkömmlichen allgemeinen polizeirechtlichen Definition vorhanden ist. Ist der möglicherweise eintretende Schaden erheblich, so besteht Handlungsbedarf, wenn bereits die entfernte Möglichkeit für den Schadenseintritt in überschaubarer Zukunft eintreten könnte. (Hess. VGH) Von einem erheblichen Schaden wird man zweifelsohne immer dann ausgehen müssen, wenn sich die Gefahr auf eine Vielzahl von Personen beziehen sollte. (Dr. F. Mehl) 5 Begriff der Gefahr Abstrakt Potenziell Nichtübereinstimmung mit aktuellen Vorschriften (z. B. ETB) - Brennbare Bauteile - Feuerwiderstand - Türklassifikationen Gefahr Bauordnungsrecht Praxis Beispiele Konkret Real Gefährdung von Leben und Gesundheit (Vielzahl von Personen) - Rettungsweg beeinträchtigt - Verrauchungsgefahr - Erhöhte Brandlasten Handlungsbedarf 6 3
4 und bei Geeignete Brandschutzplanung beim Bestand 7 Abweichungen und Erleichterungen Stufe 1 Feststellen der Abweichung von einer Neubauvorschrift Stufe 2 Nachweis des unmöglichen Einhaltens der Neubauvorschrift Stufe 3 Nachweis des begründeten Interesses an der Abweichung Stufe 4 Ermittlung des Sinnes der Neubauvorschrift Stufe 5 Nachweis, wie die Sicherheitsvorschrift anderweitig erfüllt werden kann Stufe 6 Antrag auf Gewährung einer Abweichung / Erleichterung 8 4
5 und bei Ausgleichende Anlagentechnik (Löschanlage) Umgang mit (Brandschutz-)Türen im Bestand 9 Mögliche Beurteilung vorhandener Türen Bauzeitlicher feuerhemmender Öffnungsabschluss von der NE zum Treppenraum 10 5
6 und bei Mögliche Beurteilung vorhandener Türen Rauchdicht oder Rauchschutz? Hinweis: Rauchschutztüren sind erst ab 10/1988 möglich, denn vorher existierte DIN nicht! 11 Türen im Bestand Umgang im vorhandenen Türen im Bestand Fragestellungen: - Welche Ausführungsvorschriften (Normen, Zulassungen) galten zur Errichtungszeit? - Welche Klassifizierungen sind zu erreichen? - Handelt es sich um Türen in Räumen oder Schächten? - Ist eine Nachrüstung zulässig? - Welche Nachweise für Nachrüstungen sind notwendig bzw. möglich? - Welche Aussagen enthält das Brandschutzkonzept? 12 6
7 und bei Türen im Bestand Notwendige bzw. mögliche Schritte - Ermitteln des Bestandsschutzes, wenn die Tür den bauzeitlichen Regelungen entspricht - Ggf. Detailuntersuchungen festlegen - Wenn möglich/notwendig: bauzeitlichen Zustand wiederherstellen - Nachrüstung gemäß Brandschutzkonzept vornehmen (Hinweis: Richtige Bezeichnung der Klassifikation bzw. Bauart der Tür ist unbedingte Voraussetzung.) - Ggf. sind Abweichungen oder Erleichterungen zu beantragen (Hinweis: Vor der Ausführung!) 13 Türen im Bestand: Grenzen von Nachrüstungen DIBt: Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren (Stand: ) Es ist grundlegend zu beachten, dass an brandschutztechnisch klassifizierten Türen zur entsprechend zulässige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. (Bandbreite des Verwendbarkeitsnachweises) Eine darüber hinausgehende Veränderung führt zwangsläufig zum Verlust der gesamten Klassifikation! 14 7
8 und bei Türen im Bestand: Mögliche Nachrüstungen Nachrüstungen zur dicht- und selbstschließenden bzw. rauchdichten Türen 15 Türen im Bestand: Mögliche Nachrüstungen Nachträglicher Dichtungseinbau ist oftmals möglich 16 8
9 und bei Türen im Bestand: Mögliche Nachrüstungen Nachrüstung zur rauchdichten Tür (4-seitige Dichtung) 17 Randbedingungen beim Neueinbau einhalten! 18 9
10 und bei Randbedingungen beim Neueinbau einhalten! Bei Neueinbau: Verwendbarkeitsnachweis ist maßgeblich 19 Randbedingungen beim Neueinbau einhalten! Auszug aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Bei Neueinbau: Verwendbarkeitsnachweis ist maßgeblich 20 10
11 und bei Nachweis der Verwendbarkeit Unbedingt zu beachten: Abstände von Abschottungen gegenüber Öffnungen Aus: Grundsätzliche Regelungen zu Abständen bei Kabel- und Rohrabschottungen (DIBt-Newsletter 5/2013) 21 Nachweis der Verwendbarkeit Hände weg von Brandschutztüren: Notwendige Abstände einhalten! 22 11
12 und bei Praxisbeispiel Schloss Groß Rietz 23 Praxisbeispiel Schloss Groß Rietz Wassernebellöschanlage zur Sicherung des Rettungsweges 24 12
13 und bei Praxisbeispiel Schloss Groß Rietz 25 Praxisbeispiel Schloss Groß Rietz Einbau einer Vorsatztür mit Klassifikation Nachrüstung (dicht- und selbstschließend 26 13
14 und bei Nachgerüstete und notwendige neue Türen 27 Fazit Türen mit brandschutztechnischer Klassifikation im Bestand Es ist notwendig, sich mit den bauzeitlichen Regelungen und Verwendbarkeitsnachweisen auseinanderzusetzen. Nachrüstungen oftmals sind möglich, jedoch häufig ohne exakte Klassifikation gemäß heutiger Regelungen. Es kann sich insbesondere beim historischen Bestand mit Bauartbeschreibungen beholfen werden, dazu ist eine ganzheitliche Brandschutzbetrachtung notwendig, um die Abweichungspotenziale begründen zu können. Es kommt auf die Festlegungen des konkreten Brandschutzkonzeptes und der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise an
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