1. Hessischer Brandschutztag. Brandschutzkonzepte. Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
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1 1. Hessischer Brandschutztag Brandschutzkonzepte Simone Zapke Leiterin der Bauaufsicht Frankfurt
2 Einleitung Erwartungen an das Brandschutzkonzept: - übersichtlich aufgebaut - klar strukturiert - widerspruchsfrei - frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht - Erleichterungen materiell begründet
3 Brandschutzkonzept 1/3 Ein Brandschutzkonzept ist: eine Einzelfallbezogene schutzzielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes, die das Zusammenspiel aller brandschutztechnischen Maßnahmen schlüssig darstellt. Das möchten / benötigen wir Vorgespräche bei der BAF Präsentation des Vorhabens und Vorstellung des Brandschutzkonzeptes, gerne gemeinsam mit der Feuerwehr. Erstellung durch qualifizierte Person Brandschutzkonzept ist Bauvorlage, ausreichende Fach- und Sachkunde. Aufbau Auf Grundlage des Bauvorlagenerlasses oder der vfdb-richtlinie. Das möchten / benötigen wir nicht Vorgespräche zum Brandschutzkonzept ausschließlich bei der Feuerwehr, diese mit Verweis im Konzept ist mit der Feuerwehr bereits abgestimmt. Offensichtlich ungeeignete Person, Fach- und Sachkunde kann auf Anfrage (bei Zweifeln) nicht nachgewiesen werden. Fließtext ohne erkennbare Struktur und Logik.
4 Brandschutzkonzept 2/3 Das möchten / benötigen wir Benennung der gesetzlichen Grundlagen Knappe Auflistung der verwendeten aktuellen Gesetzen mit Paragrafen- Nennung. Übereinstimmung der Unterlagen Antragstenor ist im BSK der gleiche wie im Antragsformular und auf den Architektenplänen. Eingereichte Pläne stellen das gleiche dar, Architektenpläne und Brandschutzpläne passen zueinander. Einzelfallbezogene Beurteilung Angaben zu allen Punkten, die für das beantragte Vorhaben von Relevanz sind. Hinreichend konkrete Formulierung Die Wand wird in F90 hergestellt. Das möchten / benötigen wir nicht Seitenlange Abschrift der Gesetzestexte, Verwendung alter, nicht aktueller Grundlagen, Bezugnahme auf Protokolle zu Vorgesprächen. Tenor eines anderen, möglicherweise älteren Vorhabens wird verwendet, Brandschutzpläne stellen anderen Grundriss, andere Wände oder Türen an anderen Stellen dar als in den Architektenplänen. Beurteilung des ganzen Gebäudes, obwohl nur einzelne Etagen antragsgegenständlich sind. Verwendung von unbestimmtem Konjunktiv: Die Wände sollen in F90 geplant werden.
5 Brandschutzkonzept 3/3 Das möchten / benötigen wir Baurechtliche Einstufung des Sonderbaus gem. 2 Abs. 8 HBO Benennung der jeweiligen Nummer; wenn mehrere zutreffend sind, vollständige Angabe aller zutreffenden. Abweichungen / Erleichterungen In einem separaten Kapitel erläutert, materiell-rechtliche Begründungen mit Angabe, wie Schutzziel erreicht wird. Brandschutzpläne Ergänzen den Text; sind in einem üblichen, prüfbaren Maßstab und mit lesbarer Legende versehen. Rechtlich eindeutige Festlegungen Benennung der Technischen Anlagen mit Bezug auf rechtliche Grundlagen: Löschanlage nach DIN Das möchten / benötigen wir nicht Obwohl im Hochhaus eine Versammlungsstätte und unter dem Hochhaus eine Großgarage ist, nur: Es handelt sich um einen Sonderbau gemäß 2 Abs. 8 Nummer 1. Ausschließlich Aufnahme im Fließtext, in der Begründung zur Erleichterung heißt es: Das Vorhaben wurde mit der Bauaufsicht am vorbesprochen. Pläne im Maßstab 1:425, weil die Pläne damit auf DIN A4 passen; Farben in der Legende sind andere als in Zeichnung verwendet. Angaben zu einem konkreten Produkt ohne Bezug auf Normierung Niederdrucklöschanlage der Firma XY.
6 Beispiel für ein übersichtliches BSK gegliedertes Inhaltsverzeichnis
7 Beispiel für ein übersichtliches BSK Soll-Zustand / Planung / Abweichung
8 Beispiel für ein übersichtliches BSK Soll-Zustand / Planung / Abweichung
9 Textliche Darstellung BSK Soll-Zustand / Planung / Abweichung
10 Übersichtliches BSK Abweichungen separat
11 Übersichtliches BSK Rechtliche und technische Grundlagen - Angaben des Auftraggebers über die Nutzung des Gebäudes - Angaben zu Planungsunterlagen, bestehend aus: Bezeichnung Maßstab Stand Architekt Grundriss UG 1:200 [ ] Lageplan 1:200 - Aufzählung der Rechtsgrundlagen, Gesetze u.a.: Hessische Bauordnung (HBO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2011 (zuletzt geändert am 13. Dezember 2012) Handlungsempfehlung zum Vollzug der HBO 2011, Stand 01.Oktober 2014 Hessischen Garagenverordnung GaV, vom 17. November Aufzählung der Richtlinien/ Technische Richtlinien/ Normen: Muster- Verkaufsstättenverordnung MVkVO, Stand September 1995 Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR, Stand 2005) Muster- Lüftungsanlagen- Richtlinien (MLüAR), 01. Juni 2010 Arbeitsblatt W405 des DVGW
12 Grafische Darstellung BSK grafische Übersicht Brandabschnitte
13 Grafische Darstellung BSK - Brandschutzplan
14 Brandschutzkonzept im Bestand 1/2 Bestandsschutz: Eine Bauliche Anlage / ein Gebäude wurde genehmigt und entsprechend der Baugenehmigung errichtet, dann gilt: - Muss nicht heutigen Vorschriften entsprechen - Keine Pflicht zur Anpassung an heutiges Recht (Ausnahme: konkrete Gefahr im Einzelfall) - Bestandsschutz gilt sowohl für Brandschutzkonzept als auch für einzelne Bauteile/Bauprodukte Untergang des Bestandsschutzes: Wurde das Gebäude bei Errichtung nur unvollständig ausgeführt oder Sind wesentliche bauliche Änderungen oder Nutzungsänderungen vorgesehen, dann gilt: Für neue bauordnungsrechtliche Beurteilung sind dann aktuell geltende Gesetze und Anforderungen zu beachten!
15 Brandschutzkonzepte im Bestand 2/2 Das möchten / benötigen wir Alte Abweichungen, auch wenn nur indirekt durch Baugenehmigung mit genehmigt, wirken fort. In den Bauvorlagen muss der antragsgegenständliche Bereich dargestellt sein. Das möchten / benötigen wir nicht Wunsch der SV, uns mit ins Boot zu nehmen, bereits vorhandene Abweichungen im Bestand werden nochmals beantragt. Das Brandschutzkonzept bezieht sich auf das gesamte Gebäude. Neubeordnung des Brandschutzkonzeptes ist nur möglich, wenn genehmigungspflichte Maßnahmen Bestandteil des Antrages sind. Geplante Büroeinheit > 400 qm Abweichung von den materiellen Vorschriften (notwendige Flure) ist möglich, wenn Schutzziel eingehalten Begründung im BSK. Wunsch nach Neubeordnung zwecks besserer Übersichtlichkeit bei schwieriger Aktenlage (gerne bei Verkauf des Gebäudes angefragt). Abweichung von 32 Abs. 1 wird beantragt (Abweichung von 400 qm).
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