Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten -

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1 ZIELSETZUNG DES TAGES Fachgebiet Brandschutz Grundlagen Brandschutz für Schulen - Darstellung von Brandschutzkonzepten - Prof. Dr.-Ing. Architekt Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz

2 Umsetzung der Anforderungen des Brandschutzes Brandschutzanforderungen in Muster-/Landesbauordnung und Technische Baubestimmungen / Technische Regelwerke zur Durchsetzung der Anforderungen Standardgebäude

3 Wechselwirkungen sind darzustellen

4 Grundsätzlicher Aufbau der Brandschutzkonzeption 1 Grundlagen 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.2 Planerische Grundlagen 1.3 Verwendete Normen, Literatur, Quellen etc. 2 Kurze Objektbeschreibung 2.1 Gebäudegeometrie 2.2 Nutzung des Gebäudes 2.3 Einstufung des Gebäudes (Gebäudeklasse / Sonderbaueinstufungen) 3 Schutzziele, Brandschutztechnische Rahmenbedingungen 4.1 Allgemeine und gebäudekonkrete Schutzziele 4 Rettungswege 4.1 Rettungswege / Rettungswegbreiten / Rettungswegkennzeichnung 4.2 Vorgesehene Möblierungen / Brandlasten 4.3 Türen in Rettungswegen 5 Baulicher Brandschutz (grundsätzliche Aussagen) 5.1 Brandwände/Brandabschnitte 5.2 Tragende, aussteifende und raumabschließende Bauteile 5.3 Notwendige Treppenräume 5.4 ggf. weitere (z. B. Rauchschürzen etc., je nach Einzelfall

5 Grundsätzlicher Aufbau einer Brandschutzkonzeption 6 Anlagentechnischer Brandschutz 6.1 Brandmelde- und Alarmierungsanlage 6.2 Rettungswegbeschilderung und Sicherheitsbeleuchtung 6.3 ggf. weitere, z. B. Anlagen zur Rauchfreihaltung 7 Organisatorischer Brandschutz 7.1 Brandschutzordnung, ggf. Evakuierungs- oder Räumungskonzept 7.2 Flucht- und Rettungspläne 7.3 Feuerwehrplan 8 Abweichungen und Erleichterungen (Tabelle) Anlagen (Zeichnungsteil) 5

6 Darstellung der Brandschutzpläne - Grundstruktur Grundsätzliche brandschutztechnische Entwurfsstruktur

7 Darstellung der Brandschutzpläne (Beispiel)

8 Besondere Anforderungen & Erleichterungen bei Sonderbauten 51: Sonderbauten (SächsBO) An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach 3 Satz 1 besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung der Bestimmungen wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf. Erleichterungen können sich u. a. auf die Bauart und Anordnung aller für die Stand- und Verkehrssicherheit, den Brand-, Wärme-, Schall- oder Gesundheitsschutz wesentlichen Bauteile und die Verwendung von Baustoffen erstrecken.

9 Anwendung der Muster-Schulbaurichtlinie

10 Anwendung der Muster-Schulbaurichtlinie In der MSchulbauR werden folgende Anforderungen beschrieben: Anforderungen an Bauteile (in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebäudeklasse) Rettungswege Treppen, Geländer, Umwehrungen Türen Rauchableitung Blitzschutzanlagen Sicherheitsbeleuchtung Alarmierungsanlagen Sicherheitsstromversorgung Feuerwehrplan, Brandschutzordnung Die Abweichungen gegenüber dem Entwurf sind darzulegen und zu begründen (warum möglich?).

11 Blick in ein Lerncluster

12 Bilden von Rauchabschnitten

13 Sonderlösung mit Rauchschutzvorhängen

14 Sonderlösung mit Rauchschutzvorhängen

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