Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang

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1 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung - B/WBZ 2 Wentorfer Straße 38 a Hamburg Telefax Baupruefung@bergedorf.hamburg.de Ansprechpartnerin: Telefon - GZ.: B/WBZ/01247/2018 Hamburg, den 27. April 2018 Verfahren Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang Grundstück Belegenheiten Baublock Flurstücke 3764, 3765, 3766, 3771, 3943, 3944, 3762, 3767, 3768, 3770, 3772, 3773, 3945, 3946 in der Gemarkung: Neuengamme Befristete Nutzungsänderung als Veranstaltungsraum im Waltherwerk am für 3 Stunden BEFRISTETE GENEHMIGUNG Nach 72 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) in der geltenden Fassung wird unbeschadet der Rechte Dritter die Genehmigung befristet am erteilt, das oben beschriebene Vorhaben auszuführen. Nach Ablauf der Befristung ist die Nutzung vom Eigentümer oder Verfügungsberechtigten der baulichen Anlage ohne Entschädigungsansprüche einzustellen. Dieser Bescheid gilt nach 58 Absatz 2 HBauO auch für und gegen die Rechtsnachfolgerin oder den Rechtsnachfolger. Kunden-WC Aufzug Termine nach Vereinbarung unter der Telefon-Nr.: Öffentliche Verkehrsmittel: S2, S21 Bergedorf Bus 235 Rathaus Bergedorf alle Busse Mohnhof

2 Planungsrechtliche Grundlagen Nicht überplanter Bereich Außenbereich nach 35 BauGB Baugesetzbuch Ausführungsgrundlagen Bestandteil des Bescheides - die Vorlagen Nummer 68 / 4 Lageplan 68 / 6 Nachweis /Stellplätze 68 / 7 Baubeschreibung 68 / 11 Grundriss Sie sind im Rahmen des gesetzlich geregelten Prüfungsumfanges verbindlich. Die Grüneintragungen in den Vorlagen sind zu beachten. Erteilte Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften 1. Folgende bauordnungsrechtliche Abweichungen werden nach 69 HBauO zugelassen Sonderbau 7 VStättVO Rettungsweglängen und -breiten sind nicht ausreichend dimensioniert Sonderbau 7 VStättVO Rettungsweg: Ausgang nicht ausreichend dimensioniert Sonderbau 3 VStättVO ein Ausstellungsobjekt (Baracke) ist aus brennbaren Baustoffen Begründung Da das Gebäude nur temporär für die Dauer von 2,5 Stunden zur wird, ebenerdig ist, ein Hausalarm und eine Brandmeldeanlage vorhanden sind und die örtliche Feuerwehr vor Ort sein soll, ist die Abweichung vertretbar. In der temporären ist das Rauchen und offenes Licht (Kerzen, Brennschalen etc.) nicht zulässig, ebenso die Verwendung von Pyrotechnik oder sonstige feuergefährliche Handlung. Da es sich um eine temporäre Veranstaltung handelt und wenn die weiteren Punkte (siehe Brandschutz) beachtet werden, ist für diese Veranstaltung von einer annehmbaren Sicherheit auszugehen. B/WBZ/01247/2018 Seite 2 von 5

3 Bedingung Als Kompensation sind 2 Personen mit Feuerwehrausbildung sowie ein Verteiler und 1 C-Strahlrohr mit Wasser am Rohr und ausreichend Schlauchreserve für einen möglichen Löschangriff vorzuhalten. Technische Geräte (Lautsprecher, Licht, Kabel etc.) sind, soweit es zumutbar / möglich ist, nicht auf der Bühne zu positionieren / zu verlegen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der im Briefkopf bezeichneten Dienststelle einlegen ( 70 VwGO). Der Bescheid umfasst auch die Unterschrift Gebühr Über die Gebühr ergeht ein gesonderter Bescheid. Weitere Anlagen Anlage - Statistikangaben zur Umsetzung des HmbTG B/WBZ/01247/2018 Seite 3 von 5

4 Anlage zum Bescheid B/WBZ/01247/2018 Seite 4 von 5

5 Anlage STATISTIKANGABEN ZUR UMSETZUNG DES HmbTG Dieser Bescheid wird im Transparenzportal Hamburg veröffentlicht ( 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG). Vor der Veröffentlichung werden persönliche Daten aus dem Dokument entfernt. Für das Transparenzportal wird der Bescheid um folgende Angaben ergänzt: Art der Baumaßnahme: Nutzungsänderung Art der beantragten Anlage: Gebäude, Gebäudeklasse 3 Art des Gebäudes nach künftiger Nutzung: Nichtwohngebäude B/WBZ/01247/2018 Seite 5 von 5

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