Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip

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1 Informationen zu Gebäudetypen Ein-/ Zweifamilienhaus in Schleswig-Holstein Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Definition LBO, Gebäudetyp Ein-/ Zweifamilienhaus: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen an keiner Stelle mehr als 7 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Einfamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Einfamilienhaus mit Installationsschacht ohne Klassifizierung ohne Anforderung ohne Anforderung Leitungsanlagen, z.b. TW, H Z, Abwasser, Elektro Installationsschacht (ohne Klassifizierung) Schachtverkleidung des Installationsschachtes (ohne Anforderung)

2 Zweifamilienhaus mit Deckenabschottungsprinzip z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Zweifamilienhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30

3 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe als Reihenhaus in Schleswig-Holstein Reihenhaus 7 m * Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen an keiner Stelle mehr als 7 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe als Reihenhaus mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Raumentlüftung nach DIN z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

4 Mehrfamilien-Reihenhaus mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 30 B feuerhemmend Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 (ohne brandschutztechnische Klassifizierung ) Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 90 Min. inkl. Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung Allgemeiner Hinweis: Innerhalb von Wohnungen werden keine brandschutztechnischen Maßnahmen zur Abschottung von Leitungsanlagen gestellt.

5 Informationen zu Gebäudetypen geringer Höhe in Schleswig-Holstein Wohngebäude Sonstige Gebäude 7 m * Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude geringer Höhe: Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden von Aufenthaltsräumen an keiner Stelle mehr als 7 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 1) 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Anforderung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

6 Gebäude geringer Höhe mit I 30-Installationsschacht nach DIN I 30 / F 30 1) 1) I 30 / F 30 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 30 / F 30 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 30 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

7 Informationen zu Gebäudetypen mittlerer Höhe in Schleswig-Holstein Wohngebäude Sonstige Gebäude 7-22 m * Definition LBO, Gebäudetyp Gebäude mittlerer Höhe: Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 7m und nicht mehr als 22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe mit Deckenabschottungsprinzip 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

8 Gebäude mittlerer Höhe mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 7,0 m / < 22,0 m 1) 7,0 m / < 22,0 m 1) I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. 1) O.K. fertiger Fußboden des obersten es (gilt als Bezugsgröße für Gebäude geringer Höhe in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg)

9 Informationen zu Hochhäusern in Schleswig-Holstein Wohngebäude Sonstige Gebäude Definition LBO Hochhaus: Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines es mehr als 22m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt. > 22 m * Gebäudetyp Hochhaus mit Deckenabschottungsprinzip > 22,0 m > 22,0 m inkl. Abschottung mit einer Feuerwiderstandsdauer 30 Min., inkl. Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

10 Gebäudetyp Hochhaus mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 > 22,0 m > 22,0 m I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 AB feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Hinweise zur Hochhausrichtlinie: - siehe Hochhausrichtlinien - Es dürfen nur nichtbrennbare Leitungen und Dämmstoffe entsprechend der Hochhausrichtlinie verwendet werden. Abweichungen bedürfen der Zustimmung im Einzelfall durch die Baubehörde, wenn keine Bedenken bestehen. - Nach der Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie dürfen Raumentlüftungen nach in Hochhäuser eingebaut werden. Der jeweilige baurechtliche Einführungsstand der MLÜAR ist zu beachten. In Sachsen wurde die Richtlinie im Januar 2002 baurechtlich eingeführt.

11 Informationen zu Gebäuden besonderer Art und Nutzung in Schleswig-Holstein Gebäude besonderer Art und Nutzung Gebäude besonderer Art und Nutzung Industriegebäude/ Lagerhalle Definition LBO Gebäude besonderer Art und Nutzung: Sonderbauten sind 1.Hochhäuser, 2.bauliche Anlagen mit mehr als 30 m Höhe, 3.bauliche Anlagen und Räume mit mehr als m² Grundfläche, ausgenommen Wohngebäude, 4.Verkaufsstätten, Messe- und Ausstellungsbauten mit mehr als 2.000m² Geschossfläche, 5.Versammlungsstätten und religiöse Zusammenkuftstätten für mehr als 100 Personen, 6.Sportstätten mit mehr als 400 m² Hallensportfläche mehr als 100 Zuschauerplätzen, Freisportanlgenmit mehr als 400 Zuschauerplätzen, 7.Krankenhäuser, Entbindungs- und Säuglingsheime, Pflegeeinrichtungen, 8.Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderungen und alte Menschen, Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung von Personen, 9.Gaststätten, Bherbergungsstätten und Vergnügungsstätten, 10.Schulen, Hochschulen und ähnliche Ausbildungseinrichtungen, 11.Abfertigungsgebäude von Flughäfen, Bahnhöfen und Fähranlegern, 12.Justizvollzugsanstalten, 13.bauliche Anlagen und Räume, deren Nutzung mit erhöhter Brand-, Explosions-, Gesundheits Verkehrsgefahr verbunden ist, und Anlagen, die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen enthalten sind, 14.Garagen mit mehr als m² Nutzfläche, 15.Fliegende Bauten, ausgenommen solche nach 69 Abs. 1 Nr. 51 bis 54, 16.Zelte, soweit sie nicht Fliegende Bauten sind. Informationen zu den Muster-Sonderbauvorschriften: Die Landesspezifischen Versionen der Sonderbauvorschriften müssen individuell beschafft werden.

12 Gebäude besonderer Art und Nutzung Bauliche Trennung durch Brandwände F 90 A entsprechend der BauO NRW bzw. der Sonderbauvorschriften. Die Gebäude werden in Brandabschnitte und Brandabschnittsbereiche eingeteilt. Leitungsdurchführungen durch Brandwände und raumabschließende F90 (F30) Wände und Decken müssen geschottet werden. Mehrgeschossige Bauten F90 F90 Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten. Flachbauten F30 F30 Gebäude besonderer Art und Nutzung gelten ab einer Etage Die Sonderbauvorschriften sind im Detail zu beachten.

13 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit Deckenabschottungsprinzip Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig z.b. Vorwandinstallation ohne Klassifizierung inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

14 Gebäude besonderer Art und Nutzung mit I 90-Installationsschacht nach DIN I 90 / F 90 I 90 / F 90 Bauteilanforderung F 90 A feuerbeständig Installationsschacht mit Klassifizierung I 90 / F 90 Schachtverkleidung des Installationsschachtes F 90 inkl. Hinweis: Die Auflagen des genehmigten Brandschutzkonzeptes sind zu beachten.

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