Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Zuständigkeit des Bauordnungsamtes
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- Albert Günther
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1 Bundesrecht Landesrecht Bundes-/Landesrecht z.b.: BauGB BauO NRW z.b.: BauNVO Bebauungspläne Flächennutzungsplan VVBauO NRW Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Baunebenrecht Sonderbauvorschriften Kommunales Baurecht (Ermächtigung durch Bundes- oder / und Landesrecht) Gestaltungssatzungen Stellplatzablösesatzung Spielplatzsatzung Zuständigkeit des Bauordnungsamtes Naturschutzgesetze Straßenrecht Denkmalrecht Baumschutzsatzung Sondernutzungssatzung Denkmalsatzungen Bundes-/ Landesrecht z.b.: BGB VOB HOAI Nachbarrecht
2 Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Hochhäuser Aufenthaltsräume
3 Legaldefinition Gebäude geringer Höhe Gebäude geringer Höhe sind solche Gebäude, bei denen der Fußboden keines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7,00 m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude geringer Höhe können noch mit Handleitern angeleitert werden. O.k. Fußboden 7,00
4 Legaldefinition Gebäude mittlerer Höhe Gebäude mittlerer Höhe sind solche Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes im Mittel mehr als 7,00 m und nicht mehr als 22,00 m über Geländeoberfläche liegt. > 7,00 m < 22,00 m Gebäude mittlerer Höhe können noch mit
5 Legaldefinition Hochhaus Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fussboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22,00 m über Geländeoberfläche liegt. 22,00 Oberkante Fussboden Hochhäuser unterliegen der Hochhausverordnung (HochhV NW)
6 zur Definition mittlere Höhe 1/2 1/2 Hm Bei der Definition von Gebäuden geringer und mittlerer Höhe kommt es auf die mittlere Höhe (Hm) des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über Geländeoberfläche an. Bei Hochhäuser spielt die mittlere Höhe keine Rolle, sondern es kommt auf die absolute Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über dem tiefsten Punkt des Geländes am Gebäude an!
7 Die bloße Nutzungsänderung des obersten Geschosses - ggf. sogar ohne genehmigungspflichtige Umbauarbeiten - kann dazu führen, dass aus einem Haus mittlerer Höhe ein Hochhaus wird. Bisherige Nutzung: Waschküche mit Trockenboden und Abstellräume - also keine Aufenthaltsräume Neue Nutzung: Wohnung - also Aufenthaltsräume 22,10 19,00 Das gesamte Gebäude fällt damit unter die Vorschriften der Hochhausverordnung! 0,00
8 Entscheidend für die Eingruppierung in eine der Kategorien Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Hochhäuser ist also nicht die absolute Gebäudehöhe, sondern die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der (mittleren*) Geländehöhe. Es können also zwei ansonsten gleich hohe Gebäude durch unterschiedliche Nutzung der Räume im obersten Geschoss in unterschiedliche Kategorien fallen. *bei Hochhäusern der tiefste Geländepunkt
9 Abstellraum Höchste Aufenthaltsraum + 8,50 + 8,50 >7,00 m Kinderzimmer Höchstgelegene Aufenthaltsraum + 5,90 + 5,90 < 7,00 m + 3,10 + 3,
10 Legaldefinition Aufenthaltsraum Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. Diese Begriffsdefinition ist im Grenzbereich durchaus etwas unscharf. Es bedarf daher immer der Prüfung im Einzelfall. Aufenthaltsräum sind z. B. Wohnräume Schlafräume Kinderzimmer Wohnküchen Büros Arbeitsräume Keine Aufenthaltsräume sind z.b.: Abstellräume Bäder Kochküchen Aktenlager Fotokopierräume Kühlräume
11 Anforderungen an Aufenthaltsräume hier: Aufenthaltsräume unter Dachschrägen Aufenthaltsräume unter Dachschrägen müssen eine ausreichende lichte Höhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m bleiben außer Betracht. F1 < 1,50 m hoch bleibt unberücksichtigt Wenn F3 > F2a + F3 + F2b 2,30 1,50 F1 F2a F3 F1 F2b 2 dann ist die Nutzung als Aufenthaltsraum zulässig!
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