Geändertes Bauordnungsrecht ab

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geändertes Bauordnungsrecht ab"

Transkript

1 Geändertes Bauordnungsrecht ab Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 Allgemeines... 1 Änderungen in materieller Hinsicht Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen Modifizierung des Grenzabstandsrechts Verpflichtung zur Errichtung von Spielplätzen Neue Vorgaben im Bereich des Brandschutzes Rauchwarnmelderpflicht Nachweis der Rettungswege Bestimmung eines Bauleiters/ einer Bauleiterin... 5 Änderungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht Verfahrensfreie Baumaßnahmen Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Baugenehmigungsverfahren Übergangsvorschriften... 7 Allgemeines Das Bauwesen in Niedersachsen wird durch das Bauplanungsrecht (Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung) und das Bauordnungsrecht (niedersächsisches Bauordnungsrecht) geregelt. Weitere Fachrechte finden sich im Denkmalschutz und Umweltrecht. Am wurde die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO n.f.) verkündet. Einen Tag später, am traten bereits einige Teile der novellierten Bauordnung, u.a. die geänderten Grenzabstandsvorschriften in Kraft. Am trat neue Bauordnung vollständig in Kraft. Das Bauordnungsrecht stellt vorwiegend Anforderungen an die Ausführungen des einzelnen Bauvorhabens. Primär dient es jedoch der Gefahrenabwehr, was besonders in den Regelungen über die Standsicherheit und den Brandschutz deutlich wird. Außerdem soll das Bauordnungsrecht soziale und ökologische Standards sicherstellen und zu einem Mindestmaß an Gestaltungspflege beitragen.

2 Ziel des Gesetzgebers war es die Verfahren zu straffen und zu beschleunigen. Des Weiteren sollte die Novelle durch die Streichung entbehrlicher Vorschriften vereinfachen und den Bürgerinnen und Bürgern mehr Selbstverantwortung übertragen. In diesem Zuge haben sich folgende bedeutsame Änderungen ergeben: In materieller Hinsicht: 1. Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen 2. Modifizierung des Grenzabstandsrechts 3. Verpflichtung zur Errichtung von Spielplätzen 4. Neue Vorgaben im Bereich des Brandschutzes 5. Rauchwarnmelderpflicht 6. Bestimmung eines Bauleiters/ einer Bauleiterin In verfahrensrechtlicher Hinsicht: 1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen 2. Genehmigungsfreie Baumaßnahmen 3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 4. Baugenehmigungsverfahren 5. Übergangsvorschriften Änderungen in materieller Hinsicht 1. Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen Neu hinzugekommen durch die Novelle der NBauO ist die Einteilung der Gebäude in Gebäudeklassen ( 2 III NBauO n.f.). Die Zuordnung der Gebäudeklassen hat nicht nur verfahrensrechtliche Auswirkung, sondern auch Auswirkungen auf u.a. die brandschutzrechtlichen Anforderungen. Die Zuordnung findet aufgrund der Höhe des Gebäudes statt. Aber auch die Anzahl der Nutzungseinheiten und deren Grundfläche sind entscheidend für die Zuordnung. Die Gebäudeklassen im Überblick: Gebäudeklasse Gebäudeart Höhe Anz. d. Nutz.- einheiten 1 2 a) freistehendes Gebäude bis zu 7 m max. 2 b) freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude nicht freistehende Gebäude Grundfläche insg. nicht mehr als 400 m 2 o.a. o.a. o.a. bis zu 7 m max. 2 insg. nicht mehr als 400 m 2 3 sonstige Gebäude bis zu 7 m o.a. o.a. 4 Gebäude bis zu 13 m o.a. Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m 2 5 von Nr. 1 bis 4 nicht erfasste Gebäude sowie unterirdische Gebäude mit Aufenthaltsräumen o.a. o.a. o.a.

3 2. Modifizierung des Grenzabstandsrechts Wesentliche Änderungen haben bezüglich der Grenzabstandsregelungen stattgefunden. Wo früher die 7-8, 12-13, 16 NBauO a.f. gegriffen haben, sieht die Novelle lediglich die 5-7 vor. Gleichwohl sind diese umfangreicher geworden. Die Abstandsregelungen sollen grundsätzlich sicherstellen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse ( 3 Abs. 2 NBauO n.f.) verwirklicht werden. Es soll also eine ausreichende Belichtung und Belüftung gewährleistet werden. Weiterhin wird auch der Wohnfrieden zwischen den Nachbarn durch die Beachtung der Grenzabstandsregelungen gewahrt. Wie auch in der alten NBauO sollen bauliche Anlagen mit allen auf ihren Außenflächen gelegenen Punkten grundsätzlich Abstand halten ( 5 Abs. 1 S.1 NBauO n.f.). Gem. 5 Abs. 2 S. 1 NBauO n.f. beträgt dieser nun 0,5 H (H = Gebäudehöhe). Früher betrug dieser 1 H ( 7 Abs. 3 NBauO a.f.). Sowohl die alte als auch die neue Fassung sehen allerdings einen Mindestabstand von 3 m vor ( 5 Abs. 2 S. 1 NBauO n.f.). Für Gewerbe- und Industriegebiete sieht die neue Fassung eine andere Regelung vor. Hier beträgt der Abstand lediglich 0,25 H, mindestens jedoch 3 m. Dachüberstände und Gesimse dürfen nun gem. 5 Abs. 3 Nr. 1 NBauO n.f. den Abstand um nicht mehr als 0,5 m unterschreiten. Die alte Fassung sah in 7b Abs. 1 S. 2 NBauO a.f. für Gesimse eine maximale Unterschreitung des Abstands von 1,5 m vor. Eine weitere Neuregelung ist in 5 Abs. 4 S. 2 NBauO n.f. enthalten. Nun werden Außenwandbekleidungen, soweit sie den Abstand um nicht mehr als 0,25 m unterschreiten und Bedachungen, soweit sie um nicht mehr als 0,25 m angehoben werden außer Betracht gelassen, wenn der Abstand infolge einer Baumaßnahme zum Zweck des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei einem vorhandenen Gebäude unterschritten wird. Sowohl die neue als auch die alte Fassung sehen bzw. sahen vor, dass auf Gebäude, die nach städtebaulichem Planungsrecht ohne Grenzabstand errichtet werden müssen, die Grenzabstandsvorschriften keine Anwendung finden ( 5 Abs. 5 S. 1 NBauO n.f). Ohne Grenzabstand oder mit einem verringerten Grenzabstand bis auf 1 m dürfen gem. 5 Abs. 8 S. 2 NBauO n.f. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und Solaranlagen, die nicht Teil eines Gebäudes sind, mit einer Höhe bis zu 3 m errichtet werden. Zu beachten ist jedoch S. 3. Die o.g. baulichen Anlagen dürfen den Abstand jedoch nur auf einer Gesamtlänge von 9 m pro Grundstücksgrenze, auf dem Baugrundstück insgesamt allerdings nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten.

4 3. Verpflichtung der Errichtung von Spielplätzen Gem. 9 Abs. 3 NBauO n.f. sind Spielplätze für Kinder bis 6 Jahre zu errichten, sofern ein Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen errichtet wird. Diese Pflicht kann entfallen, soweit in unmittelbarer Nähe bereits ein nutzbarer Spielplatz vorhanden ist, geschaffen wird oder ein Spielplatz aufgrund der Art und Lage des Gebäudes nicht erforderlich ist. Nicht erforderlich sind Spielplätze dann, wenn Altenheime oder Wohnungen für Auszubildende geschaffen werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann für bereits bestehende Gebäude durch pflichtgemäßes Ermessen verlangen, dass Spielplätze nachträglich errichtet werden. Hierbei ist insbesondere zu würdigen, ob eine für Spielplätze geeignete Fläche zur Verfügung steht, ob ein Bedürfnis nach Spielplätzen besteht und ob sich andere Spielplätze in der näheren Umgebung befinden. Die Größe der Spielplätze wird direkt in der NBauO n.f. nicht benannt. Es wird lediglich festgelegt, dass sie ausreichend sein soll. Die Anforderungen an die Größe der Spielplätze werden in 3 DVO-NBauO (Allgemeine Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung) geregelt. Abweichende und sonstige Anforderungen können durch die Gemeinde (innerhalb des Gemeindegebietes) mittels örtlichen Bauvorschriften festgeschrieben werden. 4. Neue Vorgaben im Bereich des Brandschutzes Die neuen Regelungen des Brandschutzes über die Feuerwiderstandsfähigkeit regeln sich nach den Gebäudeklassen (s.o.). Das neue Konzept sieht für bestimmte Gebäude Erleichterungen bei der Feuerwiderstandsfähigkeit der Bauteile vor. Dadurch sind z.b. konstruktive Holzbauten in größerem Umfang als bisher möglich. 5. Rauchwarnmelderpflicht Neu aufgenommen wurde die Pflicht zur Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ( 44 Abs. 5 NBauO n.f.). Diese Pflicht soll dazu beitragen, dass die Anzahl der Brandopfer in Niedersachsen gesenkt wird. In einer Wohnung müssen alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, zwingend mit betriebsbereiten Rauchmeldern ausgestattet werden. Die Anbringung als solche ist verfahrensfrei. Die Verpflichtung richtet sich an die Eigentümer der Gebäude. Gleichwohl sind die Mieterinnen und Mieter für die Betriebsbereitschaft zuständig, soweit der Eigentümer diese Aufgabe nicht übernimmt. Batteriebetriebene Rauchwarnmelder genügen der Vorschrift, solange sie der DIN EN entsprechen (Angaben sollten sich auf der Verpackung des Gerätes befinden).

5 Für bereits bestehende Gebäude wurde eine Übergangsfrist auf den festgesetzt. Bis dahin müssen auch bereits bestehende Gebäude die Rauchwarnmelderpflicht erfüllen. 6. Nachweis der Rettungswege 33 Abs. 1 NBauO n.f. sieht vor, dass jede Nutzungseinheit, also jede Wohnung, jede Praxis, jede Büroeinheit, mit mindestens einem Aufenthaltsraum in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege aufweisen muss, die ins Freie führen. Innerhalb eines Geschosses dürfen die Rettungswege über denselben notwendigen Flur führen. Liegt eine Nutzungseinheit nicht ebenerdig, so hat gem. 33 Abs. 2 NBauO n.f. der erste Rettungsweg über eine notwendige Treppe zu führen. Der zweite Rettungsweg kann hingegen entweder durch eine weitere Treppe oder eine mit den Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle der Nutzungseinheit führen. Sind mehr als 10 Personen auf diesen Rettungsweg angewiesen, ist die Eignung des Rettungsweges zu prüfen. 7. Bestimmung eines Bauleiters/ einer Bauleiterin Gem. 55 NBauO n.f. bedarf es einer Bestimmung eines Bauleiters oder einer Bauleiterin. Diese Regelung wurde, nachdem sie 1986 aufgehoben wurde, nun wieder eingeführt, da sich in der Zwischenzeit enorme Veränderungen auf den Baustellen ergeben haben, die das ordnungsgemäße Ineinandergreifen der Bauarbeiten auf einer Baustelle nicht immer gewährleisten. Der Bauleiter oder die Bauleiterin sollen die Durchführung der Baumaßnahmen überwachen, damit diese den öffentlich-rechtlichen Anforderungen entsprechen. Außerdem hat er die notwendigen Weisungen auf der Baustelle zu erteilen. Die Qualifikation dieser Personen hängt von dem konkreten Vorhaben ab. Auch wenn der Bauleiter oder die Bauleiterin auf der Baustelle die Verantwortung trägt, hat der Bauherr oder die Bauherrin sich von den Qualifikationen des Bauleiters oder der Bauleiterin zu überzeugen. Änderungen in verfahrensrechtlicher Hinsicht Grundsätzlich sieht die Novelle der NBauO weiterhin die vier Grundtypen des Verfahrens vor: verfahrensfreie Baumaßnahmen, genehmigungsfreie Baumaßnahmen, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren und das Baugenehmigungsverfahren. Gleichwohl haben sich die Anwendungsbereiche stark gewandelt. 1. Verfahrensfreie Baumaßnahmen Der Katalog der verfahrensfreien Baumaßnahmen ergibt sich aus 60 Abs. 1 NBauO n.f. in Verbindung mit dem Anhang. Es werden ca. 100 verschiedene bauliche Anlagen von dem Anhang erfasst. Erfasst werden nun z.b. Garagen mit einer Grundfläche bis zu 30 m² und Terrassenüberdachungen mit nicht mehr als 30 m² und mit nicht mehr als 3 m Tiefe. Früher galt hier das Raumvolumen als Maß.

6 Die im Anhang genannten baulichen Anlagen sind von einer eher geringen baurechtlichen Relevanz, sodass hier auf eine präventive Prüfung verzichtet werden kann. Dennoch hat der Bauherr oder die Bauherrin dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Anlagen dem öffentlichen Baurecht entsprechen. 2. Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Die sonstigen genehmigungsfreien Baumaßnahmen sind nun in 62 NBauO n.f. geregelt. Danach können Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 3 in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Wohngebiet errichtet werden. Eine Erweiterung ist in dem Bereich der freien Berufe (u.a. Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte) zu finden. 62 NBauO n.f. sieht vor, dass auch Wohngebäude mit Räumen für die Verrichtung freier Berufe genehmigungsfrei sind. Dem Bauherrn oder der Bauherrin steht es allerdings nach wie vor frei, zu wählen, ob das Gebäude genehmigungsfrei errichtet werden soll, oder ob das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Die alte NBauO sah das allgemeine Baugenehmigungsverfahren als Regel vor. Durch die Novelle nimmt allerdings das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach 63 NBauO die Stellung als Regelverfahren ein. Dieses Verfahren wird auf alle baulichen Anlagen angewendet, die nicht als Sonderbauten gelten. In diesem Verfahren findet keine vollständige baurechtliche Prüfung statt und ist daher auch kostengünstiger. Es werden gem. 63 Abs. 1 S. 2 NBauO n.f. lediglich folgende Aspekte geprüft: das städtebauliche Planungsrecht die Abstandsvorschriften ( 5-7 NBauO n.f.) der 2. Rettungsweg ( 33 Abs. 2 Satz 3 NBauO n.f.) die Stellplatzpflicht ( 47 NBauO n.f.) die Regelungen zu Werbeanlagen ( 50 NBauO n.f.) bautechnische Nachweise (hier ist 65 NBauO n.f zu beachten) und die sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts, z.b. das Denkmalschutzrecht und das Immissionsschutzrecht. Bautechnische Nachweise sind insbesondere Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes ( 65 NBauO n.f.). Sie dienen dazu die Sicherheit und Bauqualität zu wahren. Damit diese beiden Aspekte nicht vernachlässigt werden, entfällt innerhalb des vereinfachten Genehmigungsverfahrens die Prüfung nicht. Nach dem Vier-Augen-Prinzip, hat der Bauherr oder die Bauherrin die Standsicherheit durch die privatrechtliche Inanspruchnahme eines Spezialisten nachweisen zu lassen. An-

7 schließend hat auch die Behörde die Standsicherheit zu überprüfen. Die Behörde kann auch durch beliehene Prüfingenieure oder ingenieurinnen diese Prüfung vornehmen lassen. Die hier entstehenden Kosten hat der Bauherr oder die Bauherrin zu tragen. Zu den sonstigen Vorschriften des öffentlichen Baurechts gehören die sogenannten Baunebenrechte wie der Denkmalschutz, Immissionsschutz, das Wasserrecht sowie das Naturund Landschaftsschutzrecht. 4. Baugenehmigungsverfahren Die alte NBauO sah dieses Verfahren als Regelverfahren vor. Seit dem stellt es jedoch die Ausnahme dar, da es lediglich für Sonderbauten zur Anwendung kommt. Sonderbauten sind nach 2 Abs. 5 NBauO n.f. u.a. Hochhäuser, größere Bürogebäude, größere Versammlungsstätten und Krankenhäuser. Innerhalb dieses Verfahrens findet eine vollumfassende Prüfung des Bauvorhabens statt, das am Ende eine Baugenehmigung als umfassende öffentlich-rechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheiden soll, sofern keine Verletzung des öffentlichen Baurechts ersichtlich ist. 5. Übergangsvorschriften Verfahren, die bereits vor dem eingeleitet wurden, werden gem. 86 NBauO n.f. nach der bisherigen NBauO behandelt. Regelungen zu den Grenzabständen, Kinderspielplätzen, Rauchwarnmeldern sowie die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen und den örtlichen Bauvorschriften sind hiervon nicht betroffen. Diese traten gem. 88 NBauO n.f. bereits am Tag nach der Verkündung am in Kraft.

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg

vdw Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw in Hamburg vdw Niedersachsen Bremen Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) Sitzung des Technischen Ausschusses des vdw am 23. Februar 2011 in Hamburg Jörg Berens Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Mehr

Baugenehmigungsverfahren

Baugenehmigungsverfahren Veranstaltung Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen Gefahr für Hamburgs Bausubstanz? Amt für Bauordnung und Hochbau Michael Munske Hamburgische Bauordnung Materielle Regelungen / Anforderungen Verfahrensbeteiligte

Mehr

Die NBauO-Novelle 2012

Die NBauO-Novelle 2012 Die NBauO-Novelle 2012 Wesentliche Änderungen im Überblick Entwurfsverfasserveranstaltung 6. Juli 2012 Begrüßung Richard Eckermann Dezernent für Ordnung, Bauen und Umwelt Dominik Vinbruck Leiter des Bauordnungsamts

Mehr

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz

Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: Normtyp: Gesetz Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Landesrecht Niedersachsen Titel: Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Normgeber: Niedersachsen Amtliche Abkürzung: NBauO Gliederungs-Nr.: 21072 Normtyp: Gesetz Niedersächsische

Mehr

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten.

Zu 2 Abs. 3 Nr. 3 Die Regelung zur Gebäudeklasse 3 fängt alle Gebäude mit bis zu 7 m Höhe auf, ungeachtet von Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. 22 2Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. 3 Die Grundflächen der Nutzungseinheiten

Mehr

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken

Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Inhalt: Verordnung über die Einschränkung von Prüfungen im Baugenehmigungsverfahren Drucken Erlass vom 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 vom 6. Juni 1995 (Nds. GVBl. S. 287), geänd. durch Art. 2 der Verordnung vom

Mehr

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn

Bauen in Bayern. Die neue Bayerische Bauordnung Informationen für den Bauherrn Bauen in Bayern Die neue Bayerische Bauordnung 2008 Informationen für den Bauherrn Kompetente Unterstützung durch die Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Mit dem Bau, Umbau oder Sanierung einer

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Barrierefreiheit von Gebäuden

Barrierefreiheit von Gebäuden Barrierefreiheit von Gebäuden Die Bundesrepublik Deutschland hat die UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 24.02.2009 ratifiziert. Damit sind die Inhalte des Übereinkommens wie

Mehr

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008

Landratsamt Kelheim Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Brandschutzvorschriften der BayBO 2008 Grundlagen Begriffe Anforderungen an Bauteile/Baustoffe Rettungswege Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensrecht Materielles Recht verfahrensfreie Bauvorhaben vereinfachtes

Mehr

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu?

Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Novelle der Landesbauordnung - Was ist neu? Kommunenveranstaltung 2016 Barrierefrei Kostengünstig Energieeffizient in Hamm am 22.04.2016 Johannes Osing Städte- und Gemeindebund NRW 1 Novelle der BauO Stand

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben

III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben III. Die Zulässigkeit von Einzelbauvorhaben Ausgangsfall B will auf seinem Grundstück, das im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, ein Wohnhaus mit 200 qm² Wohnfläche errichten. Das

Mehr

RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS

RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS www.barnim.de RECHTLICHE ASPEKTE DES BAUGENEHMIGUNGSVERFAHRENS Informationsveranstaltung zum Gütezeichen Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung am 21.05.2015 Eberswalde, 21.Mai 2015 Seite 1 Allgemeine

Mehr

Die Bayerische Bauordnung 2008

Die Bayerische Bauordnung 2008 Die Bayerische Bauordnung 2008 Verfahrensfreie Bauvorhaben Art. 57 Abs. 1 4 BayBO BayBO 08 Art. 57 Allgemeines Art. 57 regelt nur einen Teil der genehmigungsfreien Vorhaben! Eine weitere wichtige Ausnahme

Mehr

Allgemeine Fachbegriffe

Allgemeine Fachbegriffe Allgemeine Fachbegriffe Einleitung Sie beabsichtigen, das Dachgeschoss auszubauen, Ihr bestehendes Wohngebäude um einen Anbau zu erweitern, die vorhandene Bausubstanz zu sanieren oder Sie wollen sich ein

Mehr

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Bauordnung 1/32 Ausgangsvorschrift: 59 Abs. 1 SächsBO Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Analagen bedarf der Baugenehmigung,

Mehr

Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW

Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Alte Bauanträge, neues Recht? - Die Übergangsregelung der BauO NRW Dr. Rainer Voß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht/ AnwaltMediator (DAA/FU Hagen) Inkrafttreten BauO NRW 2018 Kompetenz durch

Mehr

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren

Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven. Baugenehmigungsverfahren Hinweise und Empfehlungen der Feuerwehr Wilhelmshaven Baugenehmigungsverfahren Version 02.2017 2 Inhaltsverzeichnis Brandschutz Brandschutzdienststelle Rauchwarnmelder Brandverhütungsschau Osterfeuer,

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Kleine Verkaufsstätten

Kleine Verkaufsstätten Brandschutztechnische Anforderungen an Kleine Verkaufsstätten 14 14 Dieses gemeinsame Merkblatt des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen, der

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW

Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des Brandschutzes durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anhang 2: Schematische Übersicht zur Prüfung des durch die Bauaufsichtsbehörden bei den verschiedenen Genehmigungsverfahren der BauO NRW Anwendungsbereich Im Bereich eines B-Plans bedürfen geringer und

Mehr

Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012

Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012 Baurechtliche Anforderungen an Photovoltaikaufdachanlagen Intersolar 2012 Björn Piske - Projektmanager Bautechnik Bundesverband Solarwirtschaft e.v. (BSW-Solar) Baurecht 2 Raumplanung Baurecht Öffentliches

Mehr

Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen

Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen Das neue Bauordnungsrecht in Niedersachsen Inhaltsübersicht I. Ziele und Zwecke des Bauordnungsrechts in Niedersachsen Wesentliche Änderungen der neuen NBauO II. Materiellrechtliche Änderungen 1. Grenzabstandsrecht

Mehr

Das Baurechtsmodernisierungsgesetz

Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Das Baurechtsmodernisierungsgesetz Die erneute Novelle der Landesbauordnung Bildquelle: pixabay.com Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 20.04.2018 in Hamm 1 Allgemeines Gesetz zur Änderung der

Mehr

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Formulare im Baugenehmigungsverfahren Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4429. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4429. Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Gesetzentwurf Fraktion der SPD Hannover, den 12.10.2015 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Der Landtag wolle das folgende Gesetz beschließen: Niedersächsisches Gesetz zur Erleichterung der Unterbringung von

Mehr

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln)

Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) EnEV-DVO Bln 1 Arbeits- und Lesefassung Verordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung in Berlin (EnEV-Durchführungsverordnung Berlin - EnEV-DVO Bln) Vom 9. Dezember 2005 (GVBl. S. 797) INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Kommentar zur Landesbauordnung Rheinland-Pfalz Herausgegeben von Dr. jur. Curt M. Jeromin, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bearbeitet von Dr. Curt M. Jeromin, Rechtsanwalt (Andernach) Georg Schmidt, Vizepräsident

Mehr

Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019!

Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019! Update Bau- und Vergaberecht 11. Oktober 2018, Essen Novellierung der Bauordnung NRW Das ändert sich ab 2019! Rechtsanwalt Janosch Neumann Heinemann & Partner Rechtsanwälte PartGmbB Rechtsanwalt Janosch

Mehr

Rauchwarnmelder in Nutzungseinheiten, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, sind abweichend bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten.

Rauchwarnmelder in Nutzungseinheiten, die nicht ausschließlich dem Wohnen dienen, sind abweichend bis zum 31. Dezember 2014 nachzurüsten. Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3251 19. 03. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung A. Zielsetzung Einführung

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Verlag C. H. Beck München

Verlag C. H. Beck München Niedersächsische Bauordnung Kommentar von Ulrich Große-Suchsdorf Ltd. Baudirektor a. D. vormals Honorarprofessor an der Universität Hannover Dr. Erich Breyer Ltd. Baudirektor a. D., Hannover Manfred Burzynska

Mehr

Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken

Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken Inhalt: Bauaufsichtliches Verfahren für Feuerungsanlagen, Wärmepumpen sowie für Behälter und Leitungen für brennbare Gase Drucken Erlass vom 1 Begriffe 2 Baugenehmigungsverfahren 3 Bauzustandsbesichtigungen

Mehr

Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand

Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtliche Aspekte der Arbeitsstättenverordnung - Verantwortung beim Neubau und im Bestand Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Die ArbStättV Grundlagen

Mehr

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004

Thüringer Innenministerium. Neue Thüringer Bauordnung 2004 Thüringer Innenministerium Neue Thüringer Bauordnung 2004 Liebe Thüringer Bürgerinnen und Bürger - liebe Bauherren! Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung in Kraft. Sie passt die Bauordnung

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO

Antrag auf Baugenehmigung. Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Anlage 1 Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN ENTWURFSKOPIE. pfeifer marketing

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN ENTWURFSKOPIE. pfeifer marketing GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2017 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Die neue Landesbauordnung NRW

Die neue Landesbauordnung NRW Die neue Landesbauordnung NRW pixabay.com (CC0 Public Domain) Dr. Johannes Osing Kommunenveranstaltung am 05.05.2017 in Hamm 1 Allgemeines Ist die neue Bauordnung schon in Kraft? 2 Allgemeines Die neue

Mehr

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten

Mehr

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Teil. Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Teil. Allgemeine Vorschriften. Zweiter Teil Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: Erster Teil Allgemeine Vorschriften Zweiter Teil Das Grundstück und seine Bebauung 5 Grenzabstände (1) 1 Gebäude müssen mit allen auf ihren

Mehr

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen

BauO NRW Synopse 2018/ Anwendungsbereich 1 Anwendungsbereich. 3 Allgemeine Anforderungen 3 Allgemeine Anforderungen BauO NRW 2018 BauO NRW 2014 B 5 BauO NRW Synopse 2018/2014 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung BauO NRW 2018) vom 21.7.2018 (GV. NRW. S. 421) 1) Erster Teil Allgemeine Vorschriften

Mehr

Wissenswertes. Wenn es in jeder Wohnung Rauchmelder gäbe, hätten wir 50 % weniger Brandtote. Albrecht Broemme, Chef der Berliner Feuerwehr.

Wissenswertes. Wenn es in jeder Wohnung Rauchmelder gäbe, hätten wir 50 % weniger Brandtote. Albrecht Broemme, Chef der Berliner Feuerwehr. Wissenswertes Brandgefahr Zahlen und Fakten Die meisten der etwa 200.000 Brände im Jahr ereignen sich nachts. Sehr oft lösen vergessene Kerzen oder defekte elektrische Geräte die Brände aus, die ohne den

Mehr

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler

Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? Brandschutzplanung Martin Amler Herzlich Willkommen Brandschutz!!! Frage: Bestandsschutz??? 1 07.11.2016 Gibt es Bestandsschutz im Brandschutz? 2 Woher gründet der Begriff Bestandsschutz? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - Amt für Bauordnung und Hochbau B a u p r ü f d i e n s t (BPD) 6/2011 Anforderungen an den Bau und Betrieb von

Mehr

EnEV-bezogene Änderungen in der Novelle der Hamburgischen Bauordnung

EnEV-bezogene Änderungen in der Novelle der Hamburgischen Bauordnung M. Tuschinski: EnEV 2014 + EnEV ab 2016 + EEWärmeG 2011: Teil 2 2.1 EnEV-Praxis 2.1.06 Novelle HaBO - Seite 1 von 5 26. Juni 2017 Foto: Bina Engel Drei Fragen an die Oberste Baubehörde Hamburg EnEV-bezogene

Mehr

Inhalt. Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht

Inhalt. Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht Inhalt Verwaltungsrecht BT 2 - Baurecht A. Grundbegriffe des Baurechts 7 I. Öffentliches Baurecht / privates Baurecht 7 II. Unterschiede Bauplanungs- / Bauordnungsrecht 7 III. Raumordnung und Landesplanung

Mehr

Was jede Bauherrin/jeder Bauherr über die Baugenehmigungspflicht wissen sollte:

Was jede Bauherrin/jeder Bauherr über die Baugenehmigungspflicht wissen sollte: Stadt Hemmingen Fachbereich Bau und Umwelt Merkblatt Bauvoranfrage/Bauantrag/Bauanzeige Was jede Bauherrin/jeder Bauherr über die Baugenehmigungspflicht wissen sollte: Die Errichtung, die Änderung und

Mehr

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO)

vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ( 63 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Aktenzeichen an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Antrag auf Baugenehmigung

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89)

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Inhaltsverzeichnis. i.d. Fassung vom (Brem. GBl. S. 89) Bremische Landesbauordnung (BremLBO) i.d. Fassung vom 23.3.1983 (Brem. GBl. S. 89) Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Vorschriften 13 1 Anwendungsbereich 13 2 Begriffe 13 3 Allgemeine Anforderungen 14 B.

Mehr

Vom 27. Oktober 2009 GBl. Nr. 20 vom 18. November 2009, S Einführung: Umsetzung der Energieeinsparverordnung in Baden-Württemberg 2

Vom 27. Oktober 2009 GBl. Nr. 20 vom 18. November 2009, S Einführung: Umsetzung der Energieeinsparverordnung in Baden-Württemberg 2 Merkblatt Nr. 605 Anlage 3 Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEV-Durchführungsverordnung EnEV-DVO) Vom 27. Oktober 2009 GBl. Nr. 20 vom 18. November 2009, S.

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Bergedorf

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Eingang in der Gemarkung: Bergedorf Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Bergedorf Bezirksamt Bergedorf - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - Postfach 800380-21003 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017 18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.

Mehr

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO)

Antrag auf Bauvorbescheid ( 64 NBauO) Über die Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde an die Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Sonderbauten Antrag auf Baugenehmigung Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Stadt Glückstadt / FB IV Stand März 2011 Sachgebiet Planung und Technik

Stadt Glückstadt / FB IV Stand März 2011 Sachgebiet Planung und Technik zum Baurecht Das Baurecht ist wie wahrscheinlich jedes Rechtsgebiet ziemlich kompliziert. Hier wird der Versuch unternommen, ein bisschen Struktur in das Dickicht von Vorschriften zu bringen und immer

Mehr

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/ Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Novelle der Landesbauordnung NRW 2015/2016 - Überblick über die wesentlichen Inhalte - Nick Kockler Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wo stehen wir? Juni 2015 ursprünglicher Referentenentwurf

Mehr

GEMEINDE BAHRENBORSTEL

GEMEINDE BAHRENBORSTEL 1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren

Mehr

Örtliche Bauvorschrift

Örtliche Bauvorschrift Örtliche Bauvorschrift Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund Art. 81 Abs. l Nr. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBI. S. 588), zuletzt geändert

Mehr

Folgende Formulare sind im Service Portal des Landes Niedersachsen abrufbar:

Folgende Formulare sind im Service Portal des Landes Niedersachsen abrufbar: Formulare Folgende Formulare sind im Service Portal des Landes Niedersachsen abrufbar: Formular für eine Abbruchanzeige nach 60 Abs. 3 NBauO, Formular für die Mitteilung einer genehmigungsfreien Baumaßnahme

Mehr

Landratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise

Landratsamt Kelheim Bautechnische Nachweise Bautechnische Nachweise Erstellung Prüfung Bauüberwachung Baubeginnsanzeige Nachweispflicht Die Einhaltung der Anforderungen an Standsicherheit Brandschutz Wärmeschutz Schallschutz Erschütterungsschutz

Mehr

Formulare im Baugenehmigungsverfahren

Formulare im Baugenehmigungsverfahren Aktualisierung der Formulare im Baugenehmigungsverfahren gemäß Brandenburgischer Bauvorlagenverordnung anzuwenden ab dem 01. Januar 2018 Information der unteren Bauaufsichtsbehörden des Landkreises Barnim

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 3756 15. Wahlperiode 04-10-28 Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung Drucksache

Mehr

Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja nein

Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: ja nein Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage der Bauunterlagen im Freistellungsverfahren nach 67 LBauO Weiterbehandlung als Antrag auf

Mehr

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde

Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Anlage 1/Blatt 1 Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten Zutreffendes ankreuzen bzw. ausfüllen Eingangsvermerk: Bauaufsichtsbehörde Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten

Mehr

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen

Energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden Beispiele und Anregungen Beispiele und Anregungen Grundsatzbeschluss des Kreistages Am 12.12.2005 2005 hat sich der Kreistag Starnberg für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie ausgesprochen und folgenden Grundsatzbeschluss

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag auf Baugenehmigung Antrag auf Baugenehmigung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, eine Baugenehmigung ist gemäß 68 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO, in der aktuellen Fassung) nur auf Antrag zu erteilen und

Mehr

Antrag auf Baugenehmigung

Antrag auf Baugenehmigung An die Bauaufsichtsbehörde Landkreis Lüchow-Dannenberg Königsberger Straße 10 Eingangsvermerk der Gemeinde Eingangsvermerk der Bauaufsichtsbehörde 29439 Lüchow (Wendland) Über die Gemeinde Aktenzeichen

Mehr

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen

Mehr

Inhalt: Verordnung über die bautechnische Prüfung von Baumaßnahmen

Inhalt: Verordnung über die bautechnische Prüfung von Baumaßnahmen Inhalt: Verordnung über die bautechnische Prüfung von Baumaßnahmen Drucken Erlass vom 1 Bautechnische Prüfungen 2 Prüfämter 3 Anerkennung als Prüfingenieur 4 Beirat 5 Allgemeine Pflichten des Prüfingenieurs

Mehr

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen im Stadtgebiet Eggenfelden. (Stellplatzsatzung) vom

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen im Stadtgebiet Eggenfelden. (Stellplatzsatzung) vom Satzung über die Herstellung von Stellplätzen im Stadtgebiet Eggenfelden (Stellplatzsatzung) vom 22.05.2013 Aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm *wenn diese nicht Bauaufsichts-behörde ist

Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm *wenn diese nicht Bauaufsichts-behörde ist Seite 1 Anlage 1 Bitte Hinweise auf Seite 5 beachten. Antrag auf Baugenehmigung Eingangsvermerk Bauaufsichtsbehörde: Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach 66 LBauO Vorlage

Mehr

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017

Die Ministerin. für die Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 6. Oktober 2017 Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin M HKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Herrn Andre Kuper MdL

Mehr

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Barmbek

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach 61 HBauO Eingang in der Gemarkung: Barmbek Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Hamburg - Nord Bezirksamt Hamburg-Nord, Postfach 20 17 44, D - 20243 Hamburg Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Rauchmelderpflicht in Deutschland - Übersicht über aktuelle Gesetze

Rauchmelderpflicht in Deutschland - Übersicht über aktuelle Gesetze Veröffentlicht auf JuraRat (http://jurarat.de) Startseite > in Deutschland - Übersicht über aktuelle Gesetze in Deutschland - Übersicht über aktuelle Gesetze 19 Februar 2015-11:00 0 Kommentare von Juristin

Mehr

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO

Bauordnungsrecht ist Ländersache, Art. 70 I GG in Bayern geregelt in der Bayerischen Bauordnung BayBauO Die Baugenehmigung! Das Baugenehmigungsverfahren ist oft eine langwierige und komplizierte Angelegenheit. Wie so ein Verfahren funktioniert und wie man schneller an die begehrte Baugenehmigung herankommt

Mehr

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO

Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Die neue Bayerische Bauordnung: BayBO Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Henning Jäde, Karl Bauer, Dr. Franz Dirnberger Loseblattwerk mit 63. Aktualisierung 2015. Loseblatt. Rund 2840 S. In 3 Ordnern ISBN

Mehr

Inhaltsübersicht Teil A. Teil B Texte. Teil C Kommentar

Inhaltsübersicht Teil A. Teil B Texte. Teil C Kommentar Inhaltsübersicht BauO NRW A1 1 Inhaltsübersicht 2 einstweilen frei 3 Bearbeiterübersicht 4 Literaturverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis 6 Sachverzeichnis A1 Inhaltsübersicht Teil A Teil B Texte 1 Gesetzestext

Mehr

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Dieses Merkblatt besteht aus 2 Teilen: 1. Beurteilung der Verfahrensfreiheit 2. Ausfüllhilfe für das Formular Antrag auf isolierte Abweichung Eine

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis

Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Aktenzeichen Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen Anlage zum Bauantrag vom Brandschutznachweis Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen (Datum des Antrages) 1. Baugrundstück Gemeinde / Ortsteil

Mehr

Bauordnung fur Berlin

Bauordnung fur Berlin Dieter Wilke Hans-Jurgen Dageforde Andreas Knuth Thomas Meyer Cornelia Broy-Bulow Bauordnung fur Berlin Kommentar mit Rechtsverordnungen und Ausfiihrungsvorschriften 6., vollstandig uberarbeitete Auflage

Mehr

Gegenüberstellung Niedersächsische Bauordnung vom 03. April 2012, zuletzt geändert und Entwurf Niedersächsische Bauordnung Änderung 2016

Gegenüberstellung Niedersächsische Bauordnung vom 03. April 2012, zuletzt geändert und Entwurf Niedersächsische Bauordnung Änderung 2016 Gegenüberstellung Niedersächsische Bauordnung vom 03. April 01, zuletzt geändert 3.07.014 und Entwurf Niedersächsische Bauordnung Änderung 016 NBauO aktuelle Fassung NBauO-E Änd. 016 Niedersächsische Bauordnung

Mehr

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht

Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht Genehmigung von Biogasanlagen nach Baurecht am Mittwoch, den 09. Dezember 2009 Referent: Dipl.-Ing. Thomas Horn Fachbereichsleiter Bauaufsicht und Naturschutz im Landwirtschaftszentrum Eichhof in Bad Hersfeld

Mehr

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006

232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Vom 12. Dezember 2006 232 Zweites Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Vom 12. Dezember 2006 Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: Zweites Gesetz zur

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Bautechnische Nachweise An den Ersteller des Standsicherheitsnachweises und des Brandschutznachweises werden je nach Bauvorhaben unterschiedliche Anforderungen

Mehr

Bayerische Bauordnung im Bild

Bayerische Bauordnung im Bild Bayerische Bauordnung im Bild Praktische Anwendung für den Architekten Bearbeitet von Dr. Josef Weiß, Dipl.-Ing. Dirk Richelmann 1. Auflage 2008 2008. Buch. 230 S. Hardcover ISBN 978 3 481 02182 5 Weitere

Mehr

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO

Brandschutz- Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Brandschutz Neuerungen und Brandschutznachweise BayBO Versicherungskammer Bayern Dipl.Ing. Florian Ramsl Seite 1 Art. 2 (4) Sonderbauten 8. Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen in Gebäuden oder mehr

Mehr

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags

Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags zu Anlage 1 Erläuterungen zum Ausfüllen des Bau- oder Abgrabungsantrags Vorbemerkung Reicht der auf den Vordrucken vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte gesonderte

Mehr

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung - LBO 2015

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung - LBO 2015 Die Aufgabe der Feuerwehren ist im Rahmen der LBO wie folgt vorgesehen: Rettung von Menschen und Tieren sowie Durchführung wirksamer Löscharbeiten ( 15, 34). Nur wenn die baulichen Anlagen einem brandschutztechnischen

Mehr