Modul Bauökonomie und Baurecht. Bauökonomie. Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau. Debora Portner M. Sc.
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1 Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Maß der baulichen Nutzung und Flächenermittlung im Hochbau Debora Portner M. Sc. Seite 1
2 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar zur Vorlesung Seite 12
3 Basisliteratur zu Flächen im Hochbau BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau MF/G MF/W WoFIV Richtlinie zur Berechnung von gewerblichen Mietflächen des gif e.v. Richtlinie zur Berechnung von Wohnungsmietflächen des gif e.v. Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Seite 13
4 Maß der baulichen Nutzung Seite 14
5 Maß der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Baumassenzahl (BMZ) Anzahl der Vollgeschosse Seite 15
6 Maß der baulichen Nutzung Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ) Geschossflächenzahl (GFZ) Baumassenzahl (BMZ) Anzahl der Vollgeschosse Download unter: &psid=d Seite 16
7 Maß der baulichen Nutzung Projektentwicklungsrechnung, Aufgabe aus der Praxis: Wismar Innenstadt: Bauland für Wohn- und Geschäftshaushaus zu verkaufen: >> Fläche ca. 500 m² Kaufpreis EUR << Ein tolles Angebot für den Investor? Wieviel Projektentwicklungsgewinn könnte erzielt werden? Daraus resultiert eine typische Frage an den Architekten: Wieviel vermietbare Fläche darf ich auf dem Grundstück bauen? Seite 17
8 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² WoFl Nettokaltmiete (NKM) Seite 18
9 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² WoFl NKM entspricht etwa EUR/m² WoFl 12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m² 120 EUR x 20 = EUR/m² Seite 19
10 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Vervielfältiger aus Maklerformel : 1_ Rendite = Vervielfältiger 1_ 5% = 20 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? 10 EUR/m² NKM entspricht etwa EUR/m² WoFl 12 x 10 EUR/m² = 120 EUR JNKM/m² 120 EUR x 20 = EUR/m² Seite 20
11 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl Guter Faktor: 85 % WoFl/BGF EUR x 0,85 = EUR/m² BGF Seite 21
12 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? KG200: 0 EUR KG : EUR/m² BGF KG500: 0 EUR KG600: 0 EUR KG700: 20 % auf KG300 u. 400 =1.400 EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF Seite 22
13 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF GFZ 2,0 = Geschossfläche nach BauNVO = m² GF = m² BGF? Seite 23
14 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Var. 1 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF 850 m² WoFl = EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten) m² BGF = EUR (Baukosten) 500 m² Bauland = EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten) 5 % Zwischenfinanzierung = EUR (0,05 x EUR) Überschlägiges Ertragsergebnis = ca EUR (19 % der Investitionssumme) Seite 24
15 Maß der baulichen Nutzung Aufgabe aus der Praxis: Projektentwicklungsrechnung Var. 2 Wieviel qm darf ich bauen? 500 m² Bauland EUR Was kostet das Haus? EUR/m² BGF Wieviel Mietfläche kann ich vermieten/ verkaufen? EUR/m² WoFl EUR/m² BGF m² WoFl = EUR (Verkaufserlös abzgl. 3 % Vertriebskosten) m² BGF = EUR (Baukosten) 500 m² Bauland = EUR (inkl. 10 % Erwerbsnebenosten) 5 % Zwischenfinanzierung = EUR (0,05 x EUR ) Überschlägiges Ertragsergebnis = ca EUR (25 % der Investitionssumme) Seite 25
16 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Seite 26
17 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse Minimierung von Verlustflächen durch optimalen Grundriss Seite 27
18 Maß der baulichen Nutzung Wo liegen die Optimierungspotenziale? Ausreizen der baurechtlichen Begrenzung Erweitern des Baukörpers mit nicht bauplanungsrechtlich relevanten Flächen Schaffen von Mietflächen außerhalb der baurechtlich definierten Vollgeschosse Minimierung von Verlustflächen durch optimalen Grundriss Kenntnisse über Flächen(definitionen) im öffentlichen Baurecht notwendig Seite 28
19 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Seite 29
20 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht Seite 30
21 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden? Seite 31
22 Maß der baulichen Nutzung Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht Bauordnungsrecht WAS darf WO gebaut werden? WIE darf gebaut werden? BauGB BauNVO Bauordnungen z.b. BauO Berlin Bundesebene Landesebene Seite 32
23 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Seite 33
24 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Es gilt immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung! Seite 34
25 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Es gilt immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung! Seite 35
26 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Achtung bei B-Plänen: Es gilt immer die passende BauNVO zum Zeitpunkt der Aufstellung! Seite 36
27 Maß der baulichen Nutzung GRZ und GFZ: Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 37
28 Maß der baulichen Nutzung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Bundesrecht Seite 38
29 Maß der baulichen Nutzung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (1) Die Grundflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des Absatzes 3 zulässig sind. (2) Zulässige Grundfläche ist der nach Absatz 1 errechnete Anteil des Baugrundstücks, der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf.? Bundesrecht Seite 39
30 Maß der baulichen Nutzung 2 BauO Berlin Begriffe (1) Anlagen sind bauliche Anlagen und sonstige Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Landesrecht Seite 40
31 Maß der baulichen Nutzung GRZ (BauNVO 1990): Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen) zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen/Balkone 50 m² Gesamtfläche: 550 m² Grundflächenzahl: 0,55 Zulässige Grundfläche Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 41
32 Maß der baulichen Nutzung 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. [ ] Seite 42
33 Maß der baulichen Nutzung GRZ (BauNVO 1990): Berechnung der GRZ I (Hauptanlagen) zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen und Balkone 50 m² Gesamtfläche: 550 m² Grundflächenzahl: 0,55 Zulässige Grundfläche Berechnung der GRZ II (GRZ I einschl. zulässige Überschreitung i.s.d. 19 BauNVO sowie Unterbauungen): zu berücksichtigen: Gebäudegrundfläche 500 m² Terrassen und Balkone 50 m² Zuwegungen und -fahrten 50 m² Überdachte Stellplätze 50 m² Tiefgarage 150 m² Terrassen und Balkone* -50 m² Gesamtfläche: 750 m² Grundflächenzahl: 0,75 * Überlagerung mit Tiefgarage Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 43
34 Maß der baulichen Nutzung 20 BauNVO Vollgeschosse, Geschossflächenzahl, Geschossfläche (1) Als Vollgeschosse gelten Geschosse, die nach landesrechtlichen Vorschriften Vollgeschosse sind oder auf ihre Zahl angerechnet werden. (2) Die Geschoßflächenzahl gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Sinne des 19 Abs. 3 zulässig sind. (3) Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden, daß die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz oder teilweise mitzurechnen oder ausnahmsweise nicht mitzurechnen sind. (4) Bei der Ermittlung der Geschoßfläche bleiben Nebenanlagen im Sinne des Bundesrecht 14, Balkone, Loggien, Terrassen sowie bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen (seitlicher Grenzabstand und sonstige Abstandsflächen) zulässig sind oder zugelassen werden können, unberücksichtigt. Seite 44
35 Maß der baulichen Nutzung Gem. 2 BauO Berlin Begriffe Ein Geschoss ist ein Vollgeschoss, wenn es mehr als 1,40 m über Geländeoberkante (im Mittel) hinausragt und mindestens über zwei Drittel der Grundfläche eine lichte Höhe 2,30 m hat Im Dachraum bzw. obersten Geschoss ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es eine lichte Höhe von 2,30 m über zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Landesrecht Seite 45
36 Maß der baulichen Nutzung GFZ (BauNVO 1990): Berechnung der GFZ zu berücksichtigen: Gebäudefläche DG 0 m² Gebäudefläche 2. OG 500 m² Gebäudefläche 1. OG 500 m² Gebäudefläche EG 500 m² Gebäudefläche KG 0 m² Gesamtfläche: m² Geschossflächenzahl: 1,5 Zulässige Geschossfläche unberücksichtigt bleiben: Terrassen und Balkone Vordächer und Dachüberstände Zuwegungen und -fahrten Überdachte Stellplätze Tiefgarage Nicht Vollgeschosse Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 46
37 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Abb: Prof. Kalusche Seite 47
38 Maß der baulichen Nutzung Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 48
39 Maß der baulichen Nutzung Stadt Frankfurt am Main: Arbeitshilfe Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, 2014 Seite 49
40 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Untergeordnete Vorbauten Quelle: Seite 50
41 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Untergeordnete Vorbauten BauO Berlin (2005) 6: Abstandflächen, Abstände Landesrecht [ ] (6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht 1. vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse und Dachüberstände, 2. Vorbauten, wenn sie a) insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Breite der jeweiligen Außenwand in Anspruch nehmen und b) nicht mehr als 1,50 m vor diese Außenwand vortreten, 3. Außenwandbekleidungen zum Zwecke der Energieeinsparung bei bestehenden Gebäuden. Von der gegenüberliegenden Nachbargrenze müssen vortretende Bauteile mindestens 2 m und Vorbauten mindestens 3 m entfernt sein. Seite 51
42 Maß der baulichen Nutzung Flächen nach BauNVO und Landesrecht (BauO Berlin) Untergeordnete Vorbauten sind: Erker, Gauben, Wintergärten Aus der Begründung zur BauO Bln 2005 zu 6 Abs. 6 Nr. 2 geht hervor, dass zu den bei Einhaltung bestimmter Abmessungen - bisher bereits abstandsflächenrechtlich privilegierten Vorbauten, wie Balkonen, Erkern und Wintergärten, nun Treppen, Treppenräume und Aufzüge hinzugekommen sind. In die Geschossflächenberechnung gehen die Flächen baulicher Anlagen und Gebäudeteile, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind, nach den jeweils anzuwenden Fassungen des 20 Abs. 3 BauNVO 1962, 1968 und 1977 bzw. 20 Abs. 4 BauNVO 1990 nicht ein. Gleiches gilt für die Grundflächenberechnung nach den jeweils anzuwendenden Fassungen des 19 der BauNVO vor Immer im Landesrecht prüfen: Definition Vollgeschoss! Bauliche Anlagen in Abstandsflächen! Seite 52
43 I. Maß der baulichen Nutzung II. Flächenermittlung im Hochbau III. Seminar zur Vorlesung Seite 53
44 Gebäudeflächen nach DIN 277 Mietflächen Seite 54
45 DIN 277 DIN 276 Definition der Flächen Definition der Kostengruppen DIN 277 Teil 1 DIN 277 Teil 2 DIN 277 Teil 3 Begriffe und Berechnungsarten Gliederung der Nutzflächen, Funktionsflächen und Verkehrsflächen, Erläuterung der Begriffe Mengen und Bezugseinheiten (legt Bezugseinheiten zur DIN 276 fest) Seite 55
46 DIN 277 im Detail messen Bruttogrundfläche BGF BGF-NGF Konstruktions-Grundfläche (KGF) NF + TF + VF Netto-Raumfläche (NRF) Nutzungsfläche (NUF) messen Technikfläche (TF) messen Verkehrsfläche (VF) messen Seite 56
47 DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau (bis ) Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Bereich a überdeckt und allseitig in voller Höhe umschlossen (z.b. Innenräume) Bereich b überdeckt, jedoch nicht allseitig in voller Höhe umschlossen (z.b. Balkone übereinander, Durchfahrten) Bereich c nicht überdeckt (z.b. oberster Balkon, Dachterrassen) Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.b. Geschosse) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. Seite 57
48 DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau (seit ) Grundflächen und Rauminhalte sind nach ihrer Zugehörigkeit zu folgenden Bereichen getrennt zu ermitteln: Regelfall der Raumumschließung (R) bei allen Begrenzungsflächen des Raums (Boden, Decke, Wand) vollständig umschlossen Sonderfall der Raumumschließung (S) mit dem Bauwerk konstruktiv (durch Baukonstruktionen) verbunden, jedoch nicht bei allen Begrenzungsflächen des Raums (Boden, Decke, Wand) vollständig umschlossen Sie sind ferner getrennt nach Grundrissebenen (z.b. Geschosse) und getrennt nach unterschiedlichen Höhen zu ermitteln. a Seite 58
49 BGF Seite 59
50 BGF Seite 60
51 BGF Seite 61
52 BGF Seite 62
53 BGF Seite 63
54 NGF Installationsschacht kleiner 1 m² Seite 64
55 NGF Seite 65
56 KGF Seite 66
57 KGF Seite 67
58 NF Seite 68
59 Technische Funktionsfläche TF Seite 69
60 VF Seite 70
61 Bruttorauminhalt BRI BGF x Höhe = BRI Seite 71
62 Bruttorauminhalt BRI BGF x Höhe = BRI Seite 72
63 Fallbeispiel Einfamilienhaus Seite 73
64 Fallbeispiel Einfamilienhaus 21,00 25,00 Seite 74
65 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG Seite 75
66 Fallbeispiel Einfamilienhaus DG Seite 76
67 Fallbeispiel Einfamilienhaus 21,00 25,00 Seite 77
68 Fallbeispiel Einfamilienhaus 19 BauNVO Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche (4) Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von 1. Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, 2. Nebenanlagen im Sinne des 14, 3. baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, mitzurechnen. 21,00 Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen bis zu 50 vom Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden. Im Bebauungsplan können von Satz 2 abweichende Bestimmungen getroffen werden. [ ] 25,00 Seite 78
69 Fallbeispiel Einfamilienhaus 21,00 25,00 Seite 79
70 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 80
71 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 81
72 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 82
73 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 83
74 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 84
75 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG DG Seite 85
76 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG + + = DG Seite 86
77 Fallbeispiel Einfamilienhaus EG + + = DG Seite 87
78 Mietflächen Seite 88
79 Mietflächen aufgehoben 1983 Internationale Standardisierung ist in Erarbeitung Quelle: Prof. Kalusche Seite 89
80 Mietflächen Quelle: Prof. Kalusche Seite 90
81 Mietflächen Gewerbemietfläche MF/G (2012) Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum des gif e.v. (Gesellschaft für Immobilienforschung) Wohnungsmietfläche WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche MF/W (2012) Richtlinie zur Berechnung von Mietflächen für Wohnraum des gif e.v. (Gesellschaft für Immobilienforschung) Seite 91
82 Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 92
83 Gewerbemietflächen nach gif e. V. MF/G Berechnungsregeln Folgende Grundflächenarten nach DIN 277 sind keine Mietfläche (MF/G-0): Technische Funktionsflächen nicht nutzbare Verkehrsflächen Zwingende Konstruktions-Grundflächen VF TF KGF NF Seite 93
84 Gewerbemietflächen nach gif e. V. MF/G Berechnungsregeln Die Grundfläche die nach DIN 277 zur Bruttogrundfläche gehört und nicht der MF/G-0 zugeordnet wird, ist die Mietfläche und heißt MF/G NF VF KGF Seite 94
85 Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 95
86 Gewerbemietflächen nach gif e. V. Seite 96
87 Wohnflächenverordnung (WoFlV) WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Allgemeines zur WoFIV Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften der WoFIV anzuwenden. Berechnungsgrundlagen WoFIV Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen (1) Die Wohnfläche einer Wohnung umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung gehören. (2) Zur Wohnfläche gehören auch die Grundflächen von 1. Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sowie 2. Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen, wenn sie ausschließlich zu der Wohnung gehören. Seite 97
88 Wohnflächenverordnung (WoFlV) WoFIV Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche Anrechnung der Grundflächen Die Grundflächen 1. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern sind vollständig, 2. von Räumen und Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 1 Meter und weniger als 2 Metern sind zur Hälfte, 3. von unbeheizbaren Wintergärten, Schwimmbädern und ähnlichen nach allen Seiten geschlossenen Räumen sind zur Hälfte, 4. von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen. Seite 98
89 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 99
90 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 100
91 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Nach gif werden im Unterschied zur WoFlV keine Gewichtungen definiert Seite 101
92 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Seite 102
93 Wohnungsmietflächen nach gif e. V. Gewichtung nach WoFlV frei festlegbar Seite 103
94 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Seite 104
95 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Kennzahlen im Geschosswohnungsbau a) Verhältnis von KGF zur BGF gut mittel schlecht 0,12 0,17 0,22 b) Verhältnis von NGF zur BGF gut mittel schlecht 0,88 0,83 0,78 c) Verhältnis von VF zur BGF gut mittel schlecht 0,07 0,11 0,15 d) Verhältnis von TF zur BGF gut mittel schlecht 0,01 0,025 0,04 (aus: Beurteilung und Bewertung alternativer Planungsentscheidungen im Immobilienbereich mit Hilfe eines Kennzahlensystems, Gärtner, Berlin 1996) Seite 105
96 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5,8 NF m² Baukosten NF /m² Seite 106
97 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5, m³ 3,8 = NF NF m² Baukosten NF /m² Seite 107
98 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Der Einfluss des Raumflächenfaktors Die untere Tabelle zeigt einen Vergleich dreier Gebäude mit unterschiedlichem Raumflächenfaktor. Errechnen Sie die jeweilige Hauptnutzfläche und die Baukosten. Einheit Gebäude 1 Gebäude2 Gebäude 3 BRI m³ 5.000, , ,00 Baukosten BRI /m³ 210,00 210,00 210,00 BRI/NF 3,8 4,8 5,8 NF m² 1.315, ,67 862,07 Baukosten NF /m² 798, , ,00 Seite 108
99 Vergleich von Büroimmobilien Hinsichtlich der NF / BGF Seite 109
100 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Vergleich von Nutz- und Verlustflächen bei Verwaltungsgebäuden Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45 bei einer BGF von m² und einer Miete von 20,- /m² NF. Wie ist die Bilanz nach 10 Jahren? Objekt 25 Objekt 45 Nutzfläche 53,2 % 74,51 % Miete Jahresmiete Nach 10 Jahren Vergleich Differenz Seite 110
101 Beispiele zur Wirtschaftlichkeit von unterschiedlichen Grundrisslösungen Anwendung in der Praxis: Vergleich von Nutz- und Verlustflächen bei Verwaltungsgebäuden Errechnen Sie die Jahresmiete der Objekte 25 und 45 bei einer BGF von m² und einer Miete von 20,- /m² NF. Wie ist die Bilanz nach 10 Jahren? Objekt 25 Objekt 45 Nutzfläche Miete Jahresmiete Nach 10 Jahren Vergleich Differenz Seite 111
102 Modul Bauökonomie und Baurecht Bauökonomie Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 112
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