B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 09/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am
|
|
- Willi Hochberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b / XIV-60 / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 09/17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan XIV-60 ( Mohriner Allee / Buckower Damm ) - Neueinleitung des Bebauungsplanes - 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Jochen Biedermann 3. Beschlussentwurf: a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Beschlüsse vom (BA-Vorlage Nr. 145/63), (BA-Vorlage Nr. 59/65), (BA-Vorlage Nr. 89/82), (BA-Vorlage Nr. 142/83), (BA-Vorlage 18/88), (BA-Vorlage Nr. 136/05) die Neueinleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans XIV-60 gemäß 25d Satz 2 BauNVO. Somit ist nunmehr die BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I. S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I. S. 1548), im weiteren Verfahren anzuwenden. Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-60 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : vom b. Der Bebauungsplan XIV-60 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung. c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden. d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung beauftragt.
2 4 Begründung 4.1 Ziele des Bebauungsplans Vorrangiges Planungsziel ist die Entwicklung und Sicherung eines bestehenden Gewerbegebietes, um durch die Flächenbereitstellung gewerblicher Bauflächen die notwendigen Voraussetzungen für arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen und Investitionen zu schaffen. Der Plan soll sicherstellen, dass die bezirkliche Zentrenstruktur erhalten bleibt und nicht durch die Ansiedlung weiterer bzw. die Erweiterung bestehender Einzelhandelsbetriebe unterlaufen wird. Stattdessen soll das Gewerbegebiet als solches für gewerbliche Nutzer erhalten und qualifiziert werden. Darüber hinaus sollen die linearen Grünstrukturen an den Rändern des Gewerbestandortes gesichert und ergänzt werden. 4.2 Anlass, Ziel der Neueinleitung des Verfahrens Überplanung von Bestandsgebieten / Fremdkörper -Festsetzung gemäß 1 Abs. 10 BauNVO Im Bebauungsplanentwurf XIV-60 ist beabsichtigt, Einzelhandelsbetriebe im Gewerbegebiet zukünftig auszuschließen. Anlass hierfür ist, dass die gewerblichen Bauflächen bereits zu einem nicht unerheblichen Anteil durch Einzelhandelsbetriebe genutzt werden. Im Plangebiet befinden sich aktuell vier Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund m², ein Kraftfahrzeughandel mit einer Verkaufsfläche von m² Freifläche und ein Großhandel. Aktuell liegt der Antrag zur Erweiterung eines Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes vor. Diese Nachfragen wirken sich auf das Angebot an verfügbaren Gewerbeflächen sowie auf das Bodenpreisniveau am Standort aus. Durch den grundsätzlichen Ausschluss dieser konkurrierenden Nutzungsart soll die Verfügbarkeit von Grundstücken für Gewerbebetriebe zu einem angemessenen Preisniveau gesichert werden. Rund 1,5 km nördlich des Plangebietes befindet sich das Nahversorgungszentrum Britzer Damm, rund 1,2 km östlich das Nahversorgungszentrums Britz-Süd. Es entspricht nicht der Intention des Bezirksamtes, dass sich der Standort in funktionaler Ergänzung zu den städtischen Zentren zu einem Standort entwickelt, der Aufgaben eines Nahversorgungszentrums übernimmt. Es wird jedoch anerkannt, dass die vorhandenen Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe am Standort eingeführt sind und zumindest teilweise Nahversorgungsfunktion übernehmen. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, im Bebauungsplan eine so genannte Fremdkörper -Festsetzung auf der Grundlage von 1 Abs. 10 BauNVO aufzunehmen. Hierüber sollen bauliche Änderungen und Erneuerungen der vorhandenen Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise gestattet werden. Ausnahmsweise können auch bauliche Erweiterungen zugelassen werden, wenn die Verkaufsfläche 800 m² nicht überschreitet. Weiter ist beabsichtigt, nähere Bestimmungen über die zulässigen Sortimente zu treffen. 1 Abs. 10 BauNVO ist ein wichtiges Instrument, um bei der Überplanung eines Bestandsgebietes bestimmte, sonst auf den bloßen passiven Bestandsschutz gesetzte Nutzungen abwägungsgerecht dahingehend abzusichern, dass sie auch weiterhin, ggf. in veränderter Form, Bestand haben können. Diese Möglichkeit der Regelung bietet sich jedoch nur bei Anwendung der Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Ju-
3 ni 2013 (BGBl. I S. 1548). Auf Grund der erstmalig im Jahr 1988 durchgeführten öffentlichen Auslegung (s. Pkt. 4.3) ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763) anzuwenden, die eine entsprechende Regelungsmöglichkeit nicht enthält. Geschossflächenzahl, Geschossfläche ( 20 BauNVO) Weiter ist die Regelung zur Berechnung der Geschossfläche seit 1990 vereinfacht. Gemäß BauNVO 1977 ist gem. 20 Abs. 2 BauNVO die Geschossfläche nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen (z.b. in Dach-, Keller-, und Staffelgeschossen). Abweichende Regelungen hiervon, sind im Bebauungsplan nicht zulässig. Gemäß der aktuell geltenden BauNVO 1990, aktualisiert 2013, werden die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nicht-Vollgeschossen nicht mehr bei der Ermittlung der Geschossfläche bzw. Geschossflächenzahl mitgerechnet, es sei denn, der Bebauungsplan trifft hierfür eine Festsetzung. Es entspricht der Intention des Bebauungsplanentwurfes XIV-60, die Geschossfläche lediglich für die Vollgeschosse zu regeln und Kellerräume etc. außer Acht zu lassen. Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche ( 19 BauNVO) Nach 19 Abs. 4 BauNVO 1977 werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO, die Grundflächen von baulichen Anlagen, die nach Landesrecht im Bauwich oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können, sowie die Grundflächen von Balkonen, Loggien und Terrassen nicht auf die zulässige Grundfläche angerechnet. Die Fassung der BauNVO 1990, aktualisiert 2013, sieht eine Anrechnung der Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, Nebenanlagen und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird, auf die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ bzw. GR vor. Die im Bebauungsplan festgesetzte GRZ oder GR darf durch Anlagen, die der Anrechnungsregelung unterliegen, bis zu 50 v.h. überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer GRZ von 0,8 (sogenannte Kappungsgrenze ). Im Bebauungsplan können abweichende bzw. den Vollzug der Anrechnungsregelung ergänzende Bestimmungen getroffen werden. Die Regelung in der aktuellen BauNVO entspricht der Intention, dem Orts- und Landschaftsbild sowie der Stadtgestalt Rechnung zu tragen und auch in einem Gewerbegebiet einen gewissen Anteil an Grünflächen planungsrechtlich zu sichern. Fazit: Um die Planungsziele in der gewünschten Weise umsetzen zu können, soll das Verfahren neu eingeleitet und zukünftig die Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), angewendet werden. Der Beschluss der Neueinleitung des Verfahrens erfordert keine Bekanntmachung im Amtsblatt. Die Grundzüge der Planung werden durch die Neueinleitung nicht berührt.
4 4.3 Auswirkungen der Neueinleitung Für das Bauvorhaben des Werkhofes, Mohriner Allee 7 / Buckower Damm 20, wurde unter Anwendung des 33 Abs. 1 BauGB (Planreife) eine Baugenehmigung erteilt. Grundlage für die Beurteilung bildete der Bebauungsplan vom Die übrigen zwischenzeitlich realisierten Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs wurden auf Grundlage des Baunutzungsplans in Verbindung mit den planungsrechtlichen Vorschriften der Bauordnung für Berlin in der Fassung vom genehmigt. Wenn der Plangeber auf eine Neufassung der Baunutzungsverordnung umstellt, kann bei Aufhebung und Änderung der zulässigen Nutzung unter Umständen ein entschädigungsrechtlicher Fall des 42 BauGB vorliegen, wenn hierdurch eine nicht nur unwesentliche Wertminderung des Grundstücks eintritt. Der Bodenwertverlust ist dabei die Differenz zwischen dem Grundstückswert vor und nach Änderung oder Aufhebung der bisher zulässigen Nutzung. Das ist hier nicht der Fall. Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom , der auch Grundlage für die Baugenehmigung war, sah für das Grundstück Mohriner Allee 7 / Buckower Damm 20 die Festsetzung eines Gewerbegebietes vor. Zulässig waren zwei Vollgeschosse, eine GRZ von 0,4, eine GFZ von 0,6 sowie offene Bauweise ohne Längenbeschränkung. Im Einzelfall sollten Ausnahmen von der Zahl der Vollgeschosse bis zu drei Vollgeschossen zugelassen werden, wenn die GFZ nicht überschritten wurde. Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen parallel zur Mohriner Allee und zum Buckower Damm wurden als Grünflächen dargestellt. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sieht für das Grundstück Mohriner Allee 7 / Buckower Damm 20 eine Erhöhung der Nutzungsmaße zum einen durch die Einbeziehung der Grünflächen in die Baugebietsfläche (geplante Festsetzung: Baugebietsfläche mit Pflanzbindung) und zum anderen durch die Erhöhung der GFZ von 0,6 auf 1,0 und der Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse von zwei auf drei vor. Eine Reduzierung der zulässigen Bebauung ist dahingehend beabsichtigt, dass das Grundstück zukünftig nicht mehr zu 100 %, sondern nur noch bis zu 90 % durch Stellplätze, Zufahrten etc. überbaut werden darf. In der Realität ist durch Pflanz- und Freiflächen entlang der Grundstücksgrenzen ca. 20 % der Grundstücksfläche unversiegelt, so dass kein Eingriff in ausgeübte Nutzungen erfolgt. Es ist somit nicht davon auszugehen, dass mit den beabsichtigten Festsetzungen eine wesentliche Wertminderung des Grundstücks Mohriner Allee 7 / Buckower Damm 20 eintritt. Zudem handelt es sich um ein landeseigenes Grundstück. Durch die Neueinleitung sind somit keine nachteiligen Auswirkungen verbunden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die möglichen Auswirkungen aus den geplanten Festsetzungen auch für die übrigen im Privateigentum befindlichen Grundstücke zu prüfen. 4.4 Verfahren Die Aufstellung des Bebauungsplans XIV-60 wurde mit Bezirksamtsbeschluss vom eingeleitet. Änderungsbeschlüsse erfolgten am (Geltungsbereichsänderung), (Geltungsbereichsänderung), (Beschluss zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gem. 2a Abs. 2 und 3 BBauGB) und (Geltungsbereichsänderung) und (Geltungsbereichsänderung und Planinhaltsänderung).
5 Vom bis erfolgte die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB. Mit Schreiben vom hat der Senator für Bau- und Wohnungswesen der Anwendung des 33 Abs. 1 BauGB bei der Genehmigung des Bauvorhabens Werkhof des Gartenbauamtes auf dem Grundstück Buckower Damm 20 zugestimmt. Zwischen 1991 und 2005 wurde das Verfahren aufgrund von Verhandlungen über den Erwerb / Tausch von Flächen zwischen dem Bezirk, der Neukölln- Mittenwalder-Eisenbahn und privaten Eigentümern zur Anlage öffentlicher Grünund Wegeflächen nicht weiter betrieben. Die Verfahrensschritte der frühzeitigen Beteiligungen gemäß 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden im Jahr 2008 mit einem aktualisierten Bebauungsplanentwurf erneut durchgeführt. In den Jahren 2009 und 2015 erfolgte die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB. Über die beabsichtigte erneute Einleitung gem. 25d BauNVO wurden die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die Gemeinsame Landesplanungsplanungsabteilung Berlin-Brandenburg gem. 5 AGBauGB mit Schreiben vom durch Übersendung des Entwurfs der BA-Vorlage informiert. Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde mit Schreiben vom der Absicht, einen Beschluss über die Neueinleitung des Verfahrens zu fassen, zugestimmt. Durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung wurde mit Schreiben vom mitgeteilt, dass die Planungsabsicht keinen Widerspruch zu den Zielen der Landesplanung erkennen lässt. Vorsorglich wird auf die Regelungen zur Zulässigkeit von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen aus dem Ziel der Raumordnung Z 4.7 LEP B-B sowie aus den Grundsätzen der Raumordnung G 4.8 und G 4.9 LEP B-B hingewiesen. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und parallel eine erneute eingeschränkte Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. 4a Abs. 3 BauGB vorgesehen. 5. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722); Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548); Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283). Berlin-Neukölln, den Jochen Biedermann Bezirksstadtrat
6
B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrBEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am
Bezirksamt Neukölln von Berlin 29.11.2017 Stadtentwicklungsamt App.: 2998 - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b1 6144 / XIV-287b-1 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 287/17 - zur Beschlussfassung - für die
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung
MehrTextliche Festsetzungen
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird
MehrBEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 59/17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b/b1 6144 / 8-37, 8-38, 8-41, 8-42, 8-43, 8-44, 8-45, 8-47, 8-50 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 59/17 - zur Beschlussfassung
MehrBezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 02.08.2011 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel. 4200 Umwelt und Verkehr Bezirksamtsvorlage 137/11 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 09. August 2011
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1. zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 zur Regelung von Art und Maß baulicher Nutzung der Grundstücke - BAUNUTZUNGSPLAN - vom 24. Juli 1963 in der Änderungsfassung vom 26.05.1971 Dieser Plan besteht aus dem folgenden Text
MehrVorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 17.01.2018 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.02.2018 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre
MehrBezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81
MehrStadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrGemeinde Immenstaad. Stockwiesen 1. Änderung. Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften. Inhalt: Stand: Juli 2015
Gemeinde Immenstaad Bebauungsplan Örtliche Bauvorschriften Stockwiesen 1. Änderung Stand: Juli 2015 Inhalt: Rechtsplan Satzung Planungsrechtliche Festsetzungen Örtliche Bauvorschriften Begründung Satzung
MehrStadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung
Stadt Heiligenhafen B-Plan 12, 11. Änderung "Dünenpark" Begründung Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss ( 2(1) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3(2) BauGB) Beteiligung der Behörden und der TÖB ( 4(2) BauGB)
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrBaubetriebslehre II. Vorlesung. Nur zu Lernzwecken. Sommersemester Flächenermittlung
Baubetriebslehre II Vorlesung Sommersemester 2016 Flächenermittlung Nur zu Lernzwecken 1 2 Kapitel Flächenermittlung BauNVO Flächen gemäß der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke DIN 277
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand
MehrBerechnung zum Maß der baulichen Nutzung
Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung zum Bauantrag vom zum Antrag auf Vorbescheid vom (Zutreffendes bitte ankreuzen) Bauherr Baugrundstück 1. Bauplanungsrechtliche Vorgaben 1.1. Bebauungsplan mit Festsetzungen
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
MehrBebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm)
Landeshauptstadt Potsdam Bebauungsplan Nr. 9/96 Großer Plan Am Herzberg BA 3 (OT Golm) 1. (vereinfachte) Änderung Begründung Stand: Mai 2010 Entwurf zur öffentlichen Auslegung gemäß 13 Abs. 3 i.v.m. 3
MehrStadt Hardegsen. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr (Altstadt) Planteil Entwurf. Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13.1 (Altstadt) Im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Planteil Entwurf Stand: 15.08.2017 Auftraggeber: Betreuung: Josef Kaboth Am Teichberg 9 37181 Hardegsen..
MehrS T A D T V R E D E N
S T A D T V R E D E N Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 115 Grenzüberschreitendes Dienstleistungszentrum Gaxel Stand: Frühzeitige Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Inhalt 1. Lage und Abgrenzung des Plangebietes
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.
2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2) und 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 6.11.2013 STADT BAD SALZDETFURTH BEBAUUNGSPLAN NR. 23 MAIENTAL, 2. ÄNDERUNG
MehrStädtebaurecht. BauGB 34. Vorlesungsthema!
Vorlesungsthema! Städtebaurecht BauGB 34 Vorlesungsthema! Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Bauleitplanung! Teil 1 BauGB: Aufgabe
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrTEIL B TEXTTEIL. Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe
Stadt Wiehe Leopold-von-Ranke-Straße 33 06571 Wiehe Kyffhäuserkreis TEIL B TEXTTEIL ZUM Bebauungsplan Nr.7 Alte Schäferei der Stadt Wiehe Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 (2) i.v.m. 13
MehrLeitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
MehrInformationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.
Informationen zum Bebauungsplan Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf www.aachen.de/bauleitplanung Informationen zum Bebauungsplan Was ist ein Bebauungsplan? In einem räumlich genau abgegrenzten
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO
MehrKonzept zur Frühzeitigen Beteiligung
Stadt Celle Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt Fachdienst 60 Stadtentwicklungsplanung Konzept zur Frühzeitigen Beteiligung für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 Wce Gewerbegebiet Am
MehrBebauungsplan. Vorlesungsthema
Bebauungsplan Vorlesungsthema Baugesetzbuch (BauGB) Baunutzungsverordnung (BauNVO) Planzeichenverordnung (PlanzVO) Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bauleitplanung Teil 1 BauGB: Instrumente
MehrBebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 04/11 A Grund- und Hauptschule Gemeindeteile Bissendorf und Wennebostel 3. Änderung Erläuterungen zur Planung Juni 2017 Grundlagen Ein Aufstellungsbeschluss liegt für
MehrDer Bebauungsplan. 2.Stufe. Bebauungsplan
Der Bebauungsplan 2.Stufe Bebauungsplan Der Bebauungsplan Funktion des Bebauungsplans 8 Abs.1 BauGB: Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche
MehrBESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS
Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Gewerbegebiet Elsheim Teil 1-3. Änderung vom 11.03.2013 BESTANDTEILE DES VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLANS 1. Baubeschreibung zur Planung
MehrGemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB
Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen
MehrFestsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrStadt Köthen (Anhalt)
Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2009186/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 30.07.2009 TOP: 2.7 Vorlagen-Nr.:
Mehr2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße SATZUNG. Gemeinde Glienicke/Nordbahn
Gemeinde Glienicke/Nordbahn 2. Änderung Bebauungsplan Nr. 8 Maxim-Gorki-Straße Auftraggeber: Gemeinde Glienicke/Nordbahn Hauptstraße 19 16548 Glienicke/Nordbahn Planverfasser: architekturbüro civitas Dr.
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrAMTSBLATT. INHALT Datum Titel Seite
166 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 18. Mai 2017 Nr. 21/2017 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite 97 11.05.2017 Öffentliche Bekanntmachung der 34. Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung des
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 22.09.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 1790 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 27.09.2016 1.
MehrGemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des
MehrBebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung
Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des
MehrPlanfassung vom Begründung Textliche Festsetzungen Lageplan Verfahrensvermerke
Gemeinde Wackersdorf Landkreis Schwandorf Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Oberpfälzer Seenplatte - Murner See Änderung 3.4 SO Hotel (Stützpunktfläche), Rauberweihermühle Änderung im Bereich:
MehrVorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen
Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
MehrIM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB
IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de
MehrDer Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Stadt Pfungstadt Bauamt Der Bebauungsplan Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan.
MehrGEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
Mehr1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN
STADT DILLENBURG BAULEITPLANUNG 1. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN POSTSTRASSE/ HERWIGSTRASSE - TEXTFESTSETZUNGEN Textfestsetzungen 2 Auftragnehmer: - GmbH Tannenweg 10 56751 Polch Mail: Telefon: 02654/964573 Fax:
MehrBebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße
STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrStadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg. Begründung. zur Satzung über den. Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung
Stadt Ratzeburg Kreis Herzogtum Lauenburg Begründung zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 59, 1. Änderung nördlich Langenbrücker Straße, östlich Brauerstraße/Domstraße für das Gebiet der ehemaligen Neuapostolischen
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrBEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 62/17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Aufstellung des Bebauungsplanes -
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / 8-19b-1 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE N R. 62/17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 21.3.2017 1. Gegenstand
MehrAntrag DS-Nr: 0988/4
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin 4. Wahlperiode Ursprung: Antrag Grüne/CDU Dr.Vandrey/Wapler/Klose TOP-Nr.: Antrag DS-Nr: 0988/4 Beratungsfolge: Datum
MehrBezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 14.06.2017 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 13.07.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER
Mehr" # % " & '()*& !" - &" - & - /
!"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für
MehrSatzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrGemeinde Harsleben Begründung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau Sport-, Büro- und Schulungscenter
Gemeinde Harsleben Begründung zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Neubau Sport-, Büro- und Schulungscenter Entwurf, Stand: 6. Februar 2017 Lage Geltungsbereich Übersicht, [TK10 / 12/2011]
MehrBEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB gemäß 10 (1) BauGB gemäß 10 (3) BauGB 2.5.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 12 HILDESHEIMER STRAßE SÜD, 4. ÄNDERUNG
MehrDer Bebauungsplan. Hinweise zum Verständnis und zur Mitwirkung. Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan?
Welche Aufgabe hat ein Bebauungsplan? Die Bauleitplanung - zu ihr gehören der Flächennutzungsplan (FNP) und der Bebauungsplan - hat die Aufgabe, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.
MehrBEGRÜNDUNG ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1
ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. B12/1 GEMEINDE NIEDERZIER ORTSCHAFT OBERZIER -ENTWURF- Inhalt 1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 1 2 Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation...
MehrGemeinde Büchlberg. 38. Änderung des Bebauungsplanes " BIERETÄCKER "
38. Änderung des es " BIERETÄCKER " Planungsstand: Inhalt A. B. C. D. Satzung Begründung Verfahrensvermerke Anlagen Seite 2 3 4 6 BAUHERR: Johann Marold BIERETÄCKERSTRASSE 39A 94124 BÜCHLBERG 08505 3821
MehrBEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG
BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 14.3.2018 GEMEINDE ALGERMISSEN BEBAUUNGSPLAN NR. 1B SÜD - NEU, 6. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRAẞE 15 30559
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrVerordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237)
BauNVO 68 Seite 1 von 15 Verordnung über die bauliche Nutzung der Gundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. November 1968 (BGBl. I S. 1237) Erster Abschnitt Art der baulichen Nutzung 3 1 GLIEDERUNG IN
MehrBebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung
Gemeinde Mühltal Ortsteil Frankenhausen Bebauungsplan Siegelsgrund, 1. Änderungsplan (in Textform) Satzung bearbeitet: März 2001 geändert für Offenlage: Juli 2001 geändert für Satzungsbeschluss: Oktober
MehrFachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB. 1. Gegenstand der Fachanweisung Anwendung 2 UNGÜLTIG
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Bauordnung und Hochbau FA 1/2007 - ABH Fachanweisung Vorweggenehmigung nach 33 BauGB 1. Gegenstand der Fachanweisung 2 2. Rechtsgrundlagen 2 3. Anwendung
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrGEMEINDE HÜNXE. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom Exemplar zur öffentlichen Auslegung
GEMEINDE HÜNXE zum Bebauungsplan Nr. 48 Högemannshof - 1. Änderung - in der Fassung vom 11.10.2017 Exemplar zur öffentlichen Auslegung Inhalt 1 Veranlassung und Erforderlichkeit 5 2 Rechtsgrundlagen 5
MehrBebauungsplan Nr. II/2/61.00
Bebauungsplan Nr. II/2/61.00 Alten- und Pflegeheim Meierfeld Angabe der Rechtsgrundlagen Textliche Festsetzungen, Planzeichenerklärungen, sonstige Darstellungen und Hinweise - Vorentwurf - A - 5 Angabe
MehrBekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim
Bekanntmachung Ortsgemeinde Bellheim Ergänzungssatzung zur Erweiterung der Firma Kardex Remstar Produktion Deutschland GmbH Auf Grund von 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung
MehrGemeinde Wedemark. Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges. 1. Änderung
Gemeinde Wedemark Bebauungsplan Nr. 07/07 II Südlich des Beekeweges mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 07/07 I Gewerbegebiet Elze-Nord in Elze 1. Änderung Verfahren nach 13 BauGB Stand: 09.06.2015
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
MehrAm Ochtmisser Kirchsteig
Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und
MehrStadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade
Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrBeitragspflicht
- 1 - Satzung über das Erheben von Beiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung (Kanalisation) der Kreisstadt St. Wendel vom 22.02.1980 zuletzt geändert durch Satzung vom 29.11.2001 Entwässerungsbeitragssatzung
MehrZweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein. 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht
Zweckverband Gewerbepark Nürnberg Feucht Wendelstein Lkr. Nürnberger Land, Roth Stadt Nürnberg 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbepark Nürnberg-Feucht Satzung mit Begründung vom 11. April 2011 Auftraggeber:
MehrGemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg
Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
Mehr