Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind

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1 Jahresfachtagung 2010 Die neue PrüfVO Auswirkungen auf die Prais Dipl.-Ing. 1/20 Andreas Holler Jahresfachtagung 2010 Inhalt Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber der TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Fazit 2/20 Jahresfachtagung

2 Die neue PrüfVO Die TPrüfVO trat zum Ende 2009 außer Kraft und wurde am durch die PrüfVO ersetzt. Die Überarbeitung der TPrüfVO erfolgte aufgrund der Anpassung an die Muster- Prüfverordnung sowie der Europäischen Harmonisierung. Inhalt: Die neue PrüfVO Änderungen gegenüber TPrüfVO Auswirkungen auf die Prais Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Fazit /20 Jahresfachtagung 2010 Änderungen gegenüber der TPrüfVO Entfall von Sachkundigenprüfungen Prüffristen auf bzw. 6 Jahre angeglichen Zusätzliche Sonderbauten Prüfsachverständige Prüfgrundsätze für alle Prüfsachverständigen verbindlich Neuer Ordnungswidrigkeitenkatalog Wiederkehrende Prüfung durch Bauaufsichtsbehörde 4/20 Jahresfachtagung

3 Änderungen gegenüber der TPrüfVO Sachkundigenprüfungen entfallen Prüfung der entsprechenden Anlagen nach Herstellerangaben oder anderen Richtlinien 2. Prüfungen durch Sachkundige Prüfung vor der 1. Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung Wiederkehrende Prüfung Prüffrist in Jahren, nicht mehr als: 2.5 tragbare Feuerlöscher automatische Schiebetüren in Rettungswegen Einrichtungen zum selbsttätigen Schließen von Feuerschutzabschlüssen (z. B. Türen, Tore) 2.8 kraftbetätigte Tore elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen Schutzvorhänge (zwischen Bühnen und Versammlungsräumen) Blitzschutzanlagen 2.12 Rauchabzüge in Treppenräumen gemäß 7 Abs. 12 BauO NRW 5/20 Jahresfachtagung 2010 Änderungen gegenüber der TPrüfVO Prüfung der technischen Anlagen und Einrichtungen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen Wiederkehrende Prüfung Prüffrist in Jahren Prüfung durch Staatlich anerkannte Sachverständige 1. CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen 2. Ortsfeste, selbstständige Feuerlöschanlagen. Lüftungstechnische Anlagen 4. Maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittelund Großgaragen 5. Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen 6. Maschinelle Rauchabzugsanlagen 7. Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung 8. Brandmeldeanlage, Alarmierungsanlage 9. Elektrische Anlagen - in Krankenhäusern nur elektrische Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen, - in Garagen nur in Geschlossenen Großgaragen - und in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen Natürliche Rauchabzugsanlagen Ortsfeste, nicht selbsttätige Feuerlöschanlagen 6 6/20 Jahresfachtagung 2010

4 Änderungen gegenüber der TPrüfVO 1. Verkaufsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung in der jeweils geltenden Fassung 2. Versammlungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Krankenhäuser 4. Beherbergungsstätten im Sinne der Sonderbauverordnung in der jeweils gültigen Fassung 5. Hochhäuser 6. Mittel- und Großgaragen im Sinne der Sonderbauverordnung in der jeweils geltenden Fassung 7. Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen > 500 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude 8. Allgemeinbildende und berufsbildende Schulen 9. Hallenbauten für gewerbliche oder industrielle Betriebe mit einer Geschossfläche > 2000 m² 10. Messebauten und Abfertigungsgebäude von Flughäfen und Bahnhöfen mit einer Geschossfläche > 2000 m², 11. Sonstige bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung, soweit die Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde nach 54 (2) Nr. 18 BauO NRW im Einzelfall angeordnet worden ist 7/20 Jahresfachtagung 2010 Änderungen gegenüber der TPrüfVO Ordnungswidrigkeiten Gemäß der neuen PrüfVO handelt ein Prüfsachverständiger ordnungswidrig, der: der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder Baudienststelle nicht anzeigt, dass festgestellte Mängel nicht in der von ihm festgelegten Frist beseitigt wurden Auskünfte über durchgeführte Prüfungen gegenüber der Bezirksregierung verweigert Prüfgrundsätze nicht beachtet 8/20 Jahresfachtagung

5 Änderungen gegenüber der TPrüfVO Wiederkehrende Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden werden ebenfalls durch die PrüfVO geregelt. Hierbei zu beachten sind: Zeitabstände von höchstens Jahren für 1. Verkaufsstätten 2. Versammlungsstätten Zeitabstände von höchstens 6 Jahren für 1. Krankenhäuser 2. Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Betten. Hochhäuser mit mehr als 60 m Höhe 4. Großgaragen 5. Schulen 6. Gebäude mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen, die größer als m² sind 7. Kindergärten und Horte mit mehr als vier Gruppen 9/20 Jahresfachtagung 2010 Auswirkungen auf die Prais Derzeit können keine wesentlichen Auswirkungen der neuen PrüfVO festgestellt werden, da PrüfVO bei Betreibern und Bauherren weitgehend nicht bekannt Unklarheiten bezüglich Prüffristen und prüfpflichtiger Anlagen Beispiel elektrische Anlagen: Prüfung der Technischen Anlagen und Einrichtungen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach Wesentlichen Änderungen Wiederkehrende Prüfung Prüffrist in Jahren 9. elektrische Anlagen -in Krankenhäusern nur elektrische Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung des Betriebes dienen, -in Garagen nur in Geschlossenen Großgaragen - und in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen 6 10/20 Jahresfachtagung

6 Auswirkungen auf die Prais Typische Mängel bei elektrischen Anlagen, die bisher nicht durch Sachverständige geprüft wurden: Nutzung der Hauptverteilung als Lager Fehlender Berührungsschutz Abgängigkeit von Sicherungsautomaten 11/20 Jahresfachtagung 2010 Auswirkungen auf die Prais Brandmeldeanlagen Meldegruppe 2 Meldegruppe Y Meldegruppe Meldegruppe 5 Meldegruppen (MG) nicht gemäß DIN VDE 08-2 aufgeteilt Keine Trennung der MG zwischen Flur und Nutzungseinheit Aufteilung in 4 Meldegruppen notwendig 12/20 Jahresfachtagung

7 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Nicht alle Prüfungen, die durch immer kompleer werdende Gebäude notwendig werden, sind durch die neue PrüfVO geregelt. Wirk-Prinzip-Prüfung Baubegleitende Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen, die unter die PrüfVO fallen Überprüfung der Wirksamkeit von Entrauchungseinrichtungen (Heißrauchversuche) 1/20 Jahresfachtagung 2010 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Die Wirk-Prinzip-Prüfung beinhaltet: Erstellung einer ganzheitlichen gewerkeübergreifenden Brandfallsteuermatri Überprüfung aller Abhängigkeitsfunktionen der sicherheitstechnischen Anlagen untereinander Adobe Acrobat Document 14/20 Jahresfachtagung

8 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Baubegleitende Prüfungen z. B. von Brandschutzklappen in Schächten Brandschutzklappe richtig eingebaut? Ja/Nein Ja, aber nur mit Hinweis: baulicher Brandschutz mangelhaft 15/20 Jahresfachtagung 2010 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Baubegleitende Prüfungen z. B. von L 90-Kanälen vor Verschließen Innere Sichtprüfung des Kanals, z. B. von L 90-Sonderkonstruktionen Prüfung der Abhängungen und äußere Sichtprüfung von L 90-Sonderkonstruktionen 16/20 Jahresfachtagung

9 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Baubegleitende Prüfungen z. B. Funktionsprüfungen Funktionsprüfung einer Löschanlage zur vorläufigen Inbetriebnahme eines Trafos 17/20 Jahresfachtagung 2010 Prüfungen, die nicht durch die PrüfVO geregelt sind Überprüfung der Wirksamkeit von Entrauchungseinrichtungen (Heißrauchversuche) Heißrauchversuche können erforderlich werden sofern die RWA s mittels Ingenieurmethoden bemessen wurden (Modellversuche, CFD-Simulationen etc.) bei Abweichungen zu den anerkannten Regeln der Technik oder Sonderbauvorschriften 18/20 Jahresfachtagung

10 Fazit Die Änderungen durch der PrüfVO wie: - Prüffristen und - prüfpflichtige Anlagen sind bei Betreibern und Bauherren weitgehend nicht bekannt. Teilweise können erhebliche Mängel bei wiederkehrenden Prüfungen von elektrischen Anlagen und Brandmeldeanlagen festgestellt werden. Nicht alle Prüfungen, die bei kompleen Gebäuden notwendig sind, werden durch die PrüfVO geregelt - Wirk-Prinzip-Prüfung - Heißrauchversuche 19/20 Jahresfachtagung 2010 Jahresfachtagung 2010 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20/20 Jahresfachtagung

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