Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar?

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1 Landesbauordnungen: Was ist im Holzbau machbar? Dipl.-Ing. (FH) Johannes Niedermeyer, Holzbau Deutschland Institut 15. Holzbauforum April 2016, Berlin

2 Inhalt Vorstellung: Holzbau Deutschland Institut Bauordnungsrechtliche Rahmenbedingungen für den Holzbau - Übersicht und Vergleich (eine Momentaufnahme) Der Ausblick für den Holzbau

3 Das Holzbau Deutschland Institut Status: Sitz: Gegründet: gemeinnütziges & wissenschaftliches Institut Berlin 1990 in Bonn Präsident: Zimmermeister und Dipl.- Ing. (FH) Walter Bauer, Satteldorf Mitglieder: 17 Landesverbände von Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister 3 Fördermitglieder

4 Das Holzbau Deutschland Institut ist Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Praxis.

5 Das Holzbau Deutschland Institut Aufgabenbereiche: 1. Praxisrelevante Forschung und Entwicklung 2. Regelungswesen: Nationale und europäische Normung, Landesbauordnungen, etc. 3. Wissenstransfer u.a. im Rahmen des INFORMATIONSDIENST HOLZ (Schriften und Fachberatung Holzbau)

6 Die Holzbauquoten in Deutschland

7 Mehrfamilienhausbau in Holzbauweise Anteil und Verteilung Anteil des Holzbaus am MFH-Bau mit ca. 2 % marginal Verteilung nicht in Ballungszentren genehmigte Holz-Mehrfamilienhäuser in 2014 absolute MFH-Holzbauten und Holzbauquote ,5% 2,3% 1,8% 2,3% 2,1% 2,3% 2,3% = statistisches Bundesamt = Hochrechnung Holzbau Deutschland Quelle: Holzbau Deutschland Leistungspartner und Heinze GmbH Erstellt mit EasyMap Lutum&Tappert

8 Vergleich der Landesbauordnungen 2013/2014 Quelle: DHWR (2014) verändert nach Dederich (2013): Vgl. Thünen Report 09 Holzverwendung im Bauwesen Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für Holz Einige Bundesländer haben auch nach über 10 Jahre nach Verabschiedung der Musterbauordnung (MBO 2002) diese in Struktur und Gebäudeklassendefinition noch nicht umgesetzt. Mehrere Bundesländer haben für die Holzverwendung sogar deutlich nachteilige Bestimmungen.

9 Landesbauordnungen: Stand April 2016 Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz wurde mittlerweile zum geändert und an die MBO angepasst. Die Landesbauordnungen Nordrhein- Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg befindet sich derzeit in Überarbeitung. Die Landesbauordnungen Berlin, Hessen, Mecklenburg- Vorpommern und Saarland stehen zur Überarbeitung an. Die Landesbauordnungen Baden- Württemberg befindet sich in der Konsolidierungsphase.

10 Grundlage für LBO s: Musterbauordnung 2002 Wichtig für Bauvorhaben in Holzbauweise: 2 (3) Begriffe: Einteilung der Gebäudeklassen (GK)

11 MBO 2002 und die Landesbauordnungen Wichtig für Bauvorhaben in Holzbauweise: 26 (2) Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen feuerhemmend (F 30) hochfeuerhemmend (F 60) Gebäudeklasse 4 feuerbeständig (F 90) Mit 26 (2) MBO 2002 wird der Bezug zur Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise M-HFHHolzR 2004 hergestellt.

12 MBO 2002 und die Landesbauordnungen Bauteil Gebäudeklassen MBO Tragende Wände, Stützen - fh fh hf fb Tragende Wände, Stützen im KG fh fh fb fb fb 27 Tragende Wände, Stützen im DG* - fh fh hf fb Nichttragende Außenwände nb oder fh nb oder fh 28 Trennwände - fh fh 1 hf fb 29 Decken - fh fh hf fb Decken im KG fh fh fb fb fb 31 Decken im DG* - fh fh hf fb Brandwand, Brandersatzwand hf 2 hf 2 hf 2 hf + M hf + M 30 fh feuerhemmend hf - hochfeuerhemmend fb - feuerbeständig Quelle: Werther, Gräfe, Stein, Merk- Quadriga 3/2015 M - mechanische Beanspruchung nb - nicht brennbar * - wenn Aufenthaltsräume darüber möglich sind. 1) - git nicht für Wohngebäude 2) - Gebäudeabschlusswand in F30/ F90 Bauweise Vgl. Bauregelliste A Teil 1 Anlage und Anlage Ausgabe 2015/2

13 MBO 2002 und die Landesbauordnungen Bauteil Gebäudeklassen MBO 2 Tragende Wände, Stützen - fh fh hf fb Tragende Wände, Stützen im KG fh fh fb fb fb 27 Tragende Wände, Stützen im DG* - fh fh hf fb Nichttragende Außenwände nb oder fh nb oder fh 28 Trennwände - fh fh 1 hf fb 29 Decken - fh fh hf fb Decken im KG fh fh fb fb fb 31 Decken im DG* - fh fh hf fb Brandwand, Brandersatzwand hf 2 hf 2 hf 2 hf + M fb+ M 30 Quelle: Werther, Gräfe, Stein, Merk- Quadriga 3/2015 Anwendung der Holzbauweise ohne Abweichung von der MBO Anwendung der Holzbauweise mit Abweichung von der MBO

14 Vergleich der Landesbauordnungen Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen (2000): Gebäude geringer Höhe Gebäude mittlerer Höhe Hochhäuser 7,00 m Höhe 7,00 m - 22,00 m Höhe 22,00 m Höhe Keine Gebäudeklasse 4! Gebäude geringer Höhe F 30 Gebäude mittlerer Höhe F 90-AB andere Gebäude F 90-AB

15 Vergleich der Landesbauordnungen Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen (2000):

16 Die Landesbauordnung Baden- Württemberg 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen (2) 3. Bauteile, deren tragende und aussteifende Teile aus brennbaren Baustoffen bestehen und die allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 3 sind tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn die geforderte Feuerwiderstandsdauer nachgewiesen wird und die Bauteile so hergestellt und eingebaut werden, dass Feuer und Rauch nicht über Grenzen von Brand- oder Rauchschutzbereichen, insbesondere Geschosstrennungen, hinweg übertragen werden können.

17 Die Landesbauordnung Baden- Württemberg 26 Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Gefordert sind also: Einzelbauteilnachweise bzgl. Feuerwiderstand und Rauchdichtigkeit einschließlich Bauteilanschlüssen Baurechtliche Verwendbarkeit kann derzeit aufgrund fehlender technischer Regel zum Nachweis der Rauchdichtigkeit nicht standardisiert nachgewiesen werden. Folglich für Gebäude in Holzbauweise (GK 4) in Ba-Wü derzeit: Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

18 Die Landesbauordnung Baden- Württemberg - Lösungsansätze der Praxis Quelle: Bauer Holzbau

19 Die Landesbauordnung Baden- Württemberg - Vergleich: M-HFHHolzR

20 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise M-HFHHolzR Die Bekleidung muss durchgängig sein und aus mindestens zwei Lagen nicht brennbarer Plattenwerkstoffe bestehen (REI 60 K 2 60, i.d.r. Stärke der Bekleidung: 30-40mm) Fugen innerhalb einer Bauteilfläche und an Bauteilecken sowie - anschlüssen müssen mit Versatz bzw. Nut & Federverbindungen hergestellt werden. Dämmstoffe müssen nicht brennbar sein und einen Schmelzpunkt von mind C haben. Eingeschränkte Installationsführung

21 Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise M-HFHHolzR Kapselkriterium REI 60 K 2 60 Bauprodukt nach BRL A Teil 2 Nr. 2.44: Verwendbarkeitsnachweis (abp) Übereinstimmungszertifikat ÜZ Ausführung der brandschutztechnisch wirksamen Bekleidung: 2 x 18 mm GKF ,5mm GKF x 10mm GKF 3 x 12,5mm GKF 4 x 10mm GKF Quelle: Informationsdienst Holz

22 Anwendung der M-HFHHolzR 2004 In der Praxis sind Abweichungen von den Vorgaben der M-HFHHolzR 2004 allerdings üblich. Quellen: INFORMATIONSDIENST HOLZ; Dederich

23 Anwendung der M-HFHHolzR 2004 Die Abweichungen betreffen im Wesentlichen: die Reduzierung der Leistungsfähigkeit der brandschutztechnischen Bekleidung (z.b. K 2 30) Ausführung von sichtbaren Holzoberflächen die verwendeten Dämmstoffe (insbesondere biogene Dämmstoffe, z.b. Holzfaserdämmstoffe oder Zellulose) Abweichende Fugenausbildung Installationsführung innerhalb hochfeuerhemmender Holzbauteile die Art der Holzbauweise (z.b. Massivholzbauweise)

24 Abweichung im bauaufsichtlichen Verfahren Abweichung von der LBO oder der SonderbauVO: Zustimmung durch untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes Abweichung von technischen Baubestimmungen (z.b. DIN ): Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde bzgl. der Gleichwertigkeit Abweichung von Verwendbarkeitsnachweisen (abz oder abp): - wesentliche Abweichung: ZiE durch oberste Bauaufsichtsbehörde - nicht wesentliche Abweichung: Herstellererklärung

25 Abweichung von der M-HFHHolzR Derzeit als Referenzgrundlage für die Begründung einer Abweichung anwendbar. Weiterführende Details und Konstruktionsprinzipien zu Holzfassaden (B1 Äquivalenz). Quelle: TU München

26 Mögliche Brandschutzkonzepte mit Risikoanalyse Quelle: IBMB, Björn Kampmeier 2008

27 Ausblick Novellierungsprozesse der Landesbauordnungen ( Harmonisierung, Anpassung an die MBO) Konsolidierung LBO Baden-Württemberg: Bauteilkatalog für GK 4 und 5 A1- Papier zu DIN Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Teil 4 Zusammenstellung und Anwendung klassifizierter Bauteile und Sonderbauteile ab 2016/ 2017

28 Ausblick Data Holz: Anpassung des österreichischen Kataloges geprüfter Holzbauteile auf die Rahmenbedingungen in Deutschland, Erstellen einer Plattform mit in Deutschland baurechtlich verwendbaren Bauteilaufbauten Novellierung: Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise M-HFHHolzR 2004

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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