Brandschutz in Europa. von Dipl.-Ing. Thomas Kempen

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2 Brandverhalten bis DIN Tab. 1 und DIN Ziffer 2 A B Baustoffklasse A1 A2 B1 B2 B3 bauaufsichtliche Benennung nichtbrennbare Baustoffe brennbare Baustoffe schwerentflammbare Baustoffe normalentflammbare Baustoffe leichtentflammbare Baustoffe 2

3 Nachweis des Brandverhaltens von Baustoffen nach DIN 4102 Baustoffklasse Zusätzliche Kriterien Nachweis durch Typ. Baustoffe A1 nichtbrennbar A2 nichtbrennbar B1 schwerentflammbar B2 normalentflammbar Ohne brennbare Bestandteile Baustoffe nach bestimmten Normen Mit brennbaren Bestandteilen Es sind brennbare Bestandteile vorhanden DIN 4102 Teil 4 Beton, Ziegel Sonstige Prüfzeugnis Calciumsilikatplatten Baustoffe noch bestimmten Normen Sonstige Besonderer Nachweis ist erforderlich *) DIN 4102 Teil 1 Besondere Nachweis sind erforderlich Mineralfaserplatten mit geringfügiger Kunstharzbindung Gipskartonplatten Gipsfaserplatten, Mineralfasererzeugnisse mit Kunstharzbindung Baustoffe nach bestimmten Normen DIN 4102 Teil 1 Holzwolle-Leichtbauplatte, Hart-PVC Sonstige Besonderer Nachweis ist erforderlich *) PS-Schaum, Spanplatten mit Ausrüstung Baustoffe nach bestimmten Normen DIN 4102 Teil 1 Holz, Dachpappen Sonstige Prüfzeugnis PU-Schaum *) besonderer Nachweis durch bauaufsichtliche Zulassung 3

4 Feuerwiderstandsklassen bis DIN Tab. 1 und DIN Ziffer 2 Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer (in Minuten) F F F F F

5 Feuerwiderstandsklassen nach BauO NRW und MBO BauO NRW MBO F 30 F 60 F 90 feuerhemmend hoch feuerhemmend feuerbeständig 5

6 Sonderbauteile Bauteil DIN 4102 Feuerwiderstandsklasse entsprechend einer Feuerwiderstandsdauer Min Zusammenstellung geprüfter Bauteile und Sonderbauteile nach DIN Wände, Decken, Stützen *) Teil 2 F 30 F 60 F 90 F 120 F 180 Brandwände Teil 3 F90 (F120, F180) + Stoßbeanspruchung Nichttragende Außenwände*), Brüstungen Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore, Klappen) W 30 W 60 W 90 W 120 W 180 Teil 5 T 30 T 60 T 90 T 120 T 180 Rohre und Formstücke für Lüftungsleitungen Teil 6 L 30 L 60 L 90 L 120 Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen K 30 K 60 K 90 Kabelabschottungen Teil 9 S 30 S 60 S 90 S 120 S 180 Installationsschächte und Kanäle Teil 11 I 30 I 60 I 90 I 120 Rohrdurchführungen R 30 R 60 R 90 R 120 Funktionserhalt elektr. Leitungen Teil 12 E 30 E 60 E 90 Brandschutzverglasungen (strahlungsdurchlässig)**) Teil 13 G 30 G 60 G 90 G 120 G 180 *) Für die Bewertung im bauaufsichtlichen Nachweisverfahren werden die Bezeichnungen der Feuerwiderstandsklassen mit Zusatzbezeichnungen für die verwendeten Baustoffe versehen (DIN 4102 Teil 2, Tabelle 2 und Teil 3 Abschn. 5.4); A, wenn das Bauteil in dem für die Klassifizierung maßgebenden Querschnitt aus nicht-brennbaren Baustoffen besteht (z. B. F 90-A) AB, wenn das Bauteil in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht (als wesentlich gelten die tragenden und aussteifenden Teile, bei raumabschließenden Bauteilen auch eine in Bauteilebene durchgehende Schicht) (z. B. F 90-AB) B, wenn das Bauteil über die Klassifizierung AB hinausgehend brennbare Baustoffe enthält (z. B. F 30-B) **) Strahlungsundurchlässige Verglasungen erfüllen die Anforderungen der F-Klasse nach DIN 4102, Teil 2.

7 Sonderbauteile bis Raumabschluss: Wände, Decken, Stützen, Brandwände, strahlungsundurchlässige Verglasungen Brandschutzverglasungen (strahlungsdurchlässig) nichttragende Außenwände, Brüstungen F G W Feuerschutzabschlüsse (Türen, Tore) T 7

8 Sonderbauteile Rohre und Formstücke für Lüftungsleitungen bis L Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen K Kabelabschottungen S Installationsschächte und Kanäle I Rohrdurchführungen R Funktionserhalt elektrischer Leitungen E 8

9 Grundlagendokument Das Grundlagendokument Brandschutz enthält die sogenannten Leistungskriterien, denen Bauteile oder Produkte unter vorgegebenen Einwirkungen genügen müssen. Die Definitionen der Begriffe, durch die die Leistungskriterien gekennzeichnet werden, obliegen bewusst CEN bzw. EOTA. Die drei Hauptkriterien im Bereich Feuerwiderstandsdauer sind: Tragfähigkeit Raumabschluss Wärmedämmung R E I 9

10 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 3 (2012/2) Tabelle 3: Erläuterungen der Klassifizierungskriterien und der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Feuerwiderstands nach DIN EN , DIN EN und DIN EN Herleitung des Kurzzeichens R (Résistance) E (Étanchéité) I (Isolation) W (Radiation) M (Mechanical) S m (Smoke max. leakage rate ) C... (Closing) C xx Kriterium Tragfähigkeit Raumabschluss Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) Begrenzung des Strahlungsdurchtritts Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung) Begrenzung der Rauchdurchlässigkeit (Dichtheit, Leckrate), erfüllt die Anforderungen sowohl bei Umgebungstemperatur als auch bei 200 C Selbstschließende Eigenschaft (ggf. mit Anzahl der Lastspiele) einschl. Dauerfunktion Dauerhaftigkeit der Betriebssicherheit (Anzahl der Öffnungs- und Schließzyklen) Anwendungsbereich zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit Rauchschutztüren (als Zusatzanforderung auch bei Feuerschutzabschlüssen), Lüftungsanlagen einschließlich Klappen Rauchschutztüren, Feuerschutzabschlüsse (einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen) Entrauchungsklappen 10

11 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Beispiele: 11

12 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Neue Bezeichnungen nach DIN EN DIN EN Quelle: Jeld-Wen Deutschland GmbH & Co. KG 12

13 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Beispiel Feuerwiderstand Quelle: Jeld-Wen Deutschland GmbH & Co. KG 13

14 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Beispiel Rauchschutz Quelle: Jeld-Wen Deutschland GmbH & Co. KG 14

15 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Beispiel Dauerfunktion Quelle: Jeld-Wen Deutschland GmbH & Co. KG 15

16 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Klassifizierung der Dauerfunktion Quelle: Jeld-Wen Deutschland GmbH & Co. KG 16

17 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa E I 2 30 C 5 S m E I 2 30 C 5 S m E = Raumabschluss (Etanchèitè) Versagensmerkmale unzulässige Vergrößerung von Öffnungen und Spalten; Entzündung eines Wattebausches; 17

18 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa E I 2 30 C 5 S m E I 2 30 C 5 S m I = Wärmedämmung (Isolation) Eigenschaften I 1 : mittlere Temperaturerhöhung 140 K maximale Temperaturerhöhung 180 K keine Temperaturmessung im Randstreifen von 25 mm; I 2 : mittlere Temperaturerhöhung 140 K maximale Temperaturerhöhung 180 K keine Temperaturmessung im Randstreifen von 100 mm; 18

19 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa E I 2 30 C 5 S m E I 2 30 C 5 S m Feuerwiderstand in Minuten 19

20 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa E I 2 30 C 5 S m E I 2 30 C 5 S m C = Selbstschließend (Closing) Merkmal Klasse Anzahl Prüfzyklen C C C C C C

21 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa E I 2 30 C 5 S m E I 2 30 C 5 S m S = Leckagemenge (Smoke) Merkmale S a : S m : Prüftemperatur = Umgebungstemperatur Prüfdruck 25 Pa zulässige Leckagemenge 3 m 3 /h; Prüftemperatur 1 = Umgebungstemperatur Prüftemperatur 2 = Lufttemperatur 200 C Prüfdruck 50 Pa zulässige Leckagemenge 20 m 3 /h (1-fl. Tür); zulässige Leckagemenge 30 m 3 /h (2-fl. Tür); 21

22 Exkurs: Türen Brandschutz in Europa Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit Feuerwiderstandsklassen gemäß EN E EI EI EW C 1-5 S a/kalt m/warm 22

23 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 3 (2012/2) Herleitung des Kurzzeichens P Kriterium Aufrechterhaltung der Energieversorgung und/oder Signalübermittlung Anwendungsbereich Elektrische Kabelanlagen allgemein G Rußbrandbeständigkeit Schornsteine K1, K2 Brandschutzvermögen Wand- und Deckenbekleidungen (Brandschutzbekleidungen) I1, I2 i o i o i o (in - out) a b (above - below) v e, h o (vertical, horizontal) v ew, h ow unterschiedliche Wärmedämmungskriterien Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer für vertikalen/horizontalen Einbau klassifiziert Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Feuerschutzabschlüsse (einschließlich Abschlüsse für Förderanlagen) Nichttragende Außenwände, Installationsschächte/ -kanäle, Lüftungsanlagen/-klappen Unterdecken Unterdecken Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Entrauchungsleitungen 23

24 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 3 (2012/2) Herleitung des Kurzzeichens v ed, h od v edw, h odw U/U (uncapped/uncapped) C/U (capped/uncapped) U/C MA multi Kriterium Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Richtung der klassifizierten Feuerwiderstandsdauer Rohrende offen innerhalb des Prüfofens/ Rohrende offen außerhalb des Prüfofens Rohrende geschlossen innerhalb des Prüfofens/ Rohrende offen außerhalb des Prüfofens Rohrende offen innerhalb des Prüfofens/ Rohrende geschlossen außerhalb des Prüfofens Manuelle Auslösung (auch automatische Auslösung mit manueller Übersteuerung) Eignung, einen oder mehrere feuerwiderstandsfähige Bauteile zu durchdringen bzw. darin einzubauen Anwendungsbereich Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Entrauchungsleitungen Lüftungsleitungen, Brandschutzklappen, Entrauchungsleitungen Rohrabschottungen Rohrabschottungen Rohrabschottungen Entrauchungsklappen Entrauchungsleitungen, Entrauchungsklappen 24

25 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 3 (2012/2) Tabelle 3: Erläuterungen der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen (einschl. Bodenbelägen) nach DIN EN Herleitung des Kurzzeichens s (Smoke) d (Droplets)...fl (Floorings) L (Linear Pipe Thermal Insulation Products) Kriterium Rauchentwicklung Brennendes Abtropfen/Abfallen Anwendungsbereich Anforderungen an die Rauchentwicklung Anforderungen an das brennende Abtropfen/Abfallen Brandverhaltensklasse für Bodenbeläge Brandverhaltensklasse für Produkte zur Wärmedämmung von linearen Rohren 25

26 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 1 (2012/2) Die nach DIN EN und DIN EN und DIN EN klassifizierten Eigenschaften zum Feuerwiderstandsverhalten entsprechen folgenden Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften: Tabelle 1: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen Bauaufsichtliche Anforderung Tragende Bauteile ohne Raumabschluss1 mit Raumabschluss1 Nichttragende Innenwände Nichttragende Außenwände Doppelböden Selbstständige Unterdecken feuerhemmend R30 REI30 EI30 hochfeuerhemmend R 60 REI 60 EI 60 feuerbeständig R 90 REI 90 EI 90 E 30 (i o) und EI 30-ef (i o) E 60 (i o) und EI 60-ef (i o) E 90 (i o) und EI 90-ef (i o) REI 30 EI 30 (a b) EI 60 (a b) EI 90 (a b) Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. R 120 REI Brandwand -- REI 90-M EI 90-M -- 1 Für die mit reaktiven Brandschutzsystemen beschichteten Stahlbauteile ist die Angabe IncSlow gemäß DIN EN zusätzlich erforderlich. 26

27 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 1 (alt) Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauaufsichtliche Anforderung Tragende Bauteile ohne Raumab. mit Raumab. Nichttragende Innenwände Nichttragende Außenwände Doppelböden Selbstständige Unterdecken feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbeständig Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. R30 REI30 EI30 E 30 (i o) und EI 30-ef (i o) REI 30 EI 30 (a b) [F 30] [F 30] [F 30] [W 30] [F 30] [F 30 v. bd. Rtg.] R 60 REI 60 EI 60 E 60 (i o) und EI 60-ef (i o) EI 60 (a b) [F 60] [F 60] [F 60] [W 60] [F 60 v. bd. Rtg.] R 90 REI 90 EI 90 E 90 (i o) und EI 90-ef (i o) EI 90 (a b) [F 90] [F 90] [F 90] [W 90] [F 90 v. bd. Rtg.] R 120 REI [F 120] [F 120] Brandwand - REI 90-M EI 90-M - 27

28 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 2 (2012/2) Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN , DIN EN und DIN EN und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen Bauaufsichtliche Anforderungen Feuerschutzabschlüsse (auch in Förderanlagen) ohne Rauchschutz Kabelabschottungen feuerhemmend EI 2 30-C.. 1 EI 2 30-C..S m 1 EI 30 EI 2 60-C.. 1 EI 2 60-C..S m 1 EI 60 feuerbeständig EI 2 90-C.. 1 EI 2 90-C..S m 1 EI 90 mit Rauchschutz hochfeuerhemmend Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. rauchdicht und selbstschließend - - EI 120 S m -C.. 1 Rauchschutztüren** Rohrabschottungen Lüftungsleitungen Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen EI 30-U/U 3 EI 30-C/U 4 EI 30(v e h o i o)-s EI 30(v e h o i o)-s EI 60-U/U 3 EI 60-C/U 4 EI 60(v e h o i o)-s EI 60(v e h o i o)-s EI 90-U/U 3 EI 90-C/U 4 EI 90(v e h o i o)-s EI 90(v e h o i o)-s EI 120-U/U 3 EI 120-C/U 4-1 Festlegungen zur Lastspielzahl für die Dauerfunktionsprüfungen werden noch getroffen. 2 Brandschutzverglasungen nach dieser Tabelle sind nicht als feuerhemmend, hochfeuerhemmend oder feuerbeständig zu verwenden; Brandschutzverglasungen, bei denen eine Übertragung von Feuer und Wärme über eine bestimmte Dauer (Feuerwiderstandsdauer) verhindert wird, werden nach Tabelle 1 klassifiziert. 3 Für die Abschottung von brennbaren Rohren oder Rohren mit einem Schmelzpunkt < 1000 C; für Trinkwasser-, Heiz- und Kälteleitungen mit Durchmessern 110 mm ist auch die Klasse EI...-U/C zulässig. 4 Für die Abschottung mit nichtbrennbaren Rohren mit einem Schmelzpunkt 1000 C. 28

29 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 2 (2012/2) Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN , DIN EN und DIN EN und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen Entrauchungsleitung Entrauchungsklappe Bauaufsichtliche Anforderungen Installationsschächte und -kanäle elektr. Leitungsanlagen mit Funktionserhalt Abgasanlagen Brandschutzverglasungen 2 Fahrschachttüren in feuerwiderstandsfähigen Fahrschachtwänden 6 Feuerhemmend EI 30(v e -h o )S, * 7 multi EI 30(v 8 e -h o9,i o) S * 7 EI 30 C 10 xx MA 11 multi (v e h o i o) P 30 EI 30(i o)-o oder EI 30(i o) und Gxx 5 E 30 E 30 hochfeuerhemmend EI 60(v e -h o )S, * 7 multi EI 60(v 8 e -h o9,i o) S * 7 EI 60 C 10 xx MA 11 multi (v e h o i o) P 60 EI 60(i o)-o oder EI 60(i o) und Gxx 5 E 60 E 60 Feuerbeständig EI 90(v e -h o )S, * 7 multi EI 90(v 8 e -h o9,i o) S * 7 EI 90 C 10 xx MA 11 multi (v e h o i o) P 90 EI 90(i o)-o oder EI 90(i o) und Gxx 5 E 90 E 90 Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. rauchdicht u. selbstschließend

30 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 2 (2012/2) 5 Anwendung der Klasse in Verbindung mit G nur bei festen Brennstoffen; Rußbrandbeständigkeit G mit Angabe eines Abstandes in mm zu brennbaren Baustoffen (gemäß Prüfung). 6 Fahrschachtabschlüsse nach dieser Tabelle zum Einbau in feuerhemmende, hochfeuerhemmende oder feuerbeständige Fahrschachtwände erfüllen die Anforderungen an den Raumabschluss und sind nach DIN EN zu klassifizieren; eine Übertragung von Wärme wird nicht behindert; die konstruktiven Randbedingungen nach Bauregelliste A Teil 1, Anlage 6.1 sind sinngemäß zu beachten. 7 je nach vorgesehener Verwendung: 500 Pa, 1000 Pa oder 1500 Pa 8 je nach vorgesehener Verwendung: v ew, ve dw, v ed 9 je nach vorgesehener Verwendung: h ow, ho dw, h od 10 je nach vorgesehener Verwendung: c 300, c Die Anwendung ist in Entrauchungsanlagen zulässig, die manuell ausgelöst oder entsprechend DIN EN , Abschnitt 3.26 automatisch ausgelöst und manuell übersteuert werden. 30

31 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 2 (alt) Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN und DIN EN und DIN EN * und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauaufsichtliche Anforderungen feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbeständig mit Rauchschutz Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. rauchdicht und selbstschließend * zurzeit Entwurf Feuerschutzabschlüsse (auch in Förderanlagen) ohne Rauchschutz Rauchschutztüren** Kabelabschottungen Rohrabschottungen Lüftungsleitungen EI 2 30-C.. EI 2 30-C..S m EI 30 EI 30-U/U EI 30-C/U EI 30(v e h o i o)-s [T 30] [T 30-RS] [S 30] [R 30] [L 30] EI 2 60-C.. EI 2 60-C..S m EI 60 EI 60-U/U EI 60-C/U EI 60(v e h o i o)-s [T 60] [T 60-RS] [S 60] [R 60] [L 60] EI 2 90-C.. EI 2 90-C..S m EI 90 EI 90-U/U EI 90-C/U EI 90(v e h o i o)-s [T 90] [T 90-RS] [S 90] [R 90] [L 90] - - EI 120 EI 120-U/U EI 120-C/U S m -C.. [RS]*** ** Festlegungen zur Lastspielzahl für die Dauerfunktionsprüfungen werden noch getroffen *** Rauchschutztüren nach DIN [S 120] [R 120] 31

32 Beispiele: 32

33 Brandschutz in Europa - Bauregelliste Anlage Tabelle 2 (alt) Feuerwiderstandsklassen von Sonderbauteilen nach DIN EN und DIN EN und DIN EN * und ihre Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen [Klassifizierung nach DIN 4102] Bauaufsichtliche Anforderungen Klappen in Lüftungsleitungen Installationsschächte und -kanäle elektr. Leitungsanlagen mit Funktionserhalt Brandschutzverglasungen*** feuerhemmend feuerbeständig hochfeuerhemmend Feuerwiderstandsfähigkeit 120 Min. rauchdicht und selbstschließend EI 30(v e h o i o)-s EI 30(v e h o i o) P 30 E 30 [K 30] [I 30] [E 30] [G 30] EI 60(v e h o i o)-s EI 60(v e h o i o) P 60 E 60 [K 60] [I 60] [E 60] [G 60] EI 90(v e h o i o)-s EI 90(v e h o i o) P 90 EI 90 [K 90] [I 90] [E 90] [G 90] * zurzeit Entwurf *** Brandschutzverglasungen, bei denen eine Übertragung von Feuer und Wärme über eine bestimmte Dauer (Feuerwiderstandsdauer) (Hinweis: bisher F-Verglasungen) verhindert wird, werden nach Tabelle 2 klassifiziert 33

34 Grundlagendokument Hervorgehoben sind die derzeitigen baurechtlichen Anforderungen Bauteile Tragende Bauteile ohne Raumabschluss: Stützen, Balken, Treppen, Balkone usw. Tragende, raumabschließende Wände Decken, Dächer Nichttragende Innenwände nichttragende Außenwände Selbstständige Unterdecken Hohlraumböden Feuerschutzabschlüsse Abschlüsse in bahngebundene Förderanlagen Abschottungen und Fugenverschlüsse Installationsschächte und -kanäle Lüftungsleitungen Brandschutzklappen in Lüftungsleitungen Kabelanlagen einschließlich Brandschutzsysteme RWA- Leitungen 1) RWA-Klappen 1) multi Kriterien Zusatzkriterium Richtungsabhängige Klassifizierung R X X X X X X X X X RE X X X X X X X REI X X X X X X X X X REI-M X X X X X X Brandschutz Schutzzielorientierung in Europa REW X X X X X X X RE X X X X X X X REI X X X X X X X X X E X X X X X EI X X X X X X X X X EI-M X X X X EW X X X X X E EI i o i o X X X X i o X X X X EW X X X EI a b a b a b R ETK (f) X X RE reduzierte TK (r) X REI X X X X X X X X E X X X X X X X X X EI 1 c X X X X X X X X X EI 2 s X X X X X X X X X EW X X X E X X X X X X X X EI 1 c X X X X X X X X X EI 2 X X X X X X X X X EW X X X E X X X X X X X X EI X X X X X X X X X E v e i o X X X X X X X X X EI h o i o i o X X X X X X X X X X E v e i o X X EI s i o h o i o X X X X X X X X X E v e i o X X X X X EI s i o h o i o X X X X X X X X X PH X X X X P X X X X X E v e X X X X EI s h o X X X X single E 600 v e h o X X X X E 600 v e X X X X EI 600 h o X X X X 34

35 Übersetzungstabelle für Baustoffklassen Die nach DIN EN klassifizierten Eigenschaften zum Brandverhalten von Baustoffen (ausgenommen Bodenbeläge) entsprechen folgenden bauaufsichtlichen Anforderungen in bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften Bauaufsichtliche Benennungen Zusatzanforderungen Kein Rauch Kein brenn. Abfallen/ Abtropfen Europäische Klasse nach DIN EN Klasse nach DIN Nicht brennbar X X A1 A1 X X A2 - s1, d0 A2 X X B, C - s1, d0 Schwerentflammbar X X A2, B, C - s2, d0 A2, B, C - s3, d0 A2, B, C - s1, d1 A2, B, C - s1, d2 B1 1) A2, B, C - s3, d2 35

36 Übersetzungstabelle für Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennungen Zusatzanforderungen Kein Rauch Kein brenn. Abfallen/ Abtropfen Europäische Klasse nach DIN EN Klasse nach DIN Normalentflammbar X D - s1, d0 D - s2, d0 D - s3, d0 E D - s1, d1 D - s2, d1 D - s3, d1 D - s1, d2 D - s2, d2 D - s3, d2 E - d2 B2 1) Leichtentflammbar F B3 1) Angaben über hohe Rauchentwicklung und brennendes Abtropfen / Abfallen im Verwendbarkeitsnachweis und in der Kennzeichnung 36

37 Beispiel Baustoffklassen - Klassifizierung nach DIN B - s2d0 Klasse B: Das Bauprodukt muss die folgenden Kriterien erfüllen: a) EN ISO : Bei Flächenbeflammung und, wenn erf. bei Kantenbeflammung, darf bei einer Beflammungsdauer von 30 s die vertikale Flammenausbreitung innerhalb von 60 s nach Beginn der Beflammung 150 mm oberhalb des Beflammungspunktes nicht überschreiten; b) EN 13823: Keine seitliche Flammenausbreitung (LFS) bis zur Kante der Probe FIGRA (= FIGRA 0,2MJ ) 120 W/s THR 600 s 7,5 MJ. 37

38 Beispiel Baustoffklassen - Klassifizierung nach DIN B - s2d0 s2: EN Das Bauprodukt muss die folgenden Kriterien erfüllen: SMOGRA 180 m²/s² und TSP 600 s 200 m². d0: Bei der Prüfung nach EN darf kein brennendes Abtropfen/Abfallen innerhalb von 600 s auftreten. 38

39 Sonderbauteile Bauprodukte geregelt Bauregelliste A / B / C nicht geregelt Bekanntmachung durch das DIBT Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBT) erteilt für Bauprodukte, für die keine Prüfnorm vorliegt. Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird von den Materialprüfanstalten der Länder erteilt nach entsprechender Prüfnorm. Zustimmung im Einzelfall wird von der obersten Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes erteilt (Ministerium) für den konkreten Einzelfall (keine wiederholte Ausführung). 39

40 Bauproduktenverordnung ab 1. Juli wurde die so genannte Construction Products Directive (CPD) also die europäische Bauproduktenrichtlinie eingeführt, um Handelsbarrieren zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten abzubauen. Am 1. Juli 2013 löst die europäische Bauproduktenverordnung (Construction Products Regulation - CPR) die bisherige CPD ab. Für alle CE-gekennzeichneten Bauprodukte muss es in Zukunft zusätzlich eine Leistungserklärung (Declaration of Performance DoP) geben. 40

41 ETA ist strenger als deutsches Recht Mit der CPD wurde die so genannte Europäische Technische Zulassung (European Technical Approval - ETA) eingeführt. Auch nach der Umstellung auf die EU-Verordnung CPR am 1. Juli 2013 bleibt das Kürzel erhalten, dann heißt ETA allerdings Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment). 41

42 Europäisch Technische Bewertung Bei der Umsetzung der ETA sind die Mitgliedstaaten unterschiedlich weit fortgeschritten: Frankreich z. B. hat sie bereits 2010 verpflichtend eingeführt. Deutschland, Großbritannien, Irland und Dänemark hingegen werden zweigleisig fahren und auch nach dem Stichtag die eigenen Zulassungen und Nachweisverfahren beibehalten. Aber: Ein Produkt mit ETA muss in der gesamten EU akzeptiert werden. Da kann sich kein Mitgliedstaat sträuben. 42

43 Deutsche Zweigleisigkeit Wenn Planer ausschließlich in deutschen Projekten eingebunden sind, ändert sich zunächst bis auf die Produktbezeichnung und -kennzeichnung nichts. Bei internationalen Projekten müssen die Fachplaner jedoch aufpassen: Wenn ein Land eine europäische Klassifizierung oder eine ETA verpflichtend fordert, kann man dort ein Produkt mit einer deutschen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abz) nicht verwenden. 43

44 Änderung der MBO 17 Bauprodukte (1) Bauprodukte dürfen für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn sie für den Verwendungszweck ( ) das Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen oder ( ) die CE-Kennzeichnung (Art. 8 und 9 Bauproduktenverordnung) tragen und dieses Zeichen die nach Absatz 7 Nr. 1 festgelegten Leistungsstufen oder -klassen ausweist oder die Leistung des Bauprodukts angibt. 44

45 oder?! Conformité Européenne China Export Aus der Zeitschrift de (5/2008) Die Chinesen haben tatsächlich ein offizielles CE-Zeichen definiert, dass dort legal bedeutet China Export. Was für zunächst für einen Witz gehalten werden kann, ist bitterer Ernst. Die Zeichnen unterscheiden sich nur durch den Zeichenabstand. Die EU hat sich bei der chinesischen Regierung beschwert, dass hier eine Europäische Kennzeichnung bewusst verwässert wird. 45

46 Beispiele 46

47 47

48 Verfahren MBO - Allgemeine bauaufsichtliche Anforderungen an bauliche Anlagen ( 3 und 15 ff), zu deren Erfüllung BP beitragen nach BauPG verkehrsfähiges BP Bauregelliste B mit Stufen/Klassen für Verwendung geregelte BP Bauregelliste A nicht geregelte BP Abweich.v. Regeln der Liste A keine allg. a.r.d.t. vorhanden BP mit untergeordneter Sicherheitsrelevanz Liste C Sonstige BP nach allgemein a.r.d.t. oder gleichwertig Brauchbarkeits-NW nach BauPG techn. Regel der Liste A allg. b. Zulassung allg. b. Prüfzeugnis Zustimmung im Einzelfall kein Verwendbarkeits-NW erforderl. Konformitätsbescheinigungsverfahren nach BauPG CE-Zeichen mit Angaben der Stufen/Klassen Übereinstimmungs-NW-Verfahren Herstellererklärung ohne mit Erstprüfung Eigenüberwachung Übereinstimmungszertifikat Eigen- und Fremdüberwachung Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) kein Übereinstimmungs-NW erforderlich kein Ü-Zeichen EG - Produkte nationale Produkte 48

49 Bauregelliste In der Bauregelliste A Teil 1 werden technische Regeln für Bauprodukte angegeben, die zur Erfüllung der Anforderungen der Landesbauordnungen von Bedeutung sind und die die betroffenen Produkte hinsichtlich der Erfüllung der für den Verwendungszweck maßgebenden Anforderungen hinreichend bestimmen. Diese technischen Regeln bezeichnen die geregelten Bauprodukte. 49

50 Bauregelliste Die Übereinstimmung der Bauprodukte mit den technischen Regeln wird nachgewiesen durch: ÜH ÜHP ÜZ Übereinstimmungserklärung des Herstellers, Übereinstimmungserklärung noch vorheriger Prüfung des Bauproduktes durch eine anerkannte Prüfstelle oder Übereinstimmungszertifikat durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle 50

51 Bauregelliste A Teil 1 1 Bauprodukte für den Beton- und Stahlbetonbau 1.1 Bindemittel 1.2 Gesteinskörnungen für Beton (Betonzuschlag) ÜH - Übereinstimmungserklärung des Herstellers ÜHP - Übereinstimmungserklärung des Herstellers nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle Z - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung P - Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

52 Bauregelliste Die Bauregelliste A Teil 2 enthält nicht geregelte Bauprodukte, deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. 52

53 Bauregelliste A Teil 2 1 Bauprodukte, für die es Techn. Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt und deren Verwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient

54 Bauregelliste Die Bauregelliste A Teil 3 enthält nicht geregelte Bauarten, deren Anwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient und für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder nicht für alle Anforderungen gibt und die hinsichtlich dieser Anforderungen nach allgemein anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden können. 54

55 Bauregelliste A Teil 3 1 Bauarten, für die es Techn. Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen und deren Anwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient

56 Bauregelliste In die Bauregelliste B werden Bauprodukte aufgenommen, die nach Vorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Union - einschließlich deutscher Vorschriften - und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften in den Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die die CE-Kennzeichnung tragen. 56

57 Bauregelliste In die Bauregelliste B Teil 1 werden unter Angabe der vorgegebenen technischen Spezifikation oder Zulassungsleitlinie Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund nationaler Vorschriften der EU-Mitgliedstaaten und der EWR-Vertragsstaaten, die im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG erlassen wurden, in den Verkehr gebracht und gehandelt werden (z.b. in Deutschland aufgrund des Bauproduktengesetzes). In der Bauregelliste B Teil 1 wird in Abhängigkeit vom Verwendungszweck festgelegt, welche Klassen und Leistungsstufen, die in den technischen Spezifikationen oder Zulassungsleitlinien festgelegt sind, von den Bauprodukten erfüllt sein müssen. Welcher Klasse oder Leistungsstufe ein Bauprodukt entspricht, muss aus der CE-Kennzeichnung erkennbar sein. 57

58 Bauregelliste In die Bauregelliste B Teil 2 werden Bauprodukte aufgenommen, die aufgrund der Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften mit Ausnahme von solchen, die die Bauproduktenrichtlinie umsetzen, in den Verkehr gebracht und gehandelt werden, wenn die Richtlinien wesentliche Anforderungen nach 5 Abs. 1 BauPG nicht berücksichtigen und wenn für die Erfüllung dieser Anforderungen zusätzliche Verwendbarkeitsnachweise oder Übereinstimmungsnachweise nach den Bauordnungen erforderlich sind; diese Bauprodukte bedürfen neben der CE-Kennzeichnung auch des Übereinstimmungszeichens (Ü-Zeichen) nach den Bauordnungen der Länder. 58

59 Bauregelliste Bauregelliste B 2 Bauprodukte für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen

60 Bauregelliste Bauprodukte, für die es weder Technische Baubestimmungen noch allgemein anerkannte Regeln der Technik gibt und die für die Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen nur eine untergeordnete Bedeutung haben, werden in die Liste C aufgenommen. Bei diesen Produkten entfallen Verwendbarkeitsund Übereinstimmungsnachweise. Diese Bauprodukte dürfen kein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) tragen. 60

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