Rauch- und Feuerschutzabschlüsse im Bestand
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- Norbert Becke
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1 im Bestand im Bestand Prof. Dr.-Ing. Gerd Geburtig SV und Prüfingenieur für Brandschutz, VPI 1 Themen 1. Einführung 2. Bestandsschutz und Gefahren 3. Zur Beurteilung von Bestandstüren 4. Historische Regeln und Normen 5. Mögliche Nachrüstungen 6. Nachweise der Verwendbarkeit 7. Neu: DIN EN Rauch- und Feuerschutzvorhänge 9. Fazit 2 1
2 im Bestand Bauordnungsrechtliches Anpassungsverlangen Es heißt es in 76 (1) LBO B-W zu bestehenden baulichen Anlagen: Werden in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften andere Anforderungen als nach dem bisherigen Recht gestellt, so kann verlangt werden, dass bestehende oder nach genehmigten Bauvorlagen bereits begonnene Anlagen den neuen Vorschriften angepasst werden, wenn Leben oder Gesundheit bedroht sind. 3 Bauordnungsrechtliches Anpassungsverlangen Ein Bestandsschutz gilt somit nicht uneingeschränkt: Sollen bauliche Anlagen wesentlich geändert werden, so kann gefordert werden, dass auch die nicht unmittelbar berührten Teile der baulichen Anlage mit diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften in Einklang gebracht werden, wenn 1. die Bauteile, die diesen Vorschriften nicht mehr entsprechen, mit den beabsichtigten Arbeiten in einem konstruktiven Zusammenhang stehen und 2. die Durchführung dieser Vorschriften bei den von den Arbeiten nicht berührten Teilen der baulichen Anlage keine unzumutbaren Mehrkosten verursacht. ( 76 (2) LBO B-W) 4 2
3 im Bestand Bestandsschutz Ein Blick nach Berlin Es heißt ergänzend im 81 BauO Bln zu bestehenden baulichen Anlagen: Rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen sind mindestens in dem Zustand zu erhalten, der den bei ihrer Errichtung geltenden Vorschriften entspricht. (BauO Bln 81 (1)) Aber: s. Prof. M. Hauth, DAB Beständig geschützt Der Schutz des tatsächlich bestehenden Eigentums muss hier der entscheidende Gesichtspunkt sein, den das Gericht zu berücksichtigen hat. 5 Bestandsschutz und Gefahren Abstrakt Potenziell Nichtübereinstimmung mit aktuellen Vorschriften (z. B. ETB) - Brennbare Bauteile - Feuerwiderstand - Türklassifikationen Gefahr Bauordnungsrecht Praxis Beispiele Konkret Real Gefährdung von Leben und Gesundheit (Vielzahl von Personen) - Rettungsweg beeinträchtigt - Verrauchungsgefahr - Rettungsweg nicht nutzbar Handlungsbedarf 6 3
4 im Bestand Mögliche Beurteilung von Bestandstüren Oftmals geht es bei n weniger um den Nachweis eines Bestandsschutzes, sondern um die Beurteilung der möglichen weiteren Verwendung auch bei einer Änderung eines Gebäudes (Stichwort: Drahtglas). 7 Mögliche Beurteilung von Bestandstüren Bauzeitlich als feuerhemmender Öffnungsabschluss akzeptierter Abschluss von der NE zum Treppenraum 8 4
5 im Bestand Mögliche Beurteilung von Bestandstüren Rauchdicht oder Rauchschutz? Hinweis: Rauchschutztüren sind erst ab 10/1988 möglich, denn vorher existierte DIN nicht! 9 Ausgleichende Anlagentechnik (Löschanlage) Historische Regeln und Normen Mögliche Nachrüstungen 5
6 im Bestand Historische Normen und Regeln Deutschland Bis 20. Jh. Ab Mitte 19. Jh. Zeitraum Geltungsbereich Deutsche Region oder Stadt Deutsche Region oder Stadt Zu beachtende Regelung Örtliche Bauordnung Örtliche Bauordnung 1920 Preußen Zentralblatt der Bauverwaltung Anmerkung / Beispiele Stahltüren Eisenblechbeschlagene Holztüren bzw. Hartholztüren Türen, mit einer umlaufenden etwa 0,5 mm dicken Eisenblechbekleidung; ab Mitte des 19. Jh. Drahtglas (seriell 1892?) Feuerbeständige Tür (1/2 Stunde): doppelte mind. 1mm starke Eisenblechplatten mit Asbesteinlagen, selbsttätiges Zufallen, 15mm breite Falze aus feuerbeständigem Baustoff, dicht schließen Feuerhemmende Tür: 25 mm starken gespundeten Brettern mit beiderseitig aufgeschraubter/-genieteter Eisenblechbekleidung, mit unverbrennlicher Schwelle/Türwandung, in massive Falze schlagend, selbsttätig schließend 12 Historische Normen und Regeln Deutschland Zeitraum Geltungsbereich 1925 Preußen Baupolizeiliche Bestimmungen über Feuerschutz* ab 1934 Deutsches Reich Zu beachtende Anmerkung / Beispiele Regelunge Feuerhemmende Türen: aus Hartholz oder aus gespundeten Brettern mit allseitig aufgeschraubter/-genieteter Bekleidung aus Eisenblech (½ mm)* feuerbeständigen Türen: leisten einer Feuersglut von etwa 1000 ½ Stunde bei amtlicher Probe Widerstand* * Sonst. Eigenschaften wie im Zentralblatt 1920 DIN 4012 Erstmals normative Festsetzungen über feuerhemmende + feuerbeständige Bauteile (Türen / Verglasungen) *Hinweise zu feuerhemmend bzw. feuerbeständig Gemäß den Preußischen Erlaß von 1925 galten für die Bauteile die folgenden grundsätzlichen Anforderungen: Feuerhemmend: Viertelstunde dem Feuer erfolgreich Widerstand leisten Feuerbeständig: Durchgang des Feuers wird für geraume Zeit verhindert 13 6
7 im Bestand Entwicklung der Normen in der BRD und der DDR (Auswahl) Ab Geltungsbereich Normen / TGL BRD DIN DIN DIN DIN DDR TGL 8020 TGL TGL BRD Richtlinien für die Anmerkung / Beispiele Fb-Tür (1-flg.) Fh-Tür (1-flg.) Fahrschachttüren (1-, 2-flg.) T30-2-Türen Feuerschutztüren Stahl Brandschutztüren aus Stahl Brandschutztüren aus Stahl Bauaufsichtlich zugelassene Zulassung von Feuerschutzabschlüsse Feuerschutzabschlüssen des Deutschen Instituts für Bautechnik 1988 BRD DIN Rauchschutztüren 2016 Europa DIN EN einschl. Vorhänge 14 Brandschutztechnische Klassifikation nach histor. Normen Ein paar Hinweise zu Drahtgläsern Im Bestand vorhandene Feuer- und Rauchschutzabschlüsse mit Drahtgläsern genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Um 1895 gelten Drahtglasplatten der Aktiengesellschaft für Glasindustrie vorm. F. Siemens (Dresden!) als feuersicher. In den 1920iger Jahren wird ausgeführt, dass Drahtglas mind. 10 mm dick, mit Maschenweite max. 6 mm und Drahteinlage mind. 0,8 mm als feuerbeständig gilt. Heute: Drahtgläser in Glasdicken von etwa 7 mm und festgelegten Abmessungen können i. d. R. als sog. Brandschutzgläser in Bauteilen der Feuerwiderstandsklasse G nach DIN 4102 verwendet werden; es ist dabei darauf zu achten, dass nur Drahtnetze der Maschenweite 12,5 mm x 12,5 mm und in symmetrischer Anordnung zugelassen sind. 15 7
8 im Bestand Brandschutztechnische Klassifikation nach histor. Normen Hinweis: Seit es Normen bzw. Verwendbarkeitsnacheise für Rauch- oder Feuerschutzabschlüsse gibt, mussten Diese eine Kennzeichnung haben (ohne Ausnahme)! 16 Mögliche Nachrüstungen Umgang im vorhandenen Türen im Bestand Fragestellungen: - Welche Ausführungsvorschriften (Normen, Zulassungen) galten zur Errichtungszeit? - Welche Klassifizierungen sind zu erreichen? - Handelt es sich um Türen in Räumen oder Schächten? - Ist eine Nachrüstung zulässig? - Welche Nachweise für Nachrüstungen sind notwendig bzw. möglich? - Welche Aussagen enthält das Brandschutzkonzept? 17 8
9 im Bestand Mögliche Nachrüstungen Notwendige bzw. mögliche Schritte - Ermitteln des Bestandsschutzes, wenn die Tür den bauzeitlichen Regelungen entspricht - Ggf. Detailuntersuchungen festlegen - Wenn möglich/notwendig: bauzeitlichen Zustand wiederherstellen - Nachrüstung gemäß Brandschutzkonzept vornehmen (Hinweis: Richtige Bezeichnung der Klassifikation bzw. Bauart der Tür ist unbedingte Voraussetzung.) - Ggf. sind Abweichungen oder Erleichterungen zu beantragen (Hinweis: Vor der Ausführung!) 18 Mögliche Nachrüstungen DIBt: Zulässige Änderungen und Ergänzungen an Feuerschutzabschlüssen und Feuerschutzabschlüssen mit Rauchschutzeigenschaften im modifizierten Zulassungsverfahren (Stand: ) Es ist grundlegend zu beachten, dass an brandschutztechnisch klassifizierten Türen nur entsprechend zulässige Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. (Bandbreite des Verwendbarkeitsnachweises) Eine darüber hinausgehende Veränderung führt zwangsläufig zum Verlust der gesamten Klassifikation! 19 9
10 im Bestand Türen im Bestand: Mögliche Nachrüstungen Nachrüstung zur rauchdichten Tür (4-seitige Dichtung) Achtung: Gemäß M VVTB nicht mehr ohne Weiteres möglich! 20 Türen im Bestand: Mögliche Nachrüstungen Türen mit brandschutztechnischer Klassifikation im Bestand Es ist notwendig, sich mit den bauzeitlichen Regelungen und Verwendbarkeitsnachweisen auseinanderzusetzen. Nachrüstungen oftmals sind möglich, jedoch zumeist ohne exakte Klassifikation gemäß heutiger Regelungen. Es kann sich insbesondere beim historischen Bestand mit individuellen Beschreibungen der Öffnungsabschlüsse beholfen werden, dazu ist eine ganzheitliche Brandschutzbetrachtung notwendig, um die Abweichungspotenziale begründen zu können. Es kommt auf die Festlegungen des konkreten Brandschutzkonzeptes und der jeweiligen Verwendbarkeitsnachweise an
11 im Bestand Europäische harmonisierte Norm: DIN DIN EN 16034: : Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften; Deutsche Fassung EN 16034:2014 Es wurden materialunabhängige Sicherheits- und Leistungsanforderungen festgelegt, die für alle feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkte zur Raumaufteilung in Brand- und/oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in Rettungswegen gelten: Tore, Rolltore oder bedienbare Feuerschutzvorhänge Drehflügel- oder Schiebetüren und/oder -fenster und/oder als Drehflügel- oder Schiebetür ausgebildete Revisionstüren mit Baubeschlägen; mit oder ohne Seitenteile und/oder Oberteile (mit oder ohne Verglasung), mit oder ohne Dichtungen (z. B. zum Zwecke des Rauch- /Feuerschutzes) 22 Beispiel europäische harmonisierte Normen: DIN Beginn der Anwendung von DIN EN 16034:2014 als harmonisierte Norm: Ende der Koexistenzphase: Konsequenzen: - Es können bisherige (national) abz in den Mitgliedsstatten (MS) nur noch bis zum Ende der Koexistenzphase genutzt werden. - Nationale Verwendbarkeitsnachweise werden für ein europäisch harmonisierte Bauprodukt nicht mehr ausgestellt. - Für bereits nach den Regelungen der hen hergestellte Bauprodukte (CE-Kennzeichnung) sind keine abz als Nachweis zu verlangen. - Nach dem Ablauf der Koexistenzphase sind nur noch Bauprodukte entsprechend der hen zu verwenden. Nicht wesentliche Abweichungen sind nur (noch) für nationale Bauproukte (abp/abz) möglich, ansonsten ist normgerecht zu extrapolieren
12 im Bestand Europäisch harmonisierte Norm: DIN Beziehungen der verschiedenen Normen Untereinander (Bezug DIN EN 16034) 24 Mögliches Extrapolieren Es ist auch möglich, den nach BauPVO erforderlichen Leistungsnachweis auf der Grundlage der jeweiligen hen mittels einer Extrapolation zu erbringen (der Normbezug geht aus der jeweiligen hen hervor). Extrapolation: Bestimmung des Verhaltens eines ausgewählten Probekörpers über den gesicherten Bereich hinaus Durch die jeweilige Prüfstelle können auf der Grundlage vom DIBt erstellter Prüfgrundsätze bei ausreichend sicheren Prüfergebnissen (z. B. durch erreichte Überzeiten über die Klassifizierungszeit) gutachterliche Bewertungen vorgenommen werden
13 im Bestand Fazit: Mögliche Nachweise der Verwendbarkeit Nachweise der Verwendbarkeit (Bauprodukte/Bauarten) Entweder erfolgt der Nachweis der Verwendbarkeit nach einer hen, ggf. im Zusammenwirken mit der Verwaltungsvorschrift nach 85 a MBO (2016) oder mit einer ETA (European Technical Assessment) oder mit der ETB (Europäisch Technische Bewertung) mit einer allgemeinen Bauartgenehmigung des DIBt oder mit einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes oder mit einer(m) abz, abp, ZiE oder über konkrete Festsetzungen im Brandschutzkonzept, ggf. im Zusammenhang mit einer Abweichung oder Erleichterung. 26 Öffnungsabschlüsse: Ein Nachtrag VG Münster: Urteil vom , Az: 9 K 1985/15 Fluchttür im Bürogebäude muss nach außen geöffnet werden können Nach innen öffnende Türen von Notausgängen stellen laut Arbeitsstättenverordnung immer eine Gefahr dar. Aus der Argumentation des Gerichtes: Die Gefahr, die durch die nach innen öffnende Notausgangstür in den Büroräumen der Klägerin für Leib und Leben der dort befindlichen Personen drohe, sei dadurch gekennzeichnet, dass sie jederzeit, sofern ein Unglücksfall eintrete, der die Flucht aus dem Gebäude erfordere, in eine unmittelbar drohende, konkrete Gefahr umschlagen könne, indem die nach innen öffnende Tür eine Flucht durch Bildung einer Menschentraube verhindern oder zumindest erheblich erschweren oder verlangsamen könne. In einem derartigen, jederzeit möglichen Unglücksfall käme ein Eingreifen der Behörde immer zu spät
14 im Bestand Öffnungsabschlüsse: Ein Nachtrag Dieser pauschalen Einschätzung ist aus Sicht des Referenten unbedingt zu widersprechen! Gemäß 4 (4) ArbStättV müssen Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, die Beschäftigten müssen sich unverzüglich bei Gefahr in Sicherheit bringen können. Gemäß Ziff. 2.3 Anhang 1 ArbSttätV müssen sich Türen von Notausgängen zwar nach außen öffnen lassen, was jedoch nicht mit in Fluchtrichtung gleichzusetzen ist. Gemäß 3a (3) Nr. 2 ArbStättV kann die zuständige Behörde jedoch eine Ausnahme zulassen, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde und die Abweichung mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. 30 Öffnungsabschlüsse: Ein Nachtrag Fazit: Das Urteil des VG Münster vom ist aus Sachverständigensicht unverhältnismäßig und nicht auf alle Notausgänge übertragbar! Eine Einzelfallbetrachtung zur Beurteilung von abweichenden Tatbeständen ist nach der geltenden Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausdrücklich zulässig. Gegenwärtig wird am Entwurf von DIN (Räumungssimulation und Personensicherheit) gearbeitet. Danach können zukünftig (sogar) normgerecht leistungsorientierte Nachweise erbracht werden
15 im Bestand Rauch- und Feuerschutzvorhänge DIN EN 16034: : Türen, Tore und Fenster - Produktnorm, Leistungseigenschaften - Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften; Deutsche Fassung EN 16034:2014 Es wurden materialunabhängige Sicherheits- und Leistungsanforderungen festgelegt, die für alle feuerwiderstandsfähigen und/oder rauchdichten Produkte zur Raumaufteilung in Brand- und/oder Rauchabschnitte und zur Verwendung in Rettungswegen gelten: Der Geltungsbereich der Norm umfasst somit auch Feuerund Rauchschutzabschlüsse. Bauordnungsrechtliche Anwendungsregeln für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse gehen zukünftig aus der neuen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB als Landesvorschrift) hervor. 32 Die neue M VVTB Anhang 4 Harmonisierte Norm DIN EN 16034:2014 ab bindend! 33 15
16 im Bestand Die neue M VVTB Anhang 4 Dichtschließende Innentüren (Anhang 4, Kap. 5.4) Türen sind dann dichtschließend, wenn sie formstabile Türblätter haben und mit dreiseitig umlaufenden dauerelastischen Dichtungen ausgestattet sind, die aufgrund ihrer Form (Lippen/ Schlauchdichtung) und des Dichtungsweges bei geschlossenen Türen sowohl an den Zargen als auch an den Türflügeln anliegen. Türblätter sind dann formstabil, wenn sie geschlossen sind und Verformungen 2 mm aufweisen Das dürfte bei Sanierungen im Bestand oder bei Baudenkmalen zu Problemen führen somit ist rechtzeitig über eine Abweichung nachzudenken 34 Rauch- und Feuerschutzvorhänge 35 16
17 im Bestand Beispiel: Flexible (passierbare) Rauchschürze 36 17
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