Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten?
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- Justus Fromm
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1 Anderes Bild mit Rechten - Haben wir schon in der Einleitung Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtung zu errichten? CEAG Notlichtsysteme GmbH
2 Aufbau Sicherheitsbeleuchtung 2
3 DIN VDE Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel - Einrichtungen für Sicherheitszwecke Diese Norm enthält die Deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments HD : A1:2011 Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel Einrichtungen für Sicherheitszwecke, das die Internationale Norm IEC :2009 Low-voltage electrical installations Part 5-56: Selection and erection of electrical equipment Safety services mit gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält. 3
4 DIN VDE Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke ( ) Sicherheitsbeleuchtung Feuerlöschpumpen Feuerwehraufzüge Gefahrenmeldeanlagen, wie z. B. Brandmeldeanlagen, CO-Warnanlagen und Einbruchmeldeanlagen Evakuierungsanlagen Entrauchungsanlagen wichtige medizinische Systeme 4
5 DIN VDE Stromquelle für Sicherheitszwecke ( ) Stromquelle, die dazu bestimmt ist, als Teil einer elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verwendet zu werden. Ersatzstromquelle ( ) Stromquelle, die dazu bestimmt ist, die Versorgung einer elektrischen Anlage oder von einem oder mehreren Teilen einer Anlage bei einer Unterbrechung der üblichen Stromversorgung aus anderen Gründen als für Sicherheitszwecke aufrechtzuerhalten. 5
6 DIN VDE Umschaltzeit ( ) Zeitspanne zwischen dem Ausfall der allgemeinen Stromversorgung und der Übernahme der Versorgung der Betriebsmittel durch eine Hilfsstromquelle. Umschalten ( ) Die Umschaltung vom Normalbetrieb zum Notbetrieb muss automatisch erfolgen, wenn die Versorgungsspannung für mindestens 0,5 Sekunden unter die 0,6-fache Bemessungsversorgungsspannung fällt. Weist die Versorgungsspannung wieder einen Wert größer als die 0,85-fache Bemessungsversorgungsspannung auf, so ist der Normalbetrieb wieder herzustellen. 6
7 DIN VDE Störung im Steuerungs- oder Bussystem ( ) Eine Störung im Steuerungs- oder Bussystem der elektrischen Anlage darf nicht die Funktion der Einrichtungen für Sicherheitszwecke beeinträchtigen. Daher müssen Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw., die in der Allgemeinbeleuchtung Verwendung finden, entsprechend überwacht werden. 7
8 DIN VDE Zulässig Stromquelle für Sicherheitszwecke ( ) wiederaufladbare Batterien Primärelemente (z.b. für Rauchmelder im Wohnbereich) Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung ist Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz, das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist. 8
9 DIN VDE Strandort Stromquelle für Sicherheitszwecke ( ) Stromquellen für Sicherheitszwecke müssen an einem geeigneten Standort angeordnet werden und dürfen nur Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sein. 9
10 DIN VDE Unabhängige Stromquelle für Sicherheitszwecke ( ) Separate voneinander unabhängige Einspeisungen aus dem Versorgungsnetz dürfen nur als Stromquelle für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn eine Zusicherung besteht, dass ein gleichzeitiger Ausfall beider Einspeisungen unwahrscheinlich ist. Dimensionierung Stromquelle für Sicherheitszwecke( ) Die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss über eine ausreichende Leistungsfähigkeit zur Versorgung der zugehörigen Einrichtungen für Sicherheitszwecke verfügen. 10
11 DIN VDE Einschränkung Stromquelle für Sicherheitszwecke ( ) Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur dann zusätzlich für andere Zwecke als zur Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht beeinträchtigt wird. AC Stromquelle für Sicherheitszwecke AT-S + Automatisches Leuchten Testsystem 11
12 DIN VDE Stromquellen für Sicherheitszwecke ( ) CPS LPS EB EA..S DS Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171) Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171) Einzelbatteriesysteme (EN ) ( & ) Stromerzeugungsaggregat (DIN & -14)...s = Dauer der Unterbrechung in Sekunden Duales System / separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz, das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist. ( & ) 12
13 DIN VDE Anzeigen ( ) Der Zustand der Stromquelle für Sicherheitszwecke (Betriebsbereit, Störung, Stromquelle für Sicherheitszwecke in Betrieb) muss angezeigt werden. Standort Anzeigen ( ) Der Betrieb der Notbeleuchtung muss für jede Stromquelle an einem gut einsehbaren Standort angezeigt werden. 14
14 DIN VDE Schutzmaßnahmen ( ) Überstrom-Schutzeinrichtungen sind so auszuwählen und zu errichten, dass ein Überstrom in einem Stromkreis die ordnungsgemäße Funktion anderer Stromkreise für Sicherheitszwecke nicht beeinträchtigt. Schaltgeräte und Steuergeräte ( ) Schaltgeräte und Steuergeräte müssen eindeutig gekennzeichnet sein und dürfen nur an solchen Standorten aufgestellt sein, die nur Elektrofachkräften (BA5) oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen (BA4) zugänglich sind. 15
15 DIN VDE Unabhängige Stromkreise( ) In von zwei unabhängigen Stromkreisen versorgten Betriebsmitteln darf ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, weder den Schutz gegen elektrischen Schlag noch die ordnungsgemäße Funktion des anderen Stromkreises beeinträchtigen. Steuerschalter ( ) Steuerschalter für die Notbeleuchtung müssen an gekennzeichneten Stellen so angeordnet und installiert werden, dass sie von unbefugten Personen nicht bedient werden können. 16
16 DIN VDE Dokumentation ( ) Allgemeiner Prinzip-Schaltplan mit Angaben der Stromquellen. Zeichnungen mit eingetragenen Standorten von: - allen elektrischen Betriebsmitteln und Verteilern - Sicherheitseinrichtungen mit Kennzeichnung der Stromkreise - Schalt- und Überwachungseinrichtungen Liste der angeschlossenen Verbrauchsmittel (Strangschema) Betriebsanleitung 17
17 DIN VDE Stromkreise (Leitungsnetz) ( ) Kabel- und Leitungsanlagen für Steuerungs- und Bussysteme von Einrichtungen für Sicherheitszwecke müssen denselben Anforderungen genügen wie die Kabel und Leitungen, die für die Einrichtungen für Sicherheitszwecke selbst verwendet werden. Dies gilt nicht für Stromkreise, die keinen nachteiligen Einfluss auf den Betrieb der Sicherheitseinrichtungen haben. 3-Phasenwächter Mit Differenzialüberwachung der Steuerleitung in der Anlage 18
18 DIN VDE Betriebsbereit Batteriebetrieb Störung Fernschalter S1 S2 + F3-Modul 1k 1 kω S1 / S2 Steuerschleife zur Blockierung der Anlage während Betriebsruhezeiten Differenzialüberwachung: F3-Schalter geschlossen: F3-Schalter offen (1 k ) : Kurzschluss oder Unterbrechung führen zur Freigabe der Anlage Anlage betriebsbereit Anlage blockiert 19
19 DIN VDE Schutzmaßnahmen ( ) Stromkreise für Sicherheitszwecke, die mit Gleichstrom gespeist werden können, müssen mit zweipoligen Überstrom-Schutzeinrichtungen ausgeführt sein. 20
20 DIN VDE Endstromkreise ( ) Ein Kurzschluss in einem Stromkreis darf nicht einen anderen Stromkreis beeinflussen. Pro Stromkreis dürfen max. 20 Leuchten installiert werden. Die Gesamtbelastung des Stromkreises darf 60% des Nennstromes der Überstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten. 1 1 bis bis max max. Leuchten 20 Leuchten 21
21 DIN VDE Schaltungsarten Sicherheitsleuchten ( ) Innerhalb eines Endstromkreises der Sicherheitsbeleuchtung ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig. 22
22 DIN VDE Schaltungsarten Sicherheitsleuchten ( ) Bereitschaftsbetrieb: Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung in einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die Sicherheitsbeleuchtung automatisch aktiviert werden. UV-AV S3 S4 Netz Batterie BL DL 2 2 Bereitschaftslicht Dauerlicht vom HV-SV UV-SV 23
23 DIN VDE Schaltungsarten Sicherheitsleuchten Bei Dauerschaltung wird die allgemeine Stromversorgung am Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung überwacht. HV-AV HV-SV 2 Dauerlicht LT 2 Dauerlicht 3 2 Zur Unterstation 24
24 DIN VDE Funktionale Sicherheit von Steuerungssystemen ( ) Die Funktion von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen darf von eingesetzten Steuerungssystemen nicht beeinträchtigt werden. Auch bei Änderungen der eingesetzten Steuerungssysteme müssen die Anforderungen der funktionalen Sicherheit weiterhin erfüllt werden. Daher muss nach Änderungen an Steuerungssystem wie DALI, EIB, KNX, DMX usw., die in die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung beeinflussen können, die komplette Sicherheitsbeleuchtung auf ihre Funktionalität im Notbetrieb überprüft werden. 25
25 V-CG-SB.1 mit ext. DALI-Controller Schalt-/Dimmeinheit Tageslichtsensor externer DALI-Controller max. 20 je Stromkreis U U O O V-CG-SB.1 D1 D2 D1 D2 max. 1m! U 0 D D DALI EVG X ZB-S oder CG2000 m C DALI - Bus 26
26 DIN VDE Nachlaufendes Notlicht und Handrückschaltung ( ) Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Lampen der allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen = Notlichtnachlaufzeit In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheitsbeleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand ausgeschaltet werden können = Handrückschaltung DIN V VDE V : Schaltung der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9) Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist = Netznotbetrieb 27
27 DIN VDE Kennzeichnung ( ) In Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen Leuchten, Verbindungs- und Abzweigstellen in rot markiert sein. In der Nähe der Leuchten müssen die Verteiler-, die Stromkreis- und die Leuchtennummer angebracht werden. Das Schild muss mindestens 30mm Durchmesser haben. UV-S Die Leserlichkeit von Schriften wird in DIN 1450 geregelt 28
28 DIN VDE Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art Mit der Einführung der DIN VDE wurden die meisten Abschnitte der DIN VDE , die sich auf Sicherheitsbeleuchtung bezogen haben, ersetzt. Die nachfolgenden Abschnitte der DIN VDE , sind weiterhin für die Sicherheitsbeleuchtung zu beachten. 29
29 DIN VDE Schutzmaßnahmen ( / 1. Absatz) Abschaltung durch Überstrom-Schutzeinrichtung innerhalb von 5 s Stromkreise - Leitungsnetz ( ) Stromkreise für Sicherheitszwecke sind in Betriebsruhezeiten so zu schalten, dass ein ungewolltes Wirksamwerden der Stromquelle für Sicherheitszwecke zur Versorgung der elektrischen Anlage für Sicherheitszwecke verhindert wird. 30
30 DIN VDE Kabel- und Leitungsverlegung ( ) Leitungsverbindung zwischen Stromquelle und Hauptverteiler muss erdschluss- und kurzschlusssicher sein. Mehradrige Kabel und Leitungen ( ) Mehrere Endstromkreise in einem Kabel / in einer Leitung mit gemeinsamen Neutralleiter sind nicht erlaubt. 31
31 DIN EN Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sowie - Vornorm - DIN V VDE V Sicherheitsbeleuchtungsanlagen 32
32 DIN EN / DIN V VDE V Gültigkeit Das UK Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE empfiehlt die Anwendung der DIN V VDE V Da die DIN V VDE V vom UK empfohlen wird und somit den aktuellen Stand der Technik wiedergibt, wird in den Schulungen der CEAG Notlichtsysteme GmbH der Inhalt dieser Norm wiedergegeben! 33
33 DIN EN / DIN V VDE V Gegenüber der DIN EN 50172: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) lichttechnische Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung im Netzbetrieb, b) zusätzliche Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, c) Anforderungen an die Stromkreise der elektrischen Anlage für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, d) Anforderungen an die Steuerungs- und Bussysteme der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, e) Anforderungen an Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung mit externem Anschluss, 34
34 DIN EN / DIN V VDE V Gegenüber der DIN EN 50172: wurden folgende Änderungen vorgenommen: f) Anforderungen an Einzelbatteriesysteme, g) Kennzeichnung der Leuchten und von Verbindungs- / Abzweigstellen, die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind, h) Aufnahme der Anforderung der Erstprüfung, der wöchentliche Prüfung sowie der Messung der Beleuchtungsstärke alle 3 Jahre. 35
35 DIN EN / DIN V VDE V Anwendungsbereich (1) Diese Vornorm legt die Kennzeichnung von Rettungswegen und die Beleuchtung von Rettungswegen bei Störung der allgemeinen Stromversorgung sowie die Mindestanforderung einer solchen Sicherheitsbeleuchtung je nach Größe, Art und Nutzung der baulichen Anlagen fest. Sie gilt für Arbeitsplätze, bauliche Anlagen für Menschenansammlungen sowie öffentlich zugängliche Wege innerhalb von Wohnhochhäusern. Die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage in bestimmten Gebäuden und Bereichen wird in Deutschland durch die Landesbauordnungen geregelt. Weiterhin gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien. 36
36 DIN EN / DIN V VDE V Allgemeines (4.1) Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Funktionen erfüllen: Beleuchtung bzw. Hinterleuchtung der Sicherheitszeichen für Rettungswege Beleuchtung der Rettungswege Beleuchtung der Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.3 nur in DIN V VDE V ) Wenn in einem Raum mehr als eine Sicherheitsleuchte erforderlich ist, so sind diese abwechselnd auf zwei Stromkreise mit unabhängigen Schutzeinrichtungen aufzuteilen. 37
37 DIN V VDE V Stromkreise der Allgemeinbeleuchtung (4.4.4) Bei Bereitschaftsschaltung muss auch die allgemeine Beleuchtung (bei mehr als einer Leuchte) auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden. Bei Einsatz von Fehlerstrom - Schutzeinrichtungen (RCD) müssen die Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 RCDs aufgeteilt werden. 38
38 DIN V VDE V L1 L2 L3 N 3~ Anordnung der Stromkreise nur bei Absicherung ohne RCD! Bereich 1 / Kreis 1 & 2 Bereich 2 Falls ein Fehler in der Steuerung der allgemeinen Beleuchtung zu einem Ausfall der allgemeinen Beleuchtung eines Raumes oder Rettungsweges führen kann, so muss auch diese Steuerung mit überwacht werden. 39
39 DIN V VDE V L1 L2 L3 N RCD RCD 3~ Bereich 1 / Kreis 1 Bereich 1 / Kreis 2 Stromkreise der allgemeinen Beleuchtung auf 2 unterschiedliche RCDs aufgeteilt. 1. Fehler führt nicht zum kompletten Lichtausfall. 40
40 DIN EN L1 L2 L3 N Weitere Lösungsmöglichkeit L1 N1 L2 N2 L3 N3 L4 N4 L5 N5 L6 N6 L7 N7 L8 N8 DLS / 3Ph - Bus - Modul 24V RS SE A B SE A B 41
41 DIN V VDE V Wohnhochhäuser, Beherbergungsstätten und Heime (4.4.8) Zur Reduzierung der Betriebsdauer von 8h auf 3h in Wohnhochhäusern sowie Beherbergungsstätten und Heimen ist folgende Schaltung anzuwenden: Örtliche Leuchttaster, so dass von jedem Standort mindestens ein Leuchtaster erkennbar ist. Die Sicherheitsbeleuchtung muss sich nach einer einstellbaren Zeit selbstständig wieder ausschalten, wenn sie aus der Ersatzstromquelle versorgt wird. 42
42 DIN V VDE V L1 N Sicherheitsbeleuchtung Allgemeinbeleuchtung Lichttaster ZB-S Energieleitung Datenleitung Schaltung gem
43 DIN V VDE V Schaltungen der Sicherheitsbeleuchtung (4.4.9) Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist = Netznotbetrieb Nach Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Leuchten für die allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen = Notlichtnachlaufzeit In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheitsbeleuchtung nicht selbständig erfolgen. Sie darf nur von Hand ausgeschaltet werden können = Handrückschaltung 44
44 DIN V VDE V Systemintegrität (5.2) Die Beleuchtung muss im Verlauf der Rettungswege in jedem Bereich von zwei oder mehr Leuchten erfolgen, so dass bei Ausfall einer Leuchte nicht der gesamte Rettungsweg verdunkelt oder die Kennzeichnung des Rettungsweges unwirksam wird. GRUNDSATZ Der erste Fehlerfall darf niemals dazu führen, dass im Rettungsweg kein Licht vorhanden ist. 45
45 DIN EN / DIN V VDE V Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung (5.3.2 / 5.3.3) CPS LPS EB EA..S BS Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171) Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171) Einzelbatteriesysteme (EN ) Stromerzeugungsaggregat (DIN & -14)...s = Dauer der Unterbrechung in Sekunden Besonders gesichertes Netz (DIN VDE & ) 46
46 DIN EN / DIN V VDE V Allgemeines: Zeichnungen und Berichte (6.1) Es muss eine Übersichtszeichnung erstellt und bei der Sicherheitsbeleuchtungsanlage hinterlegt sein. Die Zeichnungen müssen der DIN VDE Abschnitt entsprechen. Anlagenaufzeichnung (6.2) Über die Jahresinspektion und die periodischen Prüfungen muss eine Prüfbescheinigung erstellt werden. Prüfbuch (6.3) Ein Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die Anforderungen dieses Abschnittes. 47
47 DIN EN / DIN V VDE V Prüfbuch (6.3) Das Prüfbuch muss von einer durch den Besitzer/Eigentümer ernannten Verantwortlichen Person geführt und für entsprechende Einsichtnahmen verfügbar sein. Im Prüfbuch müssen mindestens folgende Informationen enthalten sein: Datum der Inbetriebnahme der Anlage Datum jeder Prüfung (Erstprüfung und wiederkehrende Prüfungen) Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede durchgeführte Wartung und Prüfung Datum und kurzgefasste Einzelheit über jeden Fehler und jede durchgeführte Abhilfemaßnahme Datum und kurzgefasste Einzelheit über jede Änderung an der Sicherheitsbeleuchtungsanlage 48
48 DIN V VDE V Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Versammlungsstätten 1), Theater, Kinos, Ausstellungshallen, Verkaufsstätten 1 lx nach DIN EN s 3 h DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Restaurants Fliegende Bauten, die Versammlungsstätten sind 1 lx nach DIN EN s 3 h DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Beherbergungsstätten, Heime 1 lx nach DIN EN s 2) 8 h 3) DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Schulen 1 lx nach DIN EN s 2) 3 h DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 1) Außer Fliegende Bauten 2) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s 3) Es genügen 3 h, wenn die Schaltung nach ausgeführt wird. 49
49 DIN V VDE V Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Parkhäuser, Tiefgarage 1 lx nach DIN EN s 1 h DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Flughäfen, Bahnhöfe 1 lx nach DIN EN s 3 h 4) DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Hochhäuser, Wohnhochhäuser 1 lx nach DIN EN s 5) 3 h 8 h 6) DS CPS EA 0 LPS EA 0,5 EB EA 15 Bühnen 3 lx 1 s 3 h DS CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 4) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig. 5) Je nach Panikrisiko von 1 s - 15 s 6) Es reichen 3 h, wenn die Schaltung nach ausgeführt wird. 50
50 DIN V VDE V Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Rettungswege in Arbeitsstätten 1 lx nach DIN EN s 1 h DS 7) CPS EA 0 BS LPS EA 0,5 EB EA 15 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung 10% E N min. 15lx nach DIN EN ,5 s Für den Zeitraum, in dem für Personen eine Gefährdung besteht. DS CPS EA 0 BS LPS EA 0,5 EB EA 15 7) Für Rettungswege in Arbeitsstätten nicht erforderlich 51
51 DIN EN Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen Teil 2: Stationäre Batterien 52
52 DIN EN Anwendungsbereich (1) Diese Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von DC 1500V und beschreibt die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch elektrischen Strom, austretenden Gasen oder Elektrolyt hervorgerufen werden. Sie legt Anforderungen in Fragen der Sicherheit fest, die in Verbindung mit dem Errichten, dem Betrieb, der Inspektion, der Wartung und der Entsorgung entstehen. Sie umfasst sowohl Blei- als auch NiCd-Batterien. 53
53 DIN EN Sekundärzelle, Einzelzelle (4.1) Baugruppe, bestehend aus Elektroden und Elektrolyt, die die Grundeinheit einer Sekundärbatterie bildet. Geschlossene Zelle (4.2) Sekundärzelle, deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die Gase entweichen können. Verschlossene Zelle (4.3) Unter üblichen Bedingungen geschlossene Sekundärzelle mit einer Einrichtung, die den Austritt von Gas erlaubt, wenn der innere Druck einen vorbestimmten Wert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt ist üblicher Weise nicht möglich. 54
54 DIN EN Lüftungsanforderungen (8.2) Durch die Lüftung eines Batterieraumes oder Batterieschrankes soll die Wasserstoffkonzentration unterhalb der Schwelle von 4% Wasserstoffanteil gehalten werden. Batterieräume gelten nicht als explosionsgefährdet, wenn die Wasserstoffkonzentration durch natürliche oder technische Lüftung unter diesem Sicherheitsgrenzwert bleibt. 55
55 DIN EN Natürliche Lüftung (8.3) Die Größe des Luftvolumenstromes ist vorzugsweise durch natürliche Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung. Batterieräume oder -schränke erfordern eine Zuluft- und Abluftöffnung mit einem Mindestquerschnitt, der nach folgender Gleichung berechnet wird: A = Q x 28 Q: Volumenstrom der Frischluft in m 3 /h A: freie Öffnungsquerschnitte der Zu- und Abluftöffnung in cm 2 Annahme: Luftgeschwindigkeit von 0,1 m/s. 56
56 DIN EN Beispiel: 216 V / 57 Ah Pb-Batterie // Verschlossen Q = 0,05 x n x ( I gas x C N ) x 10-3 Q = 0,05 x 108 x (I gas x 57 ) x 10-3 Q = 2,4624 m³/h (I gas = 8 = Starkladung) Q = 0,3078 m³/h (I gas = 1 = Erhaltungsladung) Lüftungsquerschnitt für Starkladung A = 28 x Q A = 28 x 2,4624 m³/h A = 68,95 cm² 57
57 DIN EN Technische Lüftung (8.4) Wenn eine natürliche Lüftung nicht ausreicht, dann ist eine technische Lüftung vorzusehen, welche die Luft aus dem Batterieraum in die Umgebungsluft außerhalb des Gebäudes entlüftet. Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo) 58
58 DIN EN Spezielle Raumanforderungen (10.1) d) Bei geschlossenen Batteriebauarten muss der Fußboden gegen Elektrolyt undurchlässig und chemisch resistent sein, oder die Batterie muss in entsprechenden Wannen aufgestellt werden. CEAG setzt standardmäßig verschlossene Zellen ein. Für verschlossene Zellen gilt diese Maßnahmen nicht! Details siehe nationales Baurecht (EltBauVo) 59
59 DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik Notbeleuchtung 60
60 Quo Vadis? 61
61 EN 1838 Änderungen gegenüber DIN EN 1838: externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich (Sammelplatz) Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Stellen sowie BMA vertikal mit 5 lx beleuchten Vorgeschriebene Beleuchtungsstärkewerte sind Wartungswerte erste Reflektion erlaubt, bei indirekten Leuchten, wenn die reflektierende Fläche im Wartungsplan Berücksichtigung findet die Farbe und die Gestaltung von Sicherheitszeichen gem. ISO 7010 Sicherheitszeichen in heller Umgebung bzw. bei intakter Allgemeinbeleuchtung gem. ISO und ISO Ermittlung der Erkennungsweite eines Sicherheitszeichens bei größer 20 über der horizontalen Blickrichtung 62
62 EN 1838 NOTBELEUCHTUNG Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Sicherheitszeichen Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Antipanikbeleuchtung 63
63 EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung von Sicherheitszeichen Rettungswege leicht finden und benutzen Allgemeinbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege gefahrloses Verlassen eines Gebäudes, leichtes Auffinden und Bedienen von Brandbekämpfungsund Sicherheitseinrichtungen Sicherheitsbeleuchtung von Sicherheitszeichen Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege 64
64 EN 1838 Antipanikbeleuchtung Paniksituationen vermeiden, sicheres Erreichen von Rettungswegen, Hindernisse bis zu 2 m beleuchten LBO fordert 1 Lux! Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit bes. Gefährdung Sicherheit von Personen an Arbeitsplätzen mit potentiell gefährlichen Arbeitsabläufen 65
65 EN 1838 Anforderungen an die Errichtung (4.1.1) Die Sicherheitsbeleuchtung muss EN , EN und EN entsprechen Anteile reflektierten Lichtes sind zu vernachlässigen. Wenn indirekt strahlende Leuchten eingesetzt werden, kann die erste Reflektion (basierend auf dem Wartungswert des Reflexionsgrades der Flächen) berücksichtigt werden, weitere Reflektionen sind zu vernachlässigen. 66
66 EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2) 2 m mindestens 2 m über dem Boden an jeder im Notfall zu benutzenden Ausgangstür für Sicherheitszeichen bei Notlichtbedingungen nahe (max. 2 m Abstand) Treppen, um jede Treppenstufe direkt zu beleuchten 67
67 EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung (1 lx) muss angebracht werden (4.1.2) nahe (max. 2m Abstand) jeder Niveauänderung bei jeder Richtungsänderung bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure nahe (max. 2m Abstand) jedem Ausgang und außerhalb bis zum sicheren Bereich Gilt nicht in Frankreich (Anhang B) 68
68 EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung (1lx) muss angebracht werden (4.1.2) nahe (max. 2 m Abstand) Fluchtgeräten für Menschen mit Behinderung Gilt nicht in Frankreich (Anhang B) nahe (max. 2 m Abstand) Schutzbereichen für Menschen mit Behinderung und Rufanlagen Alarmierungseinrichtungen in Toiletten für Menschen mit Behinderung 69
69 EN 1838 Sicherheitsbeleuchtung (5lx) muss angebracht werden (4.1.2) nahe (max. 2m Abstand) jeder Erste-Hilfe-Stelle Gilt nicht in Frankreich (Anhang B) nahe (max. 2m Abstand) jeder Brandbekämpfungs- oder Meldeeinrichtung Gilt nicht in Frankreich (Anhang B) BMZ nahe (max. 2m Abstand) jeder Anzeige der Brandmeldeanlage Gilt nicht in Frankreich (Anhang B) 70
70 EN 1838 Beleuchtungsstärke für Rettungswege (4.2.1) Fluchtwege bis 2 m Breite sind auf den Mittelachsen mit 1 lx und bis 50% der Breite auf 0,5 lx auszuleuchten. Messhöhe max. 2 cm (Anhang A) 0,5 lx 1 lx 0,5 lx 1 m 2 m Beleuchtungsstärke Breitere Rettungswege können als mehrere 2m Streifen betrachtet werden oder als Antipanikbeleuchtung ausgerüstet werden 0,5 lx bis 1 lx 71
71 EN 1838 Ungleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke (4.2.2) 40 lx 1 lx 40 lx 1 lx 40 lx Bedingt durch die Trägheit des Auges wird die Erkennbarkeit von Hindernissen oder der Rettungswegverlauf bei zu hohen Hell-/Dunkel-Unterschieden beeinträchtigt. Gleichmäßigkeit < 40:1 (E max / E min) Messhöhe max. 2 cm (Anhang A) 72
72 EN 1838 Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3) Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden. Bei horizontalen Fluchtwegen zwischen 60 und 90. Lichtstärke begrenzt zwischen
73 EN 1838 Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3) Physiologische Blendung muss durch Begrenzung der Leuchten innerhalb des Gesichtsfeldes niedrig gehalten werden. Lichtstärke begrenzt im gesamten Bereich 74
74 EN 1838 Physiologische Blendungsbegrenzung (4.2.3) Lichtpunkthöhe über dem Boden [m] h < 2,5 2,5 < h < 3,0 3,0 < h < 3,5 3,5 < h < 4,0 4,0 < h < 4,5 h > 4,5 max. Lichtstärke für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung [cd] max. Lichtstärke für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung [cd] Lichtstärke begrenzt zwischen
75 EN 1838 Farbwiedergabe Sicherheitsfarben (4.2.4) Farbwiedergabe-Index der Lampe (Ra) mindestens 40 76
76 EN 1838 Betriebsdauer (4.2.5) für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 1 Stunde. Ausnahme Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit LBO/DIN V VDE V Für die meisten Bereiche wird Nennbetriebsdauer der Sicherheitsbeleuchtung mindestens 3 Stunden gefordert. 77
77 EN 1838 Geforderte Beleuchtungsstärke (4.2.6/ 4.3.6) E E N [%] für Rettungswege und Antipanikbeleuchtung t [s] E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung E N Nennbeleuchtungsstärke (1 lx bzw. 0,5 lx) 78
78 ASR A3.4/3 (gem. A-Abweichung EN 1838) Geforderte Beleuchtungsstärke nach 15s: 100% E E N [%] für Fluchtwege 100 Messhöhe 20 cm E Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung 15 t [s] E N Nennbeleuchtungsstärke (1 lx) 79
79 EN 1838 Antipanikbeleuchtung (4.3.1) Deutschland: LBO fordert 1lx Niederlande: Bouwbesluit fordert 1 lx Frankreich: Leuchten müssen 5 lm/m 2 erzielen. Gleichmäßigkeit Abstand zwischen den Leuchten < als 4 x Montagehöhe Die horizontale Beleuchtungsstärke darf 0,5 lx auf den freien Bodenflächen nicht unterschreiten. Die Randbereiche mit einer Breite von 0,5 m werden nicht berücksichtigt. 80
80 EN 1838 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung (4.4) E E N [%] 10 % 15 lx Gleichmäßigkeit 1:10 Blendungsbegrenzung im Bereich 60 bis 90 Ra 40 Nennbetriebsdauer Gefährdungszeit Erreichen der Nennbeleuchtungsstärke 0,5 s 4.4. gilt nicht in Frankreich (gem. Anhang B) 81
81 EN 1838 / ASR A3.4/3 Geforderte Beleuchtungsstärke (4.4.6) / ASR (4.3(4)) 100 E E N [%] 10 % 15 lx EN 1838 Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ASR A3.4/3 Arbeitsstätten mit Unfallgefahr E 0,5 Beleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung E N Nennbeleuchtungsstärke (10 % mind. 15 lx) 82
82 EN 1838 Ersatzbeleuchtung (4.5) Wenn Ersatzbeleuchtung als Notbeleuchtung verwendet wird, so sind alle Bestimmungen der EN 1838 einzuhalten. Wenn die Ersatzbeleuchtung die Anforderungen Mindestwerte unterschreitet, so ist die Tätigkeit zu beenden oder der Arbeitsprozess herunter zu fahren. Anforderungen an die geforderte minimale Beleuchtungsstärke sind in den Arbeitsstättenrichtlinien geregelt. 83
83 Erkennung > 0,5 s Umschaltzeit = 1 s Startzeit EVG =? s Umschaltzeit 1s F Spannungs- ausfall erkannt! F = 0 DIN EN % 100% 5 s 60 s t U t Netzbetrieb Spannungs- ausfall! Stromquelle für Sicherheitszwecke wirksam 84
84 Erkennung > 0,5 s Startzeit EVG =? s Umschaltzeit 15s F Spannungs- ausfall erkannt! F = 0 50% DIN EN %? 5 s 60 s t U t Netzbetrieb Umschaltzeit = 15 s Spannungs- ausfall! Stromquelle für Sicherheitszwecke wirksam 85
85 EN 1838 Allgemeines (5.1 & 5.3) Sicherheitszeichen müssen ISO (Gestaltungsgrundlagen), ISO (Photometrie) und ISO 7010 (Gestaltung) entsprechen. Sicherheitszeichen können beleuchtet oder hinterleuchtet werden. Unter Allgemeinbeleuchtung gelten andere Anforderungen. Für Deutschland sind ebenfalls die ASR A1.3 sowie die DIN einzuhalten. In Frankreich geregelt in der Norm NF X (gem. Anhang B) 86
86 EN 1838 / ISO 7010 Kennzeichnung von Notausgängen inkl. Richtungspfeil PL PU PR PO 87
87 EN 1838 / ISO 7010 Weitere Kennzeichnung Notausstieg mit Fluchtleiter Das ist leider nicht mehr erlaubt Durch Rettungskräfte einen Rettungsausstieg finden 88
88 Das ist leider nicht mehr erlaubt 89
89 EN 1838 Leuchtdichte von Sicherheitszeichen (5.4) EN 1838 bei Notbeleuchtung Leuchtdichte Sicherheitsfarbe (Grün) > 2 cd/m² Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:10 Leuchtdichte Weiß 5:1 15:1 Leuchtdichte Farbe Farben entsprechend ISO und ISO Beleuchtungsdauer mindestens 1 h (soweit nationale Vorgaben nicht größere Werte vorgeben.) In Frankreich geregelt in der Norm NF X (gem. Anhang B) 90
90 EN 1838 Geforderte Leuchtdichte (5.4.6) E E N [%] für Sicherheitszeichen t [s] In Frankreich geregelt in der Norm NF X (gem. Anhang B) 91
91 DIN Leuchtdichte von Sicherheitszeichen DIN bei Allgemeinbeleuchtung (DIN gilt nur in Verbindung mit DIN ISO ) Leuchtdichte Kontrastfarbe (Weiß) > 500 cd/m² Verhältnis der Leuchtdichte innerhalb der jeweiligen Farbe > 1:5 5:1 15:1 Leuchtdichte Weiß Leuchtdichte Farbe Farben entsprechend ISO und ISO
92 ISO Leuchtdichte von Sicherheitszeichen ISO bei Verrauchung Leuchtdichte Sicherheitsfarbe > 10 cd/m² 93
93 Kunst am Bau 94
94 DIN EN 1838 / DIN 4844 Erkennungsweite (5.5) l = Erkennungsweite h = Höhe des Zeichens Hinterleuchtetes Zeichen h l l = z h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen In Frankreich geregelt in der Norm NF X (gem. Anhang B) 95
95 DIN EN 1838 / DIN 4844 Erkennungsweite (5.5) l = Erkennungsweite h = Höhe des Zeichens Hinterleuchtetes Zeichen Angestrahltes Zeichen Sicherheitsleuchte h h l l = z h z = Distanzfaktor = 200 bei hinterleuchteten Zeichen z = Distanzfaktor = 100 bei angestrahlten Zeichen 96
96 TEST Welche Erkennungsweite? 97
97 EN 1838 Anforderungen an die Errichtung (4.1.1 / 5.5) Falls möglich sollte wegen der Sichtbarkeit das Sicherheitszeichen nicht höher als 20 über der horizontalen Blickrichtung bei der maximalen Erkennungsweite des Zeichens angebracht werden. tan α = α α => α = tan α α h α ha α α (ααααααααααααααα) 98
98 EN 1838 b (Erkennungsweite) α a ha (Höhe Betrachter) h (ha +a) 0 m 20-1 m 12 m 20 4,37 m 1 m 5,37 m 17 m 20 6,19 m 1 m 7,19 m 18 m 20 6,55 m 1 m 7,55 m 20 m 20 7,28 m 1 m 8,28 m 22 m 20 8,01 m 1 m 9,01 m 24 m 20 8,74 m 1 m 9,74 m 28 m 20 10,19 m 1 m 11,19 m 30 m 20 10,92 m 1 m 11,92 m 32 m 20 11,65 m 1 m 12,65 m 60 m 20 21,84 m 1 m 22,84 m tan α = α α => α = tan α α 99
99 EN 1838 Leuchte Schild In Dauerschaltung Unter Anregungsbeleuchtung 60 Minuten nach Netzausfall 60 Minuten nach Netzausfall 101
100 EN 1838 Besonderheiten Frankreich (Angang B) Beleuchtungsstärke und Leuchtdichte werden nicht bei Planungen in Frankreich berücksichtigt. Auf Rettungswegen müssen zertifizierte Notleuchten in einem Abstand von nicht mehr als 15 m angebracht sein. Die Beleuchtungsstärke als photometrischer Aspekt wird nicht in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten genutzt. 102
101 EN 1838 Besonderheiten Italien (Angang B) Für Kinos, Theater und ähnliche Veranstaltungsorte muss die Beleuchtungsstärke in der Nähe von Treppen und Ausgängen mindestens 5 lx betragen, gemessen 1 m über dem Boden. Entlang von Rettungswegen sind mindestens 2 lx erforderlich. Sofern Beleuchtungsstärkewerte durch Vorschriften vorgegeben sind, sind sie nicht als Planungswerte zu betrachten, sondern müssen vor Ort einschließlich von Reflexion messbar sein. 103
102 Vorbeugender Brandschutz Funktionserhalt Muster EltBauVo 01 / 2009 Veröffentlicht 08 / 2009 MLAR 11 / 2005 Veröffentlicht 04 /
103 Muster EltBauVo Geltungsbereich 1 Die EltBauVo 2009 gilt für zentrale Batterieanlagen, die für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden eingesetzt werden. Unter dem Begriff zentrale Batterieanlagen sind sowohl Zentral- (CPS) als auch Gruppenbatterieanlagen (LPS) zusammengefasst. Durch die Formulierung in Gebäuden ist die Ausnahmeregelung für Arbeitsstätten nicht mehr zulässig. Schutzziel: Funktionserhalt von zentralen Batterieanlagen durch separate elektrische Betriebsräumen. 105
104 Muster EltBauVo Geltungsbereich 1 Abweichungen von der EltBauVo der einzelnen Bundesländer sind nur im individuellen Einzelfall möglich. Hierzu ist vom Bauvorlagenberechtigten ein individueller Abweichungsantrag für das Objekt an die Untere Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Wenn bauordnungsrechtlich keine Sicherheitsbeleuchtungsanlage gefordert wird, sind trotzdem die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien und die Unfallverhütungsvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen bezüglich Sicherheitsbeleuchtung zu beachten. 106
105 Muster EltBauVo Anforderungen an elektrische Betriebsräume 4 Im Gefahrenfall von allgemein zugänglichen Räumen oder vom Freien leicht und sicher erreichbar. Können durch nach außen aufschlagende Türen jederzeit ungehindert verlassen werden. Dürfen von notwendigen Treppenräumen nicht unmittelbar zugänglich sein. Der Rettungsweg bis zu einem sicheren Bereich darf nicht länger als 35 m sein (MBO, 35, 2. Absatz). < 35m 107
106 Muster EltBauVo Anforderungen an elektrische Betriebsräume 4 Lichte Höhe von mindestens 2 m Durchgangshöhe von mindestens1,80 m in Bedienungs- und Wartungsgängen Keine Leitungen und Einrichtungen, die nicht zum Betrieb der jeweiligen elektrischen Anlagen erforderlich sind Unmittelbar oder über eigene Lüftungsleitungen wirksam aus dem Freien be- und in das Freie entlüften HV-SV + HV-AV 108
107 Muster EltBauVo Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume 7 Raumabschließende Bauteile (Wände und Türen, ausgenommen Außenwände) mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit entsprechend dem erforderlichen Funktionserhalt Entsprechend MLAR 11/2005; 5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie) müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30) getrennt werden. Mindestraumvolumen: > 15m³ (Gem. Kommentar mit Anwendungsempfehlungen zur MLAR, 3. Auflage.) F30 HV-SV + T30 F30 HV-AV Feuerhemmend = Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten 109
108 Muster EltBauVo Zusätzliche Anforderungen an Batterieräume 7 An der Tür muss ein Schild "Batterieraum" angebracht sein. Fußböden müssen für elektrostatische Ladungen ableitfähig sein, wenn geschlossene Zellen aufgestellt werden. HV-AV VDE 0100 Teil 729: Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb elektrischer Betriebsräume F30 HV-SV + T30 F30 110
109 Muster EltBauVo / MLAR Lüftungskanal feuerbeständig L30 F30 F30 HV-AV Batterie- raum T30 F30 HV-SV T30 Entsprechend MLAR 11/2005; 5.1 (Musterleitungsanlagenrichtlinie) müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (E30) getrennt werden. 111
110 Muster EltBauVo / MLAR Unterverteilung Batterieleitung E 30 Dauerlichtleitung UV-SV F30 UV-AV F30 T30 Entsprechend MLAR 11/
111 Brandschutz / MLAR Die Dauer des Funktionserhaltes der Leitungsanlage muss min. 30 Minuten betragen bei: Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, ausgenommen sind Leitungsanlagen einschließlich Verteiler, die der Stromversorgung der Sicherheitsbeleuchtung eines Brandabschnittes in einem Geschoss oder nur innerhalb eines Treppenraumes dienen. Die Grundfläche je Brandabschnitt darf höchstens 1600 m 2 betragen. In NRW wurde in der LAR auf die Begrenzung der Brandabschnittsgröße verzichtet. Hier muss die maximale Größe des Brandabschnitts über ein Brandschutzkonzept definiert werden. 113
112 Brandschutz / Industriebau Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (09/90) NRW 2. Brandbekämpfungsabschnitte 2.1 Nach 28 Abs.1 Satz 1 Bau O NRW sind ausgedehnte Gebäude durch Brandwände in höchstens 40 m lange Brandabschnitte zu unterteilen. Wird dieser Abstand der Brandwände überschritten, so sind die vergrößerten Brandabschnitte der Industriebauten in Brandbekämpfungsabschnitte zu unterteilen. 114
113 Brandschutz / MLAR Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen der DIN entsprechen ( E30 oder E 90 ) oder auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder im Erdreich verlegt werden Die Verlegung der Leitung im oder unter Putz stellt keine ausreichende Maßnahme zum Funktionserhalt der Leitung dar. 115
114 Brandschutz / MLAR 11 / 2005 Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2 Brandabschnitt 3 Tür T 30 UV-SV E 30 E m m m 2 Für jeden Stromkreis der Sicherheitsstromversorgung sind jeweils getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden. Die getrennten Leitungstrassen sind nicht für die Verlegung der Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung gefordert. 116
115 Brandschutz / MLAR 11 / Brandabschnitt < 1600 qm UV-SV In Versorgungsbereich < 1600 qm darf der Unterverteiler der Sicherheitsstromversorgung ungeschützt aufgestellt werden, soweit in der LBO nichts anders geregelt ist. 118
116 VDE Errichten von Niederspannungsanlagen - Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge Diese Norm enthält die deutsche Übernahme des Europäischen Harmonisierungsdokuments HD :2009 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-729: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Bedienungsgänge und Wartungsgänge, das die Internationale Norm IEC :2007 Low-voltage electrical installations - Part 7-729: Requirements for special installations or locations - Operating or maintenance gangways mit gemeinsamen Abänderungen von CENELEC enthält. 121
117 VDE Anforderungen an die Gangbreite und deren Höhe innerhalb elektrischer Betriebsräume 122
118 VDE Zusätzliche Anforderungen für Bereiche mit eingeschränktem Zugang Mindestgangbreite für Räumung - Fall 1 In Bedienungsgängen und Wartungsgängen müssen sich die Türen mindestens 90 öffnen lassen. ZB-S Standschränke sind 800 mm breit! Mindestgangbreite für Räumung - Fall 2 Mindestgangbreite für Räumung - Fall 3 123
119 So nicht! 124
120 Leitungsdimensionierung 125
121 40 m Leitungsdimensionierung Die Leitungsanlage der Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist wie alle anderen Leitungsanlagen auch zu dimensionieren. Einziger Unterschied: Die Dimensionierung muss sowohl für den Netzbetrieb als auch für den Batteriebetrieb erfolgen! 250 m UV-AV UV-SV HV-AV 50 m 10 m HV-SV 126
122 Leitungsdimensionierung Überlastschutz (Können die eingesetzten Kabel den max. mögl. Belastungsstrom bzw. den Nennstrom oder den Einstellwert der Überlastschutzorgane übertragen?) Spannungsfall (Ist der berechnete Spannungsfall im gesamten Netz kleiner als der max. zulässige Spannungsfall am Verbraucher?) Kurzschlussschutz (Ist das Kabel für die bei einem Kurzschluss entstehende Wärmebelastung unter Berücksichtigung der Kurzschlussschutzeinrichtung ausreichend dimensioniert?) Schutz durch Abschaltung (Kann das eingesetzte Schutzelement bei einem Fehlers am Ende der Leitungsstrecke in der vorgegebene Zeit abschalten? Die von CEAG eingesetzten trägen Schmelzsicherungen lösen beim 4 - fachen Sicherungsnennstrom innerhalb von 5 Sekunden aus.) Selektivität (Besteht Selektivität zwischen den eingesetzten Schutzelementen?) 127
123 40 m Spannungsfall 250 m UV-AV UV-SV 90 m 50 m Spannungsfall HV-AV 50 m 10 m HV-SV DIN VDE , (Juni 2013) Der Spannungsfall zwischen Einspeisung und Verbraucher soll für die Beleuchtung nicht größer als 3% sein. 128
124 Spannungsfall Für den Batteriebetrieb ist zu beachten: DIN EN 50171, Am Ende der Betriebsdauer darf die Ausgangsspannung nicht geringer sein als 90% der Nennspannung: 216V * 0,9 = 194,4V DC 3% Spannungsfall von der Batterie (194,4V) bis zur letzten Leuchte => D u max. = 5,83V 194,4V 5,83V = 188,57 V (188 V) 129
125 Spannungsfall DIN VDE (Anhang G informativ) Spannungsfälle können mittels der nachstehenden Gleichung bestimmt werden: 130
126 Spannungsfall Dabei sind: u = Spannungsfall in Volt; b = Koeffizient 1 bei dreiphasigen Stromkreisen und 2 bei einphasigen Stromkreisen. p 1 = spezifischer elektrischer Widerstand der Leiter im ungestörten Betrieb. Dabei wird als spezifischer elektrischer Widerstand der Wert für die im ungestörten Betrieb vorhandene Temperatur genommen, d. h. 1,25-mal der spezifische elektrische Widerstand bei 20 C, oder 0,0225 Ωmm²/m für Kupfer und 0,036 Ωmm²/m für Aluminium; L = gerade Länge der Kabel- und Leitungsanlage in Meter; S = Querschnitt der Leiter, in mm²; cos j= Leistungsfaktor; falls nicht bekannt, wird ein Wert von 0,8 (sinj = 0,6) angenommen; λ = Blindwiderstand je Längeneinheit des Leiters; falls nicht bekannt, wird ein Wert von 0,08 mω/m angenommen; I B = Betriebsstrom (in Ampere); Dα = 100 α der entsprechende Spannungsfall in Prozent ergibt sich nach: α0 U 0 = Spannung zwischen Außen- und Neutralleiter, in Volt. 131
127 CEAG Notlichtsysteme GmbH, Senator-Schwartz-Ring 26, D Soest 132
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