Seminar Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz 6. Studienkursus 31. Matrikel
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- Helga Bayer
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1 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG Seminar Fachplaner für gebäudetechnischen Brandschutz 6. Studienkursus 31. Matrikel 5. November 2016 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 1
2 Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Ein Unternehmen der TUDAG Technische Universität Dresden AG 3.1 Elektroinstallation Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 2
3 Abschlüsse Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Master of Engineering für vorbeugenden Brandschutz Prüfsachverständiger für (Anerkennungsnummer 60 des Landes Brandenburg) RLT Anlagen und Brandschutzklappen CO Warnanlagen natürliche und maschinelle RWA Anlagen Brandmelde und Alarmierungsanlagen sicherheitstechnische elektrische Anlagen selbsttätige und nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Sprinkleranlagen und nasse Steigleitungen) öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Heizungstechnik Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS/IHK Bildungszentrum Dresden, Registriernummer ) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 3
4 Beruflicher Werdegang Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Seit 1993 Gründer und Geschäftsführer der PVT mbh Seit 1997 Arbeit als Sachverständiger Ingenieur und Sachverständigenbüro PVT mbh Frank Lucka Franz Wienholz Straße 25d Prenzlau / Uckermark Telefon: Telefax: E Mail: buero@pvting.de Internet: Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 4
5 Dozententätigkeit Referent Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Honorardozent in folgenden Ausbildungen: EIPOS BBIK LSTE VBI FFW Prenzlau EIPOS Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH Goetheallee 24, Dresden Brandenburgische Ingenieurkammer Schlaatzweg 1, Potsdam Landesschule und Technische Einrichtung für Brand und Katastrophenschutz Eisenbahnstraße 1a, Eisenhüttenstadt Verband Beratender Ingenieure VBI Budapester Straße 31, Berlin Freiwillige Feuerwehr Prenzlau Grabowstraße 50, Prenzlau Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 5
6 Download unter Downloads können die gehaltenen Vorträge als PDF Datei heruntergeladen werden Benutzername: pvting Passwort: Seminar Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 6
7 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 7
8 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 8
9 1. Grundlagen und Einführung Lernziele Hinweise auf elektrotechnische Grundlagen aus der Schulausbildung und dem Studium, soweit dies den Brandschutz betrifft Vermittlung von Grundlagen zur Bewertung häufiger Anwendungsfälle (mögliche Fehlerquellen) im Bauwesen Sonderfälle (zum Beispiel Kraftwerke, großindustrielle Anwendungen, Explosionsschutz) werden nicht behandelt. Zum Teil bietet EIPOS für die Elektrotechnik im Brandschutz ergänzende Ausbildungen (zum Beispiel Update Seminare) an. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 9
10 1. Grundlagen und Einführung Wiederholung der Schutzziele MBO vom 11/2002, zuletzt geändert 05/ Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. Die Anforderungen können in einzelnen Projekten durch die Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepte abweichen. Wenn zwei oder mehrere Richtlinien oder Verordnungen auf ein Gebäude zutreffen, dann ist häufig die jeweils höchste Anforderung anzuwenden. Die rechtliche Verbindlichkeit muss zur Kontrolle geprüft werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 10
11 1. Grundlagen und Einführung Anwendung der Elektrotechnik im Brandschutz Allgemeine Elektroanlagen Nachrichtentechnische Anlagen Sicherheitstechnische Elektrische Anlagen (SEA) Brandmelde und Alarmierungsanlagen (BMA, SAA) Bestandteile anderer technischer Anlagen (MSR Technik, zum Beispiel Schaltschränke von Lüftungs, Entrauchungs, Feuerlösch, Aufzugs, Heizungs und Sanitäranlagen) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 11
12 1. Grundlagen und Einführung Skript Elektrotechnik für Brandschutzfachleute Mehrere Dozenten bei EIPOS haben für die Anwendung der Elektrotechnik im Rahmen des Brandschutzes ein Skript erarbeitet, welches auch den Nicht Elektrikern im Brandschutz als Basiswissen zur Verfügung stehen soll. Den aktuellen Bearbeitungsstand stellen wir auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung (Benutzername und Passwort siehe Folie 6 ). Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 12
13 1. Grundlagen und Einführung Kommentar zur Muster Leitungsanlagen Richtlinie Vorträge Dipl. Ing. ManfredLippe und Kommentar 4. Auflage beinhalten zum Thema Leitungsanlagen und Aufstellräume, sowie insbesondere dem Funktionserhalt vieler prüfpflichtiger Anlagen im Wesentlichen die a.a.r.d.t. einschließlich der Querverweise und teilweise auch Beispiele zur Berechnung und Dimensionierung von Funktionserhaltsleitungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 13
14 1. Grundlagen und Einführung Kommentar zur Muster Lüftungsanlagenrichtlinie Vorträge Dipl. Ing. Manfred Lippe und Kommentar 2. Auflage beinhalten zum Thema Lüftung, Maschinelle Entrauchung, Ansteuerung viele Hinweise. Das meiste ist a.a.r.d.t, einige Detailpunkte müssen noch diskutiert werden. (z.b.: Rauchmelder gemäß VDE 0833) ISBN Feuertrutz Verlag Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 14
15 1. Grundlagen und Einführung Gefahrenquellen durch Elektrizität Elektrizität ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Diese breite Nutzung hat zur Folge, dass elektrische Bauteile, Geräte und Anlagen bei vielen Bränden in Mitleidenschaft gezogen werden (Brandlast). Oft ist Elektrizität ursächlich an der Brandentstehung beteiligt (Zündquelle). Die Auswirkung eines Brandes auf eine Elektroinstallation hängt dabei von den Brandbedingungen, der Branddauer und den brennenden Materialien ab. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 15
16 1. Grundlagen und Einführung Gefahrenquellen durch Elektrizität Weitere Gefahren außer sichtbarer Beschädigung : Berühren elektrischer Anlagenteile, die nach Schadenseinwirkung unter Spannung stehen, z. B. bei beschädigter Isolierung. Berührung von Teilen, die durch Schadenseinwirkung elektrische Spannung übertragen wird, z. B. nasse Bauteile. Kupfer als sehr guter Wärmeleiter kann durch Wärmefortleitung auch Bauteile und Geräte betreffen, die nicht unmittelbar dem Brand ausgesetzt waren. Korrosive Brandgase können Teile, auch wenn diese sich nicht im unmittelbaren Brandbereich befanden, beschädigen oder zerstören. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 16
17 1. Grundlagen und Einführung Gefahrenquellen durch Elektrizität Ist das Schadenfeuer gelöscht und die Brandstelle abgekühlt, sind die im Rauchgas vorhandenen organischen Schadstoffe größtenteils an Ruß gebunden. Eine Aufnahme der Schadstoffe über die Haut, z. B. bei Reparatur oder Reinigungsarbeiten, kann somit kaum erfolgen. Brände in Elektroinstallationen können u. a. zu tagelangem Stillstand der Produktionsanlagen und somit zu großen finanziellen Einbußen führen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 17
18 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 18
19 2. Definition wichtiger Begriffe Zusammenfassung wichtiger Begriffe Begriffe und wiederkehrende Definitionen haben wir im Skript Elektrotechnik für Brandschutzfachleute definiert. Zum Verständnis und Aufarbeiten des Vortrages sollte dies insbesondere im Punkt 11.2 Begriffsverzeichnis nachgelesen werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 19
20 2. Definition wichtiger Begriffe Elektrizität Die Elektrizität ist eine Form der Energie wie Wärme, Licht, mechanische und chemische Energie. Wissenschaftlich sagt man, Elektrizität besteht aus potentiellen und kinetischen Energiezuständen von Elektronen und deren Änderungen. Sie wird in Kraftwerken aus anderen Energieformen (z. B. der mechanischen Energie eines Wasserstrahles) erzeugt. Die elektrische Energie kann sehr leicht über weite Strecken durch Überlandleitungen transportiert und wieder in andere Energieformen umgewandelt werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 20
21 2. Definition wichtiger Begriffe Elektrotechnik Ist im wesentlichen das Fachgebiet zur Anwendung der Energieform Elektrizität, wobei diese ein Sekundärenergieträger ist. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 21
22 2. Definition wichtiger Begriffe Stromkreis Als Stromkreis wird der Weg des Stromes ausgehend von der Stromquelle zum Verbraucher und wieder zurück zur Stromquelle bezeichnet. Der elektrische Stromkreis besteht mindestens aus: Stromquelle ( Generator, Batterie ) Hin und Rückleiter ( Kabel ) Verbraucher ( Lampe, Motor ) Elektrischer Strom kann nur in einem geschlossenen Stromkreis fließen; solange der elektrische Stromkreis z.b. durch einen Schalter unterbrochen ist, kann kein Strom fließen und keine Arbeit verrichtet werden, Maschinen stehen, Licht brennt nicht usw. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 22
23 2. Definition wichtiger Begriffe Ohmsches Gesetz Der Stromfluss wird durch die elektrische Spannung (U, Einheit Volt, V) verursacht. Die elektrische Spannung ist vergleichbar mit dem Druck in der Wasserleitung. Die elektrische Stromstärke ( I, Einheit Ampere, A) ist vergleichbar mit der Wassermenge (Förderstrom). Der elektrische Widerstand ( R, Einheit Ohm, ) ist vergleichbar mit der Reibung des Wassers in Schläuchen und Armaturen. Ohmsches Gesetz: I = U Stromstärke = Spannung R Widerstand Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 23
24 2. Definition wichtiger Begriffe Ohmsches Gesetz Widerstandswerte Beispiel R = U I R = 2V 1A R = Spannung U Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 24
25 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 25
26 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Übersicht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 26
27 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Elektrische Energietechnik Erzeugung Übertragung Verteilung Anwendung von elektrischer Energie Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 27
28 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Nachrichtentechnik Erfassung Kodierung Übermittlung Dekodierung Wiedergabe von Informationen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 28
29 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Elektronik Mikroelektronik Informationsverarbeitung Energieelektronik Umformung elektrischer Energien unter Anwendung des Elektronenflusses in Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 29
30 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Anwendungen im anlagentechnischen Brandschutz Sicherheitsstromversorgungsanlagen (sowohl Zentralbatterieanlagen, als auch Stromerzeugungsaggregate) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen Brandmeldeanlagen Alarmierungsanlagen Schaltschränke für Feuerlöschanlagen Schaltschränke für Entrauchungsanlagen Schaltschränke für Aufzüge (zum Beispiel Feuerwehraufzüge) Schaltschränke sonstiger technischer Anlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 30
31 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Spannungsbereiche für den Brandschutz Für die Feuerwehrpraxis ist die 1000 Volt Grenze als Unterscheidung zwischen Niederspannung und Hochspannung wesentlich, weil sich die Einsatzgrundsätze grundlegend unterscheiden. Von Hochspannungsanlagen gehen besondere Gefahren aus, da es bereits bei Annäherung zu lebensgefährlichen Überschlägen kommen kann. Die weitere fachliche Unterteilung in Niederspannung, Mittelspannung, Hochspannung ist für den Brandschutz nicht elementar. Diese bleibt den Fachplanern der Elektrotechnik vorbehalten. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 31
32 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Spannungsbereiche für den Brandschutz Hochspannung Mittelspannung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 32
33 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Spannungsbereiche für den Brandschutz Kleinspannung ( 0 65 Volt) ist im allgemeinen bei Berührung ungefährlich. Verwendung im Bereich Fernsprech, Klingel, Alarm und EDV Anlagen Niederspannung ( Volt) Ab 65 Volt sind tödliche Unfälle möglich. Verwendung im öffentlichen Stromnetz im Hausbereich, öffentliche Beleuchtung, gewerbliche und Industrieanlagen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 33
34 3. Arten elektrotechnischer Anlagen Spannungsbereiche für den Brandschutz Hochspannung (über 1000 Volt) Hierzu gehören insbesondere Anlagen die zur Erzeugung und Verteilung der elektrischen Energie dienen. z. B. Kraftwerke, Schaltstationen, Transformatoren, Hochspannungsfreileitungen, elektrifizierte Bahnanlagen. Hochspannungsanlagen sind in der Regel besonders gekennzeichnet. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 34
35 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 35
36 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Wiederholung der Schutzziele MBO: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden; dabei sind die Grundanforderungen an Bauwerke gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Beseitigung von Anlagen und bei der Änderung ihrer Nutzung. Die Anforderungen können in einzelnen Projekten durch die Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepte abweichen. Wenn zwei oder mehrere Richtlinien oder Verordnungen auf ein Gebäude zutreffen, dann ist häufig die jeweils höchste Anforderung anzuwenden. Die rechtliche Verbindlichkeit muss zur Kontrolle geprüft werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 36
37 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Elektrotechnik in der MBO: Brandschutz (indirekt Schutzziele) 3. Abschnitt; 16b 25 Bauprodukte 4. Abschnitt; Wände, Decken, Dächer (Schottungen) 5. Abschnitt; Rettungswege (Brandlasten) 6. Abschnitt; Technische Gebäudeausrüstung (Schächte, Brandlasten, Schottungen usw.) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 37
38 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Vorträge Dipl. Ing. Manfred Lippe und Kommentar 4. Auflage MLAR ist in der Regel ETB, je nach Bundesland Richtlinien binden die Verwaltung Richtlinien weisen in der Regel die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.r.d.t.) aus Richtlinien zeigen einen möglichen Weg zur erreichen der bauordnungsrechtlichen Schutzziele auf, nie den alleinigen Weg! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 38
39 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Allgemeines Verordnungen und Richtlinien gibt es zum Beispiel für: Arbeitsstätten Beherbergungsstätten Garagen Verkaufsstätten Versammlungsstätten Hochhäuser Schulen Krankenhäuser Folgende Folien sind Beispiele für die Anwendung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 39
40 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Arbeitsschutzgesetz 08/1996, zuletzt geändert 08/ Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 40
41 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Arbeitsstättenverordnung aus 08/2004, zuletzt geändert 08/ Fluchtwege und Notausgänge Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist. 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung (3) Arbeitsstätten, in denen die Beschäftigten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung Unfallgefahren ausgesetzt sind, müssen eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 41
42 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien ASR A3.4/3: , zuletzt geändert 04/2014 (ASR 7/4 gültig bis Mai 2009, ersetzt durch ASR A3.4/3) Eine Sicherheitsbeleuchtung gemäß ASR A2.3: Punkt 8 ist für Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung erforderlich, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Das kann z.b. sein in Arbeitsstätten : mit großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, Bereichen erhöhter Gefährdung oder unübersichtlicher Fluchtwegführung die durch ortsunkundige Personen genutzt werden in denen große Räume durchquert werden müssen (z. B. Hallen, Großraumbüros oder Verkaufsgeschäfte) ohne Tageslichtbeleuchtung, wie z. B. bei Räumen unter Erdgleiche. Hinweis: Die Technischen Sollvorgaben wie aus der alten ASR 7/4 bekannt, sind nunmehr umfangreicher und in verschiedenen Vorschriften gefasst. Eine Beschäftigung im Planungsprozess ist angeraten. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 42
43 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Versammlungsstättenverordnung MVStättV: Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, einzeln oder auch zusammen > 200 Personen Versammlungsstätten mit Szenenflächen und Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind > 1000 Personen Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die keine fliegenden Bauten sind > 5000 Personen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 43
44 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Versammlungsstättenverordnung MVStättV: Anwendungsbereich, Anzahl der Besucher Die Anzahl der Besucher ist wie folgt zu bemessen: für Sitzplätze an Tischen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Sitzplätze in Reihen und Stehplätze: zwei Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes für Stehplätze auf Stufenreihen: zwei Besucher je laufendem Meter Stufenreihe bei Ausstellungsräumen: ein Besucher je m² Grundfläche des Versammlungsraumes Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 44
45 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Versammlungsstättenverordnung MVStättV: Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren in Versammlungsräumen sowie in allen übrigen Räumen für Besucher (z.b. Foyers, Garderoben, Toiletten) für Bühnen und Szenenflächen in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 45
46 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Versammlungsstättenverordnung MVStättV: Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen sowie in Scheinwerfer und Bildwerferräumen in Versammlungsstätten im Freien und Sportstadien, die während der Dunkelheit benutzt werden für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen für Stufenbeleuchtungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 46
47 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Versammlungsstättenverordnung MVStättV: Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein in betriebsmäßig verdunkelten Versammlungsräumen, auf Bühnen und Szenenflächen in Bereitschaftsschaltung Die Ausgänge, Gänge und Stufen im Versammlungsraum müssen auch bei Verdunkelung unabhängig von der übrigen Sicherheitsbeleuchtung erkennbar sein. Bei Gängen in Versammlungsräumen mit auswechselbarer Bestuhlung sowie bei Sportstätten mit Sicherheitsbeleuchtung ist eine Stufenbeleuchtung nicht erforderlich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 47
48 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Sportstättenbeleuchtung DIN EN 12193: DIN EN 12193: Punkt sagt: Die Sicherheit der Teilnehmer ist dann gegeben, wenn eine Veranstaltung geordnet beendet werden kann, die bei fehlender Beleuchtung gefährlich wäre. Das Beleuchtungsniveau für ein sicheres Abbrechen einer Sportveranstaltung wird als Prozentsatz von dem Beleuchtungsniveau der entsprechenden Klasse angegeben (siehe DIN EN 12193: Punkt ). Bei der Planung müssen diese besonderen Anforderungen Berücksichtigung finden. Achtung die DIN EN 12193: ist nur eine a.a.r.d.t., keine bauordnungsrechtliche Vorschrift. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 48
49 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Sportstättenbeleuchtung DIN EN 12193: Beispiel 1 Wettbewerbsniveau International / National = Beleuchtungsklasse I Hallenfußball gem. Tabelle A.2 = 750lx in Klasse I = Sicherheitsbeleuchtung (5% für mindestens 30s) = 37,5 lx Beispiel 2 Schulsport = Beleuchtungsklasse III Schulsport gem. Tabelle A.2 = 200lx in Klasse III = Sicherheitsbeleuchtung (5% für mindestens 30s) = 10 lx Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 49
50 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Verkaufsstättenverordnung MVkVO: Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein 1. in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren, 2. in Verkaufsräumen und allen übrigen Räumen für Besucher sowie Toilettenräumen mit mehr als 50 m² Grundfläche 3. in Räumen für Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume 4. in elektrischen Betriebsräumen und Räumen für haustechnische Anlagen 5. für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen 6. für Stufenbeleuchtungen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 50
51 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Beherbergungsstättenverordnung MBeVO: Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsstromversorgung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein 1. in notwendigen Fluren und in notwendigen Treppenräumen 2. in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und Ausgängen ins Freie 3. für Sicherheitszeichen, die auf Ausgänge hinweisen und 4. für Stufen in notwendigen Fluren Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 51
52 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Muster Schulbau Richtlinie MSchulbauR: Sicherheitsbeleuchtung Eine Sicherheitsbeleuchtung muss in Hallen, durch die Rettungswege führen, in notwendigen Fluren und notwendigen Treppenräumen sowie in fensterlosen Aufenthaltsräumen vorhanden sein. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 52
53 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Brandenburgische Krankenhaus und Pflegeheim Bauverordnung BbgKPBauV: Sicherheitsbeleuchtung und Rufanlagen (1) Rettungswege und Räume für die Untersuchung, Behandlung, Unterbringung und Pflege müssen eine Sicherheitsbeleuchtung haben, die auch die Sicherheitszeichen beleuchtet. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 53
54 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen Verordnungen und Richtlinien Hochhäuser h>22 m VDE : (gültig bis , ersetzt durch VDE : ) Sicherheitsbeleuchtung in: Pausen und Waschräumen 50 m² Umkleideräumen 50 m² Küchen 50 m² Norm gilt nicht für die Wohnungen in Hochhäusern Nur in Wohnhochhäusern ist beim Einsatz von Batterien als Ersatzstromquelle geschaltetes Dauerlicht in Verbindung mit Leuchttaster und Treppenraumlichtautomat einzuplanen. Die Taster müssen auch im Notbetrieb beleuchtet und von jeder Stelle des Rettungsweges sichtbar sein. (eventuell 8 h siehe Beherbergungsstätten) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 54
55 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 55
56 5. Normative Grundlagen Technische Normen Zitat vom Beuth Verlag zur Sicherheitsbeleuchtung: Anforderungen an Rettungszeichenleuchten sind wie die Normungsarbeit selbst sehr vielschichtig es gibt die nationale Ebene mit Festlegungen in DIN und DKE, es gibt Europäische Normen von CEN und CENELEC und Internationale Normen von ISO, CIE und IEC. DIN, CEN, ISO und CIE decken für Rettungszeichenleuchten die lichttechnischen Randbedingungen ab, DKE, CENELEC und IEC die Elektrotechnik und Sicherheitstechnik. Damit die Festlegungen in den verschiedenen Unterlagen einigermaßen widerspruchsfrei sind, behilft man sich in den Gremien üblicherweise mit Verweisen auf Grundlagennormen. Beuth-Verlag Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 56
57 5. Normative Grundlagen Technische Normen Zitat vom Beuth Verlag zur Sicherheitsbeleuchtung: Für die lichttechnischen Aspekte der Rettungszeichenleuchten sind dies ISO und EN 1838, die als DIN und DIN EN 1838 ins Deutsche Normenwerk übernommen wurden. Für die Funktionssicherheit und Einbindung der Rettungszeichenleuchten in Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind die Normen DIN EN , DIN VDE und DIN EN (VDE 0108 Teil 100) heranzuziehen. Neben Normen gibt es in Deutschland auf nationaler Ebene weitere Vorschriften, die sich mit Sicherheitskennzeichnung befassen. Hervorzuheben sind die Regeln und Vorschriften der Berufsgenossenschaften BGV A8 und BGR 216 und die Arbeitsstättenverordnung mit den zugehörigen Arbeitsstättenrichtlinien. Beuth-Verlag Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 57
58 5. Normative Grundlagen Übersicht zur VDE 0100 Europa: HD 384 Deutschland: VDE 0100 Elektrische Anlagen von Gebäuden Teil 100 Anwendungsbereich Teil 400 Schutzmaßnahmen Teil 700 Anlagen besonderer Art Teil 200 Begriffe Teil 500 Auswahl und Errichtung Teil 300 Planung Teil 600 Prüfung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 58
59 5. Normative Grundlagen Übersicht zur VDE 0100 VDE 0100 Elektrische Anlagen von Gebäuden Teil 500 Auswahl und Errichtung Teil 560 Sicherheitseinrichtungen Teil 711 Ausstellungen,... Teil 718 Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen Teil 700 Anlagen besonderer Art Teil 710 Medizinisch genutzte Räume Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 59
60 5. Normative Grundlagen Beispiel für Normen der Sicherheitsbeleuchtung Wie ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage zu errichten? Wer regelt die Errichtung? VDE 0100 VDE und 718 VDE 0108 (alt) bis 03/2007 EN / DIN VDE EN EN 1838 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 60
61 5. Normative Grundlagen Beispiel für Normen der Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838, legt die lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtungssysteme fest. Sicherheit trotz Stromausfall DIN EN 1838 Notbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung Ersatzbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege Antipanikbeleuchtung Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 61
62 5. Normative Grundlagen Beispiel für Normen der Brandmeldetechnik Technische Normen in aktuellem Stand zum Zeitpunkt der Errichtung: DIN DIN DIN VDE 0833 Reihe DIN EN 54 Reihe DIN VDE 0185 VDI 6010 VdS 2496 VdS 3531 Siehe Hinweise in den spezifischen Vorträgen zur Brandmeldetechnik Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 62
63 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 63
64 6. Energieversorgungsarten Energieversorgungsarten in der Gebäudetechnik Vereinfachend muss man für den Brandschutz in der Gebäudetechnik unterscheiden in die sogenannte und in die Allgemeine Stromversorgung Sicherheitsstromversorgung. Daher werden die Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) auch dahingehend unterteilt. NSHV SV NSHV AV Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 64
65 6. Energieversorgungsarten Energieversorgungsarten in der Gebäudetechnik In der Regel wird die NSHV AV von einem externen oder internen Trafo aus dem öffentlichen Netz versorgt. Hinweis: Traforäume sind elektrotechnische Betriebsräume nach MEltBauV und brandschutztechnisch entsprechend herzurichten. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 65
66 6. Energieversorgungsarten VDE : Sicherheitseinrichtungen Teil 5 Auswahl und Errichtung Elektrischer Betriebsmittel Kapitel 56 Elektrische Anlagen für Sicherheitszwecke Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 66
67 6. Energieversorgungsarten VDE : DIN VDE : ersetzt: Die Vorgängernormen VDE : und DIN VDE : insbesondere Beseitigung der Widersprüche zum Bauordnungsrecht und zu Verwendbarkeitsnachweisen! Teilweiser Ersatz für DIN VDE : (aktuelle DIN VDE ist vom 06/2014) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 67
68 6. Energieversorgungsarten VDE : Stromquellen (VDE : ) Die folgenden Stromquellen für Sicherheitszwecke sind zulässig: Wiederaufladbare Batterien; Primärelemente (nicht wiederaufladbar); Generatoren, deren Antriebsmaschine unabhängig von der allgemeinen Stromversorgung ist; ein duales System/eine separate Einspeisung aus dem Versorgungsnetz, das/die von der normalen Einspeisung tatsächlich unabhängig ist. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 68
69 6. Energieversorgungsarten VDE : Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. und S. Bienias Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 69
70 6. Energieversorgungsarten VDE : Stromquellen (VDE : ) Die Stromquelle für Sicherheitszwecke muss über eine ausreichende Leistungsfähigkeit zur Versorgung der zugehörigen Einrichtungen für Sicherheitszwecke verfügen Eine Stromquelle für Sicherheitszwecke darf nur dann zusätzlich für andere Zwecke als zur Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke verwendet werden, wenn die Verfügbarkeit für die Versorgung der Einrichtungen für Sicherheitszwecke dadurch nicht beeinträchtigt wird. Ein Fehler, der in einem Stromkreis auftritt, der anderen Zwecken als der Versorgung von Einrichtungen für Sicherheitszwecke dient, darf zu keiner Unterbrechung irgendeines Stromkreises der Einrichtungen für Sicherheitszwecke führen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 70
71 6. Energieversorgungsarten VDE : Einrichtungen für Sicherheitszwecke (früher 718.1) Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) Feuerlöschpumpen Feuerwehraufzüge Gefahrenmeldeanlagen wie z.b.: Brandmeldeanlagen, CO Warnanlagen und Einbruchmeldeanlagen Evakuierungsanlagen Entrauchungsanlagen Wichtige medizinische Systeme Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 71
72 6. Energieversorgungsarten VDE : VDE : gilt für Anforderungen an Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art in Baulichen Anlagen für Menschenansammlungen Hinweis: keine Medizinischen Bereiche, hier gilt VDE Einrichtungen für Sicherheitszwecke (718.1) Hier gilt jetzt die VDE : Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 72
73 6. Energieversorgungsarten VDE : Gültigkeit Die Vorgängernorm DIN VDE galt seit Teilweise gilt jetzt die VDE : DIN VDE 0108 Teil 1 10 sowie Beiblatt 1 zum Teil 1 aus und Beiblatt 1 aus durften bis angewendet werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 73
74 6. Energieversorgungsarten VDE : Anwendungsbereich (T 718.1) Teilweise gilt jetzt die VDE : und ist zu beachten Versammlungsstätten, Ausstellungshallen, Theater, Kinos, Sportarenen, Verkaufsstätten, Restaurants, Beherbergungsstätten, Heime, Schulen, Schwimmbäder, Parkhäuser, Tiefgaragen, Flughäfen, Bahnhöfe, Hochhäuser, Arbeitsstätten. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 74
75 6. Energieversorgungsarten VDE : Stromquellen für Sicherheitszwecke (T ) CPS Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171) LPS Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171) EA Stromerzeugungsaggregat (DIN ) BHKW Blockheizkraftwerk (DIN ) DS Duales System (Anforderungen zum besonders gesicherten Netz sind normativ noch nicht abschließend geregelt, siehe auch VDE : ) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 75
76 6. Energieversorgungsarten VDE : Stromquellen für Sicherheitszwecke (T ) Eine vertiefende Ausbildung zu den Stromquellen innerhalb der sicherheitstechnischen Gebäudeausrüstung erfolgt im EIPOS Kurs Sachverständiger für gebäudetechnischen Brandschutz. Die Ausbildung erfolgt dann unter Anderem an tatsächlich funktionsfähigen Anlagen im Labor der FH Lausitz. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 76
77 6. Energieversorgungsarten VDE : Gebäudeleittechnik (T ) Teilweise gilt jetzt VDE : Steuerungen und Bussysteme von elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke und Gebäudeleittechnik müssen unabhängig voneinander sein! Kopplung beider Systeme nur mittels Schnittstellen gemäß DIN EN Keine Rückwirkung von Störungen im Gebäudeleittechniksystem auf die Anlagen für Sicherheitszwecke Fehler im Steuerungssystem von Anlagen für Sicherheitszwecke sind an ständig besetzte Stelle zu melden. Bei Kopplung beider Systeme muss sichergestellt sein, das die bestimmungsgemäße Funktion der Sicherheitsanlage nicht außer Kraft gesetzt werden kann (Rückwirkungsfreiheit). siehe Vertiefung im Intensivseminar Brandschutztechnik im Detail Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 77
78 6. Energieversorgungsarten DIN EN / VDE : Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung CPS Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171) LPS Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171) EB Einzelbatteriesysteme (EN ) EA S Stromerzeugungsaggregat (DIN ) S = Dauer der Unterbrechung in Sekunden DS Duales System (Anforderungen zum besonders gesicherten Netz sind in Beratung) Hinweis: in neuer Norm mehr EB zulässig. Achtung! Betriebskosten/Schutzziele Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 78
79 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 79
80 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Gültigkeit Die DIN EN gilt seit als Errichternorm für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Daneben durften die DIN VDE 0108 Teil 1 10 sowie Beiblatt 1 zum Teil 1 aus und Beiblatt 1 aus noch bis angewendet werden. In der VDE : sind Passagen, die in der Errichternorm DIN EN fehlen, ergänzt worden. Teilweise gilt jetzt die VDE : Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 80
81 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Gültigkeit Das UK Bauliche Anlagen für Menschenansammlungen der DKE im DIN und VDE empfiehlt die Anwendung der VDE Und dies bereits vor der Inkraftsetzung! Da der Prozess der europäischen Mandatierung sehr langwierig ist, wird dies empfohlen. Da die DIN VDE empfohlen wird und somit den aktuellen Stand der Technik wiedergibt, wird der Inhalt dieser Norm wiedergegeben! Hinweis: Beachte allgemein anerkannte Regeln der Technik bezüglich VDE : Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 81
82 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Stromquellen für Sicherheitsbeleuchtung CPS Zentrales Stromversorgungssystem (EN 50171) LPS Stromversorgungssystem mit Leistungsbegrenzung (EN 50171) EB Einzelbatteriesysteme (EN ) EA S Stromerzeugungsaggregat (DIN ) S = Dauer der Unterbrechung in Sekunden DS Duales System (Anforderungen zum besonders gesicherten Netz sind normativ noch nicht abschließend geregelt, siehe auch VDE : ) Hinweis: in neuer Norm mehr EB zulässig. Achtung! Betriebskosten/Schutzziele Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 82
83 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Versammlungs 1 lx 1 s 3 h DS stätten, Theater, Kinos Ausstellungs 1 lx 1 s 3 h DS hallen, Verkaufsstätten CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 83
84 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Restaurants 1 lx 1 s 3 h DS CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 Beherbergungs 1 lx 1 15 s a) 8 h e) DS stätten, Heime a) Je nach Panikrisiko von 1 s 15 s e) Es reichen 3 h, wenn die Schaltung nach ausgeführt wird. CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 84
85 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Schulen 1 lx 1 15 s a) 3 h DS a) Je nach Panikrisiko von 1 s 15 s Parkhäuser 1 lx 15 s 1 h DS Tiefgaragen CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 85
86 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Flughäfen, 1 lx 1 s 3 h f) DS Bahnhöfe f) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen sind je nach Evakuierungskonzept auch 1 h zulässig CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 Hochhäuser 1 lx 1 15 s a) 3 h d) DS CPS LPS a) Je nach Panikrisiko von 1 s 15 s d) Bei Wohnhochhäuser 8 h, wenn Schaltung nicht nach ist. EB EA 0 EA 0,5 EA 15 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 86
87 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen Bühnen 3 lx 1 s 3 h DS CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 Rettungswege in 1 lx 15 s 1 h DS/BS g) Arbeitsstätten g) Für Rettungswege in Arbeitsstätten DS nicht gefordert CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 EA 15 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 87
88 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Tabelle A1 Arbeitsplätze mit 10 % E N 0,5 s c) DS besonderer min. 15 lx Gefährdung c) Der Zeitraum der für Personen bestehenden Gefährdung Beleuchtungsstärke Umschaltzeit Betriebsdauer Sicherheitszeichen Stromquellen CPS LPS EB EA 0 EA 0,5 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 88
89 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Änderungen Gegenüber der DIN EN 50172: wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Lichttechnische Anforderungen der Sicherheitsbeleuchtung im Netzbetrieb b) Zusätzliche Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung c) Anforderungen an die Stromkreise der elektrischen Anlage für Sicherheitsbeleuchtung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 89
90 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Änderungen d) Anforderungen an die Steuerungs und Bussysteme einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage e) Anforderungen an Leuchten für die Sicherheitsbeleuchtung mit externem Anschluss f) Anforderungen an Einzelbatteriesysteme g) Kennzeichnung der Leuchten und von Verbindungs / Abzweigstellen, die Teil einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind h) Aufnahme der Anforderung an die Erstprüfung, die wöchentliche Prüfung sowie die Messung der Beleuchtungsstärke alle 3 Jahre Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 90
91 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Allgemeines Die Sicherheitsbeleuchtung muss folgende Funktionen erfüllen: Beleuchtung beziehungsweise Hinterleuchtung der Sicherheitszeichen für Rettungswege Beleuchtung der Rettungswege, um sicher in den sicheren Bereich zu gelangen ausreichende Beleuchtung der Brandbekämpfungs und/oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen Die Sicherheitsbeleuchtung muss bei einem örtlichen oder vollständigen Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirksam werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 91
92 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Schaltungen der Sicherheitsstromversorgung Bei Dauerschaltung wird die allgemeine Stromversorgung am Hauptverteiler der Sicherheitsstromversorgung überwacht. HV-AV HV-SV Dauerlicht Dauerlicht 3 2 Zur Unterstation Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 92
93 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Schaltungen der Sicherheitsbeleuchtung Bei Bereitschaftsschaltung wird die Stromversorgung sowie die Steuerung für die allgemeine Beleuchtung in dem Unterverteiler für diesen Bereich überwacht. 3~ UV-AV S3 S4 Netz Batterie vom HV-SV UV-SV Bereitschaftslicht Dauerlicht Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 93
94 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Schaltungen der Sicherheitsbeleuchtung Bei Bereitschaftsschaltung muss die allgemeine Beleuchtung auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden. Hinweis: häufiger Mangel Bei Einsatz von Fehlerstrom Schutzeinrichtungen (RCD) müssen dann 2 RCDs eingesetzt werden Innerhalb eines Endstromkreises der Sicherheitsbeleuchtung ist der gemeinsame Betrieb von Leuchten in Bereitschaftsbetrieb und Dauerbetrieb zulässig. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 94
95 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Ausführung von Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen Nach VDE V : , müssen folgende Eigenschaften sichergestellt werden: Sind in einem Raum mehr als eine Sicherheitleuchte erforderlich müssen diese abwechselnd auf zwei Stromkreise aufgeteilt werden max. Absicherung 10 A max. Belastung 60% des Sicherungswertes gemischte Belegung mit bis zu 20 Leuchten ist möglich 1 bis... max. 20 Leuchten max. 10 A SK 1 SK 2 Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 95
96 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Systemintegrität Die Beleuchtung eines Bereichs des Rettungsweges muss von zwei oder mehr Leuchten erfolgen, so dass der Ausfall einer Leuchte den Rettungsweg nicht total verdunkelt oder die Kennzeichnung des Rettungswegs unwirksam macht. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 96
97 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Die Aufteilung der einzelnen Sicherheitsleuchten in mind. 2 unterschiedliche Stromkreise, je Bereich, entsprechend VDE V : , Punkt 4.4. NTR 7/4 NTR 9/3 Büro 1 Büro 2 Büro 3 Büro 4 6/3 8/4 8/3 REI30 REI30 7/2 EI 2 30 S a C.. 3/1 4/1 3/2 4/2 Notwendiger Flur 3/3 EI 2 30 S a C.. REI30 REI30 (alt F30) 9/4 6/4 REI90 Büro 5 Büro 6 Büro 7 Büro 8 REI90 Sicherheitsleuchte Rettungszeichen Kennzeichnungsnummer 4/1 Klassifizierungen: EI 2 30 S a C.. (alt T30 2 RS) REI90 (alt F90) REI30 (alt F30) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 97
98 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Steuerungs und Bussysteme Kopplung beider Systeme nur mittels Schnittstellen, die eine galvanische Trennung sicherstellen. Keine Rückwirkung von Störungen im Bussystem der allgemeinen Beleuchtung auf die Funktion der Sicherheitsbeleuchtung. Wenn Störungen im Steuerungs und Bussystem der allgemeinen Beleuchtung dazu führen können, dass die allgemeine Beleuchtung ausfallen kann, so ist die Steuerung zu überwachen und im Fehlerfall die Sicherheitsbeleuchtung einzuschalten. Steuerungen und Bussysteme der Sicherheitsbeleuchtung müssen unabhängig von Steuerungen und Bussysteme der allgemeinen Beleuchtung sein! (siehe auch VDE ) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 98
99 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Steuerungs und Bussysteme Die Sicherheitsbeleuchtung muss aus der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden, solange diese am Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist. = Netznotbetrieb (Herstellerbezeichnung) Bei Netzwiederkehr ist die Wiederzündzeit der Lampen der allgemeinen Beleuchtung zu berücksichtigen. = Notlichtnachlaufzeit (Herstellerbezeichnung) In verdunkelten Räumen darf die Rückschaltung der Sicherheitsbeleuchtung erst bei ausreichender allgemeiner Beleuchtung erfolgen. = Handrückschaltung (Herstellerbezeichnung) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 99
100 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Kennzeichnung von Sicherheitsleuchten und Rettungszeichen Nach VDE V : , Punkt 5.5, müssen folgende Elemente eine Kennzeichnung tragen: Sicherheitsleuchten Rettungszeichen Verbindungs und Abzweigstellen Verteiler Diese Kennzeichnung muss mindestens folgende Inhalte aufweisen: Stromkreis Leuchte Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 100
101 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN / VDE : Allgemeines: Zeichnungen und Berichte Es muss eine Übersichtszeichnung erstellt und bei der Sicherheitsbeleuchtungsanlage hinterlegt werden. Anlagenaufzeichnung Über die Jahresinspektion und die periodischen Prüfungen muss der für das Gebäude verantwortlichen Person eine Prüfbescheinigung ausgehändigt werden. Prüfbuch Ein Ausdruck einer automatischen Prüfeinrichtung erfüllt die Anforderungen dieses Abschnittes. Mindestinhalt des Prüfbuches siehe Punkt 6.3 der Norm Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 101
102 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN Sicherheitsanforderungen an Batterien DIN EN von 12/2001 ist Ersatz für DIN VDE 0510 Teil 2. Anwendungsbereich: Diese Norm gilt für stationäre Batterien und Batterieanlagen mit einer maximalen Nennspannung von DC 1500V und beschreibt die grundsätzlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die durch elektrischen Strom, austretenden Gasen oder Elektrolyt hervorgerufen werden. Sie umfasst sowohl Blei als auch NiCd Batterien. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 102
103 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN Sekundärzelle, Einzelzelle Baugruppe, bestehend aus Elektroden und Elektrolyt, die die Grundeinheit einer Sekundärbatterie bildet. Geschlossene Zelle Sekundärzelle, deren Deckel mit einer Öffnung versehen ist, durch die Gase entweichen können. Verschlossene Zelle Unter üblichen Bedingungen geschlossene Sekundärzelle mit einer Einrichtung, die den Austritt von Gas erlaubt, wenn der innere Druck einen vorbestimmten Wert überschreitet. Das Nachfüllen von Elektrolyt ist üblicher Weise nicht möglich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 103
104 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN Lüftungsanforderungen Durch die Lüftung eines Batterieraumes oder Batterieschrankes soll die Wasserstoffkonzentration unterhalb der Schwelle von 4% Wasserstoffanteil gehalten werden. Batterieräume gelten nicht als explosionsgefährdet, wenn die Wasserstoffkonzentration durch natürliche oder technische Lüftung unter diesem Sicherheitsgrenzwert bleibt (eventuell Gefährdungsanalyse gemäß Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV: , in Kraft ab ). Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 104
105 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN Maßnahmen gegen Explosionsgefahr Die Größe des Luftvolumenstromes ist vorzugsweise durch natürliche Lüftung sicherzustellen, andernfalls durch technische Lüftung. Batterieräume oder schränke erfordern eine Zuluft und Abluftöffnung mit einem Mindestquerschnitt, der nach einer vorgegebenen Berechnung ermittelt wird. In einem Beispiel (separates Dokument im Skript) habe ich eine Beispielrechnung dargestellt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 105
106 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: DIN EN 1838 Lichttechnische Norm von 7/1999 wurde überarbeitet. Veröffentlicht ist derzeit DIN EN 1838: Anwendungsbereich: Diese Norm legt die lichttechnischen Anforderungen an Notbeleuchtungssysteme fest, die in Anlagen oder Räumlichkeiten installiert werden, in denen derartige System erforderlich sind. Eine Berücksichtigung innerhalb der Elektrofachplanung ist erforderlich. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 106
107 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: Schutzziele Sicherheitsbeleuchtung: gefahrloses Verlassen des Ortes, Bereiches, Raumes Antipanikbeleuchtung: Wahrscheinlichkeit einer Panik reduzieren und sicheres Erreichen der Rettungswege garantieren Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Sicherheit von Personen an potentiell gefährdeten Arbeitsplätzen und weiterer vor Ort befindlicher Personen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 107
108 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 108
109 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 109
110 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: Anforderung an die Gleichmäßigkeit nach DIN EN 1838 Bedingt durch die Trägheit des Auges wird die Erkennbarkeit von Hindernisen oder der Rettungswegverlauf bei zu hohen Hell Dunkel Unterschieden beeinträchtigt! Gleichmäßigkeit < 40:1 (E max / E min) 40 lx 1 lx 40 lx 1 lx 40 lx Sicherheitsleuchten Rettungsweg Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 110
111 7. Sicherheitsbeleuchtung DIN EN 1838: Anforderung an die Beleuchtungsstärke nach DIN EN 1838 Antipanikbeleuchtung Sicherheitsleuchte Fluchtwege bis 2,0 m Breite sind auf den Mittelachsen mit 1 lx und bis zu 50% der Breite auf 0,5 lx auszuleuchten! Rettungsweg 0,5 lx 1 lx 0,5 lx 1,0 m 2,0 m Hinterleuchtete Rettungszeichen dürfen bei der Messung nicht herangezogen werden! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 111
112 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 112
113 8. Elektrischer Funktionserhalt Elektrischer Funktionserhalt nach MLAR Vorträge Dipl. Ing. Manfred Lippe und Kommentar 4. Auflage beinhalten zu diesem Thema im Wesentlichen die a.a.r.d.t. einschließlich der Querverweise und teilweise auch Beispiele zur Berechnung und Dimensionierung von Funktionserhaltsleitungen Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 113
114 8. Elektrischer Funktionserhalt Elektrischer Funktionserhalt nach MLAR In Punkt 5.2 Funktionserhalt der MLAR: heißt es wie folgt: Der Funktionserhalt der Leitungen ist gewährleistet, wenn die Leitungen a) die Prüfanforderungen der DIN : (Funktionserhaltsklasse E30 bis E90) erfüllen oder hierzu gleichwertig klassifiziert sind oder b) auf Rohdecken unterhalb des Fußbodenestrichs mit einer Dicke von mindestens 30 mm oder c) im Erdreich verlegt werden. (Quelle: Muster Leitungsanlagenrichtlinie MLAR: ) Hinweis: Eine Begriffsdefinition für den Funktionserhalt gibt es in der Muster Leitungsanlagenrichtlinie nicht. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 114
115 8. Elektrischer Funktionserhalt Elektrischer Funktionserhalt nach DIN Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen nach DIN : Forderung insbesondere an Kabelanlagen, die im Brandfall notwendige Anlagen wie Pumpen von Sprinkleranlagen, maschinelle Rauchabzüge oder Druckbelüftungsanlagen mit elektrischer Energie zu versorgen haben. Die Funktionserhaltsklasse sagt aus, wie lange das Kabel unter der in DIN festgelegten Brandbelastung seine Aufgaben erfüllen muss. (Quelle: Portz, Henry: Brand und Explosionsschutz von A bis Z. Friedrich Vieweg & Sohn Verlag / GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden, 1. Auflage, November 2005, Seite 71.) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 115
116 8. Elektrischer Funktionserhalt Elektrischer Funktionserhalt nach DIN In Punkt 1 Anwendungsbereich der DIN : heißt es wie folgt: Diese Norm gilt für die Anforderungen und Maßnahmen zur Erzielung des Funktionserhaltes von elektrischen Kabelanlagen im Brandfall. Der Anwendungsbereich ist auf Kabel mit Nennspannungen bis 1 kv beschränkt. Der nach dieser Norm beurteilte Funktionserhalt von Kabelanlagen deckt nicht einen Spannungsabfall beziehungsweise eine reduzierte Strombelastbarkeit durch temperaturbedingte Widerstandserhöhung aufgrund behinderter Wärmeabfuhr der Leiter ab. (Quelle: DIN : : Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen: Teil 12: Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen.) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 116
117 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen der MEltBauVO: Geltungsbereich 1 Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von 1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kv, 2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen und 3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 117
118 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen der MEltBauVO: Allgemeine Anforderungen 3 Innerhalb von Gebäuden müssen elektrische Anlagen nach 1 in jeweils eigenen elektrischen Betriebsräumen untergebracht sein. Ein elektrischer Betriebsraum ist nicht erforderlich für die in 1 Nr. 1 genannten elektrischen Anlagen in 1. freistehenden Gebäuden und 2. in durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen, wenn diese nur die in 1 Nr. 1 aufgezählten elektrischen Anlagen enthalten. Anforderungen an elektrische Betriebsräume 4 (2) Die Räume müssen eine lichte Höhe von mindestens 2 m haben. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 118
119 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen an Aufstellräume Vorbeugender Brandschutz (MEltBauVO: ) VARIANTE 1 Unterbringung der Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) für die Allgemeine Stromversorgung (NSHV AV) und die Sicherheitsstromversorgung (NSHV SV) bei P30 Verbraucher (zum Beispiel Sicherheitsbeleuchtung) Lüftung (optional, je nach Wärmeanfall) EI 2 30 S a C.. (alt T30) NSHV SV (i.d.r. < 1kV) NSHV AV (i.d.r. < 1kV) Lüftung (optional, je nach Wärmeanfall) Mindestens nicht brennbar (z.b.: Blechtüren) oder EI 2 30 S a C.. (je nach Anwendung / Größe im Planungsprozess bestimmen) Öffnungsverschluss (z.b.: Tür) mindestens feuerhemmend (>= 30 Minuten) Hinweis: zusätzlich RS sinnvoll Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 119
120 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen an Aufstellräume Vorbeugender Brandschutz (MEltBauVO: ) VARIANTE 2 Unterbringung der Niederspannungshauptverteilungen (NSHV) für die Allgemeine Stromversorgung (NSHV AV) und die Sicherheitsstromversorgung (NSHV SV) bei P 90 Verbraucher (z.b.: Sprinklerpumpe, maschinelle Entrauchung (MRA), Anlagen zur Rauchfreihaltung von Flucht und Rettungswegen (RDA), Feuerwehraufzüge) Wände und Decken i.d.r. feuerbeständig (>= 90 Minuten) NSHV AV ist durch Brandschutzkonzept bestimmt NSHV SV / EA sind durch MLAR: bestimmt EA ist zusätzl. durch MEltBauVO: bestimmt EI290 SaC.. Lüftung (zwingend) EA / BHKW Lüftung (optional, je nach Wärmeanfall) NSHV SV (i.d.r. < 1kV) EI 2 90 S a C.. (alt T90) Lüftung (optional, je nach Wärmeanfall) NSHV AV (i.d.r. < 1kV) Mindestens nicht brennbar (z.b.: Blechtüren) oder EI 2 30 S a C.. (je nach Anwendung / Größe im Planungsprozess bestimmen) EA = Stromerzeugungsaggregat Hinweis: zusätzlich für Sicherheitszwecke RS sinnvoll Entsprechend MLAR: ; Punkt 5.1 müssen alle Verteiler der Sicherheitsstromversorgung von Verteilern der allgemeinen Stromversorgung in Funktionserhalt (P30/P90) getrennt werden. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 120
121 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen an Aufstellräume Vorbeugender Brandschutz (MEltBauVO: / MLAR: ) VARIANTE 3 Unterbringung der Unterverteilungen (UV) für die Allgemeine Stromversorgung (UV AV) und die Sicherheitsstromversorgung (UV SV) Hinweis: Die Bauteilanforderungen gelten in der Regel auch für Batterieräume von LPS und CPS, jedoch die Anforderungen an Batterieräume nach MEltBauVO: gelten zusätzlich Wände und Decken i.d.r. mindestens feuerhemmend (>=30 min) UV AV ist durch Brandschutzkonzept bestimmt UV SV ist durch MLAR: bestimmt Batterieleitung (P 30) Leitung zu den Leuchten (Anforderung an Funktionserhalt je nach Ausführung des Brandabschnittes) UV SV EI 2 30 S a C.. (alt T30) UV AV Lüftung (optional, je nach Wärmeanfall) Mindestens nicht brennbar (z.b.: Blechtüren) oder EI 2 30 S a C.. (je nach Anwendung / Größe im Planungsprozess bestimmen) Hinweis: zusätzlich RS sinnvoll Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 121
122 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen an Aufstellräume Vorbeugender Brandschutz Verlegung der Endstromkreise gemäß MLAR: und MEltBauVO: Für jeden Stromkreis der Sicherheitsstromversorgung für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage sind jeweils getrennte Kabel und Leitungen zu verwenden. Die getrennten Leitungstrassen sind nicht für die Verlegung der Endstromkreise der Sicherheitsbeleuchtung gefordert. Brandabschnitt 1 Brandabschnitt 2 Brandabschnitt 3 EI 2 30 S a C.. (alt T30) UV SV Kabelanlage mit Anforderung an den Funktionserhalt P 30 (alt E 30) Kabel in einer Länge fortführen ohne Anforderung an den Funktionserhalt Kabelanlage ohne Anforderung an den Funktionserhalt (z.b. NYM) Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 122
123 8. Elektrischer Funktionserhalt Anforderungen an Aufstellräume Sicherheitsleuchte Rettungszeichenleuchte Leitung mit Funktionserhalt P30 (E30) Installationsleitung Kreis zur SiBel Z Kreis SiBel Z 2 Kreis Kreis von der SiBel Z 2 T30 1 Industriegebäude mit 4 Virtuellen Brandabschnitten, <1.600 m 2, Sicherheitsbeleuchtung, nach DIN VDE ! Virtuelle Brandabschnittsgrenze Trennwand feuerhemmend Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka, MEng. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 123
124 8. Elektrischer Funktionserhalt Leitungsdimensionierung Leitungsdimensionierung für Funktionserhaltstrassen Die Leitungsdimensionierung muss unter Beachtung der Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) oder dem bauordnungsrechtlich festgeschriebenen Brandszenario erfolgen (z.b.: Sprinklerung). In einem Beispiel (separates Dokument im Skript) habe ich eine Beispielrechnung dargestellt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 124
125 8. Elektrischer Funktionserhalt Unterschied zur Bemessungsbetriebsdauer Hinweis: Im normativen Anhang A DIN VDE : waren Bemessungsbetriebsdauern der Stromquellen für Sicherheitszwecke in Stunden angegeben. Folgendes war normativ geregelt: Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen zur Löschwasserversorgung Feuerwehraufzüge Personenaufzüge mit Brandfallsteuerung CO, CO 2 und CH Warnanlagen 12 Stunden 8 Stunden 3 Stunden 1 Stunde Für Sicherheitsbeleuchtungs, Brandmelde und Alarmierungsanlagen gelten die spezifischen Normen dieser Anlagentechniken. Bei Sicherheitsbeleuchtungsanlagen wird abhängig von der Gebäudeart zwischen 1 und 8 Stunden unterschieden (siehe VDE ). Bei Brandmelde und Alarmierungsanlagen gelten die Zeiten 4, 30 oder 72 Stunden (siehe DIN VDE 0833). Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 125
126 8. Elektrischer Funktionserhalt Unterschied zur Bemessungsbetriebsdauer Hinweis: Im aktuellen informativen Anhang B DIN VDE : sind ergänzende Bemessungsbetriebsdauern der Stromquellen für Sicherheitszwecke in Stunden angegeben. Dabei werden teilweise die Begriffe angepasst. Die Tabelle heißt Leitfaden für Brandschutzeinrichtungen Sicherheitseinrichtungen, stellt also eine Planungsregel dar (a.a.r.d.t.): Anlagen zur Löschwasserversorgung 12 Stunden Feuerwehraufzüge Aufzüge mit Brandfallsteuerung Einrichtungen zur Alarmierung und Erteilung von Anweisungen Rauch und Wärmeabzugsanlagen CO Warnanlagen 8 Stunden 3 Stunden 3 Stunden 3 Stunden 1 Stunde Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 126
127 8. Elektrischer Funktionserhalt Unterschied zur Bemessungsbetriebsdauer Fazit aus Begriffsdefinitionen: Grundsätzlich muss in der Brandschutz Planung zwischen elektrischem Funktionserhalt im Brandfall (siehe DIN 4102) und der Bemessungsbetriebsdauer der sicherheitstechnischen Anlagen (siehe anlagenspezifische technische Normen, insbesondere VDE Normen) unterschieden werden. Das grundsätzliche Vermischen in Brandschutzdokumenten dieser beiden völlig unterschiedlichen Begriffe ist ein häufiger Fehler in der Brandschutzplanung und Ausführung. Dieser Fehler findet sich zum Teil auch in Auflagen der Baugenehmigungen, da häufig Brandschutzkonzepte diese Begriffe nicht richtig verwenden und die Bauaufsichtsbehörden diese Fehler übernehmen. In der Brandschutzplanung ist es dringend zu empfehlen, dies rechtzeitig klar zu stellen. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 127
128 Gliederung des Vortrags 1. Grundlagen und Einführung 2. Definition wichtiger Begriffe 3. Arten elektrotechnischer Anlagen 4. Bauordnungsrechtliche Anforderungen 5. Normative Grundlagen 6. Energieversorgungsarten 7. Sicherheitsbeleuchtung 8. Elektrischer Funktionserhalt 9. Zusammenfassung Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 128
129 9. Zusammenfassung Jeder muss für sich selbst definieren: an welcher Stelle ihm elektrotechnische Grundlagen zur Anwendung im Brandschutz fehlen wann er weitere Fachleute hinzuziehen muss wie mit Sonderfällen umzugehen ist ob die Sicherheitsbeleuchtungsanlagen den Sollanforderungen entsprechen ob die Anforderungen an die Aufstellräume berücksichtigt sind wie man Mängel erkennt, vermeidet oder beseitigt. Hier besteht eine Abhängigkeit von seiner bisherigen Ausbildung und dem Grundlagenstudium, die es durch ständige Aus und Weiterbildung zu kompensieren gilt. Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 129
130 Viel Erfolg bei der weiteren Ausbildung! Dipl. Ing. (FH) Frank Lucka MEng Folie 130
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