Der Weg zum Führerausweis Mofa / Roller / Töff

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1 Der Weg zum Führerausweis Mofa / Roller / Töff Allgemeines Für die Kategorien A und Unterkategorie A1 gelten: Gesuchsformular beim kantonalen Strassenverkehrsamt (Zulassungsbehörde), der Kantonspolizei oder beim Fahrlehrer anfordern und ausfüllen. Beim erstmaligen einreichen muss der Gesuchsteller bei der Zulassungsbehörde oder einer von ihr bezeichneten Stelle persönlich vorsprechen und einen gültigen Identitätsausweis und Photo vorweisen. Für Bewerber die erstmalig einen Lernfahr-Ausweis der Kat. A, oder A1 anfordern wird der Lernfahrausweis nach bestehen der Prüfung der Basistheorie abgegeben. müssen mit der Anmeldung zur Prüfung der Basistheorie der Nachweis über den Besuch des Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen erbracht werden. Der Nothelferausweis darf nicht älter als 6 Jahre sein. müssen den Verkehrskundeunterricht (VKU) während der praktischen Grundschulung besuchen. Der Nachweis vom Kursbesuch ist bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung zu erbringen. Der Lernfahrausweis ist für die Kategorien A und A1 4 Monate gültig. Wenn der Nachweis für die vorgeschriebene praktische Grundschulung erbracht wird, verlängert sich der Lernfahrausweis um 12 Monate. Spezialkategorien M (Mofa) Fahrzeuge bis 50 cm3 / max. 0.9 kw / Geschwindigkeit 30 Km/h Mofatheorie-Prüfung Unterkategorie A1 ab 16 Jahren Fahrzeuge bis 50 cm3 / max. 11 kw Leistung Basistheorie-Prüfung Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden) Prüfungsfahrzeug: ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen (max. 50 cm3)

2 Unterkategorie A1 ab 18 Jahren Motorräder bis 125 cm3 / / max. 11 Kw. Leistung o Basistheorie-Prüfung o Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden) o Praktische Grundschulung 8 Stunden o Praktische Prüfung ein zweirädriges Motorrad der Unterkategorie A1 ohne Seitenwagen Wer bereits im Besitz der Unterkategorie A1 ab 16 Jahren ist kann ab sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 Kw. Leistung fahren Unterkategorie A1 ab 18 Jahren mit Kat. B Ausweis Motorräder bis 125 cm3 / max. 11 Kw. Leistung keine Prüfung Kategorie A (beschränkt) ab 18 Jahren Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ / max. 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung Basistheorie-Prüfung Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden) Praktische Grundschulung 12 Stunden ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1 o Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder der UnterkategorieA1/ ist. Kategorie A (beschränkt) ab 18 Jahren wenn im Besitze des Ausweises Kat. A1 Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ / max. 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung. Praktische Grundschulung 6 Stunden ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1

3 Kategorie A (unbeschränkt) ab 25 Jahren (Direkteinstieg) Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ / über 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung. Basistheorie-Prüfung Verkehrskundeunterricht (4 x 2 Stunden) Praktische Grundschulung 12 Stunden o Keine Theorieprüfung und keinen Verkehrskundeunterricht benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B/ oder der Unterkategorie A1ist. Kategorie A (unbeschränkt) wenn im Besitze des Ausweises Kat. A (beschränkt) Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm³ / über 25 KW und 0.16 KW/Kg Leistung. Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis wird die Beschränkung auf Gesuch hin aufgehoben Das heisst "prüfungsfreier Erhalt der Kat. A unbeschränkt" Übergangsbestimmungen Führerausweis Kat. F Ab 1. April 2003 möglich (neue Ausweiskategorien) Übertrag auf Unterkategorie A1 Die bisherige Kategorie F berechtigt nach Ausstellung eines neuen Führerausweises zum Führen von Motorfahrzeugen der neuen Spezialkategorie F sowie der neuen Unterkategorie A1, beschränkt auf Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h. Keine Berechtigung für Unterkategorie A1 über 45 Km/h Bewerber um Kategorien A1/A/B etc. müssen den normalen Weg zum Führerausweis einschlagen

4 Lernfahrausweis Kat. A1 gültig bis nach dem Möglichkeit 1 Ohne Bewilligung der Zulassungsbehörde für den Eintrag Lernfahrausweis Kat. A beschränkt ein zweirädriges Motorrad mit einem Hubraum bis 125 cm3, ausgenommen Kleinmotorräder (nach altem Recht) Abgabe Führerausweis der Kategorie A beschränkt (Dieser Weg erfordert eine weitere praktische Prüfung, unabhängig von Fahrpraxis und Alter, zum Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt) Möglichkeit 2 Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde um Eintrag Lernfahrausweis Kat. A beschränkt: Praktische Grundschulung 12 Stunden (inkl. Grundkurs A1 alt) ein zweirädriges Motorrad ohne Seitenwagen mit 2 Sitzplätzen, ausgenommen Motorräder der Unterkategorie A1 Abgabe Führerausweis Kategorie A beschränkt Keine weitere Prüfung beim Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt (nach zwei Jahren Fahrpraxis od. älter als 25) Möglichkeit 3 Mit Bewilligung der Zulassungsbehörde um Eintrag Lernfahrausweis Kat. A unbeschränkt bei Alter über 25 Jahre: Praktische Grundschulung 12 Stunden (inkl. Grundkurs A1 alt) Abgabe Führerausweis Kategorie A unbeschränkt

5 Möglichkeit 4 Mit Ausweis Kat. B Keine Prüfung Berechtigung nur für Kat. A1 125 cm3 und 11 kw Leistung Abgabe Führerausweis Unterkategorie A1 oder mit praktischer Prüfung Kat. A beschränkt 25 kw/ Prüfungsfahrzeug: o ein zweirädriges Motorrad mit einem Hubraum bis 125 cm3, ausgenommen Kleinmotorräder (nach altem Recht) Abgabe Führerausweis der Kategorie A beschränkt (Dieser Weg erfordert eine weitere praktische Prüfung, unabhängig von Fahrpraxis und Alter, zum Aufstieg in die Kategorie A unbeschränkt) Führerausweis Kat. A1 Möglichkeit 1 Berechtigung für Führerausweis Kat. A beschränkt Fahrzeug: o Motorräder mit einer Motorleistung von max. 25kW und max kw/kg. nach 2-jähriger Fahrpraxis (A1 alt) Kat. A beschränkt o Lernfahrausweis o keine Ausbildung vorgeschrieben Abgabe Führerausweis Kategorie A unbeschränkt.

6 Möglichkeit 2 Alter über 25 Jahre Berechtigung für Führerausweis Kat. A beschränkt. Fahrzeug: o Motorräder mit einer Motorleistung von max. 25kW und max kw/kg keine Fahrpraxis erforderlich o Lernfahrausweis o keine Ausbildung vorgeschrieben Abgabe Führerausweis Kategorie A (unbeschränkt) Kat. A berechtigt neu Kat. A keine Einschränkung

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