Frühlingsgruß. Was der Frühling nicht säte, kann der Sommer nicht reifen, der Herbst nicht ernten, der Winter nicht genießen.

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1 Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Seite 2 Leitartikel Leitartikel des BRV AR Bernhard Kohla Frühlingsgruß Seite 6 Bericht über die BGV Betriebsgruppenversammlung des allgemeinen Universitätspersonals an der MedUni Graz Seiten 9 und 13 Informationen der Behindertenvertrauensperson Reform der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension - was ist neu? Seite 11 KinderCAMPUSbüro Bericht über neue Leistungen Seite 20 Pendlerförderung neu Aus dem Vortrag vom Initiator der Steirischen Pendlerinitiative, Franz Gosch, bei unserer BGV Ausgabe Was der Frühling nicht säte, kann der Sommer nicht reifen, der Herbst nicht ernten, der Winter nicht genießen. J.G. von Herder ( )

2 Informationen zum BRII - betriebsrat-allgemein@medunigraz.at Mitglieder des BRII ab Dez AR Bernhard Kohla Vorsitzender Bernd Hubich 1. Stv. des BRV Dr. Trevor DeVaney 2. Stv. des BRV Mag. Alexander Hofmeister Schriftführer AR in Claudia Krainer Kassaverwalterin Silvia Adler (karenziert) bernhard.kohla@medunigraz.at bernd.hubich@medunigraz.at trevor.devaney@medunigraz.at a.hofmeister@medunigraz.at claudia.krainer@medunigraz.at silvia.adler@medunigraz.at Aus dem Inhalt Leitartikel... 3 Bericht von der BGV im Februar Reform der Invaliditätspension/ Berufsunfähigkeitspension... 9 Martina Brtnik martina.brtnik@medunigraz.at Andrea Koschell andrea.koschell@medunigraz.at Doris Payerl doris.payerl@medunigraz.at Ing. Johann Semmler-Bruckner johann.semmler@medunigraz.at Dr. Heidi Schmitt heidi.schmitt@medunigraz.at FI Konrad Gerald Sicher konrad.sicher@medunigraz.at Astrid Vogrinec astrid.vogrinec@medunigraz.at Sandra Gamse Behindertenvertrauensperson Josefa-Maria Seitinger Stv. der BVP sandra.gamse@medunigraz.at josefa.seitinger@medunigraz.at Servicestelle für Vereinbarkeit - kindercampusbüro...11 Informationen der Behinderten- Vertrauenspersonen Besondere Leistung FSME-Impfaktion Ihres Betriebsrates ReUse Box - Wiederverwenden statt Wegwerfen Pendlerförderung neu Arbeiterkammer-Wahlen MedUni Graz radelt zur Arbeit Büro des BR II Herausgeber: Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal Für den Inhalt verantwortlich: Der Herausgeber Anschrift: Harrachgasse 21/EG, A-8010 Graz Redaktionsteam (in alphabetischer Reihenfolge): Silvia Adler silvia.adler@medunigraz.at (karenziert) Bernd Hubich bernd.hubich@medunigraz.at Gabriele Kober gabriele.kober@medunigraz.at an die Redaktion: redbr2@medunigraz.at Erscheinungsart: PDF-Datei im Internet - Erscheinungsweise: 4x im Jahr unregelmäßig Hinweise: Die Artikel entsprechen den Meinungen der Verfasser/innen und müssen nicht mit der Meinung des Redaktionsteams übereinstimmen. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der angegebenen WebPages haben. Diese Erklärung gilt für alle in unserer Information des Betriebsrates für allgemeine Bedienstete an der Medizinischen Universität Graz angebenen Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen. 2

3 Leitartikel Durch Anerkennung und Aufmunterung kann man in einem Menschen die besten Kräfte mobilisieren (Charles M. Schwab ( ), amerik. Stahlindustrieller) u Alle MitarbeiterInnen mit Wertschätzung und Respekt behandeln u Klare, realistische Ziele vereinbaren und Rückmeldung über die Zielerreichung geben u MitarbeiterInnen ausreichend informieren und an Entscheidungen beteiligen Dies sind einige Regeln, die Führungskräfte zur Motivation ihrer Mitarbeitenden beherzigen sollten. Gewinner sind schließlich alle: Mitarbeitende, die mit Freude hervorragende Arbeit erbringen. Führungskräfte, die ihre Ziele erreichen. Und nicht zuletzt die Med Uni Graz mit Top-Leistungen. Jubiläumszuwendungen Langjährige treue Dienste gehören belohnt. Neben BeamtInnen und Vertragsbediensteten sollen nun auch MitarbeiterInnen des KV in diesen Genuss kommen. Der Kollektivvertrag sieht vor, dass die Modalitäten dazu in einer eigenen Betriebsvereinbarung geregelt werden können. Nach Vorarbeit der AG Betriebsvereinbarungen des BR II konnte ich dem Rektorat unlängst einen entsprechenden Vorschlag dazu unterbreiten. Wir warten nun auf Zustimmung, damit alle KollegInnen in den Genuss dieser Belohnung (nach 25 und 40 Jahren) gelangen. Betriebsgruppenversammlung - speziell für Pendler Zwei Dinge können eine Betriebsgruppenversammlung mit erfolgreich werden lassen: Ein kompetenter Gastreferent und die Möglichkeit zum anschließenden ungezwungenen Gedankenaustausch bei Brötchen und Getränken. Mit AK-Vizepräsident Franz Gosch, dem Obmann der Pendlerinitiative, durften wir jedenfalls einen äußerst kompetenten Gast in unserer BGV begrüßen. Mehr dazu auf den Seiten 6 und 18. Vernetzung mit anderen Universitäten Die Bundesvertretung der Universitätsgewerkschaft (BV 16 der GÖD) veranstaltet regelmäßig Sitzungen. Diese dienen wesentlich dem Informationsaustausch der BR-Vorsitzenden. Erfahrungen mit Betriebsvereinbarungen, Mobilität, Gleitzeit, Sozialleistungen, Arbeitsklima mit den RektorInnen und vieles mehr alles Themen, die bei der täglichen BR-Arbeit enorm helfen und die in eigene Vorhaben einfließen. Zum Nutzen aller Kolleginnen und Kollegen. Ich sehe es als wichtige Aufgabe, diese Möglichkeiten intensiv zu nützen. Bildungsfahrt Unsere nächste Bildungsfahrt soll demnächst in die Planungsphase treten. Gerne lassen wir uns auch durch Ihre Ideen inspirieren. Bitte verwenden Sie dazu das Formular auf Seite 7. Führungskräftetagung 2014 Am Rande der BGV: 1. Stellvertreter Bernd Hubich, AK-Vizepräsident Franz Gosch und BR-Vorsitzender AR Bernhar Kohla Vom 20. bis 21. März 2014 fand die Führungskräftetagung 2014 des Universitätsklinikums Graz statt. Der Wille zu immer besser funktionierender Zusammenarbeit der 3

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5 Med Uni Graz mit dem LKH-Klinikum war unter dem Motto ZIELE > ZUKUNFT > ZUSAMMENAR- BEIT deutlich zu spüren. Als Vertreter des Betriebsrates hatte ich Gelegenheit, mich aus erster Hand über die geplanten strategischen Entwicklungen zu informieren. Kinderbetreuung Für die Kinder unserer KollegInnen besteht die Möglichkeit einer Kinderbetreuung. Der neue KinderCAMPUS wird derzeit errichtet und im September in Betrieb gehen. Näheres dazu erfahren Sie auf Seite 11. Nach einem außergewöhnlich warmen Winter ist mit vermehrtem Auftreten von Zecken zu rechnen. Der Betriebsrat bietet wie jedes Jahr in Zusammenarbeit mit unserem betriebsärztlichen Dienst, namentlich Herrn Dr. Alexander Erben, die Möglichkeit zur Vorbeugung an der Frühsommer-Meningoenzephalitis an. Nützen Sie die Gelegenheit. Infos finden Sie auf Seite 17. Unter dem Titel MEDVISION 2030 machten die Vorstände der KAGes, Vorsitzender Tscheliessnig und Finanzvorstand Fatek, strategische Aussagen über die gemeinsame Entwicklung der beiden Unternehmen. Rektor Smolle stellte den aktuellen Stand der laufenden Adaptierung des Entwicklungsplans der MedUni Graz vor. Mit LR Christopher Drexler kam die Gesundheitspolitik zu Wort. Im Med Space bot sich mir die Gelegenheit, Anliegen des Betriebsrats, beispielsweise zu Personalfragen und Organisationskultur, an der Schnittstelle der beiden Unternehmen einzubringen. Hochkarätige Vorträge, z.b. über MitarbeiterInnenführung, rundeten die Veranstaltung ab. Mit dem wertschätzenden Schritt, strategische Ziele für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über ihre Führungskräfte Top-down transparent zu machen und gleichzeitig auch deren Erfahrungen und Ideen in ihre Überlegungen einfließen zu lassen, geht die Klinikumsleitung einen modernen Weg. Wir wünschen viel Erfolg dabei. Arbeiterkammer-Wahl Die Arbeiterkammer ist die überbetriebliche gesetzliche Interessensvertretung und arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen. Neben arbeitsrechtlicher Hilfestellung und dem Konsumentenschutz ist die Sozialpartnerschaft eine wichtige Aufgabe. Da werden u.a. Gesetzesvorlagen im Interesse der ArbeitnehmerInnen erarbeitet. Vom 27. März bis zum 9. April finden Arbeiterkammer-Wahlen statt. Der BR II hat entschieden, die Wahlen zu unterstützen und einen eigenen Wahlsprengel einzurichten. Setzen Sie ein klares Zeichen und stärken Sie die AK, Ihre Interessensvertretung, durch Stimmabgabe. Alles Nähere dazu finden Sie auf Seite 23. FSME-Impfaktion Ich darf allen Kolleginnen und Kollegen im Namen des gesamten Betriebsrates einen wunderschönen Frühling wünschen. Genießen Sie Wanderungen in der Natur, am besten geschützt durch eine wirksame FSME-Impfung. Ihr Bernhard Kohla Vorsitzender des BRII 5

6 Bericht von der Betriebsgruppenversammlung Februar 2014 Mittwoch 26. Feb die Betriebsgruppenversammlung (BGV) des allgemeinen Universitätspersonals an der MedUni Graz beginnt recht pünktlich mit einleitenden Worten des BR-Vorsitzenden Bernhard Kohla unser Gastredner - Franz Gosch, AK-Vizepräsident und Initiator der Steirischen Pendlerinitiative steckte im Stau J Damit gab es für die rund 80 TeilnehmerInnen den ersten Höhepunkt: Die Regelung aus der BV Sonderurlaub zu Faschingdienstag (siehe BV Sonderurlaub www. medunigraz.at/12819) welche noch Tage nach dem närrischen Treiben für sehr positive s und Anrufe im BR-Büro sorgte! Der darauf folgende Vortrag von AK-Vizepräsident Franz Gosch wurde bestens angenommen und diskutiert (siehe Artikel) gen mit Rektorat, Universitätsdirektor, Klinikumsleitung und vielen mehr. A propos Klinikumsleitung: auf Betreiben des BR II - mit Unterstützung unseres Rektors - sind zu JourFixes die Leitungen des BR I und des BR II in regelmäßigen Abständen eingeladen und wir können auf dieser Ebene bereits das eine oder andere besprechen. Bericht des BRV Der Ausblick auf 2014 bringt u.a.: ein Datenschutzgremium (selbstverständlich unter ständiger Mitarbeit unserer beiden BR-Gruppen), einen Datenschutzbeauftragten - geplant für März. Im April die AK- Wahlen (siehe ), im Oktober Feierlichkeiten zu 10 Jahre MedUni Graz, im November die ZA-Wahlen für BeamtInnen und im Dezember der Ball der Medizin. Den nächsten Punkt der Tagesordnung bestritt unsere Kassenverwalterin AR in Claudia Krainer mit ihrem Bericht zum BR-Fonds. Nach einem kurzen Sidestep zur anstehenden ZWT-Besiedelung leider konnten wir kaum Informationen beisteuern berichtete 1. Stellvertreter Bernd Hubich über Jobticket und Betriebsvereinbarungen und startete eine Meinungsbildung zur Bildungsfahrt 2014 (siehe Umfrage auf der nächsten Seite). Unsere BGV begann dann mit dem Bericht von Bernhard Kohla zur Tätigkeit des BR II seit der letzten BGV im Oktober Dabei wies er auf mancherlei Ereignisse (Hinweisgebersystem der KAGes, Budget 2014, Entwicklungen rund um den neuen MedCampus, ), Erfolge des BR II (Höherbewertungen, Einstufung in KV, ExpertInnenstatus, Beratungen und Unterstützungen zu allerlei Themen, ) und Services (Vorteilscard, Impfungen, ) hin. Ein Großteil der Arbeit im BR II befasst sich mit alten und neuen Betriebsvereinbarungen, mit Anfragen aus unserer Belegschaft (Kosten der Legic-Card, Jobticket und Parkplatzgebührenerhöhungen im Bereich des LKH-Klinikums, Bildschirmarbeitsplatzbrille u.v.m.) und den dazu gehörigen Besprechun- Kooperation KAGes/LKH Graz - MedUni Dieses Bild aus der PowerPoint-Präsentation zum Thema Bericht des BRV soll die gesetzlichen Zuständigkeiten für Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen aufzeigen: der BR Angestellte und der BR ArbeiterInnen kann NUR mit der Anstaltsleitung Betriebsvereinbarungen abschließen - detto der BR I und der BR II mit dem Rektorat. Ein Abschluß über die beiden Betriebe ist nicht möglich! Sehr wohl kann es - entsprechende, rechtzeitig erfolgte Informationen und gemeinsame Abstimmung vorausgesetzt - zu parallelen, ähnlich formulierten Betriebsvereinbarungen kommen. 6

7 Unser 2. Stellvertreter Dr. Trevor DeVaney berichtete über die Aktivitäten des BR II im Rahmen des Projektes Adaptierung des Entwicklungsplans und über unsere Informationen zu der Kooperation mit der Johannes Kepler Uni Linz. Wie von uns auch so gedacht, holte unser BR-Mandatar Mag. Alexander Hofmeister die ersten Stimmungsbilder zum Thema BR- Umlage ein. Nach seiner Präsentation - allgemeines und rechtliches zur BR-Umlage, zur möglichen Höhe und - vor allem - zur Kontrolle der Finanzgebarung des BR- Fonds MIT einer BR-Umlage, gab es eine sehr interessante Diskussion - die sich auch nach der BGV noch fortsetzte. " Umfrage zur Bildungsfahrt: BR-Mandatarin Dipl.-Biol. Dr. Heidi Schmitt stellte dann das Projekt Steiermark radelt zur Arbeit (siehe Artikel) vor. Bernd Hubich referierte danach über Aktuelles: Feststellungsantrag durch BRII (Unterstützung durch GÖD) Gehaltsverhandlungen (KV / VBG / BDG) Schließsystem Klinikum - Legic- Card Hinweisgeber-System: Erfahrungen? ACHTUNG Gewinnspiel! 3 Gutscheine im Wert von je 20,- zu gewinnen Datenschutz/-beauftragte/r/-gremium Arbeitsplatz-Evaluierung psych. Fehlbelastungen OGH Entscheid über Erreichbarkeit während des Krankenstandes SFK für die MedUni Graz Stand ExpertInnenstatus Call 2013/14 Den Abschluss der BGV bildete nach einem großen Lob an unsere Sekretärin Gaby Kober auch hier noch einmal ein herzliches Dankeschön für Deine tolle Arbeit! und einigen Ankündigungen - ein köstliches Brötchen-Buffet für die TeilnehmerInnen an dieser BGV. Bernd Hubich bernd.hubich@medunigraz.at " Hinweis: Bei Fragen mit Kreisen ( ) bitte EINE Antwort - Fragen mit Rechtecken () können mehrfach angekreuzt werden. Ich mache beim Gewinnspiel mit: Name Institut Ich bin an einer Bildungsfahrt des BR II sehr stark stark mittel gar nicht interessiert. Ich bin pro Jahr an einer 1-tägigen (zumeist Freitag) 2-tägigen (zumeist Freitag und Samstag) mehrtägigen (mit entsprechendem Selbstbehalt) Bildungsfahrt des BR II interessiert. Im Rahmen einer Bildungsfahrt interessieren mich: Sightseeing (Landschaften, Städte, Sehenswürdigkeiten ) Sport (aktiv Wandern, Schifahren, Schwimmen, / passiv) Kultur (Museum, Theater, Ausstellungen, ) Eigene Ideen: Den vollständig ausgefüllten und ausgedruckten Abschnitt bitte bis 15. Mai 2014 an Gaby Kober, Büro des BR II, Harrachgasse 21, betriebsrat-allgemein@medunigraz.at senden - Vielen Dank! 7

8 April Infos im Web: stmk.kulturlotsinnen.at Grazer Inszenierung des Stückes von Biljana Srbljanovic über die gegenwärtigen Formen des Nationalismus in Europa, angelehnt an das Attentat auf den österr. Thronfolger 1914 und die Ermordung von Zoran Dindic Anmeldung bis 18. April 12 Euro pro Person (statt 21) Tanz- und Theaterzentrum, Viktor-Franz-Straße 9, 8051 Graz Freitag, 25. April, 20:00 Schwedische Dokumentation über den Kampf der Betreiber der Tauschplattform Piratebay für ein freies Internet und gegen Millionenklagen der USamerikanischen Unterhaltungsindustrie. Anschließende Diskussion. Wir treffen uns und gehen gemeinsam hin Anmeldung bis 28.April, Keine Kosten! Forum Stadtpark, Stadtpark 1, 8010 Graz Montag, 28. April Princip Dieses Grab ist TPB AFK The Piratebay Für Kinder von 3-7! Eine ganze Ausstellung die sich nur der Schokolade widmet! Kinder können viel entdecken, selbst ausprobieren und erfahren einiges über die beliebteste Süßigkeit der Welt. Nur 25 Teilnahmen möglich! Anmeldung bis 4. April 4 Euro pro Person (statt 5) Kindermuseum FRida & fred Friedrichgasse 34, 8010 Graz Freitag, 11. April, Nach Thomas Bernhard. Johannes Silberschneider als Erzähler beobachtet angewidert die Selbstdarstellungen von Künstlern bei einem Abendessen. Eine schonungslose Abrechnung mit der Wiener Kunstszene. Anmeldung bis 4. April 11 Euro pro Person (statt 37) Schauspielhaus, Hofgasse Graz Samstag, 19. April, SCHOKooh! Holzfällen Ausstellung zur Geschichte des Films und des Kinos in der Steiermark zwischen 1896 und Gezeigt werden neben Filmfragmenten heimischer Produktion auch andere Materialien wie Kinoprogramme, Fotos und Plakate. Anmeldung bis 28. März 2,50 Euro pro Person Joanneumsviertel 2, 8010 Graz, Treffpunkt im Foyer Freitag, 4. April, 16:00 Kunstbeiträge, die das Totschlagargument des Neoliberailismus Es gibt keine Alternative aushebeln und Möglichkeiten zu besseren und gerechteren Gesellschaften aufzeigen. Teil 5 der Ausstellungsserie im <rotor> Anmeldung bis 4. April Keine Kosten! Donnerstag, 10. April, <rotor>, Volksgartenstraße 6a, 8020 Graz Streiflichter Kino in der Steiermark Maßnahmen zur Rettung der Welt #5

9 Reform der Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 Inkrafttreten am Ziel des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 ist es, gesundheitlich beeinträchtigten Menschen durch berufliche und medizinische Maßnahmen der Rehabilitation eine längere Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, anstatt sie vorzeitig in Pension zu schicken. Die Gesetzesänderung gilt für ab dem geborene Personen. Das Gesetz beinhaltet eine Neudefinition des Leistungskataloges der Sozialversicherungsträger und des Arbeitsmarktservices. An Stelle einer befristeten Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension wird REHABILITATIONSGELD von der Gebietskrankenkasse ausgezahlt oder UMSCHU- LUNGSGELD vom Arbeitsmarktservice gewährt, wenn der erlernte, angelernte oder als Angestellte/r ausgeübte Beruf krankheitsbedingt nicht mehr ausgeübt werden kann. Auf Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation besteht ein durchsetzbarer Rechtsanspruch. (Der bisherige Rechtsanspruch auf Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation wird gestrichen.) Ein Antrag auf Feststellung, ob Invalidität/Berufsunfähigkeit mit oder ohne Berufsschutz vorliegt, kann eingebracht werden. Antragstellung Ein Antrag auf eine Pension aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeits-fähigkeit ist weiterhin bei der Pensionsversicherungsanstalt einzubringen. Die ärztliche Untersuchung hat durch das KOMPETENZ- ZENTRUM BEGUTACHTUNG bei der Pensionsversicherungsanstalt zu erfolgen. Durch enge Kooperation zwischen PVA und AMS wird eine optimale Rehabilitation (gegebenenfalls berufliche und medizinische parallel) als Voraussetzung für den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben gewährleistet. An Stelle einer befristeten Pension werden ab , abhängig von der Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit beruflicher Maßnahmen der Rehabilitation, Umschulungs- oder Rehabilitationsgeld wie folgt gewährt: UMSCHULUNGSGELD Anspruch besteht dann, wenn Invalidität/Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliegt, berufliche Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind und an den in Betracht kommenden beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation aktiv teilgenommen wird. Dauer Das Umschulungsgeld gebührt ab der Feststellung des Pensionsversicherungsträgers, wenn die Antragstellung binnen vier Wochen erfolgt, ansonsten mit der Antragstellung und endet mit dem Monatsende nach der Beendigung der letzten Umschulungs-maßnahme. Höhe Das Umschulungsgeld gebührt in der Phase der Auswahl und Planung der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ab Beginn der Teilnahme an den Rehabilitationsmaßnahmen in der Höhe des um 22% erhöhten Grundbetrages des Arbeitslosengeldes zuzüglich allfälliger Familienzuschläge. Auszahlung: Arbeitsmarktservice REHABILITATIONSGELD Anspruch besteht dann, wenn Invalidität/Berufsunfähigkeit voraussichtlich im Ausmaß von mindestens sechs Monaten vorliegt und berufliche Maßnahmen der Rehabilitation nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar sind. Der Bescheid wird von der Pensionsversicherungsanstalt erstellt. Dauer Das Rehabilitationsgeld gebührt ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität/ Berufsunfähigkeit für deren Dauer. Das weitere Vorliegen von vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit ist vom Krankenversicherungsträger jeweils bei Bedarf, jedenfalls aber nach Ablauf eines Jahres nach Zuerkennung oder Begutachtung einer Überprüfung durch das Kompetenzzentrum Begutachtung zu unterziehen. Höhe Das Rehabilitationsgeld gebührt in der Höhe des Krankengeldes. Auszahlung: Gebietskrankenkasse Quelle: Pensionsversicherungsanstalt 9

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11 Servicestelle für Vereinbarkeit - kindercampusbüro Als Universität, die mit dem Audit Hochschule und Familie zertifiziert wurde, ist uns die Vereinbarkeit von Beruf/Studium und Familie ein wichtiges Anliegen. mit den Tagesmüttern Steiermark übernommen. Durch zahlreiche Angebote ist es uns in der Vergangenheit gelungen, wichtige Impulse zu setzen, doch müssen wir auch in Zukunft neue Wege gehen, sodass alle Angehörigen unserer Universität den vielfältigen Anforderungen des Berufs- bzw. Studierenden- und Familienlebens möglichst erfolgreich nachkommen können. Für alle Universitätsangehörigen die einen Nachwuchs erwarten bzw. die wir zur Geburt Ihres Kindes gratulieren dürfen, hat das kindercampusbüro in Kooperation mit der ÖH Med Graz ein Willkommenspaket als kleine Überraschung zusammengestellt. Dieses Paket beinhaltet diverse Produktproben sowie Infomaterial des kindercampusbüros über diverse Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Zusatzangebote der Medizinischen Universität Graz. Die Servicestelle für Vereinbarkeit hat bei der Ausschreibung Frauen- und Familienfreundlichsten Betriebe der Steiermark Initiative Taten statt Worte teilgenommen. Die Med Uni Graz wurde als drittgereihter Siegerbetrieb in der Kategorie Öffentliche Unternehmen ausgezeichnet. KinderCAMPUS Die neue Kinderbetreuungseinrichtung der MUG (kindercampus) wird als Teil der gemeinsamen Kinderbetreuungseinrichtung von MUG und KAGes errichtet. Durch das gemeinsame Gebäude werden Synergien genutzt, die Betreuung erfolgt allerdings für beide Einrichtungen autonom. In unserem Teil, dem kindercam- PUS, werden Ihnen eine Kinderkrippengruppe (14 Kinder 0-3 Jahre), eine Kindergartengruppe (25 Kinder 3-6 Jahre), eine Alterserweiterte Gruppe (20 Kinder 1,5-10 Jahre) und vier Betriebstageseltern (je 8 Kinder 0-14) zur Verfügung stehen. Die einzelnen Gruppen werden mit Start des Kinderbetreuungsjahres im September 2014 in Betrieb gehen. Der pädagogische Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtung wird von GIP (Gemeinnützige Projekt GmbH) in Kooperation Die Bekanntgabe Ihres Betreuungsbedarfs bzw. alle Anmeldungen für die neue Kinderbetreuungseinrichtung an der MedUni Graz (egal ob für Kinderkrippe, Kindergarten, Alterserweiterte Gruppe oder Tagesmütter) muss über GIP erfolgen. Wir bitten Sie daher, auch wenn Sie im kindercampusbüro Ihren Bedarf bereits mitgeteilt haben, diesen nun ebenfalls bei GIP (office@gip.st) zu melden. Renate Kasper renate.kasper@medunigraz.at Foto: Renate Kasper Für allfällige Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Renate Kasper renate.kasper@medunigraz.at Tel.Nr.: 0316 / Achtung! Neuer Standort: GENDER UNIT kindercampusbüro Auenbruggerplatz Stock Eingang rechts neben Café Gotthardt - Medizinische Psychologie 11

12 Hier ist Ihre EINTRITTSKARTE! 25,- NEUKUNDENBONUS -40% AUF SCHMUCK UND JUWELEN -25% AUF MARKENUHREN Kurze Anleitung zum Glück: BUSINESS CARD AUSSCHNEIDEN MITARBEITERAUSWEIS EINPACKEN IN DIE NÄCHSTE FEICHTINGER FILIALE GEHEN ODER IM ONLINESHOP REGISTRIEREN UND BUSINESS-CARD ANFORDERN ZU GROSSHANDELSPREISEN SHOPPEN BIS ZU 40% SPAREN VIELE GLÜCKLICHE GESICHTER ERLEBEN MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ TIPP: DAS GESCHENK WAR EIN SCHNÄPPCHEN. SIE WISSEN ES UND WIR WISSEN ES. SIE MUSS ES NICHT WISSEN. 12

13 Informationen der Behinderten-Vertrauenspersonen Was ist neu 2014? 1. Ausgleichstaxe Die Höhe der gemäß 9 Abs. 2 Behinderteneinstellungsgesetz zu entrichtenden Ausgleichstaxe beträgt für das Kalenderjahr 2014 für jede einzelne Person, die zu beschäftigen wäre für * DG mit 25 bis 99 DienstnehmernInnen monatlich 244 Euro * DG mit 100 bis 399 DienstnehmernInnen monatlich 342 Euro * DG mit 400 oder mehr DienstnehmernInnen monatlich 364 Euro 2. ÖBB Fahrpreisermäßigung für Menschen mit Behinderung Menschen mit Behinderung erhalten ab 1. Jänner 2014 auch ohne VORTEILSCARD 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzelfahrkarten damit entfallen die VORTEILSCARD Blind, Spezial und Schwerkriegsbeschädigt. Einzige Voraussetzung für die Ermäßigung: Ein österreichischer Behindertenpass oder ein österreichischer Schwerkriegsbeschädigtenausweis gemäß Bundesbehindertengesetz mit dem Eintrag des Grades der Behinderung von mindestens 70 % oder mit dem Vermerk Der/die InhaberIn kann die Fahrpreisermäßigung nach Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen. Der genannte Ausweis muss im Zug mitgenommen werden. Personen mit einem Pflegegeldbezug, denen kein Behindertenpass ausgestellt werden kann, erhalten vom Bundessozialamt eine Bescheinigung, dass sie zur Inanspruchnahme der Fahrpreisermäßigung berechtigt sind. Reisende, welche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können wie bisher folgende Vorteile nutzen: Rabatt von 50 % auf ÖBB-Standard-Einzelfahrkarten für Reisende, Sitzplatz-reservierung gratis, Rollstuhlplatz gratis Eine Begleitperson reist gratis mit, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen werden kann. Im ÖBB Tarif ist dazu verankert, dass bei blinden Menschen oder Menschen im Rollstuhl eine Begleitperson gratis mitreisen kann. Ebenso gilt der Eintrag im Behindertenpass Bedarf einer Begleitperson als Nachweis. Ein Assistenzhund reist gratis mit, sofern der Bedarf nachgewiesen werden kann. Als Nachweis dafür gilt der Eintrag im Behindertenpass stark sehbehindert oder Blind oder die Kennzeichnung des Hundes mit dem entsprechenden Geschirr als Assistenzhund. 3. Parkausweis gemäß 29 b StVO Ab ist das Bundesssozialamt auch für die Ausstellung des Parkausweises gemäß 29 b StVO zuständig. Voraussetzung Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung Die bis eingetragene Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gilt weiterhin. Erforderliche Unterlagen Antragsformular Parkausweis 1 aktuelles Passfoto Die Ausstellung des Parkausweises ist gebührenfrei. Personen, die noch keinen Behindertenpass mit der genannten Zusatzeintragung haben, müssen diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis beim Bundessozialamt beantragen (Antragsformblatt Behindertenpass ). Ausweise der Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate) Parkausweise, die vor dem ausgestellt worden sind, d.s. die Papierausweise ohne Foto, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, verlieren mit ihre Gültigkeit. Der Parkausweis muss beim Bundessozialamt neu beantragt werden, wobei auch hier Voraussetzung für die Ausstellung eines neuen Parkausweises der Besitz eines Behindertenpasses MUSTER 13

14 Ich berate Sie persönlich auf Ihrer Dienststelle! Beratungstag für Mitarbeiter/-innen der Med-Uni Graz: jeden 1. Dienstag im Monat von Uhr Vorklinik, Harrachgasse 21 im Büro des Betriebsrates oder nach telefonischer Vereinbarung Evelyn Stix Ihre ÖBV Beraterin Mobil: 0664 / evelyn.stix@oebv.com Die Österreichische Beamtenversicherung zählt zu den erfolgreichsten Finanz dienst leistern am Markt. Motivierte Mitarbeiter/-innen, nachhaltiges Wirtschaften und langjährige Kompetenz sind die Basis dafür. Im öffentlichen Sektor und auch bei Privatkunden genießt die ÖBV einen hervorragenden Ruf. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einsatzfreudige Außendienstmitarbeiter/-innen für Graz Ihre Aufgaben Ihr Profil > Verkauf von Versicherungsprodukten. > Auf- und Ausbau langfristiger Kundenbeziehungen. > Präsentationen des Unternehmens und einzelner Produkte vor Kundengruppen. > Abgeschlossene Berufsausbildung (idealerweise im Vertriebsumfeld). > Sie sind kontaktfreudig und überzeugen mit Ihren kommunikativen Fähigkeiten. > Sie wollen für Ihre Leistungen belohnt und anerkannt werden. Unser Angebot > Wir bieten ein abwechslungsreiches Aufgabenfeld mit leistungsorientierter Entlohnung. > Wir bieten praxisnahe Schulungen und individuelle Einarbeitung. > Wir bieten ein jährliches Bruttoeinkommen gemäß Kollektivvertrag von mindestens EUR ,89. Durch Provisionen kann ein höheres Einkommen erreicht werden. > Engagierte Quereinsteiger/-innen finden bei uns beste Chancen für eine zweite Karriere. 14 Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung unter: johannes.greilberger@oebv.com

15 Besondere Leistung Fortsetzung von Seite 13 Besondere Leistung für die Heimat Österreich: Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak erhielt das Große Silberne Ehrenzeichen für die Verdienste um die Republik Österreich. mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung (oder Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ) ist. Parkausweise, die nach dem ausgestellt wurden, bleiben weiterhin gültig. LH Franz Voves und Univ.-Prof. Dr. Anton Sadjak bei der feierlichen Verleihung. Diese Bundesauszeichnung gilt als Zeichen der Öffentlichkeit Danke zu sagen und bezeugt die Achtung für sein Engagement und seine Leistungen. Hervorzuheben ist auch die Verleihung des Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst I. Klasse im Jahre Mit großer Hingabe und Enthusiasmus ist Prof. Sadjak in vielfältigen Positionen erfolgreich tätig. Durch seinen umsichtigen, amikalen Führungsstil als Institutsvorstand ist sein Institut für Pathophysiologie und Immunologie zu einem erfolgreichen Spitzeninstitut mit ausgezeichnetem Klima geworden. Seit Gründung der Medizinischen Universität war er als Senator und Senatsvorsitzender stets bemüht, dem Wohle der Universität in ruhiger und besonnener Art zu dienen. Dieser stete Einsatz fand österreichweit Anerkennung und er bekleidete die hochschulpolitisch so wichtige Position des Sprechers der österreichischen Senatskonferenz für zwei Perioden. Wir gratulieren Herrn Prof. Sadjak sehr herzlich zu dieser wohlverdienten Auszeichnung! Er hat sich als Senatsvorsitzender stets um unsere Anliegen erfolgreich bemüht! Trevor DeVaney trevor.devaney@mdunigraz.at Die Ausstellung eines Duplikates und die Abänderung von Eintragungen von Parkausweisen, die bis von einer Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt wurden, ist beim Bundessozialamt nicht möglich. Auch in diesen Fällen muss beim Bundessozialamt ein Parkausweis neu beantragt werden. Voraussetzung ist auch hier der Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung (oder Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel). Sandra Gamse sandra.gamse@medunigraz.at Behinderten-Vertrauenspersonen: BVP Sandra Gamse sandra.gamse@medunigraz.at ( 0316/ BVP Stv. Josefa-Maria Seitinger josefa.seitinger@medunigraz.at ( 0316/

16 Bequem und gesund in den Frühling Schuhe für anspruchsvolle Füße Filialen: 8010 Graz, Schlögelgasse 2a, Tel / Graz, LKH - EZ, Stiftingtalstraße 3-7, Tel / Köflach, Kärntnerstraße 23, Tel / Leoben, Kärntnerstraße 306, Tel / Frohnleiten, Hauptplatz 28, Tel / Liezen, Fronleichnamsweg 14, Tel / Weiz, Klammstraße 73, Tel / Hartberg, R. Obendraufstr. 55, Tel / Judenburg, Grünhübelg. 6a, Tel / Fürstenfeld, Hauptplatz 7, Tel / Feld bach, Torplatz 1, / Murau, Keltensiedlung 108, Tel / Sehr geehrte Kundin! Die Frühjahrskollektion 2014 ist in unseren Filialen eingetroffen! Unsere Schuhe sind traditionelle Meisterwerke in Qualität und Passform, die durch ausgefeilte Mehrweitenleisten und das VARIO-Fußbett einen besonders feinfühligen Tragecomfort vermitteln und den ganzen Tag ein entspanntes Gehen garantieren. Bei einem Besuch bei uns kontrollieren wir gerne kostenlos Ihre Schuheinlagen auf einwandfreie Funktionalität. Auch das medizinisch hochwertige Material der Schuheinlagen ermüdet durch den Gebrauch! Als Stammkundin möchten wir Ihnen einen Gutschein über 12,-- für den Kauf eines neuen Schuhpaares überreichen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch in einer unserer Filialen! Ihr Ortho-Aktiv Team Gültig bis März 2014 Gutschein 12,-- Beim Kauf von Schuhen für Einlagen Pro Paar nur 1 Gutschein einlösbar! Nicht einlösbar bei reduzierter Ware oder Aktionen! Gutschein kann nicht in bar abgelöst werden!

17 FSME-Impfaktion Ihres Betriebsrates Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) ist eine Viruserkrankung, die von Zecken übertragen wird. Es kommt dabei zur Entzündung des Gehirns, der Hirnhäute und des Zentralnervensystems. Der Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal führt eine FSME-Impfaktion durch, wo Sie die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen. Impftermin: Montag, 7. April Von 8-10 Uhr: Harrachgasse 21/1. Stock, ÜR 12 und 14 Von Uhr: Wartingergasse 43, 10. Stock, Sitzungszimmer Zur Anmeldung: Für die Bereiche Vorklinik / Wartingergasse ist es unbedingt notwendig, sich im BR-Büro bis 2. April anzumelden. Mitzubringen ist in jedem Fall der Impfausweis sowie 4,00 Unkostenbeitrag. Bereich LKH-Klinikum Täglich von Uhr: Klinikum/Arbeitsmedizinisches Zentrum, Küchengebäude Für den Bereich Klinikum, steht Ihnen Hr. Dr. Alexander Erben in der o.a. Zeit im Arbeitsmedizinischen Zentrum, Küchengebäude 2. Stock, gerne zur Verfügung. Hier müssen Sie 20,00 im BR-Büro der KAGes (Küchengebäude 1. Stock) hinterlegen. Danach ist das Formblatt für die Rückverrechnung mit dem Sozialversicherungsträger auszufüllen und damit gehen Sie dann in den 2. Stock zur Impfung. Sie erhalten 16,00 direkt auf Ihr Konto rückgebucht, so dass Ihnen ein Unkostenbeitrag von 4,00 für die Impfung entsteht. Denken Sie in jedem Fall an Ihren Impfausweis und an Ihre Bankverbindung. Herzlichen Dank an dieser Stelle bereits vorab an das BR-Büro am Klinikum und an die KollegInnen vom Arbeitsmedizinischen Zentrum sowie Dr. Erben für ihre Unterstützung vor Ort. Da der Impfstoff sehr teuer geworden ist, müssen wir den Unkostenbeitrag von 4,00 pro Impfung einheben. Leider ist es uns aus diesem Grund auch nicht möglich, Ihre Angehörigen in unsere Impfaktion einzubinden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Ihr BR-Büro (Tel ) Claudia Krainer & Gaby Kober 17

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19 ReUse Box - Wiederverwenden statt Wegwerfen Dahinter verbirgt sich ein neues Konzept des Umweltamtes der Stadt Graz zur Wiederverwendung von brauchbaren Gegenständen. Dadurch wird die Umwelt geschont, da für Neuprodukte weniger Rohstoffe benötigt werden und der Abfall reduziert wird, zudem werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Die ReUse Box ist ein Sammelsystem für wiederverwendbare Gegenstände. In einer Box aus Pappe können wiederverwendbare Bücher, Geschirr, Werkzeug, Spielzeug, Sportartikel, Elektrogeräte etc. gesammelt werden. Im Aktionszeitraum vom 31. März 2014 (= Start der ReUse Box) bis 26. April 2014 wird für die ReUse Box kein Pfand eingehoben und jeder der in diesem Zeitraum eine gefüllte ReUse Box abgibt, kann an einem Gewinnspiel teilnehmen. Folgende Preise gibt es zu gewinnen: Saisonkarte für Grazer Bäder, Halbjahreskarte für Graz Linien, Gutscheine für Gartenerde, Graz Taschen, Einkaufsgutschein von BAN und Carla, Gartenservice der Firma Ökoservice, Konzertkarten u.v.m. Sylvia Kraxner sylvia.kraxner@medunigraz.at Die ReUse Box erhält man - für 1 Pfand - bei BAN, allen Carla Läden, bei den Aktionstagen des Umweltamtes am Hauptplatz und im Citypark. Die befüllten Boxen kann man bei BAN, allen Carla Läden, Citypark und an jedem Freitag (13:00-17:00) im Recyclingcenter 2, Sturzgasse 8, abgegeben werden. Informationen der Holding Graz Abfallwirtschaft - abfall/news/reuse-friday.html Info-Box BAN Beratung-Arbeit-Neubeginn Ungergasse 21, 8020 Graz... Carla Caritas Laden in Graz siehe at/hilfe-einrichtungen/shopping-dienstleistungen/carla-laeden-graz 19

20 Pendlerförderung neu Der Vortrag von AK-Vizepräsident und Initiator der Steirischen Pendlerinitiative Franz Gosch zum Thema Pendlerförderung neu kam im Rahmen unserer Betriebsgruppenversammlung bestens an. Franz Gosch beantwortete die Fragen aus dem Publikum und war nach der BGV auch bei den Brötchen ein gefragter Geprächspartner. Der gesamte Vortrag kann auf unseren Internetseiten eingesehen werden. Folgende Themen wurden von Franz Gosch behandelt: * Einführung einer kilometergenauen Pendler-Euro-Förderung zusätzlich zur Pauschale * Verdoppelte Förderung für Kleinverdiener * Auch Wochenpendler und Teilzeitbeschäftgte Pendler/innen anspruchsberechtigt * Jobticket-Angebot für alle Arbeitnehmer/innen * Verbesserte Zumutbarkeitsbestimmungen (2014) Pendler-Euro Zwei Euro pro Kilometer Arbeitsweg (einfache Wegstrecke vom Wohn- zum Arbeitsort) - als Direktförderung, also einkommensunabhängig - für Bezieher der großen und kleinen Pauschale gleichermaßen Pendlerpauschale + Pendlereuro Kleines Pendlerpauschale 20 bis 40 km: 58 monatlich oder 696 jährlich 40 bis 60 km: 113 monatlich oder jährlich über 60 km: 168 monatlich oder jährlich Großes Pendlerpauschale 2 bis 20 km: 31 monatlich oder 372 jährlich 20 bis 40 km: 123 monatlich oder jährlich 40 bis 60 km: 214 monatlich oder jährlich über 60: 306 monatlich oder jährlich Doppelte Förderung für Kleinverdiener Bisher erhielten all jene Pendler/ innen, die keine Lohnsteuer zahlen und damit nicht pauschalberechtigt waren bis zu 141 Euro Pendlerzuschlag als Negativsteuer. Zukünftig erhalten Pendler ohne Pauschal- Anspruch bis zu 290 Euro zur Negativsteuer, welche im Rahmen der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung anzusuchen ist, hinzu! Förderung für Wochen/Teilzeitpendler Wer 1 Mal die Woche pendelt bekommt ein Drittel der Pauschale - wer 2 Mal die Woche pendelt bekommt zwei Drittel der Pauschale und wer 3 Mal die Woche pendelt bekommt die volle Pauschale! Pendlereuro PLUS 2,- pro KM Distanz zum Arbeitsplatz Bisher: Wer weniger als 11 Mal im Monat zu seiner Arbeitsstätte pendelte, hatte keinen Anspruch. Zumutbarkeitsbestimmungen: Jetzt vereinfacht und verbessert! Zumutbare Wegzeiten für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden um 30 Minuten verkürzt. Der BMF Routenplaner (= Pendlerrechner) stellt künftig automatisch den Anspruch auf Pendlerpauschale fest. Direkte Übertragung auf Formular L34 (Abfrage rechtsverbindlich). Definition Wegzeit NEU seid Als Wegzeit gilt die gesamte Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Eintreffen am Arbeitsplatz bis zum Beginn der bezahlten Arbeitszeit. Wegzeit: unter 60 Minuten Erreicht man den Arbeitsplatz mit öffentlichen Verkehrsmitteln in weniger als einer Stunde sind diese zumutbar und man erhält die kleine Pendlerpauschale. (Bisher waren öffentliche Verkehrsmittel bis 90 Min. Wegzeit unabhängig von der Länge des Arbeitsweges zumutbar 20

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