BGHW-Kompakt 100. Hautschutz. Oberhaut 0,1 mm Lederhaut 1-2 mm. Unterhaut mit Fetteinlagerungen 1-2 mm. Schweißdrüse

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1 BGHW-Kompakt 100 Oberhaut 0,1 mm Lederhaut 1-2 mm Unterhaut mit Fetteinlagerungen 1-2 mm Schweißdrüse Hautschutz

2 Inhalt Vorbemerkung... 3 Die Haut... 3 Hauterkrankungen... 4 Einfluss der individuellen Veranlagung und Vorschädigung... 4 Hinweise zur Berufswahl und Aufnahme einer Tätigkeit... 4 Verhalten bei Hautveränderungen... 5 Hautbelastungen... 5 Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung... 5 Hautschutz... 7 Hautschutzplan-Schema... 8 Hautreinigung...10 Hautpflege...11 Unterweisungen...11 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen...12 Vorbeugende Maßnahmen...12 Rechtsquellen, Schriften und Medien...13 Anhang...13 Auswahlliste 1: Hersteller und Vertreiber von Schutzhandschuhen...13 Auswahlliste 2: Hersteller und Vertreiber von Hautschutzmitteln...14 Liste von Lieferanten von Kleinstmengen...15

3 Vorbemerkung Hautkrankheiten stehen an erster Stelle bei allen der BGHW angezeigten Fällen auf Verdacht einer Berufskrankheit. Sie bedingen oft eine langwierige ärztliche Behandlung und können zum Wechsel des Arbeitsplatzes zwingen. Dieses Merkblatt beschreibt vorbeugende Maßnahmen zum Hautschutz, erläutert die Erstellung eines Hautschutzplans und gibt Hinweise, was im Falle einer beruflichen Hauterkrankung zu tun ist. Die Haut Die Haut ist ein lebenswichtiges Organ und hat beim erwachsenen Menschen eine Fläche von ca. 2 m 2, ein Gewicht von ca. 1/6 des Körpergewichts, eine Dicke von 1-4 mm. Grob eingeteilt besteht die Haut aus Oberhaut, Lederhaut und Unterhaut (siehe Titelbild). Schutzfunktion Die Haut schützt das Körperinnere ge gen chemische, physikalische und bio logische Einwirkungen von außen. Das Unterhautfettgewebe dient zusätzlich als elastisches Polster bei Stoß und Druck. Regulierung der Körpertemperatur Die Haut kann Wasser und Fett in ihren lebenden Zellen speichern und so ein Austrocknen des Körpers sowie Wär me verluste verhindern. Eine Überhitzung des Körpers kann durch verstärkte Haut durchblutung und die Bildung von Schweiß vermieden werden. Die Körpertemperatur wird durch diese Regelmechanismen in engen Grenzen konstant gehalten. Reizaufnahme Die zahlreichen in der Haut vorhandenen Nervenendigungen können Wärme, Kälte, Berührung, Druck, Schmerz und andere Reize aufnehmen und zur Wahrnehmung an das Gehirn weiterleiten. Immunfunktion Die Haut ist nicht nur die passive Hülle unseres Organismus, sondern ein aktives Organ im Verbund des körpereigenen Immunsystems zur Abwehr eingedrungener Krankheitserreger. Das, was wir allgemein als Haut be zeich nen, ist lediglich die Oberhaut. Sie be steht aus mehreren Lagen von le ben den Zel len, auf denen außen die 0,02-0,5 mm dicke Hornschicht ruht. Die Horn schicht besteht aus mehreren Lagen von Hornschüppchen, die sich kontinuierlich aus den lebenden Zellen entwickeln und nach Verschleiß abgestoßen werden. Verfügt die Hornschicht über einen ausreichenden Gehalt an Feuchtigkeit und Fett, liegen die Hornschüppchen in einem geordneten Verband: Die Haut ist glatt und elastisch und wirkt so als Barriere gegen äußere, schädigende Einflüsse. Die Haut hat im wesentlichen folgende Funktionen: Bild 1: Erkrankte Haut 3

4 Die Haut ist wichtig für unser Leben und Wohlbefinden. Nur eine gesunde Haut kann die vielfältigen Funktionen erfüllen. Voraussetzung für eine gesunde Haut sind Schutz, Reinigung und Pflege. Hauterkrankungen Die Erscheinungsformen von Hauterkrankungen sind vielfältig. Bei 90 % aller beruflichen Hauterkrankungen handelt es sich um Ekzeme. Man unterscheidet drei Arten von Ekzemen: Toxisches Kontaktekzem: Es entsteht durch direkten intensiven Kontakt der Haut mit dem schädigenden Stoff, z.b. durch Verätzung der Haut mit Säure oder Lauge. Toxisch-degeneratives Kontaktekzem: Die Abnutzungsdermatose entsteht durch langandauernde Einwirkung - oft über mehrere Jahre - eines hautschädigenden Stoffes in einer Konzentration, die für sich allein nicht sofort eine Haut erkrankung hervorruft. Allergisches Kontaktekzem: Bei einer Allergie reagiert die Haut auf einen bestimmten Stoff, z.b. Epoxidharz, Chrom oder Nickel (s. Merkblatt Nickelallergie Bestell-Nr. M 104, nur als PDF im Internet unter pdf/m104.pdf), ge gen den sie im Laufe der Zeit übermäßig empfindlich geworden ist. Einfluss der individuellen Veranlagung und der Vorschädigung Da unter gleichen Arbeitsbedingungen nur ein Teil der Beschäftigten Haut er krankungen erwirbt, spielt die persönliche Bereitschaft (genetische Veranlagung), überempfindlich auf Umgebungseinflüsse zu reagieren, eine wichtige Rolle. Eine ausgeprägte Belastungsschwäche der Haut bzw. Allergieneigung ist bei fast jedem Dritten in der Bevölkerung erblich bedingt. Bei Personen mit einer individuellen Belastungsschwäche treten häufig folgende Hauterscheinungen auf: trockene, raue Haut Hautschuppung Hautentzündungen vermehrte Schweißabsonderung (z. B. feuchte Hände) Weitere Indizien einer individuellen Belas tungsschwäche sind z. B.: Heuschnupfen, Bindehautentzündung, Asthma, Lebensmittel- und Arzneimittelallergien. Wenn die Haut durch Verletzungen oder Einwirkungen schon vorgeschädigt ist, kann sie zusätzlichen Belastungen nur wenig Widerstand leisten und erkrankt leichter. Hinweise zur Berufswahl und Aufnahme einer Tätigkeit Personen mit vorgeschädigter Haut oder individueller Belastungsschwäche sollten keine hautgefährdende Tätigkeit ausüben (auch keine atemwegsbelastende). Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz 32, Abs. 1, darf ein Jugendlicher, der ins Berufsleben einsteigt, nur beschäftigt werden, wenn er einer Erstuntersuchung unterzogen wurde. Einige Menschen haben eine angeborene Hautempfindlichkeit und neigen eher als andere dazu, beim Umgang mit Blumen und Pflanzen oder beim Um- 4

5 gang mit Lebensmitteln eine Hautkrankheit zu entwickeln. Wer an Allergien (Blütenpollen, Tierhaare, Hausstaubmilben, Schimmelpilze) leidet oder in der Kindheit an Milchschorf erkrankte, gehört möglicherweise zu diesem Personenkreis. Diesen Menschen sei zusätzlich empfohlen, sich vor der Wahl einer hautgefährdenden Tätigkeit einer speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (beim Betriebsarzt oder Hautarzt) zu unterziehen. Anhaltspunkte für den Untersuchungsumfang liefert der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 24. Damit kann festgestellt werden, ob arbeitsmedizinische Bedenken gegen die Tätigkeit be stehen. Verhalten bei Hautveränderungen Treten bei Beschäftigten Hautveränderungen auf, ist sofort ein Arzt, möglichst Betriebsarzt oder Hautarzt, aufzusuchen, der bei begründetem Verdacht das berufsgenossenschaftliche Hautarztverfahren einleitet. Durch das spezielle berufsgenossenschaftliche Hautarztverfahren sollen berufsbedingte Hauterkrankungen so früh wie möglich erkannt werden, damit die Be rufsgenossenschaft mit allen geeigneten Mitteln einer arbeitsbedingten Haut - erkrankung entgegenwirken und der Erkrankte wiederhergestellt werden kann. Die Hautveränderungen bei Beschäftigten müssen Anlass sein, die betrieblich en Hautschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und ggf. den Erfordernissen anzupassen. Hautbelastungen Was auch immer von außen auf den menschlichen Körper einwirkt, es trifft zunächst auf die Haut, die daher durch äußere Einflüsse in besonderem Maße be lastet wird. Physikalische Einwirkungen wie Hitze, Kälte oder Reibung können die Haut beschädigen. Arbeiten im feuchten Milieu (siehe TRGS 401) beeinträchtigen den Säureschutzmantel; ölige, fettige Flüssigkeiten tragen die Fettschutzschicht ab, und Chemikalien können zu Reizungen, Entzündungen oder zur Zerstörung der Haut führen. Pilze, Bakterien und Viren können unterschiedlichste Hautkrankheiten verursachen. Viele im Handel Beschäftigte sind solchen Hautbelastungen ausgesetzt (siehe Übersicht 1): Hinzu kommt, dass wir unsere Haut falsch behandeln, z.b.: zu häufig Waschen (siehe Bild 2), verwenden von zu scharfen Hautreinigungsmitteln, fehlende oder falsche Hautpflege, fehlender oder falscher Hautschutz. Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung Der Arbeitgeber hat gemäß 3 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention in Verbindung mit 6 und 7 Gefahrstoffverordnung und TRGS 401 Abschnitt 4 eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Der Ar beitgeber muss ermitteln, wel che hautgefährdenden Tätigkeiten vorliegen. Hierbei sind die gesundheitsgefährdenden Eigenschaften der Gefahr stoffe, die Tätig keiten und Arbeitsverfahren und die sonstigen Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Schutzmaßnahmen sind mit dem Ziel auszuwählen, die Hautgefährdung zu vermeiden bzw. minimieren. 5

6 Im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können z. B. vorbeugende Maß nah men in Betracht kommen (siehe S. 13). Bild 2: Hautbelastung durch häufiges Händewaschen Hautbelastungen beim Umgang mit Lebensmitteln lassen sich mit der gleichnamigen Gefährdungsbeurteilung, Bestell-Nr. A 120, feststellen. Für den Einsatz von Hautschutz-, Desinfektionsmitteln und Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung zu erstellen, die alle für den richtigen Einsatz erforderlichen An gaben, insbesondere die Gefahren ent sprechend der Gefährdungsermittlung und die Verhaltensregeln enthält. (Die Merkblätter Hautschutz beim Um gang mit Lebensmitteln Bestell-Nr. M 101, Haut schutz in Werkstätten Bestell-Nr. M 106 enthalten Muster-Be triebsanweisungen). Es wird empfohlen, die ausgewählten Haut schutz-, Hautreinigungs- und Haut - Übersicht 1: Branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Hautgefährdungen (Beispiele) Branche/TätigkeitHautgefährdung durch Umgang mit Obst und Gemüse, Frischfleisch/Fisch, Blumen und Pflanzen wässrige, ölig-fettige Flüssigkeiten, Obstund Gemüseinhalt sstoffe, Enzyme, Gewürze, feuchtigkeitsdichte Handschuhe Pflanzeninhaltsstoffe (Allergene), Düngemittel, Pflanzenschutzmittel, Dornen in ZoohandlungenParasiten, Tierhaare in Küchen/Kantinen Desinfektionsmittel, Reiniger, häufiges Händewaschen, Hitze im Bereich HaustechnikRohrreiniger an TankstellenÖle, Kraftstoffe, Säuren in Dekorationsabteilungen, Werkstätten Lacke, Lösemittel, Verdünner scharfkantige oder grathaltige Gegenstände in BäckereienMehl, Backhilfsstoffe Auffüllen von TiefkühltruhenKälte in Baumärkten Industrieklebstoffe, Bauprodukte (Zement) 6

7 Da es keine universell verwendbaren Hautschutzcremes oder -schäume gibt, muss sich der Unternehmer bei der Be schaf fung von Hautschutzpräparaten am Arbeitsverfahren und an den hautschädigenden Stoffen orientieren. Aufgrund prak tischer Erfahrungen lassen sich Haut schutzpräparate in folgende zwei Gruppen einteilen: Bild 3: Reinigungsarbeiten in der Fleischerei mit Schutzhandschuhen pflegemittel in einem Hautschutzplan festzulegen und diesen an geeigneten Stellen, z. B. an Handwaschplätzen, auszuhängen. Der Hautschutzplan umfasst drei Stufen: Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege. Bei der Auswahl der jeweils geeigneten Hautschutz- bzw. Reinigungs- und Pflegepräparate sollte der Unternehmer den Rat erfahrener Betriebsärzte oder Fachberater der Hersteller einholen. Die meisten Hersteller helfen bei der Erstellung eines Hautschutzplanes. Ein Hautschutzplan-Schema ist auf den Seiten 8 und 9 abgebildet. (Bezugsquellen für Hautmittel siehe Auswahlliste 2, S. 14). Wasserlösliche Hautschutzpräparate (Öl in Wasser-Emulsionen): Geeignet zum Schutz bei Arbeiten mit organischen Lösemitteln, Mineralölen und -fetten, Ölfarben und Lacken, nicht wassergemischten Metallbearbeitungsölen und Kunstharzen (Mehrkomponentenharzen) Wasserunlösliche Hautschutzpräparate (Wasser in Öl-Emulsionen): Geeignet zum Schutz bei Arbeiten mit wässrigen Lösungen, Säuren, Laugen, Salzen, wassergemischten Metallbearbeitungsölen, Kühlmitteln, Abbeizmitteln, Holzstaub, Kohlenstaub, Wasch- und Reinigungsmitteln, emulgierten bituminösen Anstrichmitteln. Hautschutzsalben müssen vor jedem Arbeitsbeginn - also auch nach jeder Pause - auf die saubere Haut aufgetragen werden; dabei ist sorgfältiges Einreiben, auch zwischen den Fingern und an den Nägeln, unbedingt notwendig. Hautschutzpräparate erleichtern bei konsequenter Anwendung wesentlich die anschließende Hautreinigung (sie he Bild 4). Hautschutz Hautschutz beruht nicht auf einer isolierenden Abdeckung der Haut, sondern auf dem Zusammenwirken von Struktur und Funktion der Haut mit der schützenden Salbe. Es gilt, die Haut durch die Anwendung geeigneter Schutzsalben so viel wie möglich zu entlasten, damit sich ihre natürlichen Schutzfunktionen nicht vorzeitig erschöpfen. Bild 4: Verwendung von Handschutzmitteln 7

8 Hautschutzplan - Schema Hautgefährdung Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel Schutzhandschuhe nach vor Arbeitsbeginn, vor Pausen und nach Arbeitsende, soweit nicht generell - Betriebsbereich auch nach Pausen nach der Arbeit gegebenenfalls vorgesehen, Hinweise - Arbeitsverfahren nach Hautreinigung auf speziellen - Stoffen Einsatzbereich Beispiel Werkstatt - Öl, Fett, Benzin (Produktname) (Produktname) (Produktname) (Produktname) Waschhalle (Produktname) (Produktname) (Produktname) (Produktname) erhältlich bei: (Mitarbeiter/in) (Abteilung) Orientierungshilfe für das Erstellen eines Hautschutzplans Spezifische Hautgefährdungen Schädigungsweise der Haut Spezielle Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel Schutzeigenschaften Kennzeichnung Kennzeichnung Kennzeichnung 1. Wassermischbare Arbeitsstoffe, z.b Dispersionsfarben, Düngemittel, Kalk, Zement, Laugen, Säuren sowie Nassarbeit. 2. Nichtwassermischbare Arbeitsstoffe, z.b. Mineralöle, Fette, organische Lösemittel, z. B. Kaltreiniger, Zerstörung des Fett- und Säureschutzmantels. Zerstörung des Fett- und Säureschutzmantels. Wasserabweisend, stark fettend, Wasser-in-Öl- Emulsion. Wasserlöslich. fettarm bzw. fettfrei ggf. filmbildende Eigenschaften, Einsatz von hautfreundlichen gegen wasserlösliche Arbeitsstoffe gegen wasserunlösliche Arbeitsstoffe Einsatz je nach Verschmutzungsgrad waschaktive Substanzen reibemittelhaltig Einsatz je nach Verschmutzungsgrad waschaktive Substanzen Einsatz nach Maßgabe der Hautbelastung sowie der verwendeten speziellen Hautschutz- und Hautreinigungsmittel. Falls erforderlich, sind verschiedene Hautpflegemittel

9 Nitroverdünner, Waschbenzin, Chlorkohlenwasserstoffe. 3. Stark hauthaftende Verschmutzungen und Arbeitsstoffe, z.b. Altöl, Graphit, Metallstaub, Kleb- und Beschichtungsstoffe (Ölfarbe, Lacke), Eiweiße 4. Farbmittel, z.b. Azofarbstoffe, Druckfarben, Kopier - farben, Obst-, Blumenund Gemüsefarbstoffe. 5. Feuchtigkeitsstau und Hautaufweichungen, z.b. beim Tragen von Gummihandschuhen, Gummistiefeln. 6. UV-Strahlenbelastung, z.b. Elektroschweißen/ -schneiden, Arbeiten im Freien. Durch starke Hautanhaftung intensiverer Arbeitsstoffkontakt, dadurch erschwerte Hautreinigung. Durch starke Hautanhaftung intensiverer Kontakt, dadurch erschwerte Hautreinigung. Feuchtigkeitsstau mit daraus resultierenden Hornschichtquellungen, die die natürliche Schutzfunktion der Haut beeinträchtigen. Hautrötung bis zu Verbrennungsschäden. Spezialemulgatoren, Öl-in-Wasser- Emulsion. Wasserlöslich. fettarm bzw. fettfrei ggf. filmbildende Eigenschaften, Einsatz von hautfreundlichen Spezialemulgatoren, Öl-in-Wasser- Emulsion. Je nach Löslichkeit ist ein wasserabweisendes oder wasserlösliches Schutzprodukt einzusetzen (siehe Nummer 1 oder 2), evtl. Einsatz von hautfreundlichen Spezialemulgatoren. Festigung der obersten Hautschichten durch einen speziellen Gerbstoff. UV-Strahlenreflektierende Pigmente für alle Wellenlängenbereiche. gegen wasserunlösliche Arbeitsstoffe gegen spezielle Hautgefährdungen gegen wasserlösliche Arbeitsstoffe gegen wasserunlösliche Arbeitsstoffe gegen spezielle Hautgefährdungen gegen spezielle Hautgefährdungen gegen spezielle Hautgefährdungen reibemittelhaltig Einsatz je nach Verschmutzungsgrad waschaktive Substanzen reibe- und lösemittelhaltig Einsatz je nach Verschmutzungsgrad waschaktive Substanzen mit speziellen Zusatzstoffen waschaktive Substanzen waschaktive Substanzen zur Verfügung zu stellen: leicht fettend stark fettend

10 Hautreinigung Grundsätzlich gilt, dass die Hautreinigung zwar gründlich, gleichzeitig aber auch hautschonend sein soll (siehe Bild 5). Bild 5: Hautreinigung kleinsten Verletzungen der Haut führen, die deren Widerstandskraft gegen äußere Einflüsse deutlich herabsetzen. Die heute angebotenen Handreiniger in Pasten- oder Pulverform enthalten deshalb meist Reibmittel, die nicht scharfkantig sind (z. B. Holzmehl oder Kunststoffmehl) und damit die Hautstruktur nicht schädigen, aber trotzdem einen wirksamen Reinigungseffekt ha ben. Es gibt Verschmutzungen (z. B. Lackverschmutzungen), die so stark auf der Haut haften, dass sie nur durch Zusatz eines Lösemittels entfernt werden können. Manch einer greift dann zur Verdünnung, zu Waschbenzin, Vergaserkraftstoff oder ähnlichen Lösemitteln (Bild 6). Verdünnung, Waschbenzin, Tri, Per, Kaltreiniger: Dies erfordert eine Hautreinigung nach Maß, wobei die Zusammensetzung des Reinigungsmittels und die Häufigkeit der Waschvorgänge, der Art und dem Grad der jeweiligen Verschmutzung angepasst sein muss. Ein Hautreinigungsmittel muss die Verschmutzung restlos ablösen: Auf der Haut verbleibende Schmutzreste können sonst leicht zu Hauterkrankungen füh ren. Die gewünschte Ablösung der Ver schmutzung wird durch waschaktive Sub stanzen, Seifen oder synthetische Detergentien (Syndets) erreicht. Es hat sich gezeigt, dass Syndets den herkömm lichen Seifen prinzipiell überlegen sind. Lassen sich Verschmutzungen durch waschaktive Substanzen allein nicht entfernen, so muss der Schmutz zusätzlich durch ein mechanisch wirkendes Reibmittel gelockert werden. Vorsicht: Produkte, die als Reibmittel scharfkantige Inhaltsstoffe, z.b. Sand, enthalten, können zu Bild 6: Diese Mittel sind zur Hautreinigung un zulässig, da sie Haut und Körper schädigen. Damit beseitigt er zwar seine Verschmutzung, aber auf höchst gefährliche Art. Diese Lösemittel entziehen der Haut nicht nur sehr viel Fett, sondern schädigen sie noch zusätzlich. Die Haut wird spröde und rissig, Hauterkrankungen durch Abnutzung nehmen ihren Anfang. 10

11 Ottokraftstoff enthält zudem Benzol (krebserzeugend) und zum Teil auch noch Bleitetraethyl (sehr giftig). Als Bestandteil von Hautreinigungsmitteln kommen deshalb nur solche Lösemittel in Betracht, die weder die Haut noch den übrigen Körper unnötig belasten. Bitte bedenken Sie: Je schneller ein Reinigungsmittel wirkt, desto schädlicher ist es für die Haut. Um eine Verschmutzung möglichst schonend von der Haut entfernen zu kön nen, ist ein Hautreiniger zu wählen, der die Bausteine waschaktive Substanzen, Reibmittel und Lösemittel in der jeweils zweckmäßigsten und niedrigsten Kombination enthält. Zum Händewaschen eignet sich am be sten körperwarmes fließendes Wasser. Das Reinigungsmittel wird - zu nächst mit nur wenig Wasser - auf den Händen gründlich verrieben. Erst danach werden unter fließendem Wasser Schmutz und Reinigungsmittel abgewaschen. Die Haut muss dann sorgfältig - auch zwischen den Fingern - abgetrocknet werden. Hautpflege Nicht nur der Hautschutz vor der Arbeit und die hautschonende Reinigung da nach sind von großer Wichtigkeit, auch in der arbeitsfreien Zeit sollte der beanspruchten Haut besondere Auf merk-sam keit gewidmet werden. Im Laufe eines Arbeitstages werden der Haut na türliche Schutzstoffe entzogen, die nach der Arbeit durch eine geeignete Pflegecreme ersetzt werden sollten, damit so die Spanne bis zur Neubildung der natürlichen Schutzstoffe überbrückt wird (siehe Bild 7). Pflegecreme gibt Schutzstoffe zurück Hornschicht Oberhaut Keimschicht Lederhaut Unterhautzellgewebe Bild 7: Die regelmäßige Hautpflege unterstützt die natürliche Regeneration der Haut.un zulässig, da sie Haut und Körper schädigen. Unterweisung Anhand der Betriebsanweisung hat der Unternehmer die Beschäftigten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Hautge fährdungen sowie über die Haut schutzmaßnahmen vor der Be schäfti gung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Inhalte der Unterweisung sind z. B. die be stim mungs gemäße Benutzung der Hautschutz-, Desinfektionsmittel und Schutzhandschuhe, deren ordnungsgemäße Aufbewahrung und das Feststellen von Beschädigungen. Unterstützend dabei kann auch das Medienpaket Hautsache gesund eingesetzt werden. Über die Durchführung der Unterweisung muss ein schriftlicher Nachweis geführt werden. Hierzu kann der Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung (Bestell- Nr. A 238) verwendet werden. Allgemeine Informationen zum Thema Unterweisung bietet die Broschüre Unterweisungen/Betriebsanweisungen (Bestell-Nr. B 36). 11

12 Eine Anleitung zur Durchführung von Hautschutzunterweisungen und zur Nutzung der DVD 2 bieten die Informationen für Unterweisende Hautsache gesund! (Bestell-Nr. A 25). Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Nach 4 und 5 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der TRGS 401 Abschnitt 8 hat der Arbeitgeber bei ausgewählten Tätigkeiten oder Umgang mit besonderen Gefahrstoffen, z. B. Benzol, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen oder den Beschäftigten anzubieten. Für die im Handel öfters anzutreffende Feuchtarbeit sind die speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen: anzubieten bei Feuchtarbeit von re gelmäßig mehr als 2 Stunden und beim Auftreten/Bekanntwerden einer Hauterkrankung. Es steht den Be schäf tigten frei, dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. zu veranlassen, bei Feuchtarbeit von regel mäßig 4 Stunden oder mehr pro Tag. z. B. Umstieg von der Hand-Dosierung eines Geschirrspülmittels auf eine automatische Dosieranlage. Bereitstellung zweckmäßiger Schutzkleidung, z. B. von Schutzhandschuhen für Reinigungsarbeiten in der Fleischerei. Anwendung eines wirkungsvollen Haut - schutzes, z. B. einer wasserlöslichen Hautschutzcreme in Kfz-Werkstätten. Ausschaltung hautaggressiver Reinigungsmethoden, z. B. durch die Bereitstellung einer hautschonenden Reinigungspaste. Verbesserung der hygienischen Verhältnisse, z. B. durch konsequente Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz. Vorbeugende Maßnahmen Zur Vermeidung oder Verminderung von Hautbelastungen im Betrieb sollten folgende Maßnahmen vorbeugend ge troffen werden: Ermittlung hautschädigender Arbeitsstoffe und deren Austausch gegen we niger oder unschädliche Stoffe, z. B. Ersatz eines lösemittelhaltigen Lackes gegen einen Dispersionslack auf Wasserbasis. Vermeidung des Kontaktes mit einem Schadstoff durch Änderung der Ar beits methode, Bild 8: Auswahl von Hautschutzmittel,-reinigungsmittel,- pflegecreme und Schutzhandschu hen. 12

13 Rechtsquellen, Schriften und Medien Arbeitsschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Berufskrankheitenverordnung (BeKV) (staatliche Vorschriften siehe DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention * BG-Information Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz - Auswahl, Bereitstellung und Benutzung (BGI 8620) Gefährdung durch Hautkontakt -Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen (TRGS 401) (TRGS siehe auch html) Merkblatt Blumen und Pflanzen (Bestell-Nr. M 57)* Merkblatt Hautschutz beim Umgang mit Lebensmitteln (Bestell-Nr. M 101)* Merkblatt Nickelallergie (Bestell-Nr. M 104)* nur noch als PDF-Datei erhältlich Merkblatt Hautschutz in Werkstätten (Bestell-Nr. M 106)* Medienpaket Hautsache gesund * mit: - DVD (Bestell-Nr. DVD 2)* - Hautsache gesund! Informationen für Unterweisende (Bestell-Nr. A 25)* - Plakat (Bestell-Nr. P 49, siehe S. 15)* Faltblatt Gesunde Haut am Arbeitsplatz (Bestell-Nr. F 9)* Gefährdungsbeurteilung Hautbelastung beim Umgang mit Lebensmitteln (Bestell-Nr. A 120)* Nachweisblock zur betrieblichen Unterweisung (Bestell-Nr. A 238)* Broschüre Unterweisungen/Betriebsanweisungen (Bestell-Nr. B 36)* * für Mitgliedsbetriebe kostenlos zu beziehen bei der BGHW (siehe Im pressum) oder im Internet unter Auswahlliste 1: Hersteller von Schutzhandschuhen** (1) Ansell GmbH Lehrer-Wirth-Str München Tel.: Fax: com /industrial 2) Kächele CAMA Latex GmbH (3) Semperit Technische Produkte GmbH Industriepark Rhön Am Kreuzacker 9 Rosendahler Str Gevelsberg EichenzelTel.: Fax: Tel.: Fax: (4) MAPA GmbH Industriestr Zeven Tel.: Fax: ** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 13

14 Auswahlliste 2: Hersteller und Vertreiber von Hautmitteln** AZETT GmbH & Co KG Gutenbergstr Ungerhausen Tel.: Fax.: Elysee GmbH Hans-Nagel-Gasse Augsburg Tel.: Fax.: Feilbach Chemie GmbH & Co KG Eleonorenstr Wiesbaden Tel.: Fax.: Peter Greven KG Physioderm GmbH & Co Procter&Gamble- Str Euskirchen Tel.: Fax.: hebro chemie GmbH Rostocker Str Mönchengladbach Tel.: Fax.: Herwe chemisch-technische Erzeugnisse GmbH Kleines Feldlein Sinsheim- Dühren Tel.: Fax.: Diversey Deutschland GmbH & Co. ohg Mallaustr Mannheim Tel.: Fax.: Merz Hygiene GmbH Eckenheimer Landstraße Frankfurt/ Main Tel.: Fax.: Plum Hautschutz Ursula Rath GmbH Evonik Stockhausen GmbH Norden am Dorf 4A Cuxhaven Tel.: Fax.: Messingweg Senden Tel.: Fax.: Bäckerpfad Krefeld Tel.: /29 Fax.: ** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 14

15 Liste von Lieferanten von Kleinstmengen** Sandbosteler Industrie- & Arbeitsschutzbedarf Selsinger Str Sandbostel Telefon: / Fax: / html mail@siab.de Konrad Stiepani e.k. Dr. Otto-Bößner- Weg Ottobrunn Tel: 089 / Fax: 089 / Handy: 0172 / shop@stiepani.de Heiko Pfaff Arbeitsschutz & Betriebsbedarf Fuggerstraße Münster Telefon: 02501/ Fax: 02501/ HPA-Muenster.de (Keine Verpackungskosten) Rala GmbH & Co KG Maudacher Str Ludwigshafen Telefon: Fax: info@rala.de (Mindestmenge: 25 Stück) AUGUSTUS Vertriebs GmbH Friedberger Str Augsburg Tel. 0821/ Fax. 0821/ vertrieb@augustus-gmbh.de ** Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 23 1Hautschutz vor der Arbeit Hautreinigung nach der Arbeit Hautpflege vor dem Heimweg HAUTSCHUTZ RICHTIG ANWENDEN Hautschutzcreme auf Handrücken und Hand- Fingerzwischenräume das Nagelbett will auch auftragen... innenflächen gut verteilen... nicht vergessen... gepflegt werden. Bestell-Nr. P 49 Plakat P 49 15

16 BGHW - Prävention Postfach Bonn Telefax / medien@bghw.de Internet: Bestell-Nr. M 100 Ausgabe Januar 2012 (11/14)

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