FACHPRÜFUNGSORDNUNG. für das Studium zum Diplommusiker. (Studiengang Dirigieren: Chorleitung)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "FACHPRÜFUNGSORDNUNG. für das Studium zum Diplommusiker. (Studiengang Dirigieren: Chorleitung)"

Transkript

1 FACHPRÜFUNGSORDNUNG für das Studium zum Diplommusiker (Studiengang Dirigieren: Chorleitung) sowie für das Aufbaustudium in der Fortbildungs- und Meisterklasse (Studiengang Dirigieren: Chorleitung) der Hochschule für Musik Würzburg (FPO Dir: Chorl.) Vom 5. April 1988 (KWMBl II/1999 S. 148) - geändert durch die Satzung vom 5. Oktober 1998 (KWMBl II/1999 S. 15) und durch die Zweite Satzung vom , KWMBl. II 2001 S. 872 und durch die Dritte Satzung vom , zuletzt geändert durch die Vierte Satzung vom H i n w e i s: In dem nachfolgenden Text der Fachprüfungsordnung ist die bisher erlassene Änderungssatzung eingearbeitet. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine amtliche Bekanntmachung. Bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten sind daher die Verordnung und die Änderungssatzung in der Form ihrer amtlichen Bekanntmachung, nicht aber der nachfolgende Text maßgeblich. Die Änderungssatzung ist während der üblichen Öffnungszeiten in Zimmer H 013 oder auf der Homepage der Hochschule unter http// einzusehen. 1

2 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich 2 Regelstudienzeit, Aufbaustudium 3 Gliederung der Diplomvor- und der Diplomprüfung II. Diplomvorprüfung 4 Zulassungsvoraussetzungen 5 Art und Umfang der Diplomvorprüfung 6 Prüfungsanforderungen III. Künstlerische Diplomprüfung 7 Zulassungsvoraussetzungen 8 Art und Umfang der künstlerischen Diplomprüfung 9 Prüfungsanforderungen IV. Konzertdiplom und Meisterklassendiplom 10 Zulassungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Konzertdiplomprüfung 11 Zulassungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Meisterklassendiplomprüfung 12 Prüfungsanforderungen für die Konzertdiplom- und die Meisterklassendiplomprüfung 13 Prüfungsbewertung 14 Übergangsvorschrift Inkrafttreten V. Schlussbestimmungen 2

3 I. Allgemeines 1 Geltungsbereich (1) Diese Fachprüfungsordnung ergänzt die Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Würzburg. Beide Prüfungsordnungen kommen zur Anwendung. Durch sie werden geregelt: 1. die künstlerische Diplomprüfung mit dem Abschluss Diplommusiker (Dirigieren: Chorleitung) und 2. die Erlangung des Konzert- und Meisterklassendiploms. 2 Regelstudienzeit, Aufbaustudium (1) Der Höchstumfang der erforderlichen Lehrveranstaltung beträgt für das Studium mit dem Abschluss Diplommusiker (Studiengang Dirigieren: Chorleitung) 120 und das Aufbaustudium 10 Semesterwochenstunden. (2) Die Regelstudienzeit des Diplomstudienganges beträgt einschließlich der Diplomprüfung acht Fachsemester. (3) Im Studiengang mit dem Abschluss Diplommusiker (Dirigieren: Chorleitung) ist ein Aufbaustudium in der Fortbildungs- und/ oder Meisterklasse möglich. 3 Gliederung der Diplomvor- und der Diplomprüfung (1) Die Diplomvorprüfung ist am Ende des vierten Semesters abzulegen. (2) Die Diplomprüfung wird in zwei Abschnitten abgelegt. Die Prüfungsfächer des ersten Abschnitts der Diplomprüfung ( 8 Absatz 1) sollen bis spätestens zum Ende des 7. Semesters abgelegt werden; über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss. Der zweite Abschnitt findet am Ende des achten Semesters statt und besteht aus der Prüfung im Fach Dirigieren: Chorleitung und in den noch nicht abgeschlossenen Fächern. (3) Der Student hat sich entsprechend rechtzeitig zu den Prüfungen zu melden. Im übrigen gilt Art 70 Absatz 3 Ziffer 6 BayHSchG. II. Diplomvorprüfung 4 Zulassungsvoraussetzungen Neben den in 13 Abs. 1 und 3 der Allgemeinen Prüfungsordnung geforderten Voraussetzungen und Unterlagen sind Nachweise über drei Semester regelmäßiger und aktiver Teilnahme am Chor und ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer zweisemestrigen Lehrveranstaltung in Tonsatz erforderlich. Der Nachweis einer regelmäßigen und aktiven Teilnahme kann von Anwesenheitsbestätigungen abhängig gemacht werden. Einzelheiten werden zu Semesterbeginn vom zuständigen Dozenten festgelegt. 3

4 Die Diplomvorprüfung besteht aus 5 Art und Umfang der Diplomvorprüfung a) einer praktischen Prüfung im Hauptfach (20 Minuten) b) einer schriftlichen Prüfung in Tonsatz (300 Minuten) und c) einer schriftlichen Prüfung in Gehörbildung (60 Minuten). Es werden folgende Prüfungsanforderungen gestellt: 6 Prüfungsanforderungen a) Hauptfach Dirigieren von vorbereiteten Werken aus verschiedenen Epochen. Die Prüfungskommission trifft die Auswahl. b) Tonsatz Stilbezogene Ausarbeitung von Tonsatzaufgaben und analytischen Fragestellungen aus verschiedenen Stilkreisen. c) Gehörbildung Niederschrift mittelschwerer tonaler Melodien, rhythmisierter Tonfolgen, schwieriger Rhythmen und eines zweistimmigen Satzes. III. Künstlerische Diplomprüfung 7 Zulassungsvoraussetzungen Neben den in 17 der Allgemeinen Prüfungsordnung geforderten Voraussetzungen und Unterlagen sind für den zweiten Abschnitt der künstlerischen Diplomprüfung vorzulegen, wobei nicht mehr als zwei benotete Leistungsnachweise oder Fachnoten schlechter als 4,0 bewertet sein dürfen: a) Nachweise über weitere drei Semester regelmäßiger und aktiver Teilnahme am Chor b) ein Nachweis über die regelmäßige und benotete Teilnahme an einer zweisemestrigen Lehrveranstaltung in Tonsatz im Hauptstudium c) je ein Nachweis der benoteten Teilnahme an je einer Lehrveranstaltung in Akustik/Instrumentenkunde und Literaturkunde d) ein Nachweis über die abgegebene Hausarbeit in Formengeschichte/Analyse e) ein Nachweis über die regelmäßige und benotete Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Analyse und Interpretation in Chorliteratur im Umfang von zwei Semestern 4

5 f) Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Instrumentation im Umfang von vier Semestern g) ein Nachweis über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung in Stimmbildung, Sprecherziehung und Stimmkunde im Umfang von zwei Semestern h) Nachweise über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Orchesterleitung im Umfang von vier Semestern. Die Anforderungen für Nachweise über eine benotete Teilnahme in den oben stehenden Fällen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung vom zuständigen Dozenten festgelegt (z.b. Klausur, Referat, Hausarbeit, Arrangement). 8 Art und Umfang der künstlerischen Diplomprüfung (1) Der erste Abschnitt der künstlerischen Diplomprüfung umfasst folgende Fächer mit den Gewichtungen und der jeweiligen Prüfungsdauer bzw. Bearbeitungszeit: Fach Art Prüfungsdauer (in) Minuten bzw. Bearbeitungszeit a) Gehörbildung aa) schriftlich } 90 bb) mündlich 10 b) Musikgeschichte mündlich 15 c) Formengeschichte/Analyse schriftlich 3 Monate (Hausarbeit) d) Generalbassspiel praktisch 10 e) Tonsatz aa) schriftlich (Diplomvorprüfung) } bb) mündlich 15 f) Italienisch mündlich 20 Die Fachnote in Tonsatz errechnet sich aus der Note der Diplomvorprüfung (zweifach) und der Note für die mündliche Prüfung (einfach). Die Fachnote in Gehörbildung wird errechnet aus der doppelt gewichteten Note in der schriftlichen Prüfung und der einfach gewichteten Note in der mündlichen Prüfung. (2) Der zweite Abschnitt der künstlerischen Diplomprüfung umfasst folgende Fächer mit den Gewichtungen und der jeweiligen Prüfungsdauer bzw. Bearbeitungszeit: Fach Art Prüfungsdauer (in) Minuten bzw. Bearbeitungszeit a) Dirigieren: Chorleitung praktisch 75 b) Klavier praktisch 30 c) Sologesang praktisch 10 d) Partiturspiel praktisch 20 e) Klavierauszugspiel praktisch 10 5

6 Die Hauptfachnote setzt sich zusammen aus der Note in Dirigieren: Chorleitung (achtfach; diese wiederum setzt sich zusammen aus der Prüfung gem. 9 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. aa (zweifach) und der Prüfung gem. 9 Abs. 2 Buchst. a Doppelbuchst. bb (einfach)), Partiturspiel (zweifach), Klavierauszugsspiel (einfach) und Generalbassspiel (einfach). (3) Vorweg abgeschlossen werden können alle Fächer mit Ausnahme der Prüfung in Dirigieren: Chorleitung. 8a Prüfungsgesamtnote in der Diplomprüfung Die Prüfungsgesamtnote wird wie folgt berechnet: Die jeweiligen Fachnoten werden mit dem Fachfaktor multipliziert und die Summe dieser Vielfachen wird durch die Summe der Fachfaktoren geteilt. Die Note im Hauptfach Dirigieren wird nach 8 Abs. 2 ermittelt. Fach Fachfaktoren Hauptfach 12 Gehörbildung 2 Musikgeschichte 1 Formengeschichte/Analyse 1 Akustik/Instrumentenkunde 1 Literaturkunde 1 Sologesang 1 Tonsatz 2 Italienisch 1 Klavier 2 9 Prüfungsanforderungen In den Prüfungen werden folgende Anforderungen gestellt: (1) a) Gehörbildung aa) schriftlich vierstimmige Harmoniefolge (z. B. Bachchoral), schwierige tonale Melodie, freitonale Einstimmigkeit, Instrumentationshören (20. Jahrhundert). bb) mündlich Vom Blatt singen. b) Musikgeschichte Überblick über die Epochen der Musikgeschichte; vertiefte Kenntnis eines Wahlgebiets. c) Formengeschichte/ Analyse Fähigkeit zur musikalischen Formenanalyse unter Berücksichtigung gattungsgeschichtlicher Probleme; die Aufgabenstellung erfolgt in Absprache mit dem Fachdozenten. d) Tonsatz Lösung analytischer und praktischer Aufgaben aus verschiedenen Stilkreisen. e) Generalbassspiel 6

7 Spielen vorbereiteter und unvorbereiteter Generalbässe; die für den vorbereiteten Vortrag bestimmten Stücke werden acht Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. f) Italienisch Grundkenntnisse in Grammatik und Wortschatz, Hörverstehen und Sprechfähigkeit, Vortragen und Übersetzen eines italienischen Textes. (2) a) Dirigieren: Chorleitung aa) Aufführung eines Kantaten-, Messen- oder Oratorienwerkes bb) Durchführung einer Chorprobe: Erarbeitung eines dem Chor unbekannten Werkes einer sich vom Prüfungsteil aa) unterscheidenden Stilepoche. Die Prüfungskommission trifft acht Wochen vor der Prüfung die Auswahl der vorbereiteten Werke aus dem vom Prüfungsteilnehmer eingereichten Repertoire. b) Klavier Zwei Werke verschiedener Stilepochen, darunter ein Kopfsatz einer klassischen Sonate, ein romantisches Werk und ein Kammermusikwerk; beide Werke werden acht Wochen vor der Prüfung bekannt gegeben. c) Sologesang Vortrag eines Rezitativs und einer Arie sowie eines Kunstliedes. d) Partiturspiel Partiturspielen von Chorwerken (a capella und mit Orchester) und Orchesterwerken (vorbereitet und unvorbereitet); die für den vorbereiteten Vortrag bestimmten Stücke werden acht Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. e) Klavierauszugsspiel Spielen von Klavierauszügen (mit stimmlicher Markierung der Gesangspartien) aus verschiedenen Epochen (vorbereitet und unvorbereitet) einschließlich Transpositionsaufgaben; die für den vorbereiteten Vortrag bestimmten Stücke werden acht Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. IV Konzertdiplom und Meisterklassendiplom 10 Zulassungsvoraussetzungen, Art und Umfang der Konzertdiplomprüfung (1) Die Konzertdiplomprüfung ist während des letzten Semesters des zweisemestrigen oder, bei erfolgter Verlängerung, viersemestrigen Studiums in der Fortbildungsklasse abzulegen. Die Meldung muss vor dem Ende des der Prüfung vorangehenden Semesters erfolgen. (2) Die Konzertdiplomprüfung besteht in einem öffentlichen Konzert mit einer Dauer von ca. 45 Minuten. Für dieses Konzert sind der Prüfungsanmeldung Programmangaben beizufügen. Werke, die bereits in der Diplomprüfung oder in einer Prüfung zur Zulassung in der Fortbildungsklasse gemäß 24 APO vorgetragen worden sind, dürfen nicht vorgeschlagen werden. 7

8 (3) Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Bewerber spätestens acht Wochen vor Beginn der Prüfung schriftlich mitgeteilt. Dem zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig der Prüfungstermin bekannt gegeben. 11 Zulassungsverfahren, Art und Umfang der Meisterklassendiplomprüfung (1) Der Meisterklassendiplomprüfung ist während des letzten Studienjahres abzulegen. Die Meldung muss spätestens zu Beginn des vorletzten Semesters erfolgen. (2) Der Meldung sind beizufügen: a. Programmvorschläge für mindestens zwei Konzerte in kleineren Besetzungen b. Programmvorschläge für mindestens zwei Konzerte in großer Besetzung c. zwei Vorschläge für eine Chorprobe aus dem Programm des Chorkonzerts. Werke, die bereits in der künstlerischen Diplomprüfung in der Übertrittsprüfung gemäß 23 APO oder in einer Prüfung zur Zulassung in der Meisterklasse gemäß 24 APO vorgetragen worden sind, dürfen auf den Programmvorschlägen für die Prüfungsteile nicht mehr erscheinen. (3) Für die Erlangung des Meisterklassendiploms sind drei praktische Prüfungen in der angegebenen Reihenfolge abzulegen: a. eine hochschulöffentliche Chorprobe (Gesamtdauer ca. 120 Minuten) b. ein öffentliches Konzert in kleineren Besetzungen (Gesamtdauer ca. 90 Minuten) c. ein öffentliches Konzert in großer Besetzung (Gesamtdauer ca. 90 Minuten). Die drei Teile des Meisterklassendiploms sind innerhalb von 9 Monaten abzulegen. Falls eine Übertrittsprüfung abgelegt wird, die nach Umfang und Anforderung dem Teil a der Prüfung zur Erlangung des Meisterklassendiploms entspricht, gilt dies als Teil a der Meisterklassenprüfung. Dann sind Teil b und Teil c des Meisterklassendiploms innerhalb von 6 Monaten abzulegen. (4) Die Entscheidung über die Zulassung wird dem Bewerber spätestens zwölf Wochen vor Beginn der ersten Prüfung schriftlich mitgeteilt. Dem zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig die Prüfungstermine und die zu spielenden Programme bekannt gegeben. (5) Die Prüfungsteile b) und c) können jeweils nur dann angetreten werden, wenn in dem zuvor abgelegten Prüfungsteil eine Leistung erbracht worden ist, die nach Auffassung der Prüfungskommission Voraussetzung für die Erlangung des Meisterklassendiploms ist. Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteils ist eine Fortführung des Studiums in der Fortbildungsklasse nicht möglich. 12 Prüfungsanforderungen für die Konzerdiplom- und die Meisterklassendiplomprüfung (1) Für das öffentliche Konzert zur Erlangung des Konzertdiploms muss ein Programm vorgelegt werden, das hinsichtlich seines Anspruchs über dem der Hauptfachprüfung in der künstlerischen Diplomprüfung liegt. (2) Für die beiden öffentlichen Konzerte zur Erlangung des Meiserklassendiploms müssen dem erhöhten Anspruch der Meiserklasse angemessenen Programme vorgelegt werden. Die Auswahl des vorzutragenden Solokonzertes wird von der Prüfungskommission getroffen. 8

9 13 Prüfungsbewertung (1) Die Prüfung zur Erlangung des Konzertdiploms und die Prüfungsteile a) und b) zur Erlangung des Meisterklassendiploms werden von der Prüfungskommission des Fachs Dirigieren: Chorleitung abgenommen. Für den Prüfungsteil c) zur Erlangung des Meisterklassendiploms wird diese Kommission um den/die Präsident/in oder eine von ihm/ihr bestimmte Vertretung erweitert, der/die auch den Vorsitz führt. (2) Wertet die Prüfungskommission aufgrund der erbrachten Leistungen die Konzertdiplom- bzw. Meisterklassendiplomprüfung als bestanden, wird das Konzert- bzw. Meisterklassendiplom verliehen. (3) Noten werden nicht vergeben. (4) Die Wiederholung der Prüfung oder eines Prüfungsteiles ist nicht möglich. V. Schlussbestimmungen 14 Übergangsvorschrift - Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Studenten, die sich bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits im Aufbaustudium befinden, können dieses auf Antrag nach den bisherigen Vorschriften abschließen. 9

Zulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg

Zulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg Zulassungs-, Studien- und Fachprüfungsordnung für den Ergänzungsstudiengang Digitale Musikproduktion/-Komposition der Hochschule für Musik Würzburg Vom 22.4.2005 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung

Mehr

FACHPRÜFUNGSORDNUNG. sowie für das Aufbaustudium in der Fortbildungs- und Meisterklasse in einem der o. g. Fächer. der Hochschule für Musik Würzburg

FACHPRÜFUNGSORDNUNG. sowie für das Aufbaustudium in der Fortbildungs- und Meisterklasse in einem der o. g. Fächer. der Hochschule für Musik Würzburg FACHPRÜFUNGSORDNUNG für den Künstlerischen Diplomstudiengang mit dem Abschluss Diplom-Musikerin/Diplom-Musiker in einem der Fächer Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott,

Mehr

(StPO DM Dir) Ziele des Studiums

(StPO DM Dir) Ziele des Studiums Studien- und Prüfungsordnung für den postgradualen Studiengang zum Diplommusiker bzw. zur Diplommusikerin (Studienrichtung Dirigieren, Schwerpunkt Chorleitung) an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik

Mehr

Vom 26. März 2002 (GVBl. S. 116, Nr. 6a/2002 S. 4), zuletzt geändert am 17. Juni 2008 (GVBl. S. 145)

Vom 26. März 2002 (GVBl. S. 116, Nr. 6a/2002 S. 4), zuletzt geändert am 17. Juni 2008 (GVBl. S. 145) RVO Zulassungsordnung - A, B ZulassungsO AuB 460.450 Zulassungsordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Kirchenmusik (B), den Aufbaustudiengang Evangelische Kirchenmusik (A) und die Aufbaustudiengänge»Künstlerische

Mehr

Studienordnung für den Studiengang Künstlerische Ausbildung zum Diplom-Musiker für Blasinstrumente. an der Hochschule für Musik und Theater Rostock.

Studienordnung für den Studiengang Künstlerische Ausbildung zum Diplom-Musiker für Blasinstrumente. an der Hochschule für Musik und Theater Rostock. Studienordnung KA Bläser 1 Studienordnung für den Studiengang Künstlerische Ausbildung zum Diplom-Musiker für Blasinstrumente an der Hochschule für Musik und Theater Rostock vom 27. Januar 2004 Aufgrund

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch

Inhaltsübersicht. Vorbemerkung zum Sprachgebrauch M-420-1-1-000 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 13. Januar 2003 (KWMBl II S. 1726) Aufgrund

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach)

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach) Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach) vom 5.5.01 Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung:

Mehr

A Allgemeine Bestimmungen

A Allgemeine Bestimmungen UniBwM FPO Wirtschaftsinformatik Fachprüfungsordnung für den universitären Diplomstudiengang Wirtschaftsinformatik der Universität der Bundeswehr München (FPOWIN) Vom 20. September 2000 Aufgrund von Art.

Mehr

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)-

24.08.1994. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- 01-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge -Besonderer Teil Romanische Philologie (Sprachwissenschaft)- Vom 14. Januar 1987 1 Wesentlicher Inhalt des Studiums (1) Als

Mehr

Studiengang Bachelor of Music Schwerpunkt Musikforschung / Medienpraxis Modul

Studiengang Bachelor of Music Schwerpunkt Musikforschung / Medienpraxis Modul Musikwissenschaft I MW I 1-4 10 13 Absolventinnen und Absolventen dieses s erwerben Erkenntnisse über musikgeschichtliche Zusammenhänge die Kompetenz, einzelne musikalische Ereignisse, Personen oder Werke

Mehr

Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker im Bistum Münster

Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker im Bistum Münster Ordnung der C-Prüfung für Kirchenmusiker im Bistum Münster 1 Ziel der Prüfung Die C-Prüfung gilt als Befähigungsnachweis für den kirchenmusikalischen Dienst. Sie entspricht der am 26. November 2002 von

Mehr

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30.

O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen. Vom 30. 1 O R D N U N G zur Feststellung der Eignung für den Aufbaustudiengang Komposition an der Folkwang-Hochschule Essen Vom 30. März 2000 Aufgrund des 2 Abs. 4, des 36 Abs. 1 und 2 und des 41 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1.

- 25/23 - Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Vom 1. - 25/23 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des vertieft studierten Faches Geschichte für das Höhere

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Vom 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) in der Fassung vom 23. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 56, S. 495 499) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18. Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen

Mehr

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002

- 25/14 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen. Vom 1. August 2002 - 25/14 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Geschichte, Kunstund Orientwissenschaften Historisches Seminar Inhalt: Studienordnung für das Studium des studierten Faches Geschichte für das Lehramt an Förderschulen

Mehr

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums

1 Geltungsbereich. Allgemeine Ziele und Inhalte des Studiums Studienordnung für den Diplomstudiengang Umwelt- und Bioingenieurwissenschaft (Werkstoff- und Verfahrenstechnik) an der Universität Bayreuth vom 1. Dezember 1999 i.d.f. der Änderungssatzung vom 20. Februar

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Dritte Satzung zur Änderung der Wahlpflichtfach-Prüfungsordnung für die Diplomstudiengänge an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 30. September 2011 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang. Master Dirigieren. mit der Abschlussbezeichnung. Master of Music (M.Mus.

Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang. Master Dirigieren. mit der Abschlussbezeichnung. Master of Music (M.Mus. Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung (FSPO) für den Studiengang Master Dirigieren mit der Abschlussbezeichnung Master of Music (M.Mus.) an der Hochschule für Musik Nürnberg vom 25. April 2016 Aufgrund

Mehr

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16.

zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Anlage 1k zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Fachbezogene Bildungswissenschaften (FBW) der Universität Bremen vom 16. Februar 2006 Anlage 1k Kunstwissenschaft/Kunstpädagogik

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen

1 Anwendungsbereich. 2 Fristen Satzung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für das universitätseigene Auswahlverfahren im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschlussziel: Erste Juristische Prüfung) Auf Grund des 6 Absatz 1 und 2

Mehr

Studienordnung: 1 Geltungsbereich

Studienordnung: 1 Geltungsbereich Studienordnung für den Diplomstudiengang Romanistik (Schwerpunkte: Französisch/Italienisch/Spanisch) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Januar 1992 (KWMBl II S. 166) geändert durch: Satzung

Mehr

1 Übungen und Zwischenprüfung

1 Übungen und Zwischenprüfung ÜBUNGS- UND SEMINARORDNUNG DER JURISTISCHEN FAKULTÄT DER UNIVERSITÄT AUGSBURG gemäß 14 der Studien- und Prüfungsordnung in der Neufassung des Beschlusses des Fakultätsrates vom 01.02.2006, geändert durch

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss

Vom 15. Mai 2013. 5 Promotionsausschuss Studienordnung für das Promotionsstudium mit dem Ziel der wissenschaftlichen bzw. künstlerisch-wissenschaftlichen Promotion zum Doctor scientiae musicae an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien

Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Lehramt an Gymnasien Vom 24. März 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 7, S. 25 252) in der Fassung vom 23. Juni 2014 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 45, Nr. 55, S. 216 494) Studien- und Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

3 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Externenprüfung (Bachelor of Arts) kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: Satzung der Externenprüfungsordnung Gesundheits- und Tourismusmanagement (Bachelor of Arts) der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen vom 14. Juli 2011 Rechtsgrundlage Aufgrund von

Mehr

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt Aufnahmebedingungen für den Studiengang Bachelor of Music, künstlerischer Schwerpunkt Folgende Fächer werden angeboten: HAUPTFACH KOMPOSITION...2 HAUPTFACH DIRIGIEREN...2 HAUPTFACH GESANG (DAUER 15 MIN.)...4

Mehr

FACHPRÜFUNGSORDNUNG. für das Studium zur/zum. Diplommusiklehrerin/Diplommusiklehrer im Fach Historische Instrumente. der Hochschule für Musik Würzburg

FACHPRÜFUNGSORDNUNG. für das Studium zur/zum. Diplommusiklehrerin/Diplommusiklehrer im Fach Historische Instrumente. der Hochschule für Musik Würzburg FACHPRÜFUNGSORDNUNG für das Studium zur/zum Diplommusiklehrerin/Diplommusiklehrer im Fach Historische Instrumente der Hochschule für Musik Würzburg Vom 15. Dezember 2003 Geändert durch die Erste Satzung

Mehr

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung)

Aufnahmebedingungen für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung) Aufnahmebedingungen für den Studiengang Master of Music (Künstlerische Ausbildung) 1. HAUPTFACH KOMPOSITION... 2 2. HAUPTFACH DIRIGIEREN... 2 SCHWERPUNKTE ORCHESTERLEITUNG UND CHORLEITUNG... 2 3. HAUPTFACH

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München - Keine amtliche Bekanntmachung - Dritte Satzung zur Änderung der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 25. September 2001 (KWMBl II 2002

Mehr

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart

Hochschule für Technik Stuttgart. Studien- und Prüfungsordnung. Master Mathematik. - Teilzeit - Schellingstrasse 24 D-70174 Stuttgart Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Master Mathematik - Teilzeit - Stand:

Mehr

a) Chorleitung: Dirigieren und Partiturspiel eines vorbereiteten Chorstückes z.b. Schütz: Motette So fahr ich hin

a) Chorleitung: Dirigieren und Partiturspiel eines vorbereiteten Chorstückes z.b. Schütz: Motette So fahr ich hin INHALTE DER EIGNUNGSPRÜFUNG / DES EIGNUNGSVERFAHRENS Dirigieren BACHELOR OF MUSIC künstlerisch Gegenstände der Prüfungen sind: 1) Prüfung im Kernfach (ca. 10 Minuten) Die Prüfung findet wahlweise in Chorleitung

Mehr

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen. II. Studieninhalte. III. Studienverlauf. IV. Prüfungselemente und Prüfungen. V. Übergangs- und Schlußbestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Studiums 2 Fächerkombinationen 3 Regelstudienzeit, Studienumfang und Studienbeginn 4 Zugangsvoraussetzungen 5 Allgemeiner Studienverlauf II. Studieninhalte 6 Bereiche

Mehr

Vom 15. Dezember 2008

Vom 15. Dezember 2008 Fachprüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang der Technischen Fakultät an der Universität Erlangen-Nürnberg (FPOEnT-BScMSc) Vom 15. Dezember 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art.

Mehr

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4

Bestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4 und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M.Sc.) Version 4 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-W/M

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung

Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Nichtamtliche Lesefassung der Auswahlsatzung Satzung der Universität Mannheim für das hochschuleigene Auswahlverfahren im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Bachelor of Science) vom 29. 04. 2008 (Bekanntmachungen

Mehr

Fakultät II. Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer:

Fakultät II. Department Kunst und Musik. Studienbuch. für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: ! Fakultät II Department Kunst und Musik Studienbuch für das Lehramt an Grundschulen im Fach Musik (Bachelor) Name: Matrikelnummer: !! Studienverlaufsplan für das Lehramt an Grundschulen (Bachelor) Semester

Mehr

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang zum Konzertexamen in der künstlerischen Instrumentalausbildung an der Folkwang-Hochschule Essen Stand: Juli 1998 Vom 29. Juli 1998 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des

Mehr

Ordnung der A-Prüfung am Institut für evang. Kirchenmusik Bayreuth

Ordnung der A-Prüfung am Institut für evang. Kirchenmusik Bayreuth Ordnung der A-Prüfung am Institut für evang. Kirchenmusik Bayreuth aus der Satzung des Instituts für evangelische Kirchenmusik an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik der Evangelisch-Lutherischen

Mehr

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen

Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen 6/148 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen Dritter Teil:

Mehr

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor. an der Technischen Universität München

Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG. für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor. an der Technischen Universität München Satzung über die EIGNUNGSFESTSTELLUNG für die Studiengänge Sportwissenschaft mit Abschluss Bachelor an der Technischen Universität München vom 6. Juni 2005 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit

Mehr

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122

Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. 25/2015 Seite 122 25/2015 Seite 122 Ordnung für das Studium eines Erweiterungsfaches in dem Lehramtsbachelorstudiengang und dem Lehramtsmasterstudiengang an der Technischen Universität Dortmund vom 24. September 2015 Aufgrund

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Master-Studiengang. Angewandte Informatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Master-Studiengang Angewandte Informatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-63.pdf)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 23.04.2012 In der Fassung der Änderungssatzung vom 28.07.2014 Aufgrund von

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel .710Ml Ordnung für das Masterstudium Nanowissenschaften an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom 1. Februar 007 Vom Universitätsrat genehmigt am. März 007 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW

Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Orchesterexamen am Orchesterzentrum NRW geänderte Fassung vom 05. Mai 2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Hochschulgesetzes in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach)

Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach) Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt Musik an Gymnasien (Zweifach) vom 4.7.013 Aufgrund von Art. 58 Abs. 1 i.v.m. Art. 61 Abs. BayHSchG erlässt die Hochschule für Musik Würzburg die folgende Satzung:

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28.

Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Satzung über die Eignungsfeststellung für den (Teil-)Studiengang Anglistik/Englisch an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

24.06.11. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft

24.06.11. Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft 05-1 Zwischenprüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Studiengang Rechtswissenschaft vom 22. Dezember 2008 1 Prüfungspflicht (1) Wer zum Rechtsstudium zugelassen ist, hat sich einer Orientierungsprüfung

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen. Bachelorstudiengang Musik Studienfach Musiktheorie (Erwerb von 240 Leistungspunkten)

Fachspezifische Bestimmungen. Bachelorstudiengang Musik Studienfach Musiktheorie (Erwerb von 240 Leistungspunkten) Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Musiktheorie (Erwerb von 240 Leistungspunkten) vom 2.2.2012 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Biomedical

Mehr

FACHSPEZIFISCHER ANHANG ENGLISCHE PHILOLOGIE - NEBENFACH

FACHSPEZIFISCHER ANHANG ENGLISCHE PHILOLOGIE - NEBENFACH MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG ENGLISCHE PHILOLOGIE - NEBENFACH gültig ab Studienbeginn SS 1991 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen

Mehr

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013.

NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 04/2013, S. 40. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 27. Februar 2013. Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 13 Vom 27. Februar 2013 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr.

Mehr

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit

Prüfungsordnung Fachkraft für Arbeitssicherheit Prüfungsordnung 1 Geltungsbereich, Grundsätze (1) Die Prüfungsordnung gilt für alle Personen, die an der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit teilnehmen. (2) Die Prüfungsordnung wird dem Teilnehmer

Mehr

Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen

Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen Verordnung über die Erteilung des Fachmittelschulausweises an kantonalen Fachmittelschulen (Prüfungsverordnung für die Abschlussprüfungen der Fachmittelschule FMS). RRB Nr. 00/0 vom 0. Mai 00 (Stand. August

Mehr

- 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar

- 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar - 8/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Historisches Seminar Zwischenprüfungsordnung für die berufsbegleitende Weiterbildung von Lehrern mit Fachschulabschluss für das Lehramt an Mittelschulen im Fach Geschichte Gliederung:

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft

Studien- und Prüfungsordnung für den Aufbaustudiengang Recht der Wirtschaft Aufgrund von 18 Abs. 2 S. 1 und 21 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit 70 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Hochschulgesetz BbgHG) vom 18.12.2008

Mehr

Meldung zur Ersten Staatsprüfung

Meldung zur Ersten Staatsprüfung Meldung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen nach 11 GHPO I vom 22. Juli 2003 Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen im

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Kirchenmusik

Änderung der Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Instituts für Kirchenmusik Amtliche Bekanntmachungen Nr.: 2017/1 01.03.2017 Änderung der SPO Bachelor Musik Änderung der SPO Bachelor Musik Lehramt Änderung der Immatrikulationssatzung Bestellung des studentischen Vertreters in

Mehr

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen Blatt: 1 Studienordnung (Satzung) der Philosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende der Psychologie im Nebenfach mit dem Abschluss Magister vom 26. November 1999

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Recht der Wirtschaft

Studien- und Prüfungsordnung für das Aufbaustudium Recht der Wirtschaft Aufgrund von 19 Abs. 2 S. 1, 22 Abs. 2 S. 1 und 72 Abs. 2 S. 1 Ziff. 1 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) vom 28.04.2014 (GVBl.I/14, Nr. 18) in Verbindung mit 13 Abs. 5 Ziff. 1 der Grundordnung

Mehr

Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung

Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung Unterrichtsfach (Musik GS/HS/RS): Studienordnung Achtung: Mit dem Beginn des WS 2008/09 treten neue Studienordnungen für alle Lehramtsstudiengänge in Kraft! Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen

Mehr

POKTFUmweltethik 361. Inhaltsübersicht

POKTFUmweltethik 361. Inhaltsübersicht Prüfungsordnung der Katholisch-Theologischen Fakultät für das Aufbaustudium Umweltethik an der Universität Augsburg vom 17. September 2002 (KWMBl II 2003 S. 1130), geändert durch Satzung vom 10. August

Mehr

2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17

2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17 2001 Ausgegeben Karlsruhe, den 16. August 2001 Nr. 17 I n h a l t Seite Zweite Satzung zur Änderung der 64 Prüfungsordnung der Universität Karlsruhe für den Diplomstudiengang Chemie 64 65 Zweite Satzung

Mehr

Die Studienordnung wurde am 15. August 2001 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt.

Die Studienordnung wurde am 15. August 2001 dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. Studienordnung für das Fach Musikwissenschaft mit dem Abschluss Magistra Artium / Magister Artium (M.A.) am Gemeinsamen Institut für Musikwissenschaft der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar und der

Mehr

vom 11. Mai Geltungsbereich

vom 11. Mai Geltungsbereich STUDIENORDNUNG für den Diplom-Ergänzungsstudiengang Künstlerischer Tonsatz an der Hochschule für Musik Saar (HfM) für den Fachbereich Komposition, Musiktheorie, Dirigieren und Musikpädagogik vom 11. Mai

Mehr

Hochschule für Musik Detmold

Hochschule für Musik Detmold snummer Hauptfach Dirigieren (10000) Orchesterleitung 1 10500 P 1. - 2. 2 Semester 1 Testat 6 (Orchesterleitung) Orchesterleitung 2 10600 P 3. - 4. 2 Semester 1 benotete 6 - insgesamt 80 LP - Chorleitung

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Dritte Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Diplom-Studiengang Chemie an der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. September 2005 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2005-40)

Mehr

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012

geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 21. Oktober 2010 26. März 2012 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Erfolgreich studieren.

Erfolgreich studieren. Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln

Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln Amtliche Bekanntmachungen der Hochschule für Musik und Tanz Köln 21.11.2014 Nr. 68 Inhaltsverzeichnis: I. Änderungsordnung der Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Music Tonsatz an der Hochschule

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität Leipzig 54/38 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang International Joint Master Programme in Sustainable Development an der Universität

Mehr

Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung)

Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung) Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung) 1. Hauptfach Komposition Bewerber für den Master of Music müssen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen die Noten mehrerer eigener

Mehr

25.07.13. letzte Änderung

25.07.13. letzte Änderung 02-1 Zwischenprüfungs- und Studienordnung der Universität Heidelberg für den Lehramtsstudiengang 1. und 2. Hauptfach Erziehungswissenschaft-Besonderer Teil- vom 29. April 2010 Präambel Alle Amts-, Status-,

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

1 Zweck der Satzung. 2 Einbezogene Studiengänge

1 Zweck der Satzung. 2 Einbezogene Studiengänge Satzung über die Durchführung und die Ausgestaltung der Eignungsprüfungen in grundständigen Studiengängen und das Verfahren zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung in Masterstudiengängen an

Mehr

Ordnung. des Studiums und der Prüfung für. eine Urkunde über Grundkenntnisse des. deutschen Rechts der. Juristischen Fakultät der Universität Passau

Ordnung. des Studiums und der Prüfung für. eine Urkunde über Grundkenntnisse des. deutschen Rechts der. Juristischen Fakultät der Universität Passau Bitte beachten: Rechtlich verbindlich ist ausschließlich der amtliche, im offiziellen Amtsblatt veröffentlichte Text. Ordnung des Studiums und der Prüfung für eine Urkunde über Grundkenntnisse des deutschen

Mehr

Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung)

Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung) Aufnahmebedingungen für den Master of Music (Künstlerische Ausbildung) Inhaltsverzeichnis 1. Hauptfach Komposition --------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26.

Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Musik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander- Universität Erlangen-Nürnberg Vom 26. Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 13 für das Fach Italienisch

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Fachstudien-

Mehr

Vom 02. Mai 2013. Inhaltsverzeichnis. 1 * Geltungsbereich

Vom 02. Mai 2013. Inhaltsverzeichnis. 1 * Geltungsbereich Prüfungs- und Studienordnung für das Beifach Deutsch als Fremdsprache (DaF) im Lehramtsstudiengang an der Philosophischen Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Vom 0. Mai 013 Aufgrund

Mehr

Verkündungsblatt. der Hochschule für Musik und Theater Hannover

Verkündungsblatt. der Hochschule für Musik und Theater Hannover Verkündungsblatt der Hochschule für Musik und Theater Hannover Hannover, 15.02.2000 Nummer 09 / 00 Inhalt: Studienordnung für die Studiengänge Musikwissenschaft, Musikpädagogik und Philosophie an der Hochschule

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Gitarre (künstlerisch-pädagogisch)

Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Gitarre (künstlerisch-pädagogisch) Fachspezifische Bestimmungen Bachelorstudiengang Musik Studienfach Gitarre (künstlerisch-pädagogisch) (Erwerb von 240 Leistungspunkten) vom 20.2.2012 geändert durch die Erste Satzung zur Änderung der Fachspezifischen

Mehr

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003

- 11/20 - Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 - 11/20 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für den Studiengang Chemie zum Master of Science (M.Sc.) Vom 3. Februar 2003 Aufgrund von 8 Abs. 2 und 21 des Gesetzes über

Mehr

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges).

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften. Geltungsbereich. (1) Diese Verordnung gilt für Abendgymnasien und Kollegs (Schulen des Zweiten Bildungsweges). Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg Vom 14. Juli 1999 (GVBl. LSA S. 216), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg vom 22.

Mehr

Satzung für das. Pre-College Würzburg. vom geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Pre-College Würzburg

Satzung für das. Pre-College Würzburg. vom geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Pre-College Würzburg Satzung für das Pre-College Würzburg vom 12.7.2011 geändert durch die erste Satzung zur Änderung der Satzung für das Pre-College Würzburg vom 8.12.2011 und durch die zweite Satzung zur Änderung der Satzung

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Musik vom 01. März 2000 Hinweis: Diese Studienordnung ist im gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie

Anlage 1. Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie Anlage 1 Studienordnung für den Teilstudiengang Unterrichtsfach Biologie 1. Ziele Aufgabe dieses Teilstudienganges ist es, die fachlichen Voraussetzungen für das Lehramt des Faches Biologie an Gymnasien

Mehr

- Keine amtliche Bekanntmachung -

- Keine amtliche Bekanntmachung - - Keine amtliche Bekanntmachung - Satzung zur Änderung der Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Fach hilosophie als Haupt- und Nebenfach im Rahmen des Magisterstudiengangs

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62

Eignungsfeststellungsordnung. für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management. Science) an der Universität Leipzig 26/62 26/62 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (M. Sc. Management Science) an der Universität Leipzig Vom

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg

Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Ordnung für das weiterbildende Studium Moderne Steuerungsinstrumente in der Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg Auf Grund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 62 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über

Mehr

Dritte Änderungssatzung. zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kulturwissenschaften. an der Universität Leipzig 13/1

Dritte Änderungssatzung. zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kulturwissenschaften. an der Universität Leipzig 13/1 Universität Leipzig Fakultät für Sozialwissenschaften und Philosophie 13/1 Dritte Änderungssatzung zur Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kulturwissenschaften an der Universität Leipzig Vom 9. Mai

Mehr

34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele

34 Spanisch 1. Berührungspunkte mit anderen Studiengängen 2. Studienbeginn 3. Studienvoraussetzungen 4. Studienziele Spanisch ( 8 LPO I) Der vorliegende Paragraph der Studienordnung beschreibt Ziele, Inhalte und Verlauf des Studiums des Faches Spanisch für den Studiengang Lehramt an Gymnasien (vertieftes Studium) an

Mehr

Änderungssatzung: 1. In der Übersicht erhält 42 folgende Fassung: 42 Slavistik (13.2 bis 13.5) wird wie folgt geändert:

Änderungssatzung: 1. In der Übersicht erhält 42 folgende Fassung: 42 Slavistik (13.2 bis 13.5) wird wie folgt geändert: Zwölfte Satzung zur Änderung der Ordnung für die Magisterprüfung der Fakultäten Katholische Theologie, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Sprach- und Literaturwissenschaften sowie Geschichts- und Geowissenschaften

Mehr