Disziplinarmassnahmenkatalog 2015
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- Johann Eberhardt
- vor 7 Jahren
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1 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 1 Abteilung Spielbetrieb FVRZ Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 [genehmigt durch Regionalvorstand FVRZ; gültig ab 1. August 2015] Grundlagen Rechtspflegeordnung SFV, Ausgabe 2015 und Rechtspflegereglement AL, Ausgabe 2015 Zuständigkeit Die Region ist gemäss Art. 82 Abs 1 Statuten SFV und Art. 23/24 RPO SFV zuständig. Die Massnahmen lauten: Gegen Klubs, die ihnen angehören oder die an dem von ihnen organisierten Wettspielbetrieb teilnehmen, deren Mitglieder, Spieler und Funktionäre ( natürliche Personen ): - Verweis - Busse - Suspension als Spieler für eine bestimmte Anzahl Spiele oder für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit - Funktionssperre für eine bestimmte Anzahl Spiele oder für bestimmte oder unbestimmte Zeit - Platzverbot - Annullierung von Spielresultaten - Forfait-Niederlage - Entzug vorhandener oder künftiger Meisterschaftspunkte einer Mannschaft - Zwangsrelegation in eine tiefere Spielklasse - Ausschluss einer Mannschaft aus einem oder mehreren laufenden oder zukünftigen Wettbewerben, - Aberkennung errungener Titel - Reduktion der Zuschauerkapazität des Stadions oder Sportplatzes - Austragung von Spielen unter ganzem oder teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit - Austragung von Spielen auf neutralem Platz - Boykott für bestimmte oder unbestimmte Zeit - Entzug der erteilten Klublizenz / von erteilten Diplomen und Lizenzen Die gleichen Sanktionen können gegenüber Vertretern, Anhängern und Zuschauern, soweit sie auf diese Personen angewendet werden können, ausgesprochen werden. Zweck Der vorliegende Disziplinarmassnahmenkatalog bezweckt die Konkretisierung der disziplinarrechtlichen Grundnorm und vereinheitlicht die Strafpraxis des FVRZ dahingehend, dass gleichartiges unsportliches oder ungebührliches Verhalten gleichartig bestraft wird. Dieser Disziplinarmassnahmenkatalog enthält Minimalstrafen, welche u.a. bei rapportierter Provokation unterschritten werden dürfen. Finanzielles Die aufgeführten Bussen für Spieler werden nur bei Aktivspielern (Frauen und Herren), bei Spielern von Seniorenmannschaften sowie bei Junioren-Spielern der Kategorien A+ - C / Juniorinnen-Spielerinnen der Kategorie A+ - B/11er (nur bei direktem Platzverweis wegen schwerwiegenden Vorkommnissen) erhoben! Für jede Verfügung wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt: - Straffall durch das Sekretariat allein oder durch Mithilfe des Ressort Disziplinarwesen bearbeitet: Gebühr gemäss Tarifblatt FVRZ - Straffall zusätzlich durch das Ressort Disziplinarwesen mit weiteren Abklärungen (z.b. Zeugeneinvernahme) bearbeitet: Gebühr gemäss Tarifblatt FVRZ Bei einer Untersuchung zuhanden der KDK SFV sind durch das Sekretariat detaillierte Untersuchungskosten anzugeben. Mahnungen 1. Mahnung: Hinweis / Verweis 2. Mahnung: Gebühr gemäss Tarifblatt Handbuch FVRZ + Boykottandrohung 3. Mahnung: Gebühr gemäss Tarifblatt Handbuch FVRZ + Boykott
2 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 2 Abteilung Spielbetrieb FVRZ Besonderes Fussballspezifische Tätlichkeit Unter den fussballspezifischen Begriff "Tätlichkeit" fällt jede Handlungsweise, mit der in die körperliche Integrität eines Schiedsrichters/-Assistenten bzw. eines Spielers vor, während oder nach dem Spiel absichtlich oder eventualvorsätzlich eingegriffen wird wie Berührungen in aggressiver Absicht, Treten, Schlagen, Schütteln, Stossen, Kneifen, Anspucken, Werfen von Gegenständen etc. Davon unterschieden wird das "Notbremsefoul": Unfaire Verhinderung am Torschuss eines allein gegen das Tor ziehenden Spielers (ohne und mit Gefahr für den Gegenspieler) Zusammentreffen mehrerer Tatbestände ("Kumulierung von Strafen") Werden mehrere Strafhandlungen in einer Handlungseinheit oder in mehreren Handlungseinheiten begangen (z.b. Tätlichkeit am Gegner und Bedrohung des Schiedsrichters), ist von der schwersten Verfehlung auszugehen unter angemessener Erhöhung gemäss des konkreten Umstandes des Einzelfalls (mind. 1 Suspension zusätzlich). Rückfall Rückfällig ist, wer in der gleichen Saison ein weiteres Mal des Feldes verwiesen wird. Die Strafe wird wenigstens um eine Spielsperre erhöht. Zusätzlich muss eine Busse ausgesprochen werden. Als Rückfall können Verfehlungen von Funktionären und Trainern/Betreuern auch bis drei Jahre nach dem 1. Vorfall in Betracht gezogen werden. Provokation Vom Schiedsrichter/-Assistenten oder -Inspizienten im Bericht bestätigte Provokation hat in der Regel eine Reduktion der Strafe um 1 Spielsperre zur Folge (ausnahmsweise nach Ermessen). Strafbare Handlungen vor oder nach dem Spiel Strafbare Handlungen vor oder nach dem Spiel werden wie strafbare Handlungen während des Spiels behandelt; der Grundsatz der automatischen Suspension gilt jedoch nur, wenn der Feldverweis noch auf dem Spielfeld mit der roten Karte signalisiert wurde. Spielwertung Wo der Disziplinarmassnahmenkatalog ein Forfait (ff.) vorsieht, kann das Wettspiel mit 0:3 ff. bzw. 3:0 ff. als auch mit 0:0 ff. ohne Punkte gewertet werden. I Disziplinarmassnahmen gegen Spieler 1a. Verwarnungen in Meisterschaftsspielen in Cupspielen V1 1. Verwarnung Verweis Verweis V2 2. Verwarnung Verweis Suspension V3 3. Verwarnung Verweis Verweis V4 4. Verwarnung 1 Suspension Suspension V5 5. Verwarnung Verweis Verweis V6 6. Verwarnung Verweis Suspension V7 7. Verwarnung Verweis Verweis V8 8. Verwarnung 1 Suspension Suspension V9 9. Verwarnung Verweis Verweis V Verwarnung Verweis Suspension usw. 1b. Verwarnungen in Trainings-/Turnierspielen (falls nicht Zeitstrafe eingesetzt) V Jede Verwarnung Verweis (werden nicht kumuliert und nicht für Meisterschaft oder Cup gezählt)
3 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 3 Abteilung Spielbetrieb FVRZ 2. Feldverweise in Verbands- (Meisterschaft/Cup) und Trainingsspielen a) Feldverweise in Verbandsspielen: Gemäss unten aufgeführtem Disziplinarmassnahmenkatalog b) Feldverweise in Trainingsspielen: Gemäss unten aufgeführtem Disziplinarmassnahmenkatalog, mit folgenden Abweichungen für Aktive Herren/Frauen, Senioren und Firmensport: - gelb/rot mit 1 Suspension: 0 Suspensionen, dafür Fr Busse - Strafen mit 1 Suspension: 0 Suspensionen, dafür Fr Busse - Strafen mit 2 Suspensionen: 0 Suspensionen, dafür Fr Busse c) Feldverweise anlässlich eines Turniers führen zur Sperre für alle weiteren Spiele des Turniers; nur in besonders schwerwiegenden Fällen wird zusätzlich eine Busse und/oder eine Suspension ausgesprochen Zweite Verwarnung ( gelb-rot ) im gleichen Spiel 1 Susp / 30.- (1 / 30.-) 2-65 Namensverweigerung oder falsche Namensangabe 3 Susp / 50.-* (4 / 80.-*) gegenüber dem SR / SR-Assistenten Spielen unter falschem Namen 9 Monate / Antrag KDK Captain: als Verantwortlicher der Richtigkeit 3 Monate / Antrag KDK der Spielerliste (gilt nicht für Juniorenspiele) Verlassen des Spielfeldes ohne Abmeldung 1 Susp / 30.- (2 / 50.-) Unsportliches Benehmen + grobe Beleidigung von Spielern / Zuschauern 2 Susp / 40.- (3 / 60.-*) Kein Shake-Hands eines namentlich genannten Spielers 1 Susp / 30.- (2 / 50.-) Beleidigung von (Mit-)Spielern und Zuschauern 1 Susp / 30.- (2 / 50.-) Grobe Unsportlichkeit 3 Susp / 50.-* (3 / 60.-*) Grobes Foul / Grobes Spiel 2 Susp / 40.- (3 / 60.-*) Grobes Foul von hinten 3 Susp / 50.-* (4 / 80.-*) Notbremsefoul - ohne Gefahr für den Gegenspieler 1 Susp / 40.- (2 / 50.-) Notbremsefoul - mit Gefahr für den Gegenspieler 2 Susp / 50.- (3 / 60.-*) Notbremsefoul - mit erhöhter Gefahr für den Gegenspieler 3 Susp / 60.-* (4 / 80.-*) Notbremsefoul - Handspiel 1 Susp / 40.- (2 / 50.-) Reklamieren gegen SR/SR-Assistenten 2 Susp / 40.- (3 / 60.-*) Beleidigung des SR / SR-Assistenten 3 Susp / 50.-* (5 / 80.-*) wie "hast du Pflaumen auf den Augen", "kauf doch eine Brille" etc Grobe Beleidigung des SR / SR-Assistenten 4 Susp / 60.-* (8 / 100.-*) wie "Schwarze Sau","Wixer","Arschloch" etc Drohung gegen SR / SR-Assistenten wie 6 Susp / 100.-* (10 / 150.-*) wie "Warte nur bis nach dem Spiel", Ich weiss, wo du wohnst etc. diverse Rassistisches Verhalten 5 Susp./ 80.-* (6 / 150.-*) Tätlichkeit gegen Spieler / Zuschauer / LR 4 Susp / 60.-* (5 / 100.*) (incl."versuchte" Tätlichkeit) Schwere Tätlichkeit gegen Spieler / Zuschauer / LR ab 6 Susp / 150.-* (ab 12/250.-*) wie Anspucken, Kopfnuss (mit Körperverletzung mind. plus 2) [+ev. Strafantrag an KDK] Tätlichkeit gegen SR / SR-Assistenten sofortige Mitteilung/Antrag an die für (incl. versuchte Tätlichkeit) prov. Massnahmen zuständige KDK => bei Spielabbruch: zusätzlich FF-Busse (mit Kopie SR-Bericht) *= Busse auch für Junioren A+ - C und Juniorinnen A+ - B/11er (schwerwiegende Fälle)
4 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 4 Abteilung Spielbetrieb FVRZ Anträge an KDK: - Anspucken an Körper 18 Monate - Schlagen in Nacken 24 Monate - Anspucken ins Gesicht 24 Monate - Schlagen an den Hinterkopf 24 Monate - Anspucken ohne zu treffen 12 Monate - mehrere Faustschläge 30 Monate - Anspucken Und Beleidigung/Bedroh 20 Monate - Faustschlag ins Gesicht 24 Monate - grobe Beleidigung 12 Monate (max.) - Faustschlag an Körper 18 Monate - grobe Beleidigung und Bedrohung 12 Monate - Schlagen bzw Ohrfeige 18 Monate - Stossen gegen die Brust 8 Monate - Schlagen mit Ellenbogen an Körper 12 Monate - Stossen in den Rücken 12 Monate - Schlagen mit Beleid./Bedrohung 20 Monate - wuchtiges Umstossen = Umfallen 18 Monate - Kopfstoss 24 Monate - heftiges Stossen mit Bel./Bedroh. 18 Moante - Versuch zu schlagen 12 Monate (max.) - Treten in den Rücken 36 Monate - Würgen/an den Hals fassen 24 Monate - Treten ans Knie/Gesäss 18 Monate - Werfen des Balles ins Gesicht 18 Monate - Treten mit Beleid./Bedrohung 20 Monate - Werfen des Balles an Körper 12 Monate - Versuch zu treten 12 Monate (max.) - Werfen des Behälters mit Flüssigk Monate - Spritzen mit Wasser ins Gesicht 8 Monate - Werfen von Dreck 6-12 Monate - Spritzen oder Werfen ohne zu treffen 6 Monate - Boykott auf unbestimmte Zeit: Lebens-Bedrohung wie Packen an Gurgel, Faustschläge ins Gesicht, heftige Tritte in den Rücken (Fall des SR), heftige Faustschläge an Schläfe, Fusstritte an den am Boden liegenden SR etc. II Strafen gegen weitere, zum Verein identifizierte Einzelpersonen (Trainer / Betreuer / LR / Zuschauer) Strafen wegen Vorkommnissen auf dem bzw. ums Spielfeld Unsportlichkeiten wie (ev. fortgesetztes) ab x** (ab x) Reklamieren / Beschimpfen / Gesten oder Unsportlich- (+ 2 Susp. als Spieler) keiten gegen anderen Verein / SR / SA / LR / Zuschauer / Spieler) Tätlichkeit an Spieler / LR / Zuschauer ab x (+ 4 Susp. als Spieler) Platzverweis durch SR wegen Unsportlichkeit ab (ab x) (ohne Beleidigung / ohne Bedrohung des SR/SRA) Platzverweis durch SR wegen Unsportlichkeit ab x** (ab x) (mit Beleidigung des SR/SRA wie pfiffsch en Seich, bisch blind, kauf mal e Brülle usw.) Platzverweis durch SR wegen grober Unsportlichkeit ab x (ab x) (mit grober Beleidigung des SR/SRA wie Arschloch, Wixer, Schwarze Sau, usw.) Platzverweis mit Bedrohung des SR/SR-Assistenten ab x (ab x) Tätlichkeit am SR / SR-Assistent sofortige Mitteilung/Antrag an die für => bei Spielabbruch: zusätzlich ff.-busse ab prov. Massnahmen zuständige KDK Fehlende Spieler/-innenkontrolle (Junioren D / x (ab x) Juniorinnen B D) Training leiten / Funktion ausüben trotz Suspension x ( x) Trainer/Betreuer: Einsetzen eines Spielers unter 12 Monate / falschem Namen x**= Androhung von Suspension x = Suspension ab 1 Monat Je nach Sachverhalt (Liga, Matchgewicht, Art des Vorkommnisses, Mehrfach-Handlung) sind Strafverschärfungen möglich. Ebenso können Reue und Entschuldigung strafreduzierend wirken.
5 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 5 Abteilung Spielbetrieb FVRZ III Strafen gegen Mannschaften / Vereine 1. Strafen / Ordnungsbussen wegen Nichteinhalten administrativer Weisungen Verspätete Passabgabe (Toleranz: 9 ) 50.- (80.-) Fehlende Vereins-LR 50.- (80.-) Ungenügende Platzeinrichtung / -markierung 50.- (80.-) (Garderoben / Gefässe aus Glas, Metall oder ähnlichen, gefährlichen Materialien / Fairness-Plakat / fehlende technische Zone etc.) Kein Shake-Hands durchgeführt - Unsportliches Verhalten mehrerer namentlich nicht genannter Spieler (vor/nach Spiel) 50.- (100.-) Tragen von Tenuewerbung ohne Bewilligung (200.-) Fehlende / verspätete Meldung betreffs Spielaufgebot (150.-) an FVRZ / SR / Verein [+ ev. Art. 72 WR] Nichteinhalten von Fristen zur Stellungsnahme 50.- (80.-) ( ) Spielen auf Allwetterplatz bei benützbaren ev. ff. (150.+ ff.) Rasenspielfeldern bzw. Nichtbenützen des vorhandenen Kunstrasenspielfeldes neuerer Generation ( ) Verschiebung eines Spieles durch den Platzclub ff. (200.+ ff.) ohne Bewilligung des Ressort Wettspiele ( ) Austragung eines Spieles an nicht offiziell bewilligtem (200.-) Spieldatum (an beide Spielpartner + 0:0 o.pt.) ( ) Nichteinhalten der Vorschrift zur Resultatmeldung 50.- (80.-) der Juniorinnen B/9er - D oder der Junioren D (ebenso Nichteinhalten der Verschiebungsmeldung der Junioren D-E bzw. Juniorinnen B/9er-E ( ) Nichteinsenden der Spielerkarten (200.-) der Junioren D bzw. Juniorinnen B/9er - D Nicht regelkonformer Spielereinsatz (ohne ff.) (Spieleinsatz ohne Foto auf Spielerliste und ohne Vorlegen des vorgeschriebenen Ausweises) Spiele während Boykottzeit ff (pro Spiel) Falls eine Mannschaft oder ein Verein mit einem Boykott (z.b. wegen Zahlungsrückständen) belegt wird, werden alle während der Boykottzeit nicht ausgetragenen Verbands- Spiele mit 0:3 Toren ff. zugunsten des Gegners gewertet.
6 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 6 Abteilung Spielbetrieb FVRZ 2. Strafen aus Vorkommnissen im Spielbetrieb Unsportliches Verhalten eines oder mehrerer namentlich nicht genannter Spieler oder unsportliches Verhalten von Zuschauer + (vor / während / nach dem Spiel) - Reklamieren/Fluchen/Gesten/Schläge gegen Mobiliar ab (ab *) - Handgemenge/Handgreiflichkeiten/Schubsen ab * (ab ) - Eindringen auf Spielfeld ab * (ab ) - Beleidigung des SR / SA ab x + * (ab ) - Bedrohung des SR / SA ab x + * (ab ) Radau / Tumult ab x + * (ab ) All diese Strafen gelten auch bei namentlich bekannten Spielern bzw. Funktionären! zusätzlich bei Abbruch des Spieles ab ff. sowie x + * falls drei oder mehr Spieler gegen SR/SA aktiv: ab Antreten mit weniger als reglementarischen Anzahl 80.- Aktive / (150.- / (ff. + Freundschaftspartie) 30.- Junioren/-innen 100.-) Verlassen des Spielfelds / Weigerung, das Spiel 300.-* + ff. ( fortzusetzen (kein Spielabbruch gemäss ) Ausschluss) Verspätetes Antreten einer Mannschaft ev. Busse bis 80.- (100.-) (ohne Protest des Gegners) Verspätetes Antreten einer Mannschaft ff. (150.+ ff) (mit gutgeheissenem Protest des Gegners) Einsetzen eines suspendierten Spielers ff. ( ff.) Einsetzen eines nicht qualifizierten Spielers ff. ( ff.) Bei vorsätzlichem Betrug: ab ff.+ + Doppel-Einsatz eines Juniors B-E am gleichen Tag ff. ( ff.) * = Androhung auf Ausschluss der Mannschaft + = Ausschluss der Mannschaft = ev. Platzsperre für Zuschauer x = Punkteabzug (Tabelle unten) Meisterschafts-Punkteabzug: - 3 Punkte bei Mehrfach-Beleidigung des SR (durch drei oder mehr Spieler/Trainer) Punkte bei Mehrfach-Bedrohung des SR (durch drei oder mehr Spieler/Trainer) - ab 7 Punkte bei Radau/Tumult/Unruhen (mit Mindest-Beteiligung von drei Spielern/Betreuern/etc.) - ab 10 Punkte bei Massenschlägereien (mit Mindest-Beteiligung von drei Spielern/Betreuern/etc.)
7 Disziplinarmassnahmenkatalog 2015 Seite 7 Abteilung Spielbetrieb FVRZ Nichtantreten einer Aktiv-Mannschaft bei M-/Cup-Spiel (Frauen/Herren/Senioren): ff /3. Liga * [Absage mind. 2 Tage zuvor] - 4./5. Liga * - Frauen / Senioren * /3. Liga * [Absage am Spieltag oder am - 4./5. Liga * Tag zuvor] - Frauen / Senioren * /3. Liga *[unentschuldigtes Fernbleiben] - 4./5. Liga * - Frauen / Senioren * Spielwertung 0:0 o. Pte. (Wunsch beider Vereine) in der Regel 50.- (für beide Vereine) *= falls Forfaiterklärung in den letzten drei Spielen der Meisterschaft: Nichtantreten einer Junioren- / Juniorinnen-Mannschaft (Kat. A+ - C) bei M-/Cup-Spiel: ff CCJL / A+-Juniorinnen * [Absage mind. 2 Tage zuvor] - Promotionsgruppe * - Stärkeklassen 50.- * CCJL / A+-Juniorinnen * [Absage am Spieltag oder am - Promotionsgruppe * Tag zuvor] - Stärkeklassen * CCJL / A+-Juniorinnen * [unentschuldigtes Fernbleiben] - Promotionsgruppe * - Stärkeklassen * Spielwertung 0:0 o. Pte. (Wunsch beider Vereine) in der Regel 50.- (für beide Vereine) *= falls Forfaiterklärung in den letzten zwei Spielen der Meisterschaft (Herbst- oder Frühjahrsrunde): Nichtantreten einer Grundlagen- / Kinderfussballmannschaft (Kategorie D + E) (Spielform: Einzelspiele oder Turnierform) Promotionklasse / Eliteklasse / Stärkeklassen Verweis [Absage mind. 2 d zuvor] Promotionklasse / Eliteklasse / Stärkeklassen 50.- [am Spieltag oder am Tag zuvor] Promotionklasse / Eliteklasse / Stärkeklassen [unentschuldigtes Fernbleiben] Spielwertung 0:0 ohne Punkte (Wunsch beider Vereine) keine Busse/Gebühr Nichtantreten einer Mannschaft zu einem vom FVRZ bewilligten Turnier alle Ligen / Kategorien / Klassen * [Absage max. 3-7 d zuvor] alle Ligen / Kategorien / Klassen * [am Spieltag oder am Tag zuvor] alle Ligen / Kategorien / Klassen [unentschuldigtes Fernbleiben] *= bei gefundener Ersatzmannschaft: die Hälfte!
Bussenverzeichnis. Saison 2015/
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