REGLEMENT STRAFBESTIMMUNGEN FUSSBALL

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1 REGLEMENT STRAFBESTIMMUNGEN FUSSBALL Nr. 2.2 Ausgabe vom Seite 1 von 9

2 In diesem Reglement werden folgende Abkürzungen verwendet: SFS Schweizerischer Firmensportverband RS Regionale Sparte des Schweiz. Firmensportverbandes RV Regionalverband des Schweizerischen Firmensportverbandes SS Schweizerische Sparte des Schweiz. Firmensportverbandes TK Technische Kommission Fussball WR Wettspielreglement Fussball SFV Schweizerischer Fussballverband FIFA Fédération Internationale de Football Association (Weltfussballverband) Für alle Fussballvereine jener SFS-Regionalverbände, welche die Organisation ihres Spielbetriebes an einen regionalen Fussballverband übertragen haben, gelten ausnahmslos die vertraglich vereinbarten Reglemente/Weisungen des Partnerverbandes. Als Grundlage dient das dafür gültige Rechtspflege-Reglement. Gemäss diesem Rechtspflegereglement ist ein Rekursentscheid dieser Organisation end-gültig (vorbehalten bleibt die Anfechtung beim Tribunal Arbitral du Sport gem. Art. 7 der SFV-Statuten). Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Inhalt des Reglements Durchführungsdaten Übernahme der Organisation Anwendung des WR... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.2 Teilnahmeverpflichtung... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.3 Anmeldung der Spieler Spielerpässe Nachmeldung der Spieler... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.4 Platzverein Schiedsrichter- Auswechslungen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.5 Strafen... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.6 Proteste Protestkommission... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.7 Seniorenmeister Preise... Fehler! Textmarke nicht definiert. 1.8 Finanzielles... Fehler! Textmarke nicht definiert. ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG... FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT. 1.9 Austragungsmodus... Fehler! Textmarke nicht definiert Spielplan... Fehler! Textmarke nicht definiert Vorrunde Spieldauer Vorrunde Bewertung Rangfolge Gruppenspiele Fehler! Textmarke nicht definiert Spieldauer Klassierungs- und Finalspiele... Fehler! Textmarke nicht definiert Schiedsrichter Melden der Mannschaft Sanitätsdienst... Fehler! Textmarke nicht definiert. SCHLUSSBESTIMMUNGEN... FEHLER! TEXTMARKE NICHT DEFINIERT Entscheide und Verfügungen... Fehler! Textmarke nicht definiert Genehmigung des Reglements... Fehler! Textmarke nicht definiert. Seite 2 von 9

3 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Anwendung der Strafbestimmung Die "Strafbestimmungen Fussball" finden Anwendung auf Vorfälle, die im Fussballsport des Schweizerischen Firmensportverbandes (SFS) entstehen. Sie sind für den SFS und seine Regionalverbände (RS) verbindlich. 1.2 Grundlage für die Anwendung Grundlage für den Erlass und den Vollzug von Strafen bildet der Abschnitt VII Strafen" des Wettspielreglements Fussball (WR). 1.3 Verfehlungen vor und nach dem Spiel Verfehlungen vor und nach dem Spiel, die vom Schiedsrichter nicht geahndet werden konnten, sind gemäss den Strafbestimmungen zu beurteilen, vorausgesetzt, ein solcher Vorfall ist vom Schiedsrichter in seinem Rapport oder auf einem anderen schriftlichen Wege festgehalten. 1.4 Strafbemessung Bei der Bemessung der Strafe ist auf das tatsächliche Vergehen abzustellen. Für das Strafmass ist der Abschnitt II. Straferlasse" massgebend. Die Strafe ist je nach Schwere des Vorfalles zu bemessen. In keinem Fall darf die festgelegte Minimalstrafe unterschritten werden (Ausnahme bei vom Schiedsrichter rapportierter Provokation). 1.5 Strafverbindung Die einzelnen Strafen können miteinander verbunden werden. 1.6 Rückfälligkeit Rückfälligkeit während der gleichen Saison hat Verschärfung der Strafe zur Folge; die Busse ist dabei zu erhöhen. Rückfällig ist, wer sich in der gleichen Saison ein zweites oder mehrere Male straffällig macht. Dabei brauchen die zweite oder die folgenden Verfehlungen nicht der gleichen Art zu sein wie die vorangegangenen. 1.7 Zusätzliche Untersuchung Die TK ist gehalten, schwerwiegende oder ihr auf Grund des Schiedsrichterrapportes unklar erscheinende Fälle vorgängig des Erlasses der Strafverfügung näher zu untersuchen. Die Untersuchung ist durch Einvernahme der Beteiligten, Anhören von Zeugen, Beiziehen von Fachleuten usw. durchzuführen. Die Aussage eines offiziellen Schiedsrichterinspizienten ist in Bezug auf die Beweiskraft der Aussage des Schiedsrichters gleichzustellen. Die Untersuchungskosten sind dem/den fehl- oder haftbaren Verein/en aufzuerlegen. 1.8 Anrechnung der Suspension Für die Anrechnung einer Suspension sind die Spiele derjenigen Mannschaft eines Vereins massgebend, bei welcher der Straffall eingetreten ist. Während der Dauer der Seite 3 von 9

4 Suspension bleibt der Spieler auch für alle übrigen Mannschaften, einschliesslich der Cupspiele, gesperrt. Der Suspension nicht anzurechnen sind: - von der TK angesetzte, vom eigenen Club jedoch zum Voraus Forfait erklärte Spiele, - Spiele, die nicht ausgetragen oder nicht beendet worden sind und deshalb von der TK neu anzusetzen sind. - Spiele, die aufgrund eines gutgeheissenen Protestes neu anzusetzen sind. Hingegen ist ein Spiel der Suspension anzurechnen, wenn es ausgetragen und erst nachträglich Forfait erklärt worden ist. 1.9 Automatische Suspension Der Platzverweis eines Spielers gemäss Abschnitt "II. Straferlasse", Ziffer 1.2 führt automatisch zur Suspension des Spielers für das erste, dem Platzverweis folgende Spiel dieser Mannschaft. Der Spieler ist bis und mit diesem Datum für alle Mannschaften seines Vereines gesperrt. Gegen diese automatische Suspension kann nicht rekurriert werden. Alle anderen Suspensionstermine treten erst nach Ablauf der Rekursfrist in Kraft Provokation Eine vom Schiedsrichter im Rapport bestätigte Provokation hat eine Reduktion der Strafe um 1 Spiel zur Folge Erlass der Strafverfügung Die Strafverfügung ist schriftlich und nach den regionalen Vorschriften zu erlassen. Sie ist ausschliesslich an die Adresse des Vereins zu richten, und zwar auch dann, wenn es sich um die Bestrafung eines Spielers oder Funktionärs handelt Dauer der Rechtswirksamkeit Die nicht erfüllte Suspension ist auf die nachfolgende Saison rechtswirksam. D.h. der bestrafte Spieler oder Funktionär gilt für die entsprechende Anzahl von Spielen der neuen Saison suspendiert. Dies gilt auch dann, wenn der bestrafte Spieler während oder nach Abschluss der Saison zu einem anderen Verein übertritt Provisorische Suspension bei Boykott Der gemäss Abschnitt II. Straferlasse zu boykottierende Spieler oder Funktionär ist sofort durch schriftliche Verfügung bis zum endgültigen Boykottentscheid für alle Spiele des Vereins zu suspendieren Wiedererwägungsgesuch Wiedererwägungsgesuche gegen Disziplinarmassnahmen und Strafentscheide sind ausgeschlossen Schiedsrichter- Als nicht neutrale Schiedsrichter-" im Sinne dieser Strafbestimmungen gelten Personen, die von den am Spiel beteiligten Mannschaften für die Schiedsrichter- funktion gestellt werden. Neutrale Schiedsrichter-" sind gemeldete Schiedsrichter, die von der Aufgebotsstelle für Schiedsrichter delegiert werden. Seite 4 von 9

5 1.16 Verfehlungen des Schiedsrichters Verfehlungen offizieller Schiedsrichter sind durch die TK dem regionalen Schiedsrichter- Fachausschuss des SFV zu melden Andere Verfehlungen Im Abschnitt II Straferlasse" nicht vorgesehene Straffälle sind von der zuständigen Behörde auf Grund des objektiven Tatbestandes zu beurteilen und zu ahnden. Straferlasse 1.18 Verfehlung des Spielers Verwarnung durch den Schiedsrichter Strafmass: 1. Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Suspension für 1 Spiel, Busse mindestens Fr Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Verweis, Busse mindestens Fr Verwarnung Suspension für 2 Spiele, Busse mindestens Fr Alle weiteren Verwarnungen sind um mindestens Fr zu erhöhen. Jede weitere vierte Verwarnung ist mit einer weiteren, zusätzlichen Suspension von 1 Spiel zu verbinden Platzverweis durch den Schiedsrichter a) 2. Verwarnung im gleichen Spiel b) Beleidigung von Spielern oder Zuschauern c) Verlassen des Spielfeldes ohne Abmeldung d) andere Unsportlichkeiten Strafmass: Suspension für 1 Spiel, Busse mindestens Fr Rückfall: Suspension für 2 Spiele. Busse mindestens Fr a) Reklamieren gegen Schiedsrichterentscheide b) grobes Spiel c) unsportliches Benehmen Strafmass: Suspension für 2 Spiele, Busse mindestens Fr Rückfall: Suspension für 3 Spiele, Busse mindestens Fr a) Beleidigung des Schiedsrichters oder neutralen Schiedsrichter- b) Namensverweigerung oder falsche Namensangabe gegenüber dem Schiedsrichter c) andere grobe Unsportlichkeiten Strafmass: Suspension für 3 Spiele, Busse mindestens Fr Rückfall: Suspension für 4 Spiele, Busse mindestens Fr Seite 5 von 9

6 a) Tätlichkeit gegenüber Spielern, nicht neutralen Schiedsrichter- oder Zuschauern b) Grobe Beleidigung des Schiedsrichters oder neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Suspension für 4 Spiele, Busse mindestens Fr Rückfall: Suspension für 5 Spiele, Busse mindestens Fr Drohung gegenüber dem Schiedsrichter oder neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Suspension für 5 Spiele. Busse mindestens Fr Rückfall: Suspension für 6 Spiele, Busse mindestens Fr a) Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter oder neutralen Schiedsrichter- b) Schwere Ausschreitungen, Schlägereien mit Zuschauern Strafmass: Boykott für mindestens 18 Monate, Busse mindestens Fr Andere Verfehlungen Spielen unter falschem Namen Spielen mit fremdem Spielerpass Unterschriftenfälschungen auf der Mannschaftskarte Wissentliche Hergaben des Namens und der Unterschrift für einen anderen Spieler Strafmass: für den fehlbaren Spieler: Boykott für mindestens 12 Monate, Busse mindestens Fr , für den Spielführer: Boykott für mindestens 6 Monate, Busse mindestens Fr Verfehlungen von Mannschaften und Vereinen Verspäteter Spielbeginn aus Selbstverschulden, auch wenn kein Protest des Gegners vorliegt Strafmass: Busse mindestens Fr Verfehlungen bei Forfait-Fällen Strafmass: Spiel geht 0:3 Forfait verloren, Busse mindestens Fr Abbruch des Spieles durch den Schiedsrichter Ein des Platzes verwiesener Spieler weigert sich, das Spielfeld zu verlassen Strafmass: Spiel geht 0:3 Forfait verloren, Busse mindestens Fr Tätlichkeit am Schiedsrichter oder an einem neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Spiel geht 0:3 Forfait verloren, Busse mindestens Fr Spielabbruch wegen: a) Verlassen des Spielfeldes einer Mannschaft aus Obstruktion b) Weigerung der Mannschaft, das Spiel zu beginnen oder fortzusetzen Strafmass: Spiel geht 0:3 Forfait verloren, Busse mindestens Fr Rückfall: Spiel geht 0:3 Forfait verloren, Busse mindestens Fr Die TK kann die fehlbare Mannschaft aus der laufenden Meisterschaft ausschliessen. Seite 6 von 9

7 2.1.3 Ungenügende Platzordnung und daraus entstehende schwere Zwischenfälle, Radau, Tumulte usw. Strafmass: Busse mindestens Fr Rückfall: Busse mindestens Fr , Suspension der Mannschaft für mindestens 6 Monate 2.2 Schwerwiegende Verfehlungen der Mannschaft oder des Vereins Strafmass: Busse mindestens Fr Zusätzlich können folgende Massnahmen getroffen werden: - Suspension der Mannschaft für 1 oder mehrere Spiele; - Ausschluss der Mannschaft vom Spielbetrieb; - Beantragung an den RV um Ausschluss des Vereins. 2. Verfehlungen nicht neutraler Schiedsrichter- (Vereins-SR-) 3.1 Platzverweis durch den Schiedsrichter Unrichtige oder unaufmerksame Ausübung der Schiedsrichter-- Funktion wegen Böswilligkeit oder anderer Unsportlichkeit Strafmass: Busse mindestens Fr Rückfall: Busse mindestens Fr Tätlichkeit an Spielern oder Zuschauern Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Suspension für mindestens 4 Spiele Rückfall: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Suspension für mindestens 5 Spiele Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Boykott für mindestens 18 Monate 3. Verfehlungen von Funktionären und Mitgliedern des Vereines 4.1 Unsportliches Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter, dem neutralen Schiedsrichter-, Spielern oder Zuschauern Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters oder des neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Suspension für mindestens 3 Spiele 4.2 Tätlichkeit gegen Spieler oder Zuschauer Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler. Suspension für mindestens 4 Spiele 4.3 Grob unsportliches Verhalten oder versuchte Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter oder den neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Boykott für mindestens 18 Monate 4.4 Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder den neutralen Schiedsrichter- Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Boykott für mindestens 24 Monate 4.5 Anstiftung oder Beihilfe zu Verfehlung gemäss Ziffer 1.3 Strafmass: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Boykott für mindestens 6 Monate Seite 7 von 9

8 4. Verstösse im administrativen Bereich 5.1 Der Platzverein hat dem Gastverein und/oder dem Schiedsrichter nicht oder nicht rechtzeitig von der durch die TK bewilligten Spielverschiebung Kenntnis gegeben Strafmass: Busse mindestens Fr und Ersatz der Kosten der Gastmannschaft und des Schiedsrichters 5.2 Die Mannschaft hat es unterlassen, der TK und/oder dem Gegner und der Platzverein dem Schiedsrichter rechtzeitig von der Forfait-Erklärung Kenntnis zu geben Strafmass: Busse mindestens Fr und Ersatz der Kosten des Gegners und des Schiedsrichters 5.3 Die Mannschaft hat sich erst nach Veröffentlichung des Spielplans aus der Meisterschaft zurückgezogen Strafmass: Busse mindestens Fr und Auferlegung der Kosten gemäss Berechnung der TK 5.4 Andere Verstösse Die Mannschaft hat ein Freundschaftsspiel gegen eine ausländische Mannschaft ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt Der Platzverein hat keine Sanitätskiste zur Verfügung gestellt bzw. der Inhalt der Sanitätskiste ist vom Schiedsrichter beanstandet worden Die Mannschaft hat keinen Schiedsrichter- gestellt Der Spielführer hat keine Armbinde getragen Der Verein hat die Meldeliste nicht rechtzeitig eingereicht Die Mannschaft hat die Spielerpässe später als 30 Minuten vor dem Spielbeginn dem Schiedsrichter übergeben Die Mannschaft hat die Spielerpässe dem Schiedsrichter nicht oder nicht vollzählig vorlegen können Die Mannschaft hat keine Mannschaftskarte dem Schiedsrichter vorlegen können Der Verein hat den Spielerpass eines boykottierten Spielers nicht an die TK zurückgeschickt Der Verein hat ein Spiel ohne Einwilligung der TK eigenmächtig verschoben Der Verein hat sich einen Verstoss anderer Art, als hier aufgezählt. zuschulden kommen lassen Strafmass: Busse mindestens Fr Rückfall: Busse mindestens Fr Verstösse finanzieller Art 6.1 Finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem SFS Der Verein ist seinen finanziellen Verpflichtungen nicht innert der gesetzten Frist nachgekommen Strafmass: Busse mindestens Fr Nach erfolgloser Mahnung ist/sind die Mannschaft/en des Vereins bis zur Begleichung der Schulden zu suspendieren 6.2 Materielle Leistungen bei Übertritten Der Verein oder der Spieler nimmt bzw. bietet bei einem Übertritt materielle Leistungen an Strafmass: - Busse mindestens Fr und: Seite 8 von 9

9 für den fehlbaren Vereinsfunktionär: Busse mindestens Fr und, wenn gemeldeter Spieler, Boykott für mindestens 6 Monate für den fehlbaren Spieler: Busse mindestens Fr Boykott für mindestens 12 Monate 1.20 Genehmigung und Inkrafttreten der Strafbestimmungen Die vorliegenden Strafbestimmungen Fussball" sind von der TK SS Fussball am 29.Oktober 2011 genehmigt worden und treten auf den 1. Januar 2012 in Kraft. Es ersetzt die Strafbestimmungen Fussball, Ausgabe Präsident SS Fussball Sekretär SS Fussball René Peytrignet Romano Covi Seite 9 von 9

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