Regionale Bestimmungen zum SFS Wettspielreglement Fussball 2.1, Ausgabe 2015 (WR)
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1 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Graubünden TK Fussball Seite 1 von 5 Regionale Bestimmungen zum SFS Wettspielreglement Fussball 2.1, Ausgabe 2015 (WR) Inhaltsverzeichnis Art. 1 Grundlage (Art. 2, Ziffer 4 WR)... 1 Art. 2 Versicherung (Art. 6 Ziffer 2 WR)... 1 Art. 3 Feststellung Rangordnung (Art. 10 Ziffer 7 WR)... 1 Art. 4 Cupspiele (Art. 12, Ziffer 1 und 4 WR)... 2 Art. 5 Pflichten Vereine (Art. 17, Ziffer 5 und 6 WR)... 2 Art. 6 Matchavisierung (Art. 18 WR)... 2 Art. 7 Tenue (Art. 19 Ziff. 3 WR)... 2 Art. 8 Schiedsrichterspesen (Art. 21, Ziffer 5 WR)... 2 Art. 9 Spielverschiebung / Forfait (Art. 22 und 23 WR)... 2 Art. 10 Freundschaftsspiel (Art. 23, Ziffer 4 WR)... 3 Art. 11 Auswechslung (Art. 25 WR)... 3 Art. 12 Spielerpässe (Art. 27, 28 und 32 WR)... 3 Art. 13 Strafen und Bussen (Art. 32 WR)... 3 Art. 14 Forfait-Fall (Art. 33 WR)... 4 Art. 15 Protestkaution (Art. 36 Ziffer 2 WR)... 4 Art. 16 Transfersperre... 4 Art. 17 Pokale... 4 Art. 18 Auffangklausel... 4 Art. 19 Inkrafttreten... 5 Art. 1 Grundlage (Art. 2, Ziffer 4 WR) Das nachfolgende Reglement basiert auf Art. 2, Ziffer 4, des SFS Wettspielreglementes Fussball 2.1, Ausgabe Die Bestimmungen dieses Reglementes führen das SFS Wettspielreglement näher aus oder setzen wo dies möglich ist spezielles Recht für den Regionalverband Graubünden. Im Widerspruchsfalle gehen die Bestimmungen des regionalen Reglementes den Bestimmungen des SFS Wettspielreglementes vor. Art. 2 Versicherung (Art. 6 Ziffer 2 WR) Die Pflicht, dass jeder Verein für eine Haftpflichtversicherung besorgt sein muss, entfällt. Art. 3 Feststellung Rangordnung (Art. 10 Ziffer 7 WR) Sind Mannschaften Ende der Saison punktgleich an der Tabellenspitze entscheidet über die Rangfolge:
2 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Graubünden Seite 2 von 5 1. Fairness-Punkte 2. Tordifferenz 3. Anzahl geschossene Tore Die Cup-Spiele bleiben unberücksichtigt. Art. 4 Cupspiele (Art. 12, Ziffer 1 und 4 WR) Bei Cupspielen erfolgt bei unentschiedenem Spielstand unmittelbar nach der Spielzeit von zweimal 45 Minuten direkt das Elfmeterschiessen. Beim Cupfinal wird bei unentschiedenem Spielstand vor einem allfälligen Elfmeterschiessen eine Verlängerung von 2 x 15 Minuten gespielt. Art. 5 Pflichten Vereine (Art. 17, Ziffer 5 und 6 WR) Jeder Verein sorgt selber für einen Sanitätskoffer in hygienisch einwandfreiem Zustand. Die Verpflichtung jedes Vereins zur Stellung eines Schiedsrichter-Assistenten entfällt. Art. 6 Matchavisierung (Art. 18 WR) Die Verpflichtung des Platzclubs, einen Matchavis dem Gastverein und Schiedsrichter zuzustellen, entfällt. Der Spielplan wird von der Technischen Kommission (TK) verbindlich erstellt und den Mannschaften vor Beginn der Meisterschaft mitgeteilt. Es erfolgt keine separate Avisierung der Mannschaften, ausser bei Neuansetzungen von Spielen infolge Verschiebung. Die Schiedsrichter-Aufgebote erfolgen durch die regional zuständige Aufgebotsstelle. Art. 7 Tenue (Art. 19 Ziff. 3 WR) Der Platzclub hat Anrecht auf das Tragen seiner Standard-Tenues. Eine Verpflichtung, die Farben des Standard-Tenues auf dem Matchavis festzuhalten, besteht nicht. Art. 8 Schiedsrichterspesen (Art. 21, Ziffer 5 WR) Die Schiedsrichterspesen sind je hälftig von den Vereinen vor Spielbeginn dem Schiedsrichter zu entrichten und entsprechen dem abgesprochenen Betrag zwischen dem Vorstand und den Schiedsrichtern. Die Schiedsrichterpesen für den Cupfinal gehen zulasten des Regionalverbandes Graubünden. Art. 9 Spielverschiebung / Forfait (Art. 22 und 23 WR) Spielverschiebungen können bloss aufgrund der in Art. 22 WR genannten Gründe beantragt werden (unbespielbares Spielfeld, vom Arbeitgeber veranlasster Grund, höhere Gewalt). Auch in diesen Fällen ist die TK frei, auf das Gesuch einzutreten oder nicht. Ihr Entscheid ist endgültig.
3 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Graubünden Seite 3 von 5 Wird ein Spielverschiebungsgesuch bewilligt, hat die gesuchstellende Mannschaft die gegnerische Mannschaft, den Schiedsrichter und den Platzwart unverzüglich zu informieren. Bei bewilligter Spielverschiebung gehen die Platzkosten zulasten der gesuchstellenden Mannschaft. Erklärt eine Mannschaft ein Spiel zum vornherein forfait, hat sie dies der gegnerischen Mannschaft und der TK mündlich mitzuteilen und den Schiedsrichter zu verständigen (Art. 23, Ziffer 1 WR). Art. 10 Freundschaftsspiel (Art. 23, Ziffer 4 WR) Kann ein Spiel infolge Forfait-Erklärung einer Mannschaft nicht als Verbandsspiel ausgetragen werden, ist die Austragung eines Freundschaftsspiels unter den Mannschaften immer noch möglich. Der Schiedsrichter ist diesfalls vor dem Spiel in Kenntnis zu setzen. Die Forfait-Busse entfällt in diesem Fall für die Forfait-erklärende Mannschaft. Die Schiedsrichterspesen werden wie üblich hälftig von den Mannschaften übernommen. Art. 11 Auswechslung (Art. 25 WR) Alle auf der Spielerkarte aufgeführten Spieler können beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Art. 12 Spielerpässe (Art. 27, 28 und 32 WR) Zur Teilnahme an Verbandsspielen sind ausschliesslich Spieler berechtigt, die den Vorschriften des Reglementes über die Teilnahmeberechtigung an Verbandswettkämpfen des SFS entsprechen und bei denen der Verein im Besitze eines Spielerpasses des SFS ist (Art. 27, Ziffer 3 WR). Ohne im voraus gelösten Spielerpass kann kein Spieler an Verbandsspielen teilnehmen. Zur Lösung eines Spielerpasses ist der TK frühzeitig ein elektronisches Foto des Spielers samt seinen Personalien per zu übermitteln (Name, Adresse, Geburtsdatum, Angabe über bestehende/nichtbestehende Lizenzen). Die Spielerpässe werden anfangs Saison automatisch erneuert und die entsprechenden Kosten den Vereinen in Rechnung gestellt, es sei denn die Vereine erstatten der TK bis 01.August die nicht zu verlängernden Spielerpässe. Art. 13 Strafen und Bussen (Art. 32 WR) Vorfälle vor/während oder nach einem Spiel werden ausschliesslich aufgrund des Rapportes oder einer anderen Mitteilung des Schiedsrichters geahndet. Dem Schiedsrichterrapport gleichgestellt ist ein schriftlicher Rapport eines offiziell seitens der TK beauftragten Inspizienten. Verwarnungen: Gemäss aktuell gültigem SFS Reglement Strafbestimmungen Fussball. Bei Verwarnungen infolge Reklamierens wird jede Busse gemäss Strafreglement mit
4 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Graubünden Seite 4 von 5 zusätzlichen Fr bestraft. Verwarnungen und Spielsperren werden in Meisterschaft und Cup zusammengerechnet und gelten gleichermassen. Platzverweise: Gemäss aktuell gültigem SFS Reglement Strafbestimmungen Fussball. Einzug Spielerpass: Bei ausgesprochenen und in Rechtskraft erwachsenen Strafen kann die TK den Spielerpass einziehen (Art. 32, Ziffer 8 WR). Art. 14 Forfait-Fall (Art. 33 WR) Profitiert eine Mannschaft in meisterschaftsverfälschender Weise aus einem forfait zu wertenden Spiel, so kann die TK das Spiel neu ansetzen. Art. 15 Protestkaution (Art. 36 Ziffer 2 WR) Die Protestkaution wird auf Fr festgesetzt. Art. 16 Transfersperre Ab 1. Juni bis zur Delegiertenversammlung gilt eine Transfersperre. Neue Spieler können in dieser Zeitspanne nicht mehr gemeldet werden. Art. 17 Pokale Die Siegermannschaften erhalten einen bleibenden Preis (Meisterschaft und Cup). Nach dreimaligem Gewinn des Wanderpokals des Regionalmeisters innert 5 Jahren darf die Siegermannschaft den Pokal behalten. Die jeweilige Siegermannschaft hat den Wanderpokal auf ihre Kosten gravieren zu lassen. Gegen Abgabe der Rechnungsquittung erstattet der Verband die Kosten der Gravur. Rechtzeitig vor Saisonschluss ist der gravierte Wanderpokal dem TK-Chef zu erstatten. Art. 18 Auffangklausel Bei im WR und in diesem Reglement nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die TK.
5 Schweizerischer Firmensportverband Regionalverband Graubünden Seite 5 von 5 Art. 19 Inkrafttreten Die vorliegenden regionalen Bestimmungen zum SFS Wettspielreglement Fussball sind durch den Vorstand des Regionalverbands Graubünden im Juli 2010 genehmigt worden und treten am 1. August 2010 in Kraft. Sie ersetzen die regionalen Bestimmungen August Grüsch, im Juli 2010 Armin Roffler Präsident Charles Chavanne Aktuar Verwendete Abkürzungen: SFS Schweizerischer Firmensportverband TK Technische Kommission WR Wettspielreglement
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