Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV und des Handballkreises Heidelberg

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1 Badischer Handball-Verband e.v. Am Fächerbad Karlsruhe Geschäftsstelle Tel.: Fax.: geschaeftsstelle@badischer-hv.de Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV und des Handballkreises Heidelberg in der Hallenhandball-Spielsaison 2015/2016 INHALTSVERZEICHNIS: Teil A Allgemeingültig... 4 I. Allgemeines Satzungen, Ordnungen und Regeln Kommunikation... 4 II. Spieltechnische Bestimmungen Wettkampfbereich/ Sporthallen Einhalten der Hausordnung Hallensprecher Öffentliche Zeitmessanlage Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter Spielkleidung Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen Ordnungs- und Sanitätsdienst Ergebnismeldung... 7 Teil B BHV-Spielbetrieb... 8 I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen Wettkampfbereich/ Sporthallen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter Spielberichte/ Spielausweise Meldung der Torschützen... 9 II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs Geschäftsstelle

2 7. Spielleitende Stellen Rechtswesen III. Spielklasseneinteilung Frauen Männer weibliche Jugend männliche Jugend IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg Modalitäten bei Punktgleichheit Entscheidungsspiele Badischer Meister Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) V. Finanzielle Regelungen Spielklassenbeitrag Eintrittsgelder VI. Schlussbestimmungen Besondere Spielform Jugend Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium Verstöße Inkrafttreten Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung Teil C Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg A. Spieltechnische Regelungen 17 I. Spielverkehr 17 II. Spielklasseneinteilung 18 III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E) 21 IV. Spielverlegungen 22 V. Schiedsrichter 22 VI. Spielbeiträge 24 VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften 25 VIII. Nichtantreten 25 IX. Verfahren bei fehlenden Spielausweisen 25 X. Trikotwechsel 25 XI. Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers 26 XII. Eintrittspreise 26 B. Kreispokal 27 C. Sonstiges 27 Anhang: Öffentlichkeitsarbeit (1. Kreisliga Männer)

3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS: BHV = Badischer Handball-Verband DHB = Deutscher Handballbund SpO = Spielordnung RO = Rechtsordnung SR = Schiedsrichter Z/S = Zeitnehmer/Sekretär BWOL = Baden-Württemberg-Oberliga

4 Teil A Allgemeingültig I. Allgemeines 1. Satzungen, Ordnungen und Regeln Die Meisterschaftsspiele werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen in Satzung und Ordnungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und den Internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung des DHB ausgetragen, die für alle teilnehmenden Vereine gleichermaßen verbindlich sind. Im Spielbericht eingetragene Mannschaftsoffizielle unterliegen den Bestimmungen der SpO und RO des DHB bzw. BHV und diesen Durchführungsbestimmungen. Ist einer dieser Mannschaftsoffiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins, haftet bei etwaigen Verstößen der Verein, der ihn eingesetzt hat. 2. Kommunikation Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt im Allgemeinen elektronisch per . Dazu hat jeder am Spielbetrieb teilnehmende Verein im Rahmen des Meldebogens außer einer offiziellen Postanschrift auch eine offizielle -Adresse anzugeben. II. Spieltechnische Bestimmungen 3. Wettkampfbereich/ Sporthallen 3.1 Wettkampfbereich sind Spielfläche gemäß Regel 1-Abbildung 1 der internationalen Handballregeln und der Zuschauerbereich. Wettkampfstätte ist die gesamte Sporthalle. 3.2 Für die ordnungsgemäße Anmietung der Sporthallen sind die Heimvereine verantwortlich. 4. Einhalten der Hausordnung 4.1 Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten. Bei Verstößen können gemäß 4 Ziffer 13 RO BHV Geldbußen in Höhe von 50,00 bis 500,00 verhängt werden. 4.2 Haftmittelbenutzung Bezüglich der Verwendung von Haftmitteln wird auf 7 SpO BHV verwiesen. Dieser lautet wie folgt: 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel 1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmitteln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen. 2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestellten Verstöße sind gem. 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des BHV zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden

5 Die Gastvereine müssen in harzfreien Hallen auch harzfreie Bälle beim Warmmachen verwenden. Nach 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmung des BHV zur RO des DHB wird bei Verstößen gegen das Haftmittelverbot folgendermaßen verfahren: Verstoß gegen das Haftmittelverbot nach 7 der Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO DHB (zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt): 200,00; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bis zu 1.600,00; nachfolgende Verstöße werden mit 1.600,00 geahndet. 4.3 Die Verwendung von sog. VUVUZEELAS und deren Modifikationen sind verboten. Dies gilt auch für sämtliche elektrischen oder elektronisch verstärkten Lärminstrumente. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung. 5. Hallensprecher Der Hallensprecher hat sich nicht am Zeitnehmertisch oder im Auswechselraum aufzuhalten. Durchsagen sind auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten beschränkt und unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten sind dabei zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe von 50,00 bis 500,00 verhängt. 6. Öffentliche Zeitmessanlage Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage (möglichst vorwärts laufend) ist zu benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient werden kann. Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr von mindestens 21 cm Durchmesser oder einen vom DHB zugelassenen»handball- Timer«zur Verfügung zu stellen. 7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 7.1 Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im BHV-Spielbetrieb durch den Vizepräsident Schiedsrichterwesen des BHV und im Kreis-Spielbetrieb durch den Referenten für SR-Wesen des jeweiligen Kreises oder einer von diesem beauftragten Person. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen sind unzulässig ( 34 Abs. 1 Satz 2 RO DHB). 7.2 Die Kosten der SR sind nach dem Spiel vom Heimverein in der SR-Kabine auszuzahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen wird. Der Heimverein hat dem SR-Beobachter die notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen. 7.3 Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär als Gehilfen der SR. Hier sind nur vom BHV/Kreis nachweislich geschulte Personen oder geprüfte Schiedsrichter des BHV einzusetzen. Wird z. B. wegen eines Regelverstoßes eines nicht geschulten Z/S die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, sind die entstehenden Kosten vom Verein zu tragen, der einen fehlbaren Z/S eingesetzt hat. Im Jugendbereich können geeignete Personen ab 14 Jahren (Schulung nicht zwingend) als Z/S eingesetzt werden. 7.4 Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A-5- Format zur Beantragung des Team-Time-Out und die entsprechenden Vor

6 8. Spielkleidung richtungen zum Aufstellen (z. B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen. Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Meldebogen genannten Spielkleidung anzutreten, die im Mannschaftsdatenverzeichnis der Spielleitenden Stellen enthalten sind. Nachträgliche Änderungen der Trikotfarben sind deshalb unverzüglich der Spielleitenden Stelle mitzuteilen. Die Torhüter einer Mannschaft müssen die gleiche Trikotfarbe haben, gleichfarbige»leibchen«sind zulässig. Auch ein»siebter Feldspieler«muss in der gleichen Trikotfarbe spielen wie die Torhüter. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Ob die Spielkleidung zu wechseln ist, bestimmen die SR. 9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen 9.1 Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Treten Gastmannschaft oder SR nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit. 9.2 Ist verspätetes Eintreffen absehbar, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Information den am Spielort anwesenden Mannschaften bzw. SR zu verschaffen. Ist bei Ausbleiben der SR die Wartezeit von 15 Minuten verstrichen, ist zwingend nach 77 SpO DHB zu verfahren, d. h., beide Mannschaften müssen sich auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Falls mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei Nichteinigung das Los. Die Trainer der beteiligten Mannschaften gelten nicht als neutrale Schiedsrichter. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die beiden Mannschaften auf Schiedsrichter einigen, die einem der am Spiel beteiligten Vereine angehören oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Spielleitenden Stelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. In unteren Spielklassen dies sind die Spielklassen unterhalb der Badenligen der Männer und Frauen ( 1 Ziffer 3 der SpO BHV) müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden geprüften Schiedsrichter einigen. Das Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des Spiels schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen. Ein Jugendspiel ist in jedem Fall durchzuführen. 9.3 Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. 9.4 Die Meisterschaftsspiele im Spielbetrieb des BHV sollten im Erwachsenenbereich samstags nicht vor Uhr und sonntags nicht vor Uhr angesetzt werden. Im Jugendbereich samstags nicht vor Uhr (Jugend- Landesligen sowie die Altersklasse Jugend C Uhr) und sonntags nicht vor Uhr. Ausnahmen sind zulässig Spätester Spielbeginn im Spielbetrieb des BHV an Sonn- und Feiertagen ist um Uhr. Am Totensonntag, dem , gilt bis Uhr ein absolutes Sportverbot. 9.5 Anträge auf Spielverlegung sind per Formblatt oder per , mit Zustimmung des Gegners, zu stellen und sollten spätestens zehn Tage vor dem ursprünglichen und dem neuen Spieltermin der Spielleitenden Stelle vorliegen

7 Für Spielverlegungen gemäß 82 SpO DHB ist eine Zustimmung des Gegners nicht erforderlich. 9.6 Bei Terminschwierigkeiten können von den Spielleitenden Stellen Meisterschaftsspiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Spiele an Wochentagen dürfen frühestens um Uhr angesetzt werden, Spiele der Altersklasse Jugend C und jünger nach Absprache mit Gegner und zuständigem SR-Einteiler auch früher. 9.7 Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. 9.8 An den letzten beiden Spieltagen im Erwachsenenbereich können ausschließlich örtliche Verlegungen vorgenommen werden. Zeitlich verlegte Spiele sind spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchzuführen. 9.9 Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Straßensperren, usw.) haben die Vereine und die SR sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu gelangen. Es sollte immer eine Rücksprache mit der Spielleitenden Stelle erfolgen. 10. Ordnungs-, Sanitätsdienst und Wischdienst 10.1 Der Heimverein stellt bei allen Spielen einen für den Sanitätsdienst Verantwortlichen. Fehlt im Falle einer Verletzung eine solche Person, so wird gemäß 4 Ziffer 6 RO BHV eine Geldbuße verhängt Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. Bei Verstößen werden gemäß 25 (1) Ziffer 8 RO DHB Geldbußen verhängt Vom Heimverein ist ein Wischdienst zu stellen, der auf Anforderung der Schiedsrichter aktiv wird. 11. Ergebnismeldung Die Ergebnismeldung erfolgt, für alle Spiele ohne Einsatz des Spielbericht Online, über die App Ergebnisse Online, diese Meldung hat unmittelbar, spätestens zehn Minuten nach Spielende, durch den Heimverein zu erfolgen. Die Ergebnismeldung ist Pflicht. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß 25 (1) Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von 25,00 verhängt

8 Teil B BHV-Spielbetrieb Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene 1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen BHV-Spielbetrieb: Am Spielbetrieb des BHV teilnehmende Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch den Abteilungsleiter zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung von Austragungsform und Austragungsbedingungen und ist bis zum des Spieljahres an die BHV- Geschäftsstelle zurückzugeben. Geht die Bestätigung nicht oder verspätetet ein, wird eine Geldbuße gemäß 4 Ziffer 9 RO der Zusatzbestimmungen des BHV zur RO DHB verhängt. 2. Wettkampfbereich/ Sporthallen 2.1 Die Spielfläche soll 30 Minuten (Jugend 20 Minuten) vor Spielbeginn beiden Mannschaften uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung stehen. Jeder Mannschaft steht eine Hallenhälfte zu. 2.2 Den SR sind 45 Minuten vor Spielbeginn ein separater und verschließbarer Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zu stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Heimvereine. 3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 3.1 Für die Spielklassen der Badenliga und Landesliga Frauen, sowie den Badenligen der Altersklasse Jugend A und B können auch SR der Handballkreise eingeteilt werden. Die Einteilung der SR bei den Badenligen weibliche Jugend A, B und C sowie der Badenliga männliche Jugend C und den Landesligen männliche Jugend erfolgt durch den Referenten für SR-Wesen des Kreises, in dem das Spiel stattfindet oder einer von diesem beauftragten Person. 3.2 Im BHV-Spielbetrieb findet 30 Minuten vor Spielbeginn die technische Besprechung in der SR-Kabine statt. Daran nehmen neben den SR je ein Mannschafts-Offizieller und die Z/S teil. Es erfolgen die Absprachen wg. Spielkleidung, Absprachen Schiedsrichter mit Z/S, usw. Für den Spielbetrieb der Kreise können von den Kreisen andere Regelungen erlassen werden. 3.3 Für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung bei Frauen und Männern gelten die separat erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen innerhalb von 14 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden geahndet ( 4 Ziffer 9 RO BHV Zusatzbestimmungen gemäß 25 RO DHB). 3.4 Nach Saisonende erfolgt die Umlage der gesamten SR-Kosten und Kosten der neutralen SR-Beobachter für jede Spielklasse (jede Staffel) zu gleichen Teilen auf die jeweils an deren Spielbetrieb teilnehmenden Vereine

9 4. Spielberichte/ Spielausweise 4.1 In allen BHV Ligen (Männer, Frauen und Jugend) wird für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt. Die Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung unter beschrieben (Produkte/Handbücher). Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 45 Minuten vor Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler und Mannschaftsoffiziellen sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig. Die Unterschrift unter den elektronischen Spielbericht hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter durch Eingabe der entsprechenden PIN bis spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. Im Falle etwaiger Einsprüche ist von der Heimmannschaft zusätzlich ein von der Spielleitende Stelle dafür vorgesehenes Formular zur Verfügung zu stellen, auf welchem der Einspruchsgrund festzuhalten ist, und welches von den Offiziellen beider Mannschaften und beiden Schiedsrichtern zu unterzeichnen ist. Dieses Formular ist von den Schiedsrichtern in einer Ausfertigung an die Spielleitende Stelle zu übersenden. Durch den ordnungsgemäßen Einsatz des elektronischen Spielbericht kann die Ergebnismeldung entfallen. Die korrekte Übertragung des Endergebnisses ist vom Heimverein zu überprüfen und im Bedarfsfall per App Ergebnis Online nach zu melden. 4.2 Für alle Spieler, die in Spielbericht Online aus der Passdatenbank hochgeladen worden sind, erübrigt sich das Vorlegen der Spielerpässe. Für alle anderen Spieler sind die Pässe im Rahmen der technischen Besprechung vorzulegen. Aus Sicherheitsgründen bei Ausfall Spielbericht Online sind die Pässe mitzuführen. 4.3 Fehlende Spielausweise entsprechend 4.2 ziehen gemäß 25 (1) Ziffer 11 RO DHB eine Geldbuße nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach 81 (3) Satz 3 SpO DHB zu verfahren, d. h. diese sind auf Antrag der Spielleitenden Stelle vom Verein innerhalb von fünf Tagen, gerechnet vom Tag nach dem betreffenden Spieltag, der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Dies kann durch Zusendung per Post mit Freiumschlag für die Rücksendung erfolgen, auch die Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Spielausweises oder deren Übermittlung per Fax oder ist ausreichend. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diesen gemäß 25 (1) Ziffer 12 a RO DHB eine Geldbuße verhängt 5. Meldung der Torschützen Die Torschützen der eigenen Badenliga- bzw Landesligamannschaft der Männer und Frauen sind bis zum folgenden Montagabend im Internet unter einzutragen. 6. Sonderegelung für die Badenliga Männer 6.1 Die Badenligavereine der Männer sind verpflichtet, ein Video ihrer Heimspiele auf den vorgegebenen Server von handball4all zu laden und diese somit zur Verfügung zu stellen. Das muss spätestens 48 Std nach dem Spielende in kompletter Länge passiert sein. Mit der Anerkennung der Durchführungs

10 bestimmungen erteilen die Vereine ihr Einverständnis, dass diese Videos zu Zwecken der Schulung und Öffentlichkeitsarbeit weiterverwendet werden können. 6.2 Der Heimverein stellt dem Gastverein jeweils eine Kiste Mineralwasser. II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs 7. Geschäftsstelle Anschrift Mail-Adresse - Internet Am Fächerbad Karlsruhe geschaeftsstelle@badischer-hv.de Internet: 8. Spielleitende Stellen Anschrift Markus Münch Frauen Ifflandstraße Mannheim Harry Sauer Männer Rosenweg Eppelheim Männl. A Uwe Bretzinger Badenliga Friedrich-Weick-Str. 68 Landesliga Karlsruhe Männl. B Gunnar Grethe Badenliga Hauptstr. 42 Landesliga Pfinztal Frank Fahr Männl. C Steinbergsgutstraße 11 Badenliga Pforzheim Landesliga Telefon Fax bhv-frauenhandball@online.ms Telefon: Fax: harry.sauer@t-online.de Telefon: Fax: uwe.bretzinger@h-k-k.de Telefon: oder gunnar_grethe@yahoo.de Telefon: Schlegel-birkenfeld@t-online.de Telefon: weibl. Badenliga weibl. B Badenliga Markus Gruber Bildstockweg Weinheim Markus Gruber Bildstockweg Weinheim Telefon: oder BHV- Geschäftsstelle mailto:andreas.gruber@handballkreismannheim.de mailto:andreas.gruber@handballkreismannheim.de Telefon: oder

11 weibl. C Badenliga Markus Gruber Bildstockweg Weinheim mailto:andreas.gruber@handballkreismannheim.de Telefon: oder Rechtswesen In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen ist das Verbandssportgericht in erster Instanz zuständig. Das gleiche gilt für die Ahndung von Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens. Vorsitz. Verbandssportgericht Anschrift Jürgen Brachmann St. Ilgener Str Leimen Mail Telefon Fax juergen.brachmann@t-online.de Telefon privat: Telefon gesch.: Fax: III. Spielklasseneinteilung 10. Frauen Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 11. Männer Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 12. weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 13. männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C Landesliga Jugend A, B und C (Staffeln Nord und Süd) IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg 14. Modalitäten bei Punktgleichheit Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten Vergleiches gemäß 43 Abs. 1 und 2 SpO DHB. 15. Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele werden gemäß 44 Ziffern 1 bis 3 SpO DHB ausgetragen. In begründeten Fällen kann ein Entscheidungsspiel in neutraler Sporthalle ausgetragen werden. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle

12 16. Badischer Meister 16.1 Badischer Meister der Frauen und Männer sind die Staffelsieger der Badenligen Badischer Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich/männlich sind die Staffelsieger der Badenligen Jugend. Die Badischen Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich und männlich nehmen am HBW-Pokal der Landesmeister der drei baden-württembergischen Verbände teil. 17. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) 17.1 Der Badische Meister steigt in die Baden-Württemberg-Oberliga auf Ein weiterer Aufstieg ist möglich, wenn in der BWOL aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen dieser Liga weitere Plätze zu besetzen sind. Diese möglichen Aufsteiger sind allerdings NICHT zum Aufstieg verpflichtet Verzichtet der Badische Meister auf den Aufstieg wird er in diesem Fall automatisch in die Verbandsliga zurückgestuft und wird auf die Zahl der Absteiger der abgelaufenen Saison angerechnet. In diesem Fall kann der Zweitplatzierte der Badenliga direkt in die BWOL aufsteigen Für den Zweitplatzierten der Badenliga ergibt sich in Abhängigkeit der Anzahl der Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL eine Relegationsmöglichkeit, die in den Durchführungsbestimmungen der BWOL niedergelegt ist. Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL Relegation Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform und danach Hin- und Rückspiel gegen den Viertletzten der BWOL Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform und danach Hin- und Rückspiel gegen den Fünftletzten der BWOL keine Relegation Das Relegationsturnier der Zweitplatz findet am 14./ beim Zweitplatziertes der Badenliga statt. Die eventuell erforderlichen Spiele gegen den BWOL Vertreter finden am (Heimrecht BWOL) und am statt Die beiden Tabellenletzten der Badenliga steigen in die Verbandsliga ab. Ein Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer überschritten wird. (siehe dazu Anlage 1). Hinweis für die Saison 2015/2016: In dieser Saison wird es erstmalig zu Punktabzügen infolge Nichterfüllung des Schiedsrichtersoll kommen

13 17.6 Die Staffelsieger der Landesligen steigen in die Badenliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich, wenn aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen weitere Plätze in der Badenliga frei sind. Bei einem freien Platz werden Entscheidungsspiele zwischen den Nächstplatzierten der beiden Landesliga-Staffeln Nord und Süd durchgeführt, bei zwei freien Plätzen steigen beide Nächstplatzierten in die Badenliga auf. Bei Aufstiegsverzicht des Staffelsiegers ist sinngemäß wie unter Ziffer 17.3 stehend zu verfahren. Die Aufstiegsrelegation der Zweitplatzierten findet wie folgt statt: 07/ Süd - Nord Nord - Süd 17.7 Die Absteiger aus der Badenliga werden in der Verbandsliga aufgenommen. Die restlichen freien Plätze bis zur Erreichung der Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer werden gleichmäßig entsprechend der Platzierung der Saison 2015/2016 aus den beiden Landesligen aufgefüllt. Bei noch einem freien Platz wird dieser durch eine Aufstiegsrelegation der nächstplatzierten der Landesligen Süd und Nord ausgespielt. Diese Aufstiegsrelegation wird am 07/ und stattfinden. (Siehe Anlage 1) 17.8 Der Letztplatzierte der Landesliga Süd und Landesliga Nord steigt in die Kreisliga ab 17.9 Die restlichen Mannschaften der Landesligen der Saison 2015/2016 werden entsprechend der Kreiszugehörigkeit in die Landesliga Nord und Süd aufgeteilt Aufsteiger in die Landesligen sind die von den Kreisen Tauberbischofsheim/Buchen, Heidelberg und Mannheim (Staffel Nord), Bruchsal, Karlsruhe und Pforzheim (Staffel Süd) gemäß deren Durchführungsbestimmungen gemeldeten Mannschaften. Bis Erreichung der Regelmannschaftszahl nach Absatz können die Zweitplatzierten der Kreisligen 1 von den Kreisen gemeldet werden vom Kreis Tbb heim der zweitplazierte Kreisverein in der Bezirksliga Heilbronn/Franken nur für die Qualifikationsrunde. Eine erforderliche Qualifikationsrunde wird bei 2 Mannschaften in Hin- und Rückspiel und bei 3 Mannschaften in einer Einfachrunde ausgetragen, in der jede Mannschaft ein Heimspiel hat. Je nach Anzahl der freien Plätze qualifizieren sich die Teilnehmer für die Landesliga 2016/2017. Die Aufstiegsrunde wird am 07/ , und am 14./ gespielt Die Regelmannschaftszahlen betragen: Saison 2015/2016 Frauen Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) Männer Badenliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) Saison 2016/2017 Frauen 12 Mannschaften 12 Mannschaften je Staffel 14 Mannschaften 14 Mannschaften je Staffel

14 Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) Männer Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 12 Mannschaften 12 Mannschaften 10 Mannschaften je Staffel delegiert an die Kreise 14 Mannschaften 14 Mannschaften 12 Mannschaften je Staffel delegiert an die Kreise Saison 2015/2016 weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C Landesliga Jugend A, B und C Staffeln Nord und Süd 9, 10 und 10 Mannschaften 10 Mannschaften je Staffel 10 Mannschaften Bei Mannschaftszurückziehungen wird wie folgt verfahren: Ein Verzicht nach der Saison muss spätestens ein Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel bei der Spielleitenden Stelle vorliegen. Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen oder verzichtet eine Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb, wird sie auf die Zahl der Absteiger angerechnet. Die Jugendstaffeln werden nach Rundenende aufgelöst und in Qualifikationsspielen neu ausgespielt. V. Finanzielle Regelungen 18. Spielklassenbeitrag Die nachfolgend genannten Spielklassenbeiträge werden am 1. Oktober 2015 fällig und vom BHV mit der entsprechenden Monatsrechnung den Vereinen gemäß teilnehmenden Mannschaften belastet: Badenliga Männer 650,00 Badenliga Frauen 330,00 Landesliga Männer 490,00 Landesliga Frauen 240,00 Badenliga Jugend A und B weiblich / männlich 100,00 Badenliga Jugend C weiblich / männlich 80,00 Landesliga Jugend A, B und C männlich Nord und Süd 60, Eintrittsgelder Für die Saison 2015/2016 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen:

15 Badenliga Frauen/Männer Erwachsene 5,00 Ermäßigte 3,00 Landesliga Männer Erwachsene 3,50 Ermäßigte 2,50 Landesliga Frauen Erwachsene 3,00 Ermäßigte 2,00 Badenliga Jugend Landesliga Jugend Eintritt frei Eintritt frei Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei Spielen der Badenliga und Landesligen freien Eintritt. VI. Schlussbestimmungen 20. Besondere Spielform Jugend In den Spielen der Altersklasse Jugend C gelten besondere Vorgaben zur Umsetzung des Abwehrverhaltens. Diese Anforderungen werden in entsprechenden Durchführungsbestimmungen gesondert formuliert und versandt. 21. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium Das Präsidium kann notwendige Ergänzungen und Korrekturen dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen. 22. Verstöße Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß RO DHB/BHV geahndet, insbesondere gilt dies für bestehende Haftmittelverbote. Die Vereine haben hieraus resultierende zivilrechtliche Folgen zu tragen. 23. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind. 24. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung sind integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Karlsruhe, im Juli 2015 Harry Sauer Vizepräsident Spieltechnik Markus Münch Referent Frauenhandball Stefan Ermentraut Vizepräsident Jugend und Leistung Ulrich Schuler Vizepräsident Schiedsrichterwesen

16 Link zu den Satzungen und Ordnungen des BHV und des DHB: Anlage 1: Auf-/Abstiegsregelung (Übersicht) 2014/2015: Anlage 2: Formblatt zur Ankündigung eines Einspruchs Anlage 3: Empfangsbestätigung Anlage 4: Ordnungswidrigkeiten/Geldbußen

17 Teil C Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene A. Spieltechnische Regelungen I. Spielverkehr Für den Spielverkehr des Handballkreises Heidelberg gelten die unter diesem Teil C getroffenen Regelungen und soweit im Teil C nichts anderes geregelt ist, die allgemeinen Regelungen des Teiles A dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen. Hinsichtlich der Ergebnismeldung wird ausdrücklich auf Teil A Ziffer II.11. verwiesen, mit der Maßgabe, dass beim Handballkreis Heidelberg bei den Ligen der Männer und Frauen für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt wird. Hierzu gelten die Regelungen des Teils B Ziffer I. 4.1 und 4.2 dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen entsprechend. Der Handballkreis Heidelberg spielt in nachstehenden genannten Altersklassen Meisterschaften (auch Staffelmeisterschaften) aus bzw. ermittelt die betreffenden Auf- und Absteiger: a) Männer b) Frauen c) männliche Jugend A KL d) männliche Jugend B 1. KL, 2. KL e) männliche Jugend C KL f) männliche Jugend D 1.KL, 2.KL g) weibliche Jugend A KL h) weibliche Jugend B KL i) weibliche Jugend C KL j) weibliche Jugend D KL, 2.KL k) gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) Jugend D In der unter k) genannten Altersklasse spielt der Handballkreis Heidelberg eine Meisterschaft nur dann aus, wenn sich eine ausreichende Anzahl von gemischten Mannschaften (mindestens 8) für diesen Spielbetrieb meldet. Ist dies nicht der Fall, ist in der Altersklasse der Jugend D die Teilnahme von gemischten Mannschaften

18 (Jungen und Mädchen) nicht erlaubt. Bei Verstößen findet 50 Abs. 1f SpO-DHB analoge Anwendung. Für die Altersklasse der Jugend E sowie die unter e), bis f) und i) bis k) genannten Altersklassen gelten besondere Bestimmungen (vgl. auch Teil C Buchstabe A Ziff. II. 2). Bei Spielen der Altersklasse der weiblichen und männlichen Jugend E können mehr als 14 Spieler/innen eingesetzt werden (vgl. auch 3 Abs. 2 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur SpO-DHB). II. Spielklasseneinteilung 1. Frauen Männer 1. Kreisliga 1. Kreisliga 2. Kreisliga Staffel 1 2. Kreisliga 2. Kreisliga Staffel 2 3. Kreisliga 4. Kreisliga Staffel 1 4. Kreisliga Staffel Die Staffelsieger der ersten Kreisliga Männer und Frauen sind Kreismeister und steigen in die Landesliga Nord des Badischen-Handball-Verbandes auf. Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg, kann das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierten Mannschaften übergehen. Ein Mehraufstieg ist möglich (siehe auch Teil B Buchstabe Ziff. IV ) Die Staffelsieger der II. und III. Kreisliga Männer steigen in die nächsthöhere Kreisliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich. Die Staffelsieger der IV. Kreisliga Männer steigen in die III. Kreisliga auf. Des Weiteren steigt aus den beiden Staffeln jeweils ein weiterer Verein auf, bis in der III. Kreisliga die Zahl 12 erreicht ist. Bei ungerader Zahl wird der letzte Aufsteiger in einem Entscheidungsspiel ermittelt (vgl. auch Ziffer 1.5). Die Staffelsieger der II. Kreisliga Frauen steigen in die 1. Kreisliga auf. Aus den I., II. und III. Kreisliga der Männer steigen so viele Mannschaften ab, bis jeweils die Zahl 12 erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft pro Kreisliga muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I., II. oder III. Kreisliga der Männer neben dem Tabellenletzten eine Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB)

19 Aus der I. Kreisliga Frauen steigen so viele Mannschaften ab bis die Zahl 10 erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der I. Kreisliga der Frauen neben dem Tabellenletzten die Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB) Scheiden Mannschaften nach Ende der Meisterschaftsrunde, aber vor dem 15. Mai aus, so gelten sie (anstelle der letztplatzierten der Tabelle) als Absteiger der vergangenen Runde In der IV. Kreisliga Männer und der II. Kreisliga Frauen finden die Bestimmungen des 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.b. I ) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB. Unabhängig von dieser Mannschaftsbezeichnung können alle Mannschaften eines Vereins in der IV. Kreisliga Männer bzw. II. Kreisliga Frauen ein erspieltes Aufstiegsrecht wahrnehmen. Sie erhalten dann jedoch im kommenden Jahr in der III. Kreisliga Männer bzw. I. Kreisliga Frauen die Bezeichnung als höhere Mannschaft. Erspielen sich zwei Mannschaften eines Vereins das Aufstiegsrecht, kann dies nur von der Mannschaft mit der niederen Ziffer (z.b. I ) wahrgenommen werden. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB ist jedoch zu beachten Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheiden über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: a. nach Punkten b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass 43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist; c. In Ergänzung gemäß 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der auswärts erzielten Treffer; d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts erzielten Treffern sind Entscheidungsspiele gemäß 44, SpO-DHB, durchzuführen. Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn

20 a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben; b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben; c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden; Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreiten. 2. männliche und weibliche Jugend Für die Altersklassen der Jugend E-, D- und C wird auf die besonders hierfür erstellten Ausschreibungen (Sonderspielform) verwiesen, die in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung gültig sind. 2.1 männliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde sind die Tabellenersten der Altersklassen Jugend A 1.KL, B 1.KL, C 1.KL und D 1.KL, Kreismeister. Bei Punktgleichheit findet 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie unter Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Die Zusammensetzung der Kreisligen der männlichen Jugend A-, B-, C- und D für die Hallenrunde 2016/2017 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt. 2.2 weibliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsspiele sind die Tabellenersten der Jugend A 1.KL, B 1.KL, C 1.KL und D 1.KL, Kreismeister. Bei Punktgleichheit findet 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie in Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Bezüglich einer zu bildenden Kreisliga für die Hallenrunde 2016/2017 gilt das unter Ziff. II Abs. 2.1 ausgeführte entsprechend. 2.3 Stichtage und Spielzeiten Jugend A x 30 Minuten Jugend B x 25 Minuten

21 Jugend C x 25 Minuten Jugend D x 20 Minuten Jugend E x 20 Minuten bei Spielen in Turnierform 2 x 10 Minuten (2 x 3:3) Gemischte Mannschaften (Mädchen und Jungen) sind nur in der Altersklasse der Jugend E zulässig (vgl. aber auch Buchstabe A, Ziff. I, Abs. 2) und dürfen, soweit es keine eigene Staffel für gemischte Mannschaften gibt, nur in der männlichen Jugend E teilnehmen. 3. Festspielen / Einsatz von Jugendlichen mit Doppelspielrecht Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur dann angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse spielen ( 55 Absatz 11 SpO DHB). Hierbei gelten die mit I bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB. Jugendspielerinnen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendspieler ab dem vollendeten 17. Lebensjahr wird auf Antrag des Vereines bei Vorliegen der Voraussetzungen des 19 Abs. 1 SpO DHB durch die Passstelle des BHV die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (= sog. Doppelspielrecht) erteilt. Aufgrund des 22 Abs. 1 SpO DHB darf ein Jugendspieler mit Doppelspielrecht jedoch höchstens in zwei Altersklassen (vgl. hierzu 37 Absatz 2 und 3 SpO DHB) eingesetzt werden. III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E) Spielausweise für die Altersklasse der Jugend E werden nicht ausgefertigt. Spielberechtigt sind jedoch nur solche Jugendspieler/innen, die vor ihrem ersten Einsatz schriftlich mit Angabe des Namens, Geburtsdatums, der Anschrift und Vereinszugehörigkeit dem Kreisjugendausschussvorsitzenden (= zuständige Paßstelle gem. 5 Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO-DHB) auf einer Spielerliste (vgl. Vordruck des Handballkreises Heidelberg) gemeldet worden sind. Die Spielerliste ist jederzeit ergänzbar. Auch eine ergänzte Spielerliste ist dem Kreisjugendausschussvorsitzenden sofort zu übersenden. Nehmen Jugendliche am Spielbetrieb teil, die nicht auf einer Spielerliste eingetragen sind und/oder verspätet gemeldet wurden (siehe oben), wird gemäß 50 Ziff. 1h SpO DHB verfahren. Auch bei der Jugend E finden die Bestimmungen des 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.b. I ) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB

22 IV. Spielverlegungen 1. Bei Anträgen auf Spielverlegungen (auch für zeitliche) ist nach 46 SpO DHB zu verfahren. Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. Spielverlegungen wegen Abstellungen von Spieler/innen für Auswahlmannschaften des DHB, SHV, BHV bzw. des Kreises oder wegen weiterführender Pokalspiele auf DHB-, SHV- oder BHV-Ebene sind gebührenfrei, müssen jedoch rechtzeitig (12 Tage vor dem betreffenden Spiel) von den betroffenen Vereinen schriftlich bei der spielleitenden Stelle beantragt werden. Ein Spiel ist nur dann verlegt, wenn dies durch die spielleitende Stelle den Vereinen schriftlich mitgeteilt wurde. 2. Spielverlegungen müssen grundsätzlich rechtzeitig, d.h. 12 Tage vor dem im Spielplan ausgedruckten Spieltermin, bereits mit neuem Spieltermin versehen, bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Ohne Bestätigung von beiden Vereinsvertretern und ohne neuen Spieltermin ist eine Bearbeitung des Verlegungsantrages durch die spielleitende Stelle nicht möglich. Das betroffene Spiel ist somit nicht verlegt. Telefonische Verlegungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Die Spielverlegungsgebühr (vgl. Ziffer 12 der Gebührenordnung des Badischen Handballverbands) beträgt für Erwachsenenmannschaften in allen Klassen 100,00 für Jugendmannschaften in allen Klassen 50,00. V. Schiedsrichter Für die Einteilung der Schiedsrichter ist der Referent Schiedsrichterwesen bzw. dessen Einteiler zuständig. Im Regelfall werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern geleitet (1. bis 2. Kreisliga Männer sowie männliche Jugend A). Bei Bedarf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem Schiedsrichter besetzt sind, im Rahmen der Schiedsrichterausbildung auch Gespanne angesetzt werden. Bei Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters müssen sich beide Vereine vor Spielbeginn auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen und dies ebenfalls vor Spielbeginn im Spielprotokoll festhalten (vgl. 77 Abs. 3 SpO DHB). Der Heimverein ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele, die nicht von eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden, Schiedsrichter zu stellen. Hierfür sind möglichst Sportkameraden/innen vorzusehen, die im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sind (vgl. 12 SpO/Zusatzbestimmungen des BHV zu 76 SpO DHB)

23 Bei Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden fast immer Coacher (Delegierte) zur Schiedsrichterbetreuung eingesetzt. Die Coacher (Delegierte) sind berechtigt, Fehlverhalten der Vereine insbesondere Trainer, Betreuer etc. im Spielbericht durch den eingeteilten Schiedsrichter vermerken zu lassen. Der Coacher (Delegierter) gibt sich vor dem Spiel gegenüber den SR-Neulingen und den beteiligten Vereinen zu erkennen und wird vom Schiedsrichter im Spielprotokoll eingetragen. Er kann sich in der Nähe des Zeitnehmertisches aufhalten. Er kann bei Time-Out mit dem Schiedsrichter in Kontakt treten. Das Spielprotokoll ist unverzüglich nach Beendigung des Spieles spätestens jedoch montags nach dem betreffenden Spielwochenende (es gilt das Datum des Poststempels) an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik (Original) und an die zuständige spielleitende Stelle (1. Mehrfertigung) zu senden. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße gemäß 25 Abs. 1 Ziff. 9 RO DHB verhängt. Dies gilt auch bei selbstgeleiteten Spielen. Bei selbst geleiteten Spielen ist unbedingt die Passkontrolle durchzuführen. Bei festgestellter Unterlassung der Passkontrolle wird der fehlbare Verein mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 belegt. Die durchzuführenden Passkontrollen werden überprüft. (Beachte auch Teil C Buchstabe A Ziffer I 2.Absatz i.v.m. Teil B Ziffer I. 4.2 dieser Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen) Der Heimverein hat dem/den eingeteilten Schiedsrichter/n eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgestatteten Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen (vgl. 4 Ziff. 11 RO/Zusatzbestimmungen des BHV zu 14 RO DHB). Die Schiedsrichterkosten sind innerhalb von 20 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert vom Heimverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Schiedsrichterauslagen aller Spiele werden anteilig auf die Vereine umgelegt. In folgenden Spielklassen werden Schiedsrichter vom Schiedsrichtereinteiler eingeteilt: Männer: I. und II. Kreisliga, männliche Jugend A SR-Gespanne III. und IV. Kreisliga Einzel-SR Frauen I. und II. Kreisliga Einzel-SR männliche Jugend: Jugend B bis Jugend D weibliche Jugend: Jugend A bis Jugend D Einzel-SR Einzel-SR

24 Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand kann der Referent Schiedsrichterwesen auch während der laufenden Spielsaison Änderungen vornehmen. Diese sind den Vereinen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusätzlich nur für die 1. Kreisliga Männer: Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen und soweit angesetzt die Spielaufsicht/Technischer Delegierte führen in einer Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 20 Minuten vor Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, und 17:3 sowie 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des Auswechselreglements fest. VI. Spielbeiträge 1. Männer I. Kreisliga 220,00 II. Kreisliga 200,00 III. und IV. Kreisliga 180,00 2. Frauen I. und II. Kreisliga 200,00 3. Jugend männliche Jugend A und B 90,00 weibliche Jugend A und B 90,00 männliche und weibliche Jugend C 75,00 männliche und weibliche Jugend D und E 65,00 Der Spielbeitrag wird per Rechnung angefordert. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können so lange vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis die fälligen Zahlungen eingegangen sind

25 VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften Werden gemeldete Mannschaften nach dem offiziellen Meldeschluss zurückgezogen oder scheiden Mannschaften während der Meisterschaftsrunde aus, so wird jeweils eine Geldbuße nach Maßgabe des 25 Abs. 1 Ziff. 14 RO DHB verhängt. Außerdem werden die anfallenden Kosten dem betreffenden Verein berechnet. VIII. Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße in Höhe des einfachen Spielbeitrages belegt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße (vgl. 25 Abs. 1 Ziff. 1 RO DHB). Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 5 Spielern an, wird gegen den betreffenden Verein im Falle von Erwachsenenmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 100,00, im Falle von Jugendmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 80,00 verhängt (vgl. 4 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur Rechtsordnung des DHB RO-BHV). IX. Verfahren bei fehlenden Spielausweisen Pro fehlenden Spielausweis wird eine Geldbuße nach 25 Ziff. 11 RO DHB in Höhe von 10 verhängt. Die fehlenden Spielausweise, oder Fotokopien derselben, sind vom Verein, gerechnet vom betreffenden Spieltag, innerhalb von 5 Kalendertagen mit einem ordnungsgemäß frankierten Freiumschlag (nur für den Fall der Einsendung der Originalausweise) für die Rücksendung an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik einzuschicken. Die Übersendung per Telefax o- der ist ebenfalls zulässig. Kommt ein Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird pro vorzulegenden Spielausweis eine Geldbuße in Höhe von 10,00 verhängt ( 25 Abs. 1 Ziff. 12 RO DHB). Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße. X. Trikotwechsel Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung hat der Gastverein die Spielkleidung zu wechseln (vgl. 11 SpO/Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbandes zu 56 SpO DHB). Im Falle des Verstoßes wird gegen den fehlbaren Verein eine Geldbuße in Höhe von 50,00 verhängt. XI. Turnierform zur Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers

26 Sofern die Ermittlung des Kreismeisters, Staffelsiegers oder Absteigers in Turnierform erfolgt, wird gemäß 54 SpO DHB folgendes bestimmt: 1. Austragungsmodus, Spielzeit, Mannschaftsanzahl sowie Spielort ergibt sich aus dem betreffenden Spielplan. 2. Sämtliche Kosten werden auf die beteiligten Vereine umgelegt, es sei denn, dass im betreffenden Spielplan etwas anderes bestimmt ist. 3. Bei Punktgleichheit auf den maßgeblichen Tabellenplätzen entscheidet das bessere Torverhältnis, errechnet im Subtraktionsverfahren. Bei gleichem Torverhältnis wird nach dem letzten Turnierspiel die Entscheidung unter den Punkt- und Torgleichen Mannschaften, durch 7m-Werfen gemäß den Ausführungsbestimmungen des DHB für das 7m-Werfen zu Regel 14 ermittelt Einsprüche sind bis spätestens 15 Minuten nach Spielende des jeweiligen Turnierspieles unter gleichzeitiger Zahlung der Einspruchsgebühr von 80,00 durch den Mannschaftsverantwortlichen oder Vereinsvertreter bei dem für diesen Turnierspieltag beauftragtem Kreismitarbeiter einzulegen. Bleibt der Einspruch erfolglos, verfällt die Einspruchsgebühr zu Gunsten des BHV-Kreis Heidelberg Den Vorsitz des Sportgerichts übernimmt der beauftragte Mitarbeiter des Kreises. Der Vorsitzende beruft aus den am Turnier beteiligten Vereinen oder sonstigen anwesenden Personen zwei neutrale Beisitzer Der Einspruch ist unverzüglich zu entscheiden und erlangt mit seiner Verkündung Rechtskraft und ist endgültig. 5. Im Übrigen gilt die Ausschreibung zur Hallenhandballrunde 2014/2015 entsprechend sowie 54 SpO DHB. XII. Eintrittspreise Für die Saison 2015/2016 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen (Richtpreise) 1. Kreisliga Männer Erwachsene 2,50 Ermäßigte 1,50 1. Kreisliga Frauen Erwachsene 1,50 Ermäßigte 1,00 Alle anderen Kreisligen Erwachsene 1,50 Ermäßigte 1,00 Jugendspiele Eintritt frei

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