Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV in der Hallenhandball-Spielsaison 2016/2017

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1 Badischer Handball-Verband e.v. Am Fächerbad Karlsruhe Geschäftsstelle Tel.: Fax.: geschaeftsstelle@badischer-hv.de Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen für Spiele in den Frauen-, Männer- und Jugendligen des BHV in der Hallenhandball-Spielsaison 2016/2017 INHALTSVERZEICHNIS: Teil A Allgemeingültig... 3 I. Allgemeines Satzungen, Ordnungen und Regeln Kommunikation... 3 II. Spieltechnische Bestimmungen Sporthallen Einhalten der Hausordnung Hallensprecher Öffentliche Zeitmessanlage Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter Spielkleidung Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen Ordnungs-, Sanitätsdienst und Wischdienst Ergebnismeldung ohne Einsatz des SpielberichtOnline... 6 Teil B BHV-Spielbetrieb... 7 I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen Wettkampfbereich/ Sporthallen Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter Spielberichte/ Spielausweise Spieldurchführung Meldung der Torschützen Sonderregelung für die Badenliga Männer... 9 II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs Geschäftsstelle

2 9. Spielleitende Stellen Rechtswesen III. Spielklasseneinteilung Frauen Männer weibliche Jugend männliche Jugend IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg Modalitäten bei Punktgleichheit Entscheidungsspiele Badischer Meister Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) V. Finanzielle Regelungen Spielklassenbeitrag Eintrittsgelder VI. Schlussbestimmungen Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium Verstöße Inkrafttreten Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS: BHV = Badischer Handball-Verband DHB = Deutscher Handballbund SpO = Spielordnung RO = Rechtsordnung SR = Schiedsrichter Z/S = Zeitnehmer/Sekretär BWOL = Baden-Württemberg-Oberliga

3 Teil A Allgemeingültig I. Allgemeines 1. Satzungen, Ordnungen und Regeln Die Meisterschaftsspiele werden nach den jeweils geltenden Bestimmungen in Satzung und Ordnungen des DHB, Satzung und Zusatzbestimmungen des BHV und den Internationalen Handballregeln in der jeweils gültigen Fassung des DHB ausgetragen, die für alle teilnehmenden Vereine gleichermaßen verbindlich sind. Im Spielbericht eingetragene Mannschaftsoffizielle unterliegen den Bestimmungen der SpO und RO des DHB bzw. BHV und diesen Durchführungsbestimmungen. Ist einer dieser Mannschaftsoffiziellen nicht Mitglied eines Handball spielenden Vereins, haftet bei etwaigen Verstößen der Verein, der ihn eingesetzt hat. Links: DHB: Satzungen und Ordnungen BHV: Satzungen und Ordnungen 2. Kommunikation Der Versand von offiziellen Informationen und Bescheiden erfolgt gemäß 40 Ziffer 2 der Satzung des BHV ausschließlich elektronisch per . Ein Versand auf dem Postweg ist möglich. Bei den dem BHV gemeldete -Adressen ist sicherzustellen, dass im Falle von Abwesenheiten die Kenntnisnahme gewährleistet ist. II. Spieltechnische Bestimmungen 3. Sporthallen 3.1 Spiele dürfen nur in zugelassenen Hallen durchgeführt werden. Für die Zulassung der Hallen im BHV Spielbetrieb ist der Vizepräsident Spieltechnik zuständig, für den Kreisspielbetrieb der jeweilige Stellvertretende Vorsitzende Spieltechnik. 3.2 Für die ordnungsgemäße Anmietung der Sporthallen sind die Heimvereine verantwortlich. 4. Einhalten der Hausordnung 4.1 Die Hausordnung der Sporthallen ist von den beteiligten Vereinen genauestens zu beachten. Bei Verstößen können gemäß 4 Ziffer 13 RO BHV Geldbußen in Höhe von 50,00 bis 500,00 verhängt werden. 4.2 Haftmittelbenutzung Bezüglich der Verwendung von Haftmitteln wird auf 7 SpO BHV verwiesen. Dieser lautet wie folgt: 7 Verbot der Benutzung von Haftmittel 1. Die Verwendung von den Hallenbereichen verunreinigenden Haftmitteln aller Art (insbesondere Harz) ist bei allen Spielen, die vom BHV oder seinen Untergliederungen geleitet werden verboten, es sei denn, die Eigentümer der Hallen haben die Verwendung von Haftmit

4 teln ausdrücklich genehmigt. Diese Genehmigung ist jeweils bis zum eines Jahres der Geschäftsstelle vorzulegen. 2. Die von Schiedsrichtern, der Spielaufsicht oder von sonstigen vom BHV oder seinen Untergliederungen beauftragten Personen festgestellten Verstöße sind gem. 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmungen des BHV zur Rechtsordnung des DHB zu ahnden. Die Vereine müssen in harzfreien Hallen auch harzfreie Bälle beim Warmmachen verwenden. Nach 4 Ziffer 14 der Zusatzbestimmung des BHV zur RO des DHB wird bei Verstößen gegen das Haftmittelverbot folgendermaßen verfahren: Verstoß gegen das Haftmittelverbot nach 7 der Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO DHB (zivilrechtliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt): 200,00; bei jedem weiteren Verstoß verdoppelt sich die zuletzt ausgesprochene Geldbuße bis zu 1.600,00; nachfolgende Verstöße werden mit 1.600,00 geahndet. 4.3 Die Verwendung von sog. VUVUZEELAS und deren Modifikationen sind verboten. Dies gilt auch für sämtliche elektrisch oder elektronisch verstärkte Lärminstrumente. Die Heimvereine achten auf die Einhaltung. 5. Hallensprecher Der Hallensprecher hat sich nicht am Zeitnehmertisch oder im Auswechselraum aufzuhalten. Durchsagen sind auf sachliche Mitteilungen für die Beteiligten beschränkt und unsportliche Äußerungen oder unsportliches Verhalten sind dabei zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlungen werden Geldbußen in Höhe von 50,00 bis 500,00 verhängt ( 4 Ziffer 25 RO BHV). 6. Öffentliche Zeitmessanlage Eine in der Halle montierte Zeitmessanlage (möglichst vorwärts laufend) ist zu benutzen, wenn dieselbe vom Zeitnehmertisch aus bedient werden kann. Ist keine solche Anlage vorhanden, hat der Heimverein eine Tischstoppuhr von mindestens 21 cm Durchmesser oder einen vom DHB zugelassenen»handball- Timer«zur Verfügung zu stellen. 7. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 7.1 Die Einteilung der Schiedsrichter erfolgt im BHV-Spielbetrieb durch den Vizepräsident Schiedsrichterwesen des BHV und im Kreis-Spielbetrieb durch den Stellvertretenden Vorsitzenden SR-Wesen des jeweiligen Kreises oder einer von diesen beauftragten Person. Einsprüche gegen SR-Ansetzungen sind unzulässig ( 34 Abs. 1 Satz 2 RO DHB). 7.2 Die Kosten der SR sind nach dem Spiel vom Heimverein in der SR-Kabine auszuzahlen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Spiel abgebrochen oder nicht ausgetragen wird. Der Heimverein hat dem SR-Beobachter die notwendige Unterstützung zuteilwerden zu lassen. 7.3 Der Heimverein stellt einen Zeitnehmer, der Gastverein einen Sekretär als Gehilfen der SR. Hier sind nur vom BHV/Kreis nachweislich geschulte Personen oder geprüfte Schiedsrichter des BHV einzusetzen. Wird z. B. wegen

5 eines Regelverstoßes eines nicht geschulten Z/S die Neuansetzung eines Spieles angeordnet, sind die entstehenden Kosten vom Verein zu tragen, der einen fehlbaren Z/S eingesetzt hat. Im Jugendbereich können geeignete Personen ab 14 Jahren (Schulung nicht zwingend) als Z/S eingesetzt werden. 7.4 Der Heimverein ist dafür verantwortlich, dass zwei grüne Karten im DIN-A-5- Format zur Beantragung des Team-Time-Out und die entsprechenden Vorrichtungen zum Aufstellen (z. B. Holzstandfüße) rechtzeitig vor Spielbeginn am Zeitnehmertisch zur Verfügung stehen. 8. Spielkleidung Der Heimverein ist verpflichtet, mit der im Meldebogen genannten Spielkleidung anzutreten, die im Mannschaftsdatenverzeichnis der Spielleitenden Stellen enthalten sind. Nachträgliche Änderungen der Trikotfarben sind deshalb unverzüglich der Spielleitenden Stelle mitzuteilen. Die Torhüter einer Mannschaft müssen die gleiche Trikotfarbe haben, gleichfarbige»leibchen«sind zulässig. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung ist der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Ob die Spielkleidung zu wechseln ist, bestimmen die SR. 9. Spieldurchführung, Absetzung, Verlegung, Nichtaustragung von Spielen 9.1 Die angesetzte Anwurfzeit ist einzuhalten. Treten Gastmannschaft oder SR nicht pünktlich an, ist eine Wartezeit von mindestens 15 Minuten einzuhalten. Bei der Heimmannschaft entfällt diese Wartezeit. 9.2 Ist verspätetes Eintreffen absehbar, sind alle verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, diese Information den am Spielort anwesenden Mannschaften bzw. SR zu verschaffen. Ist bei Ausbleiben der SR die Wartezeit von 15 Minuten verstrichen, ist zwingend nach 77 SpO DHB zu verfahren, d. h., beide Mannschaften müssen sich auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Falls mehrere neutrale Schiedsrichter anwesend sind, entscheidet bei Nichteinigung das Los. Die Trainer der beteiligten Mannschaften gelten nicht als neutrale Schiedsrichter. Ist kein neutraler Schiedsrichter zur Stelle, können sich die beiden Mannschaften auf Schiedsrichter einigen, die einem der am Spiel beteiligten Vereine angehören oder auf eine Person einigen, die einem Verein im Bereich des DHB angehört. Es empfiehlt sich, mit der zuständigen Spielleitenden Stelle telefonisch Kontakt aufzunehmen. In unteren Spielklassen dies sind die Spielklassen unterhalb der Badenligen der Männer und Frauen ( 1 Ziffer 3 der SpO BHV) müssen sich die Mannschaften auf einen anwesenden geprüften Schiedsrichter einigen. Das Ergebnis der Einigung bzw. des Losentscheids ist vor Beginn des Spiels schriftlich auf dem Spielbericht zu bestätigen. Ein Jugendspiel ist in jedem Fall durchzuführen. 9.3 Über Spielabsetzungen und Spielverlegungen entscheidet die zuständige Spielleitende Stelle. 9.4 Die Meisterschaftsspiele sollten im Erwachsenenbereich samstags nicht vor Uhr und sonntags nicht vor Uhr angesetzt werden. Im Jugendbereich samstags nicht vor Uhr (Jugend-Landesligen sowie die Altersklasse Jugend C Uhr) und sonntags nicht vor Uhr. Ausnahmen sind zulässig Spätester Spielbeginn an Sonn- und Feiertagen ist um Uhr

6 Am Totensonntag, dem , gilt bis Uhr ein absolutes Sportverbot. 9.5 Anträge auf Spielverlegung sind per Formblatt oder per , mit Zustimmung des Gegners, zu stellen und sollten spätestens zehn Tage vor dem ursprünglichen und dem neuen Spieltermin der Spielleitenden Stelle vorliegen. Für Spielverlegungen gemäß 82 SpO DHB ist eine Zustimmung des Gegners nicht erforderlich. Finden Meisterschaftsspiele wochentags statt (montags bis donnerstags) trägt der Antragsteller den Wochentagszuschlag. 9.6 Bei Terminschwierigkeiten können von den Spielleitenden Stellen Meisterschaftsspiele auch an Wochentagen angesetzt werden. Spiele an Wochentagen dürfen frühestens um Uhr angesetzt werden, Spiele der Altersklasse Jugend C und jünger nach Absprache mit Gegner und zuständigem SR-Einteiler auch früher. 9.7 Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. 9.8 Zeitlich verlegte Spiele sind spätestens vor dem vorletzten Spieltag durchzuführen. 9.9 Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Straßensperren, usw.) haben die Vereine und die SR sofort nach Bekanntwerden alle Anstrengungen zu unternehmen, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Spielort zu gelangen. Es sollte immer eine Rücksprache mit der Spielleitenden Stelle erfolgen. 10. Ordnungs-, Sanitätsdienst und Wischdienst 10.1 Der Heimverein stellt bei allen Spielen einen für den Sanitätsdienst Verantwortlichen. Fehlt im Falle einer Verletzung eine solche Person, so wird gemäß 4 Ziffer 6 RO BHV eine Geldbuße verhängt Der Heimverein ist verpflichtet, einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. Bei Verstößen werden gemäß 25 (1) Ziffer 8 RO DHB Geldbußen verhängt Vom Heimverein ist ein Wischdienst zu stellen, der auf Anforderung der Schiedsrichter aktiv wird. 11. Ergebnismeldung ohne Einsatz des SpielberichtOnline Die Ergebnismeldung erfolgt, für alle Spiele ohne Einsatz des SpielberichtOnline (SbO), über die App ErgebnisseOnline. Diese Meldung hat unmittelbar, spätestens zehn Minuten nach Spielende, durch den Heimverein zu erfolgen. Die Ergebnismeldung ist Pflicht. Bei Nichtmeldung oder verspäteter Meldung (später als zwei Stunden nach Spielbeginn) wird je fehlendem Spielergebnis gemäß 25 (1) Ziffer 10 RO DHB eine Geldbuße in Höhe von 25,00 verhängt

7 Teil B BHV-Spielbetrieb Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene I. Zusätzliche allgemeine Regelungen für den Spielbetrieb auf Verbandsebene 1. Erhalt der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen BHV-Spielbetrieb: Am Spielbetrieb des BHV teilnehmende Vereine haben den Empfang der Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen durch den Abteilungsleiter zu bestätigen. Diese Bestätigung gilt gleichzeitig als Anerkennung von Austragungsform und Austragungsbedingungen und ist bis zum des Spieljahres an die BHV- Geschäftsstelle zurückzugeben. Geht die Bestätigung nicht oder verspätetet ein, wird eine Geldbuße gemäß 4 Ziffer 9 RO der Zusatzbestimmungen des BHV zur RO DHB verhängt. 2. Wettkampfbereich/ Sporthallen 2.1 Die Spielfläche soll 30 Minuten (Jugend 20 Minuten) vor Spielbeginn beiden Mannschaften uneingeschränkt zum Einspielen zur Verfügung stehen. Jeder Mannschaft steht eine Hallenhälfte zu. 2.2 Den SR sind 45 Minuten vor Spielbeginn ein separater und verschließbarer Umkleideraum mit Sitz- und Schreibmöglichkeit sowie zwei Flaschen Mineralwasser zu stellen. Ansprechpartner sind die jeweiligen Heimvereine. 3. Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretäre, Schiedsrichterbeobachter 3.1 Für die Spielklassen der Landesliga können auch SR der Handballkreise eingeteilt werden. Die Einteilung der SR bei den Badenligen weibliche Jugend A, B und C sowie der Badenliga männliche Jugend C und den Landesligen männliche Jugend erfolgt durch den Stellvertretenden Vorsitzenden SR-Wesen des Kreises, in dem das Spiel stattfindet oder einer von diesem beauftragten Person. Bei bestehenden Engpässen werden Spiele der Badenliga und Verbandsliga der Frauen in die Kreise zurückgegeben. 3.2 Im BHV-Spielbetrieb findet 30 Minuten vor Spielbeginn die technische Besprechung in der SR-Kabine statt, dazu muss auch der ausgefüllte SpielberichtOnline vorliegen. Daran nehmen neben den SR je ein Mannschafts- Offizieller und die Z/S teil. Es erfolgen die Absprachen wg. Spielkleidung, Schiedsrichter mit Z/S, usw. 3.3 Für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung bei Frauen und Männern gelten die separat erlassenen Richtlinien. Nichteinsenden der Beobachtungsbogen innerhalb von 8 Tagen nach dem Spiel sowie fehlerhaftes Ausfüllen werden geahndet ( 4 Ziffer 9 RO BHV Zusatzbestimmungen gemäß 25 RO DHB). 3.4 Nach Saisonende erfolgt die Umlage der gesamten SR-Kosten und Kosten der neutralen SR-Beobachter für jede Spielklasse (jede Staffel) zu gleichen

8 Teilen auf die jeweils an deren Spielbetrieb teilnehmenden Vereine. Dabei wird der Wochentagszuschlag nicht berücksichtigt. 4. Spielberichte/ Spielausweise 4.1 In allen BHV Ligen (Männer, Frauen und Jugend) wird für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht (SbO) verbindlich eingesetzt. Dessen Handhabung wird in einer detaillierten Anweisung unter beschrieben (Produkte/Handbücher). Der Heimverein stellt sicher, dass Sekretär und Zeitnehmer 45 Minuten vor Spielbeginn die notwendige Hardware einschließlich zugehöriger Datenverbindung sowie die aktuellen Spielberichtsdaten zur Verfügung stehen. Für die Richtigkeit der Angaben bezüglich der Spieler und Mannschaftsoffiziellen sind ausschließlich die jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen zuständig. Die Unterschrift unter den elektronischen Spielbericht hat durch je einen Offiziellen der beiden beteiligten Mannschaften in Anwesenheit der Schiedsrichter durch Eingabe der entsprechenden PIN bis spätestens 15 Minuten nach Spielende zu erfolgen. Durch ordnungsgemäßen Einsatz des elektronischen Spielberichts kann die Ergebnismeldung entfallen. Die korrekte Übertragung des Endergebnisses ist vom Heimverein zu überprüfen und im Bedarfsfall per App Ergebnis Online nach zu melden. 4.2 Für alle Spieler, die in SpielberichtOnline aus der Passdatenbank hochgeladen worden sind, erübrigt sich das Vorlegen der Spielausweise. Für alle anderen Spieler sind sie im Rahmen der technischen Besprechung vorzulegen. Zur Sicherheit (bei Ausfall SpielberichtOnline (SbO)) sind die Pässe mitzuführen. 4.3 Falls der elektronische Spielbericht aus technischen Gründen nicht verwendet werden kann, gilt: Es ist ein Spielberichtsbogen des BHV in Papierform zu verwenden. Die Spielernamen sind nach den Trikotnummern aufsteigend in die entsprechenden Spalten des Spielberichts einzutragen. Das Original dieses Spielberichts erhält die Spielleitende Stelle, je eine Durchschrift geht an das Schiedsrichtergespann und die beteiligten Vereine. Die Ergebnismeldung muss mittels der App Ergebnis Online erfolgen. 4.4 Fehlende Spielausweise entsprechend 4.2 ziehen gemäß 25 (1) Ziffer 11 RO DHB eine Geldbuße nach sich. Bei fehlenden Spielausweisen ist nach 81 (3) Satz 3 SpO DHB zu verfahren, d. h. diese sind auf Aufforderung der Spielleitenden Stelle vom Verein innerhalb von fünf Tagen, gerechnet vom Tag nach dem betreffenden Spieltag, der Spielleitenden Stelle vorzulegen. Dies kann durch Zusendung per Post mit Freiumschlag für die Rücksendung erfolgen, auch die Zusendung einer gut lesbaren Kopie des Spielausweises oder deren Übermittlung per Fax oder ist ausreichend. Kommt ein Verein dieser Verpflichtung nicht nach, wird gegen diesen gemäß 25 (1) Ziffer 12 a RO DHB eine Geldbuße verhängt

9 4.5 Die im Spielbericht eingetragenen Offiziellen haben im Spielbetrieb der Frauen und Männer der Baden-, Verbands- und Landesligen, analog der Eintragung im Spielbericht, die Buchstaben A bis D deutlich sichtbar zu tragen. In der Anlage 4 zu den Durchführungsbestimmungen wird eine Kopiervorlage zur Verfügung gestellt.. 5. Spieldurchführung An dem letzten Spieltag im Erwachsenenbereich können ausschließlich örtliche Verlegungen vorgenommen werden. Am vorletzten Spieltag kann zusätzlich von dem vorgegebenen Spielbeginn abgewichen werden. 6. Meldung der Torschützen Die Torschützen der eigenen Badenliga-, Verbands- bzw Landesligamannschaften der Männer und Frauen werden automatisch in eingetragen. Von den Vereinen ist zu überprüfen, ob die Automatik funktioniert hat. Im Bedarfsfall sind die Torschützen bis Montagabend nachzutragen. Wurde gestrichen, da aus Lizenrechtlichen Gründen eine Verwendung der Daten nicht gestattet ist. 7. Sonderregelung für die Badenliga Männer 7.1 Die Badenligavereine der Männer sind verpflichtet, ein Video ihrer Heimspiele auf den vorgegebenen Server von handball4all zu laden und diese somit zur Verfügung zu stellen. Das muss spätestens 48 Stunden nach dem Spielende in kompletter Länge erfolgt sein. Mit der Anerkennung der Durchführungsbestimmungen erteilen die Vereine ihr Einverständnis, dass diese Videos zu Zwecken der Schulung und Öffentlichkeitsarbeit weiterverwendet werden können und dürfen. 7.2 Der Heimverein stellt dem Gastverein jeweils eine Kiste Mineralwasser. II. Organisatorische und rechtliche Abwicklung des Spielbetriebs 8. Geschäftsstelle Anschrift Mail-Adresse - Internet Die Kosten für VideoportalOnline i.h. v. 120 werden den Badenligavereinen der Männer in der 2.Saisonhälfte mit der BHV-Monatsrechnung berechnet. BHV- Geschäftsstelle Am Fächerbad Karlsruhe geschaeftsstelle@badischer-hv.de Internet: 9. Spielleitende Stellen Frauen Baden- und Verbandsliga Anschrift Markus Münch Ifflandstraße Mannheim Telefon Fax bhv-frauenhandball@online.ms Telefon: Fax:

10 Frauen Landesliga Süd Frauen Landesliga Nord Männer Baden- und Verbandsliga Männer Landesliga Süd Männer Landesliga Nord Männl. A Badenliga Landesliga Männl. B Badenliga Landesliga Männl. C Badenliga Landesliga weibl. A - C Badenliga Dieter Schmidt Krokusweg 5b Karlsruhe Andreas Gruber Bildstockweg Weinheim Harry Sauer Rosenweg Eppelheim Karlheinz Walther Jägerweg Bad Wildbad Uwe Fehringer Ringelsgasse Nußloch Uwe Bretzinger Friedrich-Weick-Str Karlsruhe Gunnar Grethe Hauptstr Pfinztal Frank Fahr Steinbergsgutstraße Pforzheim Andreas Gruber Bildstockweg Weinheim dschmidt47@web.de Tel: Fax Telefon: oder bhv-maennerspielwart@t-online.de Telefon: Fax: walther.karlheinz@t-online.de Telefon: oder uwe.fehringer@t-online.de Tel: 06224/ uwe.bretzinger@h-k-k.de Telefon: oder gunnar_grethe@yahoo.de Telefon: Schlegel-birkenfeld@t-online.de Telefon: andreas.gruber@handballkreismannheim.de andreas.gruber@handballkreismannheim.de Telefon: oder Rechtswesen In Streitfragen, die den Spielbetrieb, das Schiedsrichterwesen und die Durchführung des Handballspielbetriebs betreffen, sowie über Einsprüche gegen die Wertung von Spielen, über Anträge, über Bestrafungen und über Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen bzw. der Spielleitenden Stellen ist das Verbandssportgericht in erster Instanz zuständig. Das gleiche gilt für die Ahndung von Verstößen gegen die Grundregeln des sportlichen Verhaltens. Anschrift Mail Telefon Fax Vorsitz. Jürgen Brachmann juergen.brachmann@t-online.de

11 Verbands- sport- gericht St. Ilgener Str Leimen Telefon privat: Telefon gesch.: Fax: III. Spielklasseneinteilung 11. Frauen Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 12. Männer Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 13. weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C 14. männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C Landesliga Jugend A, B und C (jeweils Staffeln Nord und Süd) IV. Meisterschaften, Auf- und Abstieg 15. Modalitäten bei Punktgleichheit Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten Vergleiches gemäß 43 (1) und (2) SpO DHB. 16. Entscheidungsspiele Entscheidungsspiele werden gemäß 44 Ziffern 1 bis 3 SpO DHB ausgetragen. In begründeten Fällen kann ein Entscheidungsspiel in neutraler Sporthalle ausgetragen werden. Die Entscheidung trifft die Spielleitende Stelle. 17. Badischer Meister 17.1 Badischer Meister der Frauen und Männer sind die Staffelsieger der Badenligen Badischer Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich/männlich sind die Staffelsieger der Badenligen Jugend. Die Badischen Meister der Altersklassen Jugend A, B und C weiblich und männlich nehmen am HBW-Pokal der Landesmeister der drei baden-württembergischen Verbände teil. Dieser findet wie folgt am statt: Altersklasse A-Jugend B-Jugend Ausrichter Baden Südbaden

12 C-Jugend Württemberg 18. Auf- und Abstiegsregelungen (Frauen, Männer) 18.1 Der Badische Meister steigt in die Baden-Württemberg-Oberliga auf Ein weiterer Aufstieg ist möglich, wenn in der BWOL aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen dieser Liga weitere Plätze zu besetzen sind. Diese möglichen Aufsteiger sind allerdings NICHT zum Aufstieg verpflichtet Verzichtet der Badische Meister auf den Aufstieg wird er in diesem Fall automatisch in die Verbandsliga zurückgestuft und wird auf die Zahl der Absteiger der abgelaufenen Saison angerechnet. In diesem Fall kann der Zweitplatzierte der Badenliga direkt in die BWOL aufsteigen Für den Zweitplatzierten der Badenliga ergibt sich in Abhängigkeit der Anzahl der Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL eine Relegationsmöglichkeit, die in den Durchführungsbestimmungen der BWOL niedergelegt ist. Frauen: Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL Relegation Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform und danach Hin- und Rückspiel gegen den Viertletzten der BWOL Keine Relegation nur 4 direkte Aufsteiger in die BWOL Keine Relegation nur 4 direkte Aufsteiger in die BWOL und Erhöhung der Staffelstärke der BWOL Das Relegationsturnier der Zweitplatzierten findet am 13./ beim Zweitplatzierten des Landesverbandes Südbaden statt. Die eventuell erforderlichen Spiele gegen den BWOL-Vertreter finden am (Heimrecht Landesverband) und am statt. Männer: Absteiger aus der 3. Liga in die BWOL

13 Relegation Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform und danach Hin- und Rückspiel gegen den Viertletzten der BWOL Relegation der Zweitplatzierten in Turnierform und danach Hin- und Rückspiel gegen den Fünftletzten der BWOL keine Relegation - nur 4 Aufsteiger in die BWOL Das Relegationsturnier der Zweitplatzierten findet am 13./ beim Zweitplatzierten des Landesverbandes Südbaden statt. Die eventuell erforderlichen Spiele gegen den BWOL-Vertreter finden am (Heimrecht Landesverband) und am statt Der Tabellenletzten der Badenliga steigt in die Verbandsliga ab. Ein Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 18.9 überschritten wird. (siehe dazu Anlage 1). Die Frauen Badenliga spielt in der Saison 2016/2017 mit 13 Mannschaften, in der Saison 2017/2018 reduziert sich die Anzahl der teilnehmenden Mannschaften auf die Regelmannschaftszahl nach Ziffer Aus der Verbandsliga, sowie aus Landesliga Süd und Nord steigen jeweils 2 Mannschaften in die darunterliegende Klasse ab. Ein Mehrabstieg ist möglich, wenn aufgrund der Abstiegsregelung der BWOL weitere Mannschaften in die Badenliga aufgenommen werden müssen und hierdurch die Regelmannschaftszahl gemäß Ziffer 18.9 überschritten wird. (siehe dazu Anlage 1) Der Meister der Verbandsliga steigt in die Badenliga auf. Die Staffelsieger der Landesligen steigen in die Verbandsliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich, wenn aufgrund der Auf- und Abstiegsregelungen der oberen Spielklassen weitere Plätze frei sind. Bei einem freien Platz werden Entscheidungsspiele zwischen den Nächstplatzierten der beiden Landesliga-Staffeln Nord und Süd durchgeführt, bei zwei freien Plätzen steigen beide Nächstplatzierten in die Verbandsliga auf. Bei Aufstiegsverzicht des Staffelsiegers ist sinngemäß wie unter Ziffer 17.3 stehend zu verfahren. Die Aufstiegsrelegation der Zweitplatzierten findet wie folgt statt: 06/ Nord - Süd 13./ Süd - Nord 18.8 Aufsteiger in die Landesligen sind die von den Kreisen Neckar Odenwald Tauber, Heidelberg und Mannheim (Staffel Nord), Bruchsal, Karlsruhe und Pforzheim (Staffel Süd) gemäß deren Durchführungsbestimmungen gemeldeten Mannschaften. Danach steigt aus der Bezirksliga BR/PF nur eine Mannschaft in die Landesliga auf

14 18.9 Die Regelmannschaftszahlen betragen: Saison 2016/2017 Frauen Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) Männer Badenliga Verbandsliga Landesliga (Staffeln Nord und Süd) 12 Mannschaften 12 Mannschaften 10 Mannschaften je Staffel Spielbetrieb delegiert an die Kreise 14 Mannschaften 14 Mannschaften 12 Mannschaften je Staffel Spielbetrieb delegiert an die Kreise Saison 2016/2017 weibliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C männliche Jugend Badenliga Jugend A, B und C Landesliga Jugend A, B und C Staffeln Jeweils Nord und Süd 10 Mannschaften je Staffel 10 Mannschaften je Staffel 10 Mannschaften Wird eine Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen, verzichtet eine Mannschaft durch Zurückziehung vom Spielbetrieb während der Saison 2016/2017 oder erfolgt keine Meldung dieser Mannschaft für die Spielrunde 2017/2018 wird sie zwar auf die Zahl der Absteiger angerechnet, sie geht aber zurück in die nächst niedrigere, von ihrem Verein besetzte Spielklasse. Das gilt auch für Mannschaften, die aus der 3. Liga bzw. BWOL zurückziehen, bzw keine Meldung für die kommende Runde abgeben. Ein Verzicht nach der Saison muss spätestens ein Kalendertag nach dem letzten Rundenspiel bei der Spielleitenden Stelle vorliegen Die Jugendstaffeln werden nach Rundenende aufgelöst und in Qualifikationsspielen neu ausgespielt. V. Finanzielle Regelungen 19. Spielklassenbeitrag Die nachfolgend genannten, vom Präsidium in der Sitzung vom beschlossenen Spielklassenbeiträge, werden am 1. Oktober 2016 fällig und vom BHV mit der entsprechenden Monatsrechnung den Vereinen gemäß teilnehmenden Mannschaften belastet: Badenliga Männer 750,00 Badenliga Frauen 400,00 Verbandsliga Männer 575,00 Verbandsliga Frauen 300,

15 Landesliga Männer 490,00 Landesliga Frauen 240,00 Badenliga Jugend A und B weiblich / männlich 120,00 Badenliga Jugend C weiblich / männlich 100,00 Landesliga Jugend A, B und C männlich Nord und Süd 80,00 Für die erforderlichen Aufstiegsrunden wird der nachstehende Spielklassenbeitrag in der Monatsrechnung des Folgemonats erhoben. Aufstiegsrunde 50, Eintrittsgelder Für die Saison 2016/2017 gelten folgende Eintrittspreisempfehlungen: Badenliga Frauen/Männer Erwachsene 5,00 Ermäßigte 3,00 Verbandsliga Frauen/Männer Erwachsene 4,00 Ermäßigte 3,00 Landesliga Männer Erwachsene 3,50 Ermäßigte 2,50 Landesliga Frauen Erwachsene 3,00 Ermäßigte 2,00 Badenliga Jugend Landesliga Jugend Eintritt frei Eintritt frei Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr haben bei Spielen der Badenliga, Verbandsliga und Landesligen freien Eintritt. VI. Schlussbestimmungen 21. Ergänzungen und Korrekturen durch das Präsidium Das Präsidium kann notwendige Ergänzungen und Korrekturen dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen vornehmen. 22. Verstöße Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile sind Ordnungswidrigkeiten und werden gemäß RO DHB/BHV geahndet, insbesondere gilt dies für bestehende Haftmittelverbote. Die Vereine haben hieraus resultierende zivilrechtliche Folgen zu tragen. 23. Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmungen und deren Bestandteile treten zum in Kraft, wenn nicht in einzelnen Punkten andere Fristen genannt sind. 24. Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung Die separat erlassenen Richtlinien für die Vereins-Schiedsrichter-Beobachtung sind integrativer Bestandteil dieser Durchführungsbestimmungen. Karlsruhe, im Juli 2016 Harry Sauer Markus Münch Ulrich Schuler Vizepräsident Referent Vizepräsident

16 Spieltechnik Frauenhandball Schiedsrichterwesen

17 Teil C Spielbetrieb Handballkreis Heidelberg Besondere Durchführungsbestimmungen für den Spielbetrieb auf Kreisebene A. Spieltechnische Regelungen I. Spielverkehr Für den Spielverkehr des Handballkreises Heidelberg gelten die unter diesem Teil C getroffenen Regelungen und soweit im Teil C nichts anderes geregelt ist, die allgemeinen Regelungen des Teiles A dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen. Hinsichtlich der Ergebnismeldung wird ausdrücklich auf Teil A Ziffer II.11. verwiesen, mit der Maßgabe, dass beim Handballkreis Heidelberg bei allen Ligen mit Ausnahme der Jugend E und den Minis für die Abwicklung des Spielbetriebs der elektronische Spielbericht verbindlich eingesetzt wird. Hierzu gelten die Regelungen des Teils B Ziffer I. 4.1 bis 4.3 dieser Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen entsprechend. Der Handballkreis Heidelberg spielt in nachstehenden genannten Altersklassen Meisterschaften (auch Staffelmeisterschaften) aus bzw. ermittelt die betreffenden Auf- und Absteiger: a) Männer b) Frauen c) männliche Jugend D 1.KL, 2.KL d) weibliche Jugend D 1. KL, 2.KL e) gemischte Mannschaften (Jungen und Mädchen) Jugend D In der unter e) genannten Altersklasse spielt der Handballkreis Heidelberg eine Meisterschaft nur dann aus, wenn sich eine ausreichende Anzahl von gemischten Mannschaften (mindestens 8) für diesen Spielbetrieb meldet. Ist dies nicht der Fall, ist in der Altersklasse der Jugend D die Teilnahme von gemischten Mannschaften (Jungen und Mädchen) nicht erlaubt. Bei Verstößen findet 50 Abs. 1f SpO-DHB analoge Anwendung. Für die Altersklasse der Jugend E sowie die unter c) bis d) und e) genannten Altersklassen gelten besondere Bestimmungen (vgl. auch Teil C Buchstabe A Ziff. II. 2). Bei Spielen der Altersklasse der weiblichen und männlichen Jugend E können mehr als 14 Spieler/innen eingesetzt werden (vgl. auch 3 Abs. 2 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur SpO-DHB)

18 II. Spielklasseneinteilung / Regelmannschaftsstärke 1. Frauen 1. Kreisliga 10 Mannschaften 2. Kreisliga 10 Mannschaften In der 2. Kreisliga werden dann zwei Staffeln gebildet, wenn aufgrund von Meldungen für die kommende Hallenrunde oder Abstieg aus der oberen Spielklasse die Regelmannschaftsstärke überschritten wird Männer 1. Kreisliga 12 Mannschaften 2. Kreisliga 10 Mannschaften 3. Kreisliga 10 Mannschaften 4. Kreisliga 10 Mannschaften In der 4. Kreisliga werden dann zwei Staffeln gebildet, wenn aufgrund von Meldungen für die kommende Hallenrunde oder Abstieg aus der oberen Spielklasse die Regelmannschaftsstärke überschritten wird 1.1. Die Staffelsieger der ersten Kreisliga Männer und Frauen sind Kreismeister und steigen in die Landesliga Nord des Badischen-Handball-Verbandes auf. Verzichtet der Kreismeister auf den Aufstieg, kann das Aufstiegsrecht auf die nächstplatzierten Mannschaften übergehen. Ein Mehraufstieg ist möglich (siehe auch Teil B Buchstabe Ziff. IV ) Die Staffelsieger der 2., 3. und 4. Kreisliga Männer steigen in die nächsthöhere Kreisliga auf. Ein Mehraufstieg ist möglich. Die Staffelsieger der 2. Kreisliga Frauen steigen in die 1. Kreisliga auf. Aus der 1., 2. und 3. Kreisliga der Männer steigen so viele Mannschaften ab, bis jeweils die Regelmannschaftzahlen erreicht sind. Mindestens eine Mannschaft pro Kreisliga muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der 1., 2. oder 3. Kreisliga der Männer neben dem Tabellenletzten eine Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB). Aus der 1. Kreisliga Frauen steigen so viele Mannschaften ab bis die Regelmannschaftszahl erreicht ist. Mindestens eine Mannschaft muss absteigen (siehe auch Ziffer 1.3). Unabhängig vom Tabellenplatz steigt aus der 1. Kreisliga der Frauen neben dem Tabellenletzten die Mannschaft eines Vereins ab, wenn aus der nächst höheren Spielklasse eine Mannschaft desselben Vereins in die jeweilige Spielklasse absteigt (vgl. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB)

19 1.3. Scheiden Mannschaften nach Ende der Meisterschaftsrunde, aber vor dem 15. Mai aus, so gelten sie (anstelle der letztplatzierten der Tabelle) als Absteiger der vergangenen Runde. 1.4 Verzichtet eine Mannschaft auf ihr Aufstiegsrecht wird eine Geldbuße in Höhe des Spielbeitrags gemäß 4 Nr. 38 RO-BHV verhängt. Dies gilt nicht, wenn das Aufstiegsrecht aufgrund des Verzichts einer anderen Mannschaft erworben wurde In der 4. Kreisliga Männer und der 2. Kreisliga Frauen finden die Bestimmungen des 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.b. I ) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB. Unabhängig von dieser Mannschaftsbezeichnung können alle Mannschaften eines Vereins in der 4. Kreisliga Männer bzw. 2. Kreisliga Frauen ein erspieltes Aufstiegsrecht wahrnehmen. Sie erhalten dann jedoch im kommenden Jahr in der 3. Kreisliga Männer bzw. 1. Kreisliga Frauen die Bezeichnung als höhere Mannschaft. Erspielen sich zwei Mannschaften eines Vereins das Aufstiegsrecht, kann dies nur von der Mannschaft mit der niederen Ziffer (z.b. I ) wahrgenommen werden. 40 Absatz 3 und 4 SpO-DHB ist jedoch zu beachten Modalitäten bei Punktgleichheit Bei dem vom BHV geleiteten Spielbetrieb entscheidet über die Platzierung in den Frauen- und Männerspielklassen bei Punktgleichheit die Regelung des direkten Vergleiches gemäß 43 Abs. 1 und 2 SpO DHB. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Meisterschaftsspiele entscheiden über die für Meisterschaft, Auf- oder Abstieg maßgeblichen Tabellenplätze die Ergebnisse der von den betreffenden Mannschaften während der Spielsaison gegeneinander ausgetragenen Spiele. Die Wertung der gegeneinander ausgetragenen Spiele erfolgt: a. nach Punkten b. bei Punktgleichheit nach der besseren Tordifferenz, es sei denn, dass 43, Absatz (2), SpO-DHB anzuwenden ist; c. In Ergänzung gemäß 43, Absatz (3), SpO-DHB, die höhere Anzahl der auswärts erzielten Treffer; d. Bei Punktgleichheit, gleicher Tordifferenz und gleicher Anzahl an auswärts erzielten Treffern sind Entscheidungsspiele gemäß 44, SpO-DHB, durchzuführen. Entscheidungsspiele sind auch dann durchzuführen, wenn a. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung zuerkannt wurden, schlechter ist als diejenige punktgleicher Mannschaften; b. die Tordifferenz für Mannschaften, denen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden, besser ist als diejenige punktgleicher Mannschaften;

20 Entscheidungsspiele entfallen jedoch, wenn a. alle betroffenen Mannschaften die gleiche Anzahl von Punkten ohne Torwertung gewonnen bzw. verloren haben; b. Mannschaften trotz Gewinn von Punkten ohne Torwertung Meister sind bzw. einen Aufstiegsplatz erreicht haben; c. Mannschaften auf für den Abstieg maßgeblichen Tabellenplätzen Punkte ohne Torwertung aberkannt wurden; Die Paarungen für Entscheidungsspiele bei drei und mehr Mannschaften und das erste Heimrecht bei zwei Mannschaften werden ausgelost, wobei bei drei Mannschaften der Verlierer des ersten Spieles das zweite Spiel, der Gewinner das dritte Spiel bestreiten. 2. männliche und weibliche Jugend Für die Altersklassen der Jugend E- und D wird auf die besonders hierfür erstellten Ausschreibungen (Sonderspielform) verwiesen, die in Zusammenhang mit dieser Ausschreibung gültig sind. 2.1 männliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde ist der Tabellenerste der Altersklasse Jugend D, 1. Kreisliga, Kreismeister. Bei Punktgleichheit findet 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie unter Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Die Zusammensetzung der Spielklassen der männlichen Jugend A-, B-, C- und D für die Hallenrunde 2017/2018 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt. 2.2 weibliche Jugend Nach Abschluss der Meisterschaftsrunde ist der Tabellenerste der Altersklasse Jugend D, 1. Kreisliga, Kreismeister. Ferner finden in der Altersklasse Jugend D weiblich nach Abschluss der Spielsaison der 1. Kreisliga Vergleichsspiele mit dem Handballkreis Mannheim statt. Die Modalitäten werden in gesonderten Durchführungsbestimmungen festgelegt. Bei Punktgleichheit findet 43 SpO DHB Anwendung. Erforderlich werdende Entscheidungsspiele aufgrund dieser Ausschreibung werden wie in Teil C Buchstabe A Ziff. II 1.5. angegeben durchgeführt. Die Zusammensetzung der Spielklassen der männlichen Jugend A-, B-, C- und D für die Hallenrunde 2017/2018 wird, sofern erforderlich, in einer Qualifikationsrunde ermittelt

21 2.3 Stichtage und Spielzeiten Jugend A x 30 Minuten Jugend B x 25 Minuten Jugend C x 25 Minuten Jugend D x 20 Minuten Jugend E x 20 Minuten Gemischte Mannschaften (Mädchen und Jungen) sind nur in der Altersklasse der Jugend E zulässig (vgl. aber auch Buchstabe A, Ziff. I, Abs. 2) und dürfen, soweit es keine eigene Staffel für gemischte Mannschaften gibt, nur in der männlichen Jugend E teilnehmen. 3. Festspielen / Einsatz von Jugendlichen mit Doppelspielrecht Die Bestimmungen des Festspielens werden auf Jugendspieler nur dann angewandt, wenn sie in verschiedenen Mannschaften der gleichen Altersklasse spielen ( 55 Absatz 11 SpO DHB). Hierbei gelten die mit I bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB. Jugendspielerinnen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Jugendspieler ab dem vollendeten 17. Lebensjahr wird auf Antrag des Vereines bei Vorliegen der Voraussetzungen des 19 Abs. 1 SpO DHB durch die Passstelle des BHV die Spielberechtigung für Erwachsenenmannschaften (= sog. Doppelspielrecht) erteilt. Aufgrund des 22 Abs. 1 SpO DHB darf ein Jugendspieler mit Doppelspielrecht jedoch höchstens in zwei Altersklassen (vgl. hierzu 37 Absatz 2 und 3 SpO DHB) eingesetzt werden. Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendliche für alle weiteren Spiele des Tages als nichtteilnahmeberechtigt (vgl. 22 Abs. 2 SpO DHB). III. Spielberechtigung / Spielausweis (gilt nur für Jugend E) Spielausweise für die Altersklasse der Jugend E werden nicht ausgefertigt. Spielberechtigt sind jedoch nur solche Jugendspieler/innen, die vor ihrem ersten Einsatz schriftlich mit Angabe des Namens, Geburtsdatums, der Anschrift und Vereinszugehörigkeit dem Kreisjugendausschussvorsitzenden (= zuständige Paßstelle gem. 5 Zusatzbestimmungen des BHV zur SpO-DHB) auf einer Spielerliste (vgl. Vordruck des Handballkreises Heidelberg) gemeldet worden sind. Die Spielerliste

22 ist jederzeit ergänzbar. Auch eine ergänzte Spielerliste ist dem Kreisjugendausschussvorsitzenden sofort zu übersenden. Nehmen Jugendliche am Spielbetrieb teil, die nicht auf einer Spielerliste eingetragen sind und/oder verspätet gemeldet wurden (siehe oben), wird gemäß 50 Ziff. 1h SpO DHB verfahren. Auch bei der Jugend E finden die Bestimmungen des 55 SpO DHB (Festspielen) Anwendung. Hierbei gelten die mit der niedereren Ziffer (z.b. I ) bezeichneten Mannschaften als höhere Mannschaft in Sinne des 55 SpO DHB. IV. Spielverlegungen 1. Bei Anträgen auf Spielverlegungen (auch für zeitliche) ist nach 46 SpO DHB zu verfahren. Abgesetzte bzw. verlegte Meisterschaftsspiele sind innerhalb von drei Wochen nach dem ursprünglichen Termin auszutragen. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen in Absprache mit der Spielleitenden Stelle zulässig. Spielverlegungen wegen Abstellungen von Spieler/innen für Auswahlmannschaften des DHB, SHV, BHV bzw. des Kreises oder wegen weiterführender Pokalspiele auf DHB-, SHV- oder BHV-Ebene sind gebührenfrei, müssen jedoch rechtzeitig (10 Tage vor dem betreffenden Spiel) von den betroffenen Vereinen schriftlich bei der spielleitenden Stelle beantragt werden. Ein Spiel ist nur dann verlegt, wenn dies durch die spielleitende Stelle den Vereinen schriftlich mitgeteilt wurde. 2. Spielverlegungen müssen grundsätzlich rechtzeitig, d.h. 10 Tage vor dem im Spielplan ausgedruckten Spieltermin, bereits mit neuem Spieltermin versehen, bei der zuständigen spielleitenden Stelle beantragt werden. Ohne Bestätigung von beiden Vereinsvertretern und ohne neuen Spieltermin ist eine Bearbeitung des Verlegungsantrages durch die spielleitende Stelle nicht möglich. Das betroffene Spiel ist somit nicht verlegt. Telefonische Verlegungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 3. Die Spielverlegungsgebühr (vgl. Ziffer 12 der Gebührenordnung des Badischen Handballverbands) beträgt für Erwachsenenmannschaften in allen Klassen 100,00 für Jugendmannschaften in allen Klassen 50,00. V. Schiedsrichter Für die Einteilung der Schiedsrichter ist der st. KV-Schiedsrichterwesen bzw. dessen Einteiler zuständig. Im Regelfall werden die Spiele von zwei Schiedsrichtern geleitet (1. bis 2. Kreisliga Männer sowie männliche Jugend A). Bei Be

23 darf können bei allen Spielen, die zunächst nur mit einem Schiedsrichter besetzt sind, im Rahmen der Schiedsrichterausbildung auch Gespanne angesetzt werden. Bei Ausbleiben eines eingeteilten Schiedsrichters müssen sich beide Vereine vor Spielbeginn auf einen anwesenden Schiedsrichter einigen und dies ebenfalls vor Spielbeginn im Spielprotokoll festhalten (vgl. 77 Abs. 3 SpO DHB). Der Heimverein ist verpflichtet, zur ordnungsgemäßen Durchführung der Spiele, die nicht von eingeteilten Schiedsrichtern geleitet werden, Schiedsrichter zu stellen. Hierfür sind möglichst Sportkameraden/innen vorzusehen, die im Besitz eines gültigen Schiedsrichterausweises sind (vgl. 12 SpO/Zusatzbestimmungen des BHV zu 76 SpO DHB). Bei Spielen mit eingeteilten Schiedsrichterneulingen werden fast immer Coacher (Delegierte) zur Schiedsrichterbetreuung eingesetzt. Die Coacher (Delegierte) sind berechtigt, Fehlverhalten der Vereine insbesondere Trainer, Betreuer etc. im Spielbericht durch den eingeteilten Schiedsrichter vermerken zu lassen. Der Coacher (Delegierter) gibt sich vor dem Spiel gegenüber den SR-Neulingen und den beteiligten Vereinen zu erkennen und wird vom Schiedsrichter im Spielprotokoll eingetragen. Er kann sich in der Nähe des Zeitnehmertisches aufhalten. Er kann bei Time-Out mit dem Schiedsrichter in Kontakt treten. Kann ein Spiel nicht mit SBO durchgeführt werden, ist das Spielprotokoll unverzüglich nach Beendigung des Spieles spätestens jedoch montags nach dem betreffenden Spielwochenende (es gilt das Datum des Poststempels) an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik (Original) und an die zuständige spielleitende Stelle (1. Mehrfertigung) zu senden. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße gemäß 25 Abs. 1 Ziff. 9 RO DHB verhängt. Dies gilt auch bei selbstgeleiteten Spielen. Bei selbst geleiteten Spielen ist unbedingt die Passkontrolle durchzuführen. Bei festgestellter Unterlassung der Passkontrolle wird der fehlbare Verein mit einer Geldbuße in Höhe von 50,00 belegt. Die durchzuführenden Passkontrollen werden überprüft. (Beachte auch Teil C Buchstabe A Ziffer I 2.Absatz i.v.m. Teil B Ziffer I. 4.2 dieser Ausschreibung/Durchführungsbestimmungen) Der Heimverein hat dem/den eingeteilten Schiedsrichter/n eine separate, abschließbare und mit einer Schreibgelegenheit ausgestatteten Umkleidekabine zur Verfügung zu stellen (vgl. 4 Ziff. 11 RO/Zusatzbestimmungen des BHV zu 14 RO DHB). Die Schiedsrichterkosten sind innerhalb von 20 Minuten nach dem Spiel unaufgefordert vom Heimverein in der Schiedsrichterkabine auszuzahlen. Eine Aufrechnung mit anderweitigen Forderungen ist ausgeschlossen. Die Schiedsrichterauslagen aller Spiele werden anteilig auf die Vereine umgelegt

24 In folgenden Spielklassen werden Schiedsrichter vom Schiedsrichtereinteiler eingeteilt: Männer: 1. und 2. Kreisliga SR-Gespanne 3. und 4. Kreisliga Einzel-SR Frauen 1. und 2. Kreisliga Einzel-SR männliche Jugend D weibliche Jugend D Einzel-SR Einzel-SR Im Einvernehmen mit dem Kreisvorstand kann der st. KV-Schiedsrichterwesen auch während der laufenden Spielsaison Änderungen vornehmen. Diese sind den Vereinen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusätzlich nur für die 1. Kreisliga Männer: Beide Schiedsrichter, Zeitnehmer, Sekretär, beide Mannschaftsverantwortlichen und soweit angesetzt die Spielaufsicht/Technischer Delegierte führen in einer Technischen Besprechung, ausgehend von der Schiedsrichterkabine, 20 Minuten vor Spielbeginn die Kontrollen nach den Regeln 3:3, und 17:3 sowie 56 und 81 SpO durch und veranlassen die Behebung möglicher Mängel, erledigen Regel 17:4 und stellen die Funktion der Zeitmessanlage sowie das Einhalten des Auswechselreglements fest. VI. Spielbeiträge 1. Männer 1. Kreisliga 220,00 2. Kreisliga 200,00 3. und 4. Kreisliga 180,00 2. Frauen 1. und 2. Kreisliga 200,00 3. Jugend

25 männliche Jugend A und B 90,00 weibliche Jugend A und B 90,00 männliche und weibliche Jugend C 75,00 männliche und weibliche Jugend D und E 65,00 Der Spielbeitrag wird per Rechnung angefordert. Vereine, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, können so lange vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden, bis die fälligen Zahlungen eingegangen sind. VII. Zurückziehen / Ausscheiden gemeldeter Mannschaften Werden gemeldete Mannschaften nach dem offiziellen Meldeschluss zurückgezogen oder scheiden Mannschaften während der Meisterschaftsrunde aus, so wird jeweils eine Geldbuße nach Maßgabe des 25 Abs. 1 Ziff. 14 RO DHB verhängt. Außerdem werden die anfallenden Kosten dem betreffenden Verein berechnet. VIII. Nichtantreten Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel nicht an, so wird der betreffende Verein mit einer Geldbuße in Höhe des einfachen Spielbeitrages belegt. Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße (vgl. 25 Abs. 1 Ziff. 1 RO DHB). Tritt eine Mannschaft zu einem Spiel mit weniger als 5 Spielern an, wird gegen den betreffenden Verein im Falle von Erwachsenenmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 100,00, im Falle von Jugendmannschaften eine Geldbuße in Höhe von 80,00 verhängt (vgl. 4 Zusatzbestimmungen des Badischen Handballverbands zur Rechtsordnung des DHB RO-BHV). IX. Verfahren bei fehlenden Spielausweisen (nur wenn SBO nicht verfügbar) Pro fehlenden Spielausweis wird eine Geldbuße nach 25 Ziff. 11 RO DHB in Höhe von 5 verhängt. Die fehlenden Spielausweise, oder Fotokopien derselben, sind vom Verein, gerechnet vom betreffenden Spieltag, innerhalb von 5 Kalendertagen mit einem ordnungsgemäß frankierten Freiumschlag (nur für den Fall der Einsendung der Originalausweise) für die Rücksendung an den stellvertretenden Kreisvorsitzenden Spieltechnik einzuschicken. Die Übersendung per Telefax oder e- mail ist ebenfalls zulässig. Kommt ein Verein dieser Aufforderung nicht nach, wird pro vorzulegenden Spielausweis eine Geldbuße in Höhe von 10,00 verhängt ( 25 Abs. 1 Ziff. 12 RO DHB). Im Wiederholungsfall verdoppelt sich jeweils die Geldbuße

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