Pflanzenschutz- Programm 2016

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1 Pflanzenschutz- Programm 2016 NEU: Ihr schneller Überblick zum Pflanzenschutz Centium Gegen Unkräuter in Ackerund Gemüsekulturen Novitron Das erste Produkt seiner Art Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG cheminova.de

2 Cheminova Deutschland GmbH & Co. KG FMC Agricultural Solutions Stader Elbstraße Stade Postfach Stade Telefon: (+49) Nutzen Sie auch in diesem Jahr unsere Funktion für Ihr Smartphone! Scannen Sie den QR-Code mit einer App (z. B. QR + ) auf Ihrem Smartphone ein und Sie werden sofort zu der tages aktuellen Gebrauchsanleitung und zum Sicherheitsdatenblatt des Produktes auf unserer Website weitergeleitet. Den Code finden Sie beim jeweiligen Produkt. AHEEEHAPPBMECAKBOGAFNDHBNPAHEEEHA BNFFFNBPJLIPMDBKIOBDEKJGJPBNFFFNB DMJGICFJGMNPMABLILMEOGMGDFIFMONOI PCEMPMFDMJJFOLDBEICKCGGNBFCNKHNAD DMLENPFDAHODMKDDDBHGEAGLAOFJHLNAM CPOCJFFLLGLPFNECNFOMAGCPLHJINIPCA MFNFNFEHCBGHPOIOCAMDICKCAHFHAANEC APBBBPAPLIJPCMFJJODOEEOIAEDCBDNHF HHHHHHHPHHHPPPPHHPPHPHPPHPPPPPPHP Aatiram 65 Kenndaten: Fungizides Suspensionskonzentrat Wirkstoff: 650,4 g/l (54,2 Gew.-%) Thiram Piktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Nr A Customer Service Abdulkerim Deger Telefon: Telefax: abdulkerim.deger@fmc.com Timon Listner Telefon: Telefax: timon.listner@fmc.com info.germany@fmc.com Internet: Unsere Beratungs-Hotline: Mit Erscheinen dieser Produktinformation werden alle früheren Auflagen ungültig. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung. Diese Druckschrift dient der Information. Verbindliche Angaben auf den Verkaufsgebinden beachten. Stand: Aatiram 65 ist eine wässrige Flüssigbeize im Acker- und Gemüsebau. Aatiram 65 enthält den Wirkstoff TMTD und schützt das Saatgut vor boden- und samenbürtigen Auflaufkrankheiten. Zusätzlich fördert der Wirkstoff die Triebkraft der Kulturen: die jungen Pflanzen laufen rascher auf und entwachsen so dem anfälligen Jugendstadium. Aatiram 65 ist ausgezeichnet pflanzen- und sortenverträglich. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Kulturart/Objekt Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten, Zuckerrübe, Futterrübe Aphanomyces-Arten) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten Erbse (Pythium spp.)) Fusarium-Arten Mais Fusarium-Arten Futtererbse Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten Gurke (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten Kohlrübe (Pythium spp.)) Beten (Rote, Gelbe, Weiße) Speisezwiebel Radieschen Rettich Kohlgemüse _Produktinfo_DE_2016.indd :17

3 Inhalt Seite Produktverzeichnis alphabetisch 5 Produktverzeichnis nach Kulturen 6 Entwicklungsstadien der Kulturen und wichtigste Produkte 9 Allgemeine Informationen 16 Registrierte Warenzeichen/Marken 17 Produkte alphabetisch 19 Anhang: Allgemeine Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln 272 Vorbeugende Maßnahmen und Erste Hilfe bei Vergiftungsfällen 274 Verzeichnis von Informations- und Behandlungszentren für Vergiftungsfälle in der Bundesrepublik Deutschland 275 Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen 276 Sicherer Umgang 277 Konzentrationstabelle 311 4

4 Produktverzeichnis alphabetisch: Seite A Aatiram Aktuan 25 Arelon Flüssig 31 B Bayfidan 37 BeFlex 41 C Caliban Duo 45 Caliban Top 51 Callisto 263 Centium 36 CS 56 Ceralo 64 CONCERT SX 69 Countdown 74 D Danadim Progress 79 Demeril 86 Dipel ES 87 Discus 94 E Echelon 226 F FKL 102 Foray ES 103 G Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 H Herbaflex 135 Seite K Kanemite SC 140 Kiron 147 M Malvin WG 157 Matador 162 Mogeton TOP 168 Mospilan SG 174 Muskil Block Fluo-NP 189 Muskil Paste Fluo-NP 191 N Nexide 193 Novitron DamTec 198 P Para Sommer 203 Platform S 208 Plexus * 213 Proplant 215 Q QUANTUM 221 Quickdown 231 R Rubric 241 S Saracen 246 Select 240 EC mit Öl (Para Sommer) 251 Successor T 256 Successor TOP T Terminus 268 Toil 240 * Zulassung wird erwartet 5

5 Produktverzeichnis nach Kulturen: Getreide Fungizide Bayfidan 37 Ceralo 64 Matador 162 Rubric 241 Herbizide Arelon Flüssig 31 BeFlex 41 Caliban Duo 45 Caliban Top 51 CONCERT SX 69 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Herbaflex 135 Platform S 208 Saracen 246 Insektizide Danadim Progress 79 Nexide 193 Wachstumsregler Countdown 62 Sonstige Präparate Demeril 73 FKL 74 Kartoffeln Seite Fungizide Plexus * 213 Terminus 268 Seite Herbizide Centium 36 CS 56 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Novitron DamTec 198 Quickdown 231 Insektizide Mospilan SG 174 Sonstige Präparate Toil 240 Körnerleguminosen Beizmittel Aatiram Herbizide Centium 36 CS 56 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Novitron DamTec 198 Select 240 EC mit Öl 251 Mais Beizmittel Aatiram Herbizide Callisto 263 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 QUANTUM 221 Successor TOP Successor T 256 * Zulassung wird erwartet 6

6 Produktverzeichnis nach Kulturen: Seite Insektizide Dipel ES 87 Sonstige Präparate Demeril 86 FKL 102 Raps Fungizide Matador 162 Herbizide Centium 36 CS 56 Echelon 226 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 QUANTUM 221 Select 240 EC mit Öl 251 Insektizide Mospilan SG 174 Nexide 193 Sonstige Präparate Demeril 86 FKL 102 Rüben Beizmittel Aatiram Fungizide Rubric 241 Herbizide Centium 36 CS 56 Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Seite Insektizide Danadim Progress 79 Obstbau Fungizide Discus 94 Malvin WG 157 Herbizide Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Quickdown 231 Insektizide/Akarizide Dipel ES 87 Kanemite SC 140 Kiron 147 Mospilan SG 174 Para Sommer 203 Weinbau Fungizide Aktuan 25 Discus 94 Herbizide Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Quickdown 231 Insektizide/Akarizide Dipel ES 87 Kiron 147 Para Sommer 203 7

7 Produktverzeichnis nach Kulturen: Gemüsebau Beizmittel Aatiram Fungizide Bayfidan 37 Discus 94 Proplant 215 Herbizide Centium 36 CS 56 Insektizide/Akarizide Danadim Progress 79 Dipel ES 87 Kiron 147 Mospilan SG 174 Hopfen Fungizide Aktuan 25 Bayfidan 37 Herbizide Quickdown 231 Insektizide/Akarizide Kanemite SC 140 Zierpflanzenbau Landschaftsbau Baumschulen Seite Fungizide Discus 94 Proplant 215 Seite Herbizide Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Mogeton TOP 168 Insektizide/Akarizide Danadim Progress 79 Dipel ES 87 Foray ES 103 Kanemite SC 140 Kiron 147 Mospilan SG 174 Para Sommer 203 Forst Herbizide Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Insektizide Dipel ES 87 Grünland Herbizide Glyfos Dakar 107 Glyfos SUPREME 117 Glyfos TF Classic 126 Haus & Hof Rodentizid Muskil Block Fluo-NP 189 Muskil Paste Fluo-NP 191 8

8 Entwicklungsstadien des Getreides und Anwendungszeiträume Arelon Flüssig CONCERT SX Herbaflex BeFlex Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Caliban Top Caliban Duo Platform S Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Countdown Nexide Danadim Progress Matador Trockenes Saatkorn Beginn Keimung 2-Blatt-Stadium 3-Blatt-Stadium Bestockungsbeginn Hauptbestockung Bestockungsende Schossbeginn 1-Knoten-Stadium 2-Knoten-Stadium 9 Ceralo Rubric Ersch. des letzten Blattes Blatthäutchen-Stadium Öffnen der Blattscheide Beginn Ährenschieben Ende Ährenschieben Blüte Fruchtentwicklung/Reife Ernteerleichterung/ Stoppelbehandlung

9 Entwicklungsstadien der Kartoffel und Anwendungszeiträume B A Quickdown Quickdown Select 240 EC Terminus Mospilan SG Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Centium 36 CS Vor/beim Pflanzen Keimung Auflaufen Blatt- und Stängelbildung Schließen des Bestandes Blüte Ausbildung der Beeren Vergilbung der Pflanze/Abreife Erntereife der Knollen Ernteeinlagerung/ Stoppelbehandlung 10

10 Entwicklungsstadien des Maises und Anwendungszeiträume QUANTUM Dipel ES Successor T Successor TOP 2.0 Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Trockene Saat Auflaufen 1-Blatt-Stadium 2-Blatt-Stadium 3-Blatt-Stadium 4-Blatt-Stadium 6-Blatt-Stadium Laubblatt vollständig entfaltet Rispenschieben Stoppelbehandlung 11

11 Entwicklungsstadien des Rapses und Anwendungszeiträume A QUANTUM Power QUANTUM Select 240 EC Matador Matador Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Nexide Keimung bis Auflaufen Blattentwicklung (Hauptspross) 4. bis 9. Laubblatt entfaltet Entwicklung Seitensprossen Längenwachstum Knospenbildung Blütenanlage Mospilan SG Blüte Frucht- und Samenreife Stoppelbehandlung 12

12 Entwicklungsstadien der Rübe und Anwendungszeiträume B Glyfos Dakar Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Glyfos SUPREME Rubric Select 240 EC Danadim Progress Vor der at Sa f l) te ss ng aar aar um um rze flau hlu Ern dlu ttp ttp adi adi Au (Wu nsc bla bla der -St han ttst or t e b b e r a t v l h u u i b a o z a a V el Re -Bl im imb kur pp 1. L 2. L or Ke Ke 4-6 ing Sto rz v iml Ku Ke at ssa Au ung 13

13 Entwicklungsstadien des Kernobstes und Anwendungszeiträume Para Sommer Mospilan SG Mospilan SG Dipel ES Dipel ES Kanemite SC Kiron Discus Malvin WG Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Vegetationsruhe Beginn des Blattknospenaufbruchs Grüne Blattspitzen überragen Knospenschuppen um ca. 5 mm Mausohrstadium Grüne Knospe Rote Knospe Ballonstadium Blühbeginn Vollblüte Abgehende Blüte Ende der Blüte Früchte bis 20 mm (Haselnussgröße) Früchte bis 40 mm Genussreife 14

14 Entwicklungsstadien der Rebe und Anwendungszeiträume Aktuan Discus Para Sommer Kiron Dipel ES Dipel ES Quickdown Quickdown Glyfos Dakar Glyfos SUPREME Vegetationsruhe Wolle-Stadium Knospenaufbruch Grüne Triebspitze Erstes Blatt entfaltet Drittes Blatt entfaltet sich Gescheine sichtbar Gescheine vergrößern sich Gescheine sind voll entwickelt Blühbeginn Vollblüte Abgehende Blüte Ende der Blüte Schrotkorngröße der Beere 15 Erbsengröße der Beeren Beginn des Traubenschlusses Traubenschluss Weichwerden der Beeren Lesereife der Beeren Nach der Lese, Holzreife wird abgeschlossen

15 Allgemeine Informationen Kanne leer? Kanne her! eingetragene Marke des IVA, Frankfurt Leere Behälter von Pflanzenschutzmitteln mit dem PAMIRA-Logo sollen überall in Deutschland an den Sammelstellen des Rücknahmesystems PAMIRA abgegeben werden. Zurückgenommen werden auch andere Verpackungen (z. B. volumenflexible Verpackungen), die leer und mit dem PAMIRA-Logo gekennzeichnet sind. Die Rücknahme ist gebührenfrei für den Landwirt. Wann gelten die angelieferten Behälter als leer? Antwort: wenn sie gespült, restentleert und trocken sind. Das Spülen soll bereits beim Ansetzen der Spritzbrühe erfolgen und das Spülwasser dem Tank beigegeben werden. Dies entspricht guter landwirtschaftlicher Praxis. An der Sammelstelle sind die Behälter offen anzuliefern. Behälter über 50 Liter müssen vorher durchtrennt werden. Die Verschlüsse müssen separat abgegeben werden. Die Sauberkeit der Verpackungen überprüft ein geschulter Mitarbeiter an der Sammelstelle. Ungespülte Behälter und Verpackungen mit Produktresten werden nicht angenommen. Sie müssen vom Landwirt als Sondermüll entsorgt werden. PAMIRA garantiert die umwelt- und gesundheitsverträgliche Verwertung aller eingesammelten Verpackungen in Deutschland. Diese werden insbesondere als Energieträger im Zementwerk oder als Rohstoff für die Methanolherstellung eingesetzt. Ihr Kunststoff wird beispielsweise aber auch in Kabelschutzrohren wiederverwendet. Die Sammelaktionen finden regional gestaffelt zwischen Mai und Oktober statt, wobei die einzelnen Sammelstellen einen bis vier Tage lang geöffnet sind. Orte und Termine sind beim Handel, über die regionale Presse oder über das Internet ( zu erfahren. Reinigung von Produktbehältern und Pflanzenschutzspritzen (sofern in Produktbeschreibungen nicht anders angegeben). Gewährleistung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Unsere Produkte werden mit äußerster Sorgfalt hergestellt und vor Verlassen des Werkes kontrolliert. Da die Anwendungsbedingungen nicht unserem Einfluss unterliegen, haften wir nur für gleichbleibende Qualität des Produktes. Das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Für eventuelle negative Auswirkungen mit von uns nicht als mischbar eingestuften Produkten oder Mehrfachmischungen haften wir nicht. Diese Druckschrift dient der Information. Sie ersetzt nicht das Lesen der ausführlichen Gebrauchsanleitung zu den einzelnen Produkten. 16

16 Registrierte Warenzeichen/Marken Agro Kanesho Co. Ltd., Japan Mogeton, Kanemite Arysta Life Science S.A.S Malvin, Proplant, Select 240 EC BASF AG Forum, Delan, Discus, Corbel, Cantus, CARAMBA Bayer AG Bayfidan, Folicur, Hoestar, Matador, Prosaro, Proline, Tilmor CGNS Ltd., GB Arelon Cheminova A/S, Dänemark Glyfos, Nexide Cheminova Deutschland BeFlex, Caliban, Countdown, Danadim Progress, Ceralo, Rubric, Herbaflex, QUANTUM, Quickdown, Successor, Terminus FMC Chemicals, USA Platform, Echelon Nihon Nohyaku Kiron Nippon Soda Mospilan Spiess-Urania Chemicals Trebon 30 EC Syngenta Agro GmbH Amistar, Bravo 500, Callisto, Ortiva, Unix, ZENIT M United Phosphorus Ltd. Microthiol WG Valent Biosciences SCAE Dipel Zapi S.P.A Muskil Fluo Dow AgroSciences Primus DuPont De Nemours Artus, CONCERT SX ADAMA Deutschland GmbH Fox, Mirage 45 EC, Orius 17

17 18

18 AHEEEHAPPBMECAKBOGAFNDHBNPAHEEEHA BNFFFNBPJLIPMDBKIOBDEKJGJPBNFFFNB DMJGICFJGMNPMABLILMEOGMGDFIFMONOI PCEMPMFDMJJFOLDBEICKCGGNBFCNKHNAD DMLENPFDAHODMKDDDBHGEAGLAOFJHLNAM CPOCJFFLLGLPFNECNFOMAGCPLHJINIPCA MFNFNFEHCBGHPOIOCAMDICKCAHFHAANEC APBBBPAPLIJPCMFJJODOEEOIAEDCBDNHF HHHHHHHPHHHPPPPHHPPHPHPPHPPPPPPHP Aatiram 65 A Kenndaten: Fungizides Suspensionskonzentrat Wirkstoff: 650,4 g/l (54,2 Gew.-%) Thiram Piktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Nr Aatiram 65 ist eine wässrige Flüssigbeize im Acker- und Gemüsebau. Aatiram 65 enthält den Wirkstoff TMTD und schützt das Saatgut vor boden- und samenbürtigen Auflaufkrankheiten. Zusätzlich fördert der Wirkstoff die Triebkraft der Kulturen: die jungen Pflanzen laufen rascher auf und entwachsen so dem anfälligen Jugendstadium. Aatiram 65 ist ausgezeichnet pflanzen- und sortenverträglich. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten, Aphanomyces-Arten) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Fusarium-Arten Fusarium-Arten Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Kulturart/Objekt Zuckerrübe, Futterrübe Erbse Mais Futtererbse Gurke Beten (Rote, Gelbe, Weiße) Speisezwiebel Radieschen Rettich Kohlgemüse Kohlrübe 19

19 Aatiram 65 A Schadorganismus/Zweck Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.)) Kulturart/Objekt Spinat Porree Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW467). Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendungsgebiete Schadorganismus/Zweck Fusarium-Arten Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) Kulturart/Objekt Zuckermais Zwiebelgemüse Speiserüben Lupine-Arten Ackerbohne Hinweis der Zulassungsbehörde zur Genehmigung: Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. Anwendung Ackerbau Ackerbohne Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.) 300 ml/dt zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 750 ml/ha (entsprechend max. 2,5 dt Saatgut/ha). Futtererbse Gegen Fusarium-Arten 300 ml/dt zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 960 ml/ha (entsprechend max. 3,2 dt Saatgut/ha). Lupine-Arten Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten (Pythium spp.) 250 ml/dt zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 625 ml/ha (entsprechend max. 2,5 dt Saatgut/ha). Mais Gegen Fusarium-Arten 46 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 115 ml/ha (entsprechend max. 2,5 Saatguteinheiten/ha; 1 Einheit umfasst Korn). 20

20 Aatiram 65 Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe, etc.) Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 10 ml/kg zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 18,75 ml/ha (entsprechend max. 1,875 kg Saatgut/ha). Zuckermais Gegen Fusarium-Arten 46 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 115 ml/ha (entsprechend max. 2,5 Saatgut- Einheiten/ha; 1 Einheit umfaßt Korn). Zuckerrübe, Futterrübe Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten, Aphanomyces-Arten) 15,4 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 20 ml/ha (entsprechend max. 1,3 Saatguteinheiten/ha; 1 Einheit umfasst Korn). A Gemüsebau Beten (Rote, Gelbe, Weiße) Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 3 ml/kg zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 36 ml/ha (entsprechend max. 12 kg Saatgut/ ha). Erbse Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 2 ml/kg Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 440 ml/ha (entsprechend max. 220 kg Saatgut/ha). Gurke Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 5 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 13,5 ml/ha (entsprechend max. 2,7 Saatguteinheiten/ha; 1 Einheit umfasst Korn). Kohlgemüse Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 0,05 ml/1000 Korn zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 5 ml/ha (entsprechend max. 0,6 kg Saatgut/ ha bzw Korn/ha). Kohlrübe Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 10 ml/kg Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 7 ml/ha (entsprechend max. 0,7 kg Saatgut/ ha). Porree Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 3 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 15 ml/ha (entsprechend max. 5 Saatguteinheiten/ha; eine Einheit umfaßt Korn). 21

21 Aatiram 65 A Radieschen Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 40 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 120 ml/ha (entsprechend max. 3 Saatguteinheiten/ha; 1 Einheit umfasst Korn). Rettich Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 3 ml/kg zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 30 ml/ha (entsprechend max. 10 kg Saatgut/ha). Speisezwiebel Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 3 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 30 ml/ha (entsprechend max. 10 Saatguteinheiten/ha; eine Einheit umfaßt Korn). Spinat Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 100 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 700 ml/ha (entsprechend max. 7 Saatguteinheiten/ha; eine Einheit umfaßt Korn). Zwiebelgemüse Gegen Auflaufkrankheiten (ausgen. Pythium-Arten) 3 ml/einheit Saatgut zur Saatgutbehandlung, Anwendungszeitpunkt: Vor der Saat, max. 1 Anwendung. Hinweis zum Mittelaufwand: Maximaler Mittelaufwand 30 ml/ha (entsprechend max. 10 Saatgut- Einheiten/ha; 1 Einheit umfaßt Korn). Pflanzenverträglichkeit Aatiram 65 ist ausgezeichnet pflanzenverträglich. Keimfähigkeit und Triebkraft werden nicht beeinträchtigt. Anwendungstechnik Ausbringungstechnik Aatiram 65 ist anwenderfertig und braucht nicht mit Wasser verdünnt zu werden. Je nach Saatgutqualität und Beizprozess können Farbklebstoffkomponenten (FKL) zugemischt werden. Auf eine gründliche Durchmischung der Beizflüssigkeit ist zu achten. Zur Beachtung: Folgende Kennzeichnung muß auf Verpackungen mit gebeiztem Saatgut angebracht werden: Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen. Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen. Beizvorgang (Feuchtbeizgerät): Die Beizung kann in jedem Feuchtbeizgerät nach Anweisung des Herstellers durchgeführt werden. Im Gerät dürfen keine Beizmittelreste anderer Produkte vorhanden sein, daher vor dem Einsatz unbedingt säubern! Um eine Unter- oder Überdosierung zu vermeiden, muss bei kontinuierlich arbeitenden Geräten von Zeit zu Zeit die richtige Einstellung des Beizmittelzulaufes überprüft werden. 22

22 Aatiram 65 Reinigung Aatiram 65 ist wasserhaltig. Beim Wechsel zwischen wasserhaltigen Beizen ist eine gründliche Reinigung mit Wasser ausreichend. Alte Beizmittel müssen vollständig beseitigt sein! Düsen, soweit vorhanden, mit Isopropanol auswaschen. Feste Rückstände von Beizmitteln sind aus Behältern, Leitungen usw. zu entfernen. Wartezeit Ackerbohne, Beten, Erbse, Futtererbse, Futterrübe, Gurke, Kohlgemüse, Kohlrübe, Lupine-Arten, Mais, Porree, Radieschen, Rettich, Speiserüben, Speisezwiebel, Spinat, Zuckermais, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. A Umweltverhalten Bienen Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3) (NB663). Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft (NN160). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft (NN165). Fische Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264). Algen Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW642). Lagerung Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln lagern. Nicht zusammen mit Säuren lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern. Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen. Vor Frost schützen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Empfohlene Lagertemperatur: Zwischen 0 C und 30 C Lagerklasse: 10 (TRGS 510): Brennbare Flüssigkeiten Hinweise für den sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (EUH401) Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzen- 23

23 Aatiram 65 A schutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Der Genuss von Alkohol vor, während und nach dem Arbeiten mit dem Pflanzenschutzmittel muss unterbleiben (SB165). Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten (SF613). Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen (SF6142). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes (SF6161). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte (SF618). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels (SS1201). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels (SS2203). Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels (SS6201). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels (ST1202). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes (ST1261). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes (ST1271). Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (H332) Gesundheitsschädlich beim Einatmen. (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H373) Kann die Leber schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Expositionsweg: Verschlucken. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (P260) Staub/ Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (P312) Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. (P302+P352) BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. (P333+P313) Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAMIRA) zuführen. Enthält Thiram (ISO), 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Abpackung l Kanister 24

24 AHEEEHAPGABENNOHDCGIIBJFLPAHEEEHA BNFFFNBPACJKIDBOIOFDFOJHAPBNFFFNB FIPOFIFGCHLBELONDEKHBAEBFGHDHBLNH GICLGKFLJMAFNAGHJMEAGADIFIGLHDLNH APFJBFFKNLAKLHEFDDBOGEGJGOEPHJLAO EIJMLOFLOINNMMLEGKIDJAFAEMGOGHJJP MNFNNFEPJENFMEHIPEKGMAHOAHFHAELBG APBBBPAPHCPOPHIPJMFIGKOLGEBEBBLHH HHHHHHHPHPPPHPPHPHPPHHHHHHHPHHPPH Aktuan A Kenndaten: Fungizides, wasserlösliches Spritzpulver Wirkstoffe: 100 g/kg (10,0 Gew.-%) Cymoxanil, 250 g/kg (25,0 Gew.-%) Dithianon Piktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Nr Fungizides, wasserlösliches Spritzpulver zur Bekämpfung von Rebenperonospora, des Roten Brenners und der Schwarzfleckenkrankheit (Phomopsis) sowie der Peronospora an Hopfen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Falscher Mehltau Falscher Mehltau Roter Brenner Schwarzfleckenkrankheit Kulturart/Objekt Hopfen Weinrebe Weinrebe Weinrebe Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Für die Anwendung in Hopfen gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT104). 25

25 Aktuan A Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW607). reduzierter Abstand : 90% 20 m Für die Anwendung im Weinbau gilt zusätzlich: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände : 50% 15 m, 75% 10 m, 90% 5 m Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 20 m Anwendung Hopfenbau Hopfen Gegen Falschen Mehltau bis BBCH 37 1,8 kg/ha bis BBCH 55 2,7 kg/ha über BBCH 55 4 kg/ha Wasseraufwandmenge l/ha Wasser im Spritzverfahren, l/ha Wasser im Sprühverfahren je nach Entwicklungsstadium des Hopfens, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 5 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 28 Tagen. Generelle Konzentration: 0,1 % = 100 g/100 l 1-fach spritzen bzw. 0,15 % = 150 g/100 l Wasser 1,5-fach sprühen Hinweis: Der maximale Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur beträgt pro Jahr 10,6 kg/ha. 26

26 Aktuan Weinbau Weinrebe Gegen Falschen Mehltau Basisaufwand 0,5 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser BBCH 61 1,0 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser BBCH 71 1,5 kg/ha in max l/ha Wasser BBCH 75 2,0 kg/ha in max l/ha Wasser spritzen oder sprühen in l/ha Wasser, zur Nutzung als Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 8 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Einsatz in Ertragsanlagen: bis Beginn der Reife. Spritzabstände können in Ertragsanlagen auf bis zu Tage ausgedehnt werden. Spritzungen sind je nach Befallsdruck und Witterungsbedingungen 1-2 Tage nach Infektionsbeginn noch wirksam. Das heißt, dass Aktuan bei Befallsgefahr gezielt eingesetzt werden kann. Bei starkem Befallsdruck sind die Spritzabstände entsprechend der örtlichen Empfehlung zu verkürzen. Im Interesse des Wirkstoffwechsels und zur Vorbeugung von Resistenzen sollte Aktuan nur max. 3 mal pro Saison eingesetzt werden. Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach Weinrebe Gegen Schwarzfleckenkrankheit Basisaufwand 0,5 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser BBCH 61 1,0 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser spritzen oder sprühen in l/ha Wasser, zur Nutzung als Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 3 Anwendungen, max. 8 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach Weinrebe Gegen Roter Brenner Basisaufwand 0,5 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser BBCH 61 1,0 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser spritzen oder sprühen (Genehmigung nach 18 auch mit Luftfahrzeugen) in l/ha Wasser, zur Nutzung als Keltertraube, Anwendungszeitpunkt: Bis vor der Blüte bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndienstaufruf. Max. 3 Anwendungen, max. 8 Anwendungen in der Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen. Allgemeine Konzentration: 0,125 % (125 g/100 l Wasser) = 1-fach A Zur Beachtung: Unter ungünstigen Anwendungsbedingungen wie z.b. starkes Laub- und Traubenwachstum, hohe Niederschlagsmengen, zu späte Anwendung und durch Variabilität in der Empfindlichkeit der verschiedenen Pilzstämme kann es zu Minderwirkungen kommen. Da solche Bedingungen im Einzelfall nicht vorhersehbar sind bzw. nicht bekannt sind, kann eine Haftung nicht übernommen werden. Hinweis zur Anwendung mit Luftfahrzeugen: Während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages darf die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten werden. Während der Anwendung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten betreten oder später genutzt werden können, ein Abstand von mindestens 10 m eingehalten werden. 27

27 Aktuan A Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z.b. von den Herstellern Simplex oder Isoair, und Injektionsdüsen der Größe 05 verwendet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit einem Abstand von 20 m erfolgen. Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 l/ha erfolgen. Die Aufwandmenge für die Anwendung mit Luftfahrzeugten ist auf max. 1 kg/ha begrenzt. Die erste Flugbahn des Hubschraubers muss zusätzlich zu dem ggf. in einer anderen Anwendungsbestimmung geforderten Mindestabstand mindestens eine halbe Arbeitsbreite vom Rand der behandelten Fläche entfernt verlaufen, um die Abdrift auf angrenzende Flächen auf das für die Risikobewertung zugrunde gelegte Maß zu begrenzen. Anwendungstechnik Ansetzen der Spritzbrühe Aktuan bei eingeschaltetem Rührwerk in den mit Wasser gefüllten Tank geben. Spritzbrühe am Tage des Ansetzens ausbringen. Aktuan ist mit allen in der Praxis üblichen Spritz- und Sprühgeräten auszubringen. Spritzbrühereste im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnt auf der behandelten Fläche ausbringen. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg Aktuan entsprechen etwa 3,9 l Volumen (Schüttdichte) Mischbarkeit Wir empfehlen einen Wirkstoffwechsel mit anderen Fungiziden. Tankmischungen mit im Wein- und Hopfenbau gebräuchlichen Fungiziden (z. B. Microthiol WG) und Akariziden (Kiron ) sind möglich. Für von uns nicht empfohlene/freigegebene Tankmischungen sowie für Mehrfachmischungen haften wir nicht. Bei Tankmischungen grundsätzlich die Gebrauchsanleitung der betroffenen Produkte beachten. Reinigung Spritzgerät und -leitungen nach Gebrauch gründlich mit Wasser reinigen. Dazu ca. 20 % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl abspritzen. Rührwerk für ca. 2 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der zuvor behandelten Fläche verspritzen. Die regelmäßige Reinigung der Pflanzenschutzspritze von außen, insbesondere des Brühebehälters, Pumpenaggregates und Gestänges, sollte Bestandteil des normalen betrieblichen Ablaufes sein und möglichst direkt auf dem Feld erfolgen. Hierzu werden von den Geräteherstellern entsprechende Nachrüstsätze mit Wasservorratsbehältern und Reinigungsbürsten angeboten. Wartezeit Hopfen 14 Tage Weinrebe 35 Tage Umweltverhalten Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4) (NB6641). Nützlinge Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft (NN134). 28

28 Aktuan Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft (NN3842). Fische Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere (NW264). Algen Das Mittel ist giftig für Algen (NW262). Gewässer/Grundwasser Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Gewässerschutz (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Saumstrukturen Beachten Sie bitte die Anwendungsbestimmungen zum Schutz von Saumstrukturen (siehe gesonderten Abschnitt am Anfang). Lagerung 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. (Dithianon (ISO), Cymoxanil (ISO)) A Hinweise für den sicheren Umgang Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. (EUH401) Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen (SB001). Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten (SB110). Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen (SF1891). Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SE110). Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS110). Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS120). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (SS2101). Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS2202). Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels (SS520). Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel (ST1102). Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (H302+H332) Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. (H319) Verursacht schwere Augenreizung. (H317) Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H351) Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H361fd) Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H373) Kann die Organe schädigen <alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt> bei längerer oder wiederholter Exposition <Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht>. (H410) Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (P260) Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. (P280) Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. (P271) Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. (P201) Vor Gebrauch besondere Anweisungen 29

29 Aktuan A einholen. (P305+P351 +P338) BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. (P308+P313) BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. (P302+P352) BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. (P362+P364) Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. (P405) Unter Verschluss aufbewahren. (P501) Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung (PAMIRA) zuführen. (EUH208) Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (EUH208) Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. (EUH401) Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Verpackung darf nicht wieder verwendet werden. Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich. Abpackung x 1 kg x 5 kg 30

30 AHEEEHAPGPLIJDJHCJFIJFLFLPAHEEEHA BNFFFNBPAKJGFDJLFOFLNOJHAPBNFFFNB BJOOCMFBBDFAEMNFDCJPBGGBFGHDHBLNH KDCKNKFOFJJGOFLEGEIGFAHJEMGLHDLNH MLJMKOFIBMJPENMNDADGGAGBGPGPHJLAO EEOPGJFHHKHGAMNHJCMGNABAGIGOGHJIP MNFFNNEPJBKFEFAAPEJGMEHGAHFHAELBO APBBBPAPHIBKLMAMPEJPMCGKGEBEBBLHH HHHHHHHPHHPPHPPHPHPHHHHHHPHPHHPPH Arelon Flüssig A Kenndaten: Herbizides Suspensionskonzentrat Wirkstoff: 500 g/l (45,5 Gew.-%) Isoproturon Piktogramme: GHS08, GHS09 Signalwort: Achtung Nr Herbizid zur Bekämpfung von Ungräsern sowie Kamille und Vogelsternmiere in Weizen, Gerste und Winterroggen und Wintertriticale. Die Wirkung erfolgt über Blatt und Wurzel. Arelon Flüssig erfasst neben den bereits vorhandenen auch kurze Zeit später keimende Unkräuter. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und Anwendungsbestimmungen Schadorganismus/Zweck Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Echte Kamille, Vogel-Sternmiere Gemeiner Windhalm, Echte Kamille, Vogel- Sternmiere Kulturart/Objekt Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Sommerweizen, Sommergerste Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle (NW468). Keine Anwendung auf Böden mit einem mittleren Tongehalt größer/gleich 30 % (NG410). Keine Anwendung auf den Bodenarten reiner Sand, schwach schluffiger Sand und schwach toniger Sand mit einem C org.-gehalt kleiner als 1 % (NG411). Keine Anwendung auf drainierten Flächen (NG405). Für die Anwendung in Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale (3 l/ha) gilt zusätzlich: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind, oder - die Anwendung im Mulch - oder Direktsaatverfahren erfolgt (NG404). Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der ver- 31

31 Arelon Flüssig A wendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten (NW605). reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden (NW606). 15 m Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT109). Für die Anwendung in Sommerweizen, Sommergerste, Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale (2 l/ha) gilt zusätzlich: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind (NT108). Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen 32

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