Stellungnahme zur Akkreditierung der Hertie School of Governance, Berlin

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1 Stellungnahme zur Akkreditierung der Hertie School of Governance, Berlin

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3 Drs Karlsruhe, Stellungnahme zur Akkreditierung der Hertie School of Governance, Berlin Inhalt Seite Vorbemerkung...5 A. Kenngrößen...7 B. Akkreditierungsentscheidung...11 Anlage: Bewertungsbericht zur Akkreditierung der Hertie School of Governance, Berlin...15

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5 - 5 - Vorbemerkung Der Wissenschaftsrat hat auf der Basis seiner Empfehlungen zur institutionellen Akkreditierung privater Hochschulen 1 einen Akkreditierungsausschuss eingesetzt, dessen Aufgabe die institutionelle Akkreditierung nichtstaatlicher Hochschulen ist. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das klären soll, ob eine nichtstaatliche Hochschuleinrichtung in der Lage ist, Leistungen in Lehre und Forschung zu erbringen, die anerkannten wissenschaftlichen Maßstäben entsprechen. Vornehmliches Ziel der institutionellen Akkreditierung ist damit sowohl die Sicherung der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Hochschuleinrichtung einschließlich ihres eigenen Systems der Qualitätskontrolle als auch der Schutz der Studierenden sowie der privaten und öffentlichen Arbeitgeber als Abnehmer der Absolventinnen und Absolventen. 2 Die Akkreditierung erfolgt befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Mit Schreiben vom 25. Oktober 2007 hat das Land Berlin den Antrag auf Akkreditierung der Hertie School of Governance gestellt. Der Akkreditierungsausschuss des Wissenschaftsrates hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2007 die Voraussetzungen für die Aufnahme des Akkreditierungsverfahrens geprüft und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Hertie School of Governance am 22. und 23. April 2008 besucht und in einer weiteren Sitzung am 16. Juni 2008 den vorliegenden Bewertungsbericht vorbereitet hat. In dem Akkreditierungsverfahren wirkten auch Sachverständige mit, die nicht Mitglieder des Wissenschaftsrates sind. Ihnen ist er zu besonderem Dank verpflichtet. Am 29. September 2008 hat der Akkreditierungsausschuss auf der Grundlage des Bewertungsberichts die Stellungnahme zur Akkreditierung der Hertie School of Governance erarbeitet. Der Wissenschaftsrat hat die Stellungnahme am 6. November 2008 verabschiedet. 1 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Akkreditierung privater Hochschulen, in: Empfehlungen und Stellungnahmen 2000, Köln 2001, Bd. I, S Siehe hierzu Wissenschaftsrat: Leitfaden zur institutionellen Akkreditierung, in: Wissenschaftsrat: Empfehlungen und Stellungnahmen 2006, Bd. III, Köln 2007, S

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7 - 7 - A. Kenngrößen Die Hertie School of Governance wurde 2003 von der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung mit dem Ziel gegründet, einen Beitrag zu Reformen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu leisten, aber auch in ihrer eigenen Struktur den Anspruch eines Reformmodells einzulösen. Die staatliche Anerkennung der Hochschule wurde vom Land Berlin am 28. Februar 2005 ausgesprochen und ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet; die Anerkennung erstreckt sich dabei auf den Studiengang Master of Public Policy. Mit Bescheid vom 5. August 2008 hat das Land Berlin die befristete Anerkennung auch auf den Studiengang Executive Master of Public Management ausgeweitet. Trägerin der Hochschule ist die Hertie School of Governance ggmbh, die von der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung gegründet wurde. Die Hertie School of Governance versteht sich ihrem Leitbild gemäß als europäische Professional School for Public Policy nach dem Vorbild großer Professional Schools, insbesondere in den USA. Die Hochschule verfolgt den Anspruch, mittelfristig zu einer international bedeutsamen Einrichtung zu werden, die für die Ausbildung von Führungskräften in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa eine zentrale Rolle spielt. Lehre, Forschung, Weiterbildung und Wissenstransfer an der Hochschule befassen sich mit den Anforderungen modernen Regierens in einer transnational vernetzten Welt. Dabei möchte die Hochschule in ihrer inhaltlichen Orientierung vor allem den Besonderheiten europäischer Staatlichkeit und europäischer Gesellschaftsordnung sowie dem historischen Prozess der europäischen Integration gerecht werden. Geleitet wird die Hochschule vom Dean (der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden), der administrativen Geschäftsführerin / dem administrativen Geschäftsführer sowie einem oder mehreren Associate Deans (stellvertretende Vorsitzende). Der Dean der Hochschule muss mit der akademischen Geschäftsführerin / dem akademischen Geschäftsführer der Trägerin (ggmbh) personenidentisch sein; dasselbe gilt für die administrative Geschäftsführerin / den administrativen Geschäftsführer der Hochschule und die administrative Geschäftsführerin / den administrativen Geschäftsführer der Trägerin (GmbH). Die Trägergesellschaft hat einen Aufsichtsrat und ein Kuratorium; letzteres wirkt in den akademischen Fragen als strategisches Beratungs- und Entscheidungsgremium.

8 - 8 - An der Hertie School of Governance gibt es die postgradualen Studiengänge Master of Public Policy (MPP) und Executive Master of Public Management (EMPM). Der zweijährige MPP-Studiengang wird seit 2005 angeboten und soll die Studierenden auf Tätigkeiten in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vorbereiten. Vereinbarungen zum Studierendenaustausch bestehen mit bekannten Universitäten in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich. Als zweiter Studiengang ist zum Herbst 2008 der Executive Master of Public Management eingerichtet worden. Das EMPM- Programm wird sowohl als berufsbegleitendes Zwei-Jahres-Programm als auch als einjähriges Vollzeitstudium angeboten und richtet sich an Personen mit Berufserfahrung. Die Unterrichtssprache in beiden Studiengängen ist Englisch. Die Studiengebühren für den MPP liegen bei insgesamt Euro; die Studiengebühren für das einjährige EMPM-Programm betragen Euro, für das zweijährige berufsbegleitende Programm Euro. Der erste Jahrgang des Master of Public Policy umfasste 30 Studierende (bei 158 Bewerbungen), für den zweiten Jahrgang wurden 48 Studierende immatrikuliert (bei 169 Bewerbungen). Im dritten Jahrgang haben 61 Studierende ihr Studium aufgenommen (228 Bewerbungen), zum September 2008 haben sich 75 Studierende eingeschrieben (bei 328 Bewerbungen). In den beiden aktuellen Jahrgängen des MPP sind im Herbst 2008 inklusive der Studierenden aus dem Professional Year (siehe Kapitel A.III.1. des Bewertungsberichts) 139 Studierende immatrikuliert. Die Zielzahl für 2009 und 2010 beläuft sich auf 160 Studierende. Der Anteil der Studentinnen im MPP liegt im Herbst 2008 bei 53,3 %, der Anteil ausländischer Studierender bei 54,9 %. Der erste Jahrgang des Executive Master of Public Management umfasst 23 Studierende, davon 12 Studentinnen und drei ausländische Studierende. Derzeit gibt es an der Hertie School of Governance nach eigener Darlegung die Forschungsgebiete European and International Governance, Economy, Welfare, Sustainability, Public Management sowie Democracies: Transition, Consolidation, Design Alternatives. Im Bereich European and International Governance werden Fragen europäischer und internationaler Politik behandelt. Im Bereich Economy, Welfare, Sustainability stehen Fragen der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpolitik im Mittelpunkt. Der Schwerpunktbereich Public Management widmet sich Fragen der Organisation, des Managements und der Reform von öffentlichen Verwaltungsinstitutionen, Regierungsapparaten und internationalen Institutionen. Im Schwerpunktbereich Democracies: Transition, Consolidation, Design Alternatives geht es um Prob-

9 - 9 - leme moderner Demokratien unter besonderer Berücksichtigung von Transitionsländern. Für die Forschung steht den Mitgliedern des Lehrkörpers unter anderem ein eigenes, in Eigenverantwortung zu bewirtschaftendes Budget in Höhe von je Euro pro Jahr bei vollem Deputat zur Verfügung. Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses hat die Hertie School of Governance gemeinsam mit der Freien Universität Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung die Berliner Graduiertenschule Transnationale Studien (BTS) gegründet. Die Doktorandinnen und Doktoranden werden an der Freien Universität promoviert. Die Hertie School of Governance ist zudem Kooperationspartner der Berlin Graduate School of Social Sciences (BGSS), die unter Federführung des Instituts für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin im Rahmen der Exzellenzinitiative gefördert wird. Weiterbildung wird von der Hertie School of Governance vorrangig im Rahmen von ein- bis fünftägigen Seminaren für Berufstätige angeboten (Executive Education). Ein Seminar behandelt in der Regel die Grundzüge der theoretischen Herangehensweisen und wendet diese zugleich auf Fragestellungen der Praxis an. In den Seminaren unterrichten Mitglieder des Lehrkörpers, externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Praktikerinnen und Praktiker. Seit 2004 hat die Hochschule 28 Seminare mit insgesamt 536 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im Stellenplan sind nach Abschluss der ersten Ausbaustufe 16 Vollzeitäquivalente (VZÄ) für hauptberufliche Professuren vorgesehen. Davon sind im September ,66 VZÄ mit 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern besetzt, davon ein Juniorprofessor. Der Anteil der Professorinnen liegt bei 15 % (zwei Professorinnen). Einem VZÄ entsprechen sechs Semesterwochenstunden (SWS) Lehre. Bis Ende 2009 sollen alle 16 planmäßigen Stellen besetzt sein. Der Lehrkörper setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Fächer Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften zusammen. Neben den hauptamtlichen Professorinnen und Professoren gibt es Gastprofessorinnen und Gastprofessoren (Adjunct Professors) sowie Dozierende aus der Praxis (Senior Fellows und Guest Lecturers). Zudem beschäftigt die Hochschule im Wintersemester 2007/08 neun wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (5,25 VZÄ) in Forschungsprojekten.

10 Bis August 2008 nutzte die Hertie School of Governance gemeinsam mit der European School of Management and Technology (ESMT) deren Gebäudekomplex (ESMT-Campus) in Berlin-Mitte. Mitte August hat die Hertie School of Governance ein neues Gebäude in der Friedrichstraße in Berlin bezogen. An diesem Standort stehen der Hertie School of Governance drei Etagen mit insgesamt ca qm zur Verfügung. Dies umfasst Gemeinschafts- und Veranstaltungsräume wie Seminarund Sitzungsräume, Studienräume, die Bibliothek sowie die Büros der Fakultät und der Verwaltung. Es stehen acht Seminarräume für Gruppen zwischen Personen zur Verfügung. Die Gesamtzahl individueller Arbeitsplätze in den Studienräumen und in der Bibliothek beträgt ca In der Bibliothek konzentriert sich die Hochschule auf den Zugang zu digitalen Beständen. Das Anschaffungsbudget liegt seit 2007 bei 100 T Euro im Jahr, nachdem der Aufbau der Bibliothek im Wesentlichen abgeschlossen ist. Zum 1. März 2008 verfügt die Bibliothek über ca gedruckte Monographien und E-Bücher, 35 laufende Zeitschriften- und 20 Zeitungsabonnements sowie über 32 bibliographische und Volltextdatenbanken mit Zugriff auf über Periodika. Die Hochschulfinanzierung stützt sich im Wesentlichen aus Zuwendungen der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. Die Hertie-Stiftung hat der Hochschule bis zum 31. Dezember 2010 Mittel in Höhe von insgesamt ca. 35,5 Mio. Euro zugesagt. Diese Mittel werden nach den Grundsätzen einer vom Kuratorium der Hochschule beschlossenen mittelfristigen Finanzplanung (bis 2010) eingesetzt. Die Hertie-Stiftung hat über ihre rechtsverbindliche Förderzusage hinaus ihr langfristiges finanzielles Engagement für die Hochschule schriftlich zugesichert. Die Ausgaben der Hochschule sind von 2,7 Mio. Euro in 2003/04 auf 6,5 Mio. Euro in 2007 angestiegen und sollen bis 2010 auf 9,2 Mio. Euro anwachsen. Zur Qualitätssicherung von Forschung und Lehre wurde ein dreistufiges System von Eigenbeobachtung der Hochschule, Audit durch das Kuratorium und künftig auch externer Evaluierung entwickelt. Diese Qualitätssicherungsmaßnahmen schließen regelmäßige Evaluierungen der Studienprogramme, der Studierendenleistungen, der Studierendenrekrutierung und der Executive Education ein. Dem Aufsichtsrat, dem Kuratorium und der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung wird regelmäßig Bericht erstattet.

11 B. Akkreditierungsentscheidung Der Wissenschaftsrat hat im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens die erbrachten Leistungen der Hertie School of Governance in Lehre und Forschung sowie die dafür eingesetzten und für die geplante weitere Entwicklung der Hochschule vorgesehenen Ressourcen geprüft. Diese Prüfung, die sich im Wesentlichen auf die Ergebnisse des Bewertungsberichts der Arbeitsgruppe stützt, hat ergeben, dass die Hertie School of Governance in akademischer Lehre und Forschung die Anforderungen erfüllt, die im Rahmen der institutionellen Akkreditierung an eine wissenschaftliche Hochschule gestellt werden. Der Wissenschaftsrat gelangt somit zu einem positiven Akkreditierungsvotum. Mit der Gründung einer eigenständigen Hochschule, die sich auf die Bereiche Public Policy und Public Management spezialisiert und mittelfristig in die Gruppe der international besten Professional Schools for Public Policy aufsteigen will, wird in Deutschland hochschulpolitisches Neuland betreten. Auch wenn das ambitionierte Leitbild der Hertie School dabei erst teilweise realisiert werden konnte, kann sie doch bereits auf eine bemerkenswerte Entwicklung zurückblicken. Es ist gelungen, in den Bereichen Public Policy und Public Management international ausgerichtete und praxisnahe Studiengänge zu etablieren. Die personelle Ausstattung ist mit einer Betreuungsrelation von 1:14 (Professoren in VZÄ zu Studierenden) vorbildlich und gewährleistet die Durchführung der laufenden Master-Studiengänge. Auch die personelle Aufwuchsplanung der Hertie School of Governance ist schlüssig. Die Ausstattung, nicht zuletzt mit Blick auf das nicht-wissenschaftliche Personal, ist im Hinblick auf das Studienangebot angemessen, die Service-Leistungen für die Studierenden sind hervorragend. Die Kooperationsabkommen mit renommierten ausländischen Hochschulen zum Austausch der Studierenden unterstreichen die im Leitbild verankerte internationale Ausrichtung der Hochschule. Positiv zu bewerten sind auch die Anstrengungen der Hochschule und ihrer Trägerin, den Studierenden im Master of Public Policy-Programm ein Studium unabhängig von ihrer finanziellen Lage zu ermöglichen. Der Wissenschaftsrat begrüßt die problemorientierte Ausrichtung der Hochschule in Lehre und Forschung. Er hält es allerdings für erforderlich, dass die für ein Studium von Governance-Problemen notwendige Vermittlung der disziplinären Grundlagen an der Hertie School of Governance besser als bisher sichergestellt wird. Die Hochschu-

12 le sollte hierfür notwendige Zusatzangebote für Studierende, die nicht über ausreichende Grundlagenkenntnisse verfügen, bereitstellen. Um diesen Bedarf zu ermitteln, sollte die Hochschule bereits in ihren Auswahlgesprächen feststellen, über welche Kenntnisse die Bewerberinnen und Bewerber in den für das Studium notwendigen Disziplinen verfügen. Um auch in der Forschung den gegenseitigen Bezug von problemorientierter und disziplinärer Forschung in den hier vertretenen Disziplinen sicherzustellen, sollten über die bisherige Beteiligung der Hertie School of Governance an Graduiertenschulen der Freien Universität Berlin und der Humboldt Universität zu Berlin hinaus Kooperationen mit Universitäten ausgeweitet werden; hierbei könnten sich auch gemeinsame Berufungen als sinnvoll erweisen. Die Arbeitsschwerpunkte der Hochschule in Lehre und Forschung, die so genannten Areas of Concentration, entspringen derzeit eher den wissenschaftlichen Interessen der Dozierenden als einer übergreifenden inhaltlichen Strategie. Der weitere Ausbau der Fakultät und die Denominationen der zu berufenden Professuren sollten deshalb in Zukunft auf einem Struktur- und Entwicklungsplan beruhen, in dem die Areas of Concentration in einem übergreifenden Konzept aufeinander bezogen werden. Zudem sieht der Wissenschaftsrat in den Gebieten Political Ethics und Normative Political Theory, Public Economics und Public Choice sowie Democracies Erweiterungsbedarf. Die von der Hochschule vorgelegte personelle Aufwuchsplanung ist für die Durchführung der Studiengänge Master of Public Policy sowie Executive Master of Public Management angemessen. Für die Studiengänge Master of Public Policy sowie Executive Master of Public Management sollte alsbald eine Akkreditierung durch eine offizielle Akkreditierungsagentur erfolgen. Die Organisation der Hertie School of Governance ist insgesamt geeignet, die Hochschule und ihre Mitglieder bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zu unterstützen. Zur Stärkung der Freiheit von Forschung und Lehre an der Hertie School of Governance sind zahlreiche Maßnahmen notwendig (siehe Kapitel B.II. des Bewertungsberichts), die insbesondere dazu dienen, die Ämterhäufung in der Person des Deans zu vermeiden. Der Wissenschaftsrat unterstützt ausdrücklich die Bestrebungen der Hochschule, durch ihre Beteiligung an Graduiertenschulen Studierenden die Möglichkeit zur Pro-

13 motion und den Dozierenden der Hochschule die Möglichkeit zur Betreuung von Doktorandinnen und Doktoranden zu eröffnen, wie dies im Rahmen der Berlin Graduate School of Social Sciences mit der Humboldt-Universität zu Berlin und der Berliner Graduiertenschule Transnationale Studien mit der Freien Universität Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin durchgeführt wird. Der Aufbau der Forschung steht zwar erst am Anfang, die Hochschule verfügt aber über sehr gute personelle Voraussetzungen, ihre Forschungsaktivitäten zu stärken und somit mittelfristig ein sichtbares eigenes Forschungsprofil zu entwickeln. Der Wissenschaftsrat begrüßt, dass sich die Gemeinnützige Hertie-Stiftung zu ihrer finanziellen Verantwortung für die Hochschule bekannt hat und es als ihre Aufgabe ansieht, die Entwicklung der Hertie School of Governance langfristig sicherzustellen. Der Wissenschaftsrat macht sich im Übrigen die im Bewertungsbericht ausgesprochenen Empfehlungen an die Hochschule und ihre Trägerin zueigen. Die Akkreditierung wird für fünf Jahre ausgesprochen. Die Empfehlungen sollen zügig umgesetzt werden. Der Antrag auf Reakkreditierung der Hertie School of Governance sollte rechtzeitig vor Ablauf der Akkreditierung gestellt werden.

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15 Drs Köln, Anlage Bewertungsbericht zur Akkreditierung der Hertie School of Governance, Berlin Inhalt Seite Vorbemerkung A. Ausgangslage A.I. Leitbild und Profil A.II. Trägerschaft und Leitungsstruktur II.1. Trägerschaft II.2. Leitungs- und Entscheidungsstrukturen II.3. Mitwirkungsmöglichkeiten der Hochschulmitglieder II.4. Interne Mittelverteilung A.III. Leistungsbereich Studium und Lehre III.1. Studiengänge und Curricula III.2. Studienplatzwechsel und internationale Anschlussfähigkeit III.3. Zugangsvoraussetzungen und Auswahl der Studierenden III.4. Anzahl der Studierenden III.5. Studiengebühren und Stipendienvergabe III.6. Serviceleistungen für Studierende A.IV. Leistungsbereich Forschung IV.1. Forschungsschwerpunkte IV.2. Strategische Maßnahmen zur Stärkung der Forschung IV.3. Forschungsleistungen IV.4. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses A.V. Leistungsbereich Fort- und Weiterbildung (Executive Education) A.VI. Ausstattung VI.1. Personelle Ausstattung VI.2. Infrastruktur und sächliche Ausstattung A.VII. Finanzierung A.VIII. Qualitätssicherung A.IX. Kooperationen... 49

16 B. Bewertung B.I. Zu Leitbild und Profil B.II. Zu Träger- und Leitungsstrukturen B.III. Zu Lehre und Studium B.IV. Zur Forschung B.V. Zum Leistungsbereich Executive Education B.VI. Zur Ausstattung VI.1. Personelle Ausstattung VI.2. Sächliche Ausstattung B.VII. Zur Finanzierung B.VIII. Zur Qualitätssicherung B.IX. Zu den Kooperationen Anhang... 63

17 Vorbemerkung Der vorliegende Bewertungsbericht zur Akkreditierung der Hertie School of Governance ist in zwei Teile gegliedert: Teil A fasst als Ausgangslage die relevanten Fakten und Entwicklungen zusammen und enthält keine Bewertungen. Der Bewertungsteil B gibt die Einschätzung der wissenschaftlichen Leistungen, Strukturen und Organisationsmerkmale wieder.

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19 A. Ausgangslage Die Hertie School of Governance wurde 2003 von der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung mit dem Ziel gegründet, einen Beitrag zu Reformen in Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu leisten, aber auch in ihrer eigenen Struktur den Anspruch eines Reformmodells einzulösen. Die staatliche Anerkennung der Hochschule wurde vom Land Berlin am 28. Februar 2005 ausgesprochen und ist bis zum 31. Dezember 2008 befristet; die Anerkennung erstreckt sich dabei auf den Studiengang Master of Public Policy. Mit Bescheid vom 5. August 2008 hat das Land Berlin die befristete Anerkennung auch auf den Studiengang Executive Master of Public Management ausgeweitet. Innerhalb des Befristungszeitraums ist laut Anerkennungsbescheid des Landes die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat durchzuführen. A.I. Leitbild und Profil Die Hertie School of Governance will herausragend qualifizierte junge Menschen auf Führungsaufgaben im staatlichen, zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich vorbereiten. Vor dem Hintergrund des von der Hochschule beobachteten Wandels moderner Staatlichkeit befassen sich Lehre, Forschung, Weiterbildung und Wissenstransfer an der Hochschule mit den Anforderungen modernen Regierens in einer transnational vernetzten Welt. Die Hochschule versteht sich als Professional School for Public Policy nach dem Vorbild großer Professional Schools im Ausland, insbesondere den USA, und strebt an, mittelfristig zu einer Einrichtung zu werden, die für die Ausbildung von Führungskräften in Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa eine zentrale Rolle spielt, die international für Studierende attraktiv ist sowie international wissenschaftliche Anerkennung findet und die sich als europäische Professional School ein eigenständiges und unverwechselbares Profil erarbeitet und dabei in ihrer inhaltlichen Orientierung vor allem den Besonderheiten europäischer Staatlichkeit und europäischer Gesellschaftsordnung sowie dem historischen Prozess der europäischen Integration gerecht werden will. Das Leitbild der Hertie School of Governance hat fünf zentrale Elemente:

20 An der Hochschule werden Fragestellungen der Praxis mit einem Lösungsansatz in Angriff genommen, der auf unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen beruht. Die Hertie School of Governance versteht sich als unabhängige Hochschule, die eng mit anderen wissenschaftlichen Institutionen von Rang zusammenarbeite und gleichzeitig Studienbedingungen anbieten könne, die in dieser Form an staatlichen deutschen Universitäten auf absehbare Zeit unwahrscheinlich seien. Es bedürfe einer gewissen Distanz zum disziplinären Wettbewerb der herkömmlichen Fakultätsstrukturen, um Interdisziplinarität, Anwendungsorientierung und die systematische Einbindung der Praxis zu ermöglichen. Die Hochschule zielt auf die Sektoren Politik / Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Diese trisektorale Perspektive soll nicht nur die künftigen Berufsfelder der Absolventinnen und Absolventen sowie die Herkunftsbereiche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Weiterbildungsseminaren der Hochschule abbilden; darüber hinaus sieht die Hochschule diese Sektoren als vernetzt arbeitende Gestaltungsbereiche von Politik. Die Hochschule verfolgt den Anspruch, eine international anschlussfähige, aber gleichzeitig unverkennbar europäische Perspektive zu entwickeln. Die Hertie School of Governance ist international ausgerichtet mit Englisch als Arbeitssprache. Ein Drittel der Professorinnen und Professoren sowie ungefähr die Hälfte der Studierenden stammen aus dem Ausland. Die Hertie School of Governance hat Leistungsangebote in den folgenden Bereichen: Durchgeführt wird der zweijährige Master-Studiengang mit dem Abschluss Master of Public Policy (MPP); der Studiengang Executive Master of Public Management (EMPM) nimmt wie bekannt im Herbst 2008 seinen Betrieb auf. Die Hochschule bietet ein Weiterbildungsprogramm für Führungskräfte aus Politik / Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft an. Der interessierten breiteren Öffentlichkeit vermittelt die Hochschule aktuelle Erkenntnisse aus dem Bereich Public Policy in Vorlesungen, Foren, Symposien und weiteren Veranstaltungen. In der Forschung wird die Rolle des Staates im 21. Jahrhundert, die Reform der politischen Institutionen und der Verwaltung als Management-Aufgabe untersucht.

21 Die Hertie School of Governance hat mit der Freien Universität Berlin und dem Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung die Berliner Graduiertenschule Transnationale Studien (BTS) gegründet, in welcher ab Herbst 2008 wissenschaftlicher Nachwuchs im Rahmen eines strukturierten Doktorandenprogramms ausgebildet werden soll. A.II. II.1. Trägerschaft und Leitungsstruktur Trägerschaft Trägerin der Hochschule ist die Hertie School of Governance ggmbh (HSoG ggmbh) mit Sitz in Berlin; diese hat ein Stammkapital von 500 T Euro. Zweck der ggmbh ist die Förderung der Staatswissenschaften in Lehre und Forschung, insbesondere das Angebot einer internationalen, praxisnahen und leistungsorientierten Aus- und Fortbildung für Nachwuchsführungskräfte im staatsnahen und im öffentlichen Bereich ( 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags). Diesen Zweck verwirklicht die HSoG ggmbh insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb der Hertie School of Governance. Die HSoG ggmbh wurde durch die Gemeinnützige Hertie-Stiftung gegründet, eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung ist derzeit alleinige Gesellschafterin der HSoG ggmbh; eine Aufnahme weiterer Gesellschafter ist nicht ausgeschlossen. Die Hochschule besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Ihre Satzung wurde von der HSoG ggmbh erlassen; die Trägerin kann die Satzung nach Anhörung des Senats ändern ( 26 der Hochschulsatzung). Die Hochschule ist eine unselbständige Organisationseinheit der Trägerin, die rechtsgeschäftlich für die Hochschule tätig wird. Die Trägergesellschaft hat eine Geschäftsführung, die aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht ( 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags) zur Zeit einer administrativen Geschäftsführerin (Managing Director) und einem akademischen Geschäftsführer (Dean); die Mitglieder der Geschäftsführung der HSoG ggmbh werden durch den Aufsichtsrat bestellt, im Falle der akademischen Geschäftsführerin / des akademischen Geschäftsführers auf Vorschlag des Kuratoriums, und sind dem Aufsichtsrat und dem Kuratorium zur Rechenschaft verpflichtet ( 5 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags). Die Mitglieder der Geschäftsführung der Trägergesellschaft sind zugleich Mitglieder der Hochschulleitung, um laut Auskunft der Hochschule Trägergesellschaft

22 und Hochschule miteinander zu verzahnen. Die Geschäftsführung vertritt die Entwicklung der Institution gegenüber dem Aufsichtsrat, dem Kuratorium und gegenüber Dritten und steht den wissenschaftlichen und administrativen Angestellten der HSoG ggmbh vor. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der seine Aufgaben im Sinne des 52 GmbHG wahrnimmt. Er besteht aus mindestens drei Personen, die von der Gesellschafterversammlung berufen werden. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer, die gesellschaftsrechtliche Aufsicht über die Geschäftsführung, die Feststellung des ordnungsgemäßen Jahresabschlusses, die Beratung und Mitwirkung bei der Finanzierung der Hochschule sowie die Feststellung des Haushalts auf der Basis der vom Kuratorium genehmigten mittelfristigen Finanzplanung der Hochschule ( 9 des Gesellschaftsvertrags). Das Kuratorium der Trägergesellschaft besteht aus der Vorstandsvorsitzenden / dem Vorstandsvorsitzenden der Hertie-Stiftung sowie mindestens fünf weiteren Personen, die von der Gesellschafterversammlung berufen werden. Das Kuratorium wirkt in den akademischen Fragen als strategisches Beratungs- und Entscheidungsgremium und entscheidet über die allgemeine Zielsetzung der Hochschule in Forschung und Lehre sowie die mittelfristige Finanzplanung. Es nimmt den Vorschlag für die Ernennung der akademischen Geschäftsführerin / des akademischen Geschäftsführers durch den Aufsichtsrat vor und kann die Hochschulsatzung nach Anhörung des Akademischen Senats ändern ( 12 des Gesellschaftsvertrags). Zudem entscheidet das Kuratorium nach 6 der Berufungsordnung über Berufungsvorschläge für zu besetzende Professuren; darüber hinaus entscheidet das Kuratorium über beabsichtigte Entfristungen von Professuren. Die Hochschulsatzung wurde laut Auskunft der Hochschule mit der Satzung der Trägergesellschaft (Gesellschaftsvertrag) in einer Weise verzahnt, die sowohl den gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen der Trägerin genügen als auch der Verwirklichung der Freiheit von Forschung und Lehre an der Hochschule als hochschulrechtlicher Grundvoraussetzung gerecht werden soll. Die Verzahnung der Organisationsebenen sei insbesondere dadurch erreicht worden, dass die Mitglieder der Geschäftsführung der HSoG ggmbh gleichzeitig Mitglieder der Hochschulleitung sind sowie dadurch, dass die akademische Geschäftsführerin / der akademische Ge-

23 schäftsführer, der zugleich der Dean der Hochschule ist, den Vorsitz im Akademischen Senat führt. II.2. Leitungs- und Entscheidungsstrukturen Die Hochschulsatzung soll das Recht der akademischen Selbstverwaltung durch die Beteiligung der Mitglieder der Hochschule, insbesondere des akademischen Personals, an den akademischen Entscheidungsprozessen gewährleisten. Zu den Gegenständen der akademischen Selbstverwaltung gehören nach 4 Abs.1 der Hochschulsatzung insbesondere die Ausbildungsangebote und die Prüfungen, die Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Mitwirkung bei Berufungen, die fachliche und didaktische Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals, die Entscheidung über Immatrikulation und Exmatrikulation der Studierenden, die Regelung der sich aus der Mitgliedschaft an der Hochschule ergebenden Rechte und Pflichten, die Verleihung akademischer Grade, eine Stellungnahme zum Entwurf des jährlichen Haushaltsplans, die Evaluation von Lehre und Forschung. Die akademische Selbstverwaltung als das Recht der Mitglieder der Hochschule, alle Angelegenheiten ihres Aufgabenkreises selbst zu regeln, werde unabhängig von fremden Weisungen ausgeübt. Die Hochschulsatzung schützt dieses Recht in 7 und in weiteren Normen, die den Erlass spezieller Ordnungen wie Zulassungs-, Prüfungs- und Berufungsordnung vorsehen. Zudem kodifiziert sie Organe, die die Ausübung der Selbstverwaltungsautonomie gewährleisten sollen. Leitungsorgane und Gremien der Hochschule sind gemäß der Hochschulsatzung die Hochschulleitung ( 9), der Akademische Senat ( 13) und der Berufungs- oder Findungsausschuss ( 15 Abs. 3). Hinzu kommen Gremien der akademischen Selbstverwaltung gemäß 4 der Hochschulsatzung, zurzeit die Auswahlkommission ( 3 der Zulassungsordnung) und

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