Private und kirchliche Hochschulen
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- Sophie Grosser
- vor 8 Jahren
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1 DER BERÄT DIE BUNDESREGIERUNG UND DIE REGIERUNGEN DER LÄNDER IN FRAGEN DER INHALTLICHEN UND STRUKTURELLEN ENTWICKLUNG DER HOCHSCHULEN, DER WISSENSCHAFT UND DER FORSCHUNG. Hans-Böckler-Stiftung Private und kirchliche Hochschulen Ergänzung oder Konkurrenz? Empfehlungen des Wissenschaftsrates (Mai 2012) 2 Private und kirchliche Hochschulen Inhaltliche Struktur I. Die Hochschulstruktur in Deutschland II. Dynamik des privaten und kirchlichen Sektors III. Qualitätssicherung nichtstaatlicher Hochschulen IV. Finanzierung nichtstaatlicher Hochschulen V. Grundsatzfragen 1
2 3 I. Die Hochschulstruktur in Deutschland Unterschiedliche Trägerschaften Staatliche Hochschulen in Trägerschaft eines Landes 93,5 % aller Studierenden % Nichtstaatliche Hochschulen private Hochschulen in privater Trägerschaft 4,9 % % kirchliche Hochschulen 1,1 % % von Kirchen als Körperschaft des öffentlichen Rechts betrieben sonstige Hochschulen 0,5 % % in öffentlicher Trägerschaft nicht eines Landes 4 Entwicklung der Hochschullandschaft insgesamt kirchlich privat staatlich Anzahl der Hochschulen Ø 8200 Studierende Ø 1100 Ø Quelle: HRK Kompass vor
3 5 Entwicklung des privaten Hochschulsektors Anzahl der privaten Hochschulen und Studierenden in den Bundesländern bis 2000 gegründet seit 2001 gegründet WS 2000/01 WS 2008/09 Quelle: HRK Kompass 6 Entwicklung des privaten Hochschulsektors Anteil am gesamten Hochschulsystem in % Quelle: Statistisches Bundesamt 14,9 % Hochschulen Studierende 1,4 % 27,6 % ,9 % 3
4 7 Kirchliche Hochschulen Anzahl der kirchlichen Hochschulen in den Bundesländern bis 2000 gegründet seit 2001 gegründet Quelle: HRK Kompass 8 Klassifikation nach Status privat kirchlich Hochschulen ohne Promotionsrecht Hochschulen Kunst- mit Promotionsrecht und Musikhochschulen privat kirchlich privat kirchlich Universität (1) Universität (1) Fachhochschulen mit breiterem Spektrum (3) Fachhochschulen mit Schwerpunkten (20) Kunsthochschule (1) Hochschulen für Kirchenmusik (8) Universität bzw. Hochschule mit fachlichen Schwerpunkten (6) Fachhochschulen mit Schwerpunkten (84) "School" (5) Hochschulen und "Fakultäten" (10) Sonstige Hochschulen (1) Sonstige Hochschulen (9) Quelle: Wissenschaftsrat 4
5 9 Differenzierung nach profilbildenden Merkmalen Institutioneller und unternehmerischer Rahmen staatliche Anerkennung; Status; Rechtsform; Finanzierung; Standorte; Motivation des Betreibers; disziplinäre Breite; Ausstattung; Internationalisierung; Kooperationen; Qualitätssicherung; Zielgruppen Lehre Lehrformate; Abschlüsse; Serviceleistungen; Qualitätsaspekte Forschung Forschungsprofil; Forschungsfinanzierung; Qualität der Forschung; Anreizsysteme 10 Differenzierung nach profilbildenden Merkmalen: Beispiel Fernhochschule Institutioneller und unternehmerischer Rahmen unbefristet staatlich anerkannt; Status einer privaten Hochschule ohne Promotionsrecht; Rechtsform als GmbH; Finanzierung über Studiengebühren, Drittmittel, staatliche Zuschüsse; mehrere Standorte mit eigenen Leitungen/Professoren; Motivation des Betreibers ist Bildungsauftrag von Wirtschaftszweigen/Branchenverbänden, Gewinnerzielung ( for profit ); Zielgruppen sind Berufstätige ohne Studienabschluss, Personen mit 1. Studienabschluss Lehre Lehrformate eines berufsbegleitenden Fernstudiums sowie kombiniertes Präsenzund Fernstudium; Bachelor- und Masterabschlüsse; Betreuungsverhältnis 1:461 Forschung anwendungsbezogene Forschung; Finanzierung über Eigenmittel und Mittel aus Wirtschaftsunternehmen 5
6 11 Typologie privater Hochschulen nach Studierenden (Stifterverband, 2010) 12 Zentrale Empfehlungen des Wissenschaftsrates Der private und kirchliche Hochschulsektor ist Bestandteil nicht nur Ergänzung des deutschen Hochschulsystems Beiträge u. a. bzgl. institutioneller Differenzierung, Akademisierung von Berufsfeldern, Erschließung neuer Zielgruppen, neue Lehr-/Lernformate Ein Mindestmaß an Forschung ist für eine Hochschule unabdingbar Die staatliche Anerkennung sollte der Vielfalt gerecht werden nicht nur als private Uni oder FH anerkennen 6
7 13 III. Qualitätssicherung nichtstaatlicher Hochschulen Die Rolle von Staat und Wissenschaftsrat Staatliche Anerkennung in Länderverantwortung ( föderale Vielfalt) Prinzip der Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit lässt Spielräume zu Institutionelle Akkreditierung () Konzeptprüfung Erstakkreditierung Reakkreditierung(en) 14 III. Qualitätssicherung nichtstaatlicher Hochschulen Zentrale Empfehlungen des Wissenschaftsrates Ein akademischer Kern bestimmt die Hochschulförmigkeit aktuelles Fachwissen langfristig auch personell sichern, Mindestmaß an Forschungsleistungen erbringen, Kernkompetenzen im hauptberuflichen Lehrkörper verankern, Wissenschaftsfreiheit garantieren, akademische Selbstverwaltung ermöglichen Wissenschaftlicher Anspruch verlangt Mindestgrößen nur Bachelor-Angebote: mind. 6 Professuren Bachelor- und Master-Angebote: mind. 10 Professuren Hochschule mit Promotionsrecht: mind. 18 Professuren 7
8 15 IV. Finanzierung nichtstaatlicher Hochschulen Beteiligung an der Finanzierung nichtstaatlicher Hochschulen Private Beiträge Studiengebühren, Stiftung, private Gesellschafter (GmbH, ggmbh), private Drittmittel,.. Öffentliche Beiträge Investitionsmittel, sächliche Zuwendungen, Anschubfinanzierung, Zuschüsse für den laufenden Betrieb (dauerhaft oder begrenzt bzw. befristet), Nutzung öffentlicher Infrastruktur, Hochschulpaktmittel, öffentliche Drittmittel, staatl. Subventionierung (Gemeinnützigkeit, Spendenabzugsfähigkeit), Kofinanzierung von Deutschland-Stipendien, studierendenbezogene Steuervorteile, BAföG,.. 16 IV. Finanzierung nichtstaatlicher Hochschulen Zentrale Empfehlungen des Wissenschaftsrates Private Hochschulen müssen ihre Geschäftsmodelle grundsätzlich auf privater Finanzierungsbasis nachhaltig absichern Staatliche Mit-Finanzierungen sollten sich zumindest an der Unterscheidung zwischen gemeinnützigen und gewerblichen Formen der Trägerschaft orientieren Staatliche Zuwendungsgeber sollten prüfen, ob sie nichtstaatliche gemeinnützige Hochschulen an wettbewerblich orientierten Programmen in Forschung und Lehre beteiligen 8
9 17 V. Grundsatzfragen Was bestimmt künftig den nichtstaatlichen Hochschulsektor? Bedeutet gleichwertig auch gleichartig? Geht institutionelle vor individueller Bildungsförderung? Inwiefern bedingt Forschung die Hochschulförmigkeit? Zur Rolle des Staates: Wie viel Privat verträgt das deutsche Hochschulsystem? 9
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