Regensburger Rudervereien 2010 S. 1
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- Hennie Engel
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1 1. Allgemeine Regeln 1.1 Der Bootsführer Vor Antritt der Fahrt ist ein fahrtenkundiger Bootsführer zu bestimmen. Dies ist bei gesteuerten Booten in der Regel der Steuermann, bei ungesteuerten Booten der Bugmann. Der Bootsfüher sollte eine geeignete Qualifikation zum befahren von Binnengewässern haben (Steuermannskurs, Segelschein, SBF-Binnen,) bei Steuermannslosen Booten ist eine zusätzliche Erfahrung von mind. 500 km auf Wasserstraßen erforderlich über Ausnahmen entscheidet der Übungsleiter. Der Bootsführer hat sich vor Antritt der Fahrt über das Fahrtgebiet zu informieren, z.b. über Änderungen der Verkehrsführung oder Schiffahrtssperre wg. Hochwasser. Er trägt die alleinige Verantwortung für das Boot und haftet für Verstöße und Schäden. Aus diesem Grund wird der Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung dringend empfohlen 1.2 Ausweichregeln Alle Wasserfahrzeuge unter 20 m Länge also alle Ruderboote sind Kleinfahrzeuge Alle Kleinfahrzeuge sind Fahrzeugen ausweichpflichtig --> Die Berufsschiffahrt hat immer Vorrang Es besteht kein Anspruch auf Warnung! Bitte bedenken daß der Kapitän einen toten Winkel von 200 m vor dem Bug hat. Ruderboote müssen Segelbooten und Schwimmern ausweichen. Ein Motorboot muß Ruderbooten ausweichen. In der Praxis ist aber immer mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen. Ruderboote untereinander: Das langsamere Boot weicht im Normalfall dem schnelleren Boot aus Dies gilt nicht für Anfänger, in diesem Fall weicht die geübtere Mannschaft aus Im Zweifelsfall macht das langsamere Boot durch Zuruf auf sich Aufmerksam Angelegt wird immer gegen die Strömung. Bei Dunkelheit, Nebel, Gewitter oder schlechter Sicht ist das Benutzen von Ruderbooten verboten! Bei Schallzeichen von Berufsschiffen ist höchste Aufmerksamkeit geboten! Bei ungesteuerten Booten muß sich der Bugmann regelmäßig nach beiden Seiten umsehen mindestens alle 200 m. Regensburger Rudervereien 2010 S. 1
2 1.3 Verkehrszeichen Liegeverbot ( auf 500 m) Gebot die angezeigte Richtung einzuschlagen Wehr Lebensgefahr: Nicht freifahrende Fähre 40m Abstand zum Ufer halten Für Ruderboote verboten 40 Für Sportboote verboten Gesperrte Wasserfäche (gilt nicht für Boote ohne Motor) Für motorisierte Boote verboten SPORT Achtung! Vorsicht! Anhalten bis Weiterfahrt freigegeben wird Durchfahrt verboten! Durchfahrt erlaubt Durchfahrt ohne Gegenverkehr Durchfahrt verboten 1.4 Ruderkommandos Vorraus In die Auslage Los! Backbord/Steuerbord überziehen! Ruder halt! Blatt ab! Stoppen stoppt! (Backbord/Steuerbord Stoppen stoppt!) Rückwärts In die Rücklage Los! Wende über Backbord/Steuerbord Los Auf Steuerbord/Backbord Blätter achten! Backbord/Steuerbord Skulls/Riemen lang! Regensburger Rudervereien 2010 S. 2
3 1.5 Lokale Verkehrsregeln auf der Donau in Regensburg Fahrtordnung Naab: Bergfahrt am linken Ufer Ufer an Steuerbord Ausweichen nach Steuerbord KM 2 Naabmündung: Achtung auf querende, ankernde Boote und Schwimmer! KM -1,5 Wehr Pfaffenstein Einfahrt in den Schleusenkanal verboten! Rechtzeitg wenden Lebensgefahr! Achtung Schwimmer vor allem bei KM 1 und den Badebuchten Linkes Ufer Rechtes Ufer Altwasser nicht befahren! Naabinsel: An Backbord liegen lassen Abstand halten! Baumstämme um die Insel! Eisenbahnbrücken Mariaort und Prüfening Achtung auf Berufsschiffahrt und Pfeiler KM 0 Bootshaus RRV Fahrtordnung Donau Unterhalb Autobahnbrücke Sinzing: Bergfahrt am rechten Ufer Ufer an Backbord Talfahrt in der Flußmitte KM 3,5 Autobahnbrücke Sinzing Seitenwechsel! Auf Gegenverkehr achten! Fähre Prüfening Fähre hat Vorfahrt! Fahrtordnung Donau Oberhalb Autobahnbrücke Sinzing: Bergfahrt am linken Ufer (Rechtsverkehr) Ufer an Steuerbord Linkes Ufer Rechtes Ufer Achtung Bojen! Durchfahrt zwischen Boje und linkem Ufer KM 10 Fähre Matting Fähre hat Vorfahrt! Rechte Uferseite bezieht sich auf die Fließrichtung, nicht auf die Fahrtrichtung: Rechtes Ufer = Vereinsseite Regensburger Rudervereien 2010 S. 3
4 2. Boote und Material Gigboot: Rennboot: Bootsplätze werden vom Bug aus gezählt 3. Umgang mit Material Skulls/Riemen werden mit dem Griff voraus jeweils in einer Hand getragen Boote werden mit Bug in Richtung Donau in der Halle gelagert Boote werden NICHT am Ausleger getragen Beim Einsetzen ins Wasser darauf achten, dass das Boot nicht auf die Stegkante gesetzt wird Bootsaufzüge müssen immer ganz nach oben gezogen werden, auch wenn das Boot auf dem Wasser ist. Nach dem Rudern werden die Boote mit Wasser aus der Zisterne übergossen und abgetrocknet Bei sichtbarer Verschmutzung wird das Boot auch innen geputzt Bei Rennbooten wird auch die Bespannung/Deck getrocknet Rollbahnen werden bei Verschmutzung gereinigt Dollen und Skulls werden nicht gefettet/geschmiert! Schraubdollen nach der Fahrt zuschrauben! Riemen Zweier ohne Steuermann (2-) Riemen Zweier mit Steuermann (2+) Riemen Vierer ohne Steuermann (4-) Riemen Vierer mit Steuermann (4+) Riemen Achter (8+) Skull Einer (1x) Skull Doppelzweier (2x) Skull Doppelvierer (4x) Weitere Bootsgattungen sind möglich: Dreier, Fünfer, Bootsschäden werden in das Schadensbuch eingetragen und sofort der Bootswart informiert. Regensburger Rudervereien 2010 S. 4
5 4. Umgang im Verein Der Name des Bootsführers ist in der Regel die Nr. 1 im elektronischen Fahrtenbuch falls nicht anders festgelegt. Fahrten sind vor Antritt der Fahrt in das Fahrtenbuch einzutragen Wanderfahrten/Trainingslager bei Verlassen des Geländes/Verladens. Nach Ende der Fahrt sieht man im Fahrtenbuch nach, wieviele Boote noch auf dem Wasser sind und entscheidet wieviele Böcke noch vor der Halle stehen bleiben. Der letzte Ruderer räumt alle Böcke auf. Wenn alle Böcke belegt sind, wird möglichst schnell ein Paar Böcke geräumt oder zwei neue vor die Halle gestellt. Beide Hallen werden nur abgesperrt wenn kein weiterer Ruderer auf Wasser ist! Auskunft hierüber gibt das Fahrtenbuch! Beim Anlegen und Ablegen bleiben die Boote so kurz wie möglich am Steg liegen! Außerhalb der offiziellen Ruderzeiten dürfen nur Fahrtenkundige mit Erlaubnis von Übungsleiter/Trainer rudern. Am Steg besteht ein Badeverbot. Bitte die Badebucht stromabwärts benutzen! Vom 1. November bis 31. März gilt für Renn-Einer und baugleiche Boote Rettungswestenpflicht. Über Ausnahmen entscheidet der Übungsleiter. Bei Schiffswellen gilt grundsätzlich parallel legen und abreiten, Blätter auf der Wasseroberfläche lassen. Beim Abreiten von Wellen Ufernähe suchen, aber nicht näher als 20 m ans Ufer, um Versatz an Land vorzubeugen. 5. Umwelt und Naturschutz Im Boot, am Steg und im Sportbereich besteht striktes Rauchverbot! Unser Bootshaus ist keine Müllhalde Es wird kein Müll im Fluß oder in der Umgebung entsorgt! Wasservögel dürfen auf keinen Fall gefüttert werden, da sie unser Futter nicht vertragen Brot ist für Vögel kein ideales Nahrungsergänzungsmittel! sie selbst genug Futter finden! sie durch die Fütterung ihre natürliche Scheu und Vorsicht verlieren und leichte Beute für andere Tiere und Menschen werden! sie unnötig angelockt werden und unseren Steg als Toilette benützen! sich die Ratten über das übriggebliebene Futter sehr freuen! Regensburger Ruderverein Regensburger Rudervereien 2010 S. 5
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