Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte

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1 Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare Konformitätsbewertungsverfahren Verfahrensabläufe Anforderungen an benannte Stellen Nationale Auswirkungen Zusammenfassung 194. PTB-Seminar, Braunschweig, 4./5. Mai 2004

2 2 Sitzung im Rat der EU in Brüssel

3 Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) Die MID regelt : Anforderungen und Verfahren bis zum Inverkehrbringen bzw. erster Inbetriebnahme Modulare Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich Zuordnung zu Messgerätearten Pflichten des Herstellers Kennzeichnung der Messgeräte Konformitätserklärung des Herstellers Anforderungen an benannte Stellen 3

4 Messgeräterichtlinie 2004/22/EG (MID) Die MID regelt nicht: Anforderungen und Verfahren nach dem Inverkehrbringen Anforderungen an den Messgeräteverwender Messgeräteeigenschaften im Betrieb, z.b. Verkehrsfehlergrenzen Konformitätsbewertungsverfahren für Marktüberwachung, (Nach-)Eichung, Befundprüfung 4

5 Begriffe in Normen 1) DIN EN 45020: 1998 bzw. ISO Guide 2: 1996, künftig ISO/IEC Konformitätsbewertung Systematische Untersuchung, in wieweit ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung festgelegte Anforderungen erfüllt 2) DIN EN ISO 9000: 2000 Prüfen Konformitätsbewertung durch Beobachten und Beurteilen, begleitet - soweit zutreffend - durch Messen, Testen oder Vergleichen 5

6 Konformitätsbewertung in Internat. Wörterbuch (VIML) Prüfung und Bewertung von Messgeräten um zu festzustellen, ob ein einzelnes Messgerät, ein Los oder eine Serienfertigung von Messgeräten allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, soweit diese auf die Messgeräteart anwendbar sind. Anmerkung Konformitätsbewertung betrifft nicht nur metrologische Anforderungen sondern auch Anforderungen hinsichtlich 6 Sicherheit EMV Software-Identifizierung Benutzerfreundlichkeit Kennzeichnung etc.

7 Begriffe DIN EN 45020: 1998 bzw. ISO Guide 2: 1996 Zertifizierung Verfahren, nach dem eine dritte Stelle schriftlich bestätigt, dass ein Produkt, ein Prozess oder eine Dienstleistung mit festgelegten Anforderungen konform ist Konkret: Zertifizierung ist Konformitätsbewertung durch Dritte für Produkte QM-Systeme Personal 7

8 EG-Konformitätsbewertungsverfahren Bewertungskriterien 1 Entwicklungsstufe Entwurf Baumuster Produktion 2 Art der Bewertung Prüfung der technischen Unterlagen Prüfung von Entwurf, Baumuster oder Seriengeräte Qualitätssicherung Überwachung des Herstellers 3 Bewertende Stelle Hersteller Zertifizierungsstelle ( Drittstelle ) 8

9 MID-Konformitätsbewertungsverfahren Entwicklung A1 B G H1 Baumusterprüfung durch Benannte Stelle (BS) Entwurfsprüfung durch Benannte Stelle Interne Fertigungskontrolle Produktüberwachung durch Benannte Stelle C Interne Fertigungskontrolle D E F QM-System Produktion Anerkennung durch BS QM-System Produkt Anerkennung durch BS durch BS Produktprüfung Einzelprüfung durch BS Vollständ. QM-System Anerkennung durch BS Fertigung 9

10 MID-Konformitätsbewertungsverfahren Produktionsphasen beim Hersteller Entwicklung Entwurf Baumuster Konformitätsbewertungsverfahren Module B+F Module B + D Modul H1 Baumusterprüfung (B) Baumusterprüfung (B) Entwurfsprüfung Serienfertigung QM-System Produktion (D) Vollständiges QM-System Endprodukt Ersteichung (F) Konformitätserklärung + Kennzeichnung 10

11 Konformitätskennzeichnung von Messgeräten CE-Kennzeichnung Nummer der benannten Stelle M Metrologiekennzeichnung Jahreszahl Bedeutung 11 Messgerät erfüllt Anforderungen aller anwendbaren Richtlinien

12 Baumusterprüfung (Modul B) Verfahren von Benannter Stelle festzulegen Drei Alternativen: 1 Prüfung des Musters des vollständigen Messgerätes 2 Prüfung eines oder mehrerer Teile des Musters sowie Bewertung des Entwurfes der übrigen Teile anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise (z.b. Messergebnisse) 3 Bewertung des Entwurfes des vollständigen Messgerätes anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise (z.b. Messergebnisse) ohne Prüfung des Musters 12

13 Konformitätserklärung gemäß Modul D Voraussetzungen beim Hersteller QM-System für Produktion, Endabnahme und Prüfung vorhanden Fertigung erfolgt gemäß Baumuster QM-System ist von benannter Stelle anerkannt Maßnahmen der benannten Stelle Prüfung der QM-Dokumentation ohne Entwicklung Berücksichtigung eines zertifizierten Systems, z.b. ISO 9001 Produktspezifisches Audit beim Hersteller Auditorenteam: QM-Auditor und Fachexperte (z. B. Prüfer des Baumusters) Anerkennung/Zulassung des QM-Systems Regelmäßige Überwachung (Audits) Unangemeldete Kontrollbesuche (keine Marktüberwachung!) 13

14 Zusammenarbeit Hersteller und benannte Stelle Modul B Hersteller Technische Unterlagen Baumuster, Messergebnisse Benannte Stelle Prüfung Technische Unterlagen Baumuster Prüfbericht (für Hersteller) Produktionsvorbereitung Baumusterprüfbescheinigung Modul D QM-Dokumentation Produktion / QM-System Messgerät M Konformitätserklärung Bewertung des QM-Systems Zulassung des QM-Systems Überwachung QM-System 14 Kunde

15 Modul H1 (Teil 1): Entwurfsprüfung Prüfung der technischen Unterlagen des Herstellers Berücksichtigung der Messergebnisse des Herstellers Bewertung von Konzeption, Funktion und Herstellung des vollständigen Messgeräts (Prototyp) Festlegung spezifischer Produktanforderungen Hinweise für das QM-Audit Vorteile 15 höhere Flexibilität für Hersteller Freigabe für Messgeräte- Familien möglich weniger Nachträge

16 Modul H1 (Teil 2): QM-System beim Hersteller Voraussetzungen beim Hersteller Umfassendes QM-System für Entwicklung, Produktion, Endabnahme und Prüfung vorhanden QM-System ist von benannter Stelle anerkannt Anforderungen wie Modul D, zusätzlich Entwicklung Anerkennung durch benannte Stelle Prüfung der QM-Dokumentation einschließlich Entwicklung Berücksichtigung eines zertifizierten Systems, z.b. ISO 9001 Produktspezifisches Audit beim Hersteller Auditorenteam: QM-Auditor und Fachexperte (z. B. Prüfer des Entwurfs) Regelmäßige Überwachung (Audits) 16 Unangemeldete Kontrollbesuche (keine Marktüberwachung!)

17 Benannte Stellen sind Zertifizierungsstellen Aufgaben Konformitätsbewertung für mindestens eine Messgeräteart Konformitätsbewertung für mindestens ein Modul (A1 bis H1) gleichzeitig auch Prüflabor möglich Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung für Hersteller Anforderungen Unabhängigkeit vom Hersteller (Drittstelle) Fachliche Kompetenz für Konformitätsbewertung - Normen für Zertifizierungsstellen EN und EN Norm für Prüflaboratorium EN ISO/IEC Akkreditierung oder andere Kompetenznachweise möglich (Akkreditierung in EG-Richtlinien nicht gefordert) 17

18 Nationale Auswirkungen Einheitliche Konformitätsbewertungsverfahren MID-Verfahren für alle Messgeräte gemäß Eichgesetz Konformitätsbewertung auch durch private Stellen Für bestimmte Messgeräte z.b. Verkehrsüberwachung weiterhin Konformitätsbewertung durch Behörden Benannte Stellen PTB für Module B, D, H1 Eichbehörden für Module A1, F, F1, G (Einige?) Prüfstellen für Modul F (bisherige Ersteichung) Weitere private Stellen für bestimmte Messgerätearten und Module Benennung durch BMWA Mitteilung an EU-Kommission (Veröffentlichung) 18

19 Auswirkungen auf die PTB Herausforderungen Kompetenzerhalt für alle Messgerätearten Wandel der Aufgaben durch Umsetzung der MID Anerkennung von QM-Systemen bei Herstellern Zunehmende Komplexität bei Messgeräten (Software) Ressourcen rückläufig Maßnahmen Benannte Stelle für alle Messgerätearten (Module B, D und H1) Interne Harmonisierung der Konformitätsbewertung Bündelung der verteilten Kompetenzen (IT, Software) Aufbau einer Zertifizierungsstelle für Messgeräte Zusammenarbeit mit Eichbehörden 19

20 Auswirkungen auf staatlich anerkannte Prüfstellen Für EG-Konformitätserklärung keine staatliche anerkannte Anerkennung erforderlich Benannte Stelle (z.b. für Modul F) möglich, wenn Prüfstelle unabhängig vom Hersteller bzw. Versorgungsunternehmen (Staatliche) Anerkennung für Nacheichung, Stichprobenprüfung und Befundprüfung erforderlich, aber nur bei Unabhängigkeit (Anforderungen mit benannten Stellen vergleichbar) 20

21 Zusammenfassung MID-Konformitätsbewertungsverfahren für alle Messgeräte Hersteller können Konformitätsbewertungsverfahren wählen Zuständigkeit der PTB für Module B + D sowie H1 Zuständigkeit der Eichbehörden für Module A1, F, F1, G zweckmäßig Konformitätsbewertung durch Eichbehörden bei besonderen Anforderungen, z.b. bei Verkehrsüberwachung Einschaltung privater benannter Stellen vorgesehen Überwachung der privaten Stellen durch Eichbehörden Äquivalente Anforderungen an benannte Stellen und anerkannte Stellen für die Nacheichung 21

22 Physikalisch-Technische B undesanstalt B raunschw eig und Berlin P TB Vielen Dank fü r Ih re Aufm erksam keit 22

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