Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Foto: nostal6ie/ Shutterstock

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1 Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Foto: nostal6ie/ Shutterstock

2 Eine Information für unsere Kunden und Partner. Technischen Handelstransfer reibungslos zu gestalten, ist ein Ziel des EU-Binnenmarktes. Im Rahmen des europäischen Harmonisierungskonzeptes werden einheitliche Anforderungen an Erzeugnisse gestellt, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich in den EU-Richtlinien festgelegt sind und die wesentlichen Sicherheitsanforderungen berücksichtigen. Beispiele hierfür sind die Maschinenrichtlinie, die Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte und die Richtlinie für einfache Druckbehälter /29/EU. Die Anwendung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist Thema dieser Fachbroschüre. Was zu beachten ist und welche Anforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen verbindlich sind, haben wir für Sie zusammengetragen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Richtlinie und deren Umsetzung zu erleichtern. Worum geht es? Seit Mai 2002 dürfen in der gesamten Europäischen Union ausschließlich Druckgeräte und Baugruppen (im Folgenden zur Vereinfachung nur Druckgeräte genannt) in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (DGR) genügen. Grundlage hierfür ist die Umsetzung der Anforderungen der DGR in nationales Recht aller EU-Mitgliedstaaten in Deutschland in Form der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV). Die Richtlinie legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte in Anhang I fest und beschreibt die Verfahren zur Bewertung der Übereinstimmung mit den Forderungen der DGR, die sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere Prüfgrundlagen können die harmonisierten europäischen Anwendungsnormen oder andere geeignete technische Regelwerke wie z.b. das AD 2000 Regelwerk sein. In diesen werden detaillierte Festlegungen zur praktischen Umsetzung der Richtlinienforderungen getroffen. Schließlich enthält die DGR noch Regeln zur Verwendung der Konformitätskennzeichnung des CE-Zeichens. Dieses Zeichen bringt zum Ausdruck, dass die Anforderungen aller EU-Richtlinien im speziellen der DGR - erfüllt sind und weist ggf. auch die Kennnummer der beteiligten Notifizierten Stelle auf: 0035 Warum musste die DGR angepasst werden? Bis zum galt die DGR 97/23/EG, danach trat die Richtlinie 2014/68/EU für Druckgeräte in Kraft. Diese Neuauflage wurde aufgrund der Umsetzung der CLP-Verordnung 1) sowie der Anpassung an einen neuen europäischen Rechtsrahmen - NLF 2) erforderlich. Die Pflichten der sogenannten Wirtschaftsakteure - neben dem sind dies auch der Bevollmächtigte, der Einführer und der Händler - sind nun klar in der DGR beschrieben. Möchten Einführer bzw. Händler Druckgeräte unter eigenem Namen oder Markenzeichen in Verkehr bringen wollen, ist festgelegt, dass sie die gleichen Anforderungen wie ein zu erfüllen haben. Abschließend ist zu bemerken, dass alle von Notifizierten Stellen vor dem ausgestellten Bescheinigungen gemäß Richtlinie 97/23/EG gültig bleiben. 1) Regulation on Classification, Labelling and Packaging (CLP) of Substances and Mixtures Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 2) New Legislative Framework (NLF), Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG Wer ist angesprochen? Dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie unterliegen alle Wirtschaftsakteure, insbesondere alle, die Druckgeräte innerhalb der Europäischen Union herstellen, einführen oder handeln wollen.

3 Konformitätsbewertung Abhängig von den Auslegungsparametern und dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial des Druckgerätes bietet die DGR unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung an. Die Durchführung dieser Verfahren ist den Notifizierten Stellen vorbehalten (ausgenommen Modul A). Die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH ist für alle Tätigkeiten im Rahmen der DGR in Brüssel unter der Kennnummer 0035 notifiziert. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Konformitätsbewertungsverfahren vor. Sie bestehen aus Produktprüfungen oder Systemauditierungen, die im Anhang III der DGR festgelegt sind. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,5 bar. Druckgeräte sind Druckbehälter Dampfkessel Rohrleitungen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion Druckhaltende Ausrüstungsteile Baugruppen Baugruppe Als Baugruppe im Sinne der Druckgeräterichtlinie wird eine zusammenhängende funktionale Einheit mehrerer Druckgeräte bezeichnet, die im zusammengebauten Zustand von einem in Verkehr gebracht wird. Baugruppen sind einer Gesamtbewertung der Konformität unter Berücksichtigung der Sicherheitseinrichtungen zu unterziehen. Falls vorhanden müssen zum Beispiel prozessleittechnische Sicherheitseinrichtungen gleichfalls in die Bewertung einbezogen werden. Baugruppen können zur direkten Verwendung durch einen Endanwender oder zum Einbau als Unterbaugruppe in eine größere Baugruppe vorgesehen sein. Baugruppen können von einfachen (z. B. Feuerlöscher) bis zu komplexen Baugruppen in der Chemie- und Energiewirtschaft (z. B. Wasserrohrkessel, Kälteanlagen) reichen. Technische Anforderungen Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen umfassen Vorgaben zur Auslegung und Fertigung von Druckgeräten, beispielhaft zu den Arbeitsverfahren zur Ausführung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (i. d. R. Schweißverfahren), hier erteilt die die Zulassung, zu den Qualifikationen von Füge- und zfp-personal, hier erteilt die die Zulassung, zu den eingesetzten Werkstoffen, hier bewertet die falls zutreffend das Einzelgutachten, zur spezifischen Bewertung des Qualitätsmanagementsystems von Werkstoffherstellern durch die, zur Abnahme von Druckgeräten durch die, u. a. bestehend aus Prüfung des Entwurfs, Schluss- und Druckprüfung. Einstufung Die Druckgeräte werden entsprechend des Anhangs II der DGR nach zunehmendem Gefahrenpotential in die Kategorien I bis IV eingestuft, abhängig von Druck, Inhalt oder Nennweite, Fluidgruppe sowie Aggregatzustand. Hiervon ausgenommen sind Druckgeräte, die unterhalb der Kategorie I einzustufen sind (Artikel 4, Absatz 3 Druckgeräte). Diese Druckgeräte fallen unter die DGR, müssen jedoch nicht die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen und dürfen daher keine CE-Kennzeichnung tragen. Sie sind entsprechend Guter Ingenieurpraxis auszulegen und zu fertigen. Für die Einstufungen werden die Fluide (Medien in den Druckgeräten) in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 > gefährliche Fluide Gruppe 2 > alle nicht in Gruppe 1 fallende Fluide

4 Bewertungsverfahren Der von Druckgeräten muss jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen einem nach Anhang III der Richtlinie beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen. Dieses richtet sich nach der Kategorie, in die das Gerät eingestuft ist. Auswahl der Module durch den im Rahmen der zutreffenden Kategorie Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV Modul A Modul A2 Modul B(E) + F Modul G Modul D1 Modul B(B) + C2 Modul B(B) + F Modul E1 Modul B(E) + D Modul B(B) + D Modul B(B) + E Modul H1 Modul H 1. Module A und A2 Interne Fertigungskontrolle Bei Modul A ist der für eine durchgängige interne Fertigungskontrolle selbst verantwortlich. Im Falle des Moduls A2 wird diese durch stichprobenhafte Druckgeräteprüfungen ergänzt. 2. Modul B(B) (Baumuster) Ziel dieser Baumusterprüfung ist, dass die anhand der Prüfung der technischen Unterlagen und eines Baumusters feststellt, ob die Anforderungen der DGR erfüllt werden. 3. Modul B(E) (Entwurfsmuster) Im Gegensatz zu der (B) wird bei dem Entwurfsmuster die Prüfung lediglich anhand der technischen Unterlagen, ohne ein Baumuster bzw. eine Produktprüfung durchgeführt. 4. Modul C2 Konformität mit der Bauart Hierbei erklärt der die Konformität des Druckgerätes mit der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Baumuster) beschriebenen Bauart. Die überwacht stichprobenweise die Fertigung und Prüfung beim. 5. Module F und G Einzelprüfung Die DGR sieht zur Bewertung der Richtlinienkonformität von Druckgeräten neben Baumusterprüfungen und QS- Modulen auch die Einzelprüfung vor. Die Einzelprüfung gewährleistet das größtmögliche Maß an Produktsicherheit, da eine unabhängige Stelle jedes Produkt prüft sowie höchste Flexibilität. Sie ist das Verfahren, bei dem die Notifizierte Stelle die technischen Unterlagen prüft und die Abnahme des Druckgerätes vornimmt. Nach bestandener Prüfung stellt die die Konformitätsbescheinigung aus. Diese ist Grundlage für die Ausstellung der Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung durch den. 6. Module D, D1, E, E1, H, H1 QS-Systeme Neben den klassischen Produktprüfungen sieht die DGR auch QS-Systeme und deren Begutachtung durch Notifizierte Stellen vor. Inhaltlich basieren die QS-Systemanforderungen der DGR auf den zutreffenden Anforderungen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ergänzt durch produktspezifische Anforderungen, die aus den Vorgaben in Anhang I und III der DGR resultieren.

5 Foto: imantsu / Thinkstock Modul D/D1 Modul E/E1 Modul H Modul H1 Qualitätssicherung Produktionsprozess Qualitätssicherung Produkt Umfassende Qualitätssicherung Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung und Überwachung unter der Verantwortung der Notifizierten Stelle die Wirksamkeit des eingeführten QS-Systems überwacht wird und ggf. Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Verfahren zur Bewertung des eingeführten QS-Systems nach DGR gliedert sich in vier Phasen. Die erste Phase ist optional. Was aber ist nun unter einem QS-System nach Druckgeräterichtlinie zu verstehen? Gefordert wird von der DGR ein QS-System, in dem Zuständigkeiten und Verfahren festgelegt und wirksam sind, die sicherstellen, dass zum Beispiel Qualitätsziele gesteckt und deren Einhaltung überwacht werden, Informationen und Daten gelenkt werden, Konstruktionsvorgaben definiert, Konstruktionsergebnisse verifiziert und validiert werden, eine möglichst hohe Prozesssicherheit gewährleistet wird, objektive und belastbare Verfahren zur Prüfung beim Wareneingang, während und nach der Fertigung durchgeführt werden, eindeutige Aufzeichnungen zur Produktqualität erstellt werden und Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit durch ein Voraudit Prüfung der QS-Dokumentation auf Konformität mit der DGR Zertifizierungsaudit und Zertifikaterteilung Kontrolle der Wirksamkeit des QS-Systems durch Überwachungs- und Wiederholungsaudits 7. Werkstoffhersteller Anforderungen an Werkstoffhersteller sind nicht in einem Modul, jedoch in Anhang I Abschnitt 4.3 beschrieben. Die auditiert demnach das QS-System des Werkstoffherstellers mit spezifischer Bewertung der Werkstoffe.

6 Die Wege zum CE-Zeichen Je nach Modul stellt der die technische Dokumentation der Notifizierten Stelle zur Verfügung. Module für Kategorie I Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation Durchzuführen von: Modul A Interne Fertigungskontrolle Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung Module für Kategorie II Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation Interne Fertigungskontrolle A2 D1 E1 Überwachung der Abnahme Produktion Endabnahme Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035 Module für Kategorie III B(E) (Entwurfsmuster) D Produktion Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation B(E) B(B) B(B) (Entwurfsmuster) (Baumuster) (Baumuster) F E C2 Prüfung der Produkte Produktion Überwachung der Abnahme Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035 H umfassend Module für Kategorie IV B(B) (Baumuster) D Produktion Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation B(B) G H1 (Baumuster) Prüfung des Entwurfs F G Prüfung der Produkte Einzelprüfung umfassend + Entwurfsprüfung+Überwachung Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035

7 Foto: photo smile / Shutterstock.com Kompetenter Partner der Industrie Der Markt bewegt sich schnell und verlangt aktuelles Know-how. Das ist in unserem Hause vertreten. Durch die konsequente kunden- und marktorientierte Ausrichtung unseres Unternehmens bieten wir Ihnen als TÜV Rheinland Industrie Service GmbH alle Dienstleistungen in diesem Arbeitsgebiet aus einer Hand, nicht nur im Bereich der Druckgeräterichtlinie weltweit. Erkennen Sie Handlungsbedarf? Dann sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Sicherlich sind wir auch in Ihrer Region vertreten. Immer ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. In diesem Zeichen stecken alle relevanten Kundeninformationen über Produkte, Dienstleistungen und Systeme, die von TÜV Rheinland geprüft, zertifiziert oder überwacht werden. Sie sind online jederzeit und überall verfügbar sowie auf Knopfdruck und in Sekundenschnelle nachprüfbar. Das bedeutet stets höchste Transparenz und beste Performance in puncto Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit. Weltweit, systematisch und aufmerksamkeitsstark kommuniziert durch ein einzigartiges, multifunktionales Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen.

8 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein Köln Tel TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung

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