Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Foto: nostal6ie/ Shutterstock
|
|
- Sven Straub
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Foto: nostal6ie/ Shutterstock
2 Eine Information für unsere Kunden und Partner. Technischen Handelstransfer reibungslos zu gestalten, ist ein Ziel des EU-Binnenmarktes. Im Rahmen des europäischen Harmonisierungskonzeptes werden einheitliche Anforderungen an Erzeugnisse gestellt, die für alle Mitgliedstaaten verbindlich in den EU-Richtlinien festgelegt sind und die wesentlichen Sicherheitsanforderungen berücksichtigen. Beispiele hierfür sind die Maschinenrichtlinie, die Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte und die Richtlinie für einfache Druckbehälter /29/EU. Die Anwendung der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist Thema dieser Fachbroschüre. Was zu beachten ist und welche Anforderungen für das Inverkehrbringen von Druckgeräten und Baugruppen verbindlich sind, haben wir für Sie zusammengetragen. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in die Richtlinie und deren Umsetzung zu erleichtern. Worum geht es? Seit Mai 2002 dürfen in der gesamten Europäischen Union ausschließlich Druckgeräte und Baugruppen (im Folgenden zur Vereinfachung nur Druckgeräte genannt) in Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie (DGR) genügen. Grundlage hierfür ist die Umsetzung der Anforderungen der DGR in nationales Recht aller EU-Mitgliedstaaten in Deutschland in Form der Druckgeräteverordnung (14. ProdSV). Die Richtlinie legt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte in Anhang I fest und beschreibt die Verfahren zur Bewertung der Übereinstimmung mit den Forderungen der DGR, die sogenannten Konformitätsbewertungsverfahren. Weitere Prüfgrundlagen können die harmonisierten europäischen Anwendungsnormen oder andere geeignete technische Regelwerke wie z.b. das AD 2000 Regelwerk sein. In diesen werden detaillierte Festlegungen zur praktischen Umsetzung der Richtlinienforderungen getroffen. Schließlich enthält die DGR noch Regeln zur Verwendung der Konformitätskennzeichnung des CE-Zeichens. Dieses Zeichen bringt zum Ausdruck, dass die Anforderungen aller EU-Richtlinien im speziellen der DGR - erfüllt sind und weist ggf. auch die Kennnummer der beteiligten Notifizierten Stelle auf: 0035 Warum musste die DGR angepasst werden? Bis zum galt die DGR 97/23/EG, danach trat die Richtlinie 2014/68/EU für Druckgeräte in Kraft. Diese Neuauflage wurde aufgrund der Umsetzung der CLP-Verordnung 1) sowie der Anpassung an einen neuen europäischen Rechtsrahmen - NLF 2) erforderlich. Die Pflichten der sogenannten Wirtschaftsakteure - neben dem sind dies auch der Bevollmächtigte, der Einführer und der Händler - sind nun klar in der DGR beschrieben. Möchten Einführer bzw. Händler Druckgeräte unter eigenem Namen oder Markenzeichen in Verkehr bringen wollen, ist festgelegt, dass sie die gleichen Anforderungen wie ein zu erfüllen haben. Abschließend ist zu bemerken, dass alle von Notifizierten Stellen vor dem ausgestellten Bescheinigungen gemäß Richtlinie 97/23/EG gültig bleiben. 1) Regulation on Classification, Labelling and Packaging (CLP) of Substances and Mixtures Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen 2) New Legislative Framework (NLF), Verordnung (EG) Nr. 764/2008 und 765/2008, Beschluss Nr. 768/2008/EG Wer ist angesprochen? Dem Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie unterliegen alle Wirtschaftsakteure, insbesondere alle, die Druckgeräte innerhalb der Europäischen Union herstellen, einführen oder handeln wollen.
3 Konformitätsbewertung Abhängig von den Auslegungsparametern und dem damit verbundenen Gefahrenpotenzial des Druckgerätes bietet die DGR unterschiedliche Verfahren zur Konformitätsbewertung an. Die Durchführung dieser Verfahren ist den Notifizierten Stellen vorbehalten (ausgenommen Modul A). Die TÜV Rheinland Industrie Service GmbH ist für alle Tätigkeiten im Rahmen der DGR in Brüssel unter der Kennnummer 0035 notifiziert. Nachfolgend stellen wir Ihnen die Konformitätsbewertungsverfahren vor. Sie bestehen aus Produktprüfungen oder Systemauditierungen, die im Anhang III der DGR festgelegt sind. Geltungsbereich Die Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Betriebsüberdruck von mehr als 0,5 bar. Druckgeräte sind Druckbehälter Dampfkessel Rohrleitungen Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion Druckhaltende Ausrüstungsteile Baugruppen Baugruppe Als Baugruppe im Sinne der Druckgeräterichtlinie wird eine zusammenhängende funktionale Einheit mehrerer Druckgeräte bezeichnet, die im zusammengebauten Zustand von einem in Verkehr gebracht wird. Baugruppen sind einer Gesamtbewertung der Konformität unter Berücksichtigung der Sicherheitseinrichtungen zu unterziehen. Falls vorhanden müssen zum Beispiel prozessleittechnische Sicherheitseinrichtungen gleichfalls in die Bewertung einbezogen werden. Baugruppen können zur direkten Verwendung durch einen Endanwender oder zum Einbau als Unterbaugruppe in eine größere Baugruppe vorgesehen sein. Baugruppen können von einfachen (z. B. Feuerlöscher) bis zu komplexen Baugruppen in der Chemie- und Energiewirtschaft (z. B. Wasserrohrkessel, Kälteanlagen) reichen. Technische Anforderungen Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen umfassen Vorgaben zur Auslegung und Fertigung von Druckgeräten, beispielhaft zu den Arbeitsverfahren zur Ausführung von dauerhaften Werkstoffverbindungen (i. d. R. Schweißverfahren), hier erteilt die die Zulassung, zu den Qualifikationen von Füge- und zfp-personal, hier erteilt die die Zulassung, zu den eingesetzten Werkstoffen, hier bewertet die falls zutreffend das Einzelgutachten, zur spezifischen Bewertung des Qualitätsmanagementsystems von Werkstoffherstellern durch die, zur Abnahme von Druckgeräten durch die, u. a. bestehend aus Prüfung des Entwurfs, Schluss- und Druckprüfung. Einstufung Die Druckgeräte werden entsprechend des Anhangs II der DGR nach zunehmendem Gefahrenpotential in die Kategorien I bis IV eingestuft, abhängig von Druck, Inhalt oder Nennweite, Fluidgruppe sowie Aggregatzustand. Hiervon ausgenommen sind Druckgeräte, die unterhalb der Kategorie I einzustufen sind (Artikel 4, Absatz 3 Druckgeräte). Diese Druckgeräte fallen unter die DGR, müssen jedoch nicht die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllen und dürfen daher keine CE-Kennzeichnung tragen. Sie sind entsprechend Guter Ingenieurpraxis auszulegen und zu fertigen. Für die Einstufungen werden die Fluide (Medien in den Druckgeräten) in zwei Gruppen eingeteilt: Gruppe 1 > gefährliche Fluide Gruppe 2 > alle nicht in Gruppe 1 fallende Fluide
4 Bewertungsverfahren Der von Druckgeräten muss jedes Gerät vor dem Inverkehrbringen einem nach Anhang III der Richtlinie beschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren unterziehen. Dieses richtet sich nach der Kategorie, in die das Gerät eingestuft ist. Auswahl der Module durch den im Rahmen der zutreffenden Kategorie Kategorie I Kategorie II Kategorie III Kategorie IV Modul A Modul A2 Modul B(E) + F Modul G Modul D1 Modul B(B) + C2 Modul B(B) + F Modul E1 Modul B(E) + D Modul B(B) + D Modul B(B) + E Modul H1 Modul H 1. Module A und A2 Interne Fertigungskontrolle Bei Modul A ist der für eine durchgängige interne Fertigungskontrolle selbst verantwortlich. Im Falle des Moduls A2 wird diese durch stichprobenhafte Druckgeräteprüfungen ergänzt. 2. Modul B(B) (Baumuster) Ziel dieser Baumusterprüfung ist, dass die anhand der Prüfung der technischen Unterlagen und eines Baumusters feststellt, ob die Anforderungen der DGR erfüllt werden. 3. Modul B(E) (Entwurfsmuster) Im Gegensatz zu der (B) wird bei dem Entwurfsmuster die Prüfung lediglich anhand der technischen Unterlagen, ohne ein Baumuster bzw. eine Produktprüfung durchgeführt. 4. Modul C2 Konformität mit der Bauart Hierbei erklärt der die Konformität des Druckgerätes mit der in der EU-Baumusterprüfbescheinigung (Baumuster) beschriebenen Bauart. Die überwacht stichprobenweise die Fertigung und Prüfung beim. 5. Module F und G Einzelprüfung Die DGR sieht zur Bewertung der Richtlinienkonformität von Druckgeräten neben Baumusterprüfungen und QS- Modulen auch die Einzelprüfung vor. Die Einzelprüfung gewährleistet das größtmögliche Maß an Produktsicherheit, da eine unabhängige Stelle jedes Produkt prüft sowie höchste Flexibilität. Sie ist das Verfahren, bei dem die Notifizierte Stelle die technischen Unterlagen prüft und die Abnahme des Druckgerätes vornimmt. Nach bestandener Prüfung stellt die die Konformitätsbescheinigung aus. Diese ist Grundlage für die Ausstellung der Konformitätserklärung und die CE-Kennzeichnung durch den. 6. Module D, D1, E, E1, H, H1 QS-Systeme Neben den klassischen Produktprüfungen sieht die DGR auch QS-Systeme und deren Begutachtung durch Notifizierte Stellen vor. Inhaltlich basieren die QS-Systemanforderungen der DGR auf den zutreffenden Anforderungen einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001, ergänzt durch produktspezifische Anforderungen, die aus den Vorgaben in Anhang I und III der DGR resultieren.
5 Foto: imantsu / Thinkstock Modul D/D1 Modul E/E1 Modul H Modul H1 Qualitätssicherung Produktionsprozess Qualitätssicherung Produkt Umfassende Qualitätssicherung Umfassende Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung und Überwachung unter der Verantwortung der Notifizierten Stelle die Wirksamkeit des eingeführten QS-Systems überwacht wird und ggf. Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden. Das Verfahren zur Bewertung des eingeführten QS-Systems nach DGR gliedert sich in vier Phasen. Die erste Phase ist optional. Was aber ist nun unter einem QS-System nach Druckgeräterichtlinie zu verstehen? Gefordert wird von der DGR ein QS-System, in dem Zuständigkeiten und Verfahren festgelegt und wirksam sind, die sicherstellen, dass zum Beispiel Qualitätsziele gesteckt und deren Einhaltung überwacht werden, Informationen und Daten gelenkt werden, Konstruktionsvorgaben definiert, Konstruktionsergebnisse verifiziert und validiert werden, eine möglichst hohe Prozesssicherheit gewährleistet wird, objektive und belastbare Verfahren zur Prüfung beim Wareneingang, während und nach der Fertigung durchgeführt werden, eindeutige Aufzeichnungen zur Produktqualität erstellt werden und Phase 1 Phase 2 Phase 3 Phase 4 Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit durch ein Voraudit Prüfung der QS-Dokumentation auf Konformität mit der DGR Zertifizierungsaudit und Zertifikaterteilung Kontrolle der Wirksamkeit des QS-Systems durch Überwachungs- und Wiederholungsaudits 7. Werkstoffhersteller Anforderungen an Werkstoffhersteller sind nicht in einem Modul, jedoch in Anhang I Abschnitt 4.3 beschrieben. Die auditiert demnach das QS-System des Werkstoffherstellers mit spezifischer Bewertung der Werkstoffe.
6 Die Wege zum CE-Zeichen Je nach Modul stellt der die technische Dokumentation der Notifizierten Stelle zur Verfügung. Module für Kategorie I Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation Durchzuführen von: Modul A Interne Fertigungskontrolle Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung Module für Kategorie II Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation Interne Fertigungskontrolle A2 D1 E1 Überwachung der Abnahme Produktion Endabnahme Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035 Module für Kategorie III B(E) (Entwurfsmuster) D Produktion Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation B(E) B(B) B(B) (Entwurfsmuster) (Baumuster) (Baumuster) F E C2 Prüfung der Produkte Produktion Überwachung der Abnahme Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035 H umfassend Module für Kategorie IV B(B) (Baumuster) D Produktion Gefahren-/Risikoanalyse Technische Dokumentation B(B) G H1 (Baumuster) Prüfung des Entwurfs F G Prüfung der Produkte Einzelprüfung umfassend + Entwurfsprüfung+Überwachung Betriebsanleitung CE-Kennzeichnung Konformitätserklärung 0035
7 Foto: photo smile / Shutterstock.com Kompetenter Partner der Industrie Der Markt bewegt sich schnell und verlangt aktuelles Know-how. Das ist in unserem Hause vertreten. Durch die konsequente kunden- und marktorientierte Ausrichtung unseres Unternehmens bieten wir Ihnen als TÜV Rheinland Industrie Service GmbH alle Dienstleistungen in diesem Arbeitsgebiet aus einer Hand, nicht nur im Bereich der Druckgeräterichtlinie weltweit. Erkennen Sie Handlungsbedarf? Dann sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Sicherlich sind wir auch in Ihrer Region vertreten. Immer ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. In diesem Zeichen stecken alle relevanten Kundeninformationen über Produkte, Dienstleistungen und Systeme, die von TÜV Rheinland geprüft, zertifiziert oder überwacht werden. Sie sind online jederzeit und überall verfügbar sowie auf Knopfdruck und in Sekundenschnelle nachprüfbar. Das bedeutet stets höchste Transparenz und beste Performance in puncto Sicherheit, Qualität und Verlässlichkeit. Weltweit, systematisch und aufmerksamkeitsstark kommuniziert durch ein einzigartiges, multifunktionales Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen.
8 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein Köln Tel TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung
Neufassung der DGRL 2014/68/EU Änderungen und Anforderungen der novellierten Druckgeräterichtlinie TÜV NORD Systems GmbH & Co KG Frank Gröning
Neufassung der DGRL 2014/68/EU Änderungen und Anforderungen der novellierten Druckgeräterichtlinie TÜV NORD GmbH & Co KG Frank Gröning Inhalt Allgemeines zur neuen DGRL Klassifizierung der Gefahrstoffe
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrVerordnung über die Sicherheit von Druckgeräten
Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Ein Leitfaden zur praxisorientierten Umsetzung In der Europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGR) bzw. der Pressure Equipment Directive (PED) sind
MehrVerfahrenstechnik. Rohrleitungen nach EN Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung
Verfahrenstechnik Seminar Rohrleitungen nach EN 13480 - Allgemeine Anforderungen, Werkstoffe, Fertigung und Prüfung Termin/Ort 21. 22. November 2017 in München Dipl.-Ing. Andreas Kittel, Linde AG, Geschäftsbereich
MehrVertriebsinfo Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG
2004-06-05 Flow-Division Vertriebsinfo Druckgeräterichtlinie DRGL 97/23/EG Europäische Druckgeräterichtlinie Pressure Equipment Directive PED Richtlinie 97/23/EC Flow-Division Werrastr.:1 26919 Brake /
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrAnforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen
Anforderungsspezifikation für die Druckluftbehälter / Druckgeräte bei Schienenfahrzeugen Seite 1 Stand: September 2016 Inhaltsverzeichnis 1.B 99, Text Nr.: ZYT_00013016... 3 2.B 98, Text Nr.: ZYT_00013017...
MehrDruckgeräteverordnung
Druckgeräteverordnung Umgang mit Rohrleitungen und Baugruppen aus Sicht einer Benannten Stelle SGVC Tagung «Umgang mit Regulierungen und Behörden» 21.09.2006 Dr. Patrick Weber 1 Sicherheit von Druckgeräten
MehrPED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG. Kurzvorstellung. Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.
Products Solutions Services PED in der Messtechnik Druckgeräterichtlinie 97/23/EG Sicherheitskonformität von Anlagen CH-Druckgeräteverordnung 819.121 Folie 1 PED in der Messtechnik Kurzvorstellung Regina
MehrEinfluss der neuen Aufzugsrichtlinie. auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen
Einfluss der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen Folie 1 Gegenüberstellung der Anhänge RL 95/16/EG zu RL 2014/33/EU RL 95/16/EG RL 2014/33/EU
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrDie neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
MehrNeue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Dipl.-Ing.(FH) Christoph Mikusky Dipl.-Ing.(FH) Denis Haase TÜV Thüringen Schweiz AG Rickenbach Nidau 06.06.2016 Vorstellung TÜV Thüringen Schweiz / MIC 2 Qualifikationen
MehrCE-Kennzeichnung von Ausrüstungsteilen mit Sicherungsfunktion und druckhaltenden Ausrüstungsteilen
Positionspapier Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU CE-Kennzeichnung von Ausrüstungsteilen mit Sicherungsfunktion und druckhaltenden Ausrüstungsteilen Stand: 30.05.2017 Verband Deutscher Maschinenund Anlagenbau
MehrVorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011
Vorteile von Baugruppen Dipl.-Ing. Ralf Brinkmann WTT-Expo Karlsruhe, 28. September 2011 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Vorteile von Baugruppen / Ralf Brinkmann / WTT-Expo, 28. September 2011 / 1 Baugruppen
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrKuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in
MehrDie neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum. Eine sichere Welt. Seite DEKRA
Die neue PSA Verordnung (EU) 2016/425 Hans Christian Simanski, Bochum Eine sichere Welt Seite 1 Agenda (EU) 2016/425 Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Verordnung Was bleibt gleich? Was ändert sich?
MehrGrundlagen. Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn. Modul 1. Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012
Grundlagen Modul 1 Dr.-Ing. Klaus Oberste Lehn Fachhochschule Düsseldorf Sommersemester 2012 Warum Qualitätsmanagement? Prozesssicherheit? Produktsicherheit? Unternehmenssicherheit? Finanzsicherheit? Erfüllung
MehrDie neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Die wichtigsten Neuerungen gegenüber PSA-Richtlinie 89/686 EWG Whitepaper Zusammenfassung In unserem Whitepaper geben wir einen Einblick in die neue PSA-Verordnung
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrWiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich
Wiederkehrende Prüfungen im Herstellerbereich Verfahrensprüfungen Schweißerprüfungen Umstempelung Module A2 und HPO Gerald Bauerfeind TÜV SÜD Industrie Service GmbH Folie 1 Rechtliche Grundlagen Europäischer
MehrCE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten
CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 2 1 Inhalte 1 2 3 Pflichten
MehrVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung ProdSV)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 14. ProdSV Ausfertigungsdatum: 13.05.2015 Vollzitat: "Druckgeräteverordnung vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrRichtlinien - Vergleich
Nummer: 2014/68/EU Titel: Inhalt: Diese Richtlinie gilt für die Auslegung, Fertigung und Konformitätsbewertung von Druckgeräten und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS) von über 0,5 bar.
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. Sicherheit von Druckgeräten. Merkblatt zur EU-Richtlinie 2014/68/EU
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Merkblatt zur EU-Richtlinie 2014/68/EU Richtlinie über Druckgeräte Sie stellen Druckgeräte her, handeln mit Druckgeräten
MehrDieses Dokument unterscheidet zwei Kategorien von Ausrüstungen:
Nichtamtliche Übersetzung des Dokumentes der Arbeitsgruppe Maschinen des Maschinenausschusses der Europäischen Kommission durch die BAuA. Die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen. Für deren Richtigkeit
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrOriginaltext: 8. GSGV
Originaltext: 8. GSGV Daten des Gesetzes Einleitung Auf den folgenden Seiten finden Sie den Originaltext der 8. Verordnung zum Gerätessicherheitsgesetz. Titel Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrElektronische Information EI EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen. geared motors
Elektronische Information EI 3104 EX-Zertifikate im Wandel der Verordnungen geared motors Ex-Zertifikate im Wandel der Verordnungen Obering. H. Greiner Mit dem Beginn der Übergangsfrist zur ATEX [1] am
MehrDas kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen.
Das kleine Baurecht Lexikon für Errichter von Aufzugsschachtentlüftungssystemen www.bluekit.eu Kurzerklärungen zu rechtlichen Fachbegriffen der Inhalt ist auf das Wesentliche beschränkt und erhebt keinen
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
Arbeitsgebiet: Grundlagen Beispiele für EG-Konformitätserklärungen für Maschinen, unvollständige Maschinen und Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 008 Bestell-Nr.
MehrDIN EN Erstinspektion zur Beurteilung der WPK. Systemaufbau/ Erstprüfung. Werkseigene Produktionskontrolle. Zertifizierung der WPK
DIN EN 1090 Hersteller intern Systemaufbau/ Erstprüfung Werkseigene Produktionskontrolle Probenahmen Verpflichtung zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 Zertifizierungsstelle extern Erstinspektion zur Beurteilung
MehrHinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) zum Thema
Hinweise der Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung (BAM) zum Thema Rechtliche Einordnung von pyrotechnischen Gegenständen im Hinblick auf den strafbaren oder ordnungswidrigen Umgang (hier Verbringen
MehrDr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v.
Dr. Berthold Schäfer Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Bundesverband Baustoffe Steine und Erden e.v. Die neue Bauproduktenverordnung aus Sicht der Hersteller Dr.-Ing. Berthold Schäfer Übergeordnete
MehrLGA Bautechnik GmbH KompetenzZentrum Metall
Zertifizierung von Betrieben nach DIN EN ISO 3834 Merkblatt In der Normenreihe DIN EN ISO 3834 sind die Qualitätsanforderungen festgelegt, die ein Hersteller von schmelzgeschweißten Bauteilen und Konstruktionen
MehrMASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg
MASCHINEN- UND ANLAGENSICHERHEIT CE-Konformität mit Flottweg CE-KONFORM MIT FLOTTWEG Mit Sicherheit wirtschaftlich FLOTTWEG SEPARATION TECHNOLOGY SICHER UND DABEI WIRTSCHAFTLICH Neben der wachsenden Komplexität
MehrUmsetzungsfristen IVDR. EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR )
Umsetzungsfristen der EU Verordnung über in-vitro Diagnostika (IVDR ) SWISS MEDTECH / SVDI Konferenz MDR & IVDR Auswirkungen auf die Schweiz Bern, 23.März 2017 Dr. Dieter Schönwald TÜV SÜD Product Service
MehrAchte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.
F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz
MehrSchweiß- und Druckgastechnik. Autogentechnik universell, flexibel. und immer modern
Schweiß- und Druckgastechnik Autogentechnik universell, flexibel und immer modern Inhalt Die Autogentechnik und ihre Verfahren Technisches Regelwerk Autogentechnik Die Betriebssicherheitsverordnung (BSV)
MehrVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung ProdSV)
Bundesrat Drucksache 134/15 26.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Wi Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) A. Problem
MehrInbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten
Inbetriebnahme von Druckgeräten in Ungarn- Aktualitäten (PED Konf. München 2005.06.08) Technische Regelung vor dem EU-Anschluß Ungarns Regierungsverordnung Nr. 29/1960. (VI.7.) NIM Verordnung Nr. 4/1979.
MehrDie Prüfung der Arbeitssicherheit durch das KWF und die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik DPLF
Die Prüfung der Arbeitssicherheit durch das KWF und die Deutsche Prüfstelle für Land- und Forsttechnik DPLF Allgemeines Ein wesentlicher Punkt in der Prüfarbeit des KWF ist die Arbeitssicherheit. Grundsätzlich
MehrCE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt
INHALT Über Jörg Ertelt 3 Beratung von Wirtschaftsakteuren 3 Begriffe 3 Poduktbereiche 4 Beratungsleistungen 4 Beratung von Betreibern 5 Begriffe 5 Arbeitsmittel 5 Beratungsleistungen 5 Analyse von Dokumentationen
MehrTSI ZZS 2012/88/EU, 2012/696/EU, (EU) 2015/14, (EU) 2016/919
Sicherheit die Sie bewegt Bewertung von Konformitätsnachweisen Bezug: DIN EN ISO/IEC 17020:2012, Stichworte: Interoperabilität, Konformitätsbewertung, TSI ZZS, Module Bewertung von Konformitätsnachweisen
MehrBau und Betrieb. Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach Druckgeräterichtlinie (DGR) 97 / 23 / EG
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion nach Druckgeräterichtlinie (DGR) 97 / 23 / EG Stand der Einführung Nach eine Übergangsfrist ist ab dem 29.05.2002 die Anwendung der DGR für das Inverkehrbringen
MehrVerordnung über die Sicherheit von Druckgeräten
Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten Ein Leitfaden zur praxisorientierten Umsetzung In der Europäischen Druckgeräterichtlinie 97/23/EG (DGR) bzw. der Pressure Equipment Directive (PED) sind
MehrRevision RL 93/42/EWG Aufgaben der Benannten Stelle
RICHTLINIE 2007/47/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. September 2007 zur Änderung der Richtlinien 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
MehrMartin Glöckner Deutsche Bauchemie e.v.
Deutsche Bauchemie e.v. CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung gemäß BauPVO Symposium zur Europäischen Bauproduktenverordnung 8. November 2012, BMVBS, Berlin Themen 1. Die Leistungserklärung 2. Die CE-Kennzeichnung
MehrEG-Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnung für Maschinen und Anlagen: Anforderungen der Druckgeräte-Gesetzgebung Juristische Aspekte
EG-Konformitätserklärungen und CE-Kennzeichnung für Maschinen und Anlagen: Anforderungen der Druckgeräte-Gesetzgebung Juristische Aspekte Birgit Baumgartner Leiterin Marktüberwachung Druckgeräte SGVC-Fachtagung
MehrKonformitätsbewertung 3.9 A 3
Antworten und Beschlüsse des EK-Med Konformitätsbewertung 3.9 A 3 Reihenfolge bei der Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren Artikel 11 der Richtlinie 93/42/EWG legt fest, welche Konformitätsbewertungsverfahren
MehrCE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen
CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
MehrSchweißen für Heimwerker und Selbermacher. Nürnberg.
Industrie Service Veranstaltung Schweißen für Heimwerker und Selbermacher Nürnberg www.tuv.com Inhalte. In Haus, Hobbywerkstatt oder Garten fallen immer wieder Arbeiten und Reparaturen an, bei denen geschweißt
MehrAtemschutzflaschen und Atemschutzgeräte im Blickpunkt Europäischer Richtlinien
Atemschutzflaschen und Atemschutzgeräte im Blickpunkt Europäischer Richtlinien Seite 1 Richtlinie 97/23/EG über Druckgeräte (PED) Allgemeines Richtlinie vom 29. Mai 1997 Anwendung seit 29. November 1999,
MehrVollversammlung für das Mess- und Eichwesen zum Thema E-Mobilität Braunschweig, 02. Mai 2017
Vollversammlung für das Mess- und Eichwesen zum Thema E-Mobilität Braunschweig, 02. Mai 2017 Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte, Teilgeräte und Zusatzeinrichtungen nach der Mess- und Eichverordnung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
Mehr1 Zweck, Ziel. 2 Geltungsbereich. Unabhängige Prüfung von Audits gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004. Länderübergreifende Verfahrensanweisung
Dokument: 07-VA-AG-02 Datum des LAV-Beschlusses: 10.11.2008 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 2 4.1 Allgemeines... 2 4.2 Anforderungen an des
MehrDas Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc. betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc
Das Tool zur Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen von Pichler Andreas BSc, MSc betreut von: Dr. Hans Tschürtz MSc, MSc Einleitung > Hersteller sowie Betreiber müssen die Richtlinienkonformität
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung: Neue ATEX 95 Richtlinie 2014/34/EU
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung: Neue ATEX 95 Richtlinie 2014/34/EU Was ändert sich für Hersteller und Betreiber. Heinz Farke TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Fachgebietsleiter Elektrotechnik
MehrHerausforderungen für den Anlagenbau in der Zollunion Erfahrungen einer. Marktregeln der Zollunion. TR CU Certification 7/3/2015 TÜV SÜD
Herausforderungen für den Anlagenbau in der Zollunion Erfahrungen einer Prüfgesellschaft ft mit den neuen Marktregeln der Zollunion TR CU Certification 7/3/2015 TÜV SÜD Überblick 1 Was ist neu? 2 Geltungsbereich
MehrDruckgeräteverordnung DGV Implementierung in der chemischen Produktion / Erfahrungen. SGVC, 20. September 2012, E. Felber
Implementierung in der chemischen Produktion / Erfahrungen SGVC, 20. September 2012, E. Felber Allg. / Einführung, Regelwerke Europa / CH Herstellen Prüfen Inverkehrbringen Plangenehmigung Betriebsbewilligung
MehrBaugruppen nach Druckgeräte-Richtlinie Schnittstelle zur BetrSichV
Baugruppen nach Druckgeräte-Richtlinie Schnittstelle zur BetrSichV Ferdinand Neuwieser Tel: 0049 89 5791-1860 Fax: 0049 89 5791-1746 e-mail: Ferdinand.Neuwieser@tuev-sued.de Druckgeräterichtlinie Definition
MehrPRÜFMODUL SB. 1. Zweck. 2. Durchführung. 1.1 Allgemeines
1. Zweck PRÜFMODUL SB Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der EG- Prüfung nach folgendem Prüfmodul: SB Es beschreibt die Aufgabe der benannten Stelle und des
MehrErläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV):
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV): 1. Ausgangslage Zwanzig
MehrErläuterungen zum Entwurf der Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV):
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Erläuterungen zum Entwurf der Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Druckgeräten (Druckgeräteverordnung, DGV): 1. Ausgangslage
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-IS-12079-01-01 nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 Gültigkeitsdauer: 21.11.2014 bis 20.11.2019 Ausstellungsdatum: 15.12.2014 Urkundeninhaber:
MehrPrüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten
www.pz.lsv.de Prüfung und Zertifizierung von Maschinen und Geräten GARTENBAUTECHNIK PZ.LSV FORSTTECHNIK Sicherheit geprüft LANDTECHNIK Diese Broschüre soll Ihnen einen Überblick geben, welche Vorteile
MehrAkkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am
Akkreditierung von Zertifizierungsstellen nach Einführung der Bauprodukteverordnung am 01.07.2013 Welche Pflichten entstehen daraus für Zertifizierungsstellen und Hersteller von Bauprodukten? Dr. K. Stemmer
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrHerstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung
Herstellererklärung / Erweiterte Herstellererklärung Die Maschinenrichtlinie 98/37/EG beschreibt in Anhang II B den Inhalt einer Herstellererklärung, die nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie beim Inverkehrbringen
MehrKonformitätserklärung nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG für drucktragende Ausrüstungsteile
Konformitätserklärung nach Druckgeräterichtlinie 97/23/EG für drucktragende Ausrüstungsteile Lieferant / Hersteller G. Bee GmbH Bahnhofstrasse 157 D-74321 Bietigheim Bissingen Beschreibung: Kugelhähne
MehrPerinorm Anwendertreffen
Perinorm Anwendertreffen 2012-09-13 EU-Recht in der Perinorm Wie und wo finde ich harmonisierte Normen u.v.m. Beuth Verlag Andrea Hillers Produktmanagerin andrea.hillers@beuth.de Beuth Verlag 2012 Agenda
MehrFördertechnik sicher machen
Fördertechnik sicher machen Know-how, das Sie weiterbringt. TÜV SÜD Die Fördertechnik-ExpertInnen von TÜV SÜD bieten umfassende Ingenieur- und Prüfdienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus Ihres Objekts.
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrDie Zertifizierungsstelle für Druckgeräte. der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG. bescheinigt, dass das Unternehmen. Schwelm Anlagentechnik GmbH
TÜV NORD ZERTIFIKAT Die Zertifizierungsstelle für Druckgeräte der TÜV NORD GmbH & Co. KG bescheinigt, dass das Unternehmen Schwelm Anlagentechnik GmbH Loher Str. 1 58332 Schwelm als Hersteller von Rohrleitungen
MehrAufgaben des Regelermittlungsausschusses
Aufgaben des Regelermittlungsausschusses nach dem Mess- und Eichgesetz Sascha Mäuselein Geschäftsstelle Regelermittlungsausschuss Fachbereich Q.3 Aufgaben Ermittelt Regeln im vorgegebenen Rahmen auf der
MehrCPR
Konformität der Werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) 2499 - CPR -0115428-00-01 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 09. März 2011 (Bauproduktenverordnung
MehrZeit für eine neue Qualität. CE-Kennzeichnung. Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH!
GAH-Produkte mit CE-Kennzeichnung Für statisch konforme Holzverbindungen. Mehr Sicherheit für Sie von GAH! Mit der CE-Kennzeichnung genießen Sie bei Kauf und Einsatz unserer Holzverbinder und Pfostenträger
MehrVerordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern
Verordnung über die Sicherheit von einfachen Druckbehältern (Druckbehälterverordnung, DBV) vom 25. November 2015 Der erische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 1 über
Mehr32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. GSG - Gerätesicherheitsgesetz
32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Vom 29. August 2002 GSG - Gerätesicherheitsgesetz Fassung vom 11. Mai 2001 CE
MehrNew Legislative Framework NLF / Goods Package
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales ProdSG seit 01.12.2011 in Kraft! Anlässe für die GPSG-Novelle New Legislative Framework
MehrInverkehrbringen von Aufzügen in Europa Zeitschiene: RL 95/16 RL 2014/33/EU EN 81-1/-2 EN 81-20/-50. Foto: Wolfgang Flamisch
Inverkehrbringen von Aufzügen in Europa Zeitschiene: RL 95/16 RL 2014/33/EU EN 81-1/-2 EN 81-20/-50 Foto: Wolfgang Flamisch Inverkehrbringen von Aufzügen in Europa - Zeitschiene 2014 2015 2016 2017 2018
MehrDQ S UL Management Systems Solutions
Die ISO 9001:2008 Die wesentlichen Änderungen, Interpretationen und erste Erfahrungen Frank Graichen DQ S UL Management Systems Solutions Umstellungsregeln Veröffentlichung:14.November 2008 (englische
MehrSechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) 6. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.04.2016 Vollzitat: "Verordnung über einfache Druckbehälter vom 6. April
MehrMerk blatt. zur. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Merk blatt Stand: 1. Januar 2013 zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet.
MehrSTANDARD Systematische Qualitätssicherung
STANDARD Kriterien zur Zertifizierung 1. Präambel Diese Übersicht der Kriterien legt fest, welche Prozesse und Verantwortlichkeiten in einem Unternehmen vorhanden sein müssen, um die Zertifizierung durch
MehrVerordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen
Dieser Text ist [QR Code] [Signature] eine provisorische Fassung. Massgebend ist die definitive Fassung, welche unter www.bundesrecht.admin.ch veröffentlicht werden wird. Verordnung über die Sicherheit
MehrHerstellervorschriften und Normen. DI Stefan Krähan AUVA/HUB Tel.: 01/
Herstellervorschriften und Normen AUVA/HUB Stefan.kraehan@auva.at Tel.: 01/33111-585 Stufenbau der Rechtsordnung EU-Richtlinien, EU-Verordnungen, Gesetz Verordnungen Erlässe, Bescheide Regelwerke der Technik
MehrNeue Maschinenrichtlinie FAQ
Neue Maschinenrichtlinie FAQ Achtung! Für Maschinenhersteller werden die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie ab 29. Dezember 2009 verbindlich. Wann wird die neue Maschinenrichtlinie in Kraft treten?
MehrLeitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Leitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet. Die Vielzahl unterschiedlicher
MehrKonformitätsbewertung
Konformitätsbewertung Referent: Dipl.-Ing. Dr. Hugo Eberhardt austrolab (1) Österreichische unabhängige Dachorganisation akkreditierter - Prüfstellen und Kalibrierstellen - Inspektionsstellen - Überwachungsstellen
MehrAllgemeiner Leitfaden zu CE-Kennzeichnung
Emser Straße 19 65195 Wiesbaden Dipl.-Ing. Christoph Spreuer Verfahrens- und Sicherheitsingenieur Tel.: 0611 / 59 99 33 Fax.: 0611 / 59 01 17 E-Mail: info@spreuer.com Web: www.spreuer.com Allgemeiner Leitfaden
Mehr