CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten
|
|
- Nora Bayer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 CE-Kennzeichnung Grundlagen - Pflichten 1 Inhalte Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 2 1
2 Inhalte Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 3 EU-Beratungsstelle für Unternehmen TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse 2 D Nürnberg Fax 0911 /
3 Ansprechpartner Gabriele Aufleger Tel / gabriele.aufleger@de.tuv.com Edwin Schmitt Tel / edwin.schmitt@de.tuv.com Stephan Helmprobst Tel / stephan.helmprobst@de.tuv.com Georg Piehler Tel / georg.piehler@de.tuv.com Stefan Rost Tel / stefan.rost@de.tuv.com Wolfgang Petsch Tel / wolfgang.petsch@de.tuv.com 5 Inhalte Pflichten der Wirtschaftsakteure im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 6 3
4 Die Wirtschaftsakteure Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten 7 Die Wirtschaftsakteure jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln lässt oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet (Sitz in EU nicht erforderlich) 8 4
5 Pflichten der Hersteller (1) der Hersteller gewährleistet, dass Produkte nach den grundlegenden Schutzund Sicherheitsanforderungen entworfen und hergestellt werden führt das Konformitätsbewertungsverfahren durch erstellt die technischen Unterlagen stellt die EG-/EU-Konformitätserklärung aus bringt die CE-Kennzeichnung an 9 Pflichten der Hersteller (2) der Hersteller stellt die Konformität der Serienprodukte sicher (ggf. Stichproben) kennzeichnet das Produkt mit einer Typen-, Chargen, Modelloder Seriennummer bringt seinen (Handels-)Namen und seine Kontaktanschrift an fügt dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen bei ergreift Korrekturmaßnahmen, falls Probleme mit dem Produkt auftreten informiert die Behörden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen 10 5
6 Die Wirtschaftsakteure jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die von einem Hersteller schriftlich beauftragt wurde, in seinem Namen bestimmte Aufgaben wahrzunehmen 11 Pflichten der Bevollmächtigten (1) der Bevollmächtigte muss vom Hersteller schriftlich bevollmächtigt werden nimmt die Aufgaben gemäß des Auftrags des Herstellers wahr kann das Konformitätsbewertungsverfahren durchführen kann die EG-/EU-Konformitätserklärung ausstellen kann die CE-Kennzeichnung anbringen kann die Konformität der Serienprodukte sicherstellen 12 6
7 Pflichten der Bevollmächtigten (2) der Bevollmächtigte hält die EG-/EU-Konformitätserklärung bereit hält die technischen Unterlagen bereit kooperiert mit den Behörden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen 13 Die Wirtschaftsakteure jede in der Gemeinschaft ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt 14 7
8 Pflichten der Einführer (1) der Einführer bringt nur konforme Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr stellt sicher, dass das Konformitätsbewertungsverfahren vom Hersteller durchgeführt wurde gewährleistet, dass der Hersteller die technischen Unterlagen erstellt hat gewährleistet, dass die CE-Kennzeichnung angebracht ist gewährleistet, dass das Produkt mit einer Typen-, Chargen, Modell- oder Seriennummer gekennzeichnet ist gewährleistet, dass der (Handels-)Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers angebracht sind 15 Pflichten der Einführer (2) der Einführer gewährleistet, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind bringt seinen (Handels-)Namen und seine Kontaktanschrift an führt ggf. stichprobenartig Prüfungen durch hält die EG-/EU-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen bereit ergreift Korrekturmaßnahmen, falls Probleme mit dem Produkt auftreten kooperiert mit den Behörden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen sorgt für geeignete Lager- und Transportbedingungen 16 8
9 Die Wirtschaftsakteure jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein Produkt auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder des Einführers 17 Pflichten der Händler (1) der Händler berücksichtigt die geltenden Anforderungen mit der gebührenden Sorgfalt, wenn er ein Produkt in Verkehr bringt überprüft, dass die CE-Kennzeichnung angebracht ist überprüft, dass das Produkt mit einer Typen-, Chargen, Modelloder Seriennummer gekennzeichnet ist überprüft, dass der (Handels-)Namen und die Kontaktanschrift des Herstellers angebracht sind 18 9
10 Pflichten der Händler (2) der Händler überprüft, dass dem Produkt die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind überprüft, dass der (Handels-)Namen und die Kontaktanschrift des Einführers angebracht sind ergreift Korrekturmaßnahmen, falls Probleme mit dem Produkt auftreten kooperiert mit den Behörden, falls von dem Produkt Gefahren ausgehen sorgt für geeignete Lager- und Transportbedingungen 19 Nennung der Wirtschaftsakteure Die Wirtschaftsakteure nennen den Marktüberwachungsbehörden auf Verlangen die Wirtschaftsakteure, a) von denen sie ein Produkt bezogen haben, b) an die sie ein Produkt abgegeben haben. Die Wirtschaftsakteure müssen die Informationen zehn Jahre ab dem Bezug des Produktes bzw. zehn Jahre ab der Abgabe des Produktes vorlegen können
11 Quasi-Hersteller Umstände, unter denen die Pflichten des Herstellers auch für Einführer und Händler gelten: Ein Einführer oder Händler gilt als Hersteller für die Zwecke dieser Richtlinie und unterliegt den Pflichten eines Herstellers, wenn er ein elektrisches Betriebsmittel unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Handelsmarke in Verkehr bringt oder ein bereits auf dem Markt befindliches elektrisches Betriebsmittel so verändert, dass die Konformität mit dieser Richtlinie beeinträchtigt werden kann. 21 Inhalte Grundlagen der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 22 11
12 Richtlinien mit CE-Kennzeichnung (1) Richtlinie / Verordnung Nummer Umsetzung in deutsches Recht Anwendung verbindlich seit Einfache Druckbehälter 2014/29/EU 2009/105/EG 6. ProdSV Sicherheit für Spielzeug 2009/48/EG 2. ProdSV 07/2011 bzw. 07/2013 Bauprodukte VO (EU) 305/ /106/EWG Bauproduktengesetz 07/2013 Elektromagnetische Verträglichkeit 2014/30/EU 2004/108/EG EMV-Gesetz Sicherheit von Maschinen 2006/42/EG 9. ProdSV 12/2009 (01/1995) Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen 2000/14/EG Maschinenlärmschutzverordnung 09/2002 Persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG (VO (EU) 2016/425) 8. ProdSV 07/1995 (ab ) 23 Richtlinien mit CE-Kennzeichnung (2) Richtlinie / Verordnung Nummer Umsetzung in deutsches Recht Anwendung verbindlich seit Nichtselbsttätige Waagen 2014/31/EU 2009/23/EG Eichordnung Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG Medizinprodukte- Gesetz 01/1995 Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG (VO (EU) 2016/426) 7. ProdSV 01/2010 (ab ) Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen 1999/5/EG (2014/53/EU) Gesetz über Funkanlagen 04/2001 (ab ) Warmwasserheizkessel Wirkungsgrade 92/42/EWG Heizungsanlagen- Verordnung 01/1998 Elektrische Betriebsmittel (Niederspannungs-RL) 2014/35/EU 2006/95/EG 1.ProdSV Medizinprodukte 93/42/EWG Medizinprodukte- Gesetz 06/1998 Explosivstoffe für zivile Zwecke 2014/28/EU 93/15/EWG SprengÄndG
13 Richtlinien mit CE-Kennzeichnung (3) Richtlinie / Verordnung Nummer Umsetzung in deutsches Recht Anwendung verbindlich seit Geräte und Schutzsysteme 2014/34/EU 11. ProdSV im EX-Bereich 94/9/EG Sportboote 94/25/EG 10. ProdSV 06/1998 Aufzüge 2014/33/EU 95/16/EG 2009/125/EG 12. ProdSV Energieverbrauchsrelevante Produkte /Öko- Energieverbrauchsrelevante Produkte- 11/2010 Design 2005/32/EG Gesetz (EVPG) Druckgeräte 97/23/EG (2014/68/EU) In-Vitro-Diagnostika 98/79/EG MPG 06/2000 Seilbahnen für den Personenverkehr Messgeräte Pyrotechnische Gegenstände 2000/9/EG (VO (EU) 2016/424) 14. ProdSV 10/2002 (06/15; ) Gesetze der Bundesländer 05/2002 (ab ) 2014/32/EU Eichordnung /22/EG 2013/29/EU SprengstoffG 07/2015 RoHS 2011/65/EU ElektroStoffV 1/ Inhalte Grundlagen der CE-Kennzeichnung CE-Richtlinien Schritte zur CE-Kennzeichnung 26 13
14 Schritte zur CE-Kennzeichnung Konformitätsbewertung (Testen) 27 Schritte zur CE-Kennzeichnung Klärung folgender Fragen Wie ist das Produkt definiert? Welcher(n) EG-Richtlinie(n) unterliegt es? Treffen mehrere zu, sind alle zu beachten (Anwendungsprüfung)! Welche grundlegenden Anforderungen ergeben sich aus der (den) Richtlinie(n)? Welche Normen (technische Regeln) sind zu beachten? ("harmonisierte", nationale, sonstige Spezifikationen) Soll oder muß eine benannte Stelle für die Konformitätsbewertung eingeschaltet werden? 28 14
15 Schritte zur CE-Kennzeichnung Erfüllung der grundlegenden Anforderungen der Richtlinien (Konformitätsbewertungsverfahren) Risikobeurteilung (Gefährdungsanalyse): - Zutreffende Normen zur Präzisierung heranziehen, vor allem die harmonisierten Europäischen Normen! (Konformitätsvermutung) - Das Schutzziel der Richtlinie kann auch auf andere Weise erreicht werden! 29 Schritte zur CE-Kennzeichnung Erstellen der technischen Unterlagen Interne Technische Dokumentation anlegen, mit der die Übereinstimmung der Maschine mit den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nachgewiesen werden kann Betriebsanleitung / Montageanleitung erstellen EG-/EU-Konformitätserklärung ausfertigen ggf. Einholen einer EG-Baumusterbescheinigung / eines Zertifikates bei einer benannten Stelle Aufbewahrung sicherstellen Anbringen der CE-Kennzeichnung ohne bzw. mit Kennnummer einer benannten Stelle Vorgaben der jeweiligen Richtlinien beachten 30 15
16 Schritte zur CE-Kennzeichnung (Serienfertigung) Überwachung der Produktion durch den Hersteller mit einem geeigneten QS-System QM-System nach DIN EN ISO 9001 ist hilfreich Beachtung der Änderungen gesetzliche Vorschriften (EG-Richtlinien, nationale Gesetze / Verord.) harmonisierte Normen Bei wesentlichen Veränderungen des Produktes ggf. Nachprüfung bzw. erneute Zertifizierung 31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 32 16
CE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies
CE-Kennzeichnung und die Rolle der Notified Bodies Produktsicherheit und Produktprüfungen im Rahmen der europäischen CE-Richtlinien 1 Was erwartet Sie? EU-Beratungsstelle des TÜV Rheinland Konformitätsbewertung,
MehrRahmenregelungen zur CE-Kennzeichnung TÜV Rheinland Consulting GmbH Edwin Schmitt CE-Rahmenregelungen.ppt
Rahmenregelungen zur CE-Kennzeichnung 1 EU-Beratungsstelle für Unternehmen TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse 2 D-90431 Nürnberg Tel. 0911 / 655-49 42 Fax 0911 / 655-49 35 E-Mail:
MehrCE-Kennzeichnung Pflichten der Wirtschaftsakteure
Europa-Forum Bayern 16. Mai 2012: Workshop Thema 1 CE-Kennzeichnung Pflichten der Wirtschaftsakteure Edwin Schmitt TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratung Nürnberg Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes
MehrAgenda. Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- Ziel des Vortrages. Vorteile der Integration
Integration der CE-Prozesse im Unternehmen -Verfahren und Verantwortlichkeiten- 1 Agenda 1 2 3 4 5 Ziel des Vortrages Vorteile der Integration Hat sich etwas geändert in den Managementnormen? Praktische
MehrMerkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes )
Merkblatt CE-Kennzeichen (französisch Communautés Européenes ) Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Konformität (Übereinstimmung) eines Erzeugnisses mit den in den europäischen Richtlinien nach der Neuen
MehrCE-Akademie Jörg Ertelt. Beraterprofil Jörg Ertelt
INHALT Über Jörg Ertelt 3 Beratung von Wirtschaftsakteuren 3 Begriffe 3 Poduktbereiche 4 Beratungsleistungen 4 Beratung von Betreibern 5 Begriffe 5 Arbeitsmittel 5 Beratungsleistungen 5 Analyse von Dokumentationen
MehrMerkblatt zur EU-Richtlinie. CE-Kennzeichnung. Kurzinformation EU-Richtlinien. Seite 1 von 9
Merkblatt zur EU-Richtlinie 93/68/EWG Kurzinformation EU-Richtlinien Seite 1 von 9 Was müssen Hersteller über die wissen? Anfang der 90er Jahre sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Vollendung
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO)
Seite 1 von 6 Prof. Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Andreas Woest, Leiter des ift Normungszentrum Bauproduktenverordnung (BauPVO) Pflichten für Hersteller, Importeure und Händler
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO)
Seite 1 von 6 Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Sieberath, Leiter des ift Rosenheim Dipl.-Ing. (FH) Andreas Woest, Leiter des ift Normungszentrum Bauproduktenverordnung (BauPVO) Pflichten für Hersteller, Importeure
MehrCE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China)
CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China) Ing. Curt Schmidt cschmidt@t4u.at WKO Wien, 5. Mai 2018 Ing. SCHMIDT Curt Selbstständiger Consultant Consulting: EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung,
MehrLED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien
Konformitätsnachweis für Leuchten mit LED Lampen Ergänzung zum Vortrag: Konformitätsnachweis gemäß Niederspannungs und EMV Richtlinie in der Praxis Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx diam consult, Wien www.diamcons.com
MehrEG-Richtlinien und. Kälteanlagen. Bernhard Schrempf - KISC-KÄLTE-Information-Solution-Consulting
EG-Richtlinien und Kälteanlagen 2012 www.kiscnet.com 1 Welche EG-Richtlinien sind in der Regel bei Kälteanlagen anzuwenden? www.kiscnet.com 2 2006/42/EG - Richtlinie über Maschinen und zur Änderung der
MehrMessmittelverordnung (MessMV)
Messmittelverordnung (MessMV) Änderung vom... Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Messmittelverordnung vom 15. Februar 2006 1 wird wie folgt geändert: Art. 4 Bst. g n In dieser Verordnung bedeuten:
MehrNeue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag. Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte
Neue EU-Richtlinien 2016 Impulsvortrag Dipl.-Ing. Martin Zimmermann TÜV-zertifizierter Maschinensicherheitsexperte ZIMMERMANN GmbH Sitz in DE-Oehringen Technische Dokumentation CE - Beratung, Seminare
MehrEU-Konformitätserklärungen
EU-Konformitätserklärungen Eine EU-Konformitätserklärung sagt aus, dass das betreffende Gerät/das elektrische Betriebsmittel/die Funkanlage den Anforderungen der zutreffenden Richtlinien entspricht. Es
MehrDipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance
Dipl.-Ing. Jürgen Bialek: zusätzliche Information zu Seminaren der Reihe integrated safety & compliance Beispiele für EG-/EU-Konformitätserklärungen 1. EG-Konformitätserklärung nach Anhang II A der Richtlinie
MehrErste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV) 1. ProdSV Ausfertigungsdatum: 17.03.2016 Vollzitat: "Verordnung über elektrische Betriebsmittel vom
MehrCE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. WAS BEDEUTET DIE CE-KENNZEICHNUNG? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrBundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen. Neue EMV Richtlinie. EMV-Fachtagung Lucio Cocciantelli 21.
Bundesamt für Kommunikation Radio Monitoring und Anlagen Neue EMV-Fachtagung 2015 21. Januar 2015 Programm Einführung Anpassungen an an die 2 Die (RL 2014/30/EU) Die neue wurde am 26. Februar 2014 durch
MehrEinfluss der neuen Aufzugsrichtlinie. auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen
Einfluss der neuen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU auf das Inverkehrbringen von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen Folie 1 Gegenüberstellung der Anhänge RL 95/16/EG zu RL 2014/33/EU RL 95/16/EG RL 2014/33/EU
MehrCE-Kennzeichnung. für Hersteller und Importeure. WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich
CE-Kennzeichnung für Hersteller und Importeure WIFI Unternehmerservice der Wirtschaftskammer Österreich CE-Kennzeichnung 1. Was bedeutet die CE-Kennzeichnung? Zur Erleichterung des freien Warenverkehrs
MehrCE-ZERTIFIZIERUNG VON MASCHINEN FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT
FASI-VORTRAGSVERANSTALTUNG - BRANDSCHUTZ UND MASCHINENSICHERHEIT Andreas Siegmund (BGV) Referat Produktsicherheit - V22-21.03.2017 Marktüberwachung in Hamburg durch das Referat Produktsicherheit Aufgabengebiet
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 7/2016) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil II VORBEMERKUNG
MehrDie neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU Winfried Schock Leiter der Benannten Stelle für Druckgeräte der TÜV SÜD Industrie Service GmbH Mitteldeutsche Druckgerätetage Merseburg, 10.11.2016 Folie 1 Neue
MehrMDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Nichttarifarische Massnahmen MDR & IVDR : Auswirkungen auf das MRA Schweiz-EU Christophe Perritaz
MehrSechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV) 6. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.04.2016 Vollzitat: "Verordnung über einfache Druckbehälter vom 6. April
MehrCE-Kennzeichnung. Infoblatt. 1. Einführung
Infoblatt CE-Kennzeichnung 1. Einführung Im Zuge der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes wurden Anfang der 90er Jahre wichtige Vorrausetzungen für den Abbau von Handelshemmnissen geschaffen. In diesem
MehrJo Horstkotte. CE-Kennzeichnung- OGnWQrpuriKT Der CE-Ratgeber für Kennzeichnungspflichtige. Franzis'
Jo Horstkotte CE-Kennzeichnung- OGnWQrpuriKT ivlqsonin@ndöu Der CE-Ratgeber für Kennzeichnungspflichtige Franzis' Inhalt 1 Zielbestimmung 12 2 CE-Kennzeichnungspf licht 17 2.1 Europa 18 2.2 Inverkehrbringen
MehrGV13 Gesetze und Verordnungen
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung 14. ProdSV) vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 06. April 2016 (BGBl. I S. 597) geändert
MehrDie neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 Die wichtigsten Neuerungen gegenüber PSA-Richtlinie 89/686 EWG Whitepaper Zusammenfassung In unserem Whitepaper geben wir einen Einblick in die neue PSA-Verordnung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie. CE-Kennzeichnung. Überblick über die Rahmenregelungen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie CE-Kennzeichnung Überblick über die Rahmenregelungen Was müssen Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure, Händler und Anwender
MehrDie neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski
Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU Hans Christian Simanski Die neue ATEX-Richtlinie 2014/34/EU BTEX ;-) Weshalb der Wechsel? Übergang zur neuen Richtlinie Was bleibt gleich? Was ändert sich? Hersteller
MehrAKKREDITIERUNGS- ART aktuell
/ / 2013/29/EU Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt ANHANG II - Modul B; ANHANG II - Modul C2; ANHANG II - Modul E; ANHANG II - Modul G: ANHANG II - Modul B; ANHANG II - Modul C2; ANHANG
MehrÜberprüfung und Bewertung der Funktionsweise der Marktüberwachungstätigkeiten gemäß Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 765/
Ref. Ares(2015)3591567-01/09/2015 Überprüfung und Bewertung der Funktionsweise der Marktüberwachungstätigkeiten gemäß Artikel 18 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 2010-2013 Deutschland Marktüberwachungstätigkeiten
MehrNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV. Siemens AG Alle Rechte vorbehalten.
Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG 1. GPSGV Hintergründe ganz allgemein Verbesserung / Beibehaltung des Sicherheitsniveaus Abbau von Handelshemmnissen. Gewährleistung des freien Warenverkehrs in der
MehrVierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung ProdSV)
Vierzehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV) 14. ProdSV Ausfertigungsdatum: 13.05.2015 Vollzitat: "Druckgeräteverordnung vom 13. Mai 2015 (BGBl. I S. 692), die
MehrProdSich 2.12 Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung 12. ProdSV) 1
Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung 12. ProdSV) 1 Vom 6. April 2016 (BGBl. I Nr. 15, S. 605) in Kraft getreten am 20. April 2016 Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
MehrProdSich 2.11 Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung ProdSV) 1
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) 1 Vom 6. Januar 2016 (BGBl. I Nr. 2, S. 39) in Kraft getreten am 20. April 2016 Inhaltsübersicht Abschnitt
MehrDas neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG)
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für f r Arbeit und Soziales Inhalt Inhalt I. I. Wofür gilt das Gesetz? II. II. Welche Produkte werden erfasst?
MehrEU-Spielzeugrichtlinie: Neue Pflichten auch für den Handel
EU-Spielzeugrichtlinie: Neue Pflichten auch für den Handel 1. Einführung und Überblick: a) Am 20.07.2011 trat die neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG in Kraft. Gleichzeitig trat auch die deutsche Spielzeugsicherheitsverordnung
MehrUmsetzung der PSA-Verordnung 2016/425
Umsetzung der PSA-Verordnung 2016/425 Konradin Mediengruppe 2. Tag der PSA 72213 Altensteig Wart Prof. h.c. D.I. K-H Karl-Heinz Noetel 19.04.2018 Hintergrund Bereitstellung von PSA auf dem EU-Markt seit
MehrOmnibusverfahren für NAWI-D und MID
Vollversammlung für das Eichwesen 2009 Omnibusverfahren für NAWI-D und MID (Beschluss 768/2008/EG) Christian Mengersen 1 7B Konsolidierung - Kodifizierung Konsolidierung: Heilung von Fehlern, Stabilisierung,
MehrDie CE-Kennzeichnung
Das Recht der Wirtschaft (RdW) 215 Die CE-Kennzeichnung Bearbeitet von Dr. Jürgen Niebling 2., überarbeitete Auflage 2010. Buch. 68 S. Kartoniert ISBN 978 3 415 04604 7 Recht > Europarecht, Internationales
MehrKuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.v. Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42 EG Was ändert sich? Allgemeines Die Richtlinie 2006/42/EG tritt am 29.12.2009 in Kraft; alle ab diesem Zeitpunkt in
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. CE-Kennzeichnung. Überblick über die Rahmenregelungen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Überblick über die Rahmenregelungen Stand: Dezember 2008 Was müssen Hersteller, Bevollmächtigte, Händler und Anwender
MehrElfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung ProdSV)
Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung - 11. ProdSV) 11. ProdSV Ausfertigungsdatum: 06.01.2016 Vollzitat: "Explosionsschutzprodukteverordnung vom 6. Januar 2016
MehrANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.12.2017 COM(2017) 795 final ANNEX 1 ANHANG VORSCHLAG FÜR EINE VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Festlegung von Bestimmungen und Verfahren für
MehrCE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried
CE Kennzeichnung in Kläranlagen Ing. Heinrich Seyfried 1 / 19 1.0 Grundsätze der CE Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist immer vom Hersteller durchzuführen, sie wird nicht vergeben, wird nicht zertifiziert!
MehrTÜV Rheinland Consulting GmbH. TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG
TÜV Rheinland Consulting GmbH TÜV Rheinland Consulting GmbH Das neue Produktsicherheitsgesetz ProdSG Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt Produktsicherheitsgesetz ProdSG in Kraft
MehrAmtsblatt L390 der Europäischen Union vom 31. Dezember
Fachinformation Nr.: 2013-08 MeßTechnikNord GmbH Team Jena Prüssingstraße 41 07745 Jena Telefon: 03641-65-3780 Fax: 03641-65-3927 E-Mail: info@messtechniknord.de Internet http://www.messtechniknord.de
MehrEMV-LVD-RED Pflichten der Händler
EMV-LVD-RED Pflichten der Händler Bevor ein Gerät/ein elektrisches Betriebsmittel/eine Funkanlage auf dem Markt bereitgestellt wird, überprüfen die Händler Ist die CE-Kennzeichnung 5 mm am Gerät/am elektrischen
MehrPflichten für Hersteller Elemente
Pflichten für Hersteller Elemente 00 EMV LVD RED Pflichten der Hersteller Zusammenfassung der Pflichten für Hersteller nach EMV, LVD und RED 01 BlueGuide Übersicht Übersicht der Hersteller-Pflichten aus
MehrElfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung 11. ProdSV) 1
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 15. Januar 2016 39 Elfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzprodukteverordnung 11. ProdSV) 1 Vom 6. Januar 2016
MehrMerkblatt zur EU-Richtlinie 88/378/EWG
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Merkblatt zur EU-Richtlinie 88/378/EWG Stand: März 2005 Sie stellen Spielzeug her, handeln mit diesen Produkten oder
MehrInhalt 1 CE allgemein
Inhalt 1 CE allgemein......................................... 17 1.1 Die Geschichte der Europäischen Union..................... 17 1.2 Die Vorschriften der Europäischen Union.................... 20 1.2.1
MehrMerk blatt. zur. Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Merk blatt Stand: 1. Januar 2013 zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet.
MehrRED Richtlinie Radio Equipment Directive
RED RICHTLINIE RED Richtlinie Radio Equipment Directive RICHTLINIE 2014/53/EU Josip Horvat Bereichsleiter EMV Labor Die RED Richtlinie löste zum 12.06.2016 die bisherige R&TTE Richtlinie ab (Übergangsfrist
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrNew Legislative Framework NLF / Goods Package
Das neue Produktsicherheitsgesetz ( vom GPSG zum ProdSG) Dipl.-Ing. Dirk Moritz Bundesministerium für Arbeit und Soziales ProdSG seit 01.12.2011 in Kraft! Anlässe für die GPSG-Novelle New Legislative Framework
MehrRegeln der Technik für Maschinen und medizinische
Regeln der Technik für Maschinen und medizinische Geräte I und II In keinem Bereich der Technik ist heute das technische Regelwerk wegzudenken. Regeln der Technik, insbesondere der Sicherheitstechnik,
MehrAnhang I. Rechtliche Grundlagen Hintergründe. von: Björn Ostermann
Anhang I Rechtliche Grundlagen Hintergründe von: Björn Ostermann Sankt Augustin,??. August 2006 Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen für die Sicherheit von Steuerungen erweiterte Kapitel...
MehrDie Anwendungsprüfung ist immer dann durchzuführen, wenn ein neues Produkt in den Verkehr gebracht werden soll.
Konform nach EG 1. Schritte zur CE-Kennzeichnung 1. Mit den allgemeinen Grundlagen zur CE-Kennzeichnung vertraut machen. 2. Als Hersteller eines technischen Produktes in eigener Verantwortung prüfen, welche
MehrRED Funkanlagen statt bisher R&TTE
DVSI Information RED Funkanlagen statt bisher R&TTE (DVSI-Seminarthema am 10.04.15, 02.10.15, 07.04.16,001.12.16 und 06.04.17) Q u a l i t ä t s m a n a g e m e n t / Q u a l i t ä t s s i c h e r u n
MehrMARKTÜBERWACHUNG. Abschlussbericht der Schwerpunktaktion: Aktive Medizinprodukte mit Messfunktion. Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte
MARKTÜBERWACHUNG Abschlussbericht der Schwerpunktaktion: Aktive Medizinprodukte mit Messfunktion Nichtinvasive Blutdruckmessgeräte Marktüberwachung Interner Abschlussbericht der Schwerpunktaktion Aktive
MehrArbeitsgebiet: Grundlagen. EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele
Arbeitsgebiet: Grundlagen EG-Konformitätserklärungen für Maschinen und Einbauerklärungen für unvollständige Maschinen - Beispiele Akkreditierte Zertifizierungsstelle SCESp 0008 Bestell-Nr. CE08-17.d Europäisch
MehrInhaltsverzeichnis Modul Sicherheit von Spielzeug Stand:
DIN 53160-1 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen - Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz DIN 53160-2 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen - Teil 2:
MehrÜberblick zu den Sicherheitsnormen
Überblick zu den Sicherheitsnormen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Panasonic Electric Works Europe AG Maschinensicherheit Die EU - Richtlinien für Maschinen- und Gerätehersteller Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
MehrInhaltsverzeichnis Modul Sicherheit von Spielzeug Stand:
DIN 53160-1 2010-10 DIN 53160-2 2010-10 DIN EN 71-1 2018-08 E DIN EN 71-1/A2 2016-11 E DIN EN 71-1/A3 2015-08 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen - Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwalt Nicolai Amereller Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Die entscheidende Rolle
MehrDIN-Spielzeug-Spielgeräte/Freizeitanlagen Inhaltsverzeichnis Spielzeug Stand:
Spielzeug DIN 53160-1 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen -Teil 1: Prüfung mit Speichelsimulanz DIN 53160-2 2010-10 Bestimmung der Farblässigkeit von Gebrauchsgegenständen -
MehrSicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten
Sicherheit von technischen Einrichtungen und Produkten STEG Seit dem 1.Juli 1995 ist das revidierte Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) in Kraft. Angesprochen
Mehr??? Wer? Gegenüber wem? Wann? Wofür? Verantwortung und Freiheiten der Hersteller im neuen Produktsicherheitsgesetz. Verantwortlichkeit?
Verantwortung und Freiheiten der im neuen Produktsicherheitsgesetz Pflichten der Wirtschaftsakteure Vortragsveranstaltung IHK Karlsruhe 12. Juni 2013 Verantwortlichkeit? Wer? Gegenüber wem? Wann???? Wofür?
MehrDas System der Konformitätserklärung und CE- Kennzeichnung
Produktsicherheit in Europa Das System der Konformitätserklärung und CE- Kennzeichnung MFS / Arbeitsgruppe Aufzüge und Hebezeuge Treffen vom 24.5.2004 Ingenieur-Bureau Oscar Kihm AG Seestrasse 14b CH-5432
MehrVerordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung)
Verordnung über Medizinprodukte - MPV (Medizinprodukte-Verordnung) Vom 20. Dezember 2001,Bundesgesetzblatt I Nr. 72, S. 3854 22. Dezember 2001, geändert durch Bundesgesetzblatt I S. 4456 vom 4. Dezember
MehrRevision der Verordnungen NEV und VGSEB. Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Revision der Verordnungen NEV und VGSEB Marktüberwachung, FAQs Zertifizierung mit dem Sicherheitszeichen Grundsatz Marktüberwachung Das ESTI ist befugt, wie bis
MehrGV09 Gesetze und Verordnungen
Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1997 (BGBl.
MehrPRODUKTSICHERHEIT UND CE-KENNZEICHNUNG
MERKBLATT Innovation und Umwelt PRODUKTSICHERHEIT UND CE-KENNZEICHNUNG Mit dem Neuen Rechtsrahmen (New Legislative Framework NLF) hat die Europäische Union im Jahr 2008 übergreifende Vorschriften erlassen,
MehrLeitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG
Leitfaden zur Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG 1. Historie Die Richtlinie 88/378/EWG über die Sicherheit von Spielzeug wurde im Rahmen der Vollendung des Binnenmarktes verabschiedet. Die Vielzahl unterschiedlicher
MehrKonformitätsbewertung
Konformitätsbewertung Referent: Dipl.-Ing. Dr. Hugo Eberhardt austrolab (1) Österreichische unabhängige Dachorganisation akkreditierter - Prüfstellen und Kalibrierstellen - Inspektionsstellen - Überwachungsstellen
MehrAIS. Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung
Bundesrat Drucksache 53/16 01.02.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Zwölfte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Aufzugsverordnung - 12. ProdSV) A. Problem und Ziel Die
MehrCE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen
CE-Kennzeichnung und EG-Konformität in der Praxis Überblick und Grundlagen B e g r i f f s e r k l ä r u n g Was ist EG-Konformität / CE-Kennzeichnung? CE = Communauté Européenne (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
MehrAvis juridique important 31993L0068
Avis juridique important 31993L0068 Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli 1993 zur Änderung der Richtlinien 87/404/EWG (einfache Druckbehälter), 88/378/EWG (Sicherheit von Spielzeug), 89/106/EWG
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1993L0068 DE 12.08.1998 002.002 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 93/68/EWG DES RATES vom
MehrRichtlinien - Vergleich
Nummer: 2014/35/EU Titel: bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (Niederspannungsrichtlinie) Inhalt: Diese Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen
MehrPraxisleitfaden Produktsicherheitsrecht
Praxisleitfaden Produktsicherheitsrecht CE-Kennzeichung - Gefahrenanalyse - Betriebsanleitung - Konformitätserklärung - Produkthaftung - Fallbeispiele Bearbeitet von Volker Krey, Arun Kapoor 1. Auflage
MehrMarktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO
Regierungspräsidium Gießen Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte nach EU-BauPVO Regierungspräsidium Gießen Dezernat 32 Postfach 10 08 51 35338 Gießen Telefon: 0641 303-2336 Fax: 0641 303-2359 E-Mail:
MehrKurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit - GS-Zeichen und CE-Kennzeichen -
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R43 Stand: Februar 2012 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Kurzinformation zur Geräte- und Produktsicherheit
Mehrterhin die ausschließliche Pflicht des Herstellers bleiben. die kodifizierte Fassung der Richtlinie 73/23/EWG des Rates vom
29.3.2014 Amtsblatt der Europäischen Union L 96/357 RICHTLINIE 2014/35/EU S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die
MehrMaschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz
Maschinenrichtlinie Erfahrungen der Marktüberwachung und Schnittstelle zum Arbeitsschutz Dipl.-Ing. Ludwig Finkeldei Kongress betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz 03.September 2009 Überblick der
MehrRechtsvorschriften. Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Amtsblatt L 220 ISSN 0376-9453 der Europäischen Gemeinschaften 36. Jahrgang 30. August 1993 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften Inhalt I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte II Nicht veröffentlichungsbedürftige
MehrRECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURDEN
7.12.2017 L 323/51 RECHTSAKTE VON GREMIEN, DIE IM RAHMEN INTERNATIONALER ÜBEREINKÜNFTE EINGESETZT WURN BESCHLUSS Nr. 1/2017 S MIT M ABKOMMEN ZWISCHEN R EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT UND R SCHWEIZERISCHEN EIDGENOSSENSCHAFT
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung: Neue ATEX 95 Richtlinie 2014/34/EU
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung: Neue ATEX 95 Richtlinie 2014/34/EU Was ändert sich für Hersteller und Betreiber. Heinz Farke TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Fachgebietsleiter Elektrotechnik
Mehr