CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China)

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1 CE-Kennzeichnungsvorschriften beim Import (aus China) Ing. Curt Schmidt WKO Wien, 5. Mai 2018

2 Ing. SCHMIDT Curt Selbstständiger Consultant Consulting: EU-Richtlinien, CE-Kennzeichnung, Produktsicherheit Recherche internationaler Marktzugangsvoraussetzungen WK-Berater CE-Kennzeichnung WIFI Lehrgangsleitung Ausbildung zum CE-Produktkoordinator WIFI Lehrgangsleitung Ausbildung zum Technischen Redakteur

3 Agenda Der Europäische Binnenmarkt Kernelemente des New Approach 6 Schritte zur CE-Kennzeichnung Alignment Package Produktsicherheitsgesetz (PSG2004)

4 DER EUROPÄISCHE BINNENMARKT DIE NEUE KONZEPTION (NEW APPROACH)

5 SCHAUBILD PRODUKTSICHERHEIT Quelle: WKO

6 Regelung New Approach EU- Richtlinien Konformitätsvermutung CE- Kennzeichnung New Approach regelt: Inverkehrbringen Grundlegende Anforderungen Harmonisierte Normen

7 Blue Guide

8 EU-Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich und muss in nationales Recht umgesetzt werden.

9 Umsetzung EU-Richtlinien Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG PSG 2004 Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU NSpVO EMV-Richtlinie 2014/30/EU EMVVO Maschinenrichtlinie 2006/42/EG MSV2010

10 Harmonisierte Normen zentrale Rechtspflicht ist die ERFÜLLUNG DER SCHUTZANFORDERUNGEN technische Konkretisierung erfolgt in den harmonisierten Normen (EN)

11 Konformitätsvermutung Konformitätsvermutung: wenn das Produkt vollständig den harmonisierten Normen entspricht alle angewandten harmonisierten Normen recherchiert wurden

12 CE-Kennzeichnung äußerliches Kennzeichen für die Konformitätserklärung des Herstellers kein Qualitätszeichen kein Prüfzeichen (wie z.b. ÖVE) Reisepass innerhalb der Europäischen Union darf nur auf Produkten angebracht werden, für die Harmonisierungsrechtsvorschriften deren Anbringung vorschreiben

13 Inverkehrbringen Warum ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens wichtig? Feststellung des Inverkehrbringers als Verantwortlichen für das Produkt Haftung

14 Bereitstellen / Inverkehrbringen 1. Bereitstellung auf dem Markt : jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit; 2. Inverkehrbringen : die erstmalige Bereitstellung eines Produkts in der EU;

15 Inverkehrbringen Hersteller Endnutzer Hier findet das Inverkehrbringen statt

16 Inverkehrbringen Händler Endnutzer Hersteller Es zählt die erstmalige Bereitstellung!

17 Inverkehrbringen Hersteller internes Lager Die Verfügungsgewalt muss an einen Anderen übergehen! Endnutzer Händler

18 Inverkehrbringen nicht EU EU Hersteller Importeur Endnutzer Händler Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, so ist der Importeur der Inverkehrbringer!

19 CE-Kennzeichnung KONFORMITÄTSBEWERTUNG 6 Steps zur

20 6 Steps 1. Recherche der produktrelevanten EU-Richtlinien 2. Ermittlung der konkreten Anforderungen 3. Ermittlung, ob benannte Stelle eingeschaltet werden muss 4. Konformitätsüberprüfung 5. Erstellung technischer Unterlagen 6. CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung

21 Step 1 Welche EU-Richtlinien gelten? Produktspezifisch (vertikal) Produktübergreifend (horizontal) Artikel 1: Anwendungsbereich & Ausnahmen Artikel 2: Begriffsbestimmungen

22 Step 2 Welches sind die grundlegenden Anforderungen? i.d.r. Anhang I der EU-Richtlinie Optional: Ermittlung der harmonisierten Normen veröffentlicht im EU-Amtsblatt

23 Step 3 Ermittlung des Konformitätsbewertungsverfahrens Prüfung der Konformität durch Hersteller und/oder benannte (dritte) Stelle Interne Fertigungskontrolle EG-Baumusterprüfung

24 Interne Fertigungskontrolle Verfahren, bei dem der Hersteller in eigener Verantwortung sicherstellt, dass in der Produktion das Produkt konform dervorgaben aus Konstruktion entsprechen. Prüfung auf Konformität in der Produktionsphase.

25 EG-Baumusterprüfung Eine benannte Stelle prüft und bescheinigt, dass das für die Produktion vorgesehene Gerätemuster den Vorschriften der einschlägigen EG-Richtlinie entspricht. prüft technische Unterlagen führt die erforderlichen Prüfungen, Messungen und Versuche durch prüft ggf., ob harmonisierte Normen korrekt angewandt wurden

26 Step 4 Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens Entwicklung und Konstruktion Testen des Produkts und Überprüfung der Konformität Risikobewertung

27 Step 5 Zusammenstellen der technischen Dokumentation muss belegen, wie die grundlegenden Anforderungen eingehalten wurden (z.b. Gerätebeschreibung, Zeichnungen, Testberichte, ggf. Erklärungen der benannten Stelle, Risikobeurteilung, Bedienungsanleitung) Vorlage auf Anfrage jederzeit möglich!

28 EG-Konformitätserklärung Identifizierung des Produktes Namen und Anschrift des Herstellers Verweis auf die angewandte(n) Richtlinie(n) ggf. angewandte harmonisierte Normen Datum der Erklärung Namen und Unterschrift der für den Hersteller zeichnungsberechtigten Person

29 Step 6 CE-Kennzeichnung des Produktes sichtbar, lesbar und unzerstörbar am Produkt selbst oder Typenschild

30 Alignment Package Neue Herausforderungen

31 Wirtschaftakteure - Pflichten Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure Hersteller Quasi-Hersteller Importeur Bevollmächtigter Händler detailliert geregelt

32 Unterschied Importeur / Händler (Beispiel: Niederspannungs-RL 2014/35/EU) Einführer ist jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die ein elektrisches Betriebsmittel aus einem Drittstaat auf dem Gemeinschaftsmarkt in Verkehr bringt. (Art. 2 Nr. 5) Händler ist jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die ein elektrisches Betriebsmittel auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Herstellers oder Einführers. (Art. 2 Nr. 6)

33 Händler - Pflichten Überprüfung einer (ordnungsgemäßen) CE-Kennzeichnung der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in der jeweilien Landessprache Gewährleistung, dass die Lagerungs- und Transportbedingungen nicht die Sicherheitsziele beeinträchtigen

34 Kommentar EU-Kommision: ( ) Großhändler müssen auch über ein Grundwissen bezüglich der gesetzlichen Anforderungen verfügen einschließlich der Kenntnis darüber, für welche Produkte die CE-Kennzeichnung und die Begleitunterlagen vorgeschrieben sind und sollten in der Lage sein, zu erkennen, welche Produkte eindeutig nicht konform sind. Der Großhändler muss den nationalen Behörden gegenüber ( ) eine Erklärung des Herstellers oder Importeurs vorlegen können, die bestätigt, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Ferner ist der Großhändler dazu verpflichtet, die nationalen Behörden bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen zu unterstützen.

35 Importeur - Pflichten Importeure bringen nur konforme Produkte in der Gemeinschaft in Verkehr: Gewährleistung, dass der Hersteller alles getan hat Überprüfung einer (ordnungsgemäßen) CE-Kennzeichnung der Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen in der jeweiligen Landessprache

36 Importeur Pflichten Abschrift der EU-Konformitätserklärung Möglichkeit der Vorlage der technischen Unterlagen aktive Produktbeobachtung: Durchführung von Stichproben, wenn wegen ausgehender Risiken zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit als angemessen gilt

37 Rückverfolgbarkeit Zur Identifizierung innerhalb der Lieferkette benennen die Wirtschaftsakteure auf Verlangen von denen sie ein Produkt bezogen haben an die sie ein Produkt abgegeben haben

38 Rückverfolgbarkeit Identifikationskennzeichnung: Kennzeichnung des Produkts mit Typen-, Chargenoder Seriennummer Herstellerkennzeichnung: Name und vollständige Kontaktanschrift des Herstellers

39 Herstellerkennzeichnung direkt auf dem Produkt wenn Hersteller nicht-eu Name und Kontaktanschrift des ausländischen Herstellers und des EU-Importeurs nur Name und Kontaktanschrift des Importeurs, wenn ausschließlich unter seinem Namen in Verkehr gebracht

40 Was Tun?! sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut machen und auf neue Rechtslage einstellen Kennzeichnungspflichten = besondere Stolperfalle! => erster Angriffspunkt für die Marktaufsicht

41 Wir unterstützen Sie gerne:

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