Weichenstellungen der Anlagestrategie für Stiftungen. 2. Düsseldorfer Finanzplanertag Düsseldorf, 1. März 2016

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1 Weichenstellungen der Anlagestrategie für Stiftungen 2. Düsseldorfer Finanzplanertag Düsseldorf, 1. März 2016

2 Guten Tag und herzlich Willkommen!

3 Der Ansatz aus Stiftungssicht

4 Herangehensweise Wenn Sie Stiftungsdepots betreuen wollen, sollten Sie klären: welche cashflow Bedürfnisse die Stiftung hat, um ihre Verpflichtungen, wie z.b. Projektzusagen oder interne Kosten, bedienen zu können. ob und wie sich diese mit ordentlichen (oder auch ausschüttungsfähigen) Erträgen darstellen lassen. ob Sie innerhalb der Anlagestrategie eine Umschichtungs- oder Neubewertungsrücklage (oder beides) zu beachten haben. ob Sie eventuelle Einschränkungen in der Anlage aus z.b. der Satzung oder den Anlagerichtlinien zu beachten haben.

5 Warum ist cashflow wichtig? Der gute Zweck muss mit den jährlichen Erträgen dauerhaft realisiert werden können (die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über Jahre alt!). Das Stiftungsvermögen muss bei der Gründung vorhanden sein und besteht z.b. aus Bargeld, Wertpapieren und/oder Immobilien. Jede Stiftung braucht eine Organisationsstruktur, d.h. es muss festgelegt werden, wie die Entscheidungsprozesse innerhalb der Stiftung ablaufen sollen. Die drei Säulen einer Stiftung 1. Zweck Stiftung 2. Vermögen* Stifter 3. Organisation *in Zusammenarbeit mit Banken oder VV

6 Performance falsche Kennzahl Für Stiftungen sind andere Kennzahlen relevant. Sie unterscheiden zwischen: ordentlichen Erträgen, das sind die Fruchtziehungen der Vermögensanlage (relevant für die Verwaltungskostenquote). außerordentlichen Erträgen, das sind realisierte Veräußerungsgewinne, die zunächst in die Umschichtungsrücklage gebucht werden müssen (außerordentliche Verluste, also realisierte Veräußerungsverluste, werden negativ in die Umschichtungsrücklage gebucht).. und Wertzuwächsen oder -verlusten im Stiftungsportfolio, das sind stiftungsrechtlich stille Reserven. Diese sind i.d.r. nicht auszuweisen und damit für den Nachweis des Kapitalerhalts nicht relevant (Ausnahmen: abweichende Bilanzierungsregeln und Neubewertungsrücklage)

7 Warum ist das relevant? Die Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen ist wichtig, weil eine Stiftung bei falscher Zuordnung sonst wie folgt Gefahr liefe: Szenario No. 1: ein außerordentlicher Ertrag wird nicht richtig zugeordnet und wird für den Stiftungszweck verwendet, d.h. die Stiftung hätte verbotenerweise zu erhaltendes Stiftungsvermögen verwendet. Szenario No. 2: ein ordentlicher Ertrag wird nicht richtig zugeordnet und nicht für den Stiftungszweck verwendet, d.h. die Stiftung hätte gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung verstoßen. Bitte seien Sie jenseits der ganz eindeutigen Fälle vorsichtig mit Aussagen wie natürlich können Sie das Geld verwenden!

8 ordentlicher vs. außerordentlicher Ertrag Nicht jeder Zahlungseingang ist für eine Stiftung automatisch ausgabefähig. Stiftungsrechtlich sind diese: ordentliche Erträge, wie z.b. Fondsausschüttungen, Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen etc. außerordentliche Erträge, wie z.b. Kursgewinne, Gewinne aus Immobilienveräußerungen etc.. differenziert zu betrachten, teilweise muss man innerhalb des Zahlungseingang zwischen (ordentlichem) Ertragsanteil und Substanzanteil (außerordentlicher Ertrag) unterscheiden, z.b. bei manchen Containerbeteiligungen // ggf. Steuern! oder strittig, wie z.b. bei Optionsprämien.

9 Umschichtungen in der Praxis Eine Stiftung, die in 2010 mit einem Anfangsvermögen von 5 Millionen gegründet worden ist, entschließt sich in Ende 2014 erstmal die Allokation zu ändern. Hierzu wird ein Fonds (Anschaffungskosten ,00) verkauft. Die Wiederanlage soll in der Vorstandssitzung im Mai 2015 besprochen werden. Zur Vereinfachung der Darstellung wird davon ausgegangen, dass sämtliche (ordentliche) Erträge von der Stiftung unterjährig ausgegeben werden. Szenario No. 1: es wird ein Gewinn von ,00 realisiert. Szenario No. 2: es wird ein Verlust von ,00 realisiert. Was bedeutet das für die Definition der Anlagestrategie?

10 Umschichtungsrücklage Szenario 1 AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Wertpapiere des 1. Grundstockvermögen Anlagevermögens II. Sonstige Rücklagen 1. Umschichtungsrücklage 15 0 B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Neubewertungsrücklage 0 0 I. Kasse, Bank III. Mittelvorträge 0 0 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0 0 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Sonstige Verbindlichkeiten

11 Umschichtungsrücklage Szenario 2 AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Wertpapiere des 1. Grundstockvermögen Anlagevermögens II. Sonstige Rücklagen 1. Umschichtungsrücklage B. UMLAUFVERMÖGEN 2. Neubewertungsrücklage 0 0 I. Kasse, Bank III. Mittelvorträge 0 0 B. RÜCKSTELLUNGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0 0 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Sonstige Verbindlichkeiten

12 Hinweise zu negativen Umschichtungsrücklagen Sollten im Rahmen eines Verkaufs, wie im Beispiel, Verluste realisiert werden, muss bedacht werden, dass diese Verluste auf der Passivseite der Bilanz negativ in die Umschichtungsrücklage eingestellt werden. Diese Verluste können bilanziell nicht mit Wertzuwächsen ausgeglichen werden (diese werden, wenn überhaupt, in der Neubewertungsrücklage gezeigt). dass im Rahmen der strategischen Finanzplanung der Stiftung bedacht werden muss, Kursgewinne zu realisieren. Dieses wenigstens mittelfristig in Höhe der Verluste, um die negative Umschichtungsrücklage bilanziell zurückzuführen.

13 Nutzen einer positiven Umschichtungsrücklage In der Stiftungssystematik erfüllt eine positive Umschichtungslage drei Funktionen: bilanzielle Möglichkeit den Kapitalerhalt darzustellen, neben oder als Alternative zu den steuerrechtlichen Rücklagen. darstellerischer Sicherheitspuffer für eventuelle Verluste, wenn angestrebt wird, die Umschichtungsrücklage nach Möglichkeit positiv zu halten, kann man hier eine Kennzahl definieren. stille (ordentliche) Ertragsreserve, wenn es eine entsprechende Satzungsregelung vorsieht, Mittel umwidmen zu können.

14 Umschichtungsregelungen in der Satzung Wo finden Sie diese Regelung in der Stiftungssatzung? Normalerweise zwischen den Paragrafen für den Stiftungszweck, bzw. Steuerbegünstigung und denen für die diversen Gremien der Stiftung Formulierungsbeispiel aus amtlicher Mustersatzung: Vermögensumschichtungen sind zulässig. Umschichtungsgewinne dürfen ganz oder teilweise zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet werden, dabei ist das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.

15 Wertveränderungen im Stiftungsvermögen Bewertungsgrundsätze für Stiftungen: Wertzuwächse, bzw. Wertverluste können sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite dort in der sog. Neubewertungsrücklage - ausgewiesen werden. im Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip (Stichtagsbewertung!), im Anlagevermögen dagegen das gemilderte Niederstwertprinzip. Verändern sich Wertpapiere des Anlagevermögens dauerhaft in ihrem Wert, wird das Anlagevermögen neu bewertet. es muss auf eine voraussichtlich dauernde Wertminderung, bzw. -erhöhung abgestellt werden kann mittelfristig von einer Werterholung ausgegangen werden? Anhaltspunkt IDW: fraglich, da diese Grundsätze ursprünglich für Versicherungen entwickelt wurden.

16 evtl. Einschränkungen im Vermögensmanagement durch Bundesrecht Landesrecht Satzung Anlagerichtlinie (nicht obligatorisch) Adressat: Stifter Inhalt: Entstehung, Beendigung Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Laufende Verwaltung Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Kernpunkte des Vermögensmanagements Adressat: Organmitglieder Inhalt: Konkrete Anlagepolitik "Soft law" z.b. IDW-Richtlinien, Grundsätze guter Stiftungspraxis Adressat: Stiftung, Organmitglieder Inhalt: Standards und Richtlinien

17 Anlageziel: Spagat der Stiftungsmanager Stiftungsrecht Gemeinnützigkeitsrecht Ziel: Vermögenserhaltung Überwachung durch Stiftungsaufsicht Ziel: Zweckverwirklichung Überwachung durch Finanzamt Gesamtrendite

18 Nachweis des Kapitalerhalts Der Erhalt des Stiftungskapitals wird von der Stiftungsaufsicht anhand der Bilanz und nicht des Depotauszugs überprüft. Da das Stiftungskapital (Anfangsvermögen zzgl. Zustiftungen) sich in der Regel nicht ändert, erfolgt der Nachweis über die Rücklagen, im Einzelnen entweder mit der: freien Rücklage oder Kapitalerhaltungs-, bzw. Leistungserhaltungsrücklage: ein Drittel der Überschüsse der Vermögensverwaltung zzgl. 10 % der übrigen Einnahmen können in eine Rücklage eingestellt werden. Diese kann innerhalb der zwei nachfolgenden Jahre nachgeholt werden, wenn die Rücklage in einem Jahr nicht ausgeschöpft werden konnte. ( 58 Nr. 7a / ab : 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) schwierig in der Niedrigzinsphase! oder der Umschichtungsrücklage

19 Aktuelles Beispiel

20 Ein Beispiel aus der Praxis Eine Stiftung hat ein Vermögen von 1,5 Millionen. Das Depot besteht weitestgehend aus Investmentfonds, von denen etwa die Hälfte thesaurierend ist. Aktuell liegt die Performance bei 8 % (6 % Wertsteigerung, bzw. 2 % Ausschüttung) bei Verwaltungskosten von ,00 (inkl. MwSt.), was einer Verwaltungskostenquote von 50 % entspricht. Ein Ansatz wäre ,00 Gewinn zu realisieren und von diesem realisierten Gewinn ,00 der Umschichtungsrücklage für die Zweckverwirklichung zu entnehmen. So würde die Verwaltungskostenquote auf 25 % sinken. Voraussetzung dafür ist, dass die entsprechenden Regelungen in der Stiftungssatzung vorgesehen sind.

21 Umschichtungsrücklage ohne Entnahme AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Beteilungen 30,0 30,0 1. Grundstockvermögen 1.500, ,0 2. Mischfonds 1.200, ,0 II. Rücklagen (Aktienquote 30 %) 1. Umschichtungsrücklage 105,0 30,0 3. Anleihen 250,0 250,0 2. Neubewertungsrücklage 0,0 0,0 III. Mittelvorträge 5,0 5,0 B. RÜCKSTELLUNGEN B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 I. Kasse, Bank 1. Tagesgeld 125,0 80,0 C. VERBINDLICHKEITEN 2. Girokonto 5,0 5,0 1. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0, , , , ,0

22 Umschichtungsrücklage mit Entnahme AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Beteilungen 30,0 30,0 1. Grundstockvermögen 1.500, ,0 2. Mischfonds 1.200, ,0 II. Rücklagen (Aktienquote 30 %) 1. Umschichtungsrücklage 75,0 30,0 3. Anleihen 250,0 250,0 2. Neubewertungsrücklage 0,0 0,0 III. Mittelvorträge 35,0 5,0 B. RÜCKSTELLUNGEN B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 I. Kasse, Bank 1. Tagesgeld 125,0 80,0 C. VERBINDLICHKEITEN 2. Girokonto 5,0 5,0 1. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0, , , , ,0

23 Wichtige Hinweise

24 Buchung von Ausgabeaufschlägen Stellen Sie sich vor, dass eine Stiftung ein Stiftungskapital von ,00 EUR hat, davon sind ,00 EUR in drei ausschüttende Mischfonds (Aktien und Rentenpapiere) und aus Diversifikationsgründen ,00 EUR in Gold investiert. Alle Ausschüttungen werden unterjährig bis auf 3.000,00 EUR ausgeben. dass diese Stiftung nach einem Jahr das Gold zum genau gleichen Preis verkauft und genau die Summe in einen Immobilienfonds neuanlegt (im Kaufpreis sind 2.500,00 EUR Ausgabeaufschlag enthalten). dass der Ausgabeaufschlag der Stiftung nach Zeichnung wieder gutschreiben wird. Wie würde eine Stiftung diesen Geschäftsvorfall buchen? 24

25 So sähe die Bilanz aus (Verkauf) AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Wertpapiere des 1. Grundstockvermögen 500,0 500,0 Anlagevermögens 400,0 400,0 II. Sonstige Rücklagen 1. Umschichtungsrücklage 0,0 0,0 II. Sachanlagen 2. Neubewertungsrücklage 0,0 0,0 1. Gold 0,0 100,0 III. Mittelvorträge 3,0 0,0 B. UMLAUFVERMÖGEN B. RÜCKSTELLUNGEN I. Kasse, Bank 103,0 0,0 1. Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 503,0 500,0 503,0 500,0 25

26 So sähe die Bilanz aus (Kauf) AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Wertpapiere des 1. Grundstockvermögen 500,0 500,0 Anlagevermögens II. Sonstige Rücklagen a) Mischfonds 400,0 400,0 1. Umschichtungsrücklage 0,0 0,0 b) Immobilienfonds 100,0 0,0 2. Neubewertungsrücklage 0,0 0,0 II. Sachanlagen III. Mittelvorträge 3,0 0,0 1. Gold 0,0 100,0 B. RÜCKSTELLUNGEN B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 I. Kasse, Bank 3,0 0,0 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 503,0 500,0 503,0 500,0 26

27 So sähe die Bilanz aus (Erstattung) AKTIVA PASSIVA TEUR TEUR TEUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Finanzanlagen I. Stiftungskapital 1. Wertpapiere des 1. Grundstockvermögen 500,0 500,0 Anlagevermögens II. Sonstige Rücklagen a) Mischfonds 400,0 400,0 1. Umschichtungsrücklage 0,0 0,0 b) Immobilienfonds 97,5 0,0 2. Neubewertungsrücklage 0,0 0,0 II. Sachanlagen III. Mittelvorträge 3,0 0,0 1. Gold 0,0 100,0 B. RÜCKSTELLUNGEN B. UMLAUFVERMÖGEN 1. Sonstige Rückstellungen 0,0 0,0 I. Kasse, Bank 5,5* 0,0 C. VERBINDLICHKEITEN 1. Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,0 503,0 500,0 503,0 500,0 * davon TEUR 2,5 nicht angelegtes Stiftungskapital 27

28 Buchung von Ausgabeaufschlägen wichtig: Ausgabeaufschläge sind Anschaffungsnebenkosten nach 255 Abs. 1 S. 2 HGB. Diese werden gegen das Anlagevermögen gebucht und auf der Passivseite nicht gegen den Mittelvortrag. Erstattungen von Ausgabeaufschlägen stellen für Stiftungen lediglich nicht allokierte Assets dar und sind keine zeitnah zu verwendenden Mittel. Es wird auch die Gegenmeinung vertreten mit der Folge, dass die Erstattung von Ausgabeaufschlägen auskehrungsfähig sind. Hinweis: Sollte direkt ausgabeaufschlagsfrei allokiert werden, ist die Thematik nicht relevant. Anderenfalls sollten Sie auf die Finanzbuchhaltung der Stiftung verweisen. 28

29 Buchung von Bestandsprovisionen Stellen Sie sich vor, dass die Stiftung aus dem Beispiel jährlich 1.000,00 EUR aus den Bestandsprovisionen gutgeschrieben bekommt. Wie würde die Stiftung diesen Geschäftsvorfall buchen? die Rückvergütung der Bestandsprovisionen stellen wirtschaftlich betrachtet einen teilweisen Rückfluss früherer Aufwendungen dar. Es handelt sich daher um Kapitalerträge i. S. des 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG und diese darf eine Stiftung auskehren (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009). 29

30 Wichtige Finanzkennzahlen

31 Wichtige Finanzkennzahlen von Stiftungen (1) Bezeichnung Quelle Bedeutung Stiftungskapital Bestand Umschichtungs- /freie Rücklage (positiv) Bestand Umschichtungs- /Neubewertungsrücklage (negativ) Bilanz ggf. zusammen mit Verkehrswertausweis Bilanz Bilanz Stand der Vermögenserhaltung (im Vergleich zu geeignetem Index; ggf. zusammen mit Umschichtungs-/freier Rücklage Risikobudget ; Reserven für evtl. Mehrbedarf im Projektbereich Wertaufholungsbedarf

32 Wichtige Finanzkennzahlen von Stiftungen (2) Bezeichnung Quelle Bedeutung Mittelvorträge/Einnahmen Bilanz/GuV Ausschüttungspflichtige Mittel; keine Wiederanlage Aktienquote Verwaltungskostenquote Zweckeffizienz Bilanz/Depotauszug GuV/Einnahmen- /Ausgabenrechnung GuV/Einnahmen- /Ausgabenrechnung Risikosituation der Stiftung Risiko für Beanstandungen/ Gemeinnützigkeit Wirksamkeit der Stiftung

33 Vielen Dank für Ihr Interesse

34 Management Summary Unterstützung der Gründung und Verwaltung einer Stiftung*: Gründung: Hilfestellung bei z.b. Strategie, Projektauswahl und Organisation // Entwicklung der Stiftungssatzung und Durchführung des Anerkennungsverfahrens // Begleitung der Besetzung von Stiftungsorganen aus dem Netzwerk falls gewünscht Verwaltung: Basisbetreuung individuell erweiterbar von Übernahme von Sekretariatsaufgaben über Domizilierung bis hin zur externen Geschäftsstelle Externe Stiftungsabteilung*: vertriebsunterstützende Maßnahmen für Vermögensverwalter bei der Ansprache von Stiftungen // Fortbildungs- und Eventservice modulare Backoffice Lösung für von Vermögensverwaltern betreuten Stiftungen ohne eigene Mandatierung Stiftungsreorganisation in betriebswirtschaftlicher, rechtlicher/ steuerlicher* und personeller Hinsicht Stiftungs-gründung oder im Projektmanagement * Bei Bedarf durch Berufsträger

35 Unsere Corporate Governance Policy Keine Interessenkollisionen durch Mandatsübernahmen in Gremien betreuter Stiftungen Keine kollidierenden Geschäftsfelder mit kooperierenden Banken und Vermögensverwaltern das heißt, eine Außen und Binnenkontrolle der beauftragten Dienstleister (Bank / Vermögensverwalter und Stiftungsverwaltung) ist möglich

36 Disclaimer (1) Haftungsausschluss: Die vorstehenden Inhalte wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und werden laufend der jeweils aktuellen Rechtslage angepasst. Dennoch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier gemachten Angaben keine Haftung durch den Veranstalter oder die Referenten übernommen werden. Die vorliegende Unterlage stellt keine Empfehlung zum Kauf bzw. Verkauf von Finanzinstrumenten dar, sondern dient lediglich der Information und ersetzt selbstverständlich keine Rechts- oder Steuerberatung oder sonstige Dienstleistung.

37 Disclaimer (2) Weiterverbreitung: Die Nutzung der Vortragsunterlagen ist an den Besuch der angegebenen Veranstaltung gebunden. Die Vervielfältigung oder Verwendung der darin enthaltenen Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie deren Weitergabe an Dritte ist ohne das ausdrückliche Einverständnis der Verfasser nicht gestattet.

38 Kontakt: Gesellschaft für das Stiftungswesen m.b.h Grafenberger Allee Düsseldorf Tel / Fax 0211 / Internet: seifart@stiftungsgesellschaft.de

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