Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017
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1 Berufsbegleitende Weiterbildungskurse für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen im Schuljahr 2016/2017 Bek. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA 2007, S. 4), zuletzt geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S. 88) 1. Ausschreibung Gemäß RdErl. des MK vom über die staatliche Weiterbildung von Lehrkräften (SVBl. LSA S. 20) und RdErl. des MK vom über die Schule als professionelle Lerngemeinschaft (SVBl. LSA S. 264), zuletzt geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S. 19, 43), werden folgende Weiterbildungskurse ausgeschrieben: 1.1 Kunsterziehung an allgemeinbildenden Schulen (16W260001) a) Kursplätze: 25 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Kunsterziehung an Sekundarschulen oder einer Unterrichtserlaubnis Kunsterziehung an Förderschulen c) Leitung des Kurses: Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule oder Förderschule Kursort: überwiegend Halle (Saale) und in regionaler Nähe des Schulstandortes der Teilnehmenden Kurstag: Dienstag, in der Regel wöchentlich Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen in Sachsen-Anhalt und Selbststudienphasen organisiert. Darüber hinaus findet im Schuljahr 2016/2017 eine Kompaktphase (zwei Tage) in den Winterferien statt. 1.2 Musik an allgemeinbildenden Schulen (16W261001) a) Kursplätze: 20 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Musik an Grundschulen oder einer Unterrichtserlaubnis Musik an Förderschulen
2 Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Grundschule oder überwiegend im Primarbereich einer Förderschule Kursdauer: zwei Schulhalbjahre (etwa 300 Stunden) Kursort: überwiegend Halle (Saale) und in regionaler Nähe des Schulstandortes der Teilnehmenden Kurstag: Dienstag, in der Regel wöchentlich Darüber hinaus findet im Schuljahr 2016/2017 eine zweitägige Kompaktphase in den Winterferien statt. Der Kursbeginn und der genaue Kursablauf werden den zugelassenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durch das LISA mitgeteilt. 1.3 Sport an Grund- und Förderschulen (16W170001) a) Kursplätze: 25 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für Sport an Grundschulen" oder einer Unterrichtserlaubnis für Sport an Förderschulen" (jeweils einschließlich Schwimmen) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Grundschule oder einer Förderschule Kursdauer: zwei Schulhalbjahre (etwa 300 Stunden) Kursort: Präsenztage in Halle (Saale), Mehrtageskurse in Osterburg Kurstag: Dienstag, in der Regel wöchentlich Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen und Selbststudienphasen organisiert. Darüber hinaus finden ein Halbwochenkurs in den Herbstferien 2016, ein Halbwochenkurs in den Winterferien 2017 und ein Halbwochenkurs im Frühjahr 2017 statt. 1.4 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (16W023001) a) Kursplätze: 20 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer allgemeinbildenden Schule Kursort: Halle (Saale) Kurstag: Donnerstag, in der Regel wöchentlich
3 Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen, Selbststudienphasen, regionaler Kleingruppenarbeit und kollegialen Unterrichtsbesuchen organisiert. Zusätzlich wird in den Herbstferien 2016 eine dreitägige Kompaktphase in Halle (Saale) durchgeführt. 1.5 Förderschwerpunkt Lernen (16W023002) a) Kursplätze: 20 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis für den Förderschwerpunkt Lernen Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer allgemeinbildenden Schule Kursort: Halle (Saale) Kurstag: Montag, in der Regel wöchentlich Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen, regionaler Kleingruppenarbeit und Selbststudienphasen organisiert. Zusätzlich wird in den Herbstferien 2016 in Halle (Saale) eine Kompaktphase durchgeführt. 1.6 Deutsch als Zielsprache (16W175001) a) Kursplätze: 20 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Sekundarschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gesamtschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gemeinschaftsschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gymnasien oder einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an berufsbildenden Schulen Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt für die Unterrichtsfächer Deutsch oder Englisch an einer Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, einem Gymnasium oder an einer berufsbildenden Schule Kursort: Halle (Saale) oder Magdeburg Kurstag: Dienstag, in der Regel wöchentlich Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen und Selbststudienphasen organisiert. Vorbehaltlich der Genehmigung wird dieser Kurs aus ESF-Mitteln kofinanziert. 1.7 Deutsch als Zielsprache (16W175002)
4 a) Kursplätze: 20 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Sekundarschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gesamtschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gemeinschaftsschulen, einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an Gymnasien oder einer Unterrichtserlaubnis Deutsch als Zielsprache an berufsbildenden Schulen Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt für beliebige Unterrichtsfächer, außer Deutsch oder moderne Fremdsprachen, an einer Sekundarschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, einem Gymnasium oder einer berufsbildenden Schule Kursdauer: zwei Schulhalbjahre (etwa 300 Stunden) Kursort: Halle (Saale) oder Magdeburg Kurstag: Freitag, in der Regel wöchentlich Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen und Selbststudienphasen organisiert. Vorbehaltlich der Genehmigung wird dieser Kurs aus ESF-Mitteln kofinanziert. 1.8 Ökonomische Bildung Online: Wirtschaft an Sekundarschulen, Wirtschaftslehre an Gymnasien (16W251001) a) Kursplätze: 15 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Wirtschaft an Sekundarschulen oder einer Unterrichtserlaubnis Wirtschaftslehre an Gymnasien c) Leitung des Kurses: LISA in Zusammenarbeit mit der Institut für Ökonomische Bildung gemeinnützige GmbH, Oldenburg d) Zulassungsvoraussetzungen aa) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer Sekundarschule (Stammschule), einer Gesamtschule (Stammschule) oder einer Förderschule (ab Mittelstufe) bb) Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einem Gymnasium (Stammschule) oder an einer Gesamtschule im gymnasialen Bereich (Stammschule) Kursbeginn: September 2016 Kursort: Halle (Saale) für die Präsenzveranstaltungen Kurstag: Mittwoch oder Donnerstag (sechs Präsenzveranstaltungen) Der Kurs beinhaltet fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Bausteine, die einen modernen, praxisorientierten Wirtschaftsunterricht ermöglichen. Für die Online- Lernphasen sind ein Computer mit Internetzugang und Grundkenntnisse im Umgang mit der Anwendungssoftware Microsoft Office erforderlich. Sowohl die Online-Lernphasen als auch die am LISA stattfindenden Veranstaltungen werden von Tutoren
5 betreut. Die Teilnehmenden können auf eine internetbasierte Datenbank mit einer Vielzahl von Unterrichtsmaterialien, Fachbeiträgen und Übungsmaterial zurückgreifen. 1.9 Berufspädagogik für an berufsbildenden Schulen eingesetzte Lehrkräfte (16W224001) a) Kursplätze: 25 Erwerb einer Unterrichtserlaubnis Berufspädagogik Tätigkeit als Lehrkraft im Land Sachsen-Anhalt an einer berufsbildenden Schule Kursort: Halle (Saale) Kurstag: Freitag, vierzehntägig Die Maßnahme wird in Präsenzveranstaltungen und Selbststudienphasen organisiert. An acht Freitagen und Sonnabenden sind jeweils Zweitagesveranstaltungen geplant. Darüber hinaus findet vom 4. bis eine Kompaktphase statt. 2. Bewerbungsverfahren Die Bewerbung ist mittels Bewerbungsbogen (Anlage 1) bis zum auf dem Dienstweg an das Landesschulamt, Turmschanzenstraße 32, Haus 28, Magdeburg, zu richten. Zeitgleich ist eine Anmeldung im eltis 1 ( unter der jeweiligen Weiterbildungsnummer erforderlich. Hierzu sollten die im eltis hinterlegten Daten überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Für die Terminwahrung gilt der Eingangsvermerk im Landesschulamt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten vom Landesschulamt einen Bescheid. Die Bewerbung muss eine Stellungnahme der zuständigen Schulleiterin oder des zuständigen Schulleiters oder der oder des Dienstvorgesetzten enthalten. Bewerbungen von Lehrkräften aus Schulen in freier Trägerschaft sind eine tabellarische Darstellung des Bildungsweges und Kopien der Zeugnisse des absolvierten Lehrerstudiums beizufügen. Schwerbehinderte und gleichgestellte Lehrkräfte können diesen Sachverhalt in ihre Bewerbung aufnehmen. Der Bewerbung ist eine Erklärung gemäß Anlage 2a (Beamtinnen und Beamte) oder gemäß Anlage 2b (Tarifbeschäftigte) beizufügen. 3. Allgemeine Hinweise 1 Elektronisches TeilnehmerInformationsSystem
6 Die erfolgreiche Teilnahme an einem Weiterbildungskurs führt weder zu einer Änderung in der Eingruppierung oder zu einem Anspruch auf ein Amt einer höheren Besoldungsgruppe noch zu einem Anspruch auf langfristige oder dauerhafte Verwendung in der entsprechenden Schulform. Kursgebühren werden von Teilnehmenden aus staatlichen Schulen nicht erhoben. Es können für Kursmaterialien Eigenanteile erhoben werden. Reisekosten werden im Rahmen des geltenden Reisekostenrechts erstattet. Je nach Auslastung des Weiterbildungskurses können von Teilnehmenden aus Schulen in freier Trägerschaft einmalig Kursgebühren in Höhe von etwa 500 Euro erhoben werden. Prüfungen zum Erwerb einer Unterrichtserlaubnis sind gemäß dem in Nummer 1 Satz 1 genannten RdErl. des MK über die staatliche Weiterbildung von Lehrkräften abzulegen. Diese sind gebührenfrei. Die Zulassung zur Teilnahme an einem Weiterbildungskurs verpflichtet zur Teilnahme an allen Veranstaltungen. Für die Teilnahme am Weiterbildungskurs werden den teilnehmenden Lehrkräften für die Dauer des Kurses wöchentlich drei Abminderungsstunden gewährt. Beträgt die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung dann weiterhin mehr als 22 Wochenstunden, so wird eine weitere Abminderung auf 22 Wochenstunden gewährt. Sofern Kurstage als Präsenztage in der Unterrichtswoche ausgewiesen sind, sind die zu erteilenden Unterrichtsstunden auf die verbleibenden Unterrichtstage der Woche zu verteilen. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an den Kursen besteht nicht. Die Kurse finden vorbehaltlich ausreichender Bewerberzahlen und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel statt. Kursbeginn und genauer Kursablauf werden den zugelassenen Teilnehmenden durch das LISA mitgeteilt.
7 Landesschulamt Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 32, Haus Magdeburg Anlage 1 (zu Nummer 2) Bewerbung zur Teilnahme an einem Fort-, Weiterbildungskurs/Studiengang für Lehrkräfte Ich bewerbe mich um die Teilnahme am Kurs/Studiengang Nummer: Bezeichnung des Kurses/Studienganges/SVBl. Nr. Angaben zur Person: Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) Telefon, -Adresse Stammschule Name der Schule Anschrift Telefon Lehrkraft an Name der Schule Anschrift Telefon Unterrichtsfächer Teilzeitbeschäftigung ja nein Schwerbehinderung ja nein (oder gleichgestellt)
8 Berufsabschluss Abschlussjahr/Kurzbezeichnung der Ausbildung/Fächer Nachweise (bitte beifügen) ausstehende Bewerbungen für weitere Weiterbildungsmaßnahmen ja nein wenn ja, welche _ Teilnahme an einer anderen staatlichen Weiterbildung ja nein wenn ja, welche _ Teilnahme an einer anderen Weiterbildung ja nein wenn ja, welche und welcher Abschluss _ erfolglose Bewerbung für eine Weiterbildung ja nein wenn ja, welche Ich versichere die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers Stellungnahme der Schulleitung (bei mehreren Bewerbungen Rangfolge angeben) Datum, Unterschrift der Schulleiterin/des Schulleiters
9 Erklärung zur beabsichtigten Weiterbildung Anlage zum Bewerbungsbogen für Beamtinnen und Beamte Bezug: a) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 20) b) Bek. des MK vom (SVBl. LSA S. xx) Anlage 2 a (zu Nummer 2) 1. Hinweis: Eine Weiterbildung, die dem Erwerb einer Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis dient, gilt im Kontext der Personalentwicklung als eine Förderung der professionellen Kompetenzerweiterung der Lehrkraft. Das Land Sachsen-Anhalt als Dienstherr unterstützt diese Qualifizierung durch entsprechende Vergünstigungen, wie z. B. die Freistellung vom Unterricht und die Übernahme der Qualifizierungskosten. Die Gesamtkosten (Sachaufwand und Personalkosten) belaufen sich je nach Art der Weiterbildung in der Regel auf etwa bis maximal Euro. 2. Erklärung: Wenn ich vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieser Weiterbildung auf eigenen Wunsch aus dem Landesdienst Sachsen-Anhalt ausscheide, bin ich verpflichtet, die aus Anlass der Weiterbildungsmaßnahme entstandenen Kosten wie folgt zurückzuzahlen: a) bis zu einem Jahr nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme die vollen Aufwendungen, b) bis zu eineinhalb Jahren nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme zwei Drittel der Aufwendungen, c) bis zu zwei Jahren nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme ein Drittel der Aufwendungen. Die Pflicht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen der von mir beantragten Weiterbildung gemäß Nummer 4.9 Abs. 3 des Bezugs-RdErl. zu a ist mir bekannt. Mir ist ebenfalls bekannt, dass der erfolgreiche Abschluss eines Weiterbildungskurses keinen Anspruch auf Beförderung begründet. Ort und Datum Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
10 Erklärung zur beabsichtigten Weiterbildung Anlage zum Bewerbungsbogen für Tarifbeschäftigte Bezug: a) RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S. 20) b) Bek. des MK vom (SVBl. LSA S. xx) Anlage 2 b (zu Nummer 2) 1. Hinweis: Eine Weiterbildung, die dem Erwerb einer Lehrbefähigung oder Unterrichtserlaubnis dient, gilt im Kontext der Personalentwicklung als eine Förderung der professionellen Kompetenzerweiterung der Lehrkraft. Das Land Sachsen-Anhalt als Arbeitgeber unterstützt diese Qualifizierung durch entsprechende Vergünstigungen, wie z. B. die Freistellung vom Unterricht und die Übernahme der Qualifizierungskosten. Die Gesamtkosten (Sachaufwand und Personalkosten) belaufen sich je nach Art der Weiterbildung in der Regel auf etwa bis maximal Euro. 2. Erklärung: Wenn ich vor Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung dieser Weiterbildung auf eigenen Wunsch aus dem Landesdienst Sachsen-Anhalt ausscheide, bin ich nach 5 Abs. 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder verpflichtet, die aus Anlass der Weiterbildungsmaßnahme entstandenen Kosten wie folgt zurückzuzahlen: a) bis zu einem Jahr nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme die vollen Aufwendungen, b) bis zu eineinhalb Jahren nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme zwei Drittel der Aufwendungen, c) bis zu zwei Jahren nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme ein Drittel der Aufwendungen. Die Pflicht zur Teilnahme an allen Veranstaltungen der von mir beantragten Weiterbildung gemäß Nummer 4.9 Abs. 3 des Bezugs-RdErl. zu a ist mir bekannt. Mir ist ebenfalls bekannt, dass der erfolgreiche Abschluss eines Weiterbildungskurses keinen Anspruch auf Höhergruppierung begründet. Ort und Datum Unterschrift der Bewerberin/des Bewerbers
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