Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Endgültige Schülerkostensätze im Schuljahr 2016/2017. RdErl. des MB vom

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1 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft; Endgültige Schülerkostensätze im Schuljahr 2016/2017 RdErl. des MB vom Bezug: RdErl. des MB vom (SVBl. LSA S. 145) 1. Nachfolgend werden in a) der Anlage 1 die endgültigen Schülerkostensätze (Jahresbeträge) für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft gemäß 9 Abs. 5 der Verordnung über Schulen in freier Trägerschaft (SchifT-VO) vom (GVBI. LSA S. 390, 569), geändert durch Verordnung vom (GVBI. LSA S. 221), b) der Anlage 2 die Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA), c) der Anlage 3 die Klassenfrequenz der öffentlichen Schulen gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SchulG LSA, d) der Anlage 4 das Jahresentgelt gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 und Abs. 4 SchulG LSA und e) der Anlage 5 der Wochenstundenbedarf gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2 SchulG LSA veröffentlicht. 2. Personen- und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 3. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. außer Kraft.

2 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 1. Allgemeinbildende Schulen Schulform Anlage 1 (zu Nummer 1 Buchst. a) Schülerkostensatz 1 in Euro bis Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 3 916,56 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit 2 389,56 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen 3 263,01 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen vom , SVBl. LSA S. 76) Sekundarschule 5 704,80 Waldorfschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,11 b) Schuljahrgang ,75 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,45 b) Schuljahrgänge 11 bis ,04 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,83 b) Schuljahrgang ,18 c) Schuljahrgang 12 und ,72 Gemeinschaftsschule 5 344,58 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO Förderschwerpunkt Lernen 5 016,96 übrige Förderschwerpunkte 5 844,76 Förderschulen a) für Geistigbehinderte ,09 b) mit Ausgleichsklassen ,74 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung ,75 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung ,84 cc) Förderschwerpunkt Autismus ,44 c) für Lernbehinderte ,55

3 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 2. Berufsbildende Schulen Schulformen Schulform: Fachschule Schülerkostensatz 1 in Euro bis Betriebswirtschaft 2J/V(auslaufend) 5 074,93 Betriebswirtschaft 2J/V(neu) 4 613,58 Betriebswirtschaft 4J/T (auslaufend) 2 863,13 Betriebswirtschaft 4J/T (neu) 2 602,85 Heilerziehungspflege 2J/V (auslaufend) 5 364,95 Heilerziehungspflege 2J/V (neu) 5 251,79 Heilerziehungspflege 4J/T (auslaufend) 3 046,70 Heilerziehungspflege 4J/T (neu) 2 963,77 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 757,73 Heilpädagogik 2 1/2J/T 3 227,44 Sozialpädagogik 2J/V (auslaufend) 5 436,33 Sozialpädagogik 2J/V (neu) 4 749,86 Sozialpädagogik 3J/T (auslaufend) 4 115,97 Sozialpädagogik 3J/T (neu) 3 742,89 Sozialpädagogik 3J/integrative Form (auslaufend) 4 096,57 Sozialpädagogik 3J/integrative Form (neu) 3 641,31 Sozialpädagogik 1J/Pr (auslaufend) 2 083,11 Sozialpädagogik 1J/Pr (neu - Vollzeit) 1 321,45 Sozialpädagogik 1J/Pr (neu - Teilzeit) 983,30 Sozialpädagogik 4J/T integrative Form (neu) 2 937,75 Technik/alle Fachrichtungen 2J/V 5 074,93 Technik/alle Fachrichtungen 4J/T 2 863,13 Schulform: Berufsfachschule Altenpflegehilfe 1J/V 3 039,67 Altenpflegehilfe 2J/T 1 520,43 Altenpflege 3J/V 3 440,76 Altenpflege 3 1/2J/T 2 889,17 Altenpflege 4J/T 2 573,63 Altenpflege 4 1/2J/T 2 246,14 Diätassistenz 3J/V 4 679,33

4 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. Ergotherapie 3J/V 4 206,59 Gastronomie 1J/V *) 8 859,44 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/Design 5 147,50 b) Medien/Kommunikation 5 147,50 c) Mode/Design 5 083,42 Gymnastik 3J/V *) 5 144,61 Heilerziehungshilfe 1J/V 3 437,22 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 718,02 Kinderpflege 2J/V 5 189,12 Kosmetik 2J/V 4 291,67 Logopädie 3J/V 3 909,35 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 4 896,50 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 4 382,42 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 4 427,57 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 5 385,68 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 5 038,18 Physiotherapie 3J/V 4 409,96 Physiotherapie 2 J/verkürzt 3 067,46 Physiotherapie 1 1/2 J/verkürzt 4 090,04 Sozialassistenz 2J/V 4 231,76 Sozialpflege 1J/V *) 6 231,91 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 6 619,13 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 760,52 Touristikassistenz 2J/V 5 040,36 Wirtschaftsassistenz/Informationsverarbeitung 2J/V 5 386,69 Wirtschaftsassistenz/Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 5 215,81 Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 499,38 Schulform: Berufsschule 2 371,99 *) letztmalige Aufnahme zum Schuljahr 2015/2016) Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig

5 Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen- Anhalt (SVBl. LSA) veröffentlichten Texte. 1 Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA 2 Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. 3 Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus. 1 Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA

6 3. Schulen in freier Trägerschaft, die nach dem den Schulbetrieb aufgenommen haben 3.1 Allgemeinbildende Schulen Schulform Schülerkostensatz in Euro bis Grundschule 3 767,03 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit 1 379,29 Zuschuss für präventive sonderpädagogische Förderung in der Schuleingangsphase der Grundschule durch Sonderpädagogen 2 253,47 (Nummer 1.4 des RdErl. des MK über die Unterrichtsorganisation an den Grundschulen vom , SVBl. LSA S. 76) Sekundarschule 5 529,22 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis ,49 b) Schuljahrgänge 11 bis ,47 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis ,85 b) Schuljahrgang ,16 c) Schuljahrgang 12 und ,75 Gemeinschaftsschule 5 181,26 Zuschuss für gemeinsamen Unterricht gemäß 9 Abs. 3 Nr. 5 SchifT-VO a) Förderschwerpunkt Lernen 4 834,96 b übrige Förderschwerpunkte 5 567,30 Förderschulen a) für Geistigbehinderte ,41 b) mit Ausgleichsklassen ,81

7 3.2 Berufsbildende Schulen Schulformen Schulform: Fachschule Schülerkostensatz in Euro bis Betriebswirtschaft 2J/V (auslaufend) 4 890,36 Betriebswirtschaft 2J/V (neu) 4 445,79 Betriebswirtschaft 4J/T (auslaufend) 2 759,00 Betriebswirtschaft 4J/T (neu) 2 508,18 Heilerziehungspflege 2J/V (auslaufend) 5 172,45 Heilerziehungspflege 2J/V (neu) 5 060,79 Heilerziehungspflege 4J/T (auslaufend) 2 937,41 Heilerziehungspflege 4J/T (neu) 2 855,99 Heilpädagogik 1 1/2J/V 4 586,63 Heilpädagogik 2 1/2J/T 3 111,39 Sozialpädagogik 2J/V (auslaufend) 5 238,62 Sozialpädagogik 2J/V (neu) 4 577,11 Sozialpädagogik 3J/T (auslaufend) 3 966,27 Sozialpädagogik 3J/T (neu) 3 606,77 Sozialpädagogik 3J/integrative Form (auslaufend) 3 948,40 Sozialpädagogik 3J/integrative Form (neu) 3 508,89 Sozialpädagogik 1J/Pr (auslaufend) 2 010,04 Sozialpädagogik 1J/Pr (Vollzeit) 1 273,39 Sozialpädagogik 1J/Pr (Teilzeit) 947,54 Sozialpädagogik 4J/T integrative Form (neu) 2 830,90 Technik/alle Fachrichtungen 2J/V 4 890,36 Technik/alle Fachrichtungen 4J/T 2 759,00 Schulform: Berufsfachschule Altenpflegehilfe 1J/V 2 931,14 Altenpflegehilfe 2J/T 1 466,14 Altenpflege 3J/V 3 317,27 Altenpflege 3 1/2J/T 2 785,48 Altenpflege 4J/T 2 481,32 Altenpflege 4 1/2J/T 2 165,53 Diätassistenz 3J/V 4 512,85 Ergotherapie 3J/V 4 057,95

8 Gastronomie 1J/V *) 8 543,99 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/Design 4 963,62 b) Medien/Kommunikation 4 963,62 c) Mode/Design 4 902,21 Gymnastik 3J/V *) 4 958,68 Heilerziehungshilfe 1J/V 3 314,37 Heilerziehungshilfe 2J/T 1 656,61 Kinderpflege 2J/V 5 002,31 Kosmetik 2J/V 4 138,42 Logopädie 3J/V 3 771,06 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 4 723,32 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 4 223,84 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 4 267,78 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 5 190,58 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 4 858,51 Physiotherapie 3J/V 4 254,46 Physiotherapie 2J/verkürzt 2 960,40 Physiotherapie 1 1/2J/verkürzt 3 947,29 Sozialassistenz 2J/V 4 080,87 Sozialpflege 1J/V *) 6 008,07 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 6 380,83 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 5 551,15 Touristikassistenz 2J/V 4 857,18 Wirtschaftsassistenz/Informationsverarbeitung 2J/V 5 191,14 Wirtschaftsassistenz/Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 5 027,37 Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 3 372,11 Schulform: Berufsschule 2 285,72 *) letztmalige Aufnahme zum Schuljahr 2015/2016 Abkürzungen: V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig 1 Betrag setzt den Nachweis gemäß 9 Abs. 4 SchifT-VO voraus. 2 Betrag setzt den Nachweis des Einsatzes von Sonderpädagogen voraus.

9 Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst. b) Stundenpauschale 1. Allgemein bildende Schulen Grundschule/Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 2,49 Sekundarschule Gemeinschaftsschule 4 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 3 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 0,78 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 0 Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 4,89 b) Schuljahrgang 11 0 c) Schuljahrgänge 12 bis 13 0 Förderschule a) für Geistigbehinderte 2,8 b) mit Ausgleichsklassen 1,16 c) für Lernbehinderte 2,92 2. Berufsbildende Schulen 1 Berufsfachschule/Fachschule 2 2,35 Berufsschule (Teilzeit) 3 0,5 Fachoberschule (alle Fachrichtungen)/Fachgymnasium Für Bildungsgänge, die im öffentlichen Schulwesen keine Teilungsstunden erhalten, wird die Pauschale mit dem Wert 0" angesetzt. Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden erhalten in a) Fachtheorie die Pauschale als Fachtheoriestunden und b) Fachpraxis die Pauschale als Fachpraxisstunden. Die Vollzeitform wird mit 30 Wochenstunden angesetzt. Ansonsten wird die Pauschale anteilig gewährt. Die Pauschale wird als Fachtheoriestunden angesetzt. Es werden keine Teilungsstunden vergeben.

10 Anlage 3 (zu Nummer 1 Buchst. c) Schulform Klassenfrequenz Grundschule 19,4 Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 112,63 Sekundarschule 20,3 Gymnasium Schuljahrgänge 5 bis 10 23,9 Integrierte Gesamtschule 24,7 Gemeinschaftsschule 22,1 Förderschule für Geistigbehinderte 7,2 a) Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 6,45 b) Schüler je Betreuungskraft 47,24 Förderschule mit Ausgleichsklassen 8,5 Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 15,88 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung 8,5 Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 29,65 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung 8,5 Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 10,19 Schüler je Betreuungskraft 45,6 cc) Förderschwerpunkt Autismus 8,5 Schüler je pädagogischem Mitarbeiter 6,45 Schüler je Betreuungskraft 47,24 Förderschule für Lernbehinderte 10,4 Berufsschule Teilzeit 17,1 Fachoberschule 20,4 Fachschule Teilzeit 18,7 Fachschule Vollzeit 21,1 einjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 20,2 einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt 18,0 einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglicht 12,0 zweijährige Berufsfachschule, die zum Realschulabschluss führt 17,2 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Vollzeit 19,0 Berufsfachschule für nichtärztliche Heilberufe Teilzeit 19,4 zwei- und mehrjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 19,6

11 Anlage 4 (zu Nummer 1 Buchst. d) Entgeltgruppe Stufe Jahresentgelt in Euro , , ,89 4 (Lehrkräfte) ,96 4 (Pädagogische Mitarbeiter) , ,39 13 ok ,36

12 1. Allgemeinbildende Schulen Schulform Anlage 5 (zu Nummer 1 Buchst. e) Berücksichtigter Wochenstundenbedarf gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2 SchulG LSA bis Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 24,5 Sekundarschule 31,5 Waldorfschule a) Schuljahrgänge 5 bis 12 31,5 b) Schuljahrgang 13 Gymnasium a) Schuljahrgänge 5 bis 10 33,54 b) Schuljahrgänge 11 bis 12 1,79 *) Integrierte Gesamtschule a) Schuljahrgänge 5 bis 10 34,5 b) Schuljahrgang c) Schuljahrgang 12 und 13 1,95 *) Gemeinschaftsschule 31,5 Förderschulen a) Schule für Geistigbehinderte 28,25 b) Schule mit Ausgleichsklassen 28,7 aa) Förderschwerpunkt sprachliche Entwicklung 28,7 bb) Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung 28,7 cc) Förderschwerpunkt Autismus 28,7 c) Förderschule für Lernbehinderte 25,7 *) Für die Qualifikationsphase gymnasiale Oberstufe wurde an Stelle der Größe Wochenstundenbedarf je Klasse/Klassenfrequenz die Größe Lehrerwochenstunden je Schüler des vorangegangenen Schuljahres der entsprechenden öffentlichen Schule verwendet (vgl. 18a Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 SchulG LSA).

13 2. Berufsbildende Schulen Schulform: Fachschule Betriebswirtschaft 2J/V(auslaufend) Betriebswirtschaft 2J/V(neu) Betriebswirtschaft 4J/T (auslaufend) Betriebswirtschaft 4J/T (neu) Heilerziehungspflege 2J/V (auslaufend) Heilerziehungspflege 2J/V (neu) Heilerziehungspflege 4J/T (auslaufend) Heilerziehungspflege 4J/T (neu) Heilpädagogik 1 1/2J/V Heilpädagogik 2 1/2J/T Sozialpädagogik 2J/V (auslaufend) Sozialpädagogik 2J/V (neu) Sozialpädagogik 3J/T (auslaufend) Sozialpädagogik 3J/T (neu) Sozialpädagogik 3J/integrative Form (auslaufend) Sozialpädagogik 3J/integrative Form (neu) Sozialpädagogik 1J/Pr (auslaufend) Sozialpädagogik 1J/Pr (neu - Vollzeit) Sozialpädagogik 1J/Pr (neu - Teilzeit) Sozialpädagogik 4J/T integrative Form (neu) Technik/alle Fachrichtungen 2J/V Technik/alle Fachrichtungen 4J/T Berücksichtigter Wochenstundenbedarf gemäß 18a Abs. 3 Satz 2 und Satz 3**) SchulG LSA bis (T)/0 (FP) 30 (T)/0 (FP) 16,5 (T)/0 (FP) 15 (T)/0 (FP) 25,5 (T)/10,3 (FP) 22,5 (T)/9,3 (FP) 12,75 (T)/5,12 (FP) 11,25 (T)/4,65 (FP) 24 (T)/7 (FP) 14,4 (T)/4,2 (FP) 33 (T)/0 (FP) 30 (T)/0 (FP) 22(T)/0 (FP) 20 (T)/0 (FP) 22 (T)/3,933 (FP) 23 (T)/0 (FP) 3,9 (T)/13 (FP) 9 (T)/0 (FP) 7 (T)/0 (FP) 16,93 (T)/0 (FP) 33 (T)/0 (FP) 16,5 (T)/0 (FP) Schulform: Berufsfachschule Altenpflegehilfe 1J/V Altenpflegehilfe 2J/T Altenpflege 3J/V Altenpflege 3 1/2J/T 12 (T)/8 (FP) 6 (T)/4 (FP) 14,833 (T)/5,792 (FP) 12,714 (T)/4,965 (FP)

14 Altenpflege 4J/T 11,125 (T)/4,684 (FP) Altenpflege 4 1/2J/T 9,889 (T)/3,861 (FP) Diätassistenz 3J/V 15,467 (T)/14,042 (FP) Ergotherapie 3J/V 10,617 (T)/17,058 (FP) Gastronomie 1J/V *) 19 (T)/16,2 (FP) Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V a) Grafik/Design 20 (T)/12,6 (FP) b) Medien/Kommunikation 20 (T)/12,6 (FP) c) Mode/Design 18,5 (T)/14,1 (FP) Gymnastik 3J/V *) 27,167 (T)/2,967 (FP) Heilerziehungshilfe 1J/V 14 (T)/8,4 (FP) Heilerziehungshilfe 2J/T 7 (T)/4,2 (FP) Kinderpflege 2J/V 25 (T)/6,2 (FP) Kosmetik 2J/V 16,5 (T)/12,7 (FP) Logopädie 3J/V 10,333 (T)/15,125 (FP) Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 12,85 (T)/19,063 (FP) Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 23,8 (T)/3,6 (FP) Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 20,333 (T)/5,367 (FP) Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 26,912 (T)/3,367 (FP) Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 18 (T)/15,5 (FP) Physiotherapie 3J/V 10,033 (T)/19,3 (FP) Physiotherapie 2 J/verkürzt 3,5 (T)/20 (FP) Physiotherapie 1 1/2 J/verkürzt 4,667 (T)/26,667 (FP) Sozialassistenz 2J/V 15,5 (T)/11,6 (FP) Sozialpflege 1J/V *) 26 (T)/9,2 (FP) Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 28 (T)/7,2 (FP) Technische Assistenz für Informatik 2J/V 32 (T)/0,6 (FP) Touristikassistenz 2J/V 30 (T)/0,6 (FP) Wirtschaftsassistenz/Informationsverarbeitung 2J/V 29 (T)/1,6 (FP) Wirtschaftsassistenz/Fremdsprachen und Korrespondenz 2J/V 25 (T)/5,6 (FP) Schulform: Fachoberschule (alle Fachrichtungen) Schulform: Berufsschule 22 (T)/0 (FP) 12 (T)/0 (FP) *) letztmalige Aufnahme zum Schuljahr 2015/2016 **) Bei berufsbildenden Ersatzschulen wird die Berechnung für den ausschließlich theoretischen Unterricht (T) und den fachpraktischen Unterricht (FP) getrennt ausgeführt. Abkürzungen:

15 V = Vollzeitausbildung 1J = einjährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig T = Teilzeitausbildung 1 1/2J = eineinhalbjährig 3J = dreijährig Pr = Praktikum 2J = zweijährig

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