2. Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.
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- Eike Beckenbauer
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1 Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Schülerkostensätze im Schuljahr 2008/2009* RdErl. des MK vom Nachfolgend werden a) in der Anlage 1 die endgültigen Schülerkostensätze (Jahresbeträge) für allgemein bildende und berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft gemäß 10 Abs. 5 der Ersatzschulverordnung vom (GVBl. LSA S. 463) b) in der Anlage 2 die Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Nr. 1 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zuletzt geändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom (GVBl. LSA S. 358) c) in der Anlage 3 die Klassenfrequenz der öffentlichen Schulen gemäß 18a Abs. 3 Nr. 3 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt d) in der Anlage 4 das Jahresentgelt gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht. 2. Personen und Funktionsbezeichnungen in diesem RdErl. gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 3. Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft.
2 Anlage 1 ( zu Nummer 1 Buchst. a) Allgemein bildende Schulen endgültiger Schülerkostensatz* in Schulform Euro Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 3.229,67 Zusatz für unterrichtsergänzende und -unterstützende Maßnahmen während der verlässlichen Öffnungszeit* 446,85 * Betrag setzt den Nachweis gem. 10 Abs. 4 ESch-VO voraus Sekundarschule 4.895,50 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 4.807,22 Waldorfschule (Schuljahrgang 13) 4.553,06 Gymnasium - Schuljahrgänge 5 bis ,61 - Schuljahrgänge 11 bis ,41 Integrierte Gesamtschule (Schuljahrgänge 5 bis 10) 4.283,52 Schülerkostensatz für Schüler im gemeinsamen Unterricht Grundschule Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferent) 6.295,85 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (zieldifferent) 9.183,17 Förderschwerpunkt Sprache 5.611,07 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 9.183,17 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ,87 Förderschwerpunkt Hören ,57 Förderschwerpunkt Sehen ,27 Förderschwerpunkt Autismus ,27 Sekundarschule Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferent) 7.961,68 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (zieldifferent) ,00 Förderschwerpunkt Sprache 7.276,90 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ,00 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ,70 Förderschwerpunkt Hören ,40 Förderschwerpunkt Sehen ,10 Förderschwerpunkt Autismus ,10 Gymnasium (Schuljahrgänge 5 bis 10) Förderschwerpunkt Sprache 5.401,31 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 8.973,41 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ,11 Förderschwerpunkt Hören ,81 Förderschwerpunkt Sehen ,51 Förderschwerpunkt Autismus ,51 Gymnasium (Schuljahrgänge 11 bis 12) Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung 9.625,96 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ,60 Förderschwerpunkt Sehen ,87 Förderschwerpunkt Autismus ,87 Für weitere Fälle des gemeinsamen Unterrichts werden bei Bedarf die Schülerkostensätze gesondert ermittelt und zur Verfügung gestellt.
3 Integrierte Gesamtschule (Schuljahrgänge 5 bis 10) Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferent) 7.349,70 Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (zieldifferent) ,02 Förderschwerpunkt Sprache 6.664,92 Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung ,02 Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung ,72 Förderschwerpunkt Hören ,42 Förderschwerpunkt Sehen ,12 Förderschwerpunkt Autismus ,12 Förderschulen - Schule für Geistigbehinderte ,50 - Schule mit Ausgleichsklassen ,90 Berufsbildende Schulen endgültiger Schülerkostensatz* in Schulform: Fachschule Euro Altenpflege 3J/V (auslaufend) 2.193,59 Altenpflege 3 1/2J/T (auslaufend) 2.086,84 Altenpflege 4 J/T (auslaufend) 1.453,38 Altenpflege 5 J/T (auslaufend) 1.460,50 Betriebswirtschaft 2J/V 3.830,72 Betriebswirtschaft 4J/T 2.360,29 Technik/ alle Fachrichtungen 2J/V 3.830,72 Technik/ alle Fachrichtungen 4J/T 2.360,29 Heilerziehungspflege 2J/V 3.981,45 Heilerziehungspflege 4J/T 2.466,00 Heilpädagogik 1 1/2J/V 3.530,15 Heilpädagogik 2 1/2J/T 2.613,95 Hotel- und Gaststättengewerbe 2J/V 3.890,68 Hotel- und Gaststättengewerbe 4J/T 2.406,86 Logistik 2J/V 3.830,72 Logistik 4J/T 2.360,29 Motopädie 1J/V 3.815,43 Motopädie 2J/T 2.350,87 Sozialpädagogik 2J/V 4.197,82 Sozialpädagogik 3J/integrative Form 3.238,59 Sozialpädagogik 1J/Pr 852,20 endgültiger Schülerkostensatz* in Schulform: Berufsfachschule Euro Altenpflegehilfe 1J/V 2.436,57 Altenpflegehilfe 2J/T 1.218,28 Altenpflege 3J/V 2.403,08 Altenpflege 3 1/2J/T 2.021,12 Altenpflege 4J/T 1.710,23 Altenpflege 4 1/2J/T 1.572,03 Biologisch-technische Assistenz 2J/V 3.790,60 Chemisch-technische Assistenz 2J/V 3.671,82
4 Diätassistenz 3J/V 3.250,41 Ergotherapie 3J/V 2.906,41 Gastronomie 1J/V 4.275,27 Gestaltungstechnische Assistenz 2J/V - Grafik/ Design 3.739,70 - Medien/ Kommunikation 3.739,70 - Mode/ Design 3.637,89 Gymnastik 3J/V 3.743,10 Heilerziehungshilfe 1J/V 2.485,71 Heilerziehungshilfe 2J/T 1.242,85 Kinderpflege 2J/V 3.725,63 Kosmetik 2J/V 3.187,63 Logopädie 3J/V 2.706,32 Masseur und medizinischer Bademeister 2J/V 3.389,50 Medientechnische Assistenz 2J/V 3.739,70 Medizinische Dokumentationsassistenz 2J/V 3.030,71 Medizinisch-technische Assistenz für Funktionsdiagnostik 3J/V 3.091,86 Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenz 3J/V 3.764,51 Pharmazeutisch-technische Assistenz 2 1/2J/V 3.715,77 Physiotherapie 3J/V 3.048,63 Sozialassistenz 2J/V 3.070,90 Sozialpflege 1J/V 4.285,96 Sozialpflege 2J/V (Pflegevorschule) 4.117,03 Technische Assistenz für Informatik 2J/V 4.210,05 Touristikassistenz 2J/V 3.736,19 Umweltschutztechnische Assistenz 2J/V 3.712,73 Wirtschaftsassistenz/Informationsverarbeitung 2J/V 3.930,59 Wirtschaftsassistenz/Fremdsprachen und Korrespondenz. 2J/V 3.794,84 Wirtschaftsassistenz/Bürowirtschaft 2J/V 3.743,94 Schulform Fachoberschule (alle Fachrichtungen) 2.599,07 Schulform Berufsschule 1.578,66 V = Vollzeitausbildung T = Teilzeitausbildung Pr = Praktikum 1J = einjährig 1 1/2J = eineinhalbjährig 2J = zweijährig 2 1/2J = zweieinhalbjährig 3J = dreijährig * Schülerkostensatz gemäß 18a Abs. 3 Nr. 4 Satz 4 SchulG LSA
5 Anlage 2 (zu Nummer 1 Buchst. b) Stundenpauschale gemäß 18a Abs. 3 Nr. 1 SchulG LSA für den Zeitraum vom bis zum Stundenpauschale Allgemeinbildende Schulen Grundschule / Waldorfschule (Schuljahrgänge 1 bis 4) 0,54 Sekundarschule 1,72 Waldorfschule (Schuljahrgänge 5 bis 12) 1,07 Gymnasium - Schuljahrgänge 5 bis 10 0,78 - Schuljahrgänge 11 bis 12 0 Integrierte Gesamtschule (Schuljahrgänge 5 bis 10) (ab SJ 2008/2009) 4,22 Förderschule für Geistigbehinderte 0 Förderschule mit Ausgleichsklassen 0 Berufsbildende Schulen 1 Berufsfachschule/Fachschule 2 1,86 Berufsschule (Teilzeit) 3 0,22 Fachoberschule (alle Fachrichtungen)/Fachgymnasium Für Bildungsgänge, die im öffentlichen Schulwesen keine Teilungsstunden erhalten, wird die Pauschale mit dem Wert "0" angesetzt. 2 Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden in Fachtheorie erhalten die Pauschale als Fachtheoriestunden. Bildungsgänge mit überwiegend Teilungsstunden in Fachpraxis erhalten die Pauschale als Fachpraxisstunden. Die Vollzeitform wird mit 30 Wochenstunden angesetzt. Ansonsten wird die Pauschale anteilig gewährt. 3 Die Pauschale wird als Fachtheoriestunden angesetzt. 4 Es werden keine Teilungsstunden vergeben.
6 Anlage 3 ( zu Nummer 1 Buchst. c) Klassenfrequenz der öffentlichen Schule gemäß 18a Abs. 3 Nr. 3 SchulG LSA Bei der Berechnung der Finanzhilfe für Ersatzschulen nach 18ff SchulG LSA sind für das Schuljahr 2008/09 folgende Klassenfrequenzen der öffentlichen Schulen zugrunde zu legen: Schulform Klassenfrequenz gem. 18a Abs. 3 Nr. 3 SchulG LSA Grundschule 17,7 - Schüler/innen je pädagogischen Mitarbeiter 80,94 Sekundarschule 19,4 Gymnasium Jahrgangsstufe 5 bis 10 23,0 Gesamtschule (Jahrgangsstufe 5 bis 10) 23,9 Förderschule für Geistigbehinderte 7,0 - Schüler/innen je pädagogischen Mitarbeiter 6,16 - Schüler/innen je Betreuungskraft 32,67 Förderschule mit Ausgleichsklassen 7,80 - Schüler/innen je pädagogischen Mitarbeiter 12,4 Berufsschule Teilzeit 20,64 Fachoberschule 22,57 Fachschule Teilzeit 18,64 Fachschule Vollzeit 22,97 einjährige Berufsfachschule, die zum beruflichen Abschluss führt 22,50 einjährige Berufsfachschule, die den Realschulabschluss voraussetzt 20,81 einjährige Berufsfachschule, die den Hauptschulabschluss ermöglicht 20,00 zweijährige Berufsfachschule, die zum Realschulabschluss führt 22,38 BFS für nichtärztliche Heilberufe Vollzeit 21,98 BFS für nichtärztliche Heilberufe Teilzeit 22,40 zwei- und mehrjährige BFS, die zum beruflichen Abschluss führt 21,72
7 Anlage 4 ( zu Nummer 1 Buchst. d) Jahresentgelt gemäß 18 Abs. 3 Nr. 4 und Abs. 4 SchulG LSA für die Zeit vom bis zum Entgeltgruppe Stufe Jahresentgelt in Euro , , , , , ,00 13 ok ,05
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