Fragebogen Ansuchen Grundsubvention für das Jahr

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1 1 An das Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abteilung Freizeit und Tourismus DS Klagenfurt Sport Siebenhügelstraße Klagenfurt am Wörthersee Eingangsstempel Fragebogen Ansuchen Grundsubvention für das Jahr Gefördert werden können Klagenfurter Sportvereine, die 1.) als Verein im Vereinsregister (ZVR) eingetragen sind, 2.) ihren Sitz in Klagenfurt haben, 3.) mindestens seit einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder die bisherige sportliche Arbeit mehrerer, seit mindestens einem Jahr eingetragener Sportvereine nahtlos fortsetzen oder Aufgaben von langjährigen Sportvereinen im Zuge einer Fusion, Verschmelzung oder im Rahmen einer Interessenoder Startgemeinschaft sowie von der Stadt gewünschter Trägervereine übernehmen, 4.) als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart festgelegt haben, 5.) vom Finanzamt für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt sind, 6.) mehr als 60 % der Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt haben, 7.) Mitglied eines anerkannten Österreichischen Sportverbandes (BSO) sind (sollte dies nicht der Fall sein, dann kann eine Subvention über den Bereich Freizeitsport, insofern die anderen Richtlinien eingehalten werden, erfolgen), 8.) mindestens 12 aktive Mitglieder haben (gilt auch für die jeweiligen Sektionen des Vereines), 9.) nach Maßgabe des allgemeinen Gleichstellungsgesetztes (AGG) Menschen aufgrund ihrer Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität nicht benachteiligen. Wichtige Hinweise: 1.) Der Fragebogen (Grundsubvention) muss vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 20. Februar, sollte dieser auf einem Feiertag liegen, spätestens bis zum darauffolgenden Montag, des jeweiligen Jahres, für das die Zuwendung beantragt wird, beim Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Freizeit und Tourismus - DS Klagenfurt Sport eingegangen sein. 2.) Bitte beachten Sie, dass der Fragebogen (bzw. das digitale Subventionsansuchen) nur vom Obmann gezeichnet werden kann! 3.) Das Subventionsansuchen für die Grundsubvention muss ebenfalls bis spätestens 20. Februar in digitaler Form ( eingereicht werden. 4.) Der Obmann ist für den fristgerechten Eingang bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee verantwortlich. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden. 5.) Bei offenen Fragen können Sie uns gerne in der Dienstzeit kontaktieren.

2 2 1.) Grundangaben Ist der Verein im ZVR (Zentrales Vereinsregister) seit mindestens einem Jahr, als Klagenfurter Verein, eingetragen? *1 Ist die beim Verein (Sektion) betriebene Sportart bei der Bundessportorganisation (BSO) anerkannt? *2 Haben mehr als 60% der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt? *1 Hat der Verein mindestens 12 aktive Mitglieder *1 Hat der Verein in seiner Satzung die Pflege des Sport oder einer Sportart festgelegt und akzeptiert das allgemeine Gleichstellungsgesetz? *1 Ist die beim Verein betriebene Sportart im Olympischen Sommerbzw. Winterprogramm? *3 * 1 wenn nein kein Förderungsanspruch! * 2 Link: * 3 nur IOC Olympiaden! Ja Nein Vereinsname: (genauer Wortlaut) Sektion Wenn der Verein in einzelne Sektionen gegliedert ist, dann ist für jede Sektion ein eigenes Datenblatt (siehe letzte Seite) auszufüllen. Im Fragebogen sind in diesem Fall dann die Gesamtdaten aller Sektionen einzutragen. Gründungsjahr: ZVR Zahl des Vereines: Dachverband: Fachverband: Name Obfrau/Obmann: Vereinsadresse: Telefonnummer Obfrau/Obmann: Allgemeine Telefonnummer Verein: Faxnummer: adresse: Homepage: Bankverbindung: IBAN: BIC: aktive: passive: Mitgliedsbeitrag für Vereinsmitglieder

3 3 2.) Mitgliederbewertung Wichtige Hinweise: 1.) Es dürfen nur Vereinsmitglieder eingetragen werden. 2.) Kursteilnehmer (z.b. Schwimmkurs, Tenniskurs, Reitkurs, Kampfsportkurse, u.s.w), die nicht Mitglieder im Verein sind, dürfen nicht angeführt werden! 3.) Als aktive Mitglieder dürfen in der Mitgliederbewertung nur Personen, welche tatsächlich mindestens einmal in der Woche einem geregelten Trainingsbetrieb nachgehen, angeführt werden. Ausgenommen sind trainingsfreie Zeiten. 4.) Mitglieder die nicht mindestens einmal in der Woche einem geregelten Trainingsbetrieb nachgehen, sind als nicht aktive Mitglieder anzuführen. Als solche gelten z.b.: Funktionärinnen u. Funktionäre, Ehrenmitglieder, passive Vereinsmitglieder, Mitglieder welche nicht regelmäßig (einmal in der Woche) trainieren, u.s.w. 5.) Es wird darauf hingewiesen, dass alle Daten wahrheitsgetreu angegeben werden müssen! Falsche Angaben schließen die Vergabe einer Grundsubvention aus. 6.) Als Grundlage gilt das jeweils vorangegangene Jahr. Vorzulegende Unterlagen/Nachweise: 1.) Verbandsanmeldung oder Verbandsbestätigung aller im Verein organisierten und im jeweiligen Dach- /Fachverband gemeldeten Vereinsmitglieder mit Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdaten. 2.) Nachweis über die Teilnahme an Bundes-, Landes- u. Bezirksmeisterschaften und offiziellen österreichischen Staatsmeisterschaften/Meisterschaften unter Angaben von Name, Geburtsdatum, Geschlecht (jeweils im Zeitraum vom des abgelaufenen Jahres) ausgestellt vom jeweiligen Sportfachverband. 2.1) Erwachsene (über 18 Jahre) Gesamtanzahl der erwachsenen Mitglieder im Verein davon Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt davon Erwachsene die aktiv am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 3 oben) davon Erwachsene die nicht aktiv (passiv) am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 4 oben)

4 4 Teilnahme an offiziellen Österreichischen Staatsmeisterschaften/Meisterschafen im Vorjahr Wichtige Hinweise: 1.) Studenten-, Polizei-, Bundesheer-, Vereins- und sonstige Meisterschaften dürfen nicht eingetragen werden! 2.) Sollte ein Sportler oder eine Sportlerin im Einzel- wie auch im Mannschaftssport oder in mehreren Mannschaften im Einsatz sein, dann kann die Person nur ein Mal einer Kategorie (entweder Einzel oder Mannschaftssportler) in welcher er besser platziert ist, zugeordnet werden. 3.) In den anschließend angeführten Punkten (a. bis d.) kann der Sportler oder die Sportlerin ebenfalls nur ein Mal eingetragen werden! Mannschaftssportler a.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in der höchsten od. zweithöchsten Spielklasse, die erst nach Aufstieg aus einer unteren Spielklasse erreicht werden kann, teilnehmen (allgemeine Klasse) *1 *1 z.b.: Kärntner Liga - Regionalliga zweithöchste Spielklasse höchste Spielklasse oder z.b.: Regionalliga zweithöchste Spielklasse höchste Spielklasse u.s.w., wenn es für die Sportart nur eine bzw. zwei Spielklassen gibt, dann sind die Sportler in der nächsten Zeile einzutragen. b.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in der höchsten od. zweithöchsten Spielklasse, für welche man sich nicht über eine untere Spielklasse qualifizieren muss, teilnehmen (allgemeine Klasse) c.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in allen weiteren Spielklassen teilnehmen (z.b. Regionalliga, Kärntner Liga, 1 u. 2 Klasse u.s.w.) d.) Anzahl der erwachsenen Sportlerinnen u. Sportler, welche an sonstigen Klassen teilnehmen (z.b. Ü50, Masterklasse, u.s.w.) Einzelsportler a.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die an Österreichischen Meisterschaften, für welche man sich zuerst über Vorgaben qualifizieren muss, teilnehmen (allgemeine Klasse) * 2 *2 Vorgaben wie z.b.: Zeiten, Punkte, Ergebnisse u.s.w b.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die an Österreichischen Meisterschaften, die keine Qualifikation erfordern, teilnehmen (allgemeine Klasse) c.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler welche bei Landes- bzw. Bezirksmeisterschaften teilnehmen (allgemeine Klasse) d.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die in allen weiteren Klassen teilnehmen (z.b. Ü50, Masterklasse, u.s.w.)

5 5 2.2.) Kinder und Jugendliche Gesamtanzahl der Kinder und jugendlichen Mitglieder im Verein davon Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt davon Kinder und Jugendliche die aktiv am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 3 unter wichtige Hinweise) davon Kinder und Jugendliche die nicht aktiv (passiv) am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 4 unter wichtige Hinweise) Aufteilung nach Altersgruppen (nur Aktive) Kinder 3 bis 6 Jahre Kinder 7 bis 10 Jahre Kinder/Jugendliche 11 bis 14 Jahre Kinder/Jugendliche 15 bis 17,99 Jahre

6 6 3.) Trainer Wichtige Hinweise: 1.) Es können Trainer, welche eine Ausbildung für BSO Sportarten bei den jeweiligen Verbänden bzw. in weiterer Folge bei den österreichischen Bundessportorganisationen absolviert haben, angeführt werden. Trainer ohne Ausbildung werden nicht berücksichtigt. 2.) Es dürfen nur Trainer angeführt werden, welche regelmäßig (mindestens einmal in der Woche) ein Training im Verein leiten. Ausgenommen sind trainingsfreie Zeiten. 3.) Es wird ein Trainer für 12 aktive Vereinsmitglieder anerkannt. Vorzulegende Unterlagen/Nachweise: 1.) Liste aller im Verein tätigen Trainer (mit Angabe von Name, Anschrift und Geburtsdatum), sowie Kopie der gültigen Befähigungsnachweise. 2.) Nachweise der Trainingsbetriebe (Trainingszeiten). Anzahl der Trainer ohne Ausbildung Anzahl der Trainer mit Ausbildung Übungsleiter, Fußball: Nachwuchsbetreuer-Lehrgang und Trainerlehrgang des Landesverbandes Anzahl der Trainer mit staatlicher Instruktorenausbildung, Fußballinstruktorenausbildung (UEFA-B-Lizenz) Anzahl der Trainer mit staatlicher Trainerausbildung, Fußballtrainerausbildung (UEFA-A-Lizenz) Anzahl der Trainer mit Diplomtrainerausbildung, Fußballdiplomtrainerausbildung (UEFA-Profi-Lizenz) 3.1.) Sondertrainer (Mentaltrainer, Sportpsychologe, sonstige) Name Ausbildung Art des Spezialtrainings Arbeitsaufwand in Std./Saison Kosten/Jahr () für den Verein

7 7 4.) Sportanlage Wichtige Hinweise: 1.) Ein Sportstättenzuschuss kann nur für Zeiten, an denen die Sportstätte von Vereinsmitgliedern benutzt wurde, erfolgen. Wenn die Anlage auch für die Durchführung von Kursen (Schwimm-, Tennis-, Reit-, Kampfsportkurse, u.s.w) für Erwachsene, Jugendliche und Kinder, welche keine Mitglieder des Vereines sind, benützt wurde, dann sind die hierfür entstandenen Kosten herauszurechnen! Vorzulegende Unterlagen/Nachweise: 1.) Originalrechnungen sowie Originalzahlungsbelege. Ohne Vorlage von Originalrechnungen sowie Originalzahlungsbelegen ist eine Förderung der Sportstätte nicht möglich! Die Sportstätte befindet sich im Eigentum des Vereines Die Sportstätte wird von der LH Klagenfurt/Wörthersee kostenlos zur Verfügung gestellt Die Sportstätte wird von der LH Klagenfurt/Wörthersee an den Verein vermietet Ja Nein Im Vorjahr bezahlter Mietbetrag für die Sportstätte Turnsaal Sporthalle Sportplatz Sonstiges (z.b.: Kraftkammer) Die Sportstätte wird nicht von der LH Klagenfurt/Wörthersee zur Verfügung gestellt. In diesem Fall tragen Sie hier die im Vorjahr entstandenen Mietkosten ein und geben die Namen der Sportstätten an. 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Summe: Für die Richtigkeit der Angaben: Datum, Ort Unterschrift (Obmann)/Vereinsstempel Mit Unterfertigung des Subventionsansuchens und des beigelegten Fragebogens nimmt der Subventionswerber die Bestimmungen der Subventionsordnung 2013 idgf zustimmend zur Kenntnis. Gemäß 6 der Subventionsordnung sind bei Sachsubventionen 40 % des Wertes der Sachleistung vom Subventionswerber als Kostenbeteiligung zu bezahlen. Organen der Stadt ist jederzeit Einblick in die zur Überprüfung seiner Angaben notwendigen Unterlagen zu gewähren. Die Subvention ist widmungsgemäß zu verwenden und dies ist im darauf folgenden Jahr der Stadt nachzuweisen. Im Falle einer zweckwidrigen Verwendung der Subvention ist der Wert derselben samt 10 % Zinsen ab dem Tag der Gewährung über Aufforderung des Stadtsenates an die Stadt zurück zu zahlen. Auf die Gewährung von Subventionen besteht kein Rechtsanspruch.

8 8 Anhang - Datenblatt für Sektionen Sektion: Sektionsobmann/Sektionsobfrau: Telefonnummer Sektionsobmann/Sektionsobfrau: adresse: Homepage falls die Sektion über eine eigene HP verfügt: aktive: passive: Mitgliedsbeitrag für Vereinsmitglieder 1.) Grundangaben Ist die beim Verein (Sektion) betriebene Sportart bei der Bundessportorganisation (BSO) anerkannt? *2 Haben mehr als 60% der Mitglieder in der Sektion ihren Hauptwohnsitz in Klagenfurt? *1 Hat die Sektion mindestens 12 aktive Mitglieder *1 Ist die bei der Sektion betriebene Sportart im Olympischen Sommer- bzw. Winterprogramm? *3 * 1 wenn nein kein Förderungsanspruch! * 2 Link: * 3 nur IOC Olympiaden! Ja Nein 2.) Mitgliederbewertung Wichtige Hinweise siehe Seite 3 2.1) Erwachsene (über 18 Jahre) Gesamtanzahl der erwachsenen Mitglieder im Verein davon Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt davon Erwachsene die aktiv am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 3 oben) davon Erwachsene die nicht aktiv (passiv) am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 4 oben)

9 9 Teilnahme an offiziellen Österreichischen Staatsmeisterschaften/Meisterschafen im Vorjahr Wichtige Hinweise siehe Seite 4 Mannschaftssportler a.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in der höchsten od. zweithöchsten Spielklasse, die erst nach Aufstieg aus einer unteren Spielklasse erreicht werden kann, teilnehmen (allgemeine Klasse) *1 *1 siehe Seite 4 b.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in der höchsten od. zweithöchsten Spielklasse, für welche man sich nicht über eine untere Spielklasse qualifizieren muss, teilnehmen (allgemeine Klasse) c.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler, welche in allen weiteren Spielklassen teilnehmen (z.b. Regionalliga, Kärntner Liga, 1 u. 2 Klasse u.s.w.) d.) Anzahl der erwachsenen Sportlerinnen u. Sportler, welche an sonstigen Klassen teilnehmen (z.b. Ü50, Masterklasse, u.s.w.) Einzelsportler a.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die an Österreichischen Meisterschaften, für welche man sich zuerst über Vorgaben qualifizieren muss, teilnehmen (allgemeine Klasse) * 2 *2 siehe Seite 4 b.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die an Österreichischen Meisterschaften, die keine Qualifikation erfordern, teilnehmen (allgemeine Klasse) c.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler welche bei Landes- bzw. Bezirksmeisterschaften teilnehmen (allgemeine Klasse) d.) Anzahl der Sportlerinnen u. Sportler die in allen weiteren Klassen teilnehmen (z.b. Ü50, Masterklasse, u.s.w.) 2.2.) Kinder und Jugendliche Gesamtanzahl der Kinder und jugendlichen Mitglieder im Verein davon Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt davon Kinder und Jugendliche die aktiv am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 3 unter wichtige Hinweise) davon Kinder und Jugendliche die nicht aktiv (passiv) am Sport- oder Trainingsbetrieb teilnehmen (siehe Pkt. 4 unter wichtige Hinweise) Aufteilung nach Altersgruppen (nur Aktive) Kinder 3 bis 6 Jahre Kinder 7 bis 10 Jahre Kinder/Jugendliche 11 bis 14 Jahre Kinder/Jugendliche 15 bis 17,99 Jahre

10 10 3.) Trainer Wichtige Hinweise siehe Seite 6 Anzahl der Trainer ohne Ausbildung Anzahl der Trainer mit Ausbildung Übungsleiter, Fußball: Nachwuchsbetreuer-Lehrgang und Trainerlehrgang des Landesverba. Anzahl der Trainer mit staatlicher Instruktorenausbildung, Fußballinstruktorenausbildung (UEFA-B-Lizenz) Anzahl der Trainer mit staatlicher Trainerausbildung, Fußballtrainerausbildung (UEFA-A-Lizenz) Anzahl der Trainer mit Diplomtrainerausbildung, Fußballdiplomtrainerausbildung (UEFA-Profi-Lizenz) 3.1.) Sondertrainer (Mentaltrainer, Sportpsychologe, sonstige) Name Ausbildung Art des Spezialtrainings Arbeitsaufwand in Std./Saison Kosten/Jahr () für den Verein 4.) Sportanlage Wichtige Hinweise siehe Seite 7 Die Sportstätte befindet sich im Eigentum des Vereines Die Sportstätte wird von der LH Klagenfurt/Wörthersee kostenlos zur Verfügung gestellt Die Sportstätte wird von der LH Klagenfurt/Wörthersee an den Verein vermietet Ja Nein Im Vorjahr bezahlter Mietbetrag für die Sportstätte Turnsaal Sporthalle Sportplatz Sonstiges (z.b.: Kraftkammer) Die Sportstätte wird nicht von der LH Klagenfurt/Wörthersee zur Verfügung gestellt. In diesem Fall tragen Sie hier die im Vorjahr entstandenen Mietkosten ein und geben die Namen der Sportstätten an. 1.) 2.) Summe:

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