Änderungssatzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)... S. 40. Öffentliche Bekanntmachung - Bodenrichtwerte... S.

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1 Jahrgang 20, Nr. 4, vom für die Stadt Königs Wusterhausen Inhaltsverzeichnis 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung... S. 34 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr S. 40 Änderungssatzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)... S. 40 Öffentliche Bekanntmachung - Bodenrichtwerte... S. 41 Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht Auskunfstersuchen aus dem Melderegister... S. 41 Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den grundhaften Ausbau der Autobahn (A) 12 östlich des Autobahndreieckes (AD) Spreeau bis westlich der Anschlussstelle (AS) Fürstenwalde-West von km bis km sowie Umbau der AS Friedersdorf und AS Storkow einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaß-nahmen in den Gemarkungen Hartmannsdorf, Spreenhagen, Markgrafpieske, Rauen (Amt Spreenhagen), Wendisch Rietz (Amt Scharmützelsee), Alt Stahnsdorf (Stadt Storkow) im Landkreis Oder-Spree und die Gemarkungen Dannenreich, Friedersdorf (Gemeinde Heidesee), Wernsdorf (Stadt Königs Wusterhausen) im Landkreis Dahme-Spreewald... S. 41 Öffentliche Bekanntmachung Ortsbeirat Niederlehme - Ausscheiden Joachim Müller... S. 42 Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Niederlehme vom S. 42 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen... S. 43 Bekanntmachung des Minitsteriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg... S. 43 Impressum... S. 44

2 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung Auf der Grundlage der 3 Absatz 1 und 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), vom (GVBl. I, S. 286) des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.März 2004 (GVBl. I, S.174), des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2005 (GVBl. I, S. 218) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 2003 (BGBl. I S. 286), in den jeweils gültigen Fassungen, beschließt die Stadtverordnetenver-sammlung in ihrer Sitzung am fortgesetzt am folgende Satzung : I. Änderung Die Anlage Straßenverzeichnis zu 2 (1) sowie die Verteilung der Reinigungspflichten nach 3 (geordnet nach Ortsteilen). A n l a g e Straßenverzeichnis zu 2 (1) sowie die Verteilung der Reinigungspflichten nach 3 (geordnet nach Ortsteilen) x1) = Stichstraße ohne Durchgangsverkehr x2) = Straßenzug mit Durchgangsverkehr x3) = Ziegenhals x4) = Kablow-Ziegelei Teil A Kernstadt Königs Wusterhausen Akazienweg Beethovenring x1) Im Eck (ehem. Im Winkel) Alte Försterei x1) Brückenstraße Kiefernweg Am Anger (abgetrennter Teil) Kirchsteig (unbef. Teil) x1) Am Hang Birkenallee Kleeweg Am Kiefernhain Dubrower Straße Krimnickallee (vonzernsdor fer Str. bis Heideweg sowie alle Sackgassen) Am Krebssee x1) Eichenweg Am Park Finkenweg (außer Teil vom Am Teich Rosenweg Amselweg bis Potsdamer Straße) Am Wasserwerk Scheederstraße (Schwarzer Am Windmühlenberg x1) Weg bis H.Voigt-Straße) Fontaneplatz Gartenstraße Schenkenlandstraße Am Weinberg x1) Gartenweg Schorfheider Straße Amselweg Grunewaldstraße Schwarzer Weg An der Forst Goethestraße (von der Ein- Seglerssteg (ehem. Seemündung Wiesenstraße bis str.) Nottekanal) An der Eisenbahn (Nr.1 bis Triftweg Ulmenweg x1) Nr.15) Berliner Weg Hermann-Voigt-Straße Weidenufer (von Amselweg bis Kanal) Wüstermarker Straße Heideweg Im Wiesengrund I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Alte Plantage Am Denkmalplatz Fürstenwalder Weg Am Nottefließ (von Gertrudenstraße Krimnickallee (von Pirschgang in Richtung hinterer Küchenmeisterallee bis Eingang Musterhaussiedlung) Zernsdorfer Str. ohne Sackgassen) Goethestraße (von Lucken- An der Eisenbahn (von Mittelweg walder Straße bis Wiesenstr.) Brückenstr. bis Nr. 16) Grünauer Forst Pappelweg Bachstraße Händelstraße Pirschgang (außer Nr. 4 6) Drosselweg Hermann-Voigt-Straße ( von Potsdamer Ring Erlenweg Postdamer Str. bis Amselweg) Schulweg Fasanenweg (ehem. Fasanenstr.) Spreewaldallee Weihersteg II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Alte Försterei x2) Fichtestraße Kirchplatz Am Amtsgarten Fontanestraße (ehemals Kirchsteig x2) Waldstr.) Am Krebssee x2) Köpenicker Straße Am Nottefließ (ohne Musterhaussiedlung) Friedrich-Engels-Straße Küchenmeisterallee Luckenwalder Straße (von Eichenallee ehemals Karl- Liebknecht-Str. bis Jahnstr.) Am Pennigsberg Max-Werner-Straße Am Weinberg x2) (ehem. Weg am Kreisgericht) Am Windmühlenberg x2) Gerichtsstraße (ehemals Maxim-Gorki-Straße Beethovenring x2) Puschkinstr.) Scheederstraße (von Bergstraße Goethestraße ( von Cott- Schlossstraße bis Schwarzer Weg) buser Str. bis Luckenwalder Str.) Berliner Straße Schlossplatz Birkenweg Grenzweg Schlossstraße Brückenstraße (außer Teil der ) Hoherlehmer Straße (bis Storkower Straße Ulmenweg 2x) Ortseingang Diepensee) Eichenallee (ehem. Karl- Jahnstraße Weg am Krankenhaus Liebknecht-Straße) Karl-Marx-Straße Erich Kästner Straße Wiesenstraße (von Eichenallee ehem. ( ehem. Friedenstr.) Karl-Liebknecht-Str. bis Cottbuser Str.) V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Am Güterbahnhof Fliederweg Märkische Zeile Am Nordhafen Funkerberg Nielsenstraße An der Eisenbahn (von G.-Hauptmann-Straße Potsdamer Straße Ortseingang bis Brückenstraße) Grüner Weg Rosa-Luxemburg-Straße B.-Brecht-Straße Heinrich-Heine-Straße Schenkendorfer Flur B.-von-Arnim-Straße Heinrich-von-Kleist-Straße Schillerstraße Carl-Kindler-Straße Hafenstraße Siedlerweg Chausseestraße Herderstraße Siemensstraße Cottbuser Straße J.-R.-Becher-Straße Tiergartenstraße Darwinbogen Käthe-Kollwitz-Straße Zernsdorfer Straße Dorfstraße Lindenweg Erich-Weinert-Straße Ahornweg Finkenweg (von Amselweg Kirchsteig (v. Hafenstr. bis bis Potsdamer Str.) Fasanenweg ehem. Fasa nenstraße) 34

3 Jahrgang 20, Nr.4 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt Bahnhofstraße Friedrich-Engels-Straße (von Bahnhofstraße bis Eichenallee ehemals Karl-Liebknecht-Straße) Karl-Marx-Straße (von Bahnhofstraße bis Eichenallee ehemals Karl-Liebknecht-Straße) V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Am Flutgraben An der Koppel Hauptstraße Hoherlehmer Straße (von Rotberger Straße Ortseingang bis Ortsausgang Diepensee) I Ahornweg Fichtestraße Maxim-Gorki-Straße Alte Plantage Finkenweg Potsdamer Straße Am Amtsgarten Fürstenwalder Weg Rosenweg (zwischen Hei deweg und Zernsdorfer Str.) Am Denkmalplatz G.-Hauptmann-Straße Am Park Gartenstraße Schenkendorfer Flur Amselweg Heideweg (zw. Im Winkel Schlossplatz Berliner Straße und Rosenweg) Siedlerweg Birkenallee Hoherlehmer Straße Storkower Straße Birkenweg Karl-Marx-Straße Tiergartenstraße Chausseestraße Käthe-Kollwitz-Straße Weg am Krankenhaus Cottbuser Straße Kirchplatz Weihersteg Drosselweg Kirchsteig Wiesenstraße (zwischen Eichenallee (ehem. Karl- Köpenicker Straße Festwiese und Luckenwalder Str.) Liebknecht-Str.) Krimnickallee Erlenweg Küchenmeisterallee Zernsdorfer Straße Fasanenweg (ehemals Lindenweg Fasanenstraße) Luckenwalder Straße Teil B Ortsteil Diepensee I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Hoherlehmer Straße Teil C Ortsteil Kablow Amselweg Blackbergstell Feldweg (bis zur letzten Be (einschl. ehem. Heideweg) bauung) Fontanestraße ( ehem. Hasenheide Seesteg Goethestraße von Einmündung Am Krüpelsee ehemals Karl-Marx- Straße bis Ende Sackgasse) Triftweg (südlich der Fontanestraße ehemals Goethestraße in Richtung Krüpelsee) Verbindungsweg zwischen Bahnhofstraße und Amselweg (parallel zur Eisenbahn) Alle namenlosen öffentlichen Wege, Verbindungswege zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Am Bahndamm (ehem. Fontanestraße ( ehem. Am Krüpelsee (ehem. Karl- August-Bebel-Straße) Goethestraße von Marx-Straße Am Krüpelsee ehem. Karl-Marx-Straße bis Dorfaue) Bahnhofstraße Heinrich-Heine-Straße Bindower Weg (ehem. Lindenstraße bis Dorfaue) Mühlenweg Triftweg (zwischen Zernsdorfer Dorfaue Straße und Fontanestraße ehem. Goethestraße) Fischerweg Ziegeleier Straße (bis Ortsausgang Sportplatz) 35

4 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Dannenreicher Straße Zernsdorfer Straße Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Am Krüpelsee (ehem. Heinrich-Heine-Straße Bahnhofstraße (zw. Dannen- Karl-Marx-Straße) reicher Str. u. Fontanestr. ehem. Goethestr.) Mühlenweg(zw.Fontanestraße Bindower Weg ( ehem. Triftweg ehem. Goethestraße u. Am Krüpel- Lindenstr.) see ehem. Karl-Marx-Str.) Dorfaue Zernsdorfer Straße Fischerweg Fontanestraße (ehem. Goethestr. zw. Mühlenweg und Krüpelsee) Teil D Ortsteil Niederlehme I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Am Bahnhof Fürstenwalder Straße (von Seestraße W.-- Külz-Str. bis Am Möllenberg) Am Luch (befestigter Teil) Spreenhagener Straße (von August-Bebel-Ring Wernsdorfer Str. bis Ende Bebauung) Gartenweg (von Karl-Marx-Str. Bergstraße Storkower Weg bis Mauerstraße) ( ehem. Storkower Str. von K.-Marx-Str. bis Ende Bebauung) Birkenstraße (ehem. Birkenweg) Heinrich-Heine-Straße In den Höfestücken Dorfanger (ehem. Dorfstraße) Kirchstraße Straße der AWG Erich-Weinert-Straße Liebknechtstraße Triftstraße (unbefestigter Teil) Pappelallee Werftstraße Friedenstraße Paul-Malzahn-Straße Wilhelm-Külz-Straße Friedrich-Engels-Straße Rathenaustraße Zernsdorfer Straße II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Am Möllenberg Karl-Marx-Straße Am Möllenberg (v. Karl-- ( im Gewerbegebiet) Marx-Str. bis Fürstenwalder Weg) R.-Guthmann-Straße Schulstraße (bis Wendestelle Erich-Weinert-Straße (be- Gemarkung Wernsdorf) festigter Teil) Wernsdorfer Straße Friedrich-Ebert-Straße Goethestraße Am Fuchsberg Kiefernstraße Am Luch (unbefestigter Teil) Lindenstraße Amselweg Mauerstraße An der Fähre Meisenring Anglerweg Mittelstraße Bergring Rehstraße Dahmestraße Spreenhagener Straße Drosselweg (außer von Wernsdorfer Str. bis Ende Bebauung) Fasanenring Uferweg Gartenweg (außer von Karl- Marx-Straße bis Mauerstr.) Wiesenring Heidegrund Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Dorfanger (ehem. Dorfstraße) Karl-Marx-Straße Lindenstraße Triftstraße Wernsdorfer Straße Verbindungsweg zwischen Goethestraße und Pappelallee Verbindungsweg zwischen Pappelallee und August-Bebel-Ring Alle namenlosen Wege, Verbindungsweg zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. 36

5 Jahrgang 20, Nr.4 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Teil E Ortsteil Senzig Akazienallee (v. Unter den Herderstraße Talstraße (v. Drosselweg Eichen in Richtung Krüpelsee) Richtung Wald) Im Gehölz Am Anger Körbiskruger Straße (v. Gudrunstr. bis Gräbendorfer Str. v. Bergstr. bis letztes bebautes Grundstück in Richtung Zeesen) Am Wiesengrund Uferpromenade (ehem. Am Wukrosch Strandweg) Bebelstraße (einschl. Uferstraße ( v. Birkenalle bis Ufer- Bindowbrück Stichweg Richtung Spitzberg) promenade ehem. Strandweg) Kriemhildstraße Wacholderweg Brunhildstraße Libellenweg Wachtelweg Drosselweg Luchstraße (v. Bergstr. Wendenstraße Elfensteg Richtung Wald) Werftstraße (v. Lessingstr. Finkenstraße Neptunstraße bis Ringstr.) Fliederweg Pirolweg Wiesendamm Fontaneallee Poseidonstraße Wildpfad Friedenstraße Schillerstraße (nur Gudrunstraße Stichstraße) Hasensprung Sonnenweg Alle namenlosen Wege, Verbindungsweg zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 An der Chaussee Bergstraße (befestigter Teil) Chausseestraße Gräbendorfer Straße Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Ahornallee Lindenstraße Akazienallee Pappelallee An der Chaussee Waldstraße Chausseestraße Werftstraße Gräbendorfer Straße Teil F Ortsteil Wernsdorf I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Ahornallee Gussower Straße (bis Roseggerstraße letztes bebautes Grundstück in Richtung Senziger Heide) Akazienallee( v.a.d. Parkpromenade Am Fließ Chaussee bis Unter den Eichen) Ringstraße Grüner Weg (befestigter Teil) Schillerstraße (außer Stichstr.) Am Schiedeholz Heidestraße Amselsteg Jägersteig Talstraße (v. Körbiskruger Bergstraße (unbefestigter Str.bis Drosselweg) Teil richtung Gewässer) Körbiskruger Straße Uferstraße (Teil ehem. Birkenallee (v. Gräbendorfer Str. Seestr. von Roseggerbis Bergstr. und von Gudrun- str. bis Birkenallee) str. bis Chausseestr.) Clara-Zetkin-Straße Friedhofsweg (von Lessingstraße Unter den Eichen Gussower Str. bis Ende Lindenstraße (von Bergstr. Bebauung) Gräbendorfer Str.) Unter den Kiefern Waldstraße Goethestraße Pappelallee Werftstraße (v. Kita bis Rotdornstraße Lessingstraße) II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Ahornweg x3) Forellenweg x3) Schulstraße x3) Alte Dorfstraße Friedhofstraße (v. Storkower Schwarzer Weg x3) Str. bis Bebelstr.) Am Gräbchen Seepromenade x3) Am Kanal (unbefestigter Teil) Haasestraße (nur Sackgasse) Siedlung Modderberg Am Sandberg x3) Hafenweg x3) Skabyer Straße Am Werder Hänflingweg (v. Meisenweg bis Sonnenweg (von Birken- Amselhain x3) Uferpromenade) x3) weg bis Meisenweg) Asternweg x3) Kablower Weg Steinfurter Straße (unbefestigter Teil) Bachstelzenweg x3) Kiefernweg x3) Barbenweg x3) Kirchsteig Storkower Straße Barschweg (unbefestigter Teil) Lerchengasse x3) Birkenweg (v. Sonnenweg in Möwenweg x3) Richtung Gewässer) x3) Strandpromenade x3) Nelkenweg x3) Uferpromenade x3) Buchfinkenweg x3) Niederlehmer Chaussee Waldeck (außer Teil der L30) x3) Dorfstraße von Haasestr. Waldsiedlung Erlenweg x3) Niederlehmer Straße Weg am See (außer Teil der Fasanenweg x3) (außer Teil der L30 ) x3) Gr. II) x3) Finkenweg (ehemals Pappelweg x3) Weg zum See x3) Drosselweg) x3) Rosenweg x3) Zanderweg Fliederweg x3) Rotschwänzchenweg x3) Zyklamenweg x3) Schleusenidyll Alle namenlosen Wege, Verbindungsweg zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. 37

6 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Am Großen Zug x3) Friedhofstraße (von Sonnenweg (bis Birkenweg) Dorfstr. bis Friedhof) Am Kanal (befestigter Teil) Steinfurter Straße (bef.teil) August-Bebel-Straße Haasestraße (ohne Sackgasse) Birkenweg (von Ndl.-er Str. Storkower Straße bis Sonnenweg) (befestigter Teil) Hänflingweg (von Ndl.-er Str. Crossinstraße x3) Weg am See ( v. Schleiweg bis Meisenweg) bis Hechtweg) Dahlienweg Hechtweg Falkenweg (ehem. Amsel weg) Jovestraße Zum Großen Zug Meisenweg x3) Schleiweg II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt V der Straßenanlage, werden den Anliegern übertragen. Die Straßenreinigung (alle 6 Wochen) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Dorfstraße (L 30 und L 301) Neu Zittauer Straße (L 30 und Stichstraße in Richtung Steinfurter Straße) Niederlehmer Chaussee (nur Teil der L 30) Niederlehmer Straße (nur Teil der L 30) Ahornstraße Bürgerswalder Straße Lilienstraße (ehem. Goethestr. / Stichweg zw. den Grundstücken Bürgerswalder Str. ehem. Goethestr. 65 u. 55 a-e) Alte Hauptstraße (ehem. Lindenstraße (zwischen K.- Am Bahndamm Hauptstraße v. A.-Bebel-Str. bis Marx-Str. und Richtung Florastr.) Am Krebssee) Lübbener Straße Am Birkenhain Dahlienstraße (unbefestigter Teil) Luchblick Dostweg (ehem. Drosselweg) Mageritenweg Am Feld Eibenweg Märkischer Platz Am Feldrain Eschenweg (unbefestigter Teil) Mohnblumenweg Am Gut (ehem. Gartenstraße) Fasanenstraße (v. K.-Marx-Str. bis Nordstraße (Stichwege) letzte Bebauung sowie Stichwege der Fasanenstr.) Am Luch Parkstraße Am Schlosspark Ringstraße Am Steinberg Fichtenweg Rosenstraße Am Tiergarten (ehem. Fliederstraße Saarstraße Tiergartenstraße) Föhrenweg (ehem. Kiefernweg) Seeblick (unbefest. Teil) Am Todnitzsee (nur Stichwege) Grünfinkenweg (ehemals Seeidyll Hangweg Finkenweg) Seestraße x1) Am Wald Im Winkel Sonnenweg Am Wiesenrain (ehem. Im K.-Liebknecht-Straße Wiesengrund) (außer Teil der B179) Tannenweg Teupitzer Straße Amselsteg K.-Marx-Straße (Stichweg Uferstraße An der Aue Richtung Berlin) Unter den Eichen An der Obstwiese Kamerun Waldstraße (unbefest. Teil) Apfelweg (ehem. Kleeweg) Krumme Straße Weg am Tonsee Asternstraße Kurze Straße Wiesenweg August-Bebel-Straße Lärchenweg (ehem. Heide- (unbefestigter Teil) weg) Wilhelm-Busch-Straße Zossener Straße Blumenstraße Verbindungsweg zwischen Friedenstraße und Karl-Liebknecht-Straße (in Höhe Blumenstraße) Verbindungsweg zwischen Friedenstraße und Karl-Liebknecht-Straße (in Höhe Sonnenweg) Verbindungsweg zwischen Straße zum ehemaligen Funkgelände und August-Bebel-Straße Verbindungsweg zwischen Gewerbepark II und Schütte-Lanz-Straße Alle namenlosen öffentliche Wege, Verbindungsweg zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Dorfstraße (von Nr. 47 bis Ortsausgang Richtung Berlin) Niederlehmer Chaussee Teil G Ortsteil Zeesen I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Alte Hauptstraße (ehem. Bürgerswalder Straße Lindenstraße (zw. Erlen- Hauptstr. v. Florastr. bis. K.- (ehem. Goethestr. v. Krumme grund / ehem. K.-Marx-Str. Liebknecht-Str. B179) Str. bis Seestr., außer Stichwege) u. Ulmenstr.) Am Birkenhain (bef. Teil) Dorfaue Nordstraße (außer Stichwege) Am Waldrand Eschenweg (befest. Teil) x2) Rotdornstraße Am Krummensee Fasanenstraße (ab Schulstr. Schütte-Lanz-Str. (von Gemarkungsgrenze bis Am Erlengrund ehem. Bestensee bis letzte K.-Marx-Str., außer Stichwege) Bebauung Richtung Schenkendorf) Seeblick x2) Senziger Straße (von Spree- Florastr. waldstr. bis Orts-ausgang) Am Todnitzsee Friedenstraße Straße zum ehem. Funk (außer Stichwege) gelände ( bis zum Abzweig Verbindungsweg zur Ausust- Bebel-Str.) Goldregenstraße Bergweg (ehem. Bergstraße) Grünstraße Brandenburgische Straße Heinrich-Zille-Straße Ulmenstraße 38

7 Jahrgang 20, Nr.4 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Bindower Straße Kameruner Straße Waldstraße (bef. Teil) Kuckucksweg II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Bahnhofsvorplatz V der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Am Erlengrund (ehem. Karl- Karl-Liebknecht-Straße August-Bebel-Straße (v. Marx-Straße ohne Stichweg (nur Teil der B179) Karl-Liebknecht-Str. bis Richtung Bahn)) Waldstr., außer unbefest. Nebenwege) Puschkinstraße Schulstraße Spreewaldstraße Eisenbahnstraße Weidendamm Im Gewerbepark I Im Gewerbepark II Am Stujangsberg bis Pflaumenallee) Am Stujangsberg Forstallee Amselgrund (ehem.amselsteg) Fr.-Engels-Straße An der Bahn Parkallee (zw. Fr.-Engels-Str. u. Schillingstr.) An der Lanke (zwischen Pflaumenallee Friedensaue (unbef. Teil) Seekorso und Badeweg) Rehgrund Asternsteg Friedersdorfer Straße x4) (von Dorfstr.) Robinienweg (ehem. Badeweg Bahnhofsweg (v. Hochstr. Akazienallee) bis zum Bahnhof) Friesenstraße (über Rehgrund) Rosensteg Birkensteg (ehem. Birkenweg) Friesenstraße (zwi. Badeweg Senziger Weg Birkenweg x4) u. an der Lanke) (bis hinter Grundstück Nr.20) Triftstraße Gutsstraße x4) Uckley Buersweg Heideweg Ufersteg Dahliensteg Karlsweg Uckleysteg x4) Dietrichstraße Kiefernweg (v. Wernsdorfer Str. Vorderkietz Zufahrt Am Fließ1) Drosselgrund (ehem. Waldallee (von Seeblickstr. Knorrsweg Drosselweg) bis An der Bahn) Eichenweg Krüpelweg Waldsiedlung x4) Einsiedelweg Landhausstraße Weidengrund Fährweg Lankensteg Zur alten Werft (ehemals Werftstr.) Lindenweg Wustrowweg Zur Heide Alle namenlosen öffentliche Wege, Verbindungsweg zwischen Straßen und Stichwege von Straßen, die in keiner der nachfolgenden Gruppen benannt werden. Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Am Birkenhain Fasanenstraße Schulstraße Am Waldrand (von Friedenstraße Seeblick Wadstraße bis Bergstraße) Grünstraße Seestraße Asternstraße Kamerun Senziger Straße August-Bebel-Straße Kameruner Straße Spreewaldstraße Bürgerswalder Straße Karl-Liebknecht-Straße Unter den Eichen (ehemals Goethestraße zw. Seestr. und Kuckucksweg) Rotdornstraße Weidendamm Saarstraße Dorfaue I Straßenanlage und der Winterdienst auf Gehwegen Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird durch die Stadt Alte Trift (von Jahnstr. Hochstraße Am Lankensee x4) bis Bahnübergang Feldstr.) (ehem. An der Lanke) Jahnstraße Am Schmulangsberg Kablower Straße x4) (außer Stichweg) An der Lanke (zw. Fr.- Mittelstraße Bahnhofstraße Engels-Str. u. Seekorso) (von Nr. 80/85 bis Jahnstr.) Niederlehmer Straße (v. Dannenreicher Weg x4) Nordstraße Feldstraße bis Am Stujangs- ( ehem. Dannenreicher str. bis berg) Ende Friedhofsgrundstück) Eckhardstraße Seeblickstraße (befestigter Teil) Feldstraße (v. Triftstraße bis Am Stujangsberg) Seekorso Gunterstraße Seestraße Hagenstraße Schillingstraße Hinterkietz Siegfriedstraße Strandweg Waldallee (von Seeblickstraße bis Buersweg) Zum langen Berg (ehemals Bergstraße) Teil H Ortsteil Zernsdorf Am Fließ x4) Feldstraße (von Stujangsberg Nelkensteg bis Pflaumenallee) Am Graben x4) Niederlehmer Straße (von Am Schmulangsberg Friedensaue bis Knorrsweg) (Stichweg) Finkengrund Flurweg Niederlehmer Straße (von II Straßenanlage, Die Straßenreinigung (1 mal monatlich) und der Winterdienst auf den Fahrbahnen werden durch die Stadt Bahnhofsvorplatz V 39

8 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom der Straßenanlage, Die Straßenreinigung (alle 6 Dorfstraße x4) Friedensaue Friedensaue (v. K.-Marx- (Teil der Ortsdurchfahrt) Str. in Richtung Triftstr.) Friedrich-Engels-Straße Kablower Chaussee Karl-Marx-Straße (von Friedensaue bis Ende Be- ( ehem. Kablower Str.) bauung, außer zwischen F.-Engels- Str. und Schillingstr.) Platanenallee Segelfliegerdamm (bis zur Bahn) Wernsdorfer Straße x4) Winterdienst auf Fahrbahnen und Gehwegen wird durch die Stadt I Dorfstraße Mittelstraße Feldstraße (zw. hochstr. und Alte Trift) (außer zw. Triftstr. und Bahnübergang) Gutsstraße (zw. Am Graben und Seekorso (außer Forstallee Waldsiedlung) zw. Gunterstr. und Nordstr.) Friedensaue Kablower Straße Triftstraße Friedersdorfer Straße Karl-Marx-Straße Zum langen Berg (ehemals Friedrich-Engels-Straße Lindenweg Bergstraße) (außer zwischen Friedensaue und Kablower Chaussee sowie zwischen F.-Engels-Str. und Schillingstr.) Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2009 Gemäß 5 (1) des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg (BbgLöG) vom 27. November 2006 (GVBl. I, S. 158) wird hiermit gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen vom 02. März 2009 nachfolgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: 1 Aus besonderen Anlässen ist es den in der Stadt Königs Wusterhausen ansässigen Verkaufseinrichtungen gestattet, am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr und am Sonntag, dem , in der Zeit von Uhr bis Uhr zu öffnen. 2 Bei der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern auf Grund dieser Ordnungsbehördlichen Verordnung sind 10 BbgLöG, der Manteltarif für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf der im 1 genehmigten Ladenöffnungszeit. Königs Wusterhausen, den (im Original unterzeichnet) Bürgermeister Siegel II. In-Kraft- Treten Die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren 1. Änderung Straßenreinigungs- und Gebührensatzung tritt rückwirkend zum in Kraft. Königs Wusterhausen, den Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Königs Wusterhausen, anlässlich von überregionalen Festen für das Jahr 2009, öffentlich bekannt gemacht. (im Original unterzeichnet) Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung (Siegel) Königs Wusterhausen, den (im Origninal unterzeichnet) Bürgermeister Hiermit wird vorstehende, von der Stadtverordnetenversammlung am fortgesetzt am beschlossene 1. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Straßenumbenennung, einschließlich der Anlage öffentlich bekannt gemacht. Königs Wusterhausen, den (im Original unterzeichnet) Bürgermeister Änderungssatzungen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung kann auf den Seiten 32 33, die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsgebührensatzung kann auf den Seiten und die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungsbeitragssatzung des märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) kann auf den Seiten im Amtsblatt Jg. 16. Nr. 3 nachgelesen werden. 40

9 Jahrgang 20, Nr.4 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Die 1. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) kann im Amtsblatt 16. Jg, Nr 4 für den Landkreis Dahme-Spreewald auf S nachgelesen werden. Öffentliche Bekanntmachung - Bodenrichtwerte Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft unter anderem über Name, Vorname und gegenwärtige Anschriften erteilen. Nach 33 Abs. 6 des BbgMeldeG haben alle Wahlberechtigten das Recht, der Auskunft aus dem Melderegister zu widersprechen. Dies geschieht durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung bei der Meldebehörde, bei der Sie mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung gemeldet sind. Einwohner die mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung in der Stadt Königs Wusterhausen einschließlich aller Ortsteile gemeldet sind, können ihre schriftliche Erklärung richten an Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Gemäß 193 und 196 Baugesetzbuch (BauGB) sowie 11 Abs. 5 der Gutachterausschussverordnung (GAV) in der jeweils gültigen Fassung sind die Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für den Landkreis Dahme- Spreewald per 01. Januar 2009 ermittelt und beschlossen worden. Der Bodenrichtwert ist der aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Bodenwert für bebaute und unbebaute Grundstücke eines Gebietes. Die Bodenrichtwerte wurden in der Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald zusammengefasst. Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald kann bei der Bürgermsieter Stadt Königs Wusterhausen Bürgerservice Schlossstraße Königs Wusterhausen Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Amt für Finanzen, Sachgebiet Liegenschaften/Steuern Hausanschrift Schloßstr. 3 in Königs Wusterhausen in der Zeit vom 30. März bis 01. Mai 2009 zu den allgemeinen Sprechzeiten bzw. nach Vereinbarung eingesehen werden. Die Bürger haben das Recht, auch außerhalb dieser Zeit von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Landkreises Dahme- Spreewald, Reutergasse 12 in Lübben, Telefon: ( ) , Auskunft über die Bodenrichtwerte zu verlangen. Königs Wusterhausen, den Bürgermeister Hinweis: Die Bodenrichtwertkarte des Landkreises Dahme- Spreewald liegt bei allen Amts- Gemeinde - und Stadtverwaltungen des Landkreises Dahme- Spreewald aus. Es wird gebeten, dass Auskünfte zu Bodenrichtwerten außerhalb der Stadt Königs Wusterhausen und ihrer Ortsteile Diepensee, Kablow, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bzw. bei den betreffenden Verwaltungen eingeholt werden. Bodenrichtwertkarten können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses käuflich erworben werden. Bekanntmachung über die Auslegung von Planunterlagen zum Zwecke der Planfeststellung für den grundhaften Ausbau der Autobahn (A) 12 östlich des Autobahndreieckes (AD) Spreeau bis westlich der Anschlussstelle (AS) Fürstenwalde-West von km bis km sowie Umbau der AS Friedersdorf und AS Storkow einschließlich trassenferner landschaftspflegerischer Begleitmaß-nahmen in den Gemarkungen Hartmannsdorf, Spreenhagen, Markgrafpieske, Rauen (Amt Spreenhagen), Wendisch Rietz (Amt Scharmützelsee), Alt Stahnsdorf (Stadt Storkow) im Landkreis Oder-Spree und die Gemarkungen Dannenreich, Friedersdorf (Gemeinde Heidesee), Wernsdorf (Stadt Königs Wusterhausen) im Landkreis Dahme-Spreewald Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht Auskunfstersuchen aus dem Melderegister Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister Widerspruchsrecht zu Auskunftsersuchen aus dem Melderegister anlässlich der bevorstehenden Wahlen am Landtags-, Bundestags-, sowie Bürgermeisterwahl - Nach 33 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes BbgMeldeG darf die Meldebehörde Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit den o.g. Wahlen am in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Niederlassung Autobahn, hat für das oben genannte Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nach 17 FStrG 1 und 73 VwVfGBbg 2 beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Wernsdorf im Landkreis Dahme-Spreewald beansprucht. Der Plan (Zeichnungen, Erläuterungen sowie die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen) liegt in der Zeit vom 14. April Mai 2009 während der Dienststunden Montag und Mittwoch von Uhr Uhr Dienstag von Uhr Uhr Donnerstag von Uhr Uhr Freitag von Uhr Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Bürgerservice, Schloßstraße 3 in Königs Wusterhausen zur allgemeinen Einsichtsnahme aus. 41

10 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom In die Planunterlagen kann auch im Internet Einsicht genommen werden. Die Adresse lautet: laufender Anhörungsverfahren Hinweise: 1. Jeder, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 27. Mai 2009 beim Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11 - Anhörungsbehörde, Lindenallee 51, Hoppegarten (Telefon: , Fax: oder ) oder bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift zum Aktenzeichen 1136-AHB erheben. Die Einwendungen müssen den geltend gemachten Belang und das Maß ihrer Beeinträchtigungen erkennen lassen. Ebenfalls bis zum vorstehend genannten Termin können sich die nach 59 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 3 ) oder nach landesrechtlichen Vorschriften im Rahmen des 60 BNatSchG anerkannten Vereine sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltschutzangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind (Vereinigungen), zu dem Plan Stellung nehmen. Mit Ablauf dieser Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen ( 17 Abs. 4 S. 1 FStrG in Verbindung mit 73 Abs. 4 S. 3 VwVfGBbg). 2. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der zu gegebener Zeit noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Teilnahme an dem Erörterungstermin ist den Beteiligten freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu den Akten zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihm verhandelt werden. 4. Kosten, die durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206) 2) VwVfGBbg - Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I/04 S. 78); geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GVBl. I/0 8 S. 42). 3) BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz vom (BGBl. I S. 1193), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 666) 4) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 1757, 2797), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz vom I 2873; 2008, 47) Stadt Königs Wusterhausen Der Wahlleiter Öffentliche Bekanntmachung Am hat Herr Joachim Müller (SPD) mit Wirkung vom den Verzicht auf seinen Sitz im Ortsbeirat Niederlehme erklärt. Nach 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Bei der Wahl für den Ortsbeirat Niederlehme gibt es für die SPD keine Ersatzpersonen. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG stelle ich fest, dass der Ortsbeirat Niederlehme mit Wirkung vom bis zum Ablauf der Wahlperiode aus 7 Ortsbeiratsmitgliedern besteht; der 8. und 9. Sitz im Ortsbeirat bleiben unbesetzt. (im Original unterzeichnet) Werner Blume 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg, Henning-von-Tresckow-Str. 2 8, Potsdam) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Die Nummern 1, 2, 3, 4 und 6 gelten für die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Bauvorhabens nach 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung 4 entsprechend. 8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach 9 FStrG und die Veränderungssperre nach 9a FStrG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger der Straßenbaulast ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu ( 9a Abs. 6 FStrG). ( im Original unterzeichnet) Bürgermeister 1) FStrG - Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Beschlüsse der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Niederlehme vom Auf der o.g. Mitgliedervollversammlung wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Der Jahresbericht des Vorstandes, der Finanz- und Kassenbericht für das Jahr 2008 wurden bestätigt. 2. Die Rechnungsprüfung für das Jahr 2007 wurde bestätigt und damit der Vorstand entlastet. 3. Die Auszahlung des Reinertrages des Jagdpachtzinses 2008 wurde für April 7 Mai beschlossen. Festgelegt wurden Formalitäten für die Antragstellung zur Auszahlung. 4. In den gleichen Fristen besteht die Möglichkeit der Auszahlung des Reinertrages aus dem Jahr Des weiteren wurden die Rechnungsprüfer für das Jahr 2008 bestellt. Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst. Auskünfte erteilt der Jagdvorsteher. Jagdvorsteher Helmut Becke 42

11 Jahrgang 20, Nr.4 vom Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen / Zeesen Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen/Zeesen Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen/ Zeesen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen/Zeesen gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, eingeladen. Die Versammlung findet am um Uhr in Monis Café und Imbissstübchen Karl-Liebknecht- Straße 36 in Zeesen statt. Tagesordnungspunkte 1. Rechenschaftsbericht des Vorstandes 2. Finanzbericht Jagdjahr 2008/2009 einschließlich Bericht Kassenprüfung 3. Bericht der Pächter 4. Diskussion der Jagdgenossen 5. Beschluss Verwendung des Reinertrages 2008/ Entlastung des alten Vorstandes 7. Beschluss des Haushaltsplanes für das Jagdjahr 2009/ Informationen und Anfragen Zur Überarbeitung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Vervollständigung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (aktueller Grundbuchauszug) vorzulegen. Es besteht die Möglichkeit, sich durch eine andere Person (unter Vorlage einer Vollmacht) vertreten zu lassen. Tanas Neumann Der Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Königs Wusterhausen/Zeesen Bekanntmachung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg Stadt Königs Wusterhausen Königs Wusterhausen, den Der Bürgermeister Karl-Marx-Str Königs Wusterhausen Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg informiert die Öffentlichkeit gemäß 7 Abs. 3 der Gemeinsamen Raumordnungsverfahrensverordnung (GROVerfV) über den Abschluss des Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Vorhaben Erdgastransportleitung OPAL, Abschnitt Brandenburg Süd. Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens wurde das von der WINGAS GmbH & Co. KG beantragte Vorhaben einer Raumverträglichkeitsprüfung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einer raumordnerischen FFH-Verträglichkeitsprüfung unterzogen. Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren vom Juni 2007 beinhalteten den in der Übersichtskarte der Landesplanerischen Beurteilung dargestellten Hauptkorridor in Nord-Süd-Richtung von Dannenreich (Gemeinde Heidesee an der Landkreisgrenze Oder-Spree/Dahme-Spreewald) bis nach Hirschfeld (Amt Schradenland an der Landesgrenze Brandenburg zum Freistaat Sachsen) sowie die vom Antragsteller eingebrachten Trassenvarianten für bestimmte Einzelabschnitte: - BD1 und BD2 (Bindow/Dahmequerung) im Abschnitt 10, - GK1, GK2 und GK3 (Groß Köris, Teupitz, Radeland, Dornswalde) im Abschnitt 12 - KG1, KG2 und KG3 (Kalkgruben bei Weißack) in den Abschnitten 14 und 15 sowie - SE1, SE2 und SE3 (Querung/Umgehung NSG Seewald) in den Abschnitten 17 und 18. In den ergänzten Unterlagen zur Weiterführung des Raumordnungsverfahrens vom Juli 2008 wurden neben dem Verdichterstandort Groß Köris die alternativen Verdichterstandorte Mochheide, Radeland und Baruth zur Prüfung in das Raumordnungsverfahren eingebracht. Im Raumordnungsverfahren wurden die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange sowie die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird für den zur Prüfung eingereichten Hauptkorridor mit den Trassenvarianten BD2, GK1, KG1 und SE2 und den potenziellen Verdichterstandort Radeland festgestellt, dass bei Umsetzung der erteilten Maßgaben eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung gegeben ist. Damit konnten eine raumverträgliche Trassenführung und ein geeigneter Verdichterstandort ermittelt werden, die den nachfolgenden Planungs- und Zulassungsverfahren zugrunde zu legen sind. Die anderen Trassenvarianten und Verdichterstandorte sind für das beantragte Vorhaben aus raumordnerischer Sicht nicht geeignet und stimmen mit den Erfordernissen der Raumordnung nicht überein. Die Raumverträglichkeitsprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass das beantragte Leitungsvorhaben für den o. g. Trassenverlauf mit den Erfordernissen der Raumordnung (Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung) in den Sachgebieten Gesamtraum/ Zentralörtliche Gliederung, Siedlungs- und Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Verkehr, Wirtschaft, Erholung und Tourismus, Ver- und Entsorgung/ Technische Infrastruktur, Hochwasserschutz sowie Rohstoffabbau und Lagerstätten vereinbar ist bzw. die Vereinbarkeit bei Umsetzung entsprechender Maßgaben hergestellt werden kann. Bei den anderen Trassenvarianten und Verdichterstandorten ist eine Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung bezüglich der Sachgebiete Siedlungsund Freiraum, Land- und Forstwirtschaft, Wirtschaft sowie Erholung und Tourismus nicht gegeben und voraussichtlich auch nicht herstellbar. Im Ergebnis der raumordnerischen Umweltverträglichkeitsprüfung sind für das beantragte Leitungs-vorhaben bis auf die Schutzgüter Wasser, Luft und Klima sowie Kultur- und sonstige Sachgüter bei allen anderen Schutzgütern Konflikte ermittelt worden. Diese können jedoch bei Umsetzung der erteilten Maßgaben im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens und der dazu erforderlichen Prüfschritte reduziert oder ausgeräumt werden. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den umweltbezogenen Erfordernissen der Raumordnung für die o. g. Trassenführung herstellbar ist. Die Verträglichkeit des Vorhabens mit NATURA 2000-Gebieten wurde anhand der durchgeführten FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen entsprechend dem Planungsstand im Raumord-nungsverfahren bewertet. Die Trassenvarianten BD1 und SE1 wurden als unverträglich verworfen, da sie zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der jeweils betroffenen FFH- Gebiete geführt hätten. Ansonsten ist nach derzeitigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass die in den geprüften Gebieten festgestellten Beeinträchtigungen der Erhaltungs- und Entwicklungsziele mit großer Wahrscheinlichkeit als nicht erheblich einzustufen sind, wenn die hierzu erteilten Maßgaben umgesetzt werden. Die vertiefenden Detailuntersuchungen zu den FFH-Verträglichkeitsprüfungen, die über die Zulassung des Vorhabens entscheiden, sind dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Die Landesplanerische Beurteilung hat gegenüber dem Träger des Vorhabens und gegenüber dem Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung und ersetzt nicht die Genehmigungen, Planfeststellungen oder sonstigen Entscheidungen nach anderen Rechtsvorschriften. Im Rahmen des nachfolgenden Planfeststellungsverfahrens ist die Abarbeitung der im Raumordnungsverfahren erteilten Maßgaben nachzuweisen. Die Landesplanerische Beurteilung wird zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit ausgelegt und kann ab sofort eingesehen werden. Stadtverwaltung Königs Wusterhausen Bürgerservice Schlossstrasse 3 Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag von Uhr Uhr von Uhr Uhr von Uhr Uhr von Uhr Uhr Außerdem besteht für jedermann die Möglichkeit, die Landesplanerische Beurteilung im Internet unter einzusehen. Darüber hinaus kann bei der Gemeinsamen Landesplanungs-abteilung, Referat GL 6, Gulbener Straße 24 in Cottbus nach vorheriger Terminabstimmung Einsicht in die Landesplanerische Beurteilung und in die Verfahrensunterlagen während der allgemeinen Dienstzeit genommen werden. Königs Wusterhausen, den (im Original unterzeichnet) Bürgermeister 43

12 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 20, Nr.4 vom Impressum Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle derstadt verwaltung, Schlossstrasse 3, Königs Wusterhausen, Tel.: / , kw.presse@stadt-kw.brandenburg.de Verantwortlich: Ursula Schlecht Erscheinungsweise: monatlich (nach Bedarf) Auflage: Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird in den Verwaltungsgebäuden der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 und Karl-Marx-Str. 23 zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über das Hauptamt der Stadtverwaltung, Karl-Marx-Straße 23, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation rathaus aktuell als Beilage zur Wochenzeitung KaWe-Kurier kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Vertrieb: Der Ossi-Druck GmbH & Co KG TNT Post Direktwerbung 44

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