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1 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 1 von 13 Fachkraft für Lebensmitteltechnik In der Produktionshalle Die Tätigkeit im Überblick Fachkräfte für Lebensmitteltechnik produzieren in Betrieben der Lebensmittelindustrie Nahrungsmittelerzeugnisse wie Fertiggerichte, Konserven oder Backwaren nach festgelegten Rezepturen und Prozessabläufen. Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten in Betrieben der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel der Fisch, Fleisch oder Obst und Gemüse verarbeitenden Industrie. Dort sind sie meist in Werkhallen oder Produktionsräumen tätig. Die Ausbildung im Überblick Fachkraft für Lebensmitteltechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie angeboten. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Aufgaben und Tätigkeiten Ob in der Erfrischungsgetränke-, Feinkost- oder Nährmittelindustrie: Fachkräfte für Lebensmitteltechnik stellen mit Hilfe von Maschinen und Anlagen die verschiedensten Lebensmittel her. Sie kennen die Produktionsabläufe vom Eingang der Rohwaren bis hin zum fertig verpackten Produkt. Zunächst nehmen sie Rohstoffe, Halbfertig- und Fertigprodukte entgegen und prüfen sie. Dann leiten sie sie weiter ans Lager oder an die Produktion. Sie sorgen dafür, dass die für die jeweilige Produktion nötigen Zutaten bereitgestellt werden, bereiten sie vor und richten die Maschinen und Anlagen ein. Nach festgelegten Rezepturen geben sie die Zutaten dazu und fahren die Produktionsanlagen an. Sie überwachen die Produktionsvorgänge und greifen bei Abweichungen oder Störungen sofort ein. Außerdem kontrollieren sie regelmäßig die Qualität ihrer Produkte. Tätigkeitsbezeichnungen Vorläuferberufe, deren Ausbildungsregelungen aufgehoben wurden: Obst- u. Gemüsekonservierer/in (Ausbildungsberuf ) Fischwerker/in (Ausbildungsberuf ) Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR: Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Back- und Teigwaren) Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Fischverarbeitung)

2 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 2 von 13 Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Fleischindustrie) Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Speisefettherstellung) Facharbeiter/in - Anlagentechnik (Tabak) Facharbeiter/in - Be- und Verarbeitung pflanz. Prod. Facharbeiter/in - Fleischerzeugnisse Facharbeiter/in - Obst- und Gemüseverarbeitung (Konserven) Facharbeiter/in - Lebensmitteltechnik Berufsbezeichnung in englischer Sprache: Specialist (m/f) in food technology Berufsbezeichnung in französischer Sprache: Employé spécialisé/employée specialisée de la technique alimentaire Bitte beachten Sie: Die oben genannten fremdsprachigen Berufsbezeichnungen dienen lediglich dem Vergleich und der Orientierung auf internationalen Arbeitsmärkten. Es handelt sich dabei um Übersetzungen der deutschen Berufsbezeichnung. Daher sind Inhalte und Abschlüsse nicht identisch oder miteinander vergleichbar. Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf) Worum geht es? Fachkräfte für Lebensmitteltechnik produzieren in Betrieben der Lebensmittelindustrie Nahrungsmittelerzeugnisse wie Fertiggerichte, Konserven oder Backwaren nach festgelegten Rezepturen und Prozessabläufen. Multitalente fürs Essen und Trinken Die meisten Lebensmittel werden heute in großer Menge industriell hergestellt. Fachkräfte für Lebensmitteltechnik bedienen die entsprechenden Produktionsanlagen. Sie verarbeiten Fisch, Fleisch, Obst oder Gemüse, produzieren Getränke, Backwaren oder Feinkost. In der einen Firma stellen sie Tiefkühlpizza her, in der anderen füllen sie Erfrischungsgetränke in Flaschen. Sie sind an vielen Maschinen einsetzbar, egal, ob es um die Herstellung von Instant-Suppen, Fischgerichten oder Obstkonserven geht. Doch bevor sie in die Werkhalle gehen, legen Fachkräfte für Lebensmitteltechnik Arbeitskleidung und eine Kopfhaube an und desinfizieren ihre Hände. Sie beachten sorgfältig die Hygienebestimmungen, damit ihre Produkte einwandfrei sind und den Vorschriften entsprechen. Ansteckende Krankheiten darf man natürlich nicht haben, wenn man mit Lebensmitteln arbeitet! Haltbare Lebensmittel - es geht ans Eingemachte Bis die Pizza in der Tiefkühltruhe liegt oder das Glas Honig auf dem Frühstückstisch steht, ist viel zu tun: Fachkräfte für Lebensmitteltechnik nehmen die Rohstoffe an und untersuchen sie auf Menge, Gewicht und Qualität. Dazu entnehmen sie Proben. Nur erstklassige Rohstoffe dürfen in die Produktion gelangen! Dann werden die Lebensmittel vorbehandelt. Fachkräfte für Lebensmitteltechnik reinigen Gemüse und trocknen es, schälen und zerkleinern Nüsse oder messen Flüssigkeiten ab. Ob Obstkonserve, Tiefkühltorte, Fleisch- oder Fischprodukt: Nach feststehenden Rezepten verarbeiten sie die Rohstoffe mit unterschiedlichen Maschinen und Anlagen zu fertigen Produkten. Sie können auch in der Aromenindustrie arbeiten und dort z.b. Halb- und Fertigprodukte ausmischen, Rohstoffe extrahieren und destillieren. Sie bedienen die automatischen Produktionsanlagen, überwachen den Ablauf der Produktion und greifen bei Störungen korrigierend ein. Außerdem wissen sie, wie man Lebensmittel mit verschiedenen Verfahren und Maschinen konserviert. Manche Speisen und Getränke werden z.b. gedämpft, sterilisiert oder pasteurisiert, um sie haltbar zu machen.

3 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 3 von 13 Beste Qualität - aber sicher! Neben der Produktion ist die Qualitätssicherung der wichtigste Arbeitsbereich der Fachkräfte für Lebensmitteltechnik. Die Orangen für den Saft sind nicht immer gleich süß und das Fleisch für die Konserve ist nicht immer gleich zart. Diese Unterschiede müssen in der Produktion möglichst ausgeglichen werden. Deshalb prüfen die Fachkräfte ihre Produkte regelmäßig. Ist die Farbe der Limonade richtig? Wie riecht das konservierte Obst? Schmeckt das Fertiggericht so, wie es schmecken soll? Die Kunden sollen beim gleichen Produkt keinen Unterschied bemerken! Die Fachkräfte entnehmen auch Proben für Labortests, um die Produkte auf ihre Zusammensetzung zu untersuchen. Sie kalibrieren Laborgeräte, mit denen sie z.b. den Säuregehalt in den Lebensmitteln messen. Moderne Geräte können vieles feststellen, was ein Mensch mit seinen lediglich fünf Sinnen nicht bemerkt. Aufgaben und Tätigkeiten (Liste) Rohwaren, Halbfertigprodukte und Fertigerzeugnisse annehmen gelieferte Waren auf Menge und Qualität prüfen Materialdispositionen durchführen verschiedene Lebensmittel produzieren Lebensmittel vorbehandeln (reinigen, trocknen, schälen, zerkleinern) Roh- und Zusatzstoffe sowie Halbfabrikate nach vorgegebenen Verfahren und Rezepturen bearbeiten Speisen und Getränke konservieren Produktionsanlagen bedienen und überwachen Prozessabläufe steuern und kontrollieren bei Störungen eingreifen Fertigungskontrollen durchführen Proben entnehmen Labortests vornehmen Geschmacks- und Geruchstests durchführen Hygienevorschriften beachten Waren lagern und verpacken Maschinen und Anlagen warten und reinigen einfache technische Wartungs- und Umrüstarbeiten ausführen Maschinen, Anlagen, Behälter, Räume, Rohrleitungssysteme reinigen und desinfizieren Arbeitsbedingungen Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten meist in Werkhallen oder Produktionsräumen. Dabei sind sie durch den Wechsel von Arbeiten in Kühlräumen oder temperierten Räumen teilweise Temperaturschwankungen ausgesetzt. Auch durch Maschinenlärm und die verschiedenen Gerüche der zu verarbeitenden Produkte können Arbeitsbelastungen entstehen. Zum Schutz vor äußeren Einflüssen, zum Beispiel durch Desinfektionsmittel, und auf Grund von Hygieneanforderungen tragen Fachkräfte für Lebensmitteltechnik häufig spezielle Schutzkleidung. Arbeitszeit Zur Auslastung der Produktionsanlagen arbeiten Fachkräfte für Lebensmitteltechnik auch im Schichtdienst, im Dreischichtbetrieb auch nachts. Zusammenarbeit und Kontakte Fachkräfte für Lebensmitteltechnik arbeiten je nach aktueller Aufgabenstellung in Einzel-, Gruppen- oder Teamarbeit zusammen mit Hilfs- und Laborkräften. Körperliche Aspekte

4 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 4 von 13 Überwiegend mittelschwere Tätigkeit Arbeit im Wechsel von Gehen, Stehen und Sitzen Zeitweise Zwangshaltungen wie Bücken, Knien oder Hocken Arbeit in sauberen, zum Teil gefliesten, temperierten Arbeitsräumen und Maschinenhallen, teilweise in klimatisierten Räumen Zum Teil erhebliche Temperaturschwankungen durch Tätigkeiten in temperierten Räumen und gekühlten Lagerräumen Häufig Nassarbeit mit ganztägigem Tragen von Nässeschutzkleidung Geruchsbelästigung bei der Verarbeitung einiger Rohstoffe (z.b. Fisch) Lärmbelästigung, zum Teil Lärmarbeit an Gläserabfüllanlagen Belastung der Haut und der Atemwege durch Reinigungs- und Desinfektionsmittel und Konservierungsstoffe Persönlicher Arbeitsschutz (je nach Art der Tätigkeit): Gehörschutz, Gummischürzen, Handschuhe, Atemschutz, Gummistiefel Schichtdienst, auch Nachtdienst Selbständige, allein verantwortliche Tätigkeit Psychische Aspekte Arbeit im Wechsel von manuellen, organisierenden und insbesondere überwachenden und regelnden Tätigkeiten an Maschinen und Anlagen unter Verwendung von Rezepturen, Listen und Tabellen Tätigkeit durch Produktionspläne und Anweisungen geregelt Arbeit in der Gruppe und Einzelarbeit Schichtarbeit; bei Dreischichtbetrieb auch Nachtarbeit Weiterbildung im Überblick Anpassungsweiterbildung/Qualifizierungsmöglichkeiten Fortlaufende Weiterbildung ist für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik Pflicht. Sie müssen stets aktuelle Erkenntnisse in ihre Arbeitsabläufe einbeziehen, beispielsweise über Hygienevorschriften oder Verfahrenstechniken. Fit sein müssen sie aber auch, was den einschlägigen Markt angeht. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie Nahrungs- und Genussmittelproduktionstechnik, Nahrungsund Genussmittelindustrie - Produktentwicklung, Fertiggerichte, Lebensmittelmikrobiologie, Nahrungs- und Genussmittel - Qualitätssicherung, Nahrungs- und Genussmittel - Gewürz-, Aroma-, sonstige Zusatzstoffe oder Hygiene im Lebensmittelbetrieb können Fachkräfte für Lebensmitteltechnik ihre Kenntnisse immer aktuell halten. Aufstiegsweiterbildung (nach entsprechender Berufspraxis) Bestimmte Weiterbildungsmöglichkeiten können auch den Weg zu einem beruflichen Aufstieg ebnen. In der Regel sind dafür einige Jahre Berufserfahrung erforderlich. Hier bieten sich z.b. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an: Industriemeister/in - Lebensmittel Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Back-, Süßwarentechnik) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Verarbeitungst.) Wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung verfügt, kann (auch) ein Hochschulstudium anstreben. Für Fachkräfte für Lebensmitteltechnik kommen z.b. folgende Studiengänge in Betracht: Dipl.-Ing. (FH) - Lebensmitteltechnologie

5 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 5 von 13 Dipl.-Ökotropholog(e/in) (FH/Uni)-Ernährungswissenschaften (HA ) In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Selbstständigkeit im Beruf In diesem Beruf sind Möglichkeiten der Existenzgründung nicht bekannt. Weiterbildung (berufliche Anpassung) Fachkräfte für Lebensmitteltechnik müssen sich immer wieder den neuesten Entwicklungen der einschlägigen Technik anpassen. Dazu kommen laufend weitere Veränderungen in der Lebensmittelherstellung und - verarbeitung, zum Beispiel in der Qualitätssicherung und Hygiene. Auch die verschiedenen Trends im Verbraucherverhalten müssen berücksichtigt werden. In Seminaren und Lehrgängen können die Fachkräfte ihr berufliches Können und Wissen unter anderem in folgenden Bereichen vertiefen oder Spezialkenntnisse erwerben: Nahrungs- und Genussmittelproduktionstechnik (C 3102) Nahrungs- und Genussmittelindustrie - Produktentwicklung, Fertiggerichte (C 3104) Mikrobiologie (C 3663) Lebensmittelmikrobiologie (C 3663-k2) Bäckerei (C 3112) Konditorei (C 3113) Patisserie, Süßspeisen (C 7714) Müllerei, Bäckerei und Konditorei - sonstige Lehrgänge (C 3119) Getränke - allgemein (C 3160) Nahrungs- und Genussmittel - Qualitätssicherung (C 3107) Nahrungs- und Genussmittel - Gewürz-, Aroma-, sonstige Zusatzstoffe (C 3106) Hygiene in Dienstleistungsbereichen (C ) Hygiene im Lebensmittelbetrieb (C d2) EDV in der Nahrungs- und Genussmittelerzeugung (C ) Waren-, Produkt- und Verkaufskunde - Nahrungsmittel, Genussmittel, allgemein (C 1421) Betriebswirtschaft, kaufmännische Qualifizierung - Nahrungs- und Genussmittel (C ) Qualitätsmanagement - Getränke- und Lebensmittelerzeugung (C )

6 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 6 von 13 Planung und Steuerung, Arbeitsvorbereitung - allgemein (C 2410) Arbeitssicherheit - allgemein (C 0432) Sonstige Rechtslehrgänge - Nahrungs- und Genussmittel (C ) Weiterbildung (beruflicher Aufstieg) Fachkräften für Lebensmitteltechnik bietet sich eine Reihe fachspezifischer Weiterbildungen, die gleichzeitig als Grundlage für einen beruflichen Aufstieg anzusehen sind. Die Qualifizierungen setzen je nach Zielrichtung voraus, dass neben dem erforderlichen Berufsabschluss und umfangreicher praktischer Berufserfahrung gegebenenfalls auch die geforderten allgemein bildenden Voraussetzungen (Hochschulreife) erfüllt werden. In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung ein Studium beginnen. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Meister/innen Industriemeister/in - Lebensmittel Industriemeister/in - Süßwaren Industriemeister/in - Fruchtsaft und Getränke Techniker/innen Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Back-, Süßwarentechnik) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Verarbeitungst.) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Bäckereitechnik) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Systemgastronomie) Lebensmitteltechniker(in) - Produktions- und Betriebsmanagement (CTS ) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Prozesstechnik) Techniker/in - Lebensmitteltechnik (Lebensmittelverpackung) Techniker/in - Betriebswissenschaft Fach- und Betriebswirte/-wirtinnen, Fachkaufleute Technische/r Fachwirt/in Sonstige Sonderfachkräfte Produktionsleiter/in - Brauwesen, Getränketechnik Hochschulbildungsgänge Dipl.-Ing. (FH) - Lebensmitteltechnologie Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni) - Ernährungswis Dipl.-Ing. (FH) - Weinbau u. Getränketechnologie

7 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 7 von 13 Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni) - Haushaltswiss Dipl.-Ökotrophologe/-Ökotrophologin (FH/Uni) Dipl.-Biochemiker/in (Uni) Dipl.-Ing. (FH) - Ernährung und Versorgungsmanagement Dipl.-Ing. (Uni) - Lebensmitteltechnologie Lebensmittelchemiker/in (Uni) Ausbildungsinhalte Während der Ausbildung lernen Auszubildende im 1. und 2. Ausbildungsjahr im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte unter wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellt und nach Rezepturen für die Fertigung vorbereitet wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte auf Menge, Gewicht und Beschaffenheit prüft wie man Verpackungsmaterialien und Fertigprodukte nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Gesichtspunkten bereitstellt wie man Lagerbestandskontrollen durchführt wie man rechtliche und betriebsbezogene Vorgaben des Qualitätsmanagements anwendet wie man den Materialbedarf ermittelt, bestellt und annimmt wie man Produktionsmaschinen und -anlagen rüstet und umrüstet, in Betrieb nimmt und bedient wie man Verpackungstechniken anwendet wie man Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffe, Halbfabrikate und Fertigprodukte qualitätserhaltend nach logistischen Gesichtspunkten lagert wie man Geräte, Maschinen und Anlagen reinigt und pflegt Schließlich erfahren die Auszubildenden im 3. Ausbildungsjahr: wie man Produktionsprozesse unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer und betriebsbezogener Vorschriften steuert und überwacht wie man Störungen im Produktions- und Verpackungsprozess feststellt und nach rechtlichen und betriebsbezogenen Vorgaben Maßnahmen ergreift wie man Arbeitsergebnisse kontrolliert und bewertet wie man betriebliche Informationssysteme nutzt wie man den Arbeitsplatz technisch einrichtet und Personal anforderungsgerecht einsetzt Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse auf verschiedenen für den Beruf wichtigen Gebieten, zum Beispiel: Untersuchen von Lebensmittelinhaltsstoffen Vorbehandeln, Konservieren und Verpacken von Lebensmitteln Herstellen von Getränken Herstellen von kohlenhydrat- und fettreichen sowie eiweißreichen Lebensmitteln Herstellen von vitamin- und mineralstoffreichen Lebensmitteln Reinigen, Pflegen und Warten von Produktionsanlagen Lagern von Lebensmitteln und Materialien Prüfen und Sichern der Lebensmittelqualität Steuern und Kontrollieren von Verpackungsprozessen Planen und Präsentieren von Produktentwicklungen

8 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 8 von 13 Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Beschluss der Kultusministerkonferenz Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Während der gesamten Ausbildung Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Prüfung in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf Grundlage der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik durchgeführt. Nachweise/Zulassung zur Prüfung Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit Umweltschutz Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Betriebliche und technische Kommunikation Qualitätsmanagement Auftragsannahme, Arbeitsplanung und -organisation Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten Steuern von Produktionsprozessen Bereitstellen und Einsetzen von Verpackungsmaterialien sowie Verpacken von Produkten Lagern von Materialien und Produkten Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Abschlussprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildung in der Berufsschule Unterricht ausbildungsbegleitend (Teilzeit oder Blockunterricht), berufsbezogen in Lernfeldern und allgemein bildend Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Lebensmittelinhaltsstoffe untersuchen Lebensmittel und Materialien lagern Lebensmittel vorbehandeln Lebensmittel verpacken Produktionsanlagen reinigen, pflegen und warten Lebensmittelqualität prüfen und sicherstellen Verpackungsprozesse steuern und kontrollieren Lebensmittel konservieren Getränke herstellen Kohlehydrat- und fettreiche Lebensmittel herstellen Eiweißreiche Lebensmittel herstellen Vitamin- und mineralstoffreiche Lebensmittel herstellen Produktentwicklung planen und präsentieren

9 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbeschrei... Seite 9 von 13 Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungen Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Sie besteht aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung. Im praktischen Teil sind in vier Stunden drei der folgenden Arbeitsproben auszuführen: Durchführen einer Qualitätskontrolle Bereitstellen und Vorbereiten von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen und Halbfabrikaten Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen von Verpackungsmaschinen und -anlagen Reinigen, Pflegen und Warten von Geräten, Maschinen und Anlagen Schriftlich sind beispielsweise Aufgaben aus den Bereichen Auftragsannahme und Bedarfsermittlung sowie Verpackungsmaterialien und -techniken zu lösen. Abschlussprüfung Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. In der praktischen Prüfung sollen in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchgeführt werden. Dafür kommen vor allem folgende in Betracht: das Rüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Produktionsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Produktionsprozesses das Umrüsten, in Betrieb nehmen und Bedienen einer Verpackungsmaschine/-anlage sowie Steuern und Überwachen des Verpackungsprozesses das Durchführen von mindestens einer Qualitätskontrolle und das Beurteilen von Roh-, Zusatz-, Hilfsstoffen, Halbfabrikaten und Fertigprodukten Im schriftlichen Prüfungsteil, der insgesamt fünf Stunden in Anspruch nimmt, werden die Prüfungsbereiche Technik, Qualitätsmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Bei nicht eindeutigen Prüfungsergebnissen in der schriftlichen Prüfung kann eine ergänzende mündliche Prüfung durchgeführt werden. Die Prüfung ist bestanden, wenn in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsbereich Technik mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachkraft für Lebensmitteltechnik.

10 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbesch... Seite 10 von 13 Ausbildungsform Es handelt sich um eine duale Ausbildung, die in der Regel im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Sie ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bundesweit geregelt. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet. Das im Jahr 2005 novellierte Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, die Ausbildung in schulischer Form durchzuführen und mit einer Prüfung bei der zuständigen Kammer abzuschließen. Hierbei muss durch Lernortkooperation ein angemessener Anteil an fachpraktischer Ausbildung gewährleistet sein. Teile der Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Berufsfeldzuordnung Der Ausbildungsberuf ist keinem Berufsfeld zugeordnet. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder die Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag von Ausbildenden und Auszubildenden. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Eine abgeschlossene Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin im entsprechenden Schwerpunkt wird auf die Ausbildung zur Fachkraft für Lebensmitteltechnik angerechnet. Verlängerung der Ausbildungszeit Nach geltendem Berufsbildungsrecht sind Verlängerungen des Ausbildungsverhältnisses in folgenden Fällen möglich: In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender und unter Anhörung der Ausbildenden die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Rechtsgrundlagen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Interessen

11 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbesch... Seite 11 von 13 Förderlich: Interesse an der Herstellung von Lebensmitteln Interesse an Biologie Interesse an Chemie Interesse an Technik Nachteilig: Abneigung gegen das Bedienen und Überwachen von Maschinen und Anlagen Abneigung gegen gleichförmige Arbeitssituation (bei Überwachungstätigkeit gleich bleibendes, veränderungsarmes Wahrnehmungsfeld) Abneigung gegen Lärm Abneigung gegen Gerüche Abneigung gegen Nassarbeit Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (für die Kontrolle von Rohwaren und Produkten, das Beobachten der Vorgänge in den Produktionsanlagen, die Arbeit mit Tabellen und Listen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss) Durchschnittliches technisches Verständnis (für das Bedienen, Steuern, Kontrollieren, Warten und Reinigen von technischen Anlagen und Geräten) Durchschnittliche Praktische Anstelligkeit (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) Handgeschicklichkeit (Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten) Förderlich: Keine Angaben Kenntnisse und Fertigkeiten Notwendig: Von den folgenden Kenntnissen und Fertigkeiten ist für die Berufsausbildung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Annähernd durchschnittliche Kenntnisse in Rechnen/Mathematik, insbesondere Beherrschen der Grundrechenarten und der Dezimal-, Bruch-, Prozent- und Dreisatzrechnung (z.b. für Volumen- und Mischungsberechnungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hauptschulabschluss ) Förderlich: Gute Kenntnisse in Chemie Gute Kenntnisse in Biologe

12 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbesch... Seite 12 von 13 Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Geräten der Datenverarbeitungstechnik Arbeitsverhalten Notwendig: Gleich bleibende Aufmerksamkeit, ausreichende Aufmerksamkeitsverteilung, Reaktionsvermögen (für das Überwachen von Maschinen und Anlagen, Beobachten von Instrumentenanzeigen und Schalttafeln) Persönliche Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Hygienebestimmungen) Sorgfältige Arbeitsweise (Verantwortung für die Qualität der Produkte) Neurovegetative Belastbarkeit (Überwachungstätigkeit, ggf. auch Schichtarbeit) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Körperliche Eignungsvoraussetzungen Gute Körperkraft und Körpergewandtheit (Tätigkeit im Stehen und Gehen, zum Teil vornüber gebeugt und über Kopf, gelegentliche Trageleistungen) Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit der Wirbelsäule, der Arme, Hände und Beine (überwiegend stehende Tätigkeit, beidhändiges Arbeiten ist die Regel) Normales (auch korrigiertes) Sehvermögen für die Nähe, normales Farbensehen (z.b. für das Beobachten von Anzeigetafeln und EDV-Bildschirmen, das Erkennen von Rohstoffqualitäten und für optische Qualitätskontrollen) Normales (auch korrigiertes) Hörvermögen (z.b. für die Verständigung mit Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen und das Beurteilen von Betriebsgeräuschen der Maschinen und Anlagen) Normaler Geschmacks- und Geruchssinn (für sensorische Prüfungen) Gesunde Atemwege (Luftfeuchtigkeit, erhebliche Temperaturunterschiede zwischen einzelnen Arbeitsräumen) Gesunde, widerstandsfähige Haut, besonders an Armen, Händen (für den Umgang mit Desinfektions- und Reinigungsmitteln, die Einwirkung von Nässe, Dampf) Körperliche Eignungsrisiken Bei folgenden körperlichen Gegebenheiten sollte vor der Berufstätigkeit der Arzt/die Ärztin eingeschaltet werden: Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, der Arme, Hände oder Beine Fehlende Fähigkeit für beidhändiges Arbeiten Stärkere Krampfaderbildung Chronische Erkrankung der Atemwege Chronische Magen- oder Darmerkrankungen Chronische Erkrankungen der Haut, besonders an den Händen Allergieneigung Nicht korrigierbare Sehschwäche für die Nähe und Ferne Farbsinnstörungen Schwerhörigkeit

13 BERUFEnet, die Datenbank für Ausbildungsbeschreibungen und Tätigkeitsbesch... Seite 13 von 13 Chronische Infektionskrankheiten Erkrankungen des Zentralnervensystems, insbesondere Krampfanfälle Alkohol- oder Drogensucht Datenstand: Datenbank: 2 Programmversion: 1_1_3 Bundesagentur für Arbeit - Alle Angaben ohne Gewähr -

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