Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer
|
|
- Heidi Kneller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer für Lizenzverträge mit Springer Customer Service Center GmbH, Haberstraße 7, Heidelberg, Deutschland ( Springer ) Präambel Springer stellt seinen Kunden auf seinen Internetplattformen verschiedene elektronische Produkte zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der Parteien bezüglich des Zugangs zu den elektronischen Produkten von Springer, einschließlich insbesondere zu ebooks, Bookseries, ereference Works, Journals, Online Journal Archives, Online Bookseries Archives, Online Archives Collection, SpringerProtocols, SpringerMaterials, SpringerImages, Zentralblatt MATH, wenn und soweit die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages zwischen Springer und dem Lizenznehmer für das jeweilige elektronische Produkt keine abweichenden Regelungen enthalten. 1. Definitionen Allgemeine Geschäftsbedingungen sind die vorliegenden Bestimmungen, die auf alle Lizenzierten Inhalte anwendbar sind, sowie jegliche nachfolgenden oder modifizierten Fassungen dieser Bestimmungen. Berechtigte Bibliotheken sind alle Universitäten, Bibliotheken und Einrichtungen, die in Anlage A der Lizenzverträge genannt sind. Im Falle eines Konsortiums sind die Berechtigten Bibliotheken die Konsortialmitglieder gemäß Anlage A. Berechtigte Nutzer sind sämtliche Angehörige aller Fakultäten des Lizenznehmers und der Berechtigten Bibliotheken, einschließlich temporärer sowie Gastbesucher während der Dauer ihrer Zugehörigkeit, Forscher, Mitarbeiter, Angestellte und Studenten sowie weitere Personen, denen der Lizenznehmer oder eine Berechtigte Bibliothek Zugang zu den Lizenzierten Inhalten über das Netzwerk des Lizenznehmers oder der Berechtigten Bibliotheken gestattet ( Walk-In-User ). eprodukte sind sämtliche elektronische Produkte, die Springer dem Lizenznehmer auf den Webseiten zur Verfügung stellt. Kommerzielle Nutzung oder Kommerzielle Zwecke bedeutet die Nutzung (durch oder für den Lizenznehmer oder einen Berechtigten Nutzer) zur Erzielung eines Entgelts durch Verkauf, Weiterverkauf, Verleih, Übertragung, Vermietung oder eine andere Form der direkten oder indirekten Verwertung der Lizenzierten Inhalte, einschließlich des Platzierens oder Hochladens der Lizenzierten Inhalte auf eine Webseite eines Unternehmens. Nicht als kommerzielle Nutzung gilt die Erhebung eines Kostenbeitrags zur Deckung der direkten Kosten von Berechtigten Nutzern durch den Lizenznehmer oder die Nutzung der Lizenzierten Inhalte durch den Lizenznehmer oder einen Berechtigten Nutzer im Rahmen von Forschungsarbeiten, die von einem kommerziellen Träger finanziert werden. Lizenzierte Inhalte sind sämtliche Inhalte, auf die der Lizenznehmer gemäß der Lizenzverträge zugreifen kann, und zwar insbesondere die folgenden eprodukte: ebooks, Bookseries, ereference Works, Journals, Online Journal Archives, Online Bookseries Archives, Online Archives Collection, SpringerProtocols, SpringerMaterials, SpringerImages, Zentralblatt MATH, sowie sämtliche in diesen eprodukten sowie andere auf den Webseiten enthaltenen Materialien gemäß der jeweils anwendbaren Lizenzverträge. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 1
2 Lizenzvertrag bezeichnet den Lizenzvertrag zwischen Springer und dem Lizenznehmer für das konkrete eprodukt nebst Anlagen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. SpringerLink ist die unter erreichbare Internetseite. Subskriptionsjahr oder Vertragslaufzeit bezeichnet den Zeitraum des Zugangs zu den Lizenzierten Inhalten nach dem anwendbaren Lizenzvertrag. Systematisches Herunterladen bezeichnet den planmäßigen und methodischen Download von Artikeln, Kapiteln oder anderer Teile der Lizenzierten Inhalte insbesondere durch Robots. Webseite(n) sind die Internetseiten, über die auf die Lizenzierten Inhalte zugegriffen wird, einschließlich insbesondere und 2. Nutzungsumfang 2.1 Der Lizenzvertrag gilt in vollem Umfang für die Berechtigten Bibliotheken und Berechtigten Nutzer. Der Lizenznehmer wird sich nach bestem Gewissen darum bemühen, dass die Berechtigten Nutzer die Bestimmungen des Lizenzvertrages einhalten werden. 2.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Lizenzierten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und wertvolles geistiges Eigentum darstellen. Sämtliche Rechte und Ansprüche an den Lizenzierten Inhalten verbleiben bei Springer, sofern diese dem Lizenznehmer nicht ausdrücklich in dem Lizenzvertrag eingeräumt sind. Die Lizenzverträge sind keinesfalls als Übertragung des Eigentums an dem geistigen Eigentum der Lizenzierten Inhalte auf den Lizenznehmer, einen anderen Berechtigten Nutzer oder eine andere Partei auszulegen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt. 2.3 Während der Dauer des Zugangs zu den Lizenzierten Inhalten gewährt Springer dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Lizenz, seinen Berechtigten Nutzern über das Netzwerk Zugang zu den Lizenzierten Inhalten einzuräumen. 2.4 Während der Dauer des Zugangs zu den Lizenzierten Inhalten gewährt Springer dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, widerrufliche und nicht übertragbare Lizenz, seinen Berechtigten Nutzern zu gestatten, die Lizenzierten Inhalte zu eigenen, wissenschaftlichen, Ausbildungs- oder Forschungszwecken zu sichten, anzuzeigen, zu durchsuchen, abzurufen, zusammenzufügen, herunterzuladen, auf jedem fest installierten oder mobilen Speichermedium zu speichern, zu drucken und in digitaler sowie gedruckter Form zu vervielfältigen. Die Nutzung der Lizenzierten Inhalte ist beschränkt auf den in den jeweiligen Lizenzverträgen abschließend festgelegten Umfang. Darüber hinaus darf der Lizenznehmer und die Berechtigten Nutzern die Lizenzierten Inhalte nutzen, wenn und soweit dies durch Schrankenbestimmungen des Urheberrechts nach nationalem Recht gestattet ist. 3. Untersagte Nutzungen 3.1 Der Lizenznehmer darf die Copyright-Vermerke, die Marken, Logos oder Kennzeichen, oder sonstige geschützte Rechte, die in oder auf den Lizenzierten Inhalten erscheinen, nicht entfernen, verdecken oder verändern. 3.2 Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Inhalte nicht aktualisieren, verändern, überarbeiten, adaptieren, modifizieren, übersetzen, umwandeln oder daraus abgeleitete Werke erstellen. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 2
3 3.3 Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Inhalte nicht für Zwecke Dritter (z. B. in Onlinediensten für Dritte) nutzen, nicht elektronisch weiterverbreiten (z. B. durch ) und nicht auf den eigenen oder öffentlichen Internetseiten oder in Netzwerken, die den öffentlichen Zugriff oder die öffentliche Weiterverbreitung ermöglichen, veröffentlichen, es sei denn, dies ist in dem jeweiligen Lizenzvertrag gestattet. Ferner darf der Lizenznehmer die Lizenzierten Inhalte oder Teile hiervon nicht zum Zwecke der Verbreitung vervielfältigen (unabhängig davon, ob dies zu kommerziellen oder gemeinnützigen Zwecken, gegen eine Gebühr oder kostenlos geschieht), wenn und soweit dies nicht nach Ziffer 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder nach dem jeweiligen Lizenzvertrag gestattet ist. 3.4 Der Lizenznehmer darf keine Programme verwenden, die automatisch die Lizenzierten Inhalte (Volltexte und Metadaten) durchsuchen und indexieren, wie z. B. Web-Crawling oder Spider- Programme, sofern nicht im Lizenzvertrag explizit gestattet. Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Inhalte nicht systematisch herunterladen. 3.5 Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Inhalte nicht für Kommerzielle Zwecke ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Springer nutzen. 3.6 Der Lizenznehmer darf die Lizenzierten Inhalte nicht auf eine Weise verwenden, dass die daran bestehenden Urheber- oder sonstigen geschützten Rechte verletzt werden. 3.7 Die Bestimmungen der Ziffern 3.1 bis 3.6 gelten über die Vertragslaufzeit der Lizenzverträge hinaus. 4. Zugang zu den Lizenzierten Inhalten 4.1 Der Lizenznehmer erhält Zugang zu den Lizenzierten Inhalten über InternetProtocol ( IP )- Authentifizierung und soweit möglich auch über Shibboleth, Athens oder eine andere, zwischen den Parteien vereinbarte, Authentifizierungsmethode. 4.2 Bei Zugang über IP-Authentifizierung gewährt Springer Zugang zu den Lizenzierten Inhalten über die IP-Adressen bzw. IP-Bandbreiten des Lizenznehmers und der Berechtigten Nutzer, die bei Änderungen unverzüglich angepasst werden. 4.3 Bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen des Lizenznehmers zur Verwendung des Netzwerks können alle Berechtigten Nutzer, mit Ausnahme der Walk-In-User, Fernzugang zu den Lizenzierten Inhalten erhalten. 4.4 Springer kooperiert mit verschiedenen Bestandserhaltungsunternehmen wie z.b. CLOCKSS, LOCKSS und PORTICO. Diese liefern die Lizenzierten Inhalte in elektronischer Form in denjenigen Fällen, in denen Springer selbst keinen Zugang gewähren kann, z. B. im Falle eines Totalausfalls der Server, falls die Lizenzierten Inhalte nicht länger online gehostet werden, im Falle der Auflösung von Springer oder falls der Lizenznehmer nicht länger Kunde von Springer ist. Der Lizenznehmer darf die LOCKSS und PORTICO-Technologie ausschließlich für Sicherungs- und Archivzwecke für die Lizenzierten Inhalte nutzen, für die Springer eine entsprechende Vereinbarung mit den jeweiligen Unternehmen eingegangen ist. Der Abschluss oder die Fortsetzung solcher Vereinbarungen steht im Ermessen von Springer. 5. Rechte und Pflichten von Springer 5.1 Springer behält sich das Recht vor, die Logfiles zu analysieren, um einen Missbrauch der Lizenzierten Inhalte durch den Lizenznehmer, Berechtigte Bibliotheken und/oder Berechtigte Nutzer zu erkennen. Bei einem eventuellen Missbrauch wird Springer den betroffenen Lizenznehmer oder die Berechtigte Bibliothek hiervon unverzüglich unterrichten. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 3
4 5.2 Für die Erstellung von Nutzungsstatistiken erhebt Springer auf Basis der monatlichen Dokumentenabrufe Daten über die Nutzung der Lizenzierten Inhalte und bereitet diese gemäß des COUNTER Code of Practice auf. Diese Nutzungsdaten stellt Springer dem Lizenznehmer unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze über eine durch Eingabe von Nutzernamen und Passwort zugängliche Internetseite zur Verfügung. Der Lizenznehmer darf solche Daten ausschließlich für interne Analysezwecke verwenden. Die Daten dürfen jedoch in keinem Fall zu Werbezwecken genutzt werden. 5.3 Springer kann Teile der Lizenzierten Inhalte von den Webseiten entfernen, an denen Springer keine Veröffentlichungsrechte mehr inne hat oder bezüglich derer er berechtigten Grund zur Annahme hat, dass diese Urheberrechte verletzen oder anderweitig gegen sonstige rechtliche Bestimmungen verstoßen. Springer bemüht sich den Lizenznehmer hierüber rechtzeitig zu informieren. 5.4 Die Verfügbarkeit der Lizenzierten Inhalte wird von Springer technisch in der Weise realisiert, in der Springer solche Inhalte seinen Kunden generell zu Verfügung stellt, mindestens jedoch im Rahmen der marktüblichen technischen Standards. Springer wird angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um dem Lizenznehmer ununterbrochenen Zugang zu den Webseiten und kontinuierliche Verfügbarkeit der Lizenzierten Inhalte zu gewähren. Sollte der Zugang zu den Webseiten durch ein Versagen des Springer-Servers unterbrochen oder ausgesetzt worden sein, wird Springer unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu den Lizenzierten Inhalten wiederherzustellen. Wird der Zugang nicht im Rahmen der marktüblichen technischen Standards wiederhergestellt, werden Springer und der Lizenznehmer sich über eine anteilige Minderung der Lizenzgebühr oder über eine anderweitige Kompensation verständigen, 5.5 Der Übergabepunkt für die Daten ist die Verbindung zwischen dem Springer-Server und dem Internet. Der Verantwortungsbereich von Springer für die Zurverfügungstellung und die Übertragung der Daten endet an diesem Punkt. 6. Rechte und Pflichten des Lizenznehmers 6.1 Der Lizenznehmer wird die Berechtigten Nutzer über das geistige Eigentum oder andere auf die Lizenzierten Inhalte anwendbaren Rechte und die nach Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagten Nutzungsformen hinweisen. Der Lizenznehmer wird alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums oder sonstiger Rechte von Springer an den Lizenzierten Inhalten durch Berechtigte Nutzer zu verhindern. 6.2 Stellt der Lizenznehmer einen Missbrauch der Lizenzierten Inhalte durch einen Berechtigten Nutzer fest, so wird der Lizenznehmer Springer unverzüglich über die Einzelheiten des Missbrauchs informieren und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine Wiederholung des Missbrauchs zu verhindern. Soweit möglich, wird der Lizenznehmer die Zugangsberechtigung des missbräuchlich handelnden Berechtigten Nutzers nach Kenntnis des Missbrauchs unverzüglich sperren. Je nach Art und Umfang des Missbrauchs kann Springer nach eigenem Ermessen weitere Schritte gegen den missbräuchlich handelnden Berechtigten Nutzer ergreifen. Springer informiert die betroffene Berechtigte Bibliothek und/oder den Lizenznehmer hierüber unverzüglich. 6.3 Der Lizenznehmer wird Springer über Sicherheitsverstöße im Netzwerk des Lizenznehmers informieren. 6.4 Der Lizenznehmer garantiert, den Zugang eines Berechtigten Nutzers im Rahmen seiner Möglichkeiten zu sperren, sobald dieser nicht mehr Berechtigter Nutzer ist. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 4
5 7. Lizenzgebühr 7.1 Zahlt der Lizenznehmer alle oder einzelne der für die Lizenzierten Inhalte in Rechnung gestellten Lizenzgebühren nicht innerhalb der in dem Lizenzvertrag jeweils festgelegten Zahlungsfristen, wird Springer den Lizenznehmer über den Zahlungsverzug informieren. Zahlt der Lizenznehmer die ausstehenden Lizenzgebühren nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verzugsnachricht, kann Springer den Zugang des Lizenznehmers zu den jeweiligen Lizenzierten Inhalten ohne weitere Nachricht und nach eigenem Ermessen beenden. Im Übrigen behält sich Springer das Recht vor, Verzugszinsen für ausstehende Lizenzgebühren nach dem geltenden gesetzlichen Zinssatz gemäß 246 BGB zu fordern. 7.2 Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Lizenzgebühr(en) oder Teile hiervon von einem anderen zur Springer Science+Business Media Group gehörenden Unternehmen als der Vertragspartei oder von einem durch Springer oder den Lizenznehmer benannten Agenten in Rechnung gestellt werden können. 7.3 Alle Lizenzgebühren verstehen sich ohne Verkaufs-, Nutzungs-, Absatz-, Quellen-, Mehrwert- oder vergleichbare Steuern, staatliche Abgaben oder andere Besteuerungen, die in die alleinige Verantwortung des Lizenznehmers fallen. 8. Vertragsbeendigung 8.1 Der Zugang zu den Lizenzierten Inhalten kann ohne Einhaltung einer Frist beendet werden, wenn eine der Parteien gegen wesentliche Bestimmungen des Lizenzvertrages verstößt, vorausgesetzt, dass (1) die nicht vertragsverletzende Partei die jeweils andere Partei über den Verstoß informiert und diesen präzise bezeichnet und die Beendigung des Zugangs zu allen oder Teilen der Lizenzierten Inhalte für den Fall, dass der Verstoß nicht geheilt wird, angedroht hat, und weiter vorausgesetzt, dass (2) der Verstoß nicht innerhalb von 30 Tagen geheilt wird. Das Recht jeder Partei, den Lizenzvertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, bleibt unberührt. Im Übrigen bleiben alle Regelungen des jeweiligen Lizenzvertrages zur Beendigung des Zugangs zu den Lizenzierten Inhalten unberührt. 8.2 Auch nach Beendigung oder Ablauf des Zugangs zu den Lizenzierten Inhalten oder Teilen davon bleiben alle Schadensersatz- oder Freistellungsverpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus den Lizenzverträgen wirksam. 9. Beiderseitige Leistungspflichten 9.1 Beide Vertragsparteien sind sich bewusst, dass die Bestimmungen und Regelungen des Lizenzvertrages Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen sind. Keine Partei darf die Regelungen oder den Gegenstand des Lizenzvertrages (einschließlich insbesondere des Inhaltes des Lizenzvertrages, der Lizenzgebühren und gemäß Ziffer 5.2. erhobener und gelieferter Nutzungsdaten, Nutzungsstatistiken oder jeglicher anderer Information über das Unternehmen und Geschäft der jeweils anderen Vertragspartei) ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei einem Dritten zur Kenntnis geben. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung öffentlich bekannt waren oder zu irgendeinem Zeitpunkt unabhängigen Dritten, die die Information nicht direkt oder indirekt unter Verletzung einer Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Partei, deren Informationen offengelegt wurden, erlangt haben, zugänglich gemacht wurden. 9.2 Die Weitergabe nicht nutzerspezifischer Nutzungsdaten ist gleichwohl zu statistischen oder internen Zwecken jeder Vertragspartei oder Berechtigten Bibliothek gestattet. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 5
6 9.3 Wird von dem Lizenznehmer die Offenlegung irgendeines Teils des Lizenzvertrages unter Verweis auf anwendbare gesetzliche Bestimmungen gefordert, informiert der Lizenznehmer Springer unverzüglich über diese Forderung und stimmt mit Springer das weitere Vorgehen ab. 9.4 Die Bestimmungen der Ziffer 9.1 gelten nach Beendigung des Lizenzvertrages fort. 10. Gewährleistung 10.1 Springer gewährleistet, berechtigt zu sein, dem Lizenznehmer die in dem jeweiligen Lizenzvertrag festgelegten Nutzungsrechte an den Lizenzierten Inhalten einzuräumen Gewährleistungsansprüche aufgrund von Fehlern, Ungenauigkeiten oder anderen Unrichtigkeiten in den Lizenzierten Inhalten sind ausgeschlossen Im Falle eines Konsortiums versichert der Konsortialführer dass er ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, für und im Namen der Konsortialmitglieder zu handeln Der Lizenznehmer garantiert, dass er nach bestem Wissen und Gewissen die Integrität der Lizenzierten Inhalte und die Sicherheit des Netzwerks des Lizenznehmers erhalten sowie deren ordnungsgemäße Nutzung und den ordnungsgemäßen Zugang durch die Berechtigten Nutzer wahren wird. 11. Schadensersatz und Freistellung 11.1 Schadensersatz und Ersatz von vergeblichen Aufwendungen für jede Art von Pflichtverletzung und gleich aus welchem Rechtsgrund (z.b. Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Sach- und Rechtsmängel, unerlaubte Handlung) schulden die Parteien vorbehaltlich der Regelungen der Ziffer 11.2 nur bei (i) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) bei Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, (iii) nach dem Produkthaftungsgesetz sowie (iv) bei Verstoß gegen eine in diesem Vertrag übernommene Garantie. Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen Springer wird den Lizenznehmer gegen berechtigte Ansprüche Dritter wegen einer Verletzung fremder Urheber- oder Schutzrechte verteidigen und den Lizenznehmer aus hieraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen einschließlich der Prozesskosten freistellen, die ihm durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen Vergleich, dem Springer schriftlich zugestimmt hat, auferlegt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lizenznehmer Springer unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung eines solchen Anspruchs in Kenntnis setzt und der Lizenznehmer Springer die rechtzeitige und vollständige Kontrolle über die Verteidigung, die Einlegung von Rechtsmitteln und den Vergleich des Anspruchs einräumt. Der Lizenznehmer wird Springer auf dessen Wunsch hin bei der Verteidigung gegen den Anspruch angemessen und kostenfrei unterstützen Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Springer und dessen verbundene Unternehmen i.s.d. 15 ff. AktG bezüglich solcher Ansprüche und Verluste schadlos zu halten, die sich aus unberechtigter Nutzung der Lizenzierten Inhalte ergeben und die der Lizenznehmer bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte verhindern können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Springer insoweit von Ansprüchen Dritter freizuhalten Die Haftung und Freistellung durch Springer ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit der Lizenznehmer oder Berechtigte Nutzer die Lizenzierten Inhalte über die nach dem jeweiligen Lizenzvertrag erteilte Berechtigung hinaus nutzen Im Falle eines Konsortiums gilt Folgendes: Die im Lizenzvertrag genannten Rechte (z. B. auf Kündigung, Schadens- und Aufwendungsersatz etc.) stehen den Konsortialmitgliedern nur V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 6
7 gemeinschaftlich zu und können von ihnen nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. Der Konsortialführer oder ein anderes Konsortialmitglied kann von den Konsortialmitgliedern zur Ausübung dieser Rechte ermächtigt werden. Springer wird seine Ansprüche, die nicht die Grundlagen des Vertrages betreffen und die sich nur auf ein einzelnes Konsortialmitglied beziehen (z. B. Ansprüche wegen Überschreitung der Nutzungsbefugnisse durch diesen) nur gegen das jeweilige Konsortialmitglied geltend machen. Für diese Fälle haften die übrigen Konsortialmitglieder gegenüber Springer nicht als Gesamtschuldner. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Springer kann nach eigenem Ermessen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit anpassen und ändern. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nach ihrer Übermittlung an den Lizenznehmer durch Springer wirksam und ab diesem Zeitpunkt in alle bestehenden Lizenzverträge einbezogen, es sei denn der Lizenznehmer widerspricht diesen innerhalb von vier (4) Wochen nach Erhalt schriftlich oder per . Bei Widerspruch gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert fort. Im Falle eines Konsortiums erhebt der Konsortialführer Widerspruch mit Wirkung für die Berechtigten Bibliotheken Springer kann ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers seine Rechte aus dem Lizenzvertrag insgesamt oder teilweise abtreten oder seine Pflichten hieraus ganz oder teilweise übertragen. Der Lizenznehmer ist ohne vorherige Zustimmung von Springer nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen Verzichtet eine Partei darauf, ein Recht aus dem Lizenzvertrag durchzusetzen oder unterlässt sie eine Durchsetzung solcher Rechte, gilt dies nicht als Verzicht dieser Partei auf ihre Rechte im Falle weiterer Verstöße der jeweils anderen Partei gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzvertrag. Ein Rechtsverzicht einer Vertragspartei ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt Die Nichterfüllung einer Bestimmung oder Klausel des Lizenzvertrages durch Springer, die durch höhere Gewalt bedingt ist, wie insbesondere Krieg, Streik, Feuer, Flut und Hochwasser, gilt nicht als Verstoß gegen den Lizenzvertrag Sollte eine Bestimmung des Lizenzvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, unrechtmäßig oder rechtlich nicht durchsetzbar sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam Der Lizenzvertrag und die Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Lizenzvertrag unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des deutschen internationalen Privatrechts Die Parteien vereinbaren, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Lizenzvertrag stehenden Streitigkeiten Heidelberg, Deutschland Alle nach dem jeweiligen Lizenzvertrag ergehenden Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und können persönlich übergeben werden oder gelten als innerhalb von fünf Werktagen nach Absendung an Springers Licensing Manager zugestellt, wenn sie per Post oder per Einschreiben versendet werden. Bei Übersendung einer Mitteilung per Fax hat eine Bestätigungskopie per Post oder durch persönliche Übergabe an den Licensing Manager nachzufolgen. Jede Partei kann ihre Anschrift für Mitteilungen durch schriftliche Nachricht an die jeweils andere Partei ändern. V1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für elektronische Produkte von Springer 7
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrE-Mail-Account-Vertrag
E-Mail-Account-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung
MehrHost-Providing-Vertrag
Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung
MehrZwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:
MehrAllgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial
Allgemeine Nutzungsbedingungen für Marketingmaterial Stand 24.07.2015 Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der M&L Appenweier Frische GmbH (nachstehend Verkäufer genannt)
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrWerbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrRECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG
RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrDie Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Vollständigkeit Aktualität der bereit gestellten Inhalte.
Nutzungshinweise (1) Haftungsbeschränkung Inhalte dieser Website Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit,
MehrMicrosoft Office 365 Kalenderfreigabe
Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten
MehrBedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrAllgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.
MehrMicrosoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten
Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einrichten des Arbeitsplatzes mit Microsoft Outlook 2010 Mit Outlook können Sie schnell, sicher und komfortabel
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines bestehenden Exchange Server zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrWeiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine GMX-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrAGB. (2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden zurückgewiesen.
AGB 1 Geltungsbereich & Abwehrklausel Für die über diesen Internet-Shop begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (go-to-smove) und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden
MehrMarkenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
MehrFirmware-Update für das Blackberry Bold 9900
Firmware-Update für das Version 1.0 Vodafone D2 GmbH 2012 Firmware-Update für das Diese Anleitung beschreibt das Firmware-Update für das. Das Firmware-Installationspaket erhalten Sie über die Vodafone-Homepage.
MehrMicrosoft Office 365 Domainbestätigung
Microsoft Office 365 Domainbestätigung Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Bestätigung ihrer Domain Wenn Sie Ihr Unternehmen bei Vodafone für Microsoft Office 365 registrieren, erhalten Sie zunächst einen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrBOOKMARKING (Favoritenfunktion) NUTZUNGSBEDINGUNGEN
BOOKMARKING (Favoritenfunktion) NUTZUNGSBEDINGUNGEN DATENBANK-LIZENZ GLOBALG.A.P. gewährt registrierten Nutzern (GLOBALG.A.P. Mitgliedern und Marktteilnehmern) gemäß den unten aufgeführten Nutzungsbedingungen
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrLizenzierte Kopien: jeweils 1 Installation pro verfügbarem Lizenzschlüssel
Lizenzvertrag WorxSimply ERP Lizenzierte Kopien: jeweils 1 Installation pro verfügbarem Lizenzschlüssel WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger
MehrNutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads
Nutzungsbedingungen für Internetseite und Internet-Downloads Stand: Jänner 2015 Stand: Jänner 2015 Seite 1 von 5 Inhalt 1. Nutzungsbedingungen und -rechte 3 2. Rechte an Software, Dokumentation und sonstigen
MehrL i z e n z v e r t r a g
L i z e n z v e r t r a g zwischen dem Zentralverband der Deutschen Naturwerkstein-Wirtschaft e. V., Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt, - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Firma - nachfolgend
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Migrieren von Benutzerdaten per Export und Import mit Microsoft Outlook 2010 Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Mehrnach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Stephan (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren
MehrALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN Stand Dezember 2012 GRINTEC GmbH I Anzengrubergasse 6 I 8010 Graz, Austria I Tel +43 316 38 37 06-0 I E-Mail office@grintec.com I www.grintec.com Der Inhalt dieses
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten
MehrNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrMicrosoft Office 365 Migration Benutzerdaten
Microsoft Office 365 Migration Benutzerdaten Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Migration von Daten eines IMAP Konto zu Office 365. Es gibt verschiedene Wege Daten aus einem bestehenden Exchange-System
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Mehrmercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland
P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES ONLINESHOPS FÜR UNTERNEHMEN (B2B) für http://www.stratolabs.de
1. Allgemeines Alle Leistungen, die vom Onlineshop für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen haben
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Bolasco Import GmbH 1. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Allgemeinen Einkaufsbedingungen (nachfolgend: AEB ) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Mehr1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
MehrUnser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen.
Art.Nr. 00029 KAUFVERTRAG zwischen Privatleuten Unser Muster stellt nur einen Anhaltspunkt dar und vermag eine fachkundige Beratung, etwa durch einen Rechtsanwalt oder Notar, nicht zu ersetzen. Bitte verwenden
MehrEndnutzer Lizenzvertrag SOAP Client
Endnutzer Lizenzvertrag SOAP Client Präambel Sie planen in Ihrem Unternehmen den zeitlich befristeten Einsatz eines SOAP Clients als Softwareprodukt der stiftung elektro altgeräte register (nachfolgend
MehrKurzanleitung - Einrichtung Vodafone live! InternetFlat & Em@ilFlat VPA compact
Kurzanleitung - Einrichtung Vodafone live! InternetFlat & Em@ilFlat VPA compact Stand: April 2008 Vodafone D2 GmbH 2008 1 Inhalt 1 Inhalt 1 Inhalt... 2 2 Willkommen bei Vodafone... 2 3 Hinweise... 2 4
MehrRichtlinie zur.tirol WHOIS-Politik
Richtlinie zur.tirol WHOIS-Politik Die vorliegende Policy soll nach österreichischem Rechtsverständnis ausgelegt werden. Im Streitfall ist die deutsche Version der Policy einer Übersetzung vorrangig. Inhalt
MehrPräambel. Der Datenbankhersteller hat die Datenbank unter dem Betriebssystem "..." auf Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit getestet.
Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Datenbanküberlassung auf Dauer geschlossen: Präambel
MehrErweiterte Schriftlizenz: Mobile- und Application Lizenz
Erweiterte Schriftlizenz: Mobile- und Application Lizenz URW++ DESIGN & DEVELOPMENT GMBH Poppenbütteler Bogen 36 22399 Hamburg Germany TEL +49 (0) 40 60605 0 FAX +49 (0) 40 60605 111 info@urwpp.de www.urwpp.com
MehrVertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
MehrNutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh
Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh I. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN Durch seinen Zugriff auf die Seiten und Angebote der Internet-Präsenz (nachfolgend zusammenfassend Website
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Internet Online AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen Internet Online AG 1. ANWENDUNGSBEREICH Die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachstehend «Kunden» genannt) und Internet Online AG (nachstehend «INTO» genannt)
MehrHDI-Gerling Industrie Versicherung AG
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:
MehrVertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrGEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG
GEMEINSCHAFTSERFINDUNGEN und deren VERWERTUNG Christoph Wiktor Schureck LL.M. (IP Law) Fraunhofer-Zentrale München Abteilung: Patente und Lizenzen Gesetzlichen Grundlagen der Gemeinschaftserfindung nach
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrMicrosoft Office 365 Benutzerkonten anlegen
Microsoft Office 365 Benutzerkonten anlegen Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Anlegen von Benutzerkonten Ihres Microsoft Office 365 Wenn Sie die Planung Ihrer E-Mailstruktur abgeschlossen haben beginnen
MehrAllgemeine Bedingungen. für die. Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C
Allgemeine Bedingungen für die Benennung eines Kontakts mit Sitz Berlin als Tech-C Präambel Der Kunde möchte einen Domainregistrierungsvertrag mit der 1API GmbH über die Registrierung einer.berlin Domain
MehrNutzung VPA compact IV als USB Modem
Nutzung VPA compact IV als USB Modem Sämtliche geistigen Eigentumsrechte verbleiben bei Vodafone, Microsoft bzw. deren Lizenzgeber. Es ist nicht gestattet, die Dokumente zu kopieren, zu verändern oder
Mehr1 Verarbeitung personenbezogener Daten
.WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrWebhosting Vereinbarung
Webhosting Vereinbarung Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart bezeichnet und nachfolgend als Vertragspartner bezeichnet
MehrGRUNDSATZVEREINBARUNG. abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen
GRUNDSATZVEREINBARUNG abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien im folgenden stets kurz Gremium
MehrBürgerliches Recht I Prof. Dr. Dr. Burkhard Boemke Boemke. Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013. 2.
Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Sommersemester 2013 2. Klausur Lösung Frage 1: Ansprüche von V gegen M auf Zahlung von 1.800 aus 535 II BGB für den Zeitraum Oktober 2011 bis September
MehrVertrag über die Registrierung von Domainnamen
Vertrag über die Registrierung von Domainnamen zwischen Bradler & Krantz GmbH & Co. KG Kurt-Schumacher-Platz 10 44787 Bochum - nachfolgend Provider genannt - und (Firmen-) Name: Ansprechpartner: Strasse:
Mehr2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen
Die KICS - Kinder-Computer-Schule wird betrieben durch: ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung Geschäftsführer: Herr Frank Herzig Am Teichfeld 31 06567 Bad Frankenhausen fon: +49 (0) 34671 76479
MehrMuster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln
Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrMustervertrag. Zwischen. Betrieb/Fa... vertreten durch... Adresse... und der
Mustervertrag Zwischen Betrieb/Fa.... vertreten durch... Adresse... - nachfolgend Auftraggeber genannt - und der Technischen Universität München, vertreten durch ihren Präsidenten, Arcisstraße 21, 80333
Mehr10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1
10. 12. Januar 2017 Marketing Angebote 1 : www.psi-messe.com () 1. Nah am Besucher 1.1 1.2 Promotionteam, Premium Eingangsbereich Nord/Nord-Ost und Hallen 9 12 Promotionteam Eingangsbereich Nord/Nord-Ost
MehrANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK
ANLEITUNG GERÄTEREGISTRATION AN KRZ.SMK ANDROID Anleitung zur Einrichtung von KRZ.smK (sichere mobile Kommunikation) am Beispiel eines Nexus 7 von Asus Seite 1 von 13 Copyright Copyright 2015 KRZ-SWD.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Generali Online Akademie 1 VORBEMERKUNG Die Generali Online Akademie wird von der Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81737 München, betrieben
MehrLizenzvertrag. Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer vertraglich das ausschließliche Recht eingeräumt, die Sportveranstaltung.. zu verwerten.
Lizenzvertrag zwischen Herrn/Frau - nachstehend Lizenzgeber genannt - und.. - nachstehend Lizenznehmer genannt - kommt folgende Vereinbarung zustande: Präambel Der Lizenzgeber hat dem Lizenznehmer vertraglich
MehrDE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen der REWE Verlag GmbH, Domstraße 20, 50668 Köln für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrTeilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer
Teilnahmebedingungen für Savebon-Nutzer 1. Dienstanbieter Savebon ist ein Dienst der Savebon UG (haftungsbeschränkt) Meiningerstr. 8, 10823 Berlin. 2. Leistungsbeschreibung Savebon betreibt das Online-Portal
MehrEinkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
MehrMustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6
Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden
MehrSpringer Journals Compact
Springer Journals Compact Auszug aus dem Lizenzvertrag Abridged version of License Agreement 1. Gegenstand AutorInnen an den Berechtigten Einrichtungen erhalten die Möglichkeit zur Veröffentlichung in
MehrTechnische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de
MehrImpressum Wiegmann-Dialog GmbH
Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de
MehrVertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Mehr2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation.
Laden! Ausgabe 1 2008 Nokia. Alle Rechte vorbehalten. Nokia, Nokia Connecting People und Nseries sind Marken oder eingetragene Marken der Nokia Corporation. Nokia tune ist eine Tonmarke der Nokia Corporation.
Mehr